Année politique Suisse 1977 : Chronique générale
Défense nationale
La bombe à neutrons, le développement des tendances à l'économie et une atmosphère de service plus détendue caractérisent la situation en matière de politique de la défense — Nouvelles discussions à propos de la guerre de guérilla —Sévère jugement du tribunal militaire dans le cas Jeanmaire; un groupe de travail parlementaire réclame des réformes de la procédure d'avancement et des services de sécurité — Malgré l'opposition socialiste, le parlement approuve le nouveau programme d'armement; revendication d'une meilleure prise en considération de l'industrie d'armement indigène — Les Chambres adoptent de nouveaux crédits de construction, le rapport sur le développement des places d'armes, d'exercice et de tir, ainsi que l'assimilation des divisions de frontière aux divisions de campagne — Critique de nouvelles nominations à deux fonctions dirigeantes — Nouvelles modifications du service complémentaire féminin — Le Conseil fédéral propose une révision du code pénal et de la procédure pénale militaires; le parlement rejette l'adaptation préventive à la Convention européenne des droits de l'homme — L'introduction d'un service civil pour les objecteurs de conscience est repoussé par le peuple — Les Chambres approuvent une révision de la loi sur la protection civile — Un projet d'article constitutionnel visant à assurer l'approvisionnement du pays en cas de crise sans guerre est mis en consultation — Transformation du service Armée et Foyer en un service d'information de la troupe — Proposition de développement des allocations pour perte de gain.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Wie andere Sektoren der Staatstätigkeit geriet auch die Landesverteidigung 1977 unter erhöhten finanzpolitischen Druck. Die verbreitete Sparneigung gegenüber den Militärausgaben hinderte aber nicht, dass an der Allgemeinheit der Wehrpflicht zäh festgehalten wurde: die Einführung eines Zivildienstes für gewisse Militärdienstverweigerer drang in der Volksabstimmung nicht durch.
Unter den äusseren Voraussetzungen der schweizerischen Landesverteidigung trat als neues Element die Entwicklung der sog. Neutronenbombe durch die USA ins Bewusstsein. Von einer Einführung dieser Waffe erwartet man eine Erhöhung der Atomkriegsgefahr, da ein Angreifer sie einsetzen könnte, ohne seinen Vormarsch dadurch selber zu behindern. Die veränderte Situation wurde im EMD eingehend untersucht. Dem Militärpublizisten G. Däniker gab sie Anlass, erneut die atomare Ausrüstung der Schweizer Armee und ausserdem die Aufstellung einer permanenten Bereitschaftstruppe in die Diskussion zu werfen
[1]. Von Einsätzen zur Wahrung der inneren Sicherheit des Landes möchte der Bundesrat die Armee so weit wie möglich freihalten; die Bekämpfung von Terrorismus und Unruhen («sektorielle Gewalt») ist aber auch Gegenstand militärischer Erwägungen und Vorbereitungen
[2].
Als empfindliche Beeinträchtigung der inneren Voraussetzungen wird von militärischer Seite die Beschränkung der finanziellen Mittel gewertet. Obwohl sich hohe Repräsentanten der Armee wiederholt über Mängel im Rüstungsstand beklagten
[3], wurde das Landesverteidigungsbudget ftlr 1978 gegenüber der ursprünglichen Planung um insgesamt 9% gekürzt: ein erstes Mal bei der Revidierung des Finanzplans zu Beginn des Jahres und ein zweites Mal bei der Aufstellung des Voranschlags nach dem negativen Finanzentscheid des Volkes am 12. Juni. Die budgetierten Verteidigungsausgaben fielen damit erneut unter diejenigen des Vorjahres, was wiederum vor allem durch Abstriche beim Zivilschutz erreicht wurde
[4]. Jedoch nicht nur die äusserste Linke, auch die Sozialdemokraten strebten eine stärkere Beschränkung an. Sie konnten sich dabei auf eine Repräsentativumfrage berufen, nach welcher die Ansicht ziemlich allgemein vorherrscht, dass man bei den Verteidigungsaufwendungen am ehesten sparen könnte
[5]. So verlangte die SP-Fraktion im März nach der Verabschiedung des revidierten Finanzplans durch den Nationalrat, die Regierung solle einen Bericht über die Entwicklung der Militärausgaben vorlegen. Dabei regte sie bestimmte Sparmöglichkeiten an und zog auch eine Festsetzung des Anteils des Militärsektors am Total der Staatsausgaben sowie die Einführung des Referendums für Rüstungsprogramme in Betracht. Der Bundesrat machte in seiner Antwort geltend, dass die Verteidigungsausgaben längere Zeit unterdurchschnittlich zugenommen hätten und dass das EMD mit der Einführung einer Finanzplanung den anderen Departementen vorausgegangen sei. Die Hinweise auf konkrete Sparobjekte (Wiederholungskurse, Zahl der höchsten Offiziere, Verfahren bei der Rüstungsbeschaffung, Motorisierung) beurteilte er als wenig ergiebig oder aber für die Kriegsbereitschaft nachteilig; von einem Referendum für Rüstungsprogramme und von einer prozentualen Begrenzung der Militärausgaben befürchtete er eine Beeinträchtigung des erforderlichen Ausbaus der Rüstung
[6].
Die Oppositionsbewegung gegen den Dienstbetrieb machte sich nicht mehr stark bemerkbar. Dazu trugen innere Spannungen bei, die im Januar zur Auflösung der «Nationalen Koordination», des Dachverbandes der
Soldatenkomitees, und zur Spaltung örtlicher Gruppen führten. Während die trotzkistische Richtung die schweizerische Armee grundsätzlich ablehnt, befürworten maoistisch orientierte Kreise eine nationale Verteidigung, wobei sie namentlich für eine grössere Aktionsfreiheit der Soldaten eintreten. Das entspanntere Klima wird neben der ungünstigeren Wirtschaftslage dem psychologisch geschickteren Verhalten der Vorgesetzten zugeschrieben. Die geringere Bereitschaft zu politischem Engagement bei den nachrückenden Rekrutenjahrgängen lässt aber auch die Aktivität des militärfreundlichen «Forums Jugend und Armee» nur wenig Echo finden
[7].
