Année politique Suisse 1972 : Economie / Politique économique générale
Konjunkturpolitik
Angesichts der anhaltenden konjunkturellen Anspannung und der nach wie vor Ungebrochenen Erosion des Geldwertes fiel der Konzipierung einer möglichst effizienten Konjunkturpolitik höchste Bedeutung und Dringlichkeit zu. Von offizieller Seite wurde betont, es gelte aus dem « zu spät und zu wenig » der bis anhin betriebenen Konjunkturpolitik endlich die Konsequenzen zu ziehen
[28]. Die konjunkturelle Therapie gestaltete sich insofern äussert schwierig, als den wirtschaftspolitischen Instanzen noch keine, oder bestenfalls nur
unzureichende Instrumente zur Verfügung standen und ihnen der nötige Überblick fehlte
[29]. So blieb praktisch nur der Ausweg über das Notrecht der dringlichen Bundesbeschlüsse. Der Vorsteher des EVD betonte jedoch in diesem Zusammenhang, dass eine auf Notrechtbasis betriebene Stabilisierungspolitik sowohl von den Zielen wie vom Grundsatz der Marktwirtschaft her unbefriedigend und auf die Dauer unverantwortbar sei, was die rasche Einführung einer ordentlichen Verfassungsgrundlage nötig mache
[30]. Dieser Auffassung war auch eine breite Öffentlichkeit. Die Frage des Vorgehens und der Effizienz von Eingriffen in die konjunkturelle Entwicklung wurde aber im Hinblick auf den geplanten Verfassungsartikel und die angeordneten dringlichen Massnahmen immer wieder aufs neue gestellt
[31]. So stand die auf den zwei Ebenen des Notrechts und der Vorbereitung neuer Verfassungsgrundlagen vorangetriebene Konjunkturpolitik im Spannungsfeld einer ausgedehnten Diskussion über Anwendung und Dosierung der vorgeschlagenen Instrumente.
Bundesrat und Nationalbank waren bestrebt, den aus dem Vorjahr zurückgebliebenen Liquiditätsüberhang mit Mitteln der
Geld- und Kreditpolitik zu neutralisieren. Gleichzeitig drängten sich neue Massnahmen zur Abwehr ausländischer Gelder und Investitionen auf
[32]. Auch 1972 konnten die stärksten konjunkturellen Antriebskräfte in der Bauwirtschaft festgestellt werden. Der Baubeschluss von 1971 bewirkte zwar eine gewisse Marktentlastung, die jedoch durch die anhaltende Geld- und Kreditfülle und die teuerungsbedingte Flucht in die Sachwerte wieder in Frage gestellt wurde
[33]. Im Sinne einer flexiblen Handhabung dieses Baubeschlusses entliess der Bundesrat zunächst eine Reihe von Gemeinden aus der Unterstellung, während er andere neu einbezog
[34]. Da die
Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes in der Form eines dringlichen Bundesbeschlusses erlassen worden waren, mussten sie innert Jahresfrist von Volk und Ständen genehmigt werden. Dies geschah am 4. Juni mit überwältigendem Mehr
[35]. In der Folge unterstellte der Bundesrat weitere Regionen dem Baubeschluss. Zudem wurde über alle neueinbezogenen Gebiete und über diejenigen, in denen bisher nur das Abbruchverbot gegolten hatte, zugleich die Ausführungssperre verhängt
[36].
Der Beauftragte für die Durchführung der Baumarktstabilisierung erklärte, diese Massnahme habe sich aufgedrängt, da allgemein eine Verlagerung der Bautätigkeit auf nichtunterstellte Gebiete konstatiert worden sei
[37]. Das Baugewerbe zeigte sich indessen von der Ausdehnung des Baubeschlusses enttäuscht und beklagte sich darüber, dass es ständig als Sündenbock der fortschreitenden Teuerung abgestempelt werde
[38]. Immerhin zeitigte der Baubeschluss einige wenn auch bescheidene Wirkungen. So reduzierte sich einerseits die Zunahme des Bauvolumens von 38 auf 25 %, während andererseits rund 15 % der Bauvorhaben zeitlich hinausgeschoben wurden
[39]. Dabei drohte sich jedoch die Nachfragestruktur zu Lasten des preisgünstigen Wohnungsbaus zu verzerren.
