Année politique Suisse 2013 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Parlament
Das Nationalratspräsidium wurde 2013 von Maya Graf (gp, BL) geführt, der ersten grünen Nationalrätin in diesem Amt. Als ihr Nachfolger wurde Vizepräsident Ruedi Lustenberger (cvp, LU) in der Wintersession mit 175 von 183 gültigen Stimmen bestätigt. Neuer erster Vizepräsident wurde Stéphane Rossini (sp, VS) mit 166 von 169 gültigen Stimmen. Für das Amt des zweiten Vizepräsidenten, das 2014 turnusgemäss der FDP zugesprochen wird, kandidierten bei der FDP-internen Ausmarchung drei Kandidierende. Die Freisinnigen entschieden sich aus dem jungen Trio Caroni (AR), Wasserfallen (BE) und Markwalder (BE) für die erfahrenere Christa Markwalder, die damit aller Voraussicht nach, ihre Wiederwahl bei den Nationalratswahlen 2015 vorausgesetzt, das Präsidium 2016 inne haben wird. Markwalder erhielt 137 von 173 gültigen Stimmen; 24 Stimmen entfielen auf Wasserfallen. Den Vorsitz im Ständerat besetzte im Berichtjahr Filippo Lombardi (cvp, TI). Ihm zur Seite standen Hannes Germann (svp, SH) und Claude Hêche (sp, JU), die in der Wintersession zum Nachfolger von Lombardi bzw. zum neuen ersten Vizepräsidenten gewählt wurden. Germann erhielt dabei alle 42 gültigen Stimmen und auf Hêche entfielen 40 der 41 gültigen Stimmen. Mit Raphaël Comte (NE) wird die FDP 2016 zudem voraussichtlich auch einen relativ jungen Ständeratspräsidenten stellen; Comte wurde mit 36 von 39 gültigen Stimmen zum neuen zweiten Vizepräsidenten gewählt [35].
Im Berichtjahr wurden nicht weniger als elf Parlamentsmandate neu besetzt. Die Mutationen waren einerseits Folgen kantonaler Wahlen. Gleich drei Genfer Nationalräte – Luc Barthassat (cvp), Antonio Hodgers (gp) und Mauro Poggia (mcg) – wurden in den Genfer Regierungsrat gewählt. Auch Yvan Perrin (svp) und Alain Ribaux (fdp) zogen das kantonale Exekutivamt in Neuenburg dem nationalen Parlamentsmandat vor (zu den kantonalen Wahlen vgl. Teil I, 1e). Für die fünf abtretenden Parlamentarier rutschten Guillaume Barazzone (cvp, GE), Anne Mahrer (gp, GE), Roger Golay (mcg, GE), Raymond Clottu (svp, NE) und Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) nach. Golay wurde – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Poggia – in die SVP-Fraktion aufgenommen. Bereits 2012 waren Franziska Teuscher (gp, BE) und Ursula Wyss (sp, BE) in die Stadtberner Regierung gewählt worden. Sie traten ebenfalls von ihren Nationalratsmandaten zurück und wurden im Berichtjahr durch Aline Trede (gp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) ersetzt. Bereits 2012 ihren Rücktritt angekündigt hatten Hildegard Fässler-Osterwalder (sp, SG) und Peter Spuhler (svp, TG), nach 16, resp. 13 Jahren Tätigkeit im nationalen Parlament. Hans-Jürg Fehr (sp, SH), ein weiterer lang gedienter Parlamentarier, trat nach 14 Jahren zurück. Für die SP St. Gallen wurden Claudia Friedl, für die SP Schaffhausen Martina Munz und für die SVP Thurgau Verena Herzog neu vereidigt. Seinen Rücktritt für 2014 kündigte Fulvio Pelli (fdp, TI) an. Auch im Ständerat wird es noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Veränderungen kommen. Für den verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) musste im Kanton Glarus eine Ersatzwahl durchgeführt werden, die auf das Frühjahr 2014 angesetzt wurde [36].
Mitte März wurde Martina Buol zur neuen stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesversammlung und zur neuen Sekretärin des Ständerats gewählt. Philippe Schwab war bereits im Vorjahr zum neuen Generalsekretär gewählt worden. Er trat seine Stelle als Nachfolger von Christoph Lanz am 1. Juli 2013 an [37].
