Année politique Suisse 2011 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Parlament
Das im Oktober neu gewählte Parlament konstituierte sich am 5. Dezember. 117 Nationalrätinnen und Nationalräte wurden vereidigt und 83 legten das Gelübde ab. Hansjörg Walter (svp, TG) wurde mit 185 von 192 gültigen Stimmen zum Nationalratspräsidenten gewählt. Als Vizepräsidentin bestimmte der Rat mit 179 von 190 gültigen Stimmen Maya Graf (gp, BL), die somit aller Voraussicht nach 2013 erste grüne Nationalratspräsidentin werden wird. Im Ständerat wurden zehn neue Ratsmitglieder vereidigt und zwei neue legten das Gelübde ab. Für zwei Ständeräte wurden Unvereinbarkeiten festgestellt. Ständerat Eder (fdp, ZG) musste sein Mandat im Stiftungsrat der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz niederlegen und Ständerat Lombardi (cvp, TI) hatte sein Mandat in der Stiftung Mediapulse abzugeben. Zum neuen Ständeratspräsident wurde Hans Altherr (fdp, AR) mit 41 von 41 gültigen Stimmen gewählt. Filippo Lombardi vereinigte als Vizepräsident 36 der 37 gültigen Stimmen auf sich [32].
Eine letztlich abgelehnte parlamentarische Initiative Widmer (sp, LU) führte zu einer eigentlichen Nabelschau im Nationalrat. Die Initiative hätte zum Ziel gehabt, dass für das Schweizer Milizparlament Strukturen geschaffen würden, mit denen ein Berufsparlament möglich würde. Der Initiant vertreten durch Tschümperlin (sp, SZ) brachte vor, dass es in beiden Kammern kaum mehr Milizpolitiker gebe und dass sich das Parlament schleichend zu einem Berufsparlament wandle. Der Umstand, dass aufgrund der zeitlichen Belastung ein politisches Mandat nicht mit allen Berufstätigkeiten vereinbar sei, sei stossend. Ein Berufsparlament würde der Entwicklung entgegen wirken, dass praktisch nur noch Führungskräfte und selbständig Erwerbende im Milizparlament Einsitz nehmen könnten. Die Kommissionsmehrheit sah die Vorteile eines Milizparlamentes jedoch als erwiesen an: Miliz lasse auch einen freiwilligen Rücktritt oder eine unfreiwillige Abwahl problemlos zu. Im Gegensatz zu Berufsparlamenten könne man so die Zeit auf Politik und nicht auf die eigene Wiederwahl verwenden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dieser Argumentation und gab der Initiative mit 38 zu 124 Stimmen keine Folge [33].
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Da die Informationspolitik des Bundesrats gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen in verschiedenen Fällen teilweise sehr restriktiv gewesen sei, legte die GPK-SR 2010 in Form einer parlamentarischen Initiative einen Gesetzesentwurf vor, der für die GPK einen erleichterten Zugang zu Regierungsdokumenten sichern soll. Beide GPK begründeten den Vorstoss damit, dass ihre Tätigkeit nicht adäquat ausgeführt werden könne, wenn die Regierung zunehmend Akten entweder gar nicht oder nur nach zähen Verhandlungen zur Verfügung stelle. Der Bundesrat wehrte sich gegen dieses Anliegen und stützte sich dabei auf Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes, der regelt, dass Unterlagen, die der bundesrätlichen Entscheidungsfindung dienen, geheim bleiben (ausgenommen für eine PUK). Zwar könne Einsicht in die Anträge gegeben werden, Einsicht in die Mitberichtsverfahren oder gar in die Sitzungsprotokolle, wie dies die GPK-Vorlage forderte, solle zugunsten des Kollegialitätsprinzips jedoch verwehrt werden können und einer PUK oder der GPDel vorbehalten bleiben. Die neue Gesetzesvorlage sieht jedoch nicht nur die Möglichkeit auf Einsicht sondern auf Herausgabe der Dokumente an die Aufsichtskommissionen vor, sondern verlangt, dass auch jene Personen auskunfts- und zeugnispflichtig sind, die früher im Dienst des Bundes gestanden haben. Den Bedenken der Exekutive schenkte die Legislative kein Gehör. Der Ständerat nahm die vom Nationalrat geschaffenen Differenzen, die lediglich Details betrafen, diskussionslos an. In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Kammern Einstimmigkeit (42 zu 0 Stimmen bzw. 187 zu 0 Stimmen) [34].
Eine Verschärfung der Kontrollinstrumente forderte auch eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangte, dass über einen bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereichten Vorstoss zur Einsetzung einer PUK zwingend in der gleichen Session entschieden werden müsse. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte der Initiative zuerst zugestimmt, nach dem wuchtigen Nein der Schwesterkommission aus der kleinen Kammer dann aber umgeschwenkt. Die ständerätliche Kommission hatte begründet, dass eine PUK keine Eile verlange, sondern geduldige Analyse und dass die kurze Frist das bikamerale System vor zeitliche Probleme stellen würde. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 52 zu 110 Stimmen keine Folge [35].
