Année politique Suisse 1984 : Economie
Agriculture
Le 6e rapport relatif à la situation de l'agriculture suisse et à la politique agricole de la Confédération confirme la politique menée jusqu'ici par le Conseil fédéral et concède une part plus importante à la protection de l'environnement — La proposition visant à relativiser la notion de rétribution comparable des revenus inquiète les représentants des milieux agricoles — Le Conseil fédéral se montre plus intransigeant à l'égard des requêtes de l'Union suisse des paysans — Les discussions autour de l'arrêté sur l'économie laitière se poursuivent — Dépôt de l'initiative populaire en faveur des petits paysans; elle obtient le soutien des partis de gauche comme de l'UPS— Les Chambres approuvent une révision de l'arrêté fédéral concernant la Société coopérative suisse des céréales et matières fourragères — Dans son message, le Conseil fédéral recommande au parlement de rejeter l'initiative « contre la vivisection» — Le Conseil des Etats approuve la loi sur la chasse — Le gouvernement propose de nouvelles mesures pour encourager la culture de betteraves sucrières — La politique gouvernementale concernant la production de vin est toujours contestée — Le projet de loi sur les baux passe à la commission du Conseil national — L'économie forestière est confrontée à une crise structurelle et financière; les milieux intéressés se regroupent autour du nouveau « comité du bois suisse» — Un arrêté fédéral d'urgence débloque un crédit de 150 millions de francs pour lutter contre les dommages causés par le dépérissement des forêts.
Agrarpolitik
Der
6. Bericht des Bundesrates über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes, der den eidgenössischen Räten und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde, ist das wichtigste landwirtschaftspolitische Dokument von 1984. Er stellt — wie schon die fünf seit 1956 erschienenen Berichte — die Lage und Entwicklung der Landwirtschaft umfassend dar, analysiert die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes seit der letzten Berichterstattung und diskutiert in einem 3. Teil Richtlinien für eine künftige Landwirtschaftspolitik. Die Bilanz der schweizerischen Agrarpolitik in der Berichtsperiode 1976-1984 fällt für den Bundesrat insgesamt positiv aus: Der Trend zu grösseren, leistungsfähigeren Betrieben hält an, und die Quote des «Kleinbauernsterbens» scheint sich auf unter 2% pro Jahr einzupendeln. In der Folge von Strukturverschiebung und Technisierung der Landwirtschaft erhöhte sich die Arbeitsproduktivität um jährlich 1,5-2%; der Brutto-Selbstversorgungsgrad der Schweiz liegt nun bei 63-65%. Bezüglich der Entwicklung des bäuerlichen Einkommens stellt der Bericht fest, dass diese im Durchschnitt mit der Lohnentwicklung in der übrigen Wirtschaft Schritt gehalten habe, wobei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen Berg- und Talbetrieben sowie Klein- und Grossbetrieben festzustellen seien. Der 2. Teil des Berichtes behandelt die agrarpolitischen Massnahmen des Bundes und ihre Anwendung vor allem in der Berichtsperiode. Dabei werden die drei wesentlichen Neuerungen seit 1976 besonders ausführlich dargestellt: die einzelbetriebliche Milchkontingentierung, Massnahmen zur verstärkten Lenkung der Fleisch- und Eierproduktion (Höchsttierbestände, Bewilligungspflicht für Stallbauten, Stillegung von Betrieben) und die Bewirtschaftungsbeiträge zur Verringerung der Einkommensdifferenz zwischen Berg- und Talbauern. Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass sich die Mittel zur Produktionslenkung bewährt hätten und nur punktuell revidiert werden müssten. Im Zentrum des Interesses stand der 3. Teil des Berichtes über die Ausrichtung der künftigen Agrarpolitik. Neu gegenüber dem 5. Landwirtschaftsbericht werden als Oberziele das verstärkte Bestreben, die bäuerlich strukturierte Landwirtschaft und die dezentrale Besiedelung zu erhalten, sowie Schutz und Pflege von Landschaft und Umwelt genannt. Der Bundesrat sieht jedoch keinen grundsätzlichen Wechsel in seiner agrarpolitischen Konzeption vor. Bei der Diskussion alternativer Modelle zur Einkommenspolitik lehnte er ein weiteres Mal die Einführung von differenzierten Preisen ab; andere Massnahmen wie Preisstaffelung (Verlustbeteiligung) wurden aber als prüfenswert erachtet. Für Unruhe bei den bäuerlichen Interessenvertretern sorgte eine gewisse Relativierung des Paritätsvergleichs: Künftig sollen bei der Beurteilung der Einkommenslage vermehrt das Gesamteinkommen der bäuerlichen Familie sowie Gesichtspunkte der Lebensqualität mitberücksichtigt werden
[1].