Die von einer parlamentarischen Initiative Buttet (cvp, VS) geforderte Session extra muros im Kanton Wallis, in jenem Kanton also, der am stärksten unter der Zweitwohnungsinitiative zu leiden habe, sollte als Zeichen für Solidarität wirken. Trotz Antrag des Büros des Nationalrates, dieser Initiative keine Folge zu geben, hiess die grosse Kammer das Begehren gut. Mit einem Zufallsmehr von 79 zu 77 Stimmen schlug die Majorität der anwesenden Volksvertreter – eine Mehrheit aus SP, Grünen und CVP – die Warnungen vor hohen Mehrkosten in den Wind, um den „Alpengraben“ wieder aufzuschütten. Der Entscheid wurde allerdings im Herbst in der kleinen Kammer korrigiert. Auch hier kam er knapp mit 19:16 Stimmen zustande. Neben den Kosten wurde argumentiert, dass Sessionen bisher nur aufgrund von Renovationsarbeiten extra muros durchgeführt worden seien. Zudem müssten – einmal Ja gesagt – aus Solidaritätsgründen ganz viele andere Regionen auch berücksichtigt werden. Die Lust auf Sitzungen ausserhalb von Bern wurde damit allerdings scheinbar nicht gestillt, reichte doch Ständerat Robert Cramer (gp, GE) im Berichtjahr eine noch nicht behandelte parlamentarische Initiative ein, die eine Session extra muros – nota bene im Kanton Wallis – verlangt, um das 200-jährige Jubiläum des Beitritts der Kantone Genf, Neuenburg und Wallis zur Schweiz zu feiern [38].
Gleich drei parlamentarische Initiativen waren im Berichtjahr im Ständerat hängig, die ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat verlangten: einer parlamentarischen Initiative Reimann (svp, SG) sowie einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion, welche die Veröffentlichung der Abstimmungsresultate der kleinen Kammer und die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage forderten, wurden 2012 im Nationalrat Folge gegeben. Nachdem Ende 2012 einige Fehler beim Auszählen von Hand passierten, welche durch die Videoaufzeichnungen der Internetplattform Politnetz an die Öffentlichkeit gelangt waren, hiess die kleine Kammer auch einen Rückkommensantrag auf eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) gut, die kurz vor dem Bekanntwerden der Auszählfehler im Rat noch abgelehnt worden war. Diese dritte Initiative sah zwar die elektronische Durchführung aller Abstimmungen vor, wollte die Namenslisten aber nur bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern veröffentlicht wissen. Den beiden Anliegen aus der grossen Kammer zur generellen Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse wollte der Ständerat nicht nachkommen und gab ihnen keine Folge. Der Kommissionsentwurf auf der Basis der parlamentarischen Initiative Jenny wurde in der Frühjahrssession diskutiert. Man war sich einig, dass man das Geschäft unter den veränderten Vorzeichen – tatsächlich waren die im Berichtjahr erneut festgestellten Fehlzählungen Gegenstand zahlreicher hämischer Bemerkungen in Medien und Gesellschaft gewesen – zum Abschluss bringen müsse. Die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage war deshalb mehr oder weniger unbestritten, obwohl einige Votanten wie bereits im Vorjahr auf die spezielle Situation in der „chambre de réflexion“ verwiesen. Anders als im Nationalrat soll aber auf Antrag der Kommission nicht volle Transparenz herrschen, wie das von einer Minderheit beantragt wurde, sondern die Vorschläge Jennys sollen übernommen werden. Diesem Antrag folgten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter mit 24 zu 18 Stimmen. Bei der Schlussabstimmung wurde das revidierte Geschäftsreglement mit 28 zu 14 Stimmen gutgeheissen. Die Kosten für die Abstimmungsanlage, die ab der Frühjahrssession 2014 zum Einsatz kommen soll, wurden auf CHF 600 000 veranschlagt. In der Wintersession endete damit die 165-jährige Tradition des Handerhebens im Ständerat [39].
