Année politique Suisse 1985 : Enseignement, culture et médias
Enseignement et recherche
La poussée de l'informatique dans la formation continue — Le souverain accepte une harmonisation du début de l'année scolaire dans tous les cantons à l'automne — Les discussions sur un enseignement spécifique pour filles et garçons à l'école se poursuivent — Le chômage des enseignants préoccupe toujours plus les autorités cantonales — La loi sur la formation professionnelle n'est appliquée que partiellement au sein des cantons — Une enquête confirme que l'EPF n 'a pas suivi le développement de la technologie de pointe et propose une augmentation massive du personnel — Le numerus clausus est introduit dans les études de vétérinaire — Le souverain refuse la suppression des subsides fédéraux aux bourses d'études cantonales — Les chambres votent le financement de la recherche et du développement axés sur la pratique durant la période de 1986 à 1991 — Le Tribunal fédéral refuse à une personnalité connue le droit à la protection de son passé en raison de l'intérêt prépondérant de la recherche historique.
Die schweizerische Bildungspolitik stand 1985 im Spannungsfeld von Zentralismus und Föderalismus einerseits und von arbeitsmarktorientierter und humanistischer Bildungskonzeption andrerseits. In zwei Volksabstimmungen sprach sich der Souverän für Lösungen auf Bundesebene aus: Nach zwanzigjährigem vergeblichem Bemühen der Kantone um die Vereinheitlichung des Schuljahresbeginns übertrugen Volk und Stände dem Bund die Kompetenz, diesen für die ganze Schweiz verbindlich auf den Spätsommer festzulegen. In einer zweiten Abstimmung verwarfen die Stimmenden eine Vorlage, die im Zug der Aufgabenneuverteilung die Bundesbeiträge für die kantonalen Stipendien streichen wollte. Am föderalistischen Nein der Kantone scheiterte hingegen die Absicht des Bundesrates, das 1. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention zu ratifizieren. Dieses beinhaltet neben dem Recht auf Achtung des Privateigentums und der Verpflichtung, in regelmässigen Abständen freie und geheime Wahlen durchzuführen, das Recht auf Bildung. Im Vernehmlassungsverfahren sprachen sich die Bundesratsparteien und der LdU für die Ratifizierung aus, 22 Kantone und Halbkantone hingegen äusserten Bedenken gegen ein «europäisches» Recht auf Bildung und beharrten auf der Schulhoheit der Kantone: das 1973 mit — zwar äusserst knappem — Ständemehr abgelehnte Sozialrecht dürfe nicht über den Umweg eines Staatsvertrages eingeführt werden. Angesichts des Widerstandes der Kantone verzichtete der Bundesrat auf eine Ratifizierung. Die arbeitsmarktorientierte Forschung und Lehre erhielt durch eine Untersuchung des Wirtschaftsberaters Hayek über die ETH weiter Auftrieb. Um den Anschluss an die internationale Entwicklung zu gewährleisten, wurde unter anderem ein massiver Ausbau im Bereich der neuen Technologien vorgeschlagen, was zu einem Teil auf Kosten von interdisziplinären und traditionellen Fächern gehen könnte. Die eidgenössischen Behörden reagierten auf dieses Gutachten, indem sie entsprechende Kredite und Stellen bewilligten. Zügig setzte auch das BIGA die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe auf Einführung der Informatik in der Berufsbildung durch: Innerhalb eines Jahres wurden ausgebildete Lehrkräfte und entsprechende Programme bereitgestellt. Auch hier geht die Neuerung zulasten anderer Fächer. Nachdem der Basler Regierungsrat ein Institut für Informatik eingerichtet hat, kann dieses Fach nun an sämtlichen Universitäten studiert werden. Vermehrt Einzug hielt die Informatik ebenfalls in den Gymnasien und den übrigen Mittelschulen; auf der Volksschulstufe laufen Schulversuche und Konzeptstudien
[1].
Grund- und Mittelschule
Im Bereich der Primar- und Mittelschule kamen zwei den obligatorischen Schulunterricht betreffende Vorlagen zur Abstimmung. Die erste, der Bundesbeschluss über die Aufhebung der Beiträge für Primarschulen, wurde von sämtlichen Verbänden und Parteien — ausgenommen POCH, PdA und SAP — begrüsst. Um so grösser war die Überraschung, als die vorgeschlagene Streichung des Subventionsartikels 27 bis aus der Verfassung nur 58,5% Ja-Stimmen auf sich vereinigte. Abgelehnt wurde der Bundesbeschluss in den Kantonen Freiburg, Jura, Neuenburg, Uri und Wallis; der Kanton St. Gallen stimmte mit 69,2% am höchsten zu. Die beträchtliche Zahl der Nein-Stimmen kann als allgemeine Kritik an der Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen verstanden werden, sind doch die gestrichenen Beiträge des Bundes von 1,7 Mio Fr. — 1902 als Starthilfe für den obligatorischen Primarschulunterricht gedacht — gegenüber den Gesamtausgaben der Kantone für die Primarschulen von 5,5 Mia Fr. marginal
[2].
Mit der Volksabstimmung über den Bundesbeschluss betreffend die gesamtschweizerische
Koordination des Schuljahresbeginns im Spätsommer wurde dem Souverän eine bildungspolitische Frage zur abschliessenden Entscheidung vorgelegt, welche die meisten Kantone schon in den letzten 20 Jahren beschäftigt hatte. Ausser der SVP, den äusseren Rechtsparteien und den gemässigten Grünen unterstützten sämtliche Parteien sowie die Arbeitnehmer- und Erzieherorganisationen den bundesrätlichen Vorschlag. In der Volksabstimmung vom 22. September 1985 sprachen sich 58,8% der Stimmenden für die Vorlage aus (Ständemehr 16 :7). Die 13 Kantone und Halbkantone mit Herbstschulbeginn wiesen Zustimmungsquoten zwischen 80,3% und 93,1 % auf. Die Stände mit Frühjahrsbeginn hingegen zeigten weniger Geschlossenheit: ihre Nein-Stimmen-Anteile schwankten zwischen 35,1 (SZ) und 64,2% (TG). Dadurch, dass die romanische Schweiz, wo das Schuljahr im Herbst beginnt, der Vorlage im Verhältnis 4:1 zustimmte und die deutsche Schweiz sich nur knapp dagegen aussprach, kam relativ mühelos eine Mehrheit für die bundesrätliche Vorlage zustande. Den Ausschlag für die deutliche Annahme gaben jene Kantone, die einem Wechsel zum Spätsommer bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugestimmt, ihn aber wegen engerer Beziehungen zu Nachbarskantonen mit Frühjahrsschulbeginn noch nicht realisert hatten; sie nahmen mit durchschnittlich 57,9% an (AI, AR, BL, GL, SG, SO). Eine Nachanalyse der Volksabstimmung nannte zwei Hauptmotive, die sich bei der Meinungsbildung gegenüberstanden: den Wunsch nach Koordination des Schulbeginns und das Bedürfnis nach der Beibehaltung der jeweils bestehenden Praxis
[3]. Die Vertreter der 13 Kantone mit Frühjahresschulbeginn einigten sich darauf im Rahmen der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK), 1988/89 mit einem Langschuljahr von 15 Monaten den Wechsel zum Spätsommer gemeinsam zu vollziehen; mit der obligatorischen Schule sollen dies auch die Berufs- und Mittelschulen und die Kindergärten tun. Die Umstellung bewirkt für jene acht «Frühlingskantone», welche die ordentliche Ausbildungszeit bis zur Matura auf 12 Jahre festgelegt haben, Probleme für den Anschluss der Maturitäts- an die Hochschulen. Die EDK möchte es jedoch den Kantonen überlassen, ob sie die Ausbildungszeit bis zur Matura auf 12 Jahre verkürzen oder auf 13 Jahre verlängern
[4].