Diese Gefahr sowie die gegen Jahresende verstärkte
Konjunkturüberhitzung bewogen den Bundesrat, im Dezember zusammen mit vier weiteren Konjunkturdämpfungsmassnahmen einen schärferen dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes zu beantragen. Mit dem neuen Erlass bezweckte der Bundesrat, den Nachfrageüberhang auf dem Baumarkt abzubauen und eine kontinuierliche, möglichst gleichgewichtige Entwicklung des Bauwesens sicherzustellen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen erwies es sich als notwendig, vom Konzept der bloss regionalen Anwendung der Stabilisierungsmassnahmen abzuweichen und die ganze Schweiz dem Beschluss zu unterstellen. Die Landesregierung erhielt dabei die Kompetenz, Gebiete mit ausgeglichener Bautätigkeit aus den Beschränkungsmassnahmen zu entlassen und sowohl das Abbruchverbot wie die Ausführungssperre zeitlich zu befristen. Die Verhängung einer Ausführungssperre wurde für zusätzliche Baukategorien vorgesehen, namentlich für bestimmte kantonale und kommunale Strassenbauten. Im gewerblich-industriellen Bereich fiel die Bestimmung dahin, welche Bauten für Rationalisierungs- und Forschungszwecke von der Sperre ausgenommen hatte ; diese Einschränkung hatte nämlich dazu geführt, dass praktisch alle Industriebauten als für die Forschung bestimmt zugelassen werden mussten
[40]. Der Schweizerische Baumeisterverband protestierte in der Folge äusserst scharf gegen den Antrag des Bundesrates und bezichtigte die Regierung des konjunkturpolitischen Dilettantismus
[41].
Die nachhaltige konjunkturelle und inflationäre Eskalation verlieh den Arbeiten zur Schaffung eines
Konjunkturartikels der Bundesverfassung starken Auftrieb
[42]. Aus dem Vernehmlassungsverfahren für den neu zu fassenden Artikel 31 quinquies ging hervor, dass die Notwendigkeit einer Verbesserung der Verfassungsgrundlage für die Konjunkturpolitik weitgehend anerkannt wurde und allgemein Übereinstimmung darüber herrschte, dass dem Bund ein klarer konjunkturpolitischer Auftrag überbunden werden müsse
[43]. Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung, die, nötigenfalls unter Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit, vornehmlich auf den Gebieten das Geld- und Kreditwesens, der Aussenwirtschaft und der öffentlichen Finanzen ergriffen werden sollen, lösten dagegen sehr unterschiedliche Stellungnahmen aus. Vielfach wurden Bedenken gegenüber der nicht sehr klar abgegrenzten Vollmacht zur Abweichung von der Handels- und Gewerbefreiheit geäussert
[44]. Daneben meldete sich von verschiedener Seite der Wunsch nach einer genauen, auch positiv motivierten Umschreibung der Zielsetzungen der konjunkturpolitischen Aufgaben des Bundes
[45]. Recht heftige Kritik richtete sich ferner gegen den zweiten Abschnitt des offiziellen Vorschlages, nach dem der Bund die Befugnis erhalten soll, vorübergehend auf Bundessteuern Zuschläge zu erheben und Rabatte zu gewähren sowie eine Sondersteuer einzuführen. So wandten sich vor allem die Kantone gegen Zuschläge auf den direkten Bundessteuern, da sie ihre eigene Steuerhoheit in Gefahr sahen
[46]. Die Spitzenverbände der Unternehmer schlugen dagegen anstelle der Sondersteuern Steuervorauszahlungen und ein bei abflauender Konjunktur rückzahlbares Steuerdepot von natürlichen Personen vor
[47]. Kritisiert wurde aber auch der dritte Abschnitt des vorgeschlagenen Artikels, welcher verlangt, dass sich Kantone und Gemeinden in ihrem Finanzgebaren auf die Konjunkturstabilisierung auszurichten hätten. Hier forderten zahlreiche Stimmen eine gleiche Verpflichtung für den Bund
[48]. Der im Entwurf des Bundesrates weiter vorgesehene Ausbau der Wirtschaftsstatistik wurde zwar allgemein begrüsst, doch wünschten verschiedene Kreise eine Beschränkung der Auskunftspflicht auf konjunkturpolitisch relevante Erhebungen
[49]. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens setzte Bundesrat Brugger ein aus Vertretern der Parteien, der Verbände und der Verwaltung zusammengesetztes Konsultativgremium ein, das sich mit den Ergebnissen zu befassen hatte
[50]. In manchen entscheidenden Punkten konnte jedoch auch durch diese « Kommission Brugger » kein Konsens erzielt werden
[51]. Der Bundesrat versprach indessen angesichts der drohenden Konjunkturlage, dass er, trotz bestehender Meinungsverschiedenheiten, eine entsprechende Botschaft zur Verfassungsänderung so rasch wie möglich ausarbeiten und dem Parlament zuleiten werde
[52].