Reaktionen auf den 6. Landwirtschaftsbericht kamen vor allem aus bäuerlichen und umweltschützerischen Kreisen. Grundsätzlich zufrieden zeigte sich der Schweizerische Bauernverband (SBV); der beabsichtigten Relativierung des Paritätsvergleichs jedoch kündigte er seinen entschlossenen Widerstand an. Die Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) taxierte den Bericht als «Rechtfertigung einer falschen Agrarpolitik» und schenkte der Absichtserklärung, die bäuerlichen Familienbetriebe zu erhalten, kein Vertrauen. Nach ihrer Einschätzung zielt die angekündigte Landwirtschaftspolitik des Bundesrates auf eine weitere Liquidierung der kleinen und mittleren Betriebe ab; diese Entwicklung könne nur durch die Einführung der Preisdifferenzierung und mit produktionsunabhängigen Direktzahlungen aufgehalten werden. Misstrauisch zeigten sich auch die SPS und die Umweltschutzorganisationen, welche konkrete Angaben zum Bekenntnis für den Umweltschutz vermissten. Für sie müsste ein wirklicher Umweltschutz mit einer Schwerpunktverlagerung auf die kleinen und mittleren Betriebe verbunden werden, da es vor allem die intensiv produzierenden Grossbetriebe seien, welche die Umwelt belasteten. Sie verlangten daher ebenfalls die Einführung der Preisdifferenzierung zur Förderung der umweltfreundlicheren kleinen und mittleren Betriebe
[2].
Die Sparbestrebungen des Bundes betrafen auch die Landwirtschaft: Die eidgenössischen Räte verabschiedeten die «Sparmassnahmen 1984», welche die Subventionen an die Landwirtschaft um 50 Mio Fr. kürzten; vor allem betroffen waren dabei der Zucker- und Tabakanbau (je 20 Mio Fr. jährlich), die land- und forstwirtschaftliche Berufsbildung (4 Mio Fr.) und der sogenannte Mahllohn (2,4 Mio Fr.). Im weiteren wurde das 2. Paket von Vorschlägen für die Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen in die Vernehmlassung geschickt, das im Bereich der Agrarpolitik eine Netto-Mehrbelastung der Kantone von 18 Mio Fr. vorsieht: Meliorations- und Investitionskredite (11 Mio Fr.) und die Familienzulagen (23 Mio Fr.) sollen an die Kantone, die Subventionen für Tierzucht und Viehabsatz (20 Mio Fr.) hingegen an den Bund übergehen
[3].
Auseinandersetzungen über den wirtschaftspolitischen Kurs und finanzielle Schwierigkeiten stellten die dissidente Union des producteurs suisses (UPS) in ihrer Weiterexistenz ernsthaft in Frage. Wir werden darauf in anderem Zusammenhang eingehen
[4].
Mit einer Eingabe an den Bundesrat zur Einkommenssicherung der Landwirtschaft zielte der SBV auf eine Anhebung des bäuerlichen Einkommens um 200 Mio Fr. ab. Namentlich sollte diese durch eine Erhöhung der Kosten- und Bewirtschaftungsbeiträge an die Bergbauern und durch eine Steigerung der Preise für Schlachtfleisch und Milch erreicht werden. Im weiteren regte der SBV eine flexiblere Gestaltung des Aussenhandelsinstrumentariums zum Schutz der inländischen landwirtschaftlichen Produkte an. Arbeitnehmer- und Konsumentenorganisationen kritisierten die bäuerlichen Begehren als übertrieben; insbesondere lehnten sie die Preiserhöhungen für Milch und Fleisch ab, da diese nur zu Produktionssteigerungen anregten, was angesichts des seit Jahren die Bundeskasse belastenden Milch- und Fleischüberschusses nicht angebracht sei. Nach ihrer Meinung müsste vielmehr der Ackerbau gefördert werden. Die VKMB ihrerseits vermisste in der Eingabe des SBV eine gezielte Förderung der kleinen und mittleren Betriebe
[5]. In seinem Entscheid bezüglich der landwirtschaftlichen Preise zeigte sich der Bundesrat zurückhaltender als in den vergangenen Jahren, was beim SBV und den bäuerlichen Komitees Enttäuschung hervorrief, von Arbeitnehmer- und Konsumentenkreisen aber mit Genugtuung aufgenommen wurde. Erhöht wurden die Preise für Schlachtvieh, der Grundpreis für Milch, die Beiträge an Kuhhalter ohne Milchproduktion sowie die Preise für Kartoffeln. Von einer Verteuerung der landwirtschaftlichen Importprodukte sah der Bundesrat erneut ab. Die bundesrätlichen Preisbeschlüsse verbessern den bäuerlichen Arbeitsverdienst im Talgebiet um 5-6%, wodurch die Bundeskasse mit netto 17-20 Mio Fr. und der Landesindex der Konsumentenpreise um 0,2-0,3% belastet wird
[6].
