Année politique Suisse 1975 : Economie / Politique économique générale
 
Konjunkturpolitik
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Konjunkturartikel
Die Konjunkturpolitik rückte vor dem Hintergrund des wirtschaftlichen Umschwungs in den Brennpunkt der wirtschaftspolitischen Diskussion [14]. Die Szene beherrschte zunächst der Abstimmungskampf um den Konjunkturartikel, der dem Bund grundlegende Kompetenzen zur Steuerung der wirtschaftlichen Entwicklung einräumen sollte und von seiner Bedeutung her in eine Reihe mit den Wirtschaftsartikeln von 1947 gestellt wurde [15]. Die Befürworter kämpften auf einer politisch breit abgestützten Front : ausser den vier Bundesratsparteien gaben ebenfalls der Landesring und die Evangelische Volkspartei die Ja-Parole aus. Zustimmend verhielten sich zudem mit Ausnahme des Gewerbeverbandes die wichtigsten Spitzenverbände der Wirtschaft, wenngleich mitunter in zurückhaltender Form ; dies gilt namentlich für die Vertreter der Banken. Mit dem Ziel der « Aufklärung der Stimmberechtigten » konstituierte sich aus Befürworterkreisen ein « Aktionskomitee für eine ausgeglichene Wirtschaftsentwicklung ». Argumentiert wurde dahin, dass sowohl in juristischer wie in ökonomischer Hinsicht erst der vorgeschlagene Verfassungsartikel die Grundlage für eine Konjunkturpolitik biete, die diesen Namen auch wirklich verdiene und zur Realisierung der Ziele Vollbeschäftigung und Geldwertstabilität befähige [16].
Dominierten in der sichtbaren Kampagne der Massenmedien und der Parteien die Befürworter, so blieb anderseits auch die Opposition nicht untätig. Sie organisierte sich in einem « Schweizerischen Komitee gegen permanente Staatseingriffe » und kündigte die Lancierung einer Volksinitiative « für eine wirksame Konjunkturpolitik unter Wahrung der Rechte von Volk und Ständen » an, die inhaltlich dem 1974 in der Volkskammer gescheiterten Antrag von E. Debétaz (fdp, VD) entsprach und eine Ergänzung des Notrechtsartikels 89 bis BV anstrebte (weitgehende, jedoch auf 4 Monate befristete konjunkturpolitische Vollmachten des Bundesrates). Unter dem Vorsitz des Waadtländers formierten sich im Aktionskomitee der Gegner vornehmlich welsche, der extrem föderalistischen « Ligue vaudoise » nahestehende rechtsbürgerliche Politiker sowie Gewerbekreise mit Verbandsdirektor O. Fischer (fdp, BE). Sie hielten der Vorlage entgegen, dass die vorgesehenen Bundeskompetenzen eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung brächten, indem das Feld der « Herrschaft der Technokraten » überlassen würde. Der wirtschaftliche Einbruch gab überdies zur Frage Anlass, ob eine verfassungsmässige Verankerung der Konjunkturpolitik überhaupt noch erforderlich sei oder ob die bestehenden Rechtsgrundlagen zur Verhinderung von Krisenerscheinungen nicht genügten. Die Vertreter des Gewerbes gaben die Schuld für die gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Regierung, verwiesen auf die als « Deflationspolitik » und « unverantwortlichen Staatsdirigismus » apostrophierten Konjunkturdämpfungsmassnahmen der vergangenen Jahre und profilierten sich so als entschiedene Verteidiger der Handels- und Gewerbefreiheit. Die Opponenten um E. Debétaz ihrerseits unterstrichen, dass der Konjunkturartikel einen schweren Schlag gegen die « föderalistischen Sicherungen » beinhalte [17]. Die Opposition verdichtete sich, als rund die Hälfte der Kantonalparteien, insbesondere kantonale Sektionen der befürwortenden Grossparteien, die Nein-Parole ausgaben. Ablehnend verhielten sich überdies verschiedene kleinere Landesparteien [18].