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Instrumente
Das Arbeitspensum war – berechnet anhand der Anzahl erledigter Geschäfte – im Berichtjahr etwas höher als im Vorjahr. Insgesamt wurden in den je vier Sessionen und der Aprilsession im Nationalrat 2217 Geschäfte erledigt (beraten, zurückgezogen, abgeschrieben). Im Jahr 2012 lag diese Zahl bei 2075. Aufgeschlüsselt nach Instrumenten ergab dies 102 parlamentarische Initiativen (2012: 135), 429 Motionen (2012: 421), 201 Postulate (2012: 215), 580 Interpellationen (2012: 477), 76 Bundesratsgeschäfte (2012: 80) und 32 Standesinitiativen (2012: 30). Im Berichtjahr wurden zudem 112 einfache Anfragen (2012: 122) und 617 Fragen in der Fragestunde des Nationalrates beantwortet (2012: 525), die Räte nahmen 42 Petitionen zur Kenntnis (2012: 42) und die vereinigte Bundesversammlung nahm insgesamt 26 Wahlgeschäfte vor (2012: 28). Dass dem Parlament die Arbeit nicht ausgeht, dafür sorgten die Parlamentarier vor allem selber. Im Berichtjahr wurden insgesamt 2118 neue parlamentarische Vorstösse eingereicht, was einem Schnitt von 8,6 Vorstössen pro Ratsmitglied (National- und Ständerat) gleichkommt, die zweithöchste Rate seit 1998. Die höchste Rate von 9,4 Geschäften pro Ratsmitglied wurde 2009 erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden etwas weniger Motionen (425; 2012: 445) und Postulate (232; 2012: 251) eingereicht. Noch nie wurden hingegen derart viele Interpellationen (664; 2012: 582) vorgebracht wie im Berichtjahr. Auch die Fragestunde wurde wesentlich reger genutzt (617) als ein Jahr zuvor (525). Rückgängig waren hingegen die Zahl der einfachen Anfragen (96; 2012: 137) und der parlamentarischen Initiativen (84; 2012: 106). Im Berichtjahr wurden auch von aussen neue Geschäfte an das Parlament herangetragen, nämlich 97 Bundesratsgeschäfte (2012: 95) und 14 Standesinitiativen (2012: 27). Die immer zahlreicheren Vorstösse stiessen bei Experten zunehmend auf Kritik, da die Gesetzesflut auch mit einem Niedergang der Qualität der Gesetze einhergehe. Eine starke Zunahme wurde auch in der Anzahl gescheiterter Bundesratsgeschäfte verzeichnet. Waren es in den Legislaturen 1991 bis 1995 sowie 1995 bis 1999 noch je fünf Geschäfte, die nach einem gescheiterten Differenzbereinigungsverfahren, durch Ablehnung bei der Schlussabstimmung, durch Nichteintreten, durch Abschreiben oder aber durch Rückweisen an den Bundesrat scheiterten, nahm diese Zahl zwischen 1999 und 2011 sukzessive zu (1999-2003: 10 abgelehnte BRG; 2003-2007: 16 abgelehnte BRG; 2007 bis 2011: 27 abgelehnte BRG). Nach ungefähr der Hälfte der aktuellen Legislatur, also zwischen 2011 und 2013 waren bereits 26 Geschäfte gescheitert, darunter etwa auch die Lex USA oder die 6. IV-Revision. Auf der einen Seite kann diese Entwicklung als Krisenzeichen, als zunehmende Distanz zwischen Parlament und Regierung, als Ausdruck erhöhten Profilierungsdrangs der Pol-Parteien im Medienzeitalter, als Vorwahlgeplänkel im Hinblick auf eine neue Zusammensetzung im Bundesrat oder als Zeichen zunehmender Schwierigkeit für Konsensfindung in Folge einer instabileren (neuen) Mitte interpretiert werden. Auf der anderen Seite kann die Zahl aber auch relativiert werden durch die ebenfalls zunehmende Zahl an zu behandelnden Geschäften. Darüber hinaus kann sie auch als Zeichen einer Emanzipierung des Parlamentes betrachtet werden, das die Kontrolle über die Exekutive immer besser und kritischer wahrnimmt [40].
Auf Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates sollten mit einer kleinen, auf eine Motion Hansruedi Stadler (cvp, UR) zurückgehenden Parlamentsreform Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes angestrebt werden. Im Berichtjahr verkam das Anliegen, nachdem es bereits 2012 von der Volkskammer beschnitten worden war, zu einer eigentlichen Minireform. Die kleineren Präzisierungen und Gesetzesanpassungen sowie die Forderung, dass ausserordentliche Sessionen nur dann stattfinden sollen, wenn in beiden Kammern hängige Geschäfte vorliegen, waren zwar unbestritten. Die ursprünglichen Forderungen jedoch, welche der Vorstossflut im Nationalrat Einhalt gebieten wollten, überlebten das parlamentarische Ping-Pong – viermal wechselte das Geschäft im Berichtjahr zwischen den Kammern hin und her – allerdings nur in marginaler Form. Nachdem der Nationalrat die zentralen Forderungen der ständerätlichen Initiative bereits 2012 stark abgeändert hatte, blieben nach der ersten Beratung des Ständerates drei zentrale Differenzen übrig: Erstens verlangte die ständerätliche Initiative ursprünglich, dass Standes- und parlamentarische Initiativen in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt einer allgemeinen Anregung eingereicht werden müssen. Während die kleine Kammer diesem Ansinnen zustimmte, wurde es vom Nationalrat