Année politique Suisse 1983 : Economie
Agriculture
Discussions à propos de l'interventionnisme en politique agraire— Le PDC présente un programme en faveur d'une nouvelle politique agricole basée sur les exploitations de type familial — Nouvelle augmentation des prix agricoles — La controverse autour du contingentement laitier continue— Une surproduction de viande de porc provoque un effondrement des prix — Le Conseil fédéral propose une modification de la loi sur l'agriculture, qui incite l'Union centrale des producteurs de lait à retirer son initiative concernant les importations fourragères — En alliance avec le distributeur Denner S.A., l'Alliance des petits et moyens paysans lance une initiative «pour une protection des exploitations paysannes et contre les fabriques d'animaux (initiative en faveur des petits paysans)» — Durant la procédure de consultation, la loi revisée sur les denrées alimentaires est critiquée en raison du schéma d'organisation proposé — L'initiative « contre la vivisection » peut enregistrer un certain succès avant le scrutin populaire — Le Conseil fédéral décide d'accorder une contribution pour les frais de stockage de la récolte vinicole excédentaire — Le Conseil des Etats modifie en faveur des propriétaires le projet de loi sur les baux présenté par l'exécutif fédéral — L'augmentation des coupes d'arbres, due au dépérissement des forêts, accrédite les exigences de protection contre les importations de bois.
Das Landwirtschaftsjahr 1983 war witterungsmässig gekennzeichnet durch einen nasskalten Frühling mit einem entsprechend späten Vegetationsbeginn, dem ein heisser, trockener Sommer und ein warmer Herbst folgten. Unter dem nassen Frühsommer und der anschliessenden Trockenheit litten die Kartoffeln und die Tafeläpfel, deren Ernteertrag je gegen 25% unter demjenigen des Vorjahres lag. Gut gediehen dagegen das Getreide und die Zuckerrüben; hervorragend war erneut die Weinproduktion, die hinter der «Jahrhunderternte» des Vorjahres nur wenig zurückstand und das Mittel der letzten 10 Jahre um fast 50% übertraf. Während der Endrohertrag aus dem Pflanzenbau gegenüber dem Vorjahr leicht abnahm, konnte bei der Tierhaltung trotz gedrückten Preisen in der Schweinefleischproduktion eine Ertragserhöhung festgestellt werden. Allgemein wurde das Bauernjahr als durchschnittlich eingeschätzt
[1].
Agrarpolitik
Die Frage des Staatsinterventionismus beherrschte auch 1983 die Diskussion in der Agrarpolitik. Jean-Claude Piot, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft, sprach sich an der schweizerischen Landmaschinenschau in Lausanne «Agrama 83» gegen «noch mehr Staat» aus und plädierte für eine verstärkte Eigenverantwortung der Bauern ; der Preis der Freiheit — Erfolg und Misserfolg — müsse auch in der Landwirtschaft Geltung haben. Ziel dieser Äusserungen war namentlich die Futtermittelinitiative, welcher Piot vorwarf; sie beraube den Bauern seines Status als freien Unternehmers
[2]. Gegen die einzelbetriebliche Futtermittelkontingentierung sowie weitere handelspolitische Schutzmassnahmen wandte sich auch die «Neue Zürcher Zeitung»; sie befürchtete, solche interventionistischen Exzesse könnten das unternehmerische Selbstverständnis der Bauernschaft verkümmern lassen
[3]. In ihrem Leitbild für eine künftige Landwirtschaftspolitik lehnt sodann die CVP dirigistische Eingriffe ab. Sie befürwortet jedoch Massnahmen wie staatliche Förderungsbeiträge, welche nur leitbildgemässen Familienbetrieben zukommen sollen, sowie Ausgleichszahlungen für bäuerliche Betriebe in Berggebieten, um die Zahl der gewerblich-industriellen, bodenunabhängigen Tierhaltungsbetriebe abzubauen und die bodenabhängigen bäuerlichen Familienbetriebe zu fördern. Die CVP plädiert ferner für die Entlastung des Marktes in der Viehproduktion durch Veränderung des Preisverhältnisses zwischen Ackerbau- und Milchprodukten zuungunsten der MilchProduktion
[4]. In eine ähnliche Richtung zielt die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) mit ihrer «Kleinbauern-Initiative», welche den bäuerlichen Familienbetrieb gegen nichtbäuerliche Betriebe («Tierfabriken») sowie gegen Importkonkurrenz schützen will. Die Initianten bezwecken ferner ein Plebiszit über die offizielle Agrarpolitik, der sie vorwerfen, sie lasse die Landwirtschaft «gesundschrumpfen» und stelle einseitig auf die unternehmerische und zuwenig auf die ökologische Leistungsfähigkeit ab
[5].
