Année politique Suisse 1983 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Hochschulen
Der durch die kantonalen und nationalen Sparbeschlüsse bedingte Stellenstopp schien im vergangenen Jahr die Substanz der Hochschulen ernsthaft zu gefährden. Die Rektoren der Universität Genf und der ETH Zürich erklärten öffentlich, alle vernünftigen Sparmöglichkeiten seien nun ausgenützt worden und jeder weitere Personalstopp würde angesichts der um 20% gestiegenen Studentenzahlen selbstmörderisch sein [40]. An der Universität Basel, die seit 1981 einem regierungsrätlichen Sparbefehl auf Abbau der Stellen um 10% untersteht, forderten alle Gremien geschlossen die Aufhebung dieses Erlasses und sagten jeder weiteren Kürzung ihren Widerstand an [41]. Auf besondere Art versuchte der Direktor der veterinärchirurgischen Klinik in Zürich, Arnold Müller, dem regierungsrätlichen Personalabbau zu begegnen, indem er eine gestrichene Assistentenstelle auf eigene Kosten weiterfinanzierte. Auch sonst schon als engagierter Umweltschützer der Regierung ein Dorn im Auge, wurde er als Direktor der Klinik abgewählt [42]. An der Universität Freiburg betraf das Sparprogramm das Institut für Journalistik und Kommunikationswissenschaften, wo nach der 50prozentigen Kürzung eines Lehrauftrages für Medienkunde im Bereich Film und Fernsehen auch noch der Lehrauftrag des kritischen Dozenten Stephan Portmann, des Organisators der Solothurner Filmtage, wegrationalisiert wurde. Die Studierenden reagierten heftig, weil sie hinter dieser Strukturänderung politische Gründe vermuteten [43].
In ihren Thesen zur Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen im Hochschulbereich fordert die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ein verstärktes Engagement des Bundes in der Hochschulpolitik: Die auf 15% begrenzte :Beteiligung des Bundes stelle die Hochschulkantone vor die Alternative, einen Numerus clausus (NC) einzuführen oder die Hochschulen einem qualitativen Abstieg preiszugeben [44]. Die eidgenössischen Räte folgten jedoch dem Antrag des Bundesrates und stimmten den Krediten von 1465 Mio Fr. für die 5. Beitragsperiode (1984-1987) gemäss Hochschulförderungsgesetz zu. Während die Grundbeiträge von 1115 Mio Fr. unbestritten waren (nominale Steigerung im Verhältnis zur 4. Beitragsperiode um 28%), wurde von freisinniger Seite versucht, die Sachinvestitionen von 350 Mio Fr. auf 300 Mio Fr. zu kürzen [45]. Die Räte lehnten jedoch diesen Antrag ab und behielten die Sachinvestitionen auf derselben Höhe bei wie in der 4. Beitragsperiode. In diesen Sachkrediten sind auch Sonderkredite zur allfälligen Aufrechterhaltung des freien Zugangs zur Hochschule enthalten. Die Räte hiessen ferner einen Kredit von 286,4 Mio Fr. für den Ausbau der ETH Zürich und Lausanne sowie ihrer Annexanstalten gut; davon sind 202,6 Mio Fr. für die 2. Etappe der Verlegung der ETH Lausanne nach Ecublens bestimmt [46].
Die Zürcher Regierung ersuchte das EDI um 20 Mio Fr. aus dem Hochschulförderungsbeitrag des Bundes für den Bau des Parkhauses der Universität Zürich-Irchel. Obwohl die Vollzugsverordnung des Hochschulförderungsgesetzes für Parkhäuser keine Subventionsberechtigung vorsieht, unterstützten die SHK und andere bildungspolitische Gremien den Antrag der Zürcher Regierung, da für vergleichbare Sachinvestitionen auch schon Hochschulförderungsgelder verwendet worden waren [47].