Die Entwicklung neuer Atomwaffen einerseits und die deutliche Sparneigung in der Bevölkerung anderseits bedeuteten eine gewisse Belastung für die Konzeption der schweizerischen Verteidigungspolitik. Wenn die einen die Einführung einer atomaren Bewaffnung oder einer ständigen Truppe erwogen, so begegneten bei anderen die Auffassungen des österreichischen Generals Spannocchi einem gewissen Interesse. Ausgehend von der Überlegung, dass die Armee eines Kleinstaates einem qualitativ und quantitativ stärkeren Angreifer rasch unterliege, wenn sie sich diesem auf dem von ihm bevorzugten Felde stelle, empfiehlt der Oberbefehlshaber der Armee unseres östlichen Nachbarstaates die Verteidigung ohne Schlacht im Sinne der Theorie Mao Tse-tungs; die eigenen Kräfte sollen geschont und der Gegner durch einen hinhaltenden Kleinkrieg an der Erreichung seines Ziels gehindert werden
[8]. Diesem Konzept, das an die Raumverteidigungsvorstellungen schweizerischer Offizierskreise aus den 50er Jahren erinnert, wurde vor allem entgegengehalten, dass es für einen Angreifer den hohen «Eintrittspreis» durch eine blosse «Kurtaxe» ersetze, wodurch es der Neutralitätsaufgabe nicht gerecht werde. Militärische Kreise betonten immerhin, dass man den Kleinkrieg als zweite Verteidigungsphase auch in der Schweiz ins Auge fasse, was wiederum der Frage rief, wieweit der Schweizer Soldat menschlich und politisch auf einen solchen vorbereitet sei
[9].
In der Affäre Jeanmaire fällte das zuständige Divisionsgericht im Juni ein überraschend hartes Urteil: mit 18 Jahren Zuchthaus ging es weit über den Strafantrag hinaus. In der Presse wurde die Strenge im allgemeinen anerkannt, wenn es auch an Rufen nicht fehlte, man müsse aus dem Fall Konsequenzen für die militärische Beförderungspraxis ziehen. Verbreitete Kritik erntete die äusserst restriktive Information durch das Gericht. Über den Inhalt des Geheimnisverrats erfuhr man nichts Neues
[10]. Die schon im Vorjahr verbreitete These, der Verurteilte habe über geheime Beziehungen der Schweiz zur NATO Auskunft gegeben, trat wieder auf und gab Anlass zu einem neuen Dementi des EMD
[11]. Von offizieller Seite wurde festgestellt, man bereite sich zwar in den Führungsstäben intern auf ein Zusammengehen mit einer Drittmacht im Fall eines Angriffs auf die Schweiz vor, schliesse aber eine vorsorgliche Verständigung aus
[12]. Dass es allerdings in den Bereichen der Waffenbeschaffung und des Besuchs von Militärschulen aus verschiedenen Gründen Beziehungen zu Mitgliedern der NATO, nicht aber zu solchen des Ostblocks gibt, wurde in der Presse vermerkt. Immerhin konnten im Juli erstmals schweizerische Beobachter — aufgrund der Vereinbarungen der Europäischen Sicherheitskonferenz von 1975 — sowjetischen Manövern beiwohnen
[13].
Die parlamentarische Arbeitsgruppe, die sich mit der Abklärung politischer und administrativer Aspekte der Affäre zu beschäftigen hatte, legte im Herbst ihren Bericht vor. Dieser bestätigt das Ungenügen des Auswahlverfahrens, das J.-L. Jeanmaire bis in den Generalsrang steigen liess, betont jedoch, dass Bundesrat Gnägi nach seinem Amtsantritt Verbesserungen einführte. Er verlangt aber weitere Reformen, namentlich eine sorgfältige Charakteranalyse. Insbesondere soll auch die Qualität des Instruktionskorps gehoben werden, damit die Instruktorenlaufbahn an Attraktivität gewinnt und sich die Auswahl für die höchsten Posten verbreitert. Zur Verstärkung der Spionageabwehr schlägt der Bericht einen Ausbau der zuständigen Organe und eine bessere Kontrolle der Kontakte zwischen Geheimnisträgern und ausländischen Funktionären vor, ebenso eine offenere Information über Spionagefälle trotz möglichen Vergeltungsmassnahmen der betroffenen Staaten gegenüber schweizerischen Missionen. Konkrete Anträge werden jedoch den Geschäftsprüfungs- und Militärkommissionen überlassen
[14].
Bereits im Sommer verfügte das EMD Einschränkungen für die Ausländerkontakte von Militärpersonen. Gleichzeitig beunruhigten Funktionäre des Nachrichtendienstes die Öffentlichkeit, indem sie durch die Presse Verdächtigungen gegen leitende Beamte ihres Dienstzweiges verbreiten liessen. Während die Angelegenheit departementsintern untersucht wurde, äusserten Vertreter des EMD die Ansicht, dass der Wirbel im wesentlichen auf Unzufriedenheit über administrative Umdispositionen zurückzuführen sei. Von verschiedener Seite wurde überdies eine Reduktion des Personals überdotierter ausländischer Botschaften gewünscht; der Chef des EPD bezeichnete solche Begehren jedoch als unangebracht
[15]. Zur Beförderungspraxis der Armee veröffentlichte ein Journalist eine pointierte Kritik, die sich auf Aussagen militärischer und politischer Persönlichkeiten berief, von diesen aber als zu einseitig zurückgewiesen wurde
[16].