Aufgrund der sinkenden Hypothekarzinsen fiel die Kostenrechnung für die Preisbegehren des Schweizerischen Bauernverbandes (SBV) zur
Einkommenssicherung der Landwirtschaft niedriger aus als im Vorjahr und betraf vor allem die Anpassung der Richtpreise für grosses Schlachtvieh, Kälber und Schafe sowie die Heraufsetzung der Preise für Brotgetreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Raps. Die beantragte Paritätslohnerhöhung für die Talbauern betrug 3,5% und für die Bergbauern 5,1 %. Trotzdem empörten sich weite Kreise darüber, dass der SBV zu einem Zeitpunkt, wo manche Arbeitnehmer gegen Reallohnabbau kämpfen müssten, derartige Forderungen aufstelle. Als ebenso störend wurde es empfunden, dass die bäuerliche Einkommensverbesserung schwergewichtig über die Preise realisiert werden solle und somit Arbeitnehmer und Konsumenten empfindlich belaste
[6]. In seinem Entscheid kam der Bundesrat den Forderungen des SBV wie gewohnt etwa zur Hälfte entgegen; Gewinner waren — trotz der angestrebten Förderung des Ackerbaus und der Klein- und Mittelbauern — die Milchproduzenten und die Grossbauern. Der Bundesrat erhöhte den Milchpreis um 4 Rp. pro kg und passte die Preise für Konsummilch, Butter und Käse dieser Erhöhung an. Durch diese Beschlüsse wurde die Milchrechnung um weitere 40-44 Mio Fr. belastet. Der Bundesrat verzichtete vorläufig darauf, die vielerseits kritisierte Verteuerung der importierten Fette und Öle zum Schutz der inländischen Milchprodukte zu erneuern. Um zu verhindern, dass ein Teil der etwa 13 000 Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion wieder zur Milchlieferung übergehe, erhöhte er ferner die Kuhbeiträge um 50 bis 100 Fr. Auf heftige Kritik der Arbeitnehmer- und Konsumentenorganisationen stiessen die Preisaufschläge der Grundnahrungsmittel Fleisch, Kartoffeln, Zucker und Brot. Diese Preisbeschlüsse des Bundesrates, welche die Produzentenpreise um durchschnittlich 3,5 bis 4% anhoben, gewährten den Talbauern eine Lohnerhöhung von 8,5 bis 10 Fr. — der Arbeitsverdienst pro Normalarbeitstag beträgt somit etwa 140 Fr. — und den Bergbauern eine solche von 10 bis 11 Fr. (Arbeitsverdienst etwa 90 Fr.). Die Mehrbelastung des Bundes um 60 bis 65 Mio Fr. blieb jedoch angesichts der zusätzlichen Mehreinnahmen von 30 bis 35 Mio Fr. noch unter der Belastung des Vorjahres.
Während der SBV die Ergebnisse dieser Preisrunde als Minimum betrachtete, äusserten Arbeitnehmer- und Konsumentenorganisationen zusammen mit den Klein-, Mittel- und Bergbauernorganisationen ihre Unzufriedenheit darüber. Von kleinbäuerlicher Seite wurde bemängelt, dass solche Preisrunden nur für «rationell wirtschaftende» Talbetriebe günstig seien ; solange keine Abstufung der Produzentenpreise nach Produktionskosten eingeführt werde, würden — so die VKMB — die Reichen noch reicher, und für die Kleinen falle nichts ab. Die VKMB verlangte daher, dass die Milchpreiserhöhungen nur jenen Bauern zugute kommen sollten, welche weniger als 50 0001 Milch pro Jahr abliefern. Die Konsumenten- und Arbeitnehmerorganisationen ihrerseits kritisierten am System der landwirtschaftlichen Einkommenssicherung, dass es den Paritätslohn über die Preise realisiere. Dies sei einerseits unsozial, da es vor allem weniger Bemittelte und grosse Familien belaste, und andererseits als agrarpolitisches Steuerungsmittel untauglich, da Preiserhöhungen geradezu zu Produktionssteigerungen ermunterten; gerechter wären Direktzahlungen an Bauern aufgrund der Flächenbewirtschaftung (Flächenbeiträge)
[7].
Wenn somit die Preisdifferenzierung bei den Preisrunden von Bundesrat und SBV abgelehnt wurde, hiess das Parlament bei der Beratung des revidierten Bundesgesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft doch eine stärkere Differenzierung der Kinderzulagen gut, wie wir an anderer Stelle ausführen werden
[8].
Ein weiterer Versuch zur Verbesserung der Situation der Bergbauern wurde bei der Erneuerung des Bundesgesetzes über die Bewirtschaftungsbeiträge an die Berglandwirtschaft für die Periode 1985-1989 unternommen, welches vom EVD in die Vernehmlassung geschickt wurde. Dieser Entwurf schlägt eine Erhöhung der Beiträge des vergangenen Jahrfünfts um 40% auf 540 Mio Fr. vor und soll einen Zonenausgleich schaffen
[9].