Die Studentenzahlen folgten der Tendenz der vorangegangenen Jahre: Die Gesamtsumme der Studierenden wuchs um 3,6% auf 66 206 und der Frauenanteil erreichte die 35%-Grenze. Obwohl die geistes- und sozialwissenschaftliche Studienrichtung immer noch die grösste Zahl der Studierenden anzog (29 313), war bei den Neuimmatrikulierten ein Trend zu den exakten und Naturwissenschaften sowie den Rechtswissenschaften festzustellen [48]. Auffallend war der Rückgang der neuimmatrikulierten Medizinstudenten um 5%, wodurch die Diskussion über die Einführung eines NC um ein weiteres Jahr vertagt werden konnte. Dazu mag wohl auch der Begleitbrief der SHK zu den Voranmeldungsunterlagen für das Medizinstudium beigetragen haben, in dem auf überfüllte Hörsäle, fehlende Assistentenstellen und eine voraussichtliche Einbusse der ärztlichen Einkommen hingewiesen wurde [49]. Das Aufatmen ob der erstmals gesunkenen Zahl der neuimmatrikulierten Medizinstudenten erhielt jedoch einen Dämpfer durch den Entscheid der vorberatenden Kommission des Grossen Rates von St. Gallen, dem Parlament Nichteintreten auf die regierungsrätliche Vorlage einer klinischen Hochschule vorzuschlagen [50].
Der grössere Anteil der weiblichen Studierenden bewirkte eine vermehrte wissenschaftliche Bearbeitung von Frauenthemen; so fanden beispielsweise an der Universität Zürich ein Kompaktseminar zur «Stellung der Frau in der internationalen Peripherie» und eine interdisziplinäre Veranstaltungsreihe von Universität und ETH zum Thema «Frau — Realität und Utopie» statt [51]. Weiterer Ausdruck der verstärkten weiblichen Präsenz an der Universität war die Gründung des Vereins «Feministische Wissenschaft Schweiz», welcher sich zum Ziel setzt, die feministische Wissenschaft zu koordinieren und zu fördern sowie den Frauen zu vermehrten Anstellungen im Mittelbau und im Lehrkörper zu verhelfen (momentan beträgt beispielsweise an der Universität Zürich der Anteil der Assistentinnen 10%, derjenige der Professorinnen 3%) [52].
In einer ersten Auswertung erfuhr das seit 1977 laufende Projekt der Genfer Universität, Studierende ohne Matura («Sans Matus») unter gewissen Bedingungen zu immatrikulieren, seine positive Bestätigung: Von den 1979 Immatrikulierten hatten 67% der «Sans Matus» gegenüber 49% der Maturanden ihr Studium abgeschlossen [53]. Die deutschschweizerischen Universitäten zeigten aber kein Interesse, den maturalosen Zugang einzuführen, und auch die SHK winkte vorläufig ab [54].
Das seit längerer Zeit schwelende Unbehagen gegenüber den verschiedenen «Privat-Universitäten», welche unter anderem das Bedürfnis vieler Manager nach berufsbegleitender Zusatzausbildung mit Kursen zu stattlichen Preisen befriedigen, erregte mit der Kritik am Solothurner «Switzerland Campus» der kalifornischen Newport University eine breitere Aufmerksamkeit. Die Diskussionen zwischen der Leitung der «Privat-Universität», der Solothurner Erziehungsdirektion und einer kritischen Öffentlichkeit verwiesen auf eine Rechtsunsicherheit und eine offensichtliche Lücke in der Erwachsenenbildung [55]. Die Hochschule St. Gallen liess deshalb Vorabklärungen für einen Management-Ausbildungsgang für Nicht-Betriebswirtschafter anstellen. Auf den Rat der SHK wurde ferner eine Expertengruppe eingesetzt, welche Entscheidungs- und Beurteilungskriterien für die Zulassung von «Privat-Universitäten» entwickeln soll [56].
Im Streit um die Prüfungstermine des medizinischen Vorklinikums erzielten die Studierenden einen Teilerfolg: Die neu überarbeitete Prüfungsordnung lässt nun für das erste Propädeutikum den Sommer- und Herbsttermin bestehen. Die Prüfungstermine für das zweite Propädeutikum wurden jedoch wie im ersten Vorschlag auf Herbst und Frühling festgelegt, was erneut studentische Proteste hervorrief [57].
Im Rahmen der Revision der ETH-Rechtsordnung wurde als erster Teil die Assistentenverordnung verabschiedet. Nachdem eine generelle Kürzung der Assistentenstellen auf 80% nach vielen Protesten fallengelassen worden war, blieb als wichtigste Neuerung die Beschränkung der Dienstzeit der Assistenten auf zwei Jahre mit der Möglichkeit, sie drei- bis viermal zu verlängern. Damit wurde das Rotationsprinzip gewissermassen gesetzlich verankert [58].