Als Beitrag zur Annäherung des bergbäuerlichen Arbeitsverdienstes an den Paritätslohn wie auch an das landwirtschaftliche Einkommen im Talgebiet wurden von den eidgenössischen Räten zwei Vorlagen verabschiedet. Der Bundesbeschluss über Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone sieht für die Jahre 1985 und 1986 denselben Zahlungsrahmen (insgesamt 350 Mio Fr.) vor wie in den vergangenen zwei Jahren und war im Parlament unbestritten. Um 40 Mio Fr. (auf 580 Mio Fr.) erhöht wurden demgegenüber die vom Bundesrat vorgeschlagenen Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen für die Jahre 1985-1989
[7].
Tierische Produktion
Anstösse zu einer Besserstellung der kleinen und mittleren Bauernbetriebe erfolgten im Bereich der tierischen Produktion im Zusammenhang mit der
Milchkontingentierung und der «Kleinbauern-Initiative». Im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses — dieser läuft 1987 aus und muss abgelöst werden — kreiste die Diskussion um die Frage der gestaffelten Milchpreise und der Lockerung der Milchkontingentierung zugunsten der Hügel- und Bergbauern, die aufgrund ihrer geographischen Lage auf die Milchproduktion angewiesen sind und nicht auf andere Produktionszweige ausweichen können. Zwei von den eidgenössischen Räten als Postulate überwiesene Motionen verlangten die Ermöglichung eines Kontingentsaustausches innerhalb der Milchverbände und die Bevorzugung von Klein- und Bergbauern bei der Vergabe freiwerdender Kontingente. Das Bundesamt für Landwirtschaft prüft ferner die Einführung eines «differenzierten Rückbehalts», wonach die Freimenge für die eingelieferte Milch angehoben werden und der Rückbehalt mit der Menge der Milch ansteigen soll. Dieser Vorschlag, dessen Realisierung die Einkommensverhältnisse der kleinen und mittleren Bauern verbessern würde, entspricht inhaltlich dem 1983 überwiesenen Postulat Nussbaumer (cvp, SO) und der noch hängigen Motion Nef (fdp, SG)
[8].
Mit der Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an einer Molkerei im aargauisch-solothurnischen Grenzgebiet führte der Grossverteiler Denner AG in eigener Regie eine Milchpreisdifferenzierung ein; Mitglieder der VKMB erhalten pro Liter eingelieferter Milch 5 Rp. mehr, ohne dass dabei die Konsumenten belastet werden
[9].
Die
Volksinitiative «für ein naturnahes Bauern — gegen Tierfabriken (Kleinbauern-Initiative) » ist zustandegekommen ; die Firma Denner AG hatte dazu 50 000 Unterschriften beigesteuert. Es gelang der VKMB ferner, die Einwände gegen ihre Initiative weitgehend zu entkräften; mit einem an der Universität Bern verfassten juristischen Gutachten widerlegte sie die Vorwürfe des SBV, eine Verwirklichung der Forderungen würde den landwirtschaftlichen Markt spalten und damit die kleinbäuerlichen Betriebe in ihrer Existenz gefährden; vielmehr würden nach Annahme der Initiative die industriellen Betriebe nur vom Schutz, nicht aber von den Restriktionen des Landwirtschaftsgesetzes ausgeschlossen. Von SPS, POCH und UPS erhielt die Initiative Unterstützung zugesichert, nachdem diese Organisationen zum Zeitpunkt der Lancierung noch einige Bedenken vorgebracht und mit einer offiziellen Stellungnahme abgewartet hatten
[10].
Weil der geltende Bundesbeschluss über die Schweizerische Genossenschaft für Getreide und
Futtermittel (GGF) 1985 ausläuft, hatte der Bundesrat den eidgenössischen Räten 1982 eine Botschaft betreffend dessen Neufassung zukommen lassen. Der Nationalrat hatte im vergangenen Jahr dem Vorschlag oppositionslos zugestimmt, während der Ständerat 1984 die alle drei Jahre zur Versteigerung kommende Menge der Einzelkontingente von 10-20% auf 5-15 % kürzte und die staatlichen Kompentenzen in der Frage der Personalordnung einschränkte. Im Differenzbereinigungsverfahren unterzog sich der Nationalrat im wesentlichen den Beschlüssen des Ständerates
[11].
Parallel zur laufenden Totalrevision des Lebensmittelgesetzes hatte der Bundesrat im vergangenen Jahr eine umfassende Modernisierung der aus dem Jahre 1957 stammenden
Fleischschauverordnung eingeleitet. Im Vernehmlassungsverfahren sprachen sich die Mehrheit der Kantone, die Konsumentenorganisationen und die Vereinigungen aus der fleischverarbeitenden Branche für eine baldige Änderung der geltenden Ordnung aus, dagegen wandten sich CVP, SPS und SVP sowie die bäuerlichen Organisationen. Die Gegner einer Revision im gegenwärtigen Zeitpunkt wollten keine Entscheide vorwegnehmen, welche im Rahmen der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes beraten werden. Aufgrund des mehrheitlich negativen Vernehmlassungsverfahrens beschloss das EVD, vorerst eine stark reduzierte Verordnungsänderung zu erlassen, in welcher die in der Vernehmlassung unbestrittenen Neuerungen wie die umfassende Deklarationspflicht und die Mindestanforderung an die Fleischqualität Eingang finden sollen
[12].