Tierische Produktion
Das anhaltende Unbehagen gegenüber der Milchkontingentierung sowie die zunehmende Überproduktion von Fleisch standen im Zentrum der Auseinandersetzungen über die tierische Produktion. Bei einem vorläufigen Halbzeitfazit des auf 10 Jahre befristeten
Milchwirtschaftsbeschlusses wurde erneut die Basis der Milchkontingente, die Einlieferungsmenge des Stichjahres 1974/75, kritisiert; sie bevorzuge jene Betriebe, welche damals schon über ihre Verhältnisse produziert hätten. Weiter wurde bemängelt, dass im Hinblick auf eine bevorstehende Neuverteilung der Kontingente mit verschiedenen Formen der Aufstockung (Kontingentsabtausch, «Kuhtourismus») versucht werde, die zugeteilten Kontingentsmengen ohne eigentlichen Bedarf voll auszunützen. Die militante Union des producteurs suisses (UPS) protestierte gegen die Milchkontingentierung mit «Schwarzkäseaktionen» (Verkauf von Käse aus über das Kontingent hinaus produzierter Milch), welche ein gerichtliches Verfahren gegen deren Präsidenten, M. Chatagny„ nach sich zogen. Der Bundesrat zeigte sich bereit, die Verordnung über die Milchkontingentierung noch einmal etwas flexibler zu gestalten, und erhöhte die. Kontingentsmenge der Milchverbände in einigen Zonen. Alternativvorschläge zur Milchkontingentierung wie Flächenbeiträge oder Preisdifferenzierung wurden von den massgebenden Instanzen nicht berücksichtigt
[10].
Grosse Hoffnungen setzten die kleinen Bauern daher in die
Futtermittelinitiative, welche durch den sog. Schweinefleischberg zusätzliche Bedeutung erhalten hatte: Der nationale Selbstversorgungsgrad bei Schweinefleisch überstieg 1983 die vorgegebenen 95% deutlich, und der Preis fiel unter den festgesetzten mittleren Richtpreis von 4.70 Fr. pro kg bis auf einen Tiefstand von 3.50 Fr. Zur Entlastung des Marktes lagerte die Genossenschaft für Schlachtvieh und Fleischversorgung 5515 t Schweinefleisch ein. Um zu einer Reduktion der Schweinebestände zu animieren, versicherte der Bundesrat., dass er keine Schweinekontingentierung einführen werde. Der Schweizerische Viehproduzentenverband rief darauf seine Mitglieder auf, ihre Tierbestände um 10% abzubauen
[11].
Im Vernehmlassungsverfahren, das im Vorjahr zur parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Kommission und zum Vorschlag des EVD betreffend die Änderung von Art.19 ff. des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) eröffnet worden war, bevorzugten die meisten Eingaben den Vorschlag der Verwaltung. Dieser verzichtet auf eine einzelbetriebliche Zuteilung der Futtermittel und versucht stattdessen, mit einer weiteren Herabsetzung der Tierhöchstbestände und mit griffigeren Stallbauvorschriften die Fleisch- und Eierproduktion zu lenken. In seiner Botschaft verwies der Bundesrat auf den bereits erfolgten Abbau der Tierfabriken und bekräftigte seine Politik der Umlenkung von industriellen in bäuerliche Betriebe. Er lehnte die einzelbetriebliche Futtermittelkontingentierung ab und verzichtete, obschon dies in der Vernehmlassung mehrheitlich gewünscht worden war, auf eine weitere Herabsetzung der Tierhöchstbestände. Wichtigster Punkt des bundesrätlichen Vorschlags war die jährliche Zuwendung von 20 Mio Fr. an bäuerliche Geflügel- und Schweinebetriebe
[12].
Der Zentralverband schweizerischer Milchproduzenten beschloss aufgrund dieses bundesrätlichen Zugeständnisses an seiner Delegiertenversammlung — gegen die Stimmen der Berner und Waadtländer Delegierten und gegen die heftigen Proteste der UPS und der VKMB — den
Rückzug der Futtermittelinitiative. Die Befürworter des Rückzuges betrachteten die jährlichen Beiträge an die kleinen und mittleren Bauernbetriebe als «Spatzen in der Hand», gegen den sie die Futtermittelinitiative gerne eintauschten; die Rückzugsgegner dagegen hätten die Initiative bis zum Abschluss der Revision des LWG als Druckmittel gebrauchen wollen und warfen ihren Kontrahenten vor, dem Druck der Futtermittelimporteure nachgegeben zu haben
[13].
Eine um so grössere Bedeutung im Kampf um die Erhaltung der bodenabhängigen, bäuerlichen Betriebe kam somit der
Volksinitiative «für ein volksnahes Bauern — gegen Tierfabriken (Kleinbauern-Initiative)» zu, welche die VKMB im Bündnis mit der Discountkette Denner AG lanciert hatte. Diese Initiative beschränkt den Schutz des LWG auf selbständige bäuerliche Familienbetriebe, d.h. auf Betriebe, die vor allem von familieneigenen Arbeitskräften bewirtschaftet werden und die den Futterbedarf zu mindestens zwei Dritteln (im Berggebiet zur Hälfte) aus eigener Produktion decken. Der zweite Teil der Initiative fordert ein Leistungssystem bei Agrarimporten (Verpflichtung der Importeure zur gleichzeitigen Abnahme von Inlandprodukten) und versucht mit weiteren handelspolitischen Auflagen, die inländische Produktion vor der Importkonkurrenz zu schützen. Unterstützung fand die Initiative bei der Nationalen Aktion, der Evangelischen Volkspartei, dem Schweizer Tierschutz, dem Pächterverband und der Stiftung für eine menschen- und tiergerechte Landwirtschaft (MUT). Die politische Linke und die Umweltschutzorganisationen WWF (World Wildlife Fund) und SGU (Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz) distanzierten sich von der Initiative wegen ihrer konservativen Stossrichtung und der fehlenden ökologischen Forderungen ; ebenfalls ihre Unterstützung verweigerten die UPS und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung (SAB). Der SBV schliesslich rief an seiner Delegiertenversammlung mit 300: 16 Stimmen seine Mitglieder auf, die Initiative nicht zu unterschreiben, da sie letztlich gegen die Kleinbauern gerichtet sei und nicht in das schweizerische Wirtschaftssystem passe
[14].