verworfen. Zweitens akzeptierte die grosse Kammer zwar ein Obligatorium für eine mündliche Beratung von Motionen, wollte aber bei so genannten organisierten Debatten nach wie vor mehrere ähnliche Geschäfte gleichzeitig behandeln. Der Ständerat vertrat die entgegengesetzte Ansicht, dass vom Nationalrat gebündelt behandelte Vorlagen jeweils zu Unsicherheiten führen, da daraus nicht klar ersichtlich wird, aus welchen Gründen der Nationalrat ein spezifisches Begehren abgelehnt oder angenommen hat. Darüber hinaus hatte die grosse Kammer zwei Erweiterungen eingebracht: Die im Ständerat umstrittene Idee einer aktuellen Debatte für den Nationalrat, die von 75 (statt wie bisher von 50) Mitgliedern des Nationalrates bei aktuellen Ereignissen als Sondersession verlangt werden kann, sowie eine auf eine zurückgezogene parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) zurückgehende Regelung, mit der verboten werden soll, dass die Präsidenten der beiden GPK der gleichen Fraktion angehören. Letzteres entpuppte sich als dritte zentrale Differenz zum Ständerat. Nachdem auch der Nationalrat auf seinem Standpunkt beharrte, kam das Geschäft in der Sommersession zum zweiten Mal in den Ständerat. Dort wurden die Forderungen nochmals stark abgeschwächt: Von einer Ausformulierung von parlamentarischen Initiativen war nicht mehr die Rede. Die kleine Kammer beharrte hingegen auf einer leicht abgeschwächten Forderung eines Obligatoriums für eine echte nationalrätliche Diskussion von Motionen. Die Vorschrift, dass die Präsidenten der beiden GPK nicht derselben Fraktion angehören dürfen, akzeptierten die Kantonsvertreter. Diese Änderungen akzeptierte der Nationalrat noch in der Sommersession. Die Beschlüsse bedingten Änderungen des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung und der jeweiligen Geschäftsreglemente beider Räte, die im Ständerat in der Schlussabstimmung einstimmig und im Nationalrat mit 121 zu 64 bzw. 106 zu 85 Stimmen angenommen wurde, wobei sich die Opposition vor allem aus Vertretern der SVP und der FDP zusammensetzte. Im Geschäftsreglement des Nationalrates wurde zudem die neu eingeführte Idee der aktuellen Debatte verankert: Auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates kann eine aktuelle Debatte für die Diskussion wichtiger Ereignisse einberufen werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Ende Berichtjahr reichte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine parlamentarische Initiative ein, mit der das beschleunigte Verfahren bei bekämpften Vorstössen wieder eingeführt werden soll. Mit der obligatorischen Beratung sei das Verfahren – im Gegensetz zum eigentlichen Ziel – ineffizienter geworden [41].
Eine parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH) wollte gegen die Schwerfälligkeit des Ratsbetriebs vorgehen. Parlamentarische Vorstösse in beiden Räten können zurzeit lediglich von einem Mitglied oder einer Fraktion vorgebracht werden. Um zu demonstrieren, dass mehrere Personen hinter einem Anliegen stehen, würden deshalb dieselben Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Dies sei nicht nur unbefriedigend, sondern erschwere auch die überparteiliche Arbeit. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats gab der Initiative im Berichtjahr mit 13 zu 10 Stimmen Folge. Sie wollte das Begehren mittels Revision des Geschäftsreglements des Nationalrats umsetzen. Da davon lediglich die grosse Kammer betroffen ist, war die Zustimmung der Schwesterkommission nicht nötig und das Sekretariat wurde beauftragt, einen Vorentwurf zu verfassen [42].
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Parlamentsmandat
Für einige Diskussionen sorgte die rege Reisetätigkeit des Ständeratspräsidenten Filippo Lombardi, der in seinem Präsidialjahr bei 13 Auslandreisen 22 Länder besuchte und dabei insgesamt 27 Parlamentspräsidenten, sechs Staatschefs, zwei Premierminister, sieben Aussenminister und sechs weitere Minister traf. Die Diplomatie gehöre zur Aufgabe des Präsidenten, verteidigte sich Lombardi. Auch die Reisen der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats stiessen auf Kritik und die geplante, mit CHF 11 500 pro Person budgetierte USA-Reise der Bildungskommission wurde vom Büro des Nationalrates nicht bewilligt [43].
Die Idee eines neuen Sessionsrhythmus war wie bereits im Vorjahr ein Thema. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates empfahl jedoch eine im Berichtjahr eingereichte parlamentarische Initiative Feri (sp, AG) zur Ablehnung. Durch häufigere, dafür aber kürzere Sessionen versprach sich Feri eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik. Sie nahm damit die bereits im Vorjahr aufgrund verschiedener gesundheitlicher Probleme und Rücktritte einiger Parlamentarier angefachte Diskussion um die Machbarkeit des Milizsystems wieder auf [44].