Rüstung
Da die Grossmächte ihre Waffensysteme immer weiter ausbauen, legt man im EMD das Hauptgewicht der militärischen Anstrengungen der Schweiz nach wie vor auf die Rüstung. Angesichts der bestehenden Lücken in der Panzerabwehr stellte der Bundesrat ins Zentrum des
Rüstungsprogramms 1977 die Beschaffung der amerikanischen Drahtlenkwaffe «Dragon». Mit dieser tragbaren Einmannwaffe, deren Zielgerät der schweizerischen Lizenzproduktion vorbehalten wurde, sollen vorerst die Infanteriebataillone der Feldarmeekorps ausgerüstet werden; die Frage der Panzerabwehr auf Kompaniestufe blieb nach der Preisgabe des Raketenrohrprojekts «Nora» einstweilen offen
[17]. Das Rüstungsprogramm, das sich insgesamt auf einen Betrag von 530 Mio Fr. belief, erhielt im Mai die einhellige Zustimmung der Militärkommission des Nationalrates. Doch einen Monat später präsentierte im Ratsplenum nicht nur die PdA ihren traditionellen Nichteintretensantrag, sondern auch die SP-Fraktion opponierte unter Hinweis auf die kurz zuvor erfolgte Verwerfung der Mehrwertsteuer durch das Volk. Ihr Sprecher A. Blum verlangte grundsätzlich eine Einbeziehung der Vorlage in die erforderliche neue Sparrunde. Die Volkskammer lehnte aber seinen Rückweisungsantrag ab und bewilligte den Kredit, und die Ständeherren schlossen sich ihr im Herbst an.
In beiden Räten meldete sich jedoch Kritik an der bescheidenen Berücksichtigung schweizerischer Betriebsstätten durch das neue Rüstungsprogramm. Dabei spielte das Bestreben eine Rolle, für den in der Schweiz hergestellten Panzer 68 auch ausländischen Absatz zu gewinnen. Zu Beginn des Jahres wurde offiziell bekannt, dass man sich in Wien ernsthaft für einen Kauf interessiere. Als nun die österreichischen Steyr-Werke gegen solche Absichten eine Konkurrenzoffensive mit einem eigenen Panzer auslösten, rief man in beiden Räten nach Gegenmassnahmen, wobei sich eine im Rüstungsprogramm vorgesehene Bestellung von Geländelastwagen bei der österreichischen Firma als Druckmittel anbot. Bundesrat Gnägi sah sich zum Aufschub dieser Bestellung veranlasst. Ein Wechsel im Wiener Verteidigungsministerium und die bereits erwähnte Konzeption General Spannocchis liessen aber das österreichische Interesse am Panzer 68 wieder zurücktreten
[18]. Um so mehr forderte man von parlamentarischer Seite den Bundesrat auf, zur Erhaltung der inländischen, vorab der staatlichen Rüstungsbetriebe die militärische Bewaffnung konsequenter auf die Landesproduktion abzustützen; ein Postulant wünschte sogar eine Wiedererwägung des Verzichts auf ein schweizerisches Raketenrohr
[19].
Von hoher militärischer Seite äusserte man sich freilich skeptisch zur Eigenentwicklung aufwendiger Rüstungsgüter in der Schweiz; demgegenüber wurde eine engere Zusammenarbeit mit anderen Neutralen empfohlen. Seit 1967 besteht ein institutionalisierter Informations- und Erfahrungsaustausch mit Schweden, der zur gemeinsamen Entwicklung vereinzelter Waffensysteme geführt hat; mit Österreich werden bloss informelle Kontakte unterhalten
[20].
Waffenplätze
Gleichzeitig mit dem Rüstungsprogramm legte der Bundesrat dem Parlament auch eine neue Vorlage für den Ausbau der
Infrastrukturanlagen vor: für Bauten und Landerwerb ersuchte er um einen Kredit von 393 Mio Fr. Der gewichtigste Brocken war ein neuer Sanitätswaffenplatz in Moudon, der denjenigen von Lausanne, dessen Areal von der waadtländischen Hauptstadt beansprucht wird, ersetzen soll. Die Sozialdemokraten bezogen die Vorlage in ihren Rückweisungsantrag ein, jedoch gleichfalls ohne Erfolg
[21]. Der im Vorjahr veröffentlichte Bericht über den Ausbau der Waffen-, Schiess- und Übungsplätze erhielt die Zustimmung beider Räte, in der Volkskammer gegen die Opposition der äussersten Linken. Nationalrat Widmer (Idu, ZH) plädierte angesichts der Schwierigkeiten, in der Schweiz neues Übungsgelände zu gewinnen, für die Verlegung eines Teils der Ausbildung ins Ausland, wobei er sich auf frühere Pläne berief. Wie Bundesrat Gnägi ausführte, werden entsprechende Möglichkeiten — und zwar nicht nur in neutralen Staaten — geprüft
[22]. Im Rahmen der militärtechnischen Zusammenarbeit konnten Spezialisten des EMD Schiessversuche mit Mirage-Flugzeugen in Schweden durchführen
[23]. Bei der Waffenplatzsuche im Inland verschärfte sich namentlich die Auseinandersetzung um das Projekt von Rothenthurm (SZ), durch das auch ein Naturschutzgebiet betroffen würde
[24].