Der Nationalrat genehmigte oppositionslos die Neuregelung des Bundesbeschlusses von 1952 über die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und Futtermittel (GGF). Diese Neuregelung hält am System der Gesamtkontingentierung von Futtermittelimporten fest; sie gestaltet jedoch, ähnlich wie bei der Genossenschaft für Schlachtvieh und Fleischversorgung, die weitere Verteilung flexibler, indem sie alle drei Jahre einen Teil der Einzelkontingente zur Versteigerung freigibt
[15].
Nach der «Hormondebatte» der vergangenen Jahre war es 1983 die Feststellung eines zu hohen Nitratgehalts im Kopfsalat, welche die Notwendigkeit einer
Revision des Lebensmittelgesetzes unterstrich. Im Vernehmlassungsverfahren kritisierte die grosse Mehrheit der 180 Eingaben die vorgeschlagene Organisationsform, da sie mit der beibehaltenen Trennung von Lebensmitteln und Fleisch wie auch mit der alten Auffächerung der Kompetenzen über verschiedene Bundesämter Doppelspurigkeiten und Lücken weiterhin nicht verhindern könne. Am stärksten bemängelt wurde jedoch, dass die bewährte Einrichtung des Kantonschemikers entwertet werden solle. Den inhaltlichen Anderungen des Lebensmittelgesetzes wurde grösstenteils zugestimmt, auch wenn von verschiedenen Seiten Befremden geäussert wurde, dass man aus der «Hormonaffäre» nicht die erforderlichen Konsequenzen gezogen habe
[16].
Obwohl der
Initiative «gegen die Vivisektion» von vielen Seiten Zwängerei vorgeworfen wurde und sich im Vernehmlassungsverfahren nur eine Minderheit für das Begehren ausgesprochen hatte, konnten die Vivisektionsgegner bereits im Vorfeld der Abstimmung beträchtliche Erfolge verbuchen: die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und die Schweizerische Naturforschende Gesellschaft formulierten «Ethische Grundsätze und Richtlinien für wissenschaftliche
Tierversuche», wonach solche Versuche nur noch dort zugelassen werden sollten, wo Erkenntnisse auf andere Art nicht möglich sind. Die grossen Basler Chemieunternehmungen stellten Tierschutzbeauftragte ein, und die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel in Bern lockerte in ihren Vorschriften die Auflagen für gewisse toxikologische Tests und verzichtete auf den umstrittenen Giftigkeitstest LD50i bei dem ein Mittel so lange getestet werden musste, bis die Hälfte der Versuchstiere an Vergiftung gestorben war. Der Bundesrat schliesslich, der die Initiative ablehnte, bewilligte dem Schweizerischen Nationalfonds Kredite von 2 Mio Fr. für ein dreijähriges Forschungsprogramm über Alternativen zum Tierversuch. Der Dachverband «Schweizer Tierschutz» hatte sich zwar gegen die Vivisektionsverbot-Initiative ausgesprochen, er nutzte jedoch den Windschatten des Volksbegehrens, um für eine Verschärfung des Tierschutzes zu plädieren
[17]. Nach über zehnjähriger Bearbeitung konnte der Bundesrat dem Parlament das revidierte Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel vorlegen. Der 1980 gescheiterten Vernehmlassung Rechnung tragend, schafft das Gesetz einen Kompetenzausgleich zwischen Bund und Kantonen, was allgemein als guter Kompromiss gewürdigt wurde: die Aufsicht über die Tierhaltung wird zur nationalen Aufgabe erklärt, während die Jagd als ehemals landeshoheitliches Recht den Kantonen zukommt
[18].
Pflanzliche Produktion
Eine Möglichkeit, die Tierproduktion zu entlasten, wird allgemein in der Förderung der pflanzlichen Produktion gesehen. In dieser Absicht überwies der Nationalrat zwei Motionen des Ständerates zur Erweiterung der Zuckerrübenanbaufläche von 17 000 auf 20 000 ha. Im anschliessend eingeleiteten Vernehmlassungsverfahren zur Revision des Zuckerbeschlusses wurde von Arbeitnehmer- und Konsumentenorganisationen die Kürzung der Subventionen von 25 auf 5 Mio Fr. und die ihr entsprechende Erhöhung des Zuckerpreises um 15 Rp. pro kg kritisiert
[19].