Keine Gnade fanden die beiden parlamentarischen Initiativen aus der SVP, die Lohnerhöhungen des Parlamentes dem fakultativen Referendum unterstellen wollten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hielt fest, dass die Höhe der wichtigsten Entschädigungen (Taggeld, Jahresentschädigung) bereits im Parlamentsressourcengesetz geregelt sei und ergo bereits dem fakultativen Referendum unterstehe. Weitere Entschädigungen wie z.B. Essens-, Übernachtungs- oder Reisespesen seien allerdings aufgrund der Komplexität auf Verordnungsstufe geregelt. Auch die an die Fraktionen ausgeschütteten Beiträge seien nicht referendumspflichtig. Die starke Minderheit der SPK-NR, die sich letztlich knapp mit 11 zu 10 Stimmen gegen Folge geben aussprach, stiess sich am Umstand, dass Ratsmitglieder über ihre eigenen Einkommen abschliessend entscheiden können. Darunter leide das Vertrauen der Bürgerschaft ins Parlament. Im Rat fand dieses Argument allerdings kein Gehör. Den Initiativen wurden mit 125 zu 56 bzw. 124 zu 58 Stimmen keine Folge gegeben. Auch eine parlamentarische Initiative Aeschi (svp, ZG), die vorgeschlagen hätte, den Teuerungsausgleich für die Einkommen der Parlamentarier jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beschliessen, damit die neuen Ratsmitglieder nicht über die eigene Erhöhung entscheiden müssten, fand bei 110 zu 67 Stimmen kein Gehör. Eine Anfang Berichtjahr eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die verlangt, dass die Jahresentschädigung neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig werden solle, wurde im Berichtjahr noch nicht behandelt [45].
Auf Basis einer im Februar des Berichtjahres eingereichten parlamentarischen Initiative des Büros des Ständerates soll die Distanz- und Übernachtungsentschädigung neu geregelt werden. Die bisherige Regelung sah vor, dass Übernachtungsentschädigungen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen dann ausgerichtet werden, wenn der Wohnort weiter als 25 mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegenden Kilometer entfernt ist. Neu soll nicht die Distanz, sondern die Fahrzeit entscheidend sein für die Gewährung von Entschädigungen. Vorgeschlagen wurden 30 Minuten Reisezeit oder ein Umkreis von 10 Kilometern Luftdistanz, was zur Folge hat, dass neu 21 Ratsmitglieder keine Übernachtungsspesen erhalten würden; mit der bisherigen Regelung waren es 16 Räte. Das Büro des Nationalrates gab noch im März seine Zustimmung und der Ständerat nahm die vorgeschlagene Revision des Parlamentsressourcengesetzes mit 29 zu 2 Stimmen in der Herbstsession an. Die grosse Kammer wird das Geschäft 2014 beraten [46].
Der parlamentarischen Initiative Rossini (sp, VS) wurde von der grossen Kammer keine Folge gegeben. Der Vorstoss hätte die Schaffung eines Bundesgesetzes verlangt, mit dem die Unabhängigkeit aller Behörden auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene geregelt werden sollte. Ziel wäre eine Harmonisierung der unterschiedlichen Lösungen bei Interessenkonflikten gewesen, die sich in einem Milizsystem nicht vermeiden lassen. Gegen den Eingriff in die kantonale Autonomie richtete sich im Nationalrat eine Mehrheit von 125 zu 54 Stimmen der Ratslinken [47].
Verschiedene erfolglose Vorstösse hatten in der Vergangenheit eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier gefordert. Ebenfalls auf verbesserte Transparenz zielte eine parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD). Allerdings soll auf eine Offenlegung des genauen Betrages verzichtet werden. Im Register mit den Interessenbindungen müsste nur jeweils angegeben werden, ob eine Tätigkeit über dem Betrag von CHF 1 000 pro Jahr liegt und infolgedessen als entschädigt gilt oder ob es sich um ein ehrenamtliches, geringfügig entschädigtes Engagement handelt. Im Berichtjahr äusserten sich beide Staatspolitischen Kommissionen zum Vorstoss, wobei sich die nationalrätliche Arbeitsgruppe mit 12 zu 9 Stimmen für, die ständerätliche aber mit 5 zu 3 Stimmen dagegen aussprach. Während die eine Seite die Angaben als sinnvolle Ergänzungen wertete, sah die andere Seite keinen Handlungsbedarf, weil damit keine brauchbaren Zusatzinformationen geschaffen, sondern lediglich voyeuristische Interessen befriedigt würden [48].