Die vier Verpflichtungen, welche im
Konkordat der Kantone über die Schulkoordination von 1970 festgehalten sind, können somit im grossen und ganzen als erfüllt betrachtet werden : In allen Kantonen liegt das Schuleintrittsalter beim vollendeten 6. Lebensjahr, die Schulpflicht dauert praktisch überall mindestens 9 Jahre, die Ausbildungszeit bis zur Matura liegt zwischen 12 und 13 Jahren, und der Schuljahresbeginn ist einheitlich auf den Spätsommer festgelegt
[5]. Noch wenig harmonisiert ist das Bildungswesen der Kantone in bezug auf die sieben Empfehlungen des Konkordats. Am umstrittensten ist heute die Frage des Übertritts in die aufgegliederten Oberstufen: 16 Kantone entlassen die Schüler nach der 6. Klasse, 6 Kantone nach der 5. Klasse und die Kantone Basel-Stadt, Bern, Jura und Waadt bereits nach der 4. Klasse aus der gemeinsamen Primarschule. Im Rahmen der Gesamtrevision der Bildungsgesetze beschloss der Berner Grosse Rat, grundsätzlich am bisherigen Modell festzuhalten, allerdings ergänzt um die Möglichkeit, auch noch nach dem 5. Schuljahr in einen anderen Zug der Oberstufe übertreten zu können
[6].
Bezüglich der inneren Koordination des Schulwesens stand immer noch die
Einführung des Unterrichts in der zweiten Landessprache im 4. oder 5. Schuljahr zur Diskussion. Zehn Kantone der nordwestlichen und romanischen Schweiz leisten der entsprechenden Empfehlung der EDK von1975 bereits Folge oder haben dahingehende Beschlüsse verabschiedet, während die Kantone der Innerschweiz — ausgenommen Luzern — keine Anstalten machen, eine Vorverlegung des Französischunterrichts zu prüfen. In der Ostschweiz stiess der EDK-Vorschlag im Vernehmlassungsverfahren auf schroffe Ablehnung seitens der Lehrerschaft; diese befürchtete eine Überbelastung der Lehrkräfte und der Schüler sowie eine Umgewichtung des Lehrangebotes auf Kosten des Musischen. Die Bedenken der Ostschweizer Lehrer konnten weder durch die positiven Erfahrungen bei Versuchsklassen noch durch Ergebnisse entsprechender Untersuchungen zerstreut werden. Mit der Genehmigung eines neuen Lehrplans bestätigte der Aargauer Regierungsrat den Entscheid des Erziehungsrates von 1984, den Französischunterricht erst auf das 7. Schuljahr einzuführen
[7].
Das EDI schloss das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der
Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) ab. Zur Diskussion hatten unter anderem folgende Neuerungen gestanden: die Einführung von halben Noten im Maturazeugnis, die Erhöhung der vorgeschriebenen Prüfungsfächer von vier auf fünf sowie Massnahmen, die den Charakter des neusprachlichen Typus D stärker betonen und die dritte und vierte Landessprache aufwerten sollen. Diese Vorschläge wurden — im Gegensatz zu jenem, welcher den altsprachlichen Typus A sicherstellen wollte, — mehrheitlich begrüsst. Unklarheit herrschte hingegen über die Einführung der Informatik als Maturitätsfach : Solange noch kein klares Anforderungsprofil an dieses neue Fach besteht, soll von einer Aufwertung der Informatik auf Kosten anderer Fächer abgesehen werden; es wurde jedoch dem Vorschlag zugestimmt, an Gymnasien allgemeine Einführungskurse in Informatik durchzuführen
[8].
Gegen den
geschlechtsspezifischen Schulunterricht, der mit dem Verfassungsartikel über die gleichen Rechte von Mann und Frau als unvereinbar betrachtet wird, lagen dem Bundesgericht drei staatsrechtliche Beschwerden aus Zürich und Luzern zur Beurteilung vor. Dieses trat aus formellen Gründen nicht auf die Klagen ein. Ein inhaltlicher Entscheid könnte jedoch in absehbarer Zeit fallen, da bereits eine weitere Beschwerde — diesmal aus dem Kanton Nidwalden — eingereicht worden ist. Diese wurde provoziert durch den Entscheid der Nidwaldner Landsgemeinde, die Ausbildung für Mädchen und Knaben im neuen Schulgesetz nur als gleichwertige, nicht aber als gleiche zu gestalten
[9]. Gegen das Postulat der geschlechtsneutralen Ausbildung sprach sich auch der Souverän des Kantons Luzern aus, der eine Volksinitiative des VPOD «für eine gleiche Grundausbildung für Mädchen und Knaben» mit 61,3% Nein-Stimmen ablehnte. Die Luzerner Erziehungsdirektion setzte darauf eine neue Stundentafel in Kraft, welche die geschlechtsspezifische Trennung nur teilweise aufhob. Als inkonsequent in der Frage der gleichen Schulbildung erwies sich das Solothurner Parlament: 1982 hatte es einer als allgemeine Anregung formulierten Volksinitiative von SP und Gewerkschaften «für eine gleiche Ausbildung für Mädchen und Knaben» zugestimmt und die Regierung beauftragt, das Volksschulgesetz entsprechend zu ändern; der nun im Berichtsjahr vorgelegten Fassung verweigerte das Parlament jedoch die Zustimmung, so dass die Initiative noch dem Volk unterbreitet werden muss
[10].
Die Reformbestrebungen in den Kantonen konzentrierten sich auf die
nähere Zusammenführung der getrennten Oberstufentypen. In Bern lancierte ein überparteiliches Komitee eine Doppelinitiative, welche den Übertritt an die Oberstufe um zwei Jahre verschieben und die Durchlässigkeit zwischen den Schultypen der Oberstufe erhöhen will. Der Solothurner Souverän verwarf die Volksinitiative der Gewerkschaft Erziehung «für eine Bildung ohne Selektion und Konkurrenzkampf»; die unformulierte Initiative hatte angeregt, die Aufgliederung der Oberstufe aufzuheben, die Noten und die Selektion abzuschaffen sowie ein 10. Schuljahr einzuführen
[11].