Die veränderten Konsumgewohnheiten, welche in den letzten 20 Jahren den Anteil der Südfrüchte von 24 auf 35% hatten ansteigen lassen, zwangen die Landwirte zu massiven Reduktionen der Anbauflächen von Tafelapfelkulturen. Angesichts der Rekordernte vom Vorjahr führte der Schweizerische Obstverband seine seit 1979 durchgeführte Selbsthilfeaktion weiter und rief zu erneuten Rodungen von
Obstkulturen auf, wobei er die gerodete Hektare Obstkultur mit 6000 Fr. entschädigte. Ziel dieser Massnahme ist es, die Anbaufläche von 5154 ha (1979) auf 4700 ha zu reduzieren. Die Rodungsaktion, der 1983 160 ha Obstgärten zum Opfer fielen, alarmierte das Schweizerische Landeskomitee für Vogelschutz, das den Bestand der Hochstammbäume und damit die Existenz von 35 Vogelarten gefährdet sieht. Die Produzenten jedoch rechtfertigten ihre Bevorzugung der Niederstammkulturen mit der geringeren Unfallgefahr und der Tatsache, dass Niederstammbäume schon ab dem 3. statt erst ab dem 15. bis 20. Lebensjahr Erträge liefern. Um den «Obstberg» des Vorjahres abzutragen, verfügte der Bundesrat ferner ein Importverbot für sämtliche Apfelsorten
[20]. Die saisonunabhängigen Importe von Südfrüchten trübten auch die Freude der Produzenten über die grosse Kirschenernte, von der nur gerade ein Sechstel als Tafelobst verkauft werden konnte. Obwohl die eidgenössischen Räte den Vermarktungskredit für ungebrannte Kirschen von 800 000 auf 2 Mio Fr. erhöhten, mussten zwei Drittel der Ernte zu Kirsch gebrannt werden
[21].
Die Auseinandersetzungen um die Schutzmassnahmen für den inländischen
Wein erhielten durch die «Jahrhunderternten» von 1982 und 1983 neuen Zündstoff. Angesichts einer Überschussmenge von 100 Mio 1 Tessiner und Westschweizer Wein entschloss sich der Bundesrat, aus dem Rebbaufonds 35 Mio Fr. an die Lagerungskosten zu bezahlen. Direkte Beiträge an eine Verbilligungsaktion des einheimischen Weines erachtete er als wenig wirkungsvoll, erklärte jedoch in Übereinstimmung mit den Konsumentenorganisationen, dass die Konsumenten ebenfalls in den Genuss der aussergewöhnlichen Ernte kommen sollten. Die Discountkette Denner AG, welche ihre Vertreter aus der Expertenkommission zur Überprüfung der Einfuhrregelung von Wein aus Protest gegen die beibehaltene Kontingentierung und die Zollzuschläge auf importiertem Rotwein zurückgezogen hatte, kritisierte die Lagerungsbeiträge des Bundesrates: sie würden vor allem in die Taschen einiger weniger Grossproduzenten fliessen, während die kleinen und mittleren Walliser Bauern gegen eine Dequalifizierung ihres Weines und gegen existenzbedrohende Preisabschläge auf die Strasse gehen müssten
[22].
Bodenrecht
Betroffen vom Strukturwandel der Landwirtschaft im allgemeinen und von der Milchkontingentierung im besönderen sind die Pächter. Sie erhoffen sich von der Revision des Bundesgesetzes über die
landwirtschaftliche Pacht eine Verbesserung ihrer Stellung. Der Ständerat wandte sich jedoch bei der Beratung des Pachtgesetzes gegen einen zu starken Pächterschutz, da dadurch die Eigentumsgarantie ausgehöhlt würde, und änderte den bundesrätlichen Vorschlag ab: Er kürzte die Mindestdauer für die erstmalige Verpachtung von 12 auf 9 Jahre; bei der gerichtlich erzwingbaren Weiterführung der Pacht um 6 Jahre folgte er jedoch dem Bundesrat. Weiter hob er die Erschwerung der parzellenweisen Verpachtung auf und übertrug die Bewilligungspflicht für die partielle Verpachtung der kantonalen Hoheit. In der Frage der flexibleren Anpassung der Pachtzinse an die Schwankungen auf dem Hypothekarzinsmarkt stimmte er dem Vorschlag des Bundesrates zu
[23].
Forstpolitik
Die Forstpolitik erhielt 1983 in den politischen Auseinandersetzungen einen qualitativ neuen Stellenwert. Ein ungewöhnlich heftiger
Föhnsturm, der im November 1982 700 000 m3 Holz geworfen hatte, verschaffte am Jahresanfang der immer wieder gestellten Forderung nach handelspolitischen Schutzmassnahmen der Wald- und Forstwirtschaft vermehrte Beachtung. National- und Ständerat unterstützten je eine Motion, welche die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Wiederaufforstung verlangt; den zweiten Teil der Motion aber, welcher auf eine Drosselung der Importe abzielt, überwiesen sie nur als Postulat. Kritik an den durch die Importe gedrückten inländischen Holzpreisen übte auch die SAB: zu tiefe Preise liessen die Lager unverkauften Holzes anwachsen; diese stellten Brutstätten für Holzschädlinge dar
[24].
Ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen rückten die Probleme der Waldwirtschaft vor allem durch das
sogenannte Waldsterben, welches 1983 deutlicher sichtbar wurde und schlagartig ins öffentliche Bewusstsein trat. Waren anfangs 1983 erst die Weisstannen der nördlichen Schweiz betroffen, so musste im Herbst das Sterben von verschiedenen Nadelbäumen auch im Mittelland und sogar in Wäldern über 1200 m über Meer festgestellt werden: Nach ersten Bestandesaufnahmen waren 70% der Weisstannen, 30% der Rottannen sowie etwa 20% der Buchen erkrankt; die grössten Ausmasse erreichten die Schäden in den Kantonen Zürich und Aargau
[25]. An seiner Generalversammlung befürchtete der Schweizerische Verband für Waldwirtschaft, dass infolge des Waldsterbens die Menge des zwangsweise genutzten Holzes im In- und Ausland die Holzpreise drücken werde, und er rief den Bundesrat dazu auf, durch die Ausnutzung der Schutzklauseln in den EG- und EFTA-Verträgen eine teilweise oder völlige Importsperre anzustreben
[26].
[1] NZZ, 13.8.83; 17.12.83; TA, 16.9.83; 16.11.83; SZ, 30.12.83; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 86/1983, S. 21 ff.
[2] SGT, 11.2.83; Vat., 11.2.83; vgl. auch IBZ, 3, 21.1.83; Lib., 19.3.83.
[4] CVP Schweiz, Der bäuerliche Familienbetrieb. Lagebeurteilung, Leitbild und Grundlagen für die künftige Landwirtschaftspolitik, Bern 1983; Presse vom 14.7.83.
[5] Zur Kleinbauerninitiative vgl. unten, Tierische Produktion, sowie Teil III b (Landwirtschaft). VKMB: NZZ, 12.1.83; 13.12.83; 21.12.83; Presse vom 24.1.83; Ww, 4, 26.1.83; Bund, 2.6.83 sowie unten, Teil III b (Landwirtschaft). Verhältnis von Landwirtschaft und Ökologie: AT, 19.3.83; SGT, 7.5.83; SZ, 29.12.83; vgl. auch SPJ, 1979, S. 93. Zum Kampf der kleinen und mittleren Bauern gegen die industrielle Landwirtschaft und gegen die bundesrätliche Agrarpolitik vgl. E. Därendinger, Der Engerling, Zürich 1983.
[6] Bund, 3.1.83; IBZ, 11, 18.3.83; 12, 25.3.83; 16, 22.4.83; Presse vom 14.4.83; vgl. auch: NZZ, 14.5.83; 16.5.83; TW, 11.6.83; SZ, 18.6.83. Vgl. ferner SPJ, 1982, S. 80.
[7] Preisbeschlüsse: IBZ, 23, 7.6.83; 25, 24.6.83; 26, 28.6.83; Presse vom 21.6.83 und 1.7.83; TW, 22.6.83; 24.6.83; 1.7.83; SGB, 20, 23.6.83; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 86/1983, S. 291:, 56 f., 58 ff. ; vgl. auch SGT, 25.6.83 ; BaZ, 8.7.83 ; SZ, 1.8.83. Beiträge an Kuhhalter ohne Verkehrsmilchproduktion : AS, 1983, S. 335, 709. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 81.
[8] Vgl. unten, Teil I, 7c (Familienzulagen).
[9] Vernehmlassung: Presse vom 8.9.83; IBZ, 44, 1.11.83; Vat., 8.11.83; 16.11.83; 21.11.83; NZZ, 22.12.83; vgl. auch SPJ, 1980, S. 83.
[10] Milchrechnung und Milchkontingentierung: wf, Dok., 2, 10.1.83; 20/21, 16.5.83; IBZ, 19, 13.5.83 ; R. Albonico/M. Eichenberger, «Futter statt Butter», in TAM, 24, 18.6.83. Schwarzkäseaktion: Bund, 31.1.83; 12.3.83 ; Union, 7, 9.3.83; 8, 23.3.83; 9, 6.4.83; 11, 4.5.83; 25, 5.10.83; Lib., 18.3.83; 31.5.83; Presse vom 19.3.83; BaZ, 21.3.83. Verordnung über die Milchkontingentierung: Presse vom 14.4.83; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 86/1983, S. 38 f.; AS, 1983, S. 393 ff., 710 ff., 1420 ff.; vgl. dazu auch das vom BR entgegengenommene Postulat Nebiker (svp, BL): Amtl. Bull. NR, 1983, S. 520; Vat., 3.2.83; BaZ, 4.2.83; NZZ, 5.2.83; ebenso die Motionen Bäumlin (sp, BE) und Piller (sp, FR) betreffend Massnahmen zur Verbesserung der Milchrechnung: Verhandl. B.vers., 1983, III, S. 38, 95. Vgl. ferner die allgemeine Darstellung der Probleme der Milchwirtschaft in COOP-Zeitung, 31/32, 11.8.83 : 36, 8.9.83 ; 40, 6.10.83 ; 44, 3.11.83 (Serie «Agrarmarkt Schweiz» von P. Rieder und U. Egger) sowie SPJ, 1977, S. 88 f.; 1978, S. 84 ff.; 1982, S. 83.