Der Konjunkturartikel erhielt am 2. März mit einer Mehrheit von rund 53 % wohl die Zustimmung des Volkes, aber zum erstenmal in der Geschichte des Bundesstaates wurde diese durch ein blosses Patt der Stände unwirksam gemacht. Regional betrachtet verwarfen die West- und Innerschweizer Kantone mit Ausnahme von Neuenburg und Uri. In struktureller Hinsicht ergab sich, dass abgesehen von Graubünden vor allem die wirtschaftlich schwach entwickelten Stände ablehnten, unterstützt allerdings von einigen relativ stark industrialisierten wie Genf, Schaffhausen und Aargau [19].
In den Kommentaren wurde das fehlende Ständemehr von den Gegnern mit betonter Genugtuung zur Kenntnis genommen, während die sichtlich enttäuschten Befürworter gerade bezweifelten, ob mit dem knappen Entscheid der Sache des Föderalismus auch wirklich gedient sei. Das Zufallsergebnis — hätten im Halbkanton Appenzell Innerrhoden 83 Stimmbürger statt eines Nein ein Ja eingelegt, wäre die Vorlage angenommen worden sowie die äusserst geringe Stimmbeteiligung von 28,4 % wurden als besonders unbefriedigend empfunden und führten zu Unsicherheiten bei der Interpretation des Volkswillens. Weitgehend einig war man sich, dass einerseits föderalistische Motive, anderseits ordnungspolitische Bedenken gegen den umstrittenen Absatz 3, der auch andere als nur « klassische » Massnahmen zur Konjunktursteuerung vorsah, für das Scheitern des Artikels entscheidend ins Gewicht gefallen waren. Das Resultat löste eine Grundsatzdiskussion über die Funktionsfähigkeit der direkten Demokratie aus. Bemängelt wurde in diesem Zusammenhang, dass das « politische Establishment » seine Führungsrolle in unzulänglicher Art wahrgenommen habe, wo doch die Komplexität der Materie besondere Informationsanstrengungen erfordert hätte. Auf einen bedenklichen Informationsstand liess auch eine im Auftrag des Fernsehens durchgeführte Umfrage schliessen : danach wussten von der kleinen Minderheit von 14 % der Stimmberechtigten, die den Konjunkturartikel zu Fall gebracht hatten, weniger als die Hälfte (42 %), was sie nun eigentlich verworfen hatten, während von den Ja-Stimmenden immerhin 61 % über den Zweck der Vorlage im Bilde waren [20].
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Konjunkturstützungsmassnahmen
Angesichts einer weiteren Verschärfung der Rezession waren es nun gerade auch die Gegner des Konjunkturartikels, die den Bundesrat zum Handeln aufforderten. « Der Konjunkturartikel ist tot, es lebe die Konjunkturpolitik ! » — so fasste Bundesrat Brugger kurz nach der denkwürdigen Abstimmung die Voten zu einer ausgedehnten Konjunkturdebatte im Nationalrat zusammen ; dies im Sinne einer maliziösen Relativierung der freiheitlichen Grundsätze von Kreisen, die sich eben noch als antiinterventionistisch ausgegeben hatten wie die Gewerbevertreter, nunmehr aber mit weitgehenden Ansprüchen keineswegs zurückhielten. Anlass hiezu boten nicht weniger als 15 parlamentarische Vorstösse, in denen Massnahmen des Bundes zur Ankurbelung der Wirtschaft schlechthin und im besonderen bauliche Investitionen, Vorkehren zugunsten der Exportwirtschaft, eine aktivere Aussenhandelspolitik, währungspolitische Interventionen und die Einleitung von Gesprächen der Sozialpartner verlangt wurden. Der Vorsteher des EVD stellte Hilfsmassnahmen in Aussicht, unterstrich aber, dass eine inflationäre Geldpolitik weder fehlende Nachfrage — etwa im Wohnungsbau — herbeiführen noch Arbeitsplätze schaffen könne. Den Gegnern des Konjunkturartikels wurde bei dieser Gelegenheit von verschiedenen Ratskollegen eine inkonsequente Haltung vorgeworfen ; die Ratsmehrheit ging sogar so weit, dass sie eine Motion des Konjunkturartikel-Gegners R. Eibel (fdp, ZH) zur Förderung der Bauwirtschaft nicht einmal als Postulat befürwortete. Als Postulat wurde hingegen eine Motion der sozialdemokratischen Fraktion für die unverzügliche Ausarbeitung eines neuen Konjunkturartikels überwiesen. Dieser soll — wie die Regierung in anderem Zusammenhang ausführte — dem Volk möglicherweise im Sinne eines Gegenvorschlages zur PdA-Initiative « gegen Teuerung und Inflation », die im Frühjahr eingereicht worden war, vorgelegt werden [21].