Die
Arbeitslosigkeit bei Lehrerinnen und Lehrern blieb ein bedrängendes Thema, umso mehr, als nach Schätzungen der EDK bis 1990 noch 2500 Klassenschliessungen infolge des Schülerrückgangs bevorstehen. Als Lösungsvorschläge wurden Massnahmen diskutiert und teilweise auch schon realisiert,welche die EDK 1977 und 1981 verabschiedet hatte. Wenig umstritten waren davon der Abbau der Überstunden und die Einführung der Stellenteilung, welch letztere in Lehrerkreisen allerdings bisher nur auf geringe Gegenliebe stiess. Dem Vorschlag auf Einführung eines freiwilligen 10. Schuljahres sind mehrere Kantone bereits nachgekommen, indem sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen geschaffen haben und teilweise das 10. Schuljahr schon anbieten
[12]. Mit der Sparpolitik der Kantone kollidierte hingegen die Forderung nach massiver Reduktion der Klassengrössen und der Pflichtstundenzahl, welche namentlich von gewerkschaftlichen und Linkskreisen erhoben wurde. Die meisten Behörden erklärten sich nicht bereit, stellenlosen Lehrern eine Sonderbehandlung gegenüber anderen Arbeitslosen zukommen zu lassen. Eigentliche Notstandsprogramme gegen die Lehrerarbeitslosigkeit sahen jedoch die Kantone Bern, Jura und Luzern vor. Das jurassische Erziehungsdepartement erwägt angesichts der enorm steigenden Arbeitslosigkeit die Senkung des Pensionsalters für Lehrer auf 57 Jahre. Erste Erfolge zeitigte in Bern die im Vorjahr eingereichte «Aekenmatt-Initiative»: die neuen Richtlinien über die Klassengrösse berücksichtigen mit einer gewissen Flexibilität die jeweiligen örtlichen Verhältnisse.Im weiteren beschloss der Grosse Rat, entgegen dem Antrag der Regierung, der «Aekenmatt-Initiative» einen eigenen Vorschlag entgegenzustellen
[13]. Ein umstrittener Neubau für die französischsprachige Schule in Bern wurde durch einen Bundesgerichtsentscheid verzögert; dieser verlangte für die Gewährung des erforderlichen Kredits eine Volksabstimmung, nachdem der Grosse Rat eine solche durch Aufteilung der Kreditsumme hatte umgehen wollen
[14].
Die
Schülerzahl in der obligatorischen Schule war im Vergleich zum Schuljahr 1983/84 erneut rückläufig (– 3,4%) und betrug 745 300. Zum ersten Mal kleiner als im Vorjahr war die Zahl der Maturaschüler: sie fiel um 0,7% auf 55 500. Da die absolute Zahl der Frauen stabil blieb, stieg ihr Anteil auf über 45%
[15].
Berufsbildung
Ohne grosses Aufsehen wurden in weiteren Kantonen die Einführungsgesetze zum Bundesgesetz über die Berufsbildung verabschiedet
[16]. Hingegen
zeigten sich bei der Durchsetzung des Berufsbildungsgesetzes grössere Probleme: So verfügen gegen 50% der Lehrberufe noch nicht über die vorgeschriebenen Reglemente für Einführungskurse und erst etwa 40% aller Lehrlinge kommen in den Genuss des obligatorischen Turnunterrichts. Der Bundesrat verzichtete jedoch vorläufig darauf, dem Bundesgesetz mit Subventionskürzungen Nachdruck zu verschaffen. Eine Umfrage der Berner Jugendkonferenz unter den Lehrlingen ergab ferner, dass sich mehr als die Hälfte der Lehrbetriebe zuwenig ans Berufsbildungsgesetz halten; eine zweite Umfrage des Kaufmännischen Vereins in Bern bestätigte diese Ergebnisse weitgehend
[17].
Einen Schritt zur
Anpassung der Berufsbildung an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes vollzog das BIGA, indem es im Lehrplan
20 Lektionen Informatik für alle Lehrlinge verankerte; die nötigen Programme wurden bereits ausgearbeitet und 800 Lehrer entsprechend ausgebildet, so dass diese Neuerung spätestens 1986 in der ganzen Schweiz eingeführt werden kann. Das BIGA sah dabei von einer Erweiterung des Lehrangebots ab und plädierte stattdessen für eine «Entschlackung» der Ausbildungsreglemente. SGB und am allgemeinbildenden Unterricht interessierte Kreise begrüssten zwar die Einführung der Informatik, sie wehrten sich jedoch gegen eine Umgewichtung des Lehrplanes zulasten der allgemeinbildenden Fächer
[18].
Bei der Beratung der
Volksinitiative der Sozialistischen Arbeiterpartei (SAP) «für eine gesicherte Berufsbildung und Umschulung» folgte der Nationalrat dem Bundesrat und
sprach sich mit 113: 6 gegen das Begehren aus. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei sozialdemokratische Motionen, welche auf eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes abzielten: Die erste wollte die 1984 beschlossenen Kürzungen der Bundesbeiträge an die Berufsbildung rückgängig machen, und die zweite sah die Einführung von Stützkursen für Lehrlinge und von Weiter- und Umschulungskursen für Erwachsene vor. Überwiesen wurde hingegen — allerdings in der abgeschwächten Form eines Postulats — ein Vorstoss von SGB-Präsident Reimann (BE) für eine breite berufliche und allgemeine Grundausbildung in den gewerblich-industriellen Lehrberufen. Dieser entspricht inhaltlich den vom SGB verabschiedeten «Grundzügen für eine zukunftsoffene Berufsbildung»
[19].
Die Zahl der in der Berufsausbildung stehenden Jugendlichen blieb mit 241 200 auf dem Stand von 1984. Wie schon in den Jahren zuvor erhöhte sich der Anteil der Frauen (39,8%) und Ausländer (11,9%); die Frauen wählten jedoch überwiegend traditionelle Frauenberufe mit kurzen Ausbildungszeiten. 1984/85 schlossen 78% der männlichen und 61% der weiblichen Jugendlichen eine Berufsausbildung ab; ohne Abschluss blieben 8% bei den Männern und 24% bei den Frauen
[20].
