Année politique Suisse 1973 : Economie / Politique économique générale
 
Kunjunkturpolitik
Die praktisch unvermindert anhaltende konjunkturelle Überhitzung sowie die immer nachteiligeren und zersetzenderen Folgen der Inflation verstärkten den allgemeinen Willen zu einer wirkungsvollen Konjunkturpolitik. Wie jedoch der Abstimmungskampf über die dringlichen Konjunkturdämpfungsmassnahmen zeigte, bestanden immer noch grosse Meinungsunterschiede hinsichtlich des Vorgehens [29]. Ausserdem verstärkten die bloss spärlich und mit einer zeitlichen Verzögerung eintretenden Resultate dieser Massnahmen angesichts der fortschreitenden Inflation vielfach die Zweifel an der Tauglichkeit des eingesetzten Instrumentariums und an der Art seiner Anwendung [30]. Unter dem Eindruck der Unsicherheiten in der Energieversorgung begann sich jedoch gegen Jahresende immer mehr die Erkenntnis durchzusetzen, dass nur eine konsequente Fortführung der zur Dämpfung der überkonjunktur ergriffenen Massnahmen Aussichten auf eine allmähliche Konjunkturstabilisierung bieten könne [31]. Im Dezember trat in der Stabsstelle des Bundesrates für die Konjunkturpolitik ein Wechsel ein, indem der durch seine Perspektivstudien bekannt gewordene Prof. F. Kneschaurek den bisherigen Delegierten für Konjunkturfragen, Prof. H. Allemann, ablöste [32].
Die im Dezember 1972 auf dem Dringlichkeitswege erlassenen zusätzlichen Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur beherrschten 1973 die konjunkturpolitische Szene der Schweiz [33]. Der Bundesrat erliess gleich im Januar entsprechende Ausführungsbestimmungen und ernannte den Präsidenten der Kartellkommission, Nationalrat Schürmann (cvp, SO), zum interimistischen Beauftragten für die Überwachung der Preise, Löhne und Gewinne [34]. Das mit einer Preiskontrolle kriegswirtschaftlicher Art nicht vergleichbare Instrument der Preisüberwachung, die sich auf selektive Interventionen zur Verhinderung einzelner ungerechtfertigter Preiserhöhungen beschränkt, wurde mit einer Meldestelle zur Entgegennahme von Preisbeobachtungen seitens der Öffentlichkeit ausgerüstet. Innert Jahresfrist gingen bei der von Anfang an auf grosses Interesse stossenden „Klagemauer“, wie die Meldestelle in der Presse scherzhaft bezeichnet wurde, über 11 000 Preismeldungen und -beanstandungen ein [35]. Gegenüber dem ausserordentlich starken Preisauftrieb hatte die Überwachungsstelle indessen einen schweren Stand, entzogen sich doch kosten- und importbedingte Preiserhöhungen vielfach einer Beeinflussung. Immerhin gelang es den Verantwortlichen in verschiedenen Fällen, exzessive, unter, Ausnutzung der Marktverhältnisse zustandegekommene Preise zu verhindern. Als besonders wirksam erwies sich die Meldepflicht für kartellistische Preiserhöhungen. Sie führte dazu, dass keine neuen zentralen Preisempfehlungen auf nationaler Ebene mehr erlassen wurden [36]. Eine direkte Einwirkungsmöglichkeit des Bundes auf die Preise hatte seit der Aufhebung des Kriegsnotrechts am Ende der 40er Jahre nur noch auf vereinzelten Gebieten (insbesondere in der Landwirtschaft) bestanden. Da weder der Bundesbeschluss noch die auf ihm beruhende Verordnung die ungerechtfertigte Preiserhöhung materiell umfassend definierten, hatte der Beauftragte zusammen mit einer ihm beigegebenen beratenden Kommission, der die Spitzenverbände der Wirtschaft angehören, Richtlinien zur Beurteilung von Preiserhöhungen aufzustellen [37]. Gegen Jahresende wurde zudem damit begonnen, parallele Regeln zur Beurteilung der Lohn- und Gewinnentwicklung vorzubereiten [38]. Aufgrund der Vollzugsverordnung konnte ferner auf den 1. Juli die Anschriftspflicht für Detailpreise auf Waren nach einem kurzen Vemehmlassungsverfahren in Kraft gesetzt werden [39]. In einem Postulat forderte zudem der St.Galler Jaeger (Idu) den Bundesrat auf, die Preis- und Gewinnüberwachung auch auf den Liegenschaftshandel auszudehnen [40].