Organisation
In bezug auf Organisation und Struktur der Armee setzte man die im Armeeleitbild 80 vorgesehenen Umstellungen fort. Nach der Neugestaltung der Versorgungsformationen unterbreitete der Bundesrat dem Parlament nun eine zweite Revision der Truppenordnung, die vor allem die Grenzdivisionen durch beweglichere Formationen verstärken und an die Felddivisionen angleichen will. Die Vorlage, die noch keine politisch brisanten Gewichtsverlagerungen enthält und relativ geringfügige Mehrkosten nach sich zieht, wurde von beiden Räten diskussionslos genehmigt. Die Opposition der Gebirgskantone, die schon im Vorjahr laut geworden war, richtete sich namentlich gegen die geplante dritte Revision, welche die Umrüstung von Infanterieverbänden auf Panzerabwehrwaffen vorsieht
[25]. Ein teilweises Entgegenkommen des EMD brachte immerhin eine gewisse Entschärfung
[26].
Zwei Neubesetzungen in den obersten Rängen gaben zu öffentlichen Diskussionen Anlass. Als der Bundesrat den Ausbildungschef G. Lattion ohne dessen Ersuchen auf Jahresende entliess, berief er sich auf die Praxis, Mitglieder der Landesverteidigungskommission nicht länger als bis zum Alter von 62 Jahren im Dienst zu behalten. Die Ersetzung des eigenwilligen Welschwallisers durch den Berner H. Wildbolz nach bloss drei Amtsjahren führte man jedoch auch auf Meinungsverschiedenheiten mit dem Chef des EMD zurück; die dadurch entstehende Untervertretung der lateinischen Schweiz im obersten militärischen Gremium wurde namentlich in welschen. Kreisen beanstandet
[27]. Dass mit dem Rücktritt des Divisionärs H. Trautweiler kein Korps- und Divisionskommando mehr durch einen aus der Miliz stammenden Offizier besetzt ist, wurde gleichfalls kritisiert; im EMD betonte man jedoch, diese Einseitigkeit in der Führungsstruktur rühre von der mangelnden Bereitschaft geeigneter Anwärter, auf eine einträglichere Zivilkarriere zu verzichten
[28].
Für den
Frauenhilfsdienst, der seit einigen Jahren wieder eine wachsende Zahl von Anmeldungen verzeichnet, wurden weitere Neuerungen verfügt: so sollen die Herabsetzung des Eintrittsalters auf 18 Jahre und eine neue Uniform seine Attraktivität erhöhen; anderseits wurde die Grundausbildung verlängert. Die Änderung in der Leitungsorganisation aus dem Vorjahr — nebenamtliches weibliches Kommando und Administration durch einen männlichen Adjutanten — wurde von parlamentarischen Kritikern als Zurücksetzung der Frau interpretiert
[29]. Die neue Kommandantin, Johanna Hurni, beklagte, dass Arbeitgeber und Behörden der weiblichen Dienstleistung oft noch zuwenig Anerkennung bewiesen; sie strebt eine Herauslösung ihrer Truppe aus dem Hilfsdienst an. Die von verschiedener Seite weiterhin gewünschte allgemeine Dienstpflicht der Frau empfahl sie im grösseren Rahmen der Gesamtverteidigung zu verwirklichen
[30].
Die Neugestaltung der Rechtsgrundlagen für die innere Ordnung der Armee trat in die parlamentarische Phase. Der Bundesrat legte im Frühjahr eine
Revision des Militärstrafgesetzes und eine Neufassung der entsprechenden Strafprozessordnung vor. Diese berücksichtigen die Entwicklung der Rechtsanschauungen und insbesondere die
Europäische Menschenrechtskonvention. Nach der beantragten Regelung gibt es gegen Militärgerichtsurteile nicht mehr bloss die Nichtigkeitsbeschwerde, sondern auch die Appellation, die von besonderen Gerichten behandelt wird. Beschwerden gegen Disziplinarstrafen können an eine militärgerichtliche Instanz weitergezogen werden; der Oberauditor verliert seine richterlichen Funktionen. Die Militärgerichtsbarkeit wird im übrigen von gewissen Fällen (Urlaubsdelikte, Vergehen von Jugendlichen) entlastet; Spezialgremien wie die Territorialgerichte und das ausserordentliche Militärgericht entfallen. Für einfache Fälle wird das Strafmandatverfahren (ohne Verteidigung und Öffentlichkeit, aber mit Einsprachemöglichkeit) eingeführt
[31]. In der vorberatenden 'Kommission des Nationalrates wurde ein Rückweisungsantrag der Sozialdemokraten, der auf eine Aufhebung der Militärgerichte zielte, abgelehnt
[32].
Dem ordentlichen Gesetzesrevisionsprozess war eine Art Feuerwehrübung vorangegangen. Unter dem Eindruck von Äusserungen aus dem Bundesgericht über die Anwendbarkeit der Menschenrechtskonvention auf militärische Disziplinarstrafen hatte Oberauditor Lohner gegen Ende 1976 die Behandlung von Beschwerden gegen Arrestverfigungen eingestellt. Der Bundesrat glaubte sich veranlasst, dem Parlament einen Dringlichkeitsbeschluss zu unterbreiten, der so rasch wie möglich die Weiterziehung von Disziplinarbeschwerden an eine gerichtliche Instanz gestatten sollte
[33]. Der Ständerat stimmte — wenn auch nicht einhellig — zu. In der zuständigen Nationalratskommission obsiegte jedoch die Ansicht, dass das Militärstrafrecht durch die Menschenrechtskonvention nicht automatisch ausser Kraft gesetzt werde. Der neue Oberauditor Barras erklärte sich darauf bereit, die vorliegenden Beschwerden selber zu behandeln. Im Einverständnis mit dem Chef des EMD sahen nun beide Räte von der Verabschiedung eines dringlichen Beschlusses ab
[34].
Das Begehren nach einem
Ombudsmann für die Armee, das 1973 eine parlamentarische Initiative zur Diskussion gestellt hatte, wurde durch eine Volksinitiative neu aufgegriffen
[35]. Weitere Vorstösse galten der Verbesserung der Arrestlokale und der gemeinsamen Verpflegung von Kader und Mannschaft im Dienst
[36].