Im Vergleich mit der 47. Legislatur (2003 bis 2007) hat die Zahl der eingereichten Vorstösse in der 48. Legislatur stark zugenommen. Im Nationalrat wurden zwischen 2007 und 2011 insgesamt 1741 Motionen (47. Legislatur: 1177), 589 Postulate (499), 1651 Interpellationen (1393), 555 Anfragen (713), und 436 parlamentarische Initiativen (319) eingereicht. Auch im Ständerat war eine Zunahme zu verzeichnen: In der 48. Legislatur wurden in der kleinen Kammer 211 Motionen (47. Legislatur: 113), 94 Postulate (75), 231 Interpellationen (179), 20 Anfragen (25) und 45 parlamentarische Initiativen (44) eingereicht. Gleichzeitig wurde auch die Standesinitiative häufiger genutzt. Wurden in der 47. Legislatur insgesamt 46 Standesinitiativen eingereicht, waren es zwischen 2007 und 2011 mit 124 fast drei Mal so viele. Gleichzeitig mit der Zunahme der Vorstösse nahm allerdings auch deren Bearbeitung zu. Die Effizienzsteigerung des Parlaments lässt sich etwa an der Zahl von 2127 erledigten Motionen erkennen: Das entspricht einer Zunahme um rund 121 Prozent im Vergleich zur vorhergehenden Legislatur (961). Mit ein Faktor für die speditivere Erledigung ist der Umstand, dass mehr als zwei Jahre alte, noch nicht behandelte Vorstösse automatisch abgeschrieben werden [36].
Um die zunehmende Zahl an Vorstössen einzudämmen, gab es auch im Berichtsjahr verschiedene Projekte. Nachdem 2010 der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der FDP angenommen hatte, die den Bundesrat verpflichtet hätte, die Kosten anzugeben, die für die Beantwortung eines Vorstosses anfallen, gab der Ständerat im Berichtsjahr der Initiative keine Folge. Die kleine Kammer folgte damit ihrer Kommission, die das gleiche Gegenargument vorbrachte wie ihre im Vorjahr erfolglose Schwesterkommission im Nationalrat: Die Initiative eigne sich nicht, das eigentliche Ziel eines Rückgangs der Zahl der Vorstösse zu erreichen. Ebenfalls vom Ständerat abgelehnt, wurde eine Motion Jenny (svp, GL), mit der die Zahl der Vorstösse pro Ratsmitglied auf zwei pro Session und die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt werden sollte. Allerdings wurde auf die in der staatspolitischen Kommission behandelte parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes verwiesen (nachfolgend) [37].
Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben [38].
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Parlamentsmandat
In der ersten Session der neuen Legislatur nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative seines Büros an, die auf der Grundlage des Parlamentsressourcengesetzes die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der Vorsorgeentschädigung vorschlug. Diese soll nicht mehr einem einheitlichen Betrag entsprechen, sondern in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten Einkommen aus parlamentarischer Tätigkeit berechnet werden. Der neu gewählte Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion, SH) plädierte, unterstützt von seinen Fraktionskollegen, für Nicht-Eintreten, da eine Erhöhung der Entschädigung für Parlamentarier in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht angebracht sei. Nach lebendiger Debatte beschloss die kleine Kammer dann aber nicht nur Eintreten, sondern sie nahm den Antrag auch mit 33 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen an [39].
Der Nationalrat hatte als Erstrat bereits 2010 eine parlamentarische Initiative seines Büros angenommen, die eine Lücke im Parlamentsressourcengesetz schliessen will: Falls im Ausland wohnhafte Schweizerinnen oder Schweizer ins Parlament gewählt werden, sollen sie für Reisen nach und Aufenthalt in Bern entsprechend entschädigt werden. Wie schon in der grossen Kammer wurde der Vorstoss auch im Ständerat diskussionslos angenommen. In der Schlussabstimmung waren sich die Ständevertreter einig (43:0 Stimmen; 1 Enthaltung), während im Nationalrat der Grossteil der SVP-Fraktion und etwa die Hälfte der FDP-Fraktion gegen die Vorlage stimmten, die trotzdem mit 112 zu 70 Stimmen angenommen wurde [40].
Transparenz war im Berichtsjahr ein häufig gebrauchter Begriff: Im April scheiterten eine parlamentarische Initiative Rielle (sp, GE) und ein Postulat Widmer (sp, LU), die eine Offenlegung der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier im Zusammenhang mit beruflichen und anderen Tätigkeiten verlangt hätten. Beide Male unterlag die Ratslinke der rechts-bürgerlichen ablehnenden Mehrheit, die argumentierte, dass die bestehende Offenlegungspflicht der Mandate bereits genüge und alle weitergehenden Begehren nach Transparenz nicht nur politischer Polemik Vorschub leisteten, sondern auch Datenschutzgrundsätze verletzen würden [41].