In seiner Botschaft an das Parlament beantragte der Bundesrat die
Ablehnung der Initiative «für die Abschaffung der Vivisektion»; ein Gegenvorschlag sei nicht nötig, da eine konsequente und restriktive Anwendung der geltenden Tier-, Gesundheits- und Umweltschutzgesetze genüge. Der Bundesrat gestand den Initianteri zu, dass gewisse Routineuntersuchungen mit Wirbeltieren in Frage zu stellen seien und dass für bestimmte Abklärungen Alternativmethoden bestünden. Mögliche Nachteile für die medizinische Versorgung und eine befürchtete Beeinträchtigung der chemischen Industrie aber bewogen den Bundesrat zu einer ablehnenden Haltung. Beifall erntete dieser Entscheid nicht zuletzt seitens der Vertreter der chemischen Industrie, der Ärzteschaft und der Hochschulforschung, welche sich in einer Arbeitsgruppe gegen die Vivisektionsverbots-Initiative zusammengeschlossen haben
[13].
Jagd
Der Ständerat stimmte als Erstrat dem
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel oppositionslos zu, nachdem er am bundesrätlichen Vorschlag einige geringfügige Retouchen angebracht hatte
[14].
Pflanzliche Produktion
Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Betriebswirtschaft und Landtechnik veröffentlichte eine Studie mit den Ergebnissen eines dreijährigen betriebswirtschaftlichen Vergleichs zwischen biologisch und konventionell bewirtschafteten Bauernhöfen. Darin konnte die Annahme erhärtet werden, dass in der pflanzlichen Produktion die biologisch ausgerichteten Betriebe bei einem etwas grösserem Arbeitsaufwand ein gleich hohes Einkommen erzielen wie vergleichbare konventionelle Einheiten und dabei die Umwelt erheblich geringer belasten
[15].
Auf einer eher quantitativen Ebene bewegten sich die Diskussionen über die Revision des
Zuckerbeschlusses und die verschiedenen Stützungsmassnahmen zugunsten der Weinproduktion. Nachdem sich eine Mehrheit der interessierten Kreise für die vorgeschlagene Änderung des Bundesbeschlusses über die inländische Zuckerwirtschaft von 1979 ausgesprochen hatte, verabschiedete der Bundesrat eine Botschaft: die Menge der zum vollen Preis zu übernehmenden Zuckerrüben soll von 850 000 auf 1 Mio t erhöht werden; dies entspricht einer Erweiterung der Anbaufläche von 17 000 auf 20 000 ha. Weiter soll der. Bund in der Zuckerrechnung um 20 Mio Fr. entlastet werden, wobei dieser Betrag durch Erhöhung der Grenzabgaben auf importiertem Zucker kompensiert und damit auf die Konsumenten abgewälzt würde
[16].
Die
Weinpolitik des Bundes war geprägt von den beiden Rekordernten der vergangenen Jahre und erregte 1984 erneut die Gemüter. Umstritten war wie schon im Vorjahr, dass der Bundesrat 35 Mio Fr. aùs dem Rebbaufonds freigab, um einen Drittel der Rekordweinernte von 1983 — 100 Mio 1 Wein — aus dem Markt zu ziehen und einzulagern. Namentlich Vertreter des Landesrings opponierten gegen diese Massnahme zur Verhinderung eines Preiszusammenbruchs, welche jeglicher marktwirtschaftlichen Logik entbehre und nur die «Weinbarone» bevorteile
[17]. Unpopulär war auch eine Massnahme zum Schutz des einheimischen Weines: Um offensichtlichen Missbräuchen bei der privaten Einfuhr ausländischer Weine durch gewisse Händler Einhalt zu gebieten, drosselte der Bundesrat die erlaubte Menge des privaten Weinimportes von 200 kg auf 10 kg Wein pro Tag. Die Firma Denner AG verlor erneut eine Runde im «Weinkrieg» gegen die offizielle protektionistische Landwirtschaftspolitik des Bundes : Das Bundesgericht lehnte zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden des Grossverteilers ab und stützte die praktizierten Schutzmassnahmen wie Einfuhrkontingentierung und Zollzuschläge. Auf grosses Unverständnis in weiten Kreisen der Bevölkerung stiess der bundesrätliche Entscheid, 1 Mio Fr. für eine Informationskampagne zugunsten des inländischen Weines zur Verfügung zu stellen; eine solche Werbung für alkoholische Getränke stand für viele den Bestrebungen des Bundes zur Alkoholismusbekämpfung, wofür jährlich rund 15 Mio Fr. aufgewendet werden, diametral entgegen
[18].
