Année politique Suisse 1982 : Economie
Crédit et monnaie
La lutte contre l'inflation reste l'objectif principal de la politique monétaire — La base monétaire augmente comme prévu d'environ 3 % — Que faire avec les excédents de la Banque nationale?— La valeur du franc suisse reste relativement stable— Forte baisse de la plupart des taux d'intérêt — Débats entre le DFF et les banques sur l'opportunité d'une augmentation du taux hypothécaire — Le marché international des capitaux se trouve sous la menace d'une crise provoquée par les problèmes de plusieurs pays lourdement endettés — Le Conseil fédéral rejette l'initiative socialiste contre « l'abus du secret bancaire et le pouvoir des banques» — Des pressions américaines obligent les banques suisses à renoncer partiellement au secret bancaire.
 
Geld und Währung
print
Geldpolitik
Die Nationalbank hielt auch im Berichtsjahr an ihrer Leitidee fest, dass eine bescheidene, aber regelmässige Expansion der Geldmenge die beste Voraussetzung für ein inflationsarmes Wachstum der Wirtschaft bildet. Das für 1982 angestrebte Ziel einer Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 3% wurde mit 2,6% nahezu erreicht. Die im Vergleich zu 1981 (— 0,5%) etwas weniger restriktive Gangart war angesichts der auftauchenden wirtschaftlichen Probleme nicht unerwünscht. Begünstigt wurde die auf Stabilität ausgerichtete Geldmengenpolitik durch das Ausbleiben ernsthafter währungspolitischer Turbulenzen. Die Nationalbank unternahm eine Diversifizierung ihres Wertschriftenportefeuilles. Dies soll ihr ermöglichen, in Zukunft vermehrt die Eignung der sogenannten Offenmarktpolitik (Kauf und Verkauf von langfristigen Schuldverschreibungen) zur Steuerung der monetären Masse zu erproben. Die sinkenden Geldmarktzinsen führten zu einem Versiegen des starken Zuflusses zu Terminanlagen. Die Geldmengenaggregate M1 und M2 entwickelten sich deshalb mit jahresdurchschnittlichen Zuwachsraten von 3,7% resp. 4% wesentlich ausgewogener als früher. Die Nationalbank beschloss im Einvernehmen mit dem Bundesrat auch 1983 an ihrer Strategie festzuhalten und eine Ausweitung der bereinigten Notenbankgeldmenge um 3% anzuvisieren [1].
Eine politische Auseinandersetzung bahnt sich zum Thema der Verwendung der Nationalbankgewinne an. Nach gültiger Regelung wird nur ein geringer Betrag in Form von Dividenden und Zuweisungen an Bund und Kantone ausgeschüttet. Der Grossteil allfälliger Überschüsse (1982 über 2 Mia Fr.) wird hingegen zur Aufnung von Reserven für die Abdeckung von Verlustrisiken, die vor allem im Währungsbereich bestehen, verwendet. Verschiedentlich wurde nun gefordert, dass die Nationalbank mit ihren Gewinnen einen Beitrag zur Verminderung des Bundeshaushaltsdefizits leisten solle. Die Währungsbehörden lehnten dieses Ansinnen mit Nachdruck ab. Ihr Hauptargument war dabei nicht einmal die Gefahr einer inflationär wirkenden Geldmengenausweitung, als vielmehr die Befürchtung, mit derartigen Unterstützungszahlungen die finanzpolitische Ausgabendisziplin zu sabotieren [2].