Zivildienst
Die Bestrebungen zur Einführung eines Zivildienstes für Dienstverweigerer erlitten eine empfindliche Niederlage. Obwohl die vorberatende Kommission des Nationalrates beantragte, für die Zulassung zum Ersatzdienst am weiter gefassten Kriterium der Gewaltlosigkeit festzuhalten, kehrte sich das Mehrheitsverhältnis in der Volkskammer um. Mit 89 zu 79 Stimmen schloss sich diese der Ständevertretung an, die mit dem Bundesrat nur religiöse und ethische Gewissensgründe anerkennen wollte. Dazu trug die Sorge bei, die Kleine Kammer könnte auf ihrem Entscheid beharren; dies hätte nach Geschäftsverkehrsgesetz dazu geführt, dass die Initiative, der 1973 beide Räte zugestimmt hatten, dem Volk überhaupt nicht unterbreitet worden wäre
[37].
Im
Abstimmungskampf wurde die Vorlage nun aber von zwei Seiten unter Beschuss genommen. Von rechts opponierten nicht nur Kreise, die grundsätzlich jeden Zivildienst ablehnen
[38], sondern auch solche, denen der Verfassungstext trotz seiner einschränkenden Formulierung zuwenig Sicherheit gegen eine Gefährdung der allgemeinen Wehrpflicht bot; zudem wurde beanstandet, dass der Ersatzdienst nicht ausdrücklich auf die Durchführung verfassungsmässiger Bundesaufgaben ausgerichtet werden sollte
[39]. Von links her wies man dagegen eine Regelung zurück, die politische Verweigerungsgründe ausschloss, da sie damit das Gewissen aufspalte
[40]. Die Befürworter machten geltend, dass die Vorlage immerhin einem Teil der Dienstverweigerer die Verurteilung erspare, während nach einer Verwerfung kaum mit einer grosszügigeren Lösung zu rechnen sei; gegenüber der Kritik von links wurde auf die Möglichkeit verwiesen, dass Gesetzgebung und Praxis das Kriterium der ethischen Begründung weiter fassen würden, als man jetzt annehme. Die Initianten aus Münchenstein zeigten sich enttäuscht und in der Stellungnahme zum Ergebnis ihres Vorstosses gespalten
[41].
Von den im Parlament repräsentierten Parteien traten nur CVP, Landesring und Evangelische Volkspartei für die Vorlage ein, die übrigen bürgerlichen Formationen plädierten für Verwerfung, SP und PdA gaben die Stimme frei. Positiv äusserten sich kirchliche und gewerkschaftliche Organisationen, negativ die Offiziers- und Unteroffiziersverbände
[42]. Wenige Wochen vor der Abstimmung lancierte eine Gruppe von Zivildienstfreunden bereits eine neue Initiative, die vom sog. Tatbeweis (freie Wahl zwischen Militär- oder länger dauerndem Zivildienst) ausgeht, bestimmte friedensfördernde Aufgaben nennt und für den Vollzug auch private Institutionen vorsieht
[43].
Am 4. Dezember
verwarfen die Stimmbürger die Einführung eines Ersatzdienstes in allen Kantonen; im Tessin, in Neuenburg und in Baselstadt allerdings knapp. Der Anteil der Befürworter betrug bloss 37,6%. Wie eine Umfrage ergab, war die Rentnergeneration der Vorlage weit ungünstiger gesinnt als die 20-40jährigen. Dementsprechend dominierten unter den Motiven der Ablehnenden ein Widerwille gegen die Sonderbehandlung einer Minderheit und die Sorge um eine starke Armee. Das Verdikt wurde in der Presse überwiegend als ein Zeichen dafür gewertet, dass die Zivildienstfrage in der Schweiz noch nicht reif sei
[44]. Parlamentarische Vorstösse regten immerhin an, das Problem durch eine grosszügigere Zuteilung zu waffenlosen Truppengattungen zu entschärfen
[45].
Zivilschutz
Die
Gesetzgebung über den Zivilschutz wurde der veränderten Konzeption angepasst, wobei das Parlament im wesentlichen den Anträgen der Regierung folgte. In der Frage der Ausdehnung der Organisations- und Baupflicht auf die kleinen Gemeinden verlangte der Ständerat allerdings ein Recht der Kantone, Ausnahmen zu gestatten. Ein solches wurde unter dem Vorbehalt der jeweiligen Zustimmung des Bundesrates gewährt. Auch gegen diese dritte Vorlage für Investitionen im Bereich der Landesverteidigung bewirkte der Schock des 12. Juni einen Rückweisungsantrag. Doch war es nunmehr der Landesring, der zum Sparen mahnte, während sich die Sozialdemokraten zur Mehrheit hielten
[46]. Ein Postulat beider Räte verwies auf die ungenügende Berücksichtigung des Zivilschutzdienstes bei der Erhebung des Militärpflichtersatzes
[47]. Um namentlich dem Kadermangel des Zivilschutzes abzuhelfen, verordnete der Bundesrat, dass man ohne zwingendes militärisches Bedürfnis nicht mehr über das Wehrpflichtalter hinaus in der Armee dienen dürfe
[48].