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Studentenpolitik
Der Verband der Schweizerischen Studentenschaften (VSS) wies die Vorwürfe des im Vorjahr gegründeten rechtsorientierten Dachverbandes Schweizerischer Studentenorganisationen (DSO), er sei undemokratisch und vernachlässige die Bildungs- und Studentenpolitik, erneut zurück und unterstrich seinen Alleinvertretungsanspruch fair die schweizerischen Studierenden [59]. In einer Broschüre zeigte der VSS auf, wie Mitglieder des DSO in den letzten Jahren immer wieder versucht hatten, die verfassten Studentenschaften zu zerstören, und er warf dem DSO vor, durch seine Politik die Interessenvertretung der schweizerischen Studierenden zu schwächen [60]. Der VSS ersetzte ferner seinen Vorstand durch einen Generalsekretär und einen leitenden Ausschuss und trug damit dem Mangel an studentischen Funktionären Rechnung [61].
Der Konflikt der Studentenschaften von Zürich und Bern mit den kantonalen Regierungen dauerte weiter an [62]. In Zürich untersagte Erziehungsdirektor Gilgen dem Rektorat, dem offiziellen Versand der Immatrikulationsunterlagen auch noch die Einzahlungsscheine für die Mitgliederbeiträge der drei privatrechtlichen Studentenverbände beizulegen. Durch diesen Entscheid fühlten sich diese studentischen Organisationen — vor allem der Verband Studierender an der Universität (VSU) als mitgliederstärkster Verein — in ihrer finanziellen Existenz bedroht [63]. Die rechtlich unbefriedigende Lage der Studentenschaft der Universität Bern (SUB) [64] wurde nach einer Vollversammlung der Studierenden und dem dabei beschlossenen Streik der studentischen Organe durch einen regierungsrätlichen Entscheid geklärt: Der Regierungsrat bejahte — im Gegensatz zu den Regierungen von Zürich und Basel — die Zwangskörperschaft, er sprach der SUB aber das politische Mandat ab und legte den Mitgliederbeitrag auf 10 Fr. pro Semester fest (früher 22.50 Fr.) [65].
Die Lebenssituation vieler Studierender hat sich real weiter verschlechtert, wie eine Studie der Zürcher Kommission für Studienbeiträge feststellt [66]. Zusätzlich zu den sinkenden Einnahmen und den allgemein steigenden Lebenskosten wurden die Studierenden von z.T. massiven Gebührenerhöhungen betroffen. In Bern wurde die Studiengelderhöhung hingenommen; die Studentenschaft der ETH Zürich hingegen sammelte innerhalb von drei Tagen 2300 Unterschriften für eine Petition, in welcher vorgeschlagen wurde, die Pauschalisierung der Gebühren auf 300 statt auf 450 Fr. festzusetzen [67]. Eine Erhöhung der Krankenkassenprämien wurde in Zürich und Bern von den Studierenden akzeptiert; in Genf jedoch löste die Prämienerhöhung um 70% einen Proteststurm aus, und 1500 Studierende forderten, unterstützt von politischen Linksgruppierungen, den Grossen Rat auf, die Erhöhung zurückzunehmen [68].
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Stipendien
Nach dem Ständerat sprach sich nun auch die vorberatende Kommission des Nationalrates für eine erste Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen und damit unter anderem für eine Kantonalisierung der Stipendien aus [69]. Dies soll dem Bund Einsparungen von 80 Mio Fr. bringen. Die betroffenen Jugend- und Studentenverbände äusserten darauf ein weiteres Mal ihre Befürchtung, eine Kantonalisierung der Stipendien würde vor allem in ärmeren Nichthochschulkantonen, welche wegen der Konkordatsbeiträge von bald 6000 Fr. je Studierenden schon sehr stark belastet seien, zu massiven Stipendienkürzungen führen [70]. Bestätigt sahen sie ihre Vermutungen in dem seit Einfiihrung der kantonalen Hochschulbeiträge bereits vorgenommenen Stipendienabbau in den Kantonen Tessin und Solothurn [71]. Der VSS reichte eine im Jahr 1981 lancierte Petition an das eidgenössische Parlament mit 12 000 Unterschriften ein, in welcher er die Beibehaltung der Bundessubventionen an die kantonalen Stipendien und den Erlass eines Rahmengesetzes forderte, das die Gleichbehandlung der Stipendiaten garantiere. Mit weiteren Vorstössen unterstrich der VSS seine bildungspolitischen Postulate, während der DSO den Parlamentariern Postkarten zukommen liess, auf denen sich Studierende für die Ausklammerung der Stipendien aus der Aufgabenverteilung aussprachen [72].