Im Mai lancierte ein Komitee um Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) die Transparenzinitiative für die Offenlegung der Politikereinkünfte. Diese verlangt, dass Stände- und Nationalräte bei Amtsantritt ihre beruflichen Tätigkeiten und die in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und Geschenke nach Geldwert und Herkunft ausweisen müssen. Die Sammelfrist läuft bis Ende 2012. Reimanns Mutterpartei war nicht begeistert über das Anliegen ihres Jungparlamentariers. Nach der Intervention des SVP-Vorstandes wurde die Forderung nach Offenlegung der Einnahme aus dem Hauptberuf kurz vor der Lancierung aus dem Initiativtext gestrichen und mit der Forderung nach Offenlegung des Stimmverhaltens im Ständerat ergänzt [42].
Für mehr Transparenz im Bundeshaus wollte auch die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) sorgen, die mittels gesetzlicher Bestimmungen den Zugang und die Akkreditierung von Lobbyisten regeln wollte. Die nationalrätliche Kommission hatte dem Begehren noch knapp mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Folge leisten wollen. Allerdings hatte die ständerätliche Schwesterkommission Ablehnung signalisiert. Nachdem die Verwaltungsdelegation angekündigt hatte, dass das bestehende System transparenter gestaltet werden sollte, zog die Initiantin ihr Begehren zurück. Jeder Parlamentarier hat zur Zeit das Recht, Zutrittskarten für zwei Gäste zu vergeben, deren Funktionen neu registriert und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden [43].
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates reagierte 2008 mit einer parlamentarischen Initiative auf die damaligen Geschehnisse hinsichtlich Verletzung der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und Aufhebung der Immunität einzelner Parlamentsmitglieder. Wichtigster Vorschlag war, die Entscheidung über den Entzug der Immunität nicht mehr dem Rat zu überlassen, sondern dafür eine eigene Kommission einzusetzen. Die SPK versprach sich damit sachlichere und weniger politische Entscheide sowie eine bessere Durchsetzung des Disziplinarrechts und der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen. Zudem stand die Aufhebung der relativen Immunität zur Debatte. Die relative Immunität betrifft strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung verübt werden. Nicht betroffen ist die absolute Immunität, also das Verbot, Ratsmitglieder aufgrund von Äusserungen im Rat zur Verantwortung zu ziehen. In der grossen Kammer war Eintreten umstritten. Sowohl die BDP- als auch die SVP-Fraktion stimmten dagegen, hatten aber gegen die Ratsmehrheit von 92 zu 77 Stimmen keine Chance. Der Rat sprach sich zuerst gegen die Schaffung einer Disziplinarkommission aus. Bei der Beratung zur Aufhebung der relativen Immunität bildeten sich drei Gruppen: Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission und die Grüne Fraktion setzten sich für eine Abschaffung der relativen Immunität ein. Eine Präzisierung verlangte eine Minderheit der staatspolitischen Kommission um linke Ratsmitglieder, sowie eine Mehrheit der Rechtskommission: Relative Immunität sollte nur gewährt werden, wenn die strafbare Handlung einen ‚unmittelbaren‘ Bezug zum Mandat aufweist. Die SVP setzte sich für den Status Quo, also eine weitgehend unbegrenzte relative Immunität, ein. Letztlich setzte sich die Idee der einschränkenden Präzisierung durch. Hatte eine Disziplinarkommission eingangs der Debatte noch keine Chance, sprach sich die Mehrheit des Rates allerdings dann doch für eine ständige Immunitätskommission aus, die in Zukunft über Gesuche um Aufhebung der Immunität entscheiden soll, ohne dass die Ratsplena sich damit befassen müssen. Immunität würde dann aufgehoben, wenn die Kommissionen beider Räte zu einem übereinstimmenden Beschluss kämen. Im Ständerat war eintreten nicht umstritten. Die kleine Kammer beschloss, die bereits bestehende Kommission für Rechtsfragen mit der Aufgabe der Immunitätsaufhebungsgesuche zu betreuen. Eine Differenz schuf die kleine Kammer allerdings hinsichtlich der Immunität der Bundesangestellten und des Bundesrates. Der Nationalrat hatte als Erstrat beschlossen, die Verfolgungsprivilegien der Bundesangestellten sowie die Unantastbarkeit von Bundesratsmitgliedern und Bundeskanzler aufzuheben: Bisher wurde Immunität auch bei privaten Verbrechen und Vergehen gewährt. Diese Regel wurde allerdings noch nie angewendet. Die kleine Kammer sprach sich gegen beide Aufhebungen aus. Die Differenzen wurden in der Folge bereinigt, indem der Nationalrat hinsichtlich der Beibehaltung der Verfolgungsprivilegien für Bundesangestellte nachgab und der Ständerat sich mit der Aufhebung der Unantastbarkeit der Regierungsmitglieder und des Bundeskanzlers einverstanden erklärte. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 129 zu 56 Stimmen und im Ständerat einstimmig (41 zu 0 Stimmen) angenommen [44].