[11] Preissturz des Schweinefleisches: Union, 1, 12.1.83 ; 4, 9.2.83; 7, 9.3.83;13,25.4.83; 15,15.6.83; 20, 3.8.83; NZZ, 15.1.83; 19.5.83; 4.6.83; 11.7.83; 8.9.83; Bund, 20.1.83; Vat., 24.1.83; 26.1.83; 2.2.83; 21.3.83; welsche Presse vom 25.1.83 ; Suisse, 2.2.83 ; LNN, 18.3.83; 21.3.83 ; TA, 10.5.83 ; BaZ, 26.5.83 ; !BZ, 21, 27.5.83. Aktionen der UPS: Suisse, 4.3.83; 17.3.83; Union, 7, 9.3.83. Kritik der Konsumentenschutzorganisationen an der Einlagerungsaktion: BaZ, 20.1.83. Zur Schlachtviehproduktion allgemein vgl. COOP-Zeitung, 48, 4.12.83 («Agrarmarkt Schweiz»).
[12] Parlamentarische Initiative: BBl, 1983, I, S. 181 ff. Vernehmlassungsverfahren: TA, 7.1.83; 2.7.83; Presse vom 19.1.83; SP-Information, 136, 28.3.83; BaZ, 23.4.83; 30.6.83; NZZ, 7.5.83; 30.6.83; Gewerkschaftliche Rundschau, 75/1983, S. 81 ff. Grundsätzlich gegen eine Revision von Art. 19 ff. des LWG sprachen sich die FDP, der SGV sowie die betroffenen Verbände der Futtermittelindustrie aus. Botschaft des BR : BBl, 1983, IV, S. 50 ff.; Presse vom 15.9.83; vgl. ferner IBZ, 5, 4.2.83; 12, 25.3.83; 14, 5.4.83; 27/28, 8.7.83; NZZ, 4.11.83; Vat., 4.11.83; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 86/1983, S. 19 ff., 34 f.; vgl. auch SPJ, 1978, S. 86 f.; 1979, S. 95 f.; 1980, S. 86; 1981, S. 89; 1982, S. 83.
[13] BBl, 1983, IV, S. 197; Presse vom 28.10.83; IBZ, 44, 1.11.83; 48, 2.12.83; Union, 27, 9.11.83.
[14] Diskussionen vor der Lancierung der Initiative: LNN, 19.1.83; 20.1.83; 26.1.83; 25.7.83 (Interview mit VKMB-Präsident R. Hochuli); NZZ, 19.1.83; 21.1.83; 24.1.83; BaZ, 24.1.83; 31.5.83; Ww, 4, 26.1.83; IBZ, 4, 28.1.83 ; 5, 4.2.83 ; 21, 27.5.83 ; 24,17.6.83 ; Sonntags-Blick, 5, 30.1.83 (Interview mit dem Chef der Denner AG, K. Schweri); BZ, 23.4.83. Lancierung: BBl, 1983, III, S. 418 ff.; NZZ, 30.8.83; 7.9.83; TA, 31.8.83; BaZ, 3.9.83; 7.9.83 ; SGT, 3.9.83 ; AT, 7.9.83 ; Bund, 7.9.83. Stellungnahmen des SBV : IBZ, 36, 9.9.83 ; 37, 16.9.83 ; 39, :7.9.83 ; 45, 11.11.83; 46/47, 25.11.83; NZZ, 21.9.83; 18.10.83; 3.11.83 ; Presse vom 16.11.83; der UPS: Bund, 20.10.83 ; der SAB: NZZ, 25.11.83; vgl. femer Vat., 5.12.83; SP-Information, 153, 8.12.83; Bund, 12.12.83; SGT, 30.12.83. Orientierungsveranstaltungen der VKMB: Presse vom 22. und 23.11.83. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 83 sowie unten, Teil III b (Landwirtschaft).
[15] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1124 ff.; IBZ, 17, 29.4.83; 18, 6.5.83; Presse vom 21.9.83; vgl. auch V. Büchler-Tschudin, «Rechtsprobleme bei der Beschränkung der Einfuhr von Futtermitteln und Fleisch», in Staatsorganisation und Staatsfunktion im Wandel. Festschrift für Kurt Eichenberger zum 60. Geburtstag, hg. von G. Müller u.a., Basel 1982, S. 211 ff. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 86; 1981, S. 89.