Von den im Vorjahr behandelten Vorstössen, die den Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude besser regeln wollten, hatte keiner die Zustimmung beider Räte erhalten. Hängig war allerdings noch eine parlamentarische Initiative Caroni (fdp, AR), die den Einbezug von allen Kategorien von Interessenvertretern (ständige Lobbyisten, Tageslobbyisten, alt Parlamentarier, etc.) unter dasselbe Reglement forderte. Darüber hinaus verlangt das Begehren den Ersatz von Zutrittskarten durch ein Akkreditierungssystem, Transparenz über Mandate und Arbeitgeber der Interessenvertreter sowie klare Verhaltensregeln für die Lobbyisten. Auch regte Caroni eine Selbstregulierung durch die Branche selber an. Wie bereits im Vorjahr zeigte sich die nationalrätliche Staatspolitische Kommission in dieser Frage reformfreudiger als ihre Schwesterkommission im Ständerat. Während sich die SPK-NR mit 16 zu 6 Stimmen für Folge geben aussprach, lehnte die SPK-SR das Begehren mit 8 zu 3 Stimmen ab. Als Hauptargumente gegen das Anliegen wurden der hohe bürokratische Aufwand und die geringe Praktikabilität eingebracht. In den Räten wurde die Initiative noch nicht behandelt [49].
In der Folge der Affäre um den ehemaligen Nationalbankchef Philipp Hildebrand wurde Christoph Blocher im Vorjahr nach Hin und Her zwischen grosser und kleiner Kammer die Immunität entzogen. Blocher stand unter Verdacht, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Die Entziehung der Immunität des Zürcher Nationalrats rief die SVP auf den Plan, die kurz nach dem Entscheid zwei parlamentarische Initiativen einreichte. Die Initiative Baader (svp, BL) verlangt, dass einem Beschuldigten in Form der Einsprache ein Rechtsmittel an die Hand gegeben wird, da ein letztlich immer politischer Entscheid zur Aufhebung der Immunität in diesem Fall und nach neuer Regelung nur von einer kleinen Minderheit gefällt wurde. Die Initiative Amstutz (svp, BE) wollte die alte Regelung wieder einführen, nach der das ganze Ratsplenum über Immunitätsaufhebung entscheidet. Tatsächlich war mit der Revision des Parlamentsgesetzes 2011 im Nationalrat eine Kommission geschaffen worden, die mit diesen Geschäften alleine betraut wurde. Amstutz wollte zudem die relative Immunität wieder stärken. Weil mit der Revision auch eingeführt worden war, dass die relative Immunität nur dann gelte, wenn eine allfällig strafbare Handlung unmittelbar mit dem Ratsmandat verknüpft werden könne, werde die parlamentarische Tätigkeit erschwert. Die Initiative Baader wurde im Rat mit 127 zu 52 Stimmen aus der SVP deutlich abgelehnt. Adrian Amstutz zog seine Initiative in der Folge zurück. Im Berichtsjahr hatten sich die zuständigen Kommissionen zudem gegen die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner ausgesprochen, der wegen des so genannten „Schlitzer-Inserates“ strafrechtlich hätte verfolgt werden sollen [50].
Anfang Berichtjahr beschloss das Büro des Ständerats unter Zustimmung des Schwesterbüros die Position des oder der Verantwortlichen für den Bereich internationale Beziehungen des Parlamentes zu stärken, indem dieser Person der Botschaftertitel verliehen wird. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme bereit, im Sinne einer einmaligen Ausnahme diesen Titel zu verleihen, damit der Zugang zu ausländischen Amtskolleginnen und -kollegen erleichtert werde. Die Regierung wies allerdings darauf hin, dass die Vertretung der Schweiz nach aussen und der völkerrechtliche Verkehr mit anderen Staaten dem Bundesrat alleine vorbehalten seien. Weil durch die durch den Bundesrat erfolgte Titelverleihung das wesentliche Ziel der Initiative bereits erreicht war, wurde diese zurückgezogen [51].
Die Internetplattform Politnetz machte nicht nur durch Filmen der Ständeratsdebatten von sich reden (siehe oben), sondern veröffentlichte seit einiger Zeit auch nach jeder Session eine Abwesenheitsliste. Eine solche Liste widerspiegelt zwar in keinster Weise die effektiv geleistete politische Arbeit eines Ratsmitglieds, die Rangierung der Ratsmitglieder nach Anzahl unentschuldigter Absenzen wird aber von Medien in der Regel sehr dankbar aufgenommen. Politnetz stellte fest, dass amtsältere Ratsmitglieder und Männer häufiger unentschuldigt fernbleiben als Frauen und Mandatsträger, die noch nicht lange im Parlament tätig sind. Eine Motion Estermann (svp, LU), die bei unentschuldigter Absenz an mehr als 30% aller Abstimmungen die Streichung der Sitzungsgelder gefordert hätte, wurde im Berichtjahr diskussionslos abgelehnt [52].