Um die Zeit bis zur verfassungsmässigen Verankerung der staatlichen Konjunkturaufgaben nicht nutzlos verstreichen zu lassen und um einem weiteren Überborden der konjunkturellen Entwicklung entgegenzutreten, beantragte der Bundesrat im Dezember ein ganzes
Paket zusätzlicher Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur. Dabei handelte es sich um fünf dringliche Bundesbeschlüsse zur Einschränkung der Kreditexpansion, zur Erschwerung der steuerlichen Abschreibungen, zur Stabilisierung des Baumarktes, zur Überwachung der Preise sowie zur Verlängerung des Exportdepots. In ihrer Botschaft gab die Regierung zu bedenken, dass im Lichte der herrschenden Konjunkturperspektiven nur verhältnismässig harte Massnahmen einige Aussicht auf Erfolg haben könnten
[53]. In Anbetracht der Dringlichkeit hatte das Parlament gleich in seiner Wintersession auf die Beschlüsse des Bundesrates einzutreten. Der Ständerat ergänzte zunächst die vorgeschlagene Preiskontrolle durch eine zusätzliche Lohnüberwachung
[54]. Im Nationalrat wurde in der Folge verschiedentlich die Eile kritisiert, mit der das Traktandum zu behandeln sei. Ein Nichteintretensantrag seitens der Nationalen Aktion wurde indessen vom Rat verworfen. Kritik erhielt die Vorlage vor allem durch den Landesring-Vertreter Biel (ZH), der das Fehlen währungspolitischer Massnahmen herausstrich und für freischwankende Wechselkurse sowie für die Aufhebung des Exportdepots plädierte. In verschiedenen Voten wurde sodann der Landesregierung vorgeworfen, sie habe das Ihrige zur Inflation beigetragen, was sich besonders in den Lohnerhöhungen des Bundespersonals zeige. Bundespräsident Celio betonte in seiner Replik, dass es um die Dämpfung der überkonjunktur gehe und nicht darum, irgendeinen Wirtschaftszweig zu bestrafen. Den Kritikern der Dämpfungsmassnahmen gab er zu bedenken, dass in einer überhitzten Konjunkturlage das Wirtschaftssystem gerade von denen bedroht werde, welche im Namen des Systems solche einschränkenden Massnahmen bekämpften. In den Detailberatungen setzten sich fast in allen Fällen die Anträge von Bundesrat und Ständerat durch. Der Nationalrat fügte auf Antrag des Baslers Hubacher (sp) der Überwachung der Preise und Löhne noch diejenige der Gewinne hinzu und konnte dafür auch die Zustimmung der Kleinen Kammer erwirken. Schliesslich einigte man sich, die fünf Beschlüsse der Volksabstimmung nicht in einer einzigen Vorlage, sondern getrennt zu unterbreiten. Damit traten die Konjunkturdämpfungsbeschlüsse sofort in Kraft
[55].