top
 
print
Währung
Der Kurs des Frankens entwickelte sich gegenüber den Währungen der wichtigsten Handelspartner uneinheitlich, blieb aber vor abrupten Sprüngen verschont. Der Dollar gewann im Jahresverlauf an Wert und stieg bis Mitte November auf Fr. 2.23, um dann gegen Jahresende wieder auf weniger als zwei Franken (Fr. 1.99) abzusinken. Der Dollarkurs lag, dies im Gegensatz zu den übrigen wichtigen Währungen, im Jahresmittel geringfügig über dem Wert von 1981. Die Deutsche Mark gewann zwar im zweiten Quartal deutlich an Wert und befestigte sich in der Nähe von Fr. —.85, wurde aber im Jahresdurchschnitt etwas billiger. Der reale exportgewichtete Wechselkursindex wies in den ersten Monaten ansteigende Tendenz auf. Von Ende März bis in den Herbst hinein setzte dann eine Abwärtsbewegung ein, welche vom November an von einem leichten Anstieg abgelöst wurde. Im Mittel befand sich 1982 der reale Wechselkursindex um 5,3% über dem Vorjahreswert, sein Stand zu Jahresende lag hingegen um 2,5 % tiefer. Die gesamthaft gesehen recht günstige Währungsentwicklung erlaubte es der Nationalbank, auf Interventionen am Devisenmarkt weitgehend zu verzichten. Obwohl die Exportwirtschaft vom weltweiten Konjunktureinbruch besonders hart getroffen wurde, ertönten auch von dieser Seite keine Forderungen nach Kursstützungsmassnahmen [3].
Die wirtschaftliche Rezession führte zusammen mit dem Rückgang der Inflationsraten zu einem Zinsabbau auf dem internationalen Geld- und Kapitalmarkt. Die Sätze für Dreimonatsdepots am Eurofrankenmarkt ermässigten sich sukzessive von 9% auf 3,2 %. Die Nationalbank trug dieser Entwicklung Rechnung und reduzierte den Diskontsatz in drei Schritten auf 4,5% und den Lombardsatz in zwei Etappen auf 6%.
top
 
print
Geld- und Kapitalmarkt
Auf dem Kapitalmarkt verlief die Entspannung in vergleichbarem Rahmen. Die durchschnittliche Rendite von Bundesanleihen sank von 5,5% auf 4,2% und erreichte damit den tiefsten Stand der letzten drei Jahre. Da sich die Geldmarktzinsen jedoch stärker zurückbildeten, ergab sich eine Normalisierung der Zinsstruktur in dem Sinne, dass langfristige Anlagen wieder bessere Renditen erzielten als kurzfristige [4].
Nicht im gleichen Rythmus und vor allem in entgegengesetzter Richtung bewegten sich die Zinsen für Spareinlagen und Althypotheken. Die Banken hielten an ihrer bereits 1981 geäusserten Absicht fest, beide Sätze im Frühjahr 1982 zu erhöhen. Die Zinssteigerung bei den Spareinlagen sei nötig, um die Umlagerung in besser rentierende Anlageformen zu bremsen. Bei den Hypothekarzinsen sei — gemäss der von Vertretern des EFD allerdings in Frage gestellten Argumentation der Banken — die Gewinnmarge derart geschrumpft, dass der Verzicht auf die geplante Erhöhung die Regionalbanken in wirtschaftliche Bedrängnis bringen könnte. Da es der ausgetrocknete Wohnungsmarkt und die Mietgesetzgebung den Hauseigentümern in der Regel gestatten, Kostensteigerungen vollumfänglich an die Mieter weiterzugeben, führen Hypothekarzinsveränderungen in der Schweiz jeweils zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Diesmal war es nicht nur die politische Linke, sondern auch das Finanzdepartement mit Bundesrat Ritschard, welche von den Banken einen Verzicht forderten. Diese Bemühungen — für das EFD wirkte in erster Linie die Sorge um den Teuerungsindex motivierend — blieben jedoch erfolglos. Der Satz für 1. Althypotheken wurde von der Mehrzahl der Banken auf den 1. März um '/z % auf 6% angehoben, wo er dann bis zum Jahresende verharrte ; er betrug im Dezember bei den Kantonalbanken im Mittel 5,98%. Im Zeichen der Flaute in der Baukonjunktur wurden hingegen die Zinsen für 1. Neuhypotheken — die in der Regel bereits seit Jahresbeginn auf 6,5% standen — im Juli wieder auf das Niveau der Althypotheken gesenkt und von einigen Kantonalbanken auf Jahresende nochmals um reduziert [5].