Übrige Themen der Landesverteidigung
Um die
wirtschaftliche Landesverteidigung auch in Versorgungskrisen ohne kriegerische Ereignisse zu gewährleisten, wurde im Dezember eine neue Verfassungsbestimmung zur Vernehmlassung unterbreitet. Sie ermöglicht ganz allgemein ein Abweichen von der Handels- und Gewerbefreiheit zur Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Die 1974 eingesetzte Expertenkommission hat bereits ein entsprechendes Gesetz entworfen, das u.a. eine Ausdehnung der Pflichtlagerhaltung auf nicht importierende Firmen vorsieht ' und zugleich eine bessere Sicherung der Ansprüche des Bundes, damit Lagerhalter sich nicht mehr auf öffentliche Kosten Vorteile verschaffen können. Bundesrat Brugger betonte vor der Presse, dass mit den neuen Rechtsgrundlagen keine Struktur- oder Konjunkturpolitik getrieben werden solle. Gleichzeitig wurden ein Konzept für die Lebensmittelrationierung und ein Ernährungsplan vorgestellt
[49].
Mit der
psychologischen Landesverteidigung hatte sich bisher die Dienststelle Heer und Haus befasst. Im Zusammenhang mit der erwähnten Revision der Truppenordnung wurde die traditionsreiche, aber in den vergangenen Jahren oft angefochtene Institution zu einem Truppeninformationsdienst umgebildet,. und die Aufgabe der psychologischen Kriegführung ging an die Gruppe für Generalstabsdienste über. Der Informationsauftrag blieb aber auf die «Erhaltung und Stärkung des Wehrwillens» in der Armee ausgerichtet; kritische Stimmen sahen darin einen Widerspruch zur beabsichtigten Trennung von Information und Gesinnungspflege. Der Dienstzweig wurde durch Informationsgruppen auf Divisionsebene und durch Verbindungsoffiziere auf Regiments- oder Bataillonsstufe in engeren Kontakt mit der Truppe gebracht. Die nebenamtliche Leitung erhielt als neuer Brigadier der Neuenburger Historiker Prof. L.-E. Roulet
[50].
Ein sozialdemokratischer Vorstoss zielte auf einen Ausbau der Erwerbsersatzordnung. Dieser sollte die volle Vergütung des Lohnes und einen gesamtschweizerischen Lastenausgleich für die Finanzierung bringen
[51].
[1] EMD: BR Gnägi in Documenta, 1977, Nr. 6, S. 10 ff. Däniker: NZZ, 248, 22.10.77; vgl. G. Däniker, «Taktische Atomwaffen und schweizerische Landesverteidigung», in ASMZ, 143/1977, S. 528 ff und 144/1978, S. 17 ff., ferner D. Brunner in Ostschw., 184, 9.8.77 sowie SPJ, 1966. S. 35.
[2] Vgl. Interview des Generalstabschefs H. Senn in BüZ, 172, 23.7.77; ferner oben, Teil I, 1b (öffentliche Ordnung).
[3] So Generalstabschef H. Senn (Documenta, 1977, Nr. 1, S. 10; BüZ, 172, 23.7.77) und Korpskommandant Bolliger (NZZ, 13, 17.1.77). Vgl. auch LNN, 32, 8.2.77; Bund, 63, 16.3.77; 263, 9.11.77; NZZ, 299, 21.12.77.
[4] Vgl. Finanzplan des Bundes für die Jahre 1977 bis 1979, 1976; Finanzplan des Bundes für die Jahre 1978 bis 1980, mit Perspektiven des Bundeshaushahs für das Jahr 1981, 1977; Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1978, S. 126*; ferner unten, Teil I, 5 (Finanzpaket, Budget des Bundes, Finanzplanung) sowie SPJ, 1976, S. 46.
[5] E. Gruner / H.-P. Hertig, Die Finanz- und Steuergesinnung des Schweizervolkes, Bern (1977), S. 13 ff.; Amtl. Bu!!. NR, 1977, S. 260 ff. Über die Einstellung der Bevölkerung zur Armee vgl. SAMS-Informationen, 2/1978, Nr. 1 (Vorträge der Tagung «Milizarmee und Gesellschaft»).
[6] Das Postulat der SP-Fraktion berief sich auf den Grundsatz der «Opfersymmetrie»; es wurde am 20.9. vom NR überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 999 f.). Zur Haltung der Fraktion vgl. auch unten, Rüstung, Infrastrukturanlagen. Bericht des BR: BBI, 1977, III, S. 470 ff. Vgl. auch A. Kaech, «Die Militärausgaben — Entwicklungstendenzen und Steuerungsmöglichkeiten», in Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1977, Nr. 5, S. 8 ff.
[7] Nationale Koordination: Zeitdienst, 4, 28.1.77. Richtungsgegensätze: Zeitdienst, 8, 25.2.77; Focus, Nr. 83, März 1977; BaZ, 48, 19.3.77. Forum Jugend und Armee: BaZ, 70, 12.4.77. Vgl. auch IPZ-Information, S/16, Febr. 1977; Ldb, 35, 11.2.77; LNN, 163, 16.7.77; Zeitdienst, 43, 28.10.77; femer SPJ, 1974, S. 49; 1975, S. 57, Anm. 30; 1976, S. 46.
[8] E. Spannocchi, «Verteidigung ohne Selbstzerstörung», in Verteidigung ohne Schlacht, EinI. v. C.F. v. Weizsäcker, München-Wien 1976. S. 15 ff. Vgl. auch NZZ, 110, 12.5.77; ferner oben, Voraussetzungen.
[9] F. Seethaler in NZZ, 88. 16.4.77; G. Däniker in ASMZ. 143/1977, S. 303 ff.; H. Senn in Schweizer Journal, 43/1977, Aug., S. 12 ff.; TAM, 40, 8.10.77; BaZ, 291. 23.11.77 (Vortrag H. Senns in Basel). Vgl. dazu A. Ernst, Die Konzeption der schweizerischen Landesverteidigung 1815 bis 1966, Frauenfeld 1971, S. 191 ff., 220 ff., 322 ff.
[10] Presse vom 18.-20.6.77. Der Strafantrag lautete auf 12 Jahre. Jeanmaire legte Kassationsbeschwerde ein (Presse vom 21.6.77). Vgl. dazu SPJ, 1976, S. 47 f. Zur Information vgl. unten, Teil I, 8c (Information).