Der völlig ausgetrocknete Arbeitsmarkt und die im Schatten der überkonjunktur verstärkt auftretende Welle von Betriebsschliessungen und Unternehmungszusammenschlüssen machten fast allen Wirtschaftszweigen schwer zu schaffen
[56]. Im Bereich der
Uhrenindustrie konnte allerdings trotz verminderter Personalbestände ein weiterer Produktions- und Exportanstieg verzeichnet werden, was deutlich den Erfolg der in den Vorjahren eingeleiteten Rationalisierungsmassnahmen dokumentierte
[57]. Mit der Aufhebung des Uhrenstatuts erfolgte zudem ab 1. Januar 1972 die Rückkehr zu einer freien Wettbewerbsordnung
[58]. In Brüssel wurde ferner ein neues Uhrenabkommen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften unterzeichnet, welches zusammen mit der Regelung über den Gebrauch der « Swiss Made »-Bezeichnung den Einbezug der Erzeugnisse der Uhrenindustrie in das Freihandelsabkommen ermöglichte. Aufgrund dieses neuen Abkommens werden, in Ergänzung des im Jahre 1967 abgeschlossenen Grundvertrages, die EWG-Zölle auf Uhren bis 1977 in fünf Etappen um je 20 % gesenkt werden
[59]. In der Maschinenindustrie kam es gesamthaft zu ausgesprochenen Stagnationstendenzen in der Produktion und im Eingang neuer Bestellungen. Der Arbeitsvorrat bildete sich sukzessive zurück und reichte Ende September nur noch aus, der Branche für ungefähr 7 Monate Beschäftigung zu sichern. Das Jahresende brachte allerdings wieder eine Zunahme der Bestellungen, was von den Betroffenen mit Erleichterung aufgenommen wurde
[60].
Die an der Zahl der Logiernächte in den Hotelbetrieben gemessene Wachstumsrate des
Fremdenverkehrs,die bereits 1971 wesentlich unter dem europäischen Durchschnitt geblieben war, verringerte sich weiter auf 1,3%
[61]. Der Personalmangel verursachte in Hotellerie und Gastgewerbe ausserordentliche Schwierigkeiten, die auch durch Rationalisierungsmassnahmen nicht gemildert werden konnten. Die massgebenden gastgewerblichen Organisationen beschlossen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren, und kamen überein, das System « Bedienungsgeld inbegriffen » obligatorisch zu erklären. Dieses Vorhaben soll durch einen allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag realisiert werden
[62]. Beim Detailhandel wirkte sich 1972 vor allem die steigende Massenkaufkraft aus. Der Konsum verlagerte sich dabei weiter vom Warensektor auf den Bereich der Dienstleistungen
[63]. Der strukturelle Konzentrationsprozess machte erneut Fortschritte. So hatten wiederum zahlreiche kleine Verkaufsstellen des Lebensmittel-Detailhandels dem Vormarsch der Supermärkte, Verbrauchermärkte und Discountläden zu weichen
[64]. In einer Motion forderte deshalb Nationalrat Fischer (fdp, BE) den Bundesrat auf, den Strukturwandel im Detailhandel genau zu untersuchen und konkrete Anträge zur Aufrechterhaltung einer dezentralisierten Warenversorgung zu formulieren
[65]. Die Schärfe des Wettbewerbs kam auch darin zum Ausdruck, dass die Firma Denner im Januar dazu überging, Vitamin-C-Brausetabletten gratis an ihre Kunden abzugeben. Dieser Schritt wurde unternommen, da die Grossfirma beim Verkauf von Vitamintabletten 1971 in zahlreichen Kantonen auf Schwierigkeiten gestossen war
[66]. Den wettbewerbsverfälschenden Folgen der Konzentrationsbewegungen widmete die Schweizerische Kartellkommission ihre Tätigkeit. Sie veröffentlichte 1972 Berichte über Untersuchungen des Annoncenmarktes, der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung und der Gratisanzeiger. Eine Motion ihres Präsidenten Schürmann (cvp, SO), welche die Einbeziehung von Unternehmungszusammenschlüssen in das Kartellrecht verlangte, wurde zudem in beiden Räten oppositionslos überwiesen
[67].