Das Büro des Nationalrates strebte in Form einer Kommissionsinitiative eine Erweiterung der Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle und -unterlagen an. Diese werden auf einem geschützten Informatiksystem, dem so genannten Extranet, den Kommissionsmitgliedern zugänglich gemacht. Einsehbar sind auf diesem Weg zudem die Unterlagen der jeweiligen Schwesterkommission. Neu soll jedem Parlamentarier der Zugriff auf alle Kommissionsprotokolle gewährt werden, also nicht nur auf die Unterlagen der eigenen Kommission. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte diesen Vorschlag gemacht, um die Vertretung eines Kommissionsmitgliedes zu vereinfachen. Das Büro des Ständerats stimmte dem Begehren zu, das eine Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung bedingt. Der Bundesrat nahm ebenfalls Stellung und äusserte sich skeptisch. Zwar sei es in erster Linie Sache des Parlamentes, wie es den Zugriff auf Kommissionsprotokolle regle, die Vertraulichkeit müsse aber sichergestellt werden. Er erachtete es als nicht verhältnismässig, aufgrund von wenigen Vertretungsfällen gleich allen Ratsmitgliedern Zugriff zu gewähren [53].
Eine Motion Aeschi (svp, ZG) wollte dem Projekt „Digitales Parlament“ Beine machen und den papierlosen Legislativbetrieb bis zu den Wahlen 2015 umsetzen. Das Projekt war bereits 2004 eingeleitet worden und hatte unter anderem das Extranet hervorgebracht, auf dem die Ratsmitglieder Unterlagen für ihre Kommissions- und die Ratsgeschäfte abrufen können. Einige Ratsmitglieder verzichten bereits vollständig auf die postalische Zustellung von Dokumenten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit via Internet (parlament.ch oder Curia Vista) sind wichtige Bestandteile des „Digitalen Parlaments“. Aeschi beanstandete, dass es zwar viele Einzelprojekte gebe, dass diese aber zu wenig gut koordiniert seien, worunter auch die Effizienz der Ratsarbeit leide. Das Büro des Nationalrates empfahl die Motion zur Ablehnung, weil es der Auffassung war, dass das Projekt bereits auf gutem Wege sei. Zuerst folgte die Mehrheit der grossen Kammer der Empfehlung des Büros und lehnte die Motion mit 102 zu 61 Stimmen ab. Nach einem gutgeheissenen Ordnungsantrag Wermuth (sp, AG) – die SP-Fraktion habe aufgrund einer internen Falschinformation nicht korrekt abgestimmt – kippte das Resultat allerdings: Mit 88 zu 81 Stimmen passierte das Begehren die grosse Kammer. Die kleine Kammer machte dann in der Wintersession allerdings kurzen Prozess und lehnte die Motion ab. Der Sprecher des Büros des Ständerats machte dabei unter anderem geltend, dass sich der Ständerat schon immer systematisch gegen die Nutzung elektronischer Geräte im Saal ausgesprochen habe. Mit der Motion müsste zu rasch ganz auf Papier verzichtet werden [54].
Ein ziemlich profanes Anliegen behandelte eine immerhin von 115 Mitunterzeichnern eingereichte Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH), die sich daran störte, dass der IT-Support nur jenen ParlamentarierInnen gewährt wird, welche die Standard-Geräte und -Software (Windows) verwenden. Sie verlangte eine Gleichberechtigung vor allem auch für Apple-NutzerInnen. Der Vorstoss wurde im Nationalrat jedoch mit 100 zu 60 Stimmen und in erster Linie aus Kostengründen abgelehnt. Mit Ausnahme der geschlossen ablehnend stimmenden BDP und der zustimmenden SP gab es in allen Fraktionen Abweichler. Ob es sich dabei um Apple-Nutzer handelte, ist aus dem Ratsprotokoll nicht ersichtlich [55].
 
[35] PAG 13.210 (Wahl Präsidium NR): AB NR, 2013, S. 1790 ff.; PAG 13.211 (Wahl Präsidium SR): AB SR, 2013, S. 941 ff.; LZ, 7.1.13; SoZ, 13.1.13; NZZ, 9.11.13; SO und So-Bli, 10.11.13; APZ, 12.11.13; NZZ, 15.11. und 16.11.13, Presse vom 22.11., 23.11. und 26.11.13; BaZ und NZZ, 27.11.13; Presse vom 28.11.13; TA, 30.11.13; zur FDP-internen Ausmarchung vgl. unten Teil IIIa.
[36] www.parlament.ch; SoZ, 27.1.13; NZZ, 28.1., 31.1. und 5.3.13; SO, 14.4.13; NZZ und SN, 25.5.13; NZZ, 28.5.13; SN, 8.6. und 10.9.13; Blick und NZZ, 7.10.13; Blick und SOGL, 8.10.13; Blick und SOGL, 12.10., 23.10. und 24.10.13; NZZ und SOGL, 26.10.13; So-Bli, 27.10.13; NZZ, 31.10.13; SOGL, 5.11.13; AZ und TG, 12.11.13; NZZ, 27.11.13; NZZ und TG, 4.12.13; NZZ, 6.12.13; TG, 12.12.13; SOGL, 14.12.13; TG, 24.12.13.