Hochschulen
Die Anforderungen der neuen technologischen Entwicklung an die Hochschulen kamen in einer
Untersuchung des Unternehmensberaters Hayek über die ETH (Eidgenössische Technische Hochschulen) zum Ausdruck, durch welche zugleich die seit Jahren anhaltende Kritik am Personalstopp schlagartig an Gewicht gewann. Eine Grobanalyse und eine Optimierungsstudie stellten fest, dass die ETH und ihre Annexanstalten bei der rasanten Entwicklung der Spitzentechnologie nicht mitgehalten haben. Um die nötige Anpassung an die neueste Technologie in Lehre und Forschung zu gewährleisten, hielt sie daher die Schaffung von 1100 neuen Stellen für erforderlich; 600 Stellen im Verwaltungsbereich und in weniger arbeitsmarktorientierten Wissensgebieten könnten wegrationalisiert werden, wodurch per saldo noch 500 Stellen neu einzurichten wären. Die Studie kritisierte ferner die ineffiziente Organisation der ETH, die starren Anstellungsverhältnisse wie auch den zuwenig ausgebauten Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft. Der Schweizerische Schulrat veranlasste darauf Feinabklärungen auf der Grundlage der Grobanalyse und beantragte dem Bundesrat die Schaffung von 200 befristeten und 470 Dauerstellen in den Jahren 1986-1988
[21]. Im Bericht Hayek fanden auch mehrere eingereichte Motionen und Postulate ihre Begründung, welche eine Lockerung des Personalstopps sowie organisatorische und strukturelle Neuerungen an der ETH verlangten. Kritik und Vorschläge der Studie wurden auch von verschiedenen Exponenten der Grossindustrie unterstützt. Die geforderte Prioritätensetzung zugunsten der neu-technologischen Fachrichtungen dürfte die Tendenz, an der ETH interdisziplinäre und traditionelle Forschungsstellen aufzuheben, verstärken
[22]. Vor dem Hintergrund einer notwendigen Neustrukturierung der ETH stimmte das Parlament dem Antrag des Bundesrates auf Verlängerung der ETH-Übergangsregelung zwar zu, es verkürzte aber die Frist von 10 auf 6 Jahre. Unbestritten waren in beiden Räten ferner Kredite in der Höhe von 28,3 Mio Fr. für dringliche Bauvorhaben der ETH und ihrer Annexanstalten
[23].
Einen publizistischen Wirbel verursachte der Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) an den Nationalrat, worin von Ungereimtheiten bei der Zusprache von Investitionsbeiträgen an die Hochschulkantone die Rede war. Der Nationalrat überwies in der Folge ein Postulat der GPK, welches darauf abzielt, die Richtlinien für die Hochschulförderung klarer zu umschreiben und die Kompetenzen der massgebenden bildungspolitischen Gremien deutlich festzulegen. Um bezüglich der von der GPK geltend gemachten, von verschiedenen Seiten aber bezweifelten Mängel Klarheit zu erhalten, reichte die grüne Nationalrätin Robert (BE) ein entsprechendes Postulat ein
[24].
Die Frage nach einer
Beschränkung der Zulassung an die Hochschule beschäftigte erneut kantonale und eidgenössische Behörden. Während sich die Zürcher Regierung gegen die Einführung eines Numerus clausus (NC) aussprach und auch der Bundesrat eine Zulassungsbeschränkung als nicht problemadäquat ablehnte, überwies der Grosse Rat des Kantons Bern eine Motion, welche die Möglichkeit eines NC vorsieht. Die beiden einzigen veterinärmedizinischen Fakultäten in Bern und Zürich beschlossen gegen den stetig steigenden Zustrom zum Tiermedizinstudium eine einschneidende Massnahme: aufgrund einer leistungsbezogenen Selektion müssen nach dem Vorklinikum alle überzähligen Studierenden ein Wartejahr einlegen
[25].
Die neue
interkantonale Vereinbarung über die Hochschulbeiträge wurde von mehreren Kantonen gutgeheissen. In St. Gallen genehmigte der Souverän einen Kantonsbeitrag von 13 Mio Fr. an den Ergänzungsbau der Hochschule. Nach 15 Jahre langer Vorbereitung legte der Tessiner Staatsrat dem Parlament einen Vorschlag für den Aufbau eines Tessiner Hochschulzentrums («Centro universitario della Svizzera italiana») vor: Dieses soll aus zwei Abteilungen — einem Institut für Regionalstudien und einem Institut für permanente Weiterbildung von Akademikern — bestehen und den Kanton mit jährlich 3 Mio Fr. belasten. Der Grosse Rat genehmigte die Vorlage mit klarem Mehr; von Rechtskreisen wurde jedoch das Referendum angekündigt
[26].
Die
Zahl der Studierenden stieg 1984/85 auf 73 000. Aufgrund der geringen Zunahme bei den Studienanfängern lag die Zuwachsrate mit 4% unter jener des Vorjahres. Der Frauenanteil stieg weiter leicht an und liegt nun bei 35,4%, während die Ausländerquote auf knapp 15% zurückging. Die Verteilung über die Fakultäten hielt sich im Rahmen der vorangegangenen Jahre; bei der Humanmedizin ging die Zahl der Studierenden um 1,2% zurück
[27].
Der Verein «
feministische Wissenschaft Schweiz» beschäftigte sich 1985 vor allem mit dem Problemkreis «Frau und Karriere» sowie mit Fragen der Finanzierung von Forschungsprojekten von Frauen. In einer Untersuchung des Vereins wurde aufgezeigt, dass die Frauen und die feministische Wissenschaft nicht nur an den Hochschulen, sondern auch durch Struktur und Bewilligungspraxis des Schweizerischen Nationalfonds stark benachteiligt sind
[28].
Der Verband der Schweizerischen
Studentenschaften (VSS) führte seine Aktivitäten gegen Stipendienabbau und Wohnungsnot weiter. Als Ergänzung zu den Eingaben an die kantonalen und eidgenössischen Behörden über die Wohnungsnot der Studierenden organisierte der VSS einen gesamtschweizerischen Aktionstag; Bundesrat und Regierungsräte zeigten Verständnis für das Anliegen der Studierenden. In Zürich trug der Senat der Universität den seit einiger Zeit anhaltenden studentischen Meinungsbekundungen Rechnung, indem er ein Konzept für eine öffentlichrechtliche Studentenschaft zu Handen der Hochschulkommission verabschiedete: Dieses sieht die obligatorische Zugehörigkeit zur Studentenschaft vor und begrenzt die Interessenvertretung auf studentische Angelegenheiten
[29].
In der Volksabstimmung über die
Aufhebung der Bundesbeiträge an die Stipendien der Kantone konnte der Souverän nicht nur über eine zentrale Massnahme des ersten Pakets zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen befinden, sondern auch über die künftige Gestaltung der Stipendienpolitik überhaupt. Die Befürworter der Streichung der jährlichen Subventionen in der Höhe von 70-90 Mio Fr. an die kantonalen Stipendien betonten den staatspolitischen Charakter der Vorlage und erklärten die Abstimmung zur Probe aufs Exempel für die föderalistische Gesinnung. Bekämpft wurde die vorgeschlagene völlige Kantonalisierung der Stipendien von den Linksparteien, LdU, EVP, den Grünen und der NA sowie den Arbeitnehmer- und Jugendverbänden. Zur Hauptsache ging die gegnerische Kampagne vom «Komitee für gerechte Stipendien» aus, in welchem sich sämtliche grösseren Jugend-, Lehrlings- und Studentenverbände, die Jugendorganisationen auch der bürgerlichen Parteien und die Gewerkschaften zusammengeschlossen hatten. Dieses befürchtete, dass ein Rückzug des Bundes aus dem Stipendienwesen — trotz gegenteiliger Beteuerungen der EDK — in einigen Kantonen einen Abbau von Stipendien mit sich bringen würde; ihrer Meinung nach sollten aus sozialen und wirtschaftlichen Überlegungen die Stipendien vielmehr nach Mindestansätzen harmonisiert werden. Ein Patronatskomitee von 60 National- und Ständeräten aus sämtlichen Parteien — ausser der SVP und der NA — unterstützte diese jugendliche und linke Opposition gegen die Aufhebung der Ausbildungsbeiträge des Bundes
[30].