Bodenrecht
Nachdem der bundesrätliche Entwurf zur Revision des Gesetzes über die
landwirtschaftliche Pacht im Vorjahr vom Ständerat behandelt worden war, nahm 1984 eine Kommission des Nationalrates ihre Beratungen auf. Sie folgte dem Ständerat in der Frage der erstmaligen Pachtdauer (9 Jahre) und der richterlichen Pachterstreckung (3 bis 6 Jahre), hielt aber entgegen der kleinen Kammer am Vorpachtrecht der Verpächternachkommen fest und wollte die Bewilligungspflicht für die parzellenweise Verpachtung lebensfähiger Landwirtschaftsbetriebe auf Bundesebene fixieren
[19].
Forstpolitik
Noch stärker als im vergangenen Jahr rückte 1984 das
Waldsterben ins Zentrum der Forstpolitik. Im folgenden soll auf die ökonomische Dimension dieses ökologischen Desasters eingegangen werden. Die ersten Auswertungen der Sanasilva-Umfrage vom Winter 1983/84 hatten bestätigt, dass 14% des Forstbestandes in der Schweiz krank bis todkrank sind; ein Jahr später erfuhr eine beunruhigte Öffentlichkeit, dass sich der Zustand des Waldes dramatisch weiterverschlechtert hat und dass nur noch 65% des Waldbestandes als gesund betrachtet werden können
[20]. Für die Forstwirtschaft bedeutet dies, dass die Holzmenge auf dem Markt wegen des Waldsterbens in den nächsten 20 Jahren um 60% auf 6,4 Mio m3 ansteigen wird. Dazu kommt noch eine durch die Sturm- und Lawinenschäden vom Winter 1983/84 nötig gewordene Zwangsnutzung, welche 20-25% der jährlichen Normalnutzung ausmacht. Den Kreisen der Forstwirtschaft stellt sich somit das Problem, einen Preiszusammenbruch auf dem Holzmarkt zu verhindern und die Marktanteile von einheimischem Holz zu erhöhen. Ausdruck dieses Bestrebens war der Zusammenschluss aller massgebenden Wirtschafts- und Branchengruppen zum «Komitee Schweizer Holz» unter dem Präsidium von Nationalrat Houmard (fdp, BE). Dem Begehren aus forstwirtschaftlichen Kreisen, die Einfuhr von ausländischem Industrieholz für einige Monate zu stoppen, wurde vom Bundesrat ein weiteres Mal nicht stattgegeben.
Die Forstwirtschaft befindet sich auch unabhängig vom Waldsterben, welches die Preise auf dem Holzmarkt zusammenbrechen lässt, in einer
finanziellen und strukturellen Krise: Seit 1982 hat sich die Ertragslage für die Forstbetriebe stark verschlechtert (Preisrückgang für Holz um 20-30%), und 1983 schlossen über 50% der forstwirtschaftlichen Betriebsrechnungen negativ ab. Fehlende finanzielle Anreize führten dazu, dass vor allem Wälder, welche privaten Eigentümern gehören, nicht mehr genügend gepflegt wurden. Einer verstärkten Pflege des Waldes kommt aber gerade im Hinblick auf die verschiedenen Parasiten wie etwa die Borkenkäfer, welche in der Folge von Schädigung und Absterben der Bäume in grosser Zahl auftreten, besondere Bedeutung zu. Der Schweizerische Verband für Waldwirtschaft rief daher den Bundesrat auf, Massnahmen zur Stützung der Forstbetriebe zu erlassen, damit diese den erhöhten Anforderungen der Zwangsnutzung genügen könnten ; unter anderem wurde auch die Erstellung von Waldstrassen zur Erleichterung des sofortigen Abtransports der kranken und abgestorbenen Bäume sowie die vermehrte Verwendung von einheimischem Holz in öffentlichen und vom Bund subventionierten Bauten verlangt
[21].
Das Parlament verabschiedete im Frühjahr 1984 einen auf fünf Jahre beschränkten dringlichen Bundesbeschluss:
Mit insgesamt 150 Mio Fr. will es Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Waldschäden auszahlen. Während Bundesrat und Parlament weitergehende Massnahmen zur Bekämpfung der Ursachen des Waldsterbens ablehnten, forderte unter anderem der Schweizerische Verband für Waldwirtschaft die eidgenössischen Gremien auf, durch vorzeitige Inkraftsetzung der einschlägigen Verordnungen zum Umweltschutzgesetz und durch dringliche Bundesbeschlüsse die Schadstoffausstösse von Industrie, Haushalt und Verkehr drastisch zu senken. Diese Forderung nach Bekämpfung der Primärursachen — der chronischen Vergiftung der Umwelt durch die vielfältig verschmutzte Luft — wurde auch von verschiedenen Arbeitstagungen und vom «1. Wald-Bericht» des EDI erhoben
[22].