[16] Nitratgehalt: BaZ, 14.1.83; JdG, 22.3.83; IBZ, 12, 25.3.83; Suisse, 5.4.83; NZZ, 7.4.83; TLM, 7.4.83; 24 Heures, 19.4.83. Vernehmlassungsverfahren: Presse vom 19.-21.1.83; IBZ, 8, 25.2.83; 17, 29.4.83; 18, 6.5.83; BaZ, 15.3.83; 26.4.83; 21.5.83; NZZ, 29.3.83; 26.4.83; 24.5.83; TA, 21.5.83; SGT, 2.7.83. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 97; 1976, S. 90; 1980, S. 86 f.; 1981, S. 89 f.; 1982, S. 83.
[17] Vernehmlassungsverfahren zur Initiative: Presse vom 15.3.83; Suisse, 18.3.83; BaZ, 6.5.83; 30.6.83; NZZ, 26.5.83; 9.7.83; 15.8.83; 15.9.83; SP-Information, 143, 14.7.83; Vr, 19.7.83; Vat., 28.7.83; TA, 22.9.83. Zur Kontroverse der schweizerischen Tierversuchsgegner mit dem Dachverband «Schweizer Tierschutz», der die Initiative nicht unterstützte, vgl. TW, 30.3.83; Vr, 30.3.83; TA, 13.10.83; Suisse, 30.10.83. Richtlinien für Tierversuche : Presse vom 1.6.83. Ablehnung der Initiative durch den BR: Presse vom 20.12.83. Nationalfondsprojekt: Vat., 21.6.83 ; NZZ, 28.6.83. Schweizerischer Tierschutz : BaZ, 13.10.83 ;14.10.83 ; TA, 13.10.83 ; Suisse, 15.10.83. Vgl. auch Ww, 23, 8.6.83; Chr. Neidhart, «Tierversuche», in TAM, 37, 17.9.83; ferner SPJ, 1980, S. 87 f.; 1981, S. 90; 1982, S. 84.
[18] BBl, 1983, II, S. 1197 ff.; Presse vom 28.4.83 und 12.7.83; vgl. SPJ, 1979, S. 80; 1981, S. 92.
[19] Motionen : Amtl. Bull. NR, 1983, S. 968 W. ; Presse vom 25.6.83. Vernehmlassungsverfahren : Presse vom 7. u. 8.7.83 ; IBZ, 35, 30.8.83. Zur Erhöhung des Grundpreises für Zucker vgl. Vat., 15.6.83 (SBV, pro); Bund, 4.8.83 (Yvette Jaggi, contra). Vgl. SPJ, 1980, S. 83; 1981, S. 91; 1982, S. 83.
[20] Rodungsaktion: Bund, 1.2.83; BaZ, 22.2.83; 8.7.83; LNN, 5.3.83; NZZ. 19.5.83. Vogelschützer: NZZ, 28.4.83; SGT, 14.7.83; Bund, 8.9.83. Vgl. ferner NZZ, 4.6.83; 6.9.83; Vat., 23.7.83; TA, 25.7.83.
[21] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 756 ff.; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 340 f.; IBZ, 20, 20.5.83; 6.7.83; BaZ, 16.6.83; 8.7.83; TA, 16.6.83; 6.7.83.
[22] Interpellationen Dirren (cvp, VS) und Neukomm (sp, BE) zur Senkung der Weinpreise: Amtl. Bu ll. NR, 1983, S. 1334 f., 1737; Presse vom 4.10.83; Ww, 47, 24.11.83; NZZ, 9.12.83; 20.12.83; Blick, 13.12.83. Denner: NZZ, 1.3.83; TA, 2.3.83; Presse vom 31.12.83; vgl. auch: NZZ, 6.9.83; BaZ, 22.9.83; Presse vom 25.11.83; vgl. ferner SPJ, 1981, S. 91 f.; 1982, S. 85.
[23] Amtl. Bull. StR, 1983, S. 418 ff., 528 ff.; NZZ, 19.1.83; 20.4.83; 2.6.83; Wir Brückenbauer, 21, 25.5.83; BaZ, 2.6.83; LNN, 19.9.83; Presse vom 22.9.83; 23.9.83; 5.10.83; IBZ, 39, 30.9.83; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 86/1983, S. 32. Zur Stadt-Land Initiative vgl. unten, Teil I, 6c (Bodenrecht). Vgl. ferner SPJ, 1978, S. 88; 1979, S. 98; 1980, S. 89; 1981, S. 93; 1982, S. 86.
[24] Motionen Dobler (cvp, SZ) und Martin (fdp, VD): Amtl. Bull. StR, 1983, S. 120 ff.; Amtl. Bull. NR, 1983, S. 111 ff.; vgl. auch Vat., 6.1.83; TA, 8.1.83; NZZ, 29.1.83; 20.9.83; Presse vom 10.3.83; Bund, 10.11.83. SAB: NZZ, 22.10.83.
[25] BaZ, 19.4.83; 8.12.83; Presse vom 5.11.83; TA, 29.11.83; Presse vom 1.12.83; LNN, 19.12.83. Zur ökologischen und politischen Dimension des Waldsterbens vgl. unten Teil 6d (Umweltbedrohung).
[26] LNN, 15.10.83; Vat., 15.10.83; vgl. auch BaZ, 12.12.83. Vgl. SPJ, 1979, S. 98; 1981, S. 92; 1982, S. 86.
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