Die Stipendienvorlage wurde
von 52,4% der Stimmenden und mit einem klaren Ständemehr (14 1/2 : 8 1/2) verworfen. Zustimmung erhielt die Vorlage in den meisten Kantonen der Ost- und Zentralschweiz, wobei Appenzell Ausserrhoden mit 58,2% den höchsten Ja-Stimmenanteil realisierte. Die übrigen Kantone, vor allem jene, in denen die Linksparteien über eine gewisse Stärke verfügen, oder jene finanzschwächeren, welchen die Aufgabenneuverteilung per saldo finanzielle Mehrauflagen gebracht hätte, lehnten die Vorlage ab: Über 60% Nein-Stimmen wiesen die Kantone Freiburg, Genf, Tessin, Uri und Wallis auf; im Jura betrug der Nein-Stimmenanteil gar 81,5%. Einer Nachanalyse der Volksabstimmung zufolge hiessen mehr als zwei Drittel der Sympathisanten von FDP, LPS und SVP sowie 56% der CVP-Anhänger die Aufhebung der Ausbildungsbeiträge gut. Personen, die keiner Partei oder einer Mittelgruppe nahestehen, stimmten zu zwei Dritteln dagegen, während Anhänger der Linksparteien die Vorlage noch entschiedener ablehnten. Als Argumente für die Entscheidbildung wurden dieselben angegeben, die auch im Abstimmungskampf verwendet worden waren: Die Befürworter stimmten der Aufhebung der Subventionsbeiträge als einem Teil des gesamten Projekts der Aufgabenneuverteilung zu, die Gegner wiederum befürchteten von einem Rückzug des Bundes aus dem Stipendienwesen eine Verschärfung der regionalen und sozialen Unterschiede. Die Untersuchung betonte ferner, dass die Wirksamkeit des staatspolitischen Arguments «Renaissance des Föderalismus» überschätzt worden sei und dass dessen Verbindung mit einer sozialpolitischen Frage vielmehr einen «zentralistischen Gegenreflex» ausgelöst habe
[31].
Der Souverän des Kantons Solothurn stimmte einem neuen Stipendiengesetz zu. In Anlehnung an das Harmonisierungsmodell der EDK wurde am Grundsatz, Stipendien und nicht Darlehen zu gewähren, festgehalten, doch werden diese gezielter verteilt. Zugleich wurde die bisher ausgeschüttete Summe verdoppelt. Im Kanton Zürich hiess der Souverän in einer Volksabstimmung einen Beschluss des Kantonsrates gut, der die Staatsaufwendungen für ausländische Hoch- und Mittelschüler erhöht und gegen den die NA das Referendum ergriffen hatte
[32].
Forschung
Der oben erwähnte Hayek-Bericht über die Lage der ETH verstärkte bei Parlament und Bundesrat die Einsicht in die Notwendigkeit, die Forschung in der Schweiz gezielter zu födern. National- und Ständerat stimmten mit grossem Mehr einem
Rahmenkredit zur Förderung der praxisorientierten Forschung und Entwicklung während der Jahre 1986-1991 in der Höhe von 150 Mio Fr. zu. Der nachgesuchte Kredit entsprach dem Ausgabenniveau der vergangenen 5 Jahre sowie einem jährlichen realen Wachstum von 3% und wird — dank der bisherigen Praxis, wonach die interessierte Industrie sich mit gleichen Beträgen mitbeteiligt — ein Forschungsvolumen von 300 Mio Fr. auslösen. Das neue Finanzierungsmodell mit mehrjährigen Rahmenkrediten löst das System der jährlichen Zusicherungskredite und unregelmässigen Mehrjahreskredite ab und schallt stabilere finanzielle und forschungspolitische Planungsgrundlagen. Für dieselbe Periode beantragte der Bundesrat dem Parlament Sondermassnahmen im Umfang von 207 Mio Fr.; damit soll die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung in den Bereichen Informatik und Ingenieurwissenschaften impulsartig vorangetrieben werden, um den Rückstand bezüglich der neuen Technologien aufzuholen
[33]. Mit den beiden Kreditbegehren kam der Bundesrat auch entsprechnenden Vorschlägen des Schweizerischen Wissenschaftsrates nach. Diese Vorschläge wurden mit einem Bericht untermauert, der dem Bundesrat auch als Grundlage für die konzeptionelle Umschreibung der Forschungspolitik des Bundes von 1988-1991 dienen soll; zur Erstellung eines solchen .Mehrjahresplanes, welcher auch im Finanzplan und in den Regierungsrichtlinien des Bundesrates Berücksichtigung findet, war der Bundesrat gemäss Forschungsgesetz von 1983 verpflichtet
[34].
Das Bundesgericht nahm Stellung zur
Frage des Verhältnisses von Persönlichkeitsschutz einer öffentlichen Person und Publikationsrecht der Geschichtsforschung. Es wies die Begründung des Zürcher Obergerichts zurück, welches einer Gruppe von Historikern verboten hatte, die früheren politischen Aktivitäten von alt Nationalrat Eibel (fdp, ZH) in einen Zusammenhang mit dem Frontismus zu bringen: öffentliche Personen hätten keinen Anspruch darauf, dass über ihre Vergangenheit geschwiegen werde. Eine nach Ansicht des Bundesgerichtes unwahre Stelle in der betreffenden Publikation, welche Eibel Landesverrat unterstellte, bleibt allerdings verboten
[35].
[1] Presse vom 27.8.85; SGT, 28.10.85; vgl. auch Erklärung der Erziehungsdirektorenkonferenz zur Schulpolitik, 1984; EDK, Bildungspolitik im schweizerischen Föderalismus, Festschrift für Prof. Dr. E. Egger, Bern 1985. Informatik : BaZ, 6.3.85 ; 6.8.85 ; 8.8.85 ;13.11.85 ; BZ, 12.8.85 ;13.8.85 ; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 11/12. Siehe auch Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Volkszählung 1980. Band 10: Schweiz. Schulbildung, erlernter Beruf. Bern 1985 sowie SPJ, 1973, S. 126 ff.; 1984, S. 44 f. und 154 f.
[2] Am 10. März 1985 stimmte der Souverän der Aufhebung der Beiträge für den Primarschulunterricht mit 802 882: 570 221 zu. BBl, 1985, I, S. 741 und 1548; TA, 26.2.85; Vat., 6.3.85; Presse vom 11.3.85. Vgl. auch Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 10. März 1985, Zürich 1985 und SPJ, 1984, S. 154.