Eine spürbare konjunkturelle Beruhigung in der bis anhin äusserst angespannten Bauwirtschaft bewirkten die Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes [41]. Durch die Instrumente der Ausführungssperre und des Abbruchverbotes, die mit befristet aufschiebender Wirkung vorerst auf die ganze Schweiz ausgedehnt worden waren, gelang es, den Nachfrageüberhang im Bausektor wirksam zu kanalisieren [42]. Das Baugewerbe zeigte sich indessen von den als zu einschneidend empfundenen Massnahmen wenig begeistert und kritisierte mehrmals die bundesrätliche Politik [43]. Im Sinne einer flexiblen Handhabung des Baubeschlusses hob der Bundesrat im September für 634 Gemeinden in Regionen mit ausgeglichener Bautätigkeit Ausführungssperre und Abbruchverbot wieder auf [44]. Der Beauftragte für die Stabilisierung des Baumarktes, R. Meier, wurde auf die Jahresmitte vom früheren Waffenchef der Genietruppen, Oberstdivisionär H. Hauser, in seinem Amte abgelöst [45]. Die offensichtlich grössere Wirksamkeit des neuen Baubeschlusses gegenüber den 1971 erlassenen Bestimmungen [46] war vor allem dem Umstand zuzuschreiben, dass er von verschiedenen Massnahmen zur Eindämmung der Geldmenge flankiert war. In diesem Zusammenhang übte der Kreditbeschluss [47] zweifellos die stärkste Bremswirkung auf die konjunkturellen Antriebskräfte aus. Dies übertrug sich jedoch nur mit einer beträchtlichen Verzögerung auf die effektive Bautätigkeit, zumal die Banken die Kredite, welche sie für die Finanzierung der Bauvorhaben vor Inkrafttreten der Restriktionen zugesichert hatten, meist anstandslos auszahlten. Das neue Rekordbauvolumen von 1973 ist daher weitgehend als Nachwirkung der übersetzten Kreditexpansion im Vorjahr zu betrachten [48]. Mit den Vorschriften zur Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden wurde die investitionsdämpfende Wirkung von Kredit- und Baubeschluss noch durch ein fiskalisches Instrument verstärkt, das sich aber erst in der nachfolgenden Steuerperiode von 1975/76 auswirken wird [49]. Als letzte der im Dezember 1972 erlassenen Dämpfungsmassnahmen stiess die Einführung eines Exportdepots auf gewisse Schwierigkeiten. Nachdem sich die Ausarbeitung entsprechender Vollzugsverordnungen wegen Überbelastung der verantwortlichen Verwaltungsabteilung verzögert hatte, entstand mit der Wechselkursfreigabe des Schweizerfrankens für den Export eine völlig neue Lage. Die Verteuerung der schweizerischen Exportgüter durch die faktische Aufwertung bewirkte für unser Land eine Verschärfung der Konkurrenzsituation auf den Auslandmärkten. Mit Rücksicht auf die zu erwartende Beeinträchtigung des Aussenhandels verzichtete der Bundesrat schliesslich auf die Erhebung eines Exportdepots [50].
Gegen Jahresende erstattete die Regierung dem Parlament über alle getroffenen Konjunkturdämpfungsmassnahmen und deren Auswirkungen vereinbarungsgemäss Bericht. Sie beurteilte die ersten Ergebnisse der Bundesbeschlüsse als positiv und plädierte für eine konsequente Fortführung der Massnahmen [51]. Darüber hatten jedoch in erster Linie die Stimmbürger zu entscheiden, denen die Konjunkturbeschlüsse am 2. Dezember zur Sanktion unterbreitet wurden. Der Abstimmung ging eine eher laue Kampagne voraus. Für die Ablehnung aller vier zur Abstimmung gelangenden Vorlagen — Kreditbeschluss, Baubeschluss, Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen und Überwachung der Preise, Löhne und Gewinne — sprachen sich neben einigen Kantonalparteien vor allem der Gewerbeverband, der Baumeisterverband und die Liberalsozialistische Partei aus [52].