[11] These: Berner Tagblatt, 15. 19.1.77. Dementi: TA (ddp). 36, 12.2.77. Vgl. SPJ, 1976, S.47.
[12] Vgl. H.R. Kurz in TAM. 40, 8.10.77.
[13] Waffenbeschaffung und Militärschulen: T.4. 59, 11.3.77. Manöver: TLM, 204, 23.7.77; Gesch.ber., 1977, S. 149.
[14] BBI 1977, III, S. 726 ff. Vgl. SPJ. 1976, S. 48.
[15] Einschränkungen: TA, 205, 3.9.77. Verdächtigungen: Blick, 174, 28.7.77; Bund, 174, 28.7.77; Presse vom 29.7.77. Botschaften: vgl. Postulat Soldini (rep., GE) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 105 ff.); ferner Os7schw., 140, 18.6.77; TG, 259, 9.11.77. Vgl. auch oben, Teil I, 2 (Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa).
[16] Tat, 18-20, 22, 24, 26; 28, 30, 21.1.-4.2.77. Für die Veröffentlichung in Buchform (F. Wagner, Militärische Karriere: Können, Kennen, Kriechen? Thalwil 1977) mussten verschiedene Passagen auf Verlangen der Gewährsleute gestrichen werden; vgl. Bund, 45-47, 23.-25.2.77.
[17] BBI, 1977, I, S. 1564 ff. Vgl. auch (H.R.) Kurz, «Das Militärjahr 1977», in Der Fourier, 51/1978, S. 51 W.
[18] Parlamentsverhandlungen: Amtl. Bull. NR, 1977, S. 826 ff., 868 ff.; Amtl. Bull StR, 1977, S. 510 ff. Um einen Aufschub ersuchte sowohl die Militärkommission des StR wie ein vom NR überwiesenes Postulat Röthlin (cvp, 0W) (Amtl. Bull. NR 1977, S. 1000 f.). Zum österreichischen Interesse am Panzer 68 vgl. TA, 45, 23.2.77; 50, 1.3.77; 167, 20.7.77; BaZ, 32, 3.3.77; NZZ, 54, 5.3.77; 214, 13.9.77. Zum Konzept Spannocchis vgl. oben, Konzeption.
[19] Inländische Rüstungsbetriebe: vgl. Postulat Eggenberg (sp, BE), überwiesen am 20.9. (Amtl. Bull NR, 1977, S..998 f.). Raketenrohr: vgl. Postulat Kunz (fdp, BE) ( Verhandl. B. vers., 1977, IV, S. 33), das sich auf neue Versuche der eidgenössischen Rüstungswerke In Thun stützt (vgl. W»; 39, 28.9.77; Tat, 259, 4.11.77).
[20] Vgl. Interview des Generalstabschefs H. Senn in BN, 176, 30.7.77. Schweden: NZZ 77, 1.4.77; 117, 21.5.77; Bund, 87-89, 15.-18.4.77; vgl. SPJ, 1966, S. 30 u. 37. Österreich: TA, 271, 19.11.77; 285, 6.12.77.
[21] BBI, 1977, I, S. 1299 ff.; Amtl. Bull. NR 1977, S. 826 ff, 868 ff.; Amtl. Bull StR. 1977, S. 519 ff. Vgl. oben, Rüstung.
[22] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 2 ff ; Amtl. Bull. StR. 1977, S. 94 f. Vgl. SPJ. 1976, S. 50. BR Gnägi wies eine Wiederaufnahme des 1962 von der Schweiz. Offiziersgesellschaft vorgelegten Projekts (französisches Grenzgebiet) nicht von der Hand; vgl. TA, 66, 19.3.77.
[24] LNN, 118, 23.5.77; 120, 25.5.77; 136, 15.6.77; 168, 22.7.77; 259, 5.11.77; TA. 257, 3.11.77; Vat. 283, 3.12.77. Vgl. SPJ, 1975, S. 58, Anm. 38.
[25] Botschaft: BBI, 1977, I, S. 1497 ff.; Presse vom 16.4.77. Ratsverhandlungen: Amtl. Bull StR. 1977, S. 327 f.; Amtl. Bull. NR, 1977, S. 990 ff. Zum Armeeleitbild vgl. SPJ, 1976, S. 48 f. Zur Neugestaltung der Versorgungstruppen vgl. SPJ, 1975, S. 59. Die Studiengruppe der CVP für Aussen- und Sicherheitspolitik betonte die Notwendigkeit einer Reserve in der Grösse einer mechanisierten Division und schlug zur Gewinnung neuer Bestände den allmählichen Abbau der Luftschutztruppen sowie die Übertragung ihrer Aufgaben an den Zivilschutz vor (Var., 253, 29.10.77).
[26] Vgl. Votum BR Gnägis im StR (Amtl. Bull. StR 1977, S. 327 f.) und Interview des Generalstabschefs in BüZ, 172, 23.7.77; ferner BüZ 90, 16.4.77; 247, 19.10.77.
[27] Presse vom 7. u. 9.4.77; Ww, 15, 13.4.77; TW, 94, 23.4.77; NZZ, 307, 31.12.77. Von den neun Mitgliedern der Kommission für militärische Landesverteidigung sind ab 1978 deren acht Deutschschweizer. Vgl. auch NZZ, 88, 16.4.77; ferner unten, Teil I, 8b (Groupes linguistiques).
[28] Presse vom 7.7.77; LNN, 170, 25.7.77; BaZ, 293, 25.11.77; A. Kaech, «Miliz und Lorbeer», in ASMZ, 143/1977, S. 361 f.