[3] Der Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Volksinitiative für einen einheitlichen Schuljahresbeginn wurde am 22. September 1985 mit 984 463: 688 459 angenommen. NZZ, 20.6.85 ; 7.8.85 ; 15.8.85 ; SGT, 13.8.85 ; BZ, 24.8.85; TA, 24.8.85; 31.8.85; BaZ, 27.8.85; NZZ, 4.9.85; 12.9.85. Pro: Presse vom 4.9.85; TA,17.9.85. Contra: Presse vom 6.9.85; NZZ, 13.9.85; 19.9.85. Abstimmungsergebnis: Presse vom 23.9.85; NZZ, 24.9.85; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 22. September 1985, Zürich 1985. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 155.
[4] Wechsel zum Spätsommerschulbeginn: NZZ, 2.11.85; TA, 2.11.85. Ebenfalls umstellen will 1988/89 das Fürstentum Liechtenstein, welches sonst das einzige Land Europas mit Frühjahresschulbeginn wäre (Vat., 28.9.85). Ausbildungszeit bis zur Matura: NZZ, 23.9.85; 2.11.85; TA, 27.9.85; 2.11.85.
[5] Konkordat: AS, 1971, S. 119 ff. Nicht in den kantonalen Schulgesetzen verankert, wohl aber in den meisten Gemeinden realisiert, ist das 9. Schuljahr in den Kantonen Al, AR, NW, OW, SZ, UR und ZG ; nur 11 Jahre lang dauert die Ausbildung bis zur Matura in einigen Gemeinden des Kantons VD (TA, 26.4.85 ; 31.8.85 ; BZ, 29.4.85). Vgl. auch SPJ, 1970, S. 148 f.
[6] TA, 31.8.85 ; BZ, 3.9.85. Bern : BZ, 11.3.85 ;12.12.85 ; Berner Presse, 22:24.5.85 ; 5.9.85;10.9.85 ; Wo Z, 22, 31.5.85; Extra-Woka (Studentenschaft der Universität Bern), 4, 18.10.85; 5, 15.12.85. Als Antwort auf den Beschluss des Berner Grossen Rates lancierte ein überparteiliches Komitee eine Doppelinitiative, die unter anderem den Übertritt an die Oberstufe um 2 Jahre verschieben möchte (siehe auch unten sowie Bund, 1.6.85 ; BZ, 31.8.85; 21.11.85).
[7] EDK, Empfehlungen und Beschlüsse betreffend Einführung, Reform und Koordination des Unterrichts in der zweiten Landessprache für alle Schüler während der obligatorischen Schulzeit, 1975. TA, 15.1.85 ; 25.3.85 ; 5.8.85 ; 4.12.85; 5.12.85; NZZ, 7.3.85; SGT, 24.4.85; Wir Brückenbauer, 19, 8.5.85. Aargau: AT, 3.5.85. Luzern: Vat., 31.12.85. Ostschweiz: SGT, 4.12.85; 18.9.85; NZZ, 6.12.85. Zürich: TA, 25.3.85; 10.4.85; 20.8.85. W. Heller, Kann die Primarschule den Fremdsprachenunterricht verkraften?, 1984. Vgl. auch SPJ, 1975, S. 139; 1984, S. 155.
[8] NZZ, 25.1.85 ; 12.3.85. Der Kommissionsvorschlag verzichtete auf die Eingliederung von Turnen und Sport in den Fächerkanon. Vgl. SPJ, 1968, S. 127 ; 1983, S. 162 sowie W. Sörensen, «L'Ordonnance fédérale de maturité, instrument de coopération entre Confédération et cantons», in EDK, Bildungspolitik im schweizerischen Föderalismus, Bern 1985, S. 43 ff. Der NR überwies ein Postulat Pini (fdp, TI) für eine stärkere Berücksichtigung des Italienischen an den Gymnasien (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1250 f.). Vgl. auch den Vorschlag von NR Bonny (fdp, BE), der Maturität einen Eigenwert für nicht akademische Berufe zu verleihen (LNN, 14.3.85). Ein ähnlich lautendes Postulat wurde auch vom Aargauer Kantonsrat überwiesen (Vr, 19.6.85).
[9] Vgl. Bundesgerichtsentscheide für LU (Vat., 26.1.85; 14.3.85; TA, 11.3.85, Schweiz. Zentralblatt fürStaatsund Gemeindeverwaltung, 86/1985, S. 492 ff.) und ZH (Zürcher Presse vom 27.4.85). Nidwalden: Vat., 12.1.85; 9.3.85; 23.4.85; 29.4.85; 3.6.85; 22.11.85; LNN, 29.4.85; 4.6.85; 22.11.85; TA, 29.4.85; 22.11.85. Siehe auch EDK, Grundsätze zur Mädchenbildung, 1972 ; dies., Gleiche Ausbildungschancen für Mädchen und Knaben, 1981; Erziehungsdirektion des Kantons Zürich, Handarbeit und Hauswirtschaft in den Volksschulen der deutschen Schweiz, Zürich 1982; ferner LNN,12.4.85 ; BaZ, 23.4.85 ; 24 Heures, 22.5.85 ; 23.5.85 ; TA, 24.5.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 156.
[10] Luzern: LNN, 27.4.85; 6.5.85; 6.9.85; Vat., 4.5.85; 6.5.85; 27.8.85; 5.12.85. Solothurn: SZ, 7.2.85; 23.2.85 ; 27.2.85 ; 5.3.85. Vgl. auch die Revision der Schulgesetze in AG (AT, 7.3.85 ; 3.5.85), AR (Bund, 8.3.85) und FR (Lib., 11.2.85; 16.10.85) sowie die neue Stundentafel in ZG (LNN, 17.8.85; 17.12.85). Siehe auch SPJ, 1984, S. 156.
[11] Vgl. EDK, Zur Entwicklung der Schulstrukturen: Strukturreformen und Schulversuche in der Schweiz, Bern 1984. Bern: BZ, 31.8.85; 21.11.85; TA, 27.11.85. Solothurn: SZ, 29.3.85; 26.6.85; 14.11.85; 2.12.85; siehe auch SPJ, 1983, S. 162; 1984, S. 156 f. Vgl. ferner die Oberstufenreform in TI, die 10 Jahre nach der Verabschiedung des Gesetzes über die scuola media voll durchgesetzt ist (CdT, 6.2.85 ; 14.3.85 ; 10.9.85 ; 15.11.85 ; NZZ, 14.3.85 sowie SPJ, 1974, S. 137 und A. Giaccardi, «La scuola ticinese: una scuola a mesura di cantone e di regione», in EDK, Bildungspolitik im schweizerischen Föderalismus, Bern 1985, S. 27 ff.