Auf dem Gebiete des
Konsumentenschutzes kam es zu verschiedenen Verstössen, die für eine Verbesserung der Markttransparenz für den Verbraucher eintraten. So richteten die Stiftung für Konsumentenschutz und die Aktionsgemeinschaft der Arbeitnehmer und Konsumenten einerseits sowie der Schweizerische Konsumentenbund andererseits zwei inhaltlich verschiedene Vorschläge für einen Konsumentenschutzartikel der Bundesverfassung an die Eidg. Kommission für Konsumentenfragen
[68]. Im Nationalrat forderte der Freisinnige Schmitt (GE) in einem Postulat eine bessere Konsumenteninformation, was durch eine Erweiterung der Lebensmittelgesetzgebung und durch die Schaffung eines Instituts für Warenbeschriftung und -prüfung zu erreichen sei
[69]. Seitens der Stiftung für Konsumentenschutz ertönte der Ruf nach einem Ombudsmann für Konsumentenfragen
[70]. Der Westschweizer Konsumentinnenbund trat schliesslich für eine bessere wirtschaftliche Ausbildung in der Volksschule ein
[71]. Der Bundesrat beschloss seinerseits, den Staatsbeitrag an die Konsumentenorganisationen zu erhöhen, um dem Verbraucher eine Verbesserung der Markttransparenz durch vermehrte objektive Information zu ermöglichen
[72].
[28] BBl, 1972, I, Nr. 15, S. 1060 f.
[29] Vgl. OECD-Studie über Lage und Perspektiven der schweizerischen Wirtschaft (NZZ, 131, 17.3.72).
[30] Vortrag vor der Neuen Helvetischen Gesellschaft Zürich : Documenta, 1973, Nr. 1, S. 21 ff.
[31] Zur Diskussion über den Konjunkturartikel vgl. unten, S. 62 f.
[32] Vgl. unten, S. 68 f.
[33] BBl, 1972, II, Nr. 52, S. 1565 ff. ; wf, Artikeldienst, Nr. 34, 21.8.72.
[34] NZZ, 52, 1.2.72 ; AZ, 26, 1.2.72 ; TLM, 32, 1.2.72 ; TA, 196, 24.8.72.
[35] Annahme mit 774 794 : 154 827 Stimmen und allen Ständen bei einer Stimmbeteiligung von 26,7 % (BBI, 1972, II, Nr. 30, S. 39). Die Nein-Parole wurde nur von den Liberalsozialisten und vom LdU ausgegeben ; die Schweizerische Gewerbekammer beschloss Stimmfreigabe (NZZ, sda, 250, 1.6.72).
[36] AS, 1972, Nr. 34, S. 1735 ff. ; ferner NZZ, 393, 24.8.72 ; AZ, 198, 24.8.72 ; Vat., 196, 24.8.72 ; TA, 196, 24.8.72.
[37] Ldb, 209, 9.9.72 ; GdL, 212, 9./10.9.72.
[38] NZZ (sda), 475, 11.10.72.
[39] BBI, 1972, II, Nr. 52, S. 1550 f.
[40] Ebd., S. 1565 ff. Zur parlamentarischen Beratung vgl. unten, S. 63 f.
[41] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 50, 15.12.72 ; NZZ, 597, 21.12.72.
[42] Vgl. SPJ, 1971, S. 70. Vgl. ferner : « Ziele, Mittel und Träger der Konjunkturpolitik», Grundlegung und Vorschlag eines neuen Verfassungsartikels für Massnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft, hrsg. von der Kommission für Konjunkturfragen, Sonderheft Nr. 83 von Die Volkswirtschaft, Bern 1972.
[43] NZZ, 189, 24.4.72 ; Ww, 21, 24.5.72 ; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 28/1972, Sonderheft Juni ; NZ, 324, 19.8.72.
[44] So vor allem durch den SGV. Banken, Vorort, FDP, CVP, LdU, NA und 4 Kantone sprachen sich für materiell und zeitlich begrenzte Massnahmen aus. Vgl. dazu Übersicht in NZ, 324, 19.8.72.
[45] So die VSA (NZZ, 18, 12.1.72), der Regierungsrat des Kts. SG (NZZ, sda, 148, 28.3.72) und der LdU (Tat, 78, 31.3.72).