Bei der Beratung der Änderung des Bundesbeschlusses über die Stipendien an ausländische Studierende folgten die beiden Räte den entwicklungs- und kulturpolitischen Argumenten des Bundesrates und hiessen die erstmals seit 1979 wieder vorgenommene Anpassung der Stipendien an die Teuerung ebenso gut wie neu zu unterstützende Vorbereitungs- und Sprachkurse für ausländische Studierende [73].
 
[40] JdG, 5.6.83; 8.7.83; TA, 21.10.83.
[41] TA, 8.2.83; BaZ, 19.2.83; 27.5.83; 23.11.83; 24.12.83.
[42] TA, 8.4.83; 30.4.83; 10.5.83; Zürcher Student/in, 2, 22.4.83.
[43] Lib., 4.3.83; 23.3.83; Bund, 14.3.83; Vat., 18.3.83; TLM, 23.3.83. Parallel zum «Fall PortMann» entflammte eine Diskussion über das deutsche Übergewicht im Lehrkörper der zweisprachigen Universität Freiburg. Vgl. dazu Lib., 14.4.83; 28.7.83; Suisse, 16.4.83; 20.4.83; Vat., 26.11.83.
[44] Wissenschaftspolitik, 3/1983, S. 249 ff.
[45] Botschaft: BBl, 1983, II, S. 222; NZZ, 17.2.83; Lib., 17.2.83. Parlamentsverhandlungen: Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1397; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 706 ff.; TA, 20.9.83; BaZ, 6.10.83; 24 Heures, 6.10.83; vgl. SPJ, 1980, S. 148.
[46] BBl, 1983, IV, S. 589; TA, 16.12.83.
[47] BaZ, 15.10.83; BZ, 15.10.83; LNN, 15.10.83; TA, 18.10.83.
[48] Bundesamt für Statistik, Studenten an den schweizerischen Hochschulen 1982/83, Bern 1983; Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 1982, 1983; TA, 17.6.83; vgl. SPJ, 1982, S. 147.
[49] 24 Heures, 21.1.83; 25.6.83; AT, 26.1.83; NZZ, 27.1.83; 25.6.83; TA, 18.6.83.
[50] SGT, 2.6.83; 9.9.83; 2.11.83; 9.11.83; BaZ, 9.9.83; NZZ, 9.9.83; vgl. SPJ, 1982, S. 148.
[51] Zürcher Student/in, 14, 21.10.83; 16, 11.11.83.
[52] BaZ, 9.5.83; NZZ, 9.5.83; Zürcher Student/in, 15, 28.10.83.
[53] 24 Heures, 12.3.83 ; JdG, 14.3.83 ;NZZ, 23.3.83 ; Suisse, 24.3.83 ; TA, 8.8.83; SGT, 17.9.83 ; vgl. SPJ, 1977, S. 144.
[54] NZZ, 19.8.83; TLM, 31.8.83; LNN, 13.10.83.
[55] Blick, 13.6.83; Bund, 14.6.83; AT, 15.6.83; BaZ, 15.6.83; 6.7.83; SZ, 18.6.83; 6.7.83; vgl. SPJ, 1982, S. 148.
[56] SGT, 12.8.83; AT, 15.8.83; BaZ, 2.9.83.
[57] Bund, 21.1.83; BaZ, 22.1.83; TA, 24.1.83; Suisse, 9.6.83; vgl. SPJ, 1982, S. 148. Die Anordnung für das 2. Propädeutikum lässt durchgefallene Kandidaten ein ganzes Jahr verlieren.
[58] TA, 18.2.83; 1.3.83; TLM, 19.2.83; NZZ, 22.2.83; 10.6.83; 8.9.83; Bund, 25.2.83; Zürcher Student/in, 1, 15.4.83.