Daneben stand besonders die Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung im Kreuzfeuer der Meinungen. So opponierten SPS und Gewerkschaften in Sorge um einen allfälligen Verlust ihres lohnpolitischen Manövrierfeldes gegen die Aufrechterhaltung dieser Massnahme [53]. Auf der andern Seite wandten sich Unternehmerkreise und Arbeitgeberorganisationen gegen eine staatliche Interventionspolitik im Preissektor und forderten die Verwerfung des Überwachungsbeschlusses. Von den weitern Parteien und verschiedenen Verbänden wurden jedoch alle vier Dämpfungsbeschlüsse zur Annahme empfohlen [54]. In den Abstimmungskampf griff auch die Lebensmittelgrossfirma Denier AG mit der Lancierung einer Initiative zur Teuerungsbekämpfung ein, die sie den Konjunkturbeschlüssen als Alternative entgegensetzte [55]. In der Abstimmung gaben indessen Volk und Stände mit starkem Mehr, aber mit einer Stimmbeteiligung von bloss 30 % den vier Vorlagen ihre Sanktion. Verworfen wurde die Konjunkturpolitik des Bundesrates vor allem in Berggebieten. So wandten sich Graubünden und Wallis mit knappen Mehrheiten gegen alle vier Beschlüsse. Ausserdem stiess der Kreditbeschluss in Schwyz und zusammen mit dem Abschreibungsbeschluss in Obwalden auf Ablehnung [56].
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Konjunkturartikel
Die Vorbereitung eines neuen Konjunkturartikels der Bundesverfassung trat neben der auf der Basis des Notrechts und der Dringlichkeit betriebenen Konjunkturpolitik etwas in den Hintergrund und kam nur schleppend voran. Im Februar legte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft mit einem Entwurf für den neuen Verfassungsartikel vor. Dieser hielt sich materiell weitgehend an den ins Vernehmlassungsverfahren gegangenen Vorentwurf [57]. Die Vorlage gelangte zuerst an den Ständerat. Schon dessen vorberatende Kommission richtete Anträge an das Ratsplenum, welche die Fassung des Bundesrates bedeutend abschwächten. So beantragte sie, die zur Stabilisierung der Konjunktur vorgesehenen befristeten Fiskalzuschläge auf die indirekten Steuern zu beschränken. Daneben forderte sie, dass die Ausrichtung von Bundesbeiträgen nur von der Konjunkturlage und nicht auch, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte, vom Finanzgebaren der Kantone und Gemeinden abhängig gemacht werden dürfe [58]. Die Ständekammer genehmigte im Sommer nicht nur die Anträge ihrer Kommission, sondern entfernte sich noch weiter von der bundesrätlichen Fassung. Ein Antrag des Liberalen Guisan (VD) auf Nichteintreten und ein Rückweisungsbegehren des Wallisers Bodenmann (cvp) wurden zwar abgelehnt, doch kamen in der Eintretensdebatte zahlreiche Einwände und Bedenken gegen die neue Verfassungsgrundlage zum Ausdruck, wobei föderalistische und regionalpolitische Argumente im Vordergrund standen. Die dominierenden regionalpolitischen Interessen bewogen in der Folge die Kleine Kammer, durch die Einfügung eines neuen Absatzes den Bund zu verpflichten, seine Konjunkturmassnahmen auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Gebiete unseres Landes abzustimmen. Ohne materielle Änderungen konnte schliesslich auch der im Sinne eines Verzögerungsmanövers vorerst an die Kommission zurückgewiesene erste Absatz des geplanten Konjunkturartikels, der die Zielsetzungen und die nötigenfalls von der Handels- und Gewerbefreiheit abweichenden Interventionsbefugnisse des Bundes umschreibt, verabschiedet werden [59].