[37] Medienmitteilung Verwaltungsdelegation vom 19.3.13; BZ, 12.7.13.
[38] Pa.Iv. 12.431: AB NR, S. 495 f.; AB SR, 2013, S. 709 ff.; Pa.Iv. 13.450 (Cramer); NZZ, 22.3.13; LM und Lib., 23.3.13; LT, 12.9.13; vgl. SPJ 2012, S. 49.
[39] Pa.Iv. 11.406 (Reimann) und Pa.Iv. 11.410 (SVP-Fraktion): AB SR, 2013, S. 80; Pa.Iv. 11.490 (Jenny): AB SR, 2013, S. 72 ff. und 366; Medienmitteilung Büro-S vom 23.8.13; NZZ, 2.2.13; Bund, 1.3.13; Presse vom 5.3, 7.3. und 8.3.13; AZ, 9.3.13; SoZ, 10.3.13; Presse vom 12.3.13; NZZ, 13.3.13; WW, 27.3.13; TA, 3.6.13; NZZ, 24.8., 5.10., 13.12.13.
[40] www.parlament.ch (Curia Vista Suche); NZZ, 8.2.13; So-Bli, 7.7.13; SO, 6.10.13; NZZ, 7.12.13.
[41] Pa.Iv. 10.440: AB SR, 2013, S. 80 ff., 472 f., 646; AB NR, 2013, S. 334 ff., 931 ff.; BBl, 2013, S. 4735 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 51 f.; Mo. 09.3896 (Stadler); Pa.Iv. 11.428 (Reimann); Pa.Iv. 13.483 (Leutenegger Oberholzer); NZZ, 8.3., 19.3. und 13.6.13; Blick, 13.11.3; vgl. SPJ 2012, S. 52.
[42] Pa.Iv. 12.460: Medienmitteilung SPK-NR vom 27.6.13.
[43] SO, 10.3.13; NZZ, 23.5.13; Lib. 23.7.13; TA, 13.11.13; NZZ, 26.11.13.
[44] Pa.Iv. 13.410: Medienmitteilung SPK-NR vom 27.6.13; So-Bli, 3.2. und 24.2.13; BaZ, 12.3.13; NZZ, 28.6.13; vgl. SPJ 2012, S. 53.
[45] Pa.Iv. 12.410 (Fraktion SVP) und Pa.Iv. 11.497 (Heer): AB NR, 2013, S. 348 ff.; Pa.Iv. (Aeschi): AB NR, 2013, S. 381 f.; Pa.Iv. 13.412 (Leutenegger Oberholzer); WW, 10.1.13; BaZ, 6.4.13; vgl. SPJ 2012, S. 53.
[46] Pa.Iv. 13.402: BBl, 2013, S. 7979 ff.; AB SR, 2013, S. 658 ff.; NZZ, 10.3.13; LZ und SGT, 10.9.13.
[47] Pa.Iv. 12.452 (Rossini): AB NR, 2013, S. 1376 ff.
[48] Pa.Iv. 12.423 (Moret): Medienmitteilung SPK-N vom 28.5.13 und SPK-S vom 12.11.13; zu den abgelehnten Vorstössen vgl. SPJ 2012, S. 54.
[49] Pa.Iv. 12.430 (Caroni): Medienmitteilung SPK-NR vom 28.5.13; Medienmitteilung SPK-SR vom 12.11.13; NZZ, 22.5.13; Lib. 24.5.13; Presse vom 29.5.13; NZZ, 6.6. und 14.7.13; SPJ, 2012, S. 54 f.
[50] Pa.Iv. 12.455: AB NR, 2013, S. 1711 ff.; Pa.Iv. 12.458; Medienmitteilung Kommission Rechtsfragen SR vom 11.9.13; Blick und NZZ, 14.8.13; BaZ und NZZ, 12.9.13; vgl. SPJ 2012, S. 55; zur Revision des ParlG vgl. SPJ 2011, S. 50 f.
[51] Pa.Iv. 13.401: BBl, 2013, S. 6553, 6609 ff.; im Berichtjahr war Claudio Fischer Verantwortlicher für die internationalen Beziehungen: NZZS, 22.9.13.
[52] Mo. 12.4165: AB NR, 2013, S. 510; BaZ, 23.3.13; SO, 24.3.13; BaZ, 19.4.13; SPJ 2012, S. 56.
[53] Pa.Iv. 13.403: BBl, 2013, S. 8921 ff. (Bericht Büro NR); BBl, 2013, S. 8933 ff. (Stellungnahme BR vom 20.11.13); TA, 19.3.13.
[54] Mo. 13.3493: AB NR, 2013, S. 1710 f.; AB SR, 2013, S. 1167; LM, 17.3.13; NZZ, 23.6.13.
[55] Mo. 12.3908: AB NR, 2013, S. 1708 ff.