[1] BBl, 1984, III, S. 469 ff. Presse vom 10.11.84; BaZ, 12.11.84; SGT, 12.11.84; 17.11.84; wf, Kurzkommentare, 46,12.11.84; NZZ, 14.11.84; TA, 14.1 1.84; IBZ, 46, 16.11.84; Vat., 27.12.84 (Interview mit H.W. Popp) ; vgl. auch Presse vom 20.1.84 (K. Furgler zum landwirtschaftlichen Jahr 1984) sowie K. Furgler in Documenta, 1984, Nr. 4, S. 14 ff.; H.W. Popp, «Die Landwirtschaftspolitik des Bundesrates», in Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 789 f.; wf, Dok., 12, 25.3.85; 16, 22.4.85; 17, 29.4.85. Siehe auch Landwirtschaftsbericht 1984, Bericht des Regierungsrates über die Lage der Landwirtschaft im Kanton St. Gallen, insbesondere über den Schutz und die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben, St. Gallen 1984. Siehe ferner H. Brugger, Die schweizerische Landwirtschaft 1914-1980. Agrarverfassung, Pflanzenbau, Tierhaltung, Aussenhandel, Frauenfeld (1985) ; P. Rieder / U. Egger, Agrarmarkt Schweiz. Eine problemorientierte Darstellung der landwirtschaftlichen Marktordnungen, Basel 1984; H.W. Popp, Agroökonomie. Grundlagen der Agrarpolitik, Zürich 1983; Agrarpolitik Umweltschutz und Staatsinterventionismus. Zusammenfassung der Referate des Kongresses der Liberalen Partei der Schweiz in Grangeneuve/FR am 20. Oktober 1984; Der Staatsbürger, 1984, Nr. 7. Zur Preisstaffelung siehe unten, Tierische Produktion. Landwirtschaftliches Jahr 1984: LNN, 21.12.84; NZZ, 27.12.84; IBZ, 1, 4.1.85; Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes, 87/1984. Vgl. ferner SPJ, 1966, S. 64 f.; 1969, S. 84 f.; 1977, S. 87 f.
[2] Presse vom 14.11.84. SBV: IBZ, 46, 16.11.84; 48, 30.11.84. VKMB: Gnueg Heu dune! 1984, Nr. 7, S. 2 f., 5 ff. SPS und Umweltschutzorganisationen: TA, 29.11.84. SGB: SGB, 8.11.84, S. 361 ff. Vgl. auch die Vorstösse des SBV zur Rettung des Kulturlandes : TA, 10.2.84; IBZ, 29/30, 20.7.84; NZZ, 7.8.84; 10.8.84; siehe auch unten, Teil I, 6c (Raumplanung). Vgl. ferner unten, Teil III b (Bauern).
[3] Sparmassnahmen 1984: BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 846 ff., 1957 f.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 558 ff., 669 f., 740; IBZ, 18, 4.5.84; 22, 1.6.84. Aufgabenneuverteilung: !BZ, 48, 30.11.84. Siehe auch oben, Teil I, 1d (Confédération et cantons) und unten, Teil I, 5 (Sparmassnahmen).
[4] LM, 21.8.84; vgl. unten, Teil III b (Landwirtschaft).
[5] Paritätslohn: TA, 14.3.84; vgl. auch das überwiesene Postulat Rutishauser (svp, TG) betreffend die Berechnung des Paritätslohnes in der Landwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 417 ff.). Preisbegehren : Gnueg Heu dune!, 1984, Nr. 3, S. 2 f. ; Presse vom 12.4.84; BaZ, 13.4.84; 1.6.84; TW, 13.4.84; 28.4.84; IBZ,16, 19.4.84; 17, 27.4.84; LNN, 2.6.84; Ww, 46, 15.11.84. Siehe auch SPJ, 1983, S. 95. Vgl. ferner: Ph. Halbherr / A. Müdespacher, Organisierte Interessen und Verteilungseffekte in der schweizerischen Agrarpolitik Eine politökonomische Analyse, Bern 1984.
[6] SGB, 20, 12.6.84; Presse vom 19.6.84; NZZ, 20.6.84; SHZ, 25, 21.6.84; IBZ, 25, 22.6.84; BaZ, 4.7.84; Gnueg Heu dune! 1984. Nr. 6, S. 18; vgl. auch die Einfache Anfrage Mauch (sp, AG) betreffend eine Einkommensverbesserung der kleinen und mittleren Betriebe des Talgebietes (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1485 f.) ; ferner wf, Kurzinformationen, 51, 17.12.84. Preisdifferenzierung: TA, 10.4.84. Der Bundesrat genehmigte ferner die Milchrechnung 1982/83: Der Gesamtaufwand betrug 688,5 Mio Fr., wovon 367,5 Mio Fr. mit Bundesmitteln gedeckt wurden (Presse vom 12.4.84; wf, Dok., 30-31, 23.7.84). Der Nationalrat verwarf einen Antrag Biel (Idu, ZH) auf Plafonierung der Milchrechnung bei 800 Mio Fr. (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1564 ff. ; Presse vom 30.11.84). Vgl. auch SPJ, 1983, S. 95 f.