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Einzelne Wirtschaftszweige
Die einzelnen Wirtschaftszweige hatten sich 1973 vor allem mit Problemen des ausgetrockneten Arbeitsmarktes und mit einer durch Konjunktur- und Währungsmassnahmen für viele Branchen veränderten Wettbewerbssituation auseinanderzusetzen [60]. In der Uhrenindustrie erlaubte die internationale Konkurrenzsituation trotz weltweiter Teuerung nur geringfügige Anpassungen der Preise. Zahlreiche Unternehmungen hatten deshalb bei zunehmenden Exporten sinkende Gewinnmargen in Kauf zu nehmen. Diese Entwicklung traf die Uhrenindustrie umso empfindlicher, als der beschleunigte technische Fortschritt — insbesondere auf dem Gebiet der Elektronik — gleichzeitig neue Investitionen erforderte [61]. Die Lage in der Maschinenindustrie präsentierte. sich 1973 sehr uneinheitlich. Der im Vorjahr rückläufige Arbeitsvorrat wuchs zunächst um 17 % an und reichte Ende September aus, der Branche für rund 9 Monate Beschäftigung zu sichern. Zuerst wurde angenommen, dass der Zuwachs des Arbeitsvorrates auf Produktionsengpässen beruhe. In der Zwischenzeit belebte sich jedoch die Exportnachfrage weiter [62]. Der Fremdenverkehr entwickelte sich weit weniger günstig als im Vorjahr. Nachdem sich bereits 1972 die Zunahme der Frequenzen verlangsamt hatte, nahm die Zahl der Logiernächte um etwas mehr als 1 % ab. Stiegen die Übernachtungen bei den schweizerischen Gästen noch geringfügig, so verminderte sich erstmals seit vielen Jahren der Besuch von Ausländern. Die starke Preissteigerung in der Schweiz und die Wechselkursänderungen dürften massgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen haben [63]. Beim Detailhandel ging das Umsatzwachstum 1973 deutlich zurück. Angesichts der unklaren politischen und wirtschaftlichen Perspektiven und unter dem Druck der immer spürbarer werdenden Teuerung liess die Kauffreudigkeit etwas nach. Der Konsum verlagerte sich weiter vom Warensektor auf den Bereich der Dienstleistungen. Daneben hielt der strukturelle Konzentrationsprozess an. Es zeichnete sich ein ausgeprägter Trend zu grossen Verkaufseinheiten ab, namentlich zur Errichtung grösserer Supermärkte und Discountgeschäfte. Wichtigste Ursachen dieses Strukturwandels im Detailhandel sind die Abnahme der Bevölkerungsdichte sowie der Parkplatzmangel und die beschränkten Ladenöffnungszeiten in wirtschaftlichen Ballungszentren [64].
 
[29] „Konjunkturpolitisches Dilemma ?“, in Politische Rundschau, 52/1973, Heft 3 ; Gerhard Winterberger, „Schweizerische Währungs- und Konjunkturpolitik“, in Schweizer Monatshefte, 53/1973-74, S. 233 ff. ; vgl. ferner unten, S. 57 f.
[30] NZ, 11, 11.1.73 ; NZZ, 67, 10.2.73 ; 368, 11.8.73 ; 524, 11.11.73 ; 548, 25.11.73.
[31] Zur Energiewirtschaft vgl. unten, S. 81 ff.; vgl. ferner NZZ, 562, 3.12.73 ; CdT, 277, 3.12.73 ; SHZ, 48, 29.12.73.
[32] NZ, 269, 29.8.73 ; vgl. ferner Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 29/1973, Heft 3.
[33] Vgl. SPJ, 1972, S. 63 f.
[34] AS, 1973, Nr. 2, S. 64 ff. ; NZZ (sda), 3, 4.1.73 ; 4, 4.1.73 ; TG, 2, 4.1.73. Zusammenfassung der Reaktionen und Kommentare zu den erlassenen Ausführungsbestimmungen : NZZ, 16, 11.1.73.
[35] Gesch.ber., 1973, S. 249.
[36] Gemäss Information des Büros des Beauftragten für Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung. Interventionen des Beauftragten betrafen unter anderem die Konsumationspreise im Gastgewerbe (NZZ, 64, 8.2.73), die Benzinpreise (NZZ, sda, 255, 5.6.73), die Tarife bei den öffentlichen Transportunternehmungen (NZ, 223, 20.7.73) und die Bierpreise (NZZ, sda, 356, 4.8.73).
[37] Preiserhöhungen sind demnach dann ungerechtfertigt, wenn sie das Ausmass der Kostenerhöhungen überschreiten und zu ausserordentlichen Gewinnerhöhungen führen. Vgl. dazu BBI, 1973, II, Nr. 46, S. 928 f. ; ferner NZZ, 346, 29.7.73.
[38] Gesch.ber., 1973, S. 250. Der Zentralverband schweiz. Arbeitgeber-Organisationen forderte schon im Juli neben der Preis- auch eine Lohnüberwachung (NZZ, sda, 320, 13.7.73 ; 332, 20.7.73). Vgl. auch Prof. L. Schürmann, „Die Konjunkturmassnahmen vom Dezember 1972 — Rechts- und Wirtschaftsfragen, besonders der Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung“, in Wirtschaft und Recht, 25/1973, S. 147 ff.