Rufe nach sogenannten Konjunkturspritzen artikulierten die Verbände und Parteien auch ausserhalb des Parlaments. Die Vertreter des Baugewerbes sprachen von a offener Krise » und verlangten die Anerkennung eines « wirtschaftspolitischen Eckwertes » von 15 % des Bruttosozialproduktes für die Bautätigkeit. Das freisinnige « Programm zur Bekämpfung der Rezession und zur Sicherung der Arbeitsplätze » legte den Akzent vermehrt auf die Selbsthilfe der Wirtschaft, während die SP und der Schweizerische Gewerkschaftsbund in ihrem gemeinsamen konjunkturellen « Sofortprogramm » einer « geballten Ladung » staatlicher Vorkehren das Wort redeten, wobei namentlich die Übernahme gefährdeter Betriebe nahegelegt wurde [22].
Die Einleitung von Belebungsaktionen liess nicht lange auf sich warten. Schon kurz nach der Abstimmung vom 2. März hatte der Bundesrat eine befristete Änderung der Exportrisikogarantie verfügt, welche es den Exporteuren erlaubte, eine Versicherung von Wechselkursrisiken bereits bei Fälligkeiten von 3 Monaten an (vorher 12 Monate) zu beanspruchen. Teilweise freigegeben wurden weiter die seit den beginnenden fünfziger Jahren steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Privatwirtschaft, was hauptsächlich der Uhren- und Textilindustrie zugute kommen sollte [23]. Wesentlichere Impulse erwartete die Regierung indes von einem Massnahmenpaket gegen Beschäftigungs- und Einkommenseinbrüche, das sie den Räten noch im Frühjahr unterbreitete. Dabei führte sie aus, es handle sich nicht um ein umfassendes « Programme de relance » nach ausländischem Muster, sondern um eine Aktion mit engerem Wirkungsbereich, gelte es doch, nicht nur das Ziel der Vollbeschäftigung, sondern ebenfalls das der Preisstabilität im Auge zu behalten. Neben den an anderer Stelle näher dargelegten Massnahmen zur Verbesserung der Exportrisikogarantie und zum Ausbau der Arbeitslosenversicherung ging es um die Auslösung eines Investitionsprogramms von annähernd 1,1 Mia Fr. Durch Vorziehen von Bauvorhaben, primär im Bereich öffentlicher Projekte, sollte damit nicht nur einem Absinken der Baukapazitäten unter den mittelfristigen Bedarf entgegengewirkt, sondern zudem ein wirtschaftspolitisch und psychologisch wirksames Signal .gesetzt werden, von dem auch Impulse für die übrige Wirtschaft erwartet wurden. Vorgesehen waren je 210 Mio Fr. für bundeseigene Bauten und für ein Teilprogramm zur Erneuerung von Altwohnungen sowie 610 Mio Fr. zur Mitfinanzierung von Infrastrukturvorhaben der Kantone und Gemeinden (« Transferprogramm »). Die Finanzierung des Programms sollte vor allem über den Kapitalmarkt erfolgen [24]. Das bereits in der Sommersession behandelte Massnahmenpaket fand im Parlament allgemein gute Aufnahme. Gegenüber weitergehenden Ansprüchen aus gewerblichen und linken Kreisen verfochten die Bundesräte Brugger und Chevallaz entschieden eine Politik vorsichtiger Dosierung und warnten vor einem nur auf den Tag ausgerichteten Blickwinkel, kämen doch unumgängliche Anpassungsprozesse einer erwünschten Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gleich. Nach der Bereinigung einiger unbedeutender Differenzen passierte das Investitionsprogramm in der Schlussabstimmung oppositionslos ; die Wohnbausanierung wurde mit der Dringlichkeitsklausel versehen [25]. Der Bundesrat räumte ein, das ausgelöste Auftragsvolumen werde erst 1976 voll zum Tragen kommen. Immerhin konnte die Kommission für Konjunkturfragen anhand einer Umfrage feststellen, dass trotz einem gewissen Abwarten der Kantone und Gemeinden und verschiedenen Verzögerungen beim Anlaufen der Wohnbausanierungen die für 1975 in das Programm gesetzten Erwartungen als « weitgehend erfüllt » betrachtet werden könnten [26].