[7] BBl, 1984, I, S. 777 ff., 1224 ff. ; III, S. 116 f. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1267 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 263 ff., 553 f.; NZZ, 1.3.84; 30.3.84; 13.4.84; 13.6.84; 26.6.84; 4.9.84; 28.9.84; 4.10.84; TA, 17.5.84; 11.7.84; AT, 13.6.84; 28.9.84; BaZ, 13.6.84; 28.9.84; IBZ, 38, 18.9.84; 40, 5.10.84. Allgemein zu den Problemen der Berglandwirtschaft: NZZ, 20.2.84; TA, 18.4.84; Vr, 7.9.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 96. Die Landwirtschaft in der Berg- und Hügelzone erhielt 1984 Beiträge von insgesamt mehr als 500 Mio Fr. (1974: 241 Mio Fr.): wf, Kurzinformationen, 45, 5.11.84.
[8] Milchkontingentierung: wf, Artikeldienst, 3, 16.1.84; IBZ, 15, 13.4.84; wf, Dok., 49, 3.12.84; 4, 28.1.85; H. Hauser unter Mitarbeit von K. Koch und F. Stahel, Die Einführung der einzelbetrieblichen Milchkontingentierung in der Schweiz, Bern 1983; R. Jörin, Ökonomische Analyse der Entscheidungen über die Steuerung des Milchmarktes. Auswirkungen auf Produzenten, Konsumenten und Bundeshaushalt, Zürich 1983. Revisionsbestrebungen: SGT, 17.3.84; IBZ,27, 6.7.84; TA, 11.7.84; 10.10.84; Bund, 28.8.84; 9.10.84. Amtl. Bull. NR, 1983, S. 1500 f. (Postulat Nussbaumer); 1984, S. 1409 (Postulat Cottet, cvp, FR); Amtl. Bull. StR, 1984, S. 273 (Postulat Reymond, Ip, VD); VerhandL B.vers., 1984, I, S. 34 (Motion Berger, svp, VD); S. 66 (Motion Nef). Vgl. auch SPJ, 1983, S. 96.
[9] AT, 8-10.10.84; 18.10.84; TA, 13.10.84; 1.11.84.
[10] Gnueg Heu dune! 1984, Nr. 1, S. 9 ff. ; 24 Heures, 30.3.84; Bund, 31.3.84 ; Tell, 19, 20.9.84; BaZ, 24.10.84. Rechtsgutachten: deutschschweizerische Presse vom 18.4.84; Gnueg Heu dune! 1984, Nr. 4, S. 2 ff. SPS: SP-Information, 2.7.84; TW, 7.7.84. POCH: PZ, 4, 26.2.84; 34, 20.9.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 97.
[11] BBl, 1982, I, S. 101 ff., 697 ff.; 1984, III, S. 94 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1154 f., 1460; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 275 ff., 513 f., 593; Bund, 14:6.84; 27.9.84; NZZ, 14.6.84; 14.8.84; 25.9.84; 27.9.84; Vr, 14.6.84; BaZ, 25.9.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 98.
[12] SHZ, 6, 9.2.84; BaZ, 26.6.84; NZZ, 26.6.84. Vgl. SPJ, 1983, S. 98.
[13] BBl, 1984, II, S. 885 ff.; Presse vom 1.6.84. Initiativgegner: TA, 24.2.84; NZZ, 29.6.84. Allgemein zur Vivisektion: NZZ, 11.7.84; 7.12.84; Vorwärts, 29/30, 19.7.84: Siehe auch SPJ, 1983, S. 98 f.
[14] Amtl. Bull. StR, 1984, S. 484 ff.; BaZ, 26.9.84; NZZ, 26.9.84. Vgl. SPJ, 1983, S. 99.
[15] NZZ, 6.1.84; TA, 2.3.84. Allgemein zu biologischem Landbau und konventioneller Landwirtschaft: Bund, 9.2.84; 16.6.84; NZZ, 26.3.84; 12.10.84; BaZ, 21.4.84. Siehe auch A. Müller, «Mit Wanderbrachen gegen die Unvernunft» in TAM, 44, 3.11.84; BZ-Sonderdruck «Chemie auf der Scholle», Nov./Dez. 1984; E.R. Müller, Unser Boden — der letzte Dreck. über die Zerstörung von Landschaft und Umwelt durch die moderne Landwirtschaft, Gümligen 1985.
[16] BBl, 1984, II, S. 1398 ff. ; NZZ, 23.2.84; 30.8.84; IBZ, 9, 2.3.84; SHZ, 30, 26.7.84; 38, 20.9.84; TA, 30.8.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 99. Der gestrichene Betrag von 20 Mio Fr. ist Bestandteil des Anschlusssparprogramms («Sparmassnahmen 1984»): BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; siehe auch oben, Agrarpolitik und unten, Teil I, 5 (Sparmassnahmen).