[12] Vat., 8.7.85 (EDK-Studie); vgl. auch EDK/Bundesamt für Statistik, Morgen... wieviele Schüler?, Genf, 1985; EDK, Massnahmenkatalog betreffend Lehrerarbeitslosigkeit, 1977; dies., Empfehlungen betreffend Katalog möglicher Massnahmen zur Vermehrung bzw. Wahrung des Stellenangebots für Lehrer, 1981. Nicht mit dem Gleichheitsartikel zu vereinbaren ist die Forderung einiger Lehrervereine, den Beschäftigungsgrad von sog. Doppelverdienerinnen zu verkleinern (Vat., 16.1.85; SGT, 19.3.85). Die Verschlechterung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt bewirkte ferner eine Zunahme der Konflikte um die Wiederwahl von Lehrern (Bund, 25.1.85; 2.11.85; SZ, 29.8.85; WoZ, 49, 6.12.85). Siehe auch SPJ, 1984, S. 156.
[13] Zur Sparpolitik in ZH vgl. NZZ, 8.6.85; Vr, 5.8.85, zu derjenigen in BE siehe Berner Presse vom 23.1.85; 25.4.85 (Die Erziehungsdirektion übertrafden Sparbeschluss von 1983 mit 102 Klassenschliessungen im Schuljahr 1984/85 um das doppelte). Gegen die Sparpolitik im Bildungswesen führte der VPOD einen gesamtschweizerischen Aktionstag durch (Presse vom 5. und 6.11.85). Die durchschnittliche Klassengrösse sank weiter und liegt nun unter 20 Schülern. Notprogramme : BE (Berner Presse vom 13.2.85), JU (FAN, 23.1.85 ; 5.3.85), LU (Vat., 16.1.85 ; LNN, 25.5.85). Aekenmatt-Initiative : Bund, 12.7.85 ; 20.7.85 ; 21.9.85 ; Berner Presse vom 22.11.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 156.
[14] Französische Schule: Berner Presse vom 12.3.85; 3.10.85; BaZ, 4.4.85.
[15] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1983/84, Bern 1984; dass., Schülerstatistik 1984/85, Bern 1986; NZZ, 31.5.85. Maturitätsprüfungen: Bundesamt für Statistik, Bildungsstatistik Nr. 1 (Maturitäten 1985), Bern 1986; Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 405 ff. Vgl. ferner SPJ, 1984, S. 157.
[16] Von Volk oder Parlament wurden Einführungsgesetze gutgeheissen in BL (BaZ, 11.6.85 ; 2.12.85), BS (BaZ, 22.2.85), FR (Lib., 13.2.85; 11.5.85; 20.9.85) und SO (SZ, 2.12.85); in TG steht die Volksabstimmung noch aus (SGT, 13.12.85). Erzieherorganisationen protestierten in GE gegen den vorgestellten Entwurf zum Einfiihrungsgesetz und reichten eine Petition ein (JdG, 19.4.85 ; 7.6.85 ; 22.6.85). In BS verwarf der Souverän die Volksinitiative «Berufsbildung für alle», welche 1980 vom Basler Gewerkschaftsbund und der Gewerkschaft Erziehung eingereicht worden war (BaZ, 22.2.85; 29.5.85; 30.5.85; 10.6.85). Vgl. auch SPJ, 1980, S. 190; 1983, S. 164.
[17] BZ, 1 5.1.85 ;NZZ, 4.6.85 ; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1305 (Anfrage M. Weber, Idu, ZH). Verstösse gegen das Berufsbildungsgesetz: Berner Presse vom 4.3.85; 11.3.85; 18.3.85; 29.11.85; Tell, 7, 28.3.85. Vgl. auch E. Wettstein u.a., Die Berufsbildung in der Schweiz — eine Einführung, Luzern 1985; U. Kraft, « natürlich hat mich meine Lehre verändert !», Zürich 1985. Zum Stand des Nationalen Forschungsprogramms Nr. 10 « Bildung und das Wirken in Gesellschaft und Beruf» (EVA) siehe BaZ, 31.10.85; 1.11.85; NZZ, 2.11.85 Vgl. auch SPJ, 1983, S. 164.
[18] TA, 14.1.85; Presse vom 27.4.85 ; TW, 4.5.85 ; BaZ, 13.5.85. Vgl. auch die vom NR überwiesene Motion der Wirtschaftskommission für ein befristetes Weiterbildungsprogramm für Fachlehrer an Berufsschulen (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 411 f.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 724 ff.). Siehe ferner SPJ, 1983, S. 164 f.; 1984, S. 155.
[19] SAP-Initiative und SP-Motionen: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1601 ff.; Presse vom 27.9.85; PZ, 36, 2.10.85; SGB, 28, 3.10.85; Bresche, 277, 14.10.85; 278, 28.10.85. In TI wurden zwei Volksinitiativen der SAP für eine Verbesserung der beruflichen Ausbildung im Verhältnis 2:3 abgelehnt (CdT, 22.5.85; 3.9.85; 9.9.85). SGBKonzept: SGB-Rundschau, 77/1985, S. 100 ff.; NZZ, 2.7.85; Bresche, 275, 16.9.85; 280, 25.11.85. NR Carobbio (psa, TI) zog seine Motion, die ebenfalls auf eine möglichst vielseitige Berufsausbildung abzielte, zurück (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 408 ff.). Vgl auch SPJ, 1983, S. 164 f.; 1984, S. 157.
[20] Bundesamt für Statistik, Schülerstatistik 1984/85, Berufsausbildung (Sekundarstufe II), Bern 1985; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 685 ff.; wf, Kurzinformationen, 19, 13.5.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 158. Siehe ferner R. Gurny u.a., Karrieren und Sackgassen. Wege ins Berufsleben junger Schweizer und Italiener in der Stadt Zürich, Diessenhofen 1984; SGT, 19.6.85; NZZ, 10.9.85 (Frauen und Berufsbildung).
[21] Personalstopp: VSS, Aktuell, 1985, Nr. 8; Ww, 20, 16.5.85; TA, 23.5.85; 8.7.85; NZZ, 24.5.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 158. Hayek-Studie: Presse vom 26.7.85; NZZ, 12.9.85. Zu den Problemen des wissenschaftlichen Nachwuchses unter dem Personalstopp siehe Schweiz. Wissenschaftsrat (Hg.), Von der Nachwuchs- zur Mittelbaupolitik, Bern 1984 und VPOD-Uni-Gruppe (Hg.), Hochschulpolitik in der Sparklemme, Zürich 1985. Siehe ferner E. Michel-Alder, «Müde Denkfabriken», in R. Blum / P. Ziegler, Einspruch, 12 Vierzigjährige zur politischen Situation in der Schweiz, Zürich 1985, S. 88 ff.
[22] Vorschläge von Wirtschaftskreisen: BaZ, 18.1.85; NZZ, 18.11.85. Vgl. auch die überwiesenen Postulate Basler (svp, ZH), Uchtenhagen (sp, ZH), sowie die eingereichten Motionen Lauber (cvp, VS), Schafger (cvp, JU) und Uchtenhagen : Amtl. Bull. NR, 1985, S. 978 f. und 2245 f. ; Verhandl. B.vers., 1985, 111, S. 88 ; IV, S. 82 f. und 91. Die eidgenössischen Räte genehmigten für die Dauer von 5 Jahren 50 neue Stellen für den Bereich des Schulrats (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2031 ff. und 2176 ff. und Amt/ Bull. StR, 1985, S. 623 ff. und 703 ff.). NR Lüchinger (fdp, ZH) wollte die von Hayek geforderte Personalaufstockung mit weiteren Rationalisierungsmassnahmen wie z. B. der Aufhebung der Pharmazie verbinden ( Verhandl. B.vers., 1985, IV, S. 61 f. ; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2033); vgl. auch die Stellungnahme des Schweiz. Wissenschaftsrates (Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 5 ff.). Siehe ferner SPJ, 1984, S. 158.