Die vom Bundesrat beantragte Revision des Pfandbriefgesetzes hiess nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat diskussionslos gut. Mit den neuen Bestimmungen werden die Bedingungen, zu denen die Kreditinstitute durch die Ausgabe von Pfandbriefen Kapital zur Finanzierung von Hypothekardarlehen aufnehmen können, attraktiver gestaltet [6].
Die von der Nationalbank bewilligten Kapitalexporte nahmen 1982 um 18% auf den neuen Rekordstand von 38 Mia Fr. zu. Zahlungsschwierigkeiten diverser Entwicklungsund Staatshandelsländer mögen mitverantwortlich sein, dass der Anteil dieser Staatengruppen am Gesamtvolumen von 18,5% auf 11,2% zurück ging [7]. Diese Liquiditätsprobleme einer Reihe hochverschuldeter Länder stellten im Berichtsjahr das herausragende Thema auf dem internationalen Kapitalmarkt dar. Um die drohende Ausweitung zu einer eigentlichen Krise des weltweiten Kreditsystems zu verhindern, waren intensive Bemühungen der Währungsbehörden und der internationalen Spezialorganisationen (in erster Linie des Internationalen Währungsfonds) erforderlich. Die Nationalbank beteiligte sich mit Zustimmung des Bundesrates an Überbrückungskrediten der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) zugunsten von Mexiko, Ungarn, Brasilien und Argentinien. Es handelt sich dabei nicht um direkte Kredite für diese Länder, sondern um Garantieerklärungen zuhanden der BIZ [8].
Im Herbst beschloss die Landesregierung die Aufhebung der Verordnung über die Emissionskontrolle für inländische Wertpapiere auf Ende 1982. Damit verschwand ein letztes Überbleibsel aus der Zeit, in der die Behörden versucht hatten, die monetäre Entwicklung nicht global über die Geldmenge, sondern mit Vorschriften für einzelne Märkte zu steuern [9].
 
Banken
Bei den Banken führte die Wirtschaftsrezession zu einem verringerten Bilanzenwachstum (7,2% anstelle von 9,3% 1981). Insbesonders bei der Gewährung von Darlehen an ausländische Schuldner zeigten sich die Banken wesentlich zurückhaltender. Aber auch die einheimischen Kunden beanspruchten — mit Ausnahme der um 9,2% gestiegenen Hypothekardarlehen — weniger Kredite als im Vorjahr. Bei den Passiven wirkte sich die Normalisierung der Zinsrelationen aus. Die in den vorangegangenen Jahren konstatierte Verlagerung von den Sicht- und Spareinlagen zu den Terminkonten konnte gebremst werden. Dank der Erhöhung der Sparheftzinsen expandierte diese Sparte relativ stark. ;Die damit eingetretene Verbesserung der Struktur der Kundengelder zeitigte günstige Kornsequenzen für die Ertragslage der Banken. Der internationale Zinsabbau führte hingegen zu einer Abnahme des Volumens der Treuhandanlagen um 6,4% [10].
Wie wir im entsprechenden Sachzusammenhang darstellen, konnten 1982 beim Projekt einer Sondersteuer für bestimmte Bankgeschäfte keine Fortschritte erzielt werden [11]. In der vorberatenden Nationalratskommission wurde zusätzlich zu den beiden vorliegenden Varianten (Verrechnungssteuer von 5% auf den Erträgen von Treuhandanlagen resp. 35% auf den Erträgen ausländischer Frankenanleihen) noch die Erhebung einer Stempelsteuer von 1-1,5 o/oo auf Treuhandanlagen in Erwägung gezogen. Zu einer mehrheitlichen Beschlussfassung gelangte man aber nicht. Die Bankiers opponieren nach wie vor jeglicher Sondersteuer, da sie als Folge davon die Abwanderung ihrer Kunden ins Ausland befürchten [12].