Der Ständerat nahm in der Sommersession eine parlamentarische Initiative seiner aussenpolitischen Kommission einstimmig an (28 zu 0 Stimmen), mit der eine Verordnungsrevision zwecks Klärung der Regelungen zur Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments angestrebt wird. Insbesondere die Zuständigkeiten für den Empfang ausländischer Delegationen, die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen eigenen Delegationen der Bundesversammlung und die Beziehung zum Europäischen Parlament sollen besser geregelt werden [45].
Ricardo Lumengo, der 2010 wegen Wahlfälschung angeklagt wurde und in der Folge aus seiner Partei austreten musste, im Nationalrat aber als Parteiloser verblieb, wurde vom Obergericht des Kantons Bern in zweiter Instanz freigesprochen. Die bernische Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein, womit sich auch das Bundesgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst trat Lumengo mit der Sozial-Liberalen Bewegung zur Verteidigung seines Nationalratssitzes an, war allerdings chancenlos [46].
 
[32] AB NR, 2011 S. 1887 ff.; AB SR, 2011, S. 1046 ff.; Presse vom 5.12. und 6.12.11.
[33] Pa.Iv. 10.434: AB NR, 2011, S. 2066 ff.; NLZ, 15.1.11, SoZ, 17.4.11, Presse vom 14.12.11; zum Thema Berufsparlament vgl. Lit. Bütikofer/Hug, BZ, 30.9.11, SGT, 26.10.11.
[34] Pa.Iv. 10.404: AB SR, 2011, S. 231 ff., S. 636 f. und S. 714; AB NR, 2011, S. 1131 ff. und S. 1295; Bericht der GPK: BBl., 2011, S. 1817 ff.; Stellungnahme BR: BBl. 2011, S. 1839 ff.; für die Kritik des Ständerates vgl. die Debatte zum Jahresbericht der GPK-SR: AB SR, 2011, S. 15 ff. (11.004); NZZ, 23.2., 16.3. und 16.6.11.
[35] Pa.Iv. 10.424: AB NR, 2011, S. 1369 f.; SN 14.9.11.
[36] Parlamentsdienste, Fakten und Zahlen; NZZ, 9.11. und 22.11.11; Medienmitteilung DokD vom 21.11.11.
[37] Pa.Iv. FDP 09.502: AB SR, 2011, S. 18 f., siehe SPJ 2010, S. 44; SGT, 1.3.11. Mo. Jenny 10.3465: AB SR, 2011, S. 454 f.
[38] Mo. 10.440: AB SR, 2011, S. 908 ff.; Bericht der Kommission: BBl. 2011, S. 6793 ff.; NZZ, 23.7., 31.7. und 27.9.11.
[39] Pa.Iv. 11.468: AB SR, 2011, S. 1297 ff.; WW, 15.12.11; TA, 23.12.11.
[40] Pa.Iv. 10.506: AB SR, 2011, S. 18 und S. 341; AB NR, S. 560; siehe SPJ 2010, S. 43.
[41] Pa.Iv. 10.419 und Po. 10.3268: AB NR, 2011, S. 617 ff.; Presse vom 13.4.11; zu den Mandaten der neu gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier Lit. Credita; NZZ, 10.12.11.
[42] BBl., 2011, S. 4521 ff.; Presse vom 8.2. und 9.6.11; AZ, 9.6.11.
[43] Pa.Iv. 09.486: AB NR, 2011, S. 469 f.; siehe SPJ 2010, S. 44 und SPJ 2009, S. 36.; SoBli, 9.1.11; Presse vom 15.1.11; SN, 26.1.11.; TA, 29.11. und 17.12.11; SZ, 21.12.11; SGT, 31.12.11.
[44] Pa.Iv. 08.447: AB NR, 2011, S. 65 ff., S. 1063 ff., S. 1286 und S. 1867; AB SR, 2011, S. 359 ff., S. 581 f. und S. 705. Zu den Debatten um den Entzug der Immunität im Jahr 2008 siehe SPJ 2007 S. 37 f. und SPJ 2008, S. 38 f.; Presse vom 3.3.11.
[45] Pa.Iv. 09.472: AB SR, 2011, S. 633 ff.; Zur Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) in Bern vgl. SGT, 18.10.11.
[46] Presse vom 19.5.11, AZ, 17.6.11; NZZ, 15.10.11; SPJ 2010, S. 44 f.