[17] Einlagerung: Amtl. Bull. NR, 1984, S. 710 ff., 1463; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 221 ff., 648 ff.; NZZ, 7.1.84; 16.6.84; SHZ, 2,12.1.84; Vat., 18.4.84 ; TA, 19.5.84;13.6.84; 8.9.84; LNN, 28.6.84; Ww, 43, 25.10.84. Allgemeine Probleme der Weinpolitik: NZZ, 8.2.84; wf, Kurzinformationen, 28, 9.7.84; SZ, 6.8.84; 1.10.84; SHZ, 35, 30.8.84; 24 Heures, 3.9.84; TA, 15.11.84; Sonntags-Blick, 18.11.84; SGT, 24.12.84. Siehe auch SPJ, 1983, S. 99 f.
[18] Einfuhrdrosselung: Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1568 ff. ; NZZ, 31.10.84; 1.11.84; Ww, 45, 8.11.84; Presse vom 10.11.84 (Stellungnahme des Bundesrates); BaZ, 14.11.84; Presse vom 30.11.84. Informationskampagne: TA, 16.8.84. Bundesgerichtsentscheid: NZZ, 22.12.84. Der Bundesrat erneuerte im weiteren die Verordnung über die Zollzuschläge auf importierten Flaschenweinen (NZZ, 18.10.84) und die Einfuhrbeschränkung für Weisswein in Flaschen (BaZ, 18.12.84). Um eine weitere Weinschwemme zu verhindern, gab der Bundesrat ferner 35 Mio Fr. aus dem Rebbaufonds frei zur Verbilligung des Konsums von Trauben in nichtalkoholischer Form (Bund, 3.9.84; TA, 3.10.84).
[19] NZZ, 14.1.84; 21.4.84; 18.8.84; Vat., 19.4.84; IBZ, 34, 24.4.84. Darstellung des vorgeschlagenen Pachtrechts: IBZ, 40, 5.10.84. Verpächterverband: Presse vom 8.2.84. Pächterverband: NZZ, 11.2.84; LNN, 13.2.84. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 80; 1983, S. 100.
[20] Sanasilva-Bericht: Presse vom 16.2.84; 27.11.84; vgl. auch TA, 18.7.84; 28.8.84; NZZ, 21.8.84; 1.10.84; Presse vom 13.9.84; 22.11.84; BaZ, 26.9.84; 27.9.84; wie auch Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 339 ff., 741 ff., 752 ff. und Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen, 135/1984, S. 289 ff., 637 ff., 817 ff., 905 ff.; 136/1985, S. 251 ff. Siehe ferner SPJ, 1983, S. 100, 125 ff. und unten, Teil I, 6d (Umweltbedrohung).
[21] SGT, 15.2.84; 21.3.84; Ww, 8, 23.2.84; Bund, 20.3.84; TA, 21.3.84; NZZ, 27.4.84; IBZ, 40, 5.10.84; 50, 14.12.84; BaZ, 7.11.84; E.P. Grieder, «Folgen des Waldsterbens. Der Holzverbrauch muss steigen», in Aktuelles Bauen, 19/1984, Nr. 12, S. 52 ff.; Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 339 ff.; 58/1985, S. 278 ff. Schweizerischer Verband für Waldwirtschaft: SHZ, 5, 2.2.84; TA, 22.2.84; IBZ, 10, 9.3.84; NZZ, 19.10.84. Vgl. auch Motion und Interpellation Houmard (Verhandl. B.vers., 1983, I, S. 50; 1984, 11/111, S. 54) und die als Postulat überwiesene Motion der LdU/EVP-Fraktion zur Förderung der Holzlagerung (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 979 f.). Der Ständerat überwies ferner eine Motion Lauber (cvp, VS) betreffend Sofortmassnahmen zur Pflege der Gebirgswälder (Amtl. Bull. StR, 1984, S. 676 ff.).
[22] BBl, 1984, I, S. 1093 ff., 1370; III, S. 1129; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 470 ff., 572, 584, 1669 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 158, 204, 214; NZZ, 26.1.84; 20.3.84; 3.5.84; 4.5.84; 19.6.84; Presse vom 20.3.84; TA, 3.5.84; 19.6.84; 19.12.84. Vgl. auch die lancierte Volksinitiative «Kampf dem Waldsterben», welche die Umweltbelastung auf den Stand von 1955 senken möchte (BBl, 1984, III, S. 355 f.; Presse vom 31.10.84). Siehe ferner W. Schärer / W. Zimmermann, Politische und rechtliche Betrachtungen zum Thema Waldsterben in der Schweiz, Zürich 1984; ders., «Rückblick auf die wichtigsten forstpolitischen Entscheide des Bundes im Jahre1984», in Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen, 136/1985, S. 275 ff.; Eidgenössisches Departement des Innern, Waldsterben und Luftverschmutzung, Bern 1984.
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