Gerichtsprozesse in Italien, in denen leitende Bankangestellten der Beihilfe zum Devisenschmuggel angeklagt waren, sorgten dafür, dass die schweizerischen Banken weiterhin im Rampenlicht der Öffentlichkeit standen. Aber auch die Einladung an den Genfer Nationalrat Ziegler (sp), als Experte in Sachen Fluchtgelder vor einer französischen Parlamentskommission aufzutreten, erregte einiges Aufsehen. In der schweizerischen Presse wurde bei allem Vorbehalt gegenüber den wenig liberalen Devisenbestimmungen gewisser Nachbarstaaten betont, dass sich die im Ausland operierenden Bankiers nun einmal an die dort geltenden Gesetze zu halten haben [13]. Den in der Schweiz tätigen Banken ist die aktive Beihilfe zu unerlaubten Kapitalausfuhren durch die «Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht der Banken bei der Entgegennahme von Geldern und die Handhabung des Bankgeheimnisses» untersagt. Dieses zwischen der Nationalbank und d.er Bankiervereinigung abgeschlossene Abkommen, bei dem das Hauptgewicht auf der Abklärung der Identität der Bankkunden liegt, wurde am 1. Juli 1982 für weitere fünf Jahre verlängert. Es erfuhr dabei eine Verschärfung, indem namentlich sogenannte Kompensationsgeschäfte zur Umgehung von Devisenausfuhrbestimmungen verboten werden, ebenso wie das Führen von Konten für inländische Personen und Gesellschaften, die im Kapitalfluchtgeschäft tätig sind. Die Identitätsfeststellung, welche die Voraussetzung dafür bietet, dass die Banken ihrer Auskunftspflicht bei Strafverfolgungen nachkommen können, wurde auf Geschäfte am Barschalter erweitert, falls diese einen bestimmten Betrag übersteigen [14].
Wesentlich einschränkendere Vorschriften möchte eine 1979 von den Sozialdemokraten eingereichte Volksinitiative einführen. So soll sich die Auskunftspflicht der Banken gegenüber in- und ausländischen Behörden auch auf Fälle der Steuerhinterziehung und des Kapitalexports erstrecken. Im weitern sollen die Publizitätsbestimmungen erweitert und sämtliche Beteiligungen offengelegt werden, wobei die höchstzulässigen wirtschaftlichen Verflechtungen durch ein Gesetz definiert würden. Als letzter Punkt wird die Schaffung einer obligatorischen Einlageversicherung postuliert. Der Bundesrat bekundet in seiner im Berichtsjahr veröffentlichten Botschaft für einige dieser Anliegen ein gewisses Verständnis, die Lösungsvorschläge gehen ihm aber mit Ausnahme der Einlageversicherung zu weit. Er lehnt deshalb das Volksbegehren ab und stellt ihm auch keinen Gegenvorschlag gegenüber. Er weist in seiner Begründung darauf hin, dass bestimmte Neuerungen, wie etwa die Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Ermittlungen wegen Steuerbetrugs, bereits beschlossen worden sind und andere, wie etwa die Verbesserung der Transparenz der Bilanzen im Rahmen der zur Zeit laufenden Revisionen des Bankgesetzes und des Aktienrechts, vorgenommen werden können [15]. Die bürgerlichen Parteien und die Bankiervereinigung reagierten auf die Ausführungen des Bundesrates vorwiegend positiv. Für die SP hingegen sind die in der Botschaft angeführten Bestrebungen ungenügend und zudem sei deren Verwirklichung angesichts der bürgerlichen Parlamentsmehrheit noch keineswegs gesichert; sie hält deshalb an ihrer Initiative fest [16].
Der Expertenentwurf für ein totalrevidiertes Bankengesetz, welcher eine Art indirekter Gegenvorschlag zur Bankeninitiative der SP darstellt, wurde kurz vor Ende des Jahres 1982 in die Vernehmlassung gegeben. Wichtigste Neuerungen bilden die Einrichtung einer Versicherung für Spareinlagen und modifizierte Bilanzierungsvorschriften, mit denen die Transparenz verbessert werden soll. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses oder die Überführung der oben erwähnten Vereinbarung über die Sorgfaltspflicht bei der Entgegennahme von Geldern in das neue Gesetz ist hingegen nicht vorgesehen [17].