[39] NZZ, 346, 29.7.73 ; wf, Dokumentation- und Pressedienst, 32/33, 13.8.73. Vgl. auch unten, S. 60.
[40] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1160 ff.
[41] Vgl. SPJ, 1972, S. 61 f.
[42] Gesch.ber., 1973, S. 248 f.
[43] NZZ, 16, 11.1.73 ; NZZ (sda), 215, 11.5.73 ; NZ, 192, 23.6.73 ; 347, 6.11.73 ; 88, 19.3.74.
[44] TA, 204, 4.9.73 ; AS, 1973, Nr. 35, S. 1264 ff.
[45] NZZ (sda), 205, 5.5.73 ; 206, 6.5.73.
[46] Vgl. SPJ, 1971, S. 69 f.
[47] Zum Bundesbeschluss über Massnahmen auf dem Gebiete des Kreditwesens vgl. unten, S. 64 f.
[48] Schweizerische Nationalbank, Geschäftsbericht, 66/1973, S. 17.
[49] Vgl. dazu BBI, 1973, II, Nr. 46, S. 920 ff. ; ferner NZZ, 16, 11.1.73.
[50] BBl, 1973, II, Nr. 46,S. 920. Damit erübrigte sich auch eine Volksabstimmung.
[51] Ebd., S. 899 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1973, S. 735 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1973, S: 175 ff.
[52] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 44, 1.11.73 ; 45, 8.11.73 ; 46, 15.11.73 ; 47, 22.11.73 ; 48, 29.11.73; NZZ, 513, 5.11.73 ; NZZ (sda), 472, 12.10.73. Die SVP warf in der Folge dem ihr nahestehenden Gewerbeverband « mangelnde staatsbürgerliche Verantwortung » vor (NZZ, 428, 15.9.73). Alle Konjunkturbeschlüsse lehnten die freisinnigen Kantonalparteien von SZ, NW und GR, die CVP des Zentralwallis, sowie die Bündner SVP und die Thurgauer EVP ab. Vgl. dazu als Übersicht Ww, 48, 28.11.73 ; NZZ, 559, 1.12.73.
[53] Tw, 241, 15.10.73 ; gk, 38, 29.10.73. Die PdA empfahl neben dem Überwachungsbeschluss auch den Kreditbeschluss zur Verwerfung (VO, 251, 30.10.73).
[54] Vgl. dazu als Übersicht Ww, 48, 28.11.73 ; NZZ, 559, 1.12.73.
[55] Über einen durch Export- und Investitionsabgaben gespiesenen Solidaritätsfonds soll danach die Teuerung bekämpft werden (Vat., 273, 24.11.73 ; NZZ, 554, 28.11.73).
[56] Überwachungsbeschluss : Annahme mit 751 173 : 505 843 Stimmen und 20 : 2 Ständen ; Kreditbeschluss : Annahme mit 810 307 : 434 045 Stimmen und 18 1/2 : 3 1/2 Ständen ; Baubeschluss : Annahme mit 881 662 : 370 843 Stimmen und 20 : 2 Ständen und Abschreibungsbeschluss : Annahme mit 834 792 : 391 956 Stimmen und 19 1/2 : 2 1/2 Ständen. Vgl. dazu BBl, 1974, I, Nr. 6, S. 306 ff. ; ferner NZZ, 562, 3.12.73.
[57] BBl, 1973, I, Nr. 6, S. 117 ff.; ferner NZZ, 59, 6.2.73 ; 60, 6.2.73 ; NZ, 41, 6.2.73 ; BN, 31, 6.2.73.
[58] NZZ (sda), 90, 23.2.73 ; 182, 18.4.73 ; 227, 18.5.73.
[59] Amtl. Bull. StR, 1973, S. 318 ff., 371 ff. und 423 ff.
[60] Für Überblicke vgl. Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember.
[61] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973, S. 68 ff.
[62] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember, S. 11 f. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 64.
[63] Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 37 ; Schweizerische Nationalbank, Geschäftsbericht, 66/1973, S. 21.
[64] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973, S. 52 f. ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember, S. 33 f. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 65.