[59] Vgl. SPJ, 1982, S. 150.
[60] VSS/UNES, Die Umtriebe der Rechten an den Hochschulen der deutschen Schweiz, Bern 1983; Substanz, 1, 24.1.83; BaZ, 4.2.83.
[61] VSS, Jahresbericht, 1982/83; AT, 25.12.83.
[62] Vgl. SPJ, 1977, S. 146; 1978, S. 142 ; 1979, S. 157. Vgl. auch VSS/UNES, Die Umtriebe der Rechten an den Hochschulen der deutschen Schweiz.
[63] Zürcher Student/in, 14, 21.10.83; NZZ, 22.10.83; 3.12.83; TA, 22.10.83; 1.12.83.
[64] Der Verwaltungsgerichtsentscheid vom Vorjahr im Fall Grütter bestätigte die Zwangskörperschaft, er entzog der SUB aber das Recht, obligatorische Mitgliederbeiträge zu erheben: die SUB war so auf freiwillige Mitgliederbeiträge angewiesen (vgl. Substanz, 3, 21.2.83).
[65] Substanz, 3, 21.2.83; 5, 20.4.83; 6, 4.5.83; 7, 18.5.83; 8, 1.6.83; 10, 26.12.83; TW, 18.4.83; Bund, 30.5.83; 31.5.83; 3.8.83; 23.9.83.
[66] Kantonale Kommission für Studienbeiträge (KKStB), Zur ökonomischen Lage der Uni-Studenten in Zürich. Darstellung und Diskussion der Ergebnisse einer Repräsentativumfrage vom Sommer 1982, (Zürich 1983); vgl. auch E. Hunziker, Zur sozialen Lage der Studierenden der Universität Basel. Ergebnisse einer Studentenbefragung vom Oktober 1982, Basel 1983.
[67] Besonders betroffen von diesen Gebührenerhöhungen sind die ausländischen Studierenden, welche gar eine Ausländergebühr von 600 Fr. zu bezahlen haben. Die Studentenorganisationen sehen hinter diesem Trend zu speziellen Gebühren für Ausländer den Versuch, den Anteil der ausländischen Studierenden an den Universitäten zu senken (VSS-aktuell, 4, 25.1.83; Zürcher Student/in, 3, 29.4.83).
[68] In Bern stiegen die Krankenkassenprämien pro Semester von 120 auf 132 Fr., in Zürich von 78 auf 114 Fr. und in Genf von 138 auf 234 Fr. (JdG, 15.6.83; Zürcher Student/in, 10, 17.6.83).
[69] Vat., 27.4.83; vgl. SPJ, 1980, S. 147; 1981, S. 157; 1982, S. 150; vgl. oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons).
[70] Substanz, 3, 21.2.83; Bund, 18.10.83; Suisse, 10.11.83; NZZ, 15.11.83.
[71] In BS, BE, LU, NW, SO, ZG und ZH wurden Revisionen der kantonalen Stipendiengesetze diskutiert. Basel: BaZ, 29.4.83; Bem: Bund, 15.1.83 ; 30.3.83; TW, 24.2.83; 31.3.83; Luzern : LNN, 13.10.83 ; Vat., 15.11.83 ; 29.11.83; Nidwalden: Vat., 30.9.83; 15.10.83; LNN, 13.10.83; Solothum: SZ, 6.1.83; 25.1.83; 26.1.83; 27.1.83; 19.8.83; Tessin: Vr, 13.12.83; Zug: LNN, 22.9.83; Vat., 23.9.83; Zürich: TA, 19.1.83; 21.1.83; NZZ, 27.1.83.
[72] Zürcher Student/in, 3, 29.4.83; AT, 15.9.83; Bund, 18.10.83; TA, 2.12.83; NZZ, 3.12.83; Vr, 13.12.83; Presse vom 15.12.83; vgl. SPJ, 1981, S. 157; 1982, S. 150.
[73] Amtl. Bull. NR, 1983, S. 583 ff., 1555 ; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 534 f., 584; BBl, 1983, I, S. 717; III, S. 1074; NZZ, 10.2.83; TA, 10.2.83; vgl. SPJ, 1980, S. 151.