Massiver wirtschaftlicher und politischer Druck aus den USA haben dazu geführt, dass das Bankgeheimnis erstmals auch bei Vorliegen eines Tatbestands aufgehoben werden kann, der zwar im Ausland, nicht aber in der Schweiz strafbar ist. Es handelt sich dabei um Transaktionen an amerikanischen Börsen, bei denen der Verdacht besteht, dass Informationen über Geschäftsgeheimnisse zur Erzielung von Extragewinnen ausgenutzt wurden (sog. Insideroperationen). Mit grosser Eile will der Bundesrat den Gesetzgebungsprozess vorantreiben, um derartige Handlungen auch in der Schweiz zu verbieten und damit die Anwendung des Gesetzes über internationale Rechtshilfe zu ermöglichen. Als Überbrückungsmassnahme einigten sich die Schweizerische Bankiervereinigung und die Börsenaufsichtskommission der Vereinigten Staaten auf ein Abkommen. Darin verpflichten sich die Banken, von Kunden, für die sie an amerikanischen Börsen Geschäfte tätigen, eine Bevollmächtigung zur Preisgabe ihrer Identität im Falle einer Untersuchung der Aufsichtskommission einzuholen [18].
top
H.H.
 
[1] SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 7 f. und 24 ff. Zur Nationalbankpolitik vgl. auch das Referat von F. Leutwiler, Präsident des Direktoriums an der Generalversammlung der Schweizerischen Nationalbank vcm 30.4.1982, Beilage zum Monatsbericht der Schweizerischen Nationalbank, Nr.4, April 1982; P. Languetin, «75 Jahre Nationalbank: Verletzliche Autonomie», in wf, Dok., 28-29, 12.7.82, sowie die Jubiläumsschrift 75 Jahre Schweizerische Nationalbank, Zürich 1982. Wertschriftenportefeuille: SNB, Geschäftsbericht, 75/l9i',2, S. 30 und 45. Zur Wirtschaftspolitik im allgemeinen und der Inflationsrate im speziellen siehe oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage und Konjunkturpolitik).
[2] BaZ, 3, 5.1.82; 278, 27.11.82; 301, 24.12.82; Vat., 290, 15.12.82; siehe auch F. Leutwiler im oben zitierten Vortrag. Im Nationalrat sind diesbezüglich zwei Motionen eingereicht worden: Schmid (sp, SG) verlangt eine präzisere Regelung der Gewinnermittlung, die LdU-EVP-Fraktion fordert eine zusätzliche Gewinnablieferang an den Bund (Verhandl. B. vers., 1982, V, S. 29 resp. 69).
[3] SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 29; SNB, Monatsbericht, Nr. 11, November 1982, S. 32; Nr. 1, Januar 1983, S. 32 und Nr. 3, März 1983, S. 36 f. Zur Berechnungsmethode vgl. NZZ, 167, 22.7.82 und H. Seiterle, «Überlegungen zur Berechnung des nominellen Wechselkursindexes», in SKA, Bulletin, 88/1982, Juli, S. 29 ff. Vgl. ebenfalls Ch, Zenger, Kursschwankungen des Schweizer Frankens in ihren Auswirkungen auf Produktion, Export, Import und Fremdenverkehr, Bern 1982.
[4] SNB, Monatsbericht, Nr. 1, Januar 1983, S. 38 ff.; SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 28 ff.
[5] SPJ, 1981, S. 65; SNB, Monatsbericht, Nr. 1, Januar 1983, S. 40; NZZ, 12, 16.1.82; 264, 12.11.82; TA, 16, 21.1.82; 32, 9.2.82; 36, 13.2.82; 84, 13.4.82; 263, 11.11.82; BaZ, 17, 21.1.82; 95, 24.4.82; Schweizerische Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1981/82, S. 115 ff. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Konjunkturlage) und unten, Teil I, 6c (Protection des locataires).