Schon in der Herbstsession löste eine Reihe von parlamentarischen Vorstössen zur Frage weiterer Massnahmen der Arbeitsbeschaffung und zu verwandten Problemen neuerdings ausgedehnte Konjunkturdebatten aus. Dabei nahmen die Freisinnigen und die Sozialdemokraten die Gelegenheit wahr, den Forderungen ihrer erwähnten Programme mittels Motionen Nachdruck zu verschaffen. Zum umstrittenen Vorschlag der SP, der Bund solle regionalpolitisch oder gesamtwirtschaftlich bedeutenden Unternehmungen gezielte Hilfe gewähren, stellte Bundesrat Brugger fest, reine Strukturerhaltungen oder direkte Beteiligungen am Betriebskapital blieben grundsätzlich ausgeschlossen. Geplant sei dagegen ein konjunkturpolitisches Anschlussprogramm in drei Stufen : Auf weite Sicht wurde eine Vorlage für Arbeitsbeschaffungsmassnahmen in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft in Aussicht gestellt. Bereits in der Frühjahrssession 1976 sollte ein Investitionsprogramm mit breiterer Wirkung über die Bauwirtschaft hinaus zur Beratung kommen [27]. Als erste Stufe wurde ein Zusatzbudget von 600 Mio Fr. im Rahmen des Voranschlags 1976 vorgesehen, der als Ganzes ausgesprochen vor dem Hintergrund der Konjunkturentwicklung konzipiert wurde. Zusammen mit Aufwendungen Dritter (Kantone, Gemeinden, Private) sollte damit ein zusätzliches Auftragsvolumen von rund 1 Mia Fr. ausgelöst werden, wovon der Grossteil auf Bauvorhaben und der Rest auf Materialbeschaffungen sowie Planungs- und Forschungsvorhaben entfiele. Unbestritten blieb bei der Beratung des Zusatzbudgets die Bereitschaft, den Rezessionsfolgen durch stützende Massnahmen entgegenzutreten, kontrovers dagegen war die Einschätzung der gegebenen Möglichkeiten. Im Nationalrat wurden sowohl ein Antrag der Finanzkommission, das Zusatzbudget auf 700 Mio Fr. zu erhöhen, als auch Forderungen aus den Reihen der SP und des Landesrings nach Aufstockung auf 1 Mia Fr. mehrheitlich als finanzpolitisch untragbar erachtet. Die Räte entsprachen schliesslich den Anträgen der Regierung. Deren Vertreter, Bundesrat Chevallaz, schränkte mit dem Verweis auf den Mangel an ausführungsreifen Bauprojekten übertriebene Hoffnungen auf staatliche Konjunkturspritzen ein und warnte davor, auf derartige Massnahmen wie auf einen « archaischen Regenzauber » zu setzen [28].
Nicht gerade archaisch, aber doch zunehmend anachronistisch muteten im Zeichen des Konjunkturumschwungs verschiedene der 1972 beschlossenen dringlichen Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur an. Nach der auf den Jahresbeginn verfügten vorzeitigen Aufhebung des Baubeschlusses konnte ebenfalls auf die Verlängerung der Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen verzichtet werden. Stufenweise ausser Kraft gesetzt wurde bis zum Jahresende überdies die auf dem Kreditbeschluss basierende Verordnung über die Kleinkredit- und Abzahlungsgeschäfte [29]. Dagegen bewogen das Andauern inflationärer Tendenzen sowie das Fehlen verfassungsmässiger Kompetenzen zur Intervention den Bundesrat, sich seine notrechtlichen Befugnisse auf den Gebieten des Kreditwesens und der Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung, die bis Ende 1975 befristet waren, verlängern zu lassen. Der Kreditbeschluss wird an anderer Stelle behandelt [30]. In der Botschaft zu einem neuen Preisüberwachungsbeschluss wurde den veränderten Verhältnissen insofern Rechnung getragen, als sich die Interventionsbefugnisse nurmehr auf die Preise bezogen. Dagegen sah man die erweiterte Kompetenz vor, nicht nur wie bisher Preiserhöhungen rückgängig machen, sondern auch ungerechtfertigte Preise herabsetzen zu können. Die überwiegende Mehrheit der Parlamentarier erklärte sich von der materiellen, psychologischen und prophylaktischen Wirksamkeit des Preisbeschlusses überzeugt (25 000 Publikumsmeldungen über Missbräuche seit Inkrafttreten des Bundesbeschlusses), so dass dieser in seiner modifizierten Form auf den Jahresbeginn 1976 in Kraft treten konnte [31].