[29] Neuerungen: AS, 1977, S. 1965 ff.; Presse vom 2.7.77. Leitungsorganisation: vgl. Interpellationen Grosjean (fdp, NE) (Amtl. Bull. StR, 1977, S. 95 f.) und Girard (fdp, VD) ( Verhandl. B.vers., 1976, IV,'S. 30); ferner LNN, 12, 15.1.77 sowie SPJ, 1976, S. 51.
[30] NZZ, 19, 24.1.77; 264, 10.11.77. Gegen Jahresende betrug der Bestand des FHD 1800. Zur Dienstpflicht der Frau vgl. BaZ (sda), 19, 18.2.77; NZZ, 79, 4.4.77; TA (ddp), 291, 13.12.77; ferner SPJ, 1971, S. 15.
[31] BBI, 1977, II, S. 1 ff. Eine Studienkommission des EMD hatte die Revision vorbereitet (SPJ, 1973, S. 48 f.; vgl. auch SPJ, 1971, S. 63; 1972, S. 56; 1974, S. 50; 1975, S. 57).
[32] NZZ (sda), 126, 1.6.77. Die SP hatte schon im Vemehmlassungsverfahren die Abschaffung verlangt (BBI, 1977, II, S. 7; vgl auch SPJ, 1972, S. 56, Anm. 26).
[33] BBI, 1971, I, S. 1129 ff. Vgl. TA. 18, 22.1.77 sowie SPJ, 1976, S. 51 f.
[34] Ratsverhandlungen: Amtl. Bull StR, 1977, S. 74 f., 233 f.; Amtl. Bull NR, 1977, S. 498 f. NR-Kommission und Oberauditor: NZZ, 90, 19.4.77; TLM, 109, 19.4.77.
[35] Hauptinitiant war der von seiner Partei freilich nicht unterstützte Sozialdemokrat G. Jakob (Tat, 54, 4.3.77; TW, 90, 19.4.77; SZ, 124, 31.5.77). Vgl. SPJ, 1973, S. 47; 1974, S. 50; ferner oben, Teil I, 1c (Verwaltung).
[36] Arrestlokale: Postulat Morf (sp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1002). Verpflegung: als Postulat überwiesene Motion Reiniger (sp, SH) (Amtl. Bull. NR, 1977, S. 1001 f.).
[37] Amtl. Bull. NR, 1977, S. 513 ff. Vgl. SPJ, 1976, S. 52.
[38] So das Komitee gegen die Einführung eines zivilen Ersatzdienstes: NZZ (sda), 239, 12.10.77; NZZ, 276, 24.11.77. Vgl. auch Ph. Gardaz, Le service civil, mythe dangereux, Lausanne 1977.
[39] NZZ. 278, 26.11.77; 279, 28.11.77; TA, 277, 26.1 1.77.
[40] So das Komitee für einen wirklichen Zivildienst: Vorwärts. 41, 13.10.77; TW. 263, 9.1 1.77. Vgl. auch NZZ (sda), 208, 6.9.77.
[41] NZZ, 259, 4.11.77; Bund, 278, 26.11.77; TA, 277, 26.11.77; BaZ, 297, 29.11.77. Ethische Begründung: LNN, 262, 9.11.77. Initianten: NZZ, 265, 11.11.77. Im Sommer warb die Schweiz. Dienstverweigererkoordination mit einer «Tour de Suisse» für die Zivildienstidee (24 Heures, 155, 6.7.77; 178, 3.8.77; Bund, 183, 8.8.77; TG, 186, 15.8.77).
[42] Vgl NZZ (sda), 282, 1.12.77; Val., 281, 1.12.77; 24 Heures, 280, 1.12.77 sowie Mitteilung des CVP-Generalsekretariats. Abweichende Kantonalparolen: FDP von AG, GE, SO und TI sowie SP von AG, FR, NE, SO, VD und VS für ein Ja; CVP von FR, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR und ZG sowie SP von BL, BS und GE für ein Nein. Junge CVP, Jungliberale und Junge SVP unterstützten die Vorlage.
[43] Komitee für einen echten Zivildienst (Presse vom 29.10.77).
[44] Ergebnis: BBl, 1978, I, S. 323. Umfrage: Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 4.12.77. Deutung: Presse vom 5.12.77.
[45] Motionen der SP-Fraktion des NR und des NR Sigrist (fdp, ZH) (Verhandl.B.vers., 1977, V, S. 23 u. 43).
[46] Amtl. Bull. StR, 1977, S. 133 f., 466 ff., 549; Amtl. Bull NR, 1977, S. 902 ff., 1113 f.; AS 1978, S. 50 ff. Vgl. SPJ, 1976, S. 53 sowie oben, Rüstung, Infrastrukturanlagen.
[47] Amtl. Bull NR, 1977, S. 904, 916; Amtl. Bull. StR, 1977, S. 469.
[48] AS, 1977, S. 1477 fl. Vgl. TA, 185, 11.8.77.
[49] Presse vom 3.12.77; Gesch.ber., 1978, S. 240 fl. Vgl. auch BR Brugger in Documenta, 1977, Nr. 1, S. 11 ff. sowie SPJ, 1976, S. 53. Über Unregelmässigkeiten in der Pflichtlagerhaltung vgl. Presse vom 15.1. und 6.5.77. Vgl. ferner NZ, 17, 17.I.77; Ww, 5, 2.2.77.
[50] Presse vom 24.12.77; vgl. auch BR Gnägi in Amtl. Bull. NR, 1977, S. 992 sowie TLM, 80, 21.3.77. Kritik: Ldb, 300, 24.12.77; Lib., 71, 24.12.77. Zur Revision der Truppenordnung vgl. oben, Organisation und Struktur der Armee.
[51] Motion Zehnder (sp, AG), vom NR als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1977. S. 381 f.).
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