[46] So sprach der Regierungsrat von BS von einer geplanten Strafexpedition gegen die Kantone (BN, 41, 27.1.72). Ähnliche Befürchtungen äusserten die Kantone Bern (NZZ, 151, 29.3.72), Freiburg (Bund, 76, 30.3.72), Zürich (NZZ, 161, 7.4.72), Schwyz (NZZ, 164, 9.4.72) und Luzern (NZZ, sda, 175, 15.4.72).
[47] NZZ, 189, 24.4.72 ; 224, 16.5.72.
[48] So die Kantone Zug (Vat., 73, 27.3.72), St. Gallen (NZZ, sda, 148, 28.3.72), Bern (NZZ, 151, 29.3.72) und Schwyz (NZZ, 164, 9.4.72). Ferner der LdU (Tat, 78, 31.3.72) und die Schweiz. Bankiervereinigung (NZZ, sda, 162, 7.4.72).
[50] NZZ (sda), 307, 4.7.72.
[51] NZZ (sda), 415, 6.9.72.
[52] Gesch.ber., 1972, S. 231 f.
[53] BBl, 1972, II, Nr. 52, S. 1541 ff.
[54] Gemäss Antrag der ständerätlichen Kommission, in Amtl. Bull. StR, 1972, S. 888 ff.
[55] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1972, S. 2266 ff., S. 2353 ff., S. 2429 ff., S. 2433 f. und S. 2444 ff. Ferner Amtl. Bull. StR, 1972, S. 836 ff.
[56] Für überblicke vgl. Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1972, hrsg. von der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich 1972 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 78/1972, Dezember. Zu den Betriebsschliessungen vgl. NZ, 292, 22.7.72 ; 297, 26.7.72 ; zu den Unternehmungszusammenschlüssen vgl. Schweizerische Handelszeitung, 1, 4.1.73. Vgl. ferner unten, S. 116 f.
[57] Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1972, hrsg. von der Schweizerischen Bankgesellschaft, Zürich 1972, S. 85 f.
[58] Vgl. SPJ, 1971, S. 71.
[59] Vgl. unten, S. 70 f.
[60] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 78/1972, Dezember, S. 16 ff.
[61] Die Volkswirtschaft, 46/1973, S. 109.
[62] Bund, 131, 7.6.72 ; NZ, 241, 7.6.72 ; NZZ, 261, 7.6.72.
[63] Mitteilung Nr. 218 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 46/1973, Heft 1.
[64] Schweizerische Detaillisten-Zeitung, 6, 26.6.72 ; 11, 30.12.72.
[65] Verhandl. B.vers., IV/1972, S. 26 f. Eine gleichlautende Motion wurde im StR durch den Thurgauer Munz (fdp) eingereicht und überwiesen, vgl. dazu Amtl. Bull. StR, 1972, S. 813 ff.
[66] NZ, 6, 5.1.72 ; VO, 19, 24.1.72. Im Kanton Zug lehnte der Regierungsrat eine Beschwerde der Firma Denner ab, worauf die Firma in einer staatsrechtlichen Beschwerde an das Bundesgericht gelangte (NZZ, 56, 3.2.72). Im Kanton Zürich sprach hingegen das Obergericht der Denner AG das Recht zum freien Verkauf von Vitamin-C-Brausetabletten zu (Tat, 255, 31.10.72). Vgl. auch SPJ, 1971, S. 72 f. und S. 137.
[67] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 7/1972, Heft 1 (Annoncenmarkt), Heft 2 (Motorfahrzeughaftpflicht, vgl. unten, S. 97), Heft 3/4 (Gratisanzeiger). Zur Motion Schürmann vgl. Amtl. Bull. NR, 1972, S. 818 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1972, S. 603 f. Zur Wettbewerbspolitik vgl. ferner Wettbewerbspolitik in der Schweiz, Festgabe zum 80. Geburtstag von Fritz Marbach, hrsg. von Hugo Sieber und Egon Tuchtfeldt, Bern 1972.
[68] NZZ (sda), 29, 18.1.72 ; 478, 13.10.72 ; 562, 1.12.72.
[69] Amtl. Bull. NR. 1972, S. 473 ff.
[71] NZZ (sda), 231, 19.5.72.
[72] NZZ (sda), 382, 17.8.72.
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