 
[14] Vgl. Ww, 15, 16.4.75 ; JdG, 108, 12.5.75 ; TA, 199, 29.8.75 ; 205, 5.9.75 ; NZZ, 200, 30.8.75 ; Bund, 226, 28.9.75. Vgl. auch den Bericht des BR über Konjunkturmassnahmen 1974/75 (BBI, II, Nr. 45, S. 1728 ff.) ; ferner W. Linder, « Helvetiens konjunkturpolitische Pirouetten. Unorthodoxe Betrachtungen zu einem Trauerspiel », in E. Tuchtfeldt (Hrsg.), Schweizerische Wirtschaftspolitik zwischen gestern und morgen, Bern 1976, S. 187 ff.
[15] Bund, 12, 16.1.75 ; Vat., 14, 18.1.75 ; TA, 26, 1.2.75 ; NZZ, 31, 7.2.75. Vgl. SPJ, 1971, S. 70 ; 1972, S. 62 f. ; 1973, S. 58 f. ; 1974, S. 59 f.
[16] Befürworter-Front : BZ, 34, 11.2.75 ; wf, Dokumentations- und Pressedienst, 7, 17.2.75 ; NZZ, 46, 25.2.75. Banken : NZZ, 45, 24.2.75. Aktionskomitee : NZZ (sda), 29, 5.2.75. Argumente : NZZ, 28, 4.2.75 ; 49, 28 2.75 ; Ww, 5, 5.2.75 ; 8, 26.2.75 ; BN, 35, 11.2.75 ; 39, 15.2.75 ; gk, 6, 13.2.75 ; TA, 47, 26.2.75 ; wf, Dokumentations- und Pressedienst, 4, 27.2.75 ; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 31/1975, Nr. 1.
[17] GdL, 11, 15.1.75 ; NZZ, 12, 16.1.75 ; 22, 28.1.75 ; 35, 12.2.75 (O. Fischer) ; 24 Heures, 20, 25.1.75 (E. Debétaz). Zur Kritik an der Initiative vgl. BN, 13, 16.1.75 ; Ldb, 21, 27.1.75 ; TLM, 27, 27.1.75. Vgl. auch SPJ, 1974, S. 59 f. (Antrag von NR Debétaz) und S. 104 (« Ligue vaudoise »).
[18] Beschluss zur Nein-Parole fassten die Liberal-demokratische Union, Republikaner, PdA, POCH, die Liberalsozialistische Partei sowie der Jungsozialisten-Kongress, während die NA auf Stimmfreigabe entschied. Vgl. NZZ, 46, 25.2.75 ; VO, 41, 19.2.75.
[19] BBl, 1975, I, Nr. 17, S. 1583 ff. (542 745 Ja : 485 844 Nein). Angenommen haben die Kantone BE, BL, BS, GL, GR, NE, SG, SO, TG, TI, UR, ZH ; verworfen AG, AI, AR, FR, GE, LU, NW, OW, SH, SZ, VD, VS, ZG.