[6] SPJ, 1981, S. 65; Amtl. Bull. NR, 1982, S. 222; BBl, 1982, I, S. 860 ff.; AS, 1982, S. 1876 ff.
[7] SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 30 f. Vgl. auch die dem internationalen Kapitalmarkt gewidmete Beilage zur NZZ, 273, 23.11.82.
[8] SNB, Geld, Währung und Konjunktur, Nr. 2, 1983, S. 66 f. Der Bundesrat wurde durch ein Postulat des Nationalrates aufgefordert, einen Bericht über die internationale Verschuldung und die daraus der Schweiz erwachsenden Risiken zu verfassen (Amtl. Bull. NR, 1982, S.1796). Vgl. auch oben, Teil I, 2 (Négociations économiques multilatérales).
[9] SNB, Monatsbericht, Nr.11, November 1982, S. 3; wf, Dok., 44, 1.11.82. Daneben traten im Berichtsjahr auch im Bereich des Kapitalexports gewisse Neuerungen in Kraft, welche namentlich bei den mittelfristigen Schuldverschreibungen (Notes) eine Liberalisierung brachten (SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 37).
[10] SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 34 ff.; SBG, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1982, S. 34 ff.
[11] Siehe unten, Teil I, 5 (Einnahmeerhöhungen) und SPJ, 1981, S. 66.
[12] TA, 5, 8.1.82; BaZ, 246, 21.10.82; 269, 17.11.82; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1981/82, S. 28 fl.
[13] Prozesse: BaZ, 7, 9.1.82; NZZ, 9, 13.1.82; 14, 19.1.82; 26, 2.2.82; 35, 12.2.82; TA, 11, 15.1.82; Bund, 12, 16.1.82; vgl. auch SPJ, 1981, S. 66. NR Ziegler: TLM, 35, 4.2.82; 210, 29.7.82; BaZ, 34, 10.2.82; 36, 12.2.82. Französische Regierungsstellen spielten demgegenüber das Thema Fluchtgelder eher herunter. Zu dieser Haltung mag auch beigetragen haben, dass die schweizerischen Kapitalexporte nach Frankreich ausgerechnet im Jahr der Wende zu einer Linksregierung (1981) einen neuen Rekordstand erreicht hatten (24 Heures, 98, 29.4.82).
[14] SNB, Geschäftsbericht, 75/1982, S. 39 ; BaZ, 149, 30.6.82 ;NZZ, 149,1.7.82. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1982, S. 993 f. und SPJ, 1977, S. 69 sowie 1981, S. 66. Das Problem der Auskunftserteilung erhält durch das auf den 1.1.1983 in Kraft tretende Bundesgesetz über die Internationale Rechtshilfe besondere Aktualität (vgl. dazu SPJ, 1981, S. 18).
[15] BBl, 1982, II, S. 1201 ff.; SPJ, 1979, S. 74. Als Stimme der Banken zu diesem Thema vgl. J. Boller, «Bankenpolitik am Vorabend wichtiger Weichenstellungen», in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, Nr. 4, Zürich 1982; N. Senn, Die Schweizer Banken zwischen Politik und Geschäftstätigkeit, Weinfelden 1982 sowie Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1981/82, S. 53 ff.
[16] LNN, 191, 19.8.82; SP-Info, 122, 30.8.82.
[17] BBl, 1982, II, S. 1213 ff. und 1239 sowie III, S. 1169; NZZ, 299, 23.12.82. Zur Revision des Kleinkreditgesetzes siehe oben, Teil I, 4a (Konsumentenschutz).
[18] Bundesrat: Amtl. Bull. NR, S. 1446; NZZ, 6, 9.1.82; 203, 2.9.82; 271, 20.11.82; TA, 49, 1.3.82. Vgl. im weitern NZZ, 46, 25.2.82; 111, 15.5.82; 124, 2.6.82; 129, 8.6.82; 183, 10.8.82; 197, 26.8.82; TAM, 46, 20.11.82; Schweiz. Bankiervereinigung, Jahresbericht, 1981/82, S. 94 f. und SPJ, 1981, S. 66 f.
top