[23] Übergangsregelung: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 894 ff. und 1297; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 61 f., 365 f. und 462; BBl, 1985, II, S. 296; NZZ, 22.1.85; Presse vom 6.3.85; 6.6.85; 13.6.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 159. Baukredite: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 897 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 540 ff.; BBl, 1985, I, S. 757 ff. ; II, S. 1340 ff.; Presse vom 7.6.85; 27.9.85. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 166.
[24] BBl, 1985, I, S. 711 ff.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 979 ff.; Verhandl. B.vers. 1985, IV, S. 72; Presse vom 15.3.85; 12.6.85; 13.6.85; NZZ, 25.11.85. Hochschulausgaben 1984: Die Volkswirtschaft, 59/1986, S. 319 ff.
[25] BR zum Postulat Bonny (fdp, BE) betreffend Beschäftigungsprobleme von Hochschulabsolventen: Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 91 ff.; BZ, 11.3.85; vgl. auch die Untersuchungen über Berufsaussichten von Hochschulabsolventen (NZZ, 2.2.85; 7.12.85) sowie Schweiz. Wissenschaftsrat, «Akademikerbeschäftigung und Hochschulpolitik. Gestern—heute—morgen», in Wissenschaftspolitik, 14/1985, Beiheft 32. Numerus clausus in Bern: Berner Presse vorn 6.9.85; in Zürich NZZ, 18.1.85; TA, 19.1.85; 5.2.85. Veterinärmedizin: Presse vom 25.1.85; Bund, 14.2.85; 16.4.85; 24.5.85; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 10; Vat., 27.8.85; TA, 24.10.85; vgl. SPJ, 1984, S. 158.
[26] AS, 1984, S. 750; vgl. auch SPJ, 1984, S. 159 und den neoliberalen Vorschlag für eine eigenfinanzierte Hochschulbildung (P. Bohley, «Finanzierung und Steuerung öffentlicher Hochschulen durch Studiengebühren in Verbindung mit Gebührengutscheinen und Steueranrechnung», in Wirtschaft und Recht 37/1985, S. 331 ff.). St. Gallen: SGT, 6.7.85; 29.8.85; 23.9.85;15.10.85. Tessin: CdT, 29.1.85;10.12.85; 11.12.85;13.12.85; TA, 29.1.85; SGT, 3.7.85; Coop-Zeitung, 41, 10.10.85.
[27] Bundesamt für Statistik, Studenten an den schweizerischen Hochschulen 1984/85, Bern 1985 ; dass., Hochschul- und bildungspolitischer Überblick, Bern 1985; TA, 23.5.85; Presse vom 14.8.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 160.
[28] Verein feministische Wissenschaft Schweiz, Bulletin, 1985, Nr. 1; ders., Rundbrief, 1985, Nr. 0-3 ; 1986, Nr. 1; Schweiz. Geisteswissenschafitiche Gesellschaft, Bulletin, 1985, Nr. 1; BaZ, 9.2.85. Siehe auch SPJ, 1984, S. 160 und Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 203 ff.; Die Stellung der Frau in der Schweiz, Teil IV, 1984, S. 153 ff.; Bundesamt für Statistik, Hochschulpersonalstatistik 1984, Bern 1985.
[29] Stipendien: siehe unten, Wohnungsnot: Presse vom 20.6.85; NZZ, 21.6.85; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 9-12. Siehe auch VSS, Rechenschafbericht 1984/85 des leitenden Ausschusses; ders., Der VSS auf einen Blick, Bern 1984. Zürich: Zürcher Student/in, 13, 5.6.85; TA, 28.6.85; Zürcher Presse vom 1.7.85; VSS, Aktuell, 1985, Nr. 13. Vgl. auch SPJ, 1984. S. 160 f
[30] Der FDP-Parteitag unterstützte die Vorlage mit 89:78 (Presse vom 28.1.85) der SVP-Parteitag mit 96 : 23 (Presse vom 4.2.85) und der CVP-Parteitag mit 125 : 87 Stimmen (Presse vom 11.2.85). Komitee für gerechte Stipendien: Zürcher Student/in, 27/28, 1.2.85; SGT, 6.2.85; Presse vom 13.2.85; Komitee für gerechte Stipendien, Bewährtes nicht gefährden, Bern 1985 (Argumentenkatalog und Quellenmaterial); EDK Erklärung zur Stipendienpolitik, 1984. Abstimmungskampf: VSS, Aktuell, 1985, Nr. 8; NZZ, 26.1.85; 18.2.85; Extra-Woka (Studentenschaft der Universität Bern), 1, 15.2.85 ; 2. 19.4.85 ; LNN, 16.2.85 ; BZ, 20.2.85 ; 25.2.85 ; CdT, 5.3.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 161.
[31] Am 10. März 1985 verwarfder Souverän den Bundesbeschluss über die Aufhebung der Ausbildungsbeiträge mit 651 854 : 716 717. Presse vom 11.3.85; Extra-Woka (Studentenschaft der Universität Bern), 2, 19.4.85; Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 10. März 1985, Zürich 1985. Nach der Abstimmung reichte NR Carobbio (psa, TI) eine parlamentarische Initiative ein, mit der er im Stipendiengesetz für alle Kantone die Höhe der Stipendien harmonisieren, die Mindestbeiträge festlegen und die Voraussetzungen der Stipendiengewährung vereinheitlichen will (Verhandl. B.vers., 1985, I/II, S. 19).
[32] Solothurn : SZ, 27.3.85; 28.3.85; 21.6.85 ; 26.6.85; 1.7.85; vgl. auch EDK, Modell eines kantonalen Gesetzes betreffend Ausbildungsbeiträge, 1981. Verabschiedet wurden auch Teilrevisionen der Stipendiengesetze in BL (BaZ, 12.1.85; 30.1.85), JU (FAN, 29.3.85; 26.4.85) und LU (Vat., 5.3.85; 24.4.85). Zürich: Vr, 17.5.85; NZZ, 24.5.85; 31.5.85; 10.6.85; TA, 29.5.85; 10.6.85. Vgl. auch SPJ, 1982, S. 150; 1984, S. 161.
[33] Rahmenkredit: Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1938 ff.; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 425 ff.; BBl, 1985, I, S. 933 ff.; 1986, I, S. 90; Presse vom 5.3.85; 20.6.85; 5.12.85; 6.12.85. Sondermassnahmen: BBl, 1986, S. 321 ff.; Presse vom 3.12.85. Vgl. auch A. Egli, «Der Stellenwert der