[20] Pressekommentare vom 3. und 4.3.75 ; Ww, 9, 5.3.75 ; Tat, 57, 8.3.75 ; zu den « klassischen » Massnahmen vgl. SPJ, 1972, S. 62 f. ; 1974, S. 59. Vgl. dazu R. Reich in Schweizer Monatshefte, 55/1975-76, S. 4 f. Zur Grundsatzdiskussion vgl. oben, Teil I, 1c (Droits populaires) sowie unten, Teil I, 8c (Informationspolitik). Noch schlechtere Stimmbeteiligungen verzeichneten der Bau- und der Währungsbeschluss von 1972 (26,7 %) sowie die Bildungs- und Forschungsartikel von 1973 (27,5 %) ; vgl. SPJ, 1972, S. 61 und 67 ; 1973, S. 128.
[21] Debatte : Amtl. Bull. NR, 1975, S. 417 ff. und 514 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1975, S. 155 (Postulat Jauslin, fdp, BL). Gegenvorschlag : Gesch.ber., 1975, S. 270. Initiative : BBl, 1975, II, Nr. 27, S. 285 ff. (87 595 gültige Unterschriften) ; vgl. dazu VO, 121, 30.5.75 sowie SPJ, 1974, S. 60 und 174.
[22] Bauwirtschaft : NZZ, 74, 1.4.75 ; 119, 27.5.75 ; Ldb, 118, 27.5.75 ; TA (ddp), 119, 27.5.75. Freisinn : Ldb, 205, 6.9.75 ; NZZ (sda), 206, 6.9.75. SP/SGB : BN, 224, 26.9.75 ; TG, 224, 26.9.75 ; gk, 31, 2.10.75. Ober weitere, im Vorfeld der Wahlen sich häufende Wirtschaftsprogramme der Parteien vgl. TA, 242, 18.10.75.
[23] Exportrisikogarantie : NZZ, 52, 4.3.75 ; 55, 7.3.75 ; vgl. auch oben, Teil I, 2 (Staatliche Unterstützung der Exportindustrie). Arbeitsbeschaffungsreserven : TG, 82. 10.4.75 ; NZZ, 87, 16.4.75.
[24] BBI, 1975, I, Nr. 21, S. 1834 ff. Zur Exportrisikogarantie und zur Arbeitslosenversicherung vgl. oben, Teil I, 2 (Staatliche Unterstützung der Exportindustrie) sowie 7c (Assurance-chômage). Zu wesentlichen Anwendungsbereichen des Investitionsprogramms vgl. unten, Teil I, 6c (Wohnbaupolitik) und 6d (Gewässerschutz).
[25] Amtl. Bull. NR, 1975, S. 688 ff., 703 ff., 726 ff., 734 ff., 849 ff., 854 f., 990 und 1034 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 326 ff., 333 ff., 402 f., 447 und 473.
[26] Bundesrat : BBI, 1975, II, Nr 45, S. 1728 ff. Kommission für Konjunkturfragen : Mitteilung Nr. 237, S. 15 f., Beilage zu Die Volkswirtschaft, 49/1976, Heft 2.
[27] Amtl. Bull. NR, 1975, S. 1260 ff. und 1267 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 535 ff., 540 ff., 756.
[28] Botschaft des BR... zum Voranschlag... für das Jahr 1976, S. 59 ff. Zu den Budget-Beratungen vgl. unten, Teil I, 5 (Voranschlag für das Jahr 1976). BR Chevallaz : Amtl. Bull. StR, 1975, S. 657.
[29] Mitteilung Nr. 237 der Kommission für Konjunkturfragen, S. 9, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 49/1976, Heft 2. Vgl. SPJ, 1972, S. 63 f. ; 1973, S. 55 ff. und 64 f. ; 1974, S. 57 ff. und 65 f.
[30] Vgl. unten, Teil 1, 4b (Geld- und Kreditpolitik). Zu weiteren Bundesbeschlüssen auf dem geld- und währungspolitischen Sektor vgl. ebenfalls unten, Teil 1, 4b (Währungspolitik, Geld- und Kreditpolitik).
[31] BBl, 1975, II, Nr. 43, S. 1601 ff. ; Amtl. Bull. NR. 1975, S. 1627 ff., 1871 und 1899 ; Amtl. Bull. StR, 1975, S. 677 ff., 729 f., 790 f. ; AS, 1975, Nr. 52, S. 2552 ff. Sofern der Preisbeschluss in der innert Jahresfrist durchzuführenden Volksabstimmung gutgeheissen wird, könnte er bis Ende 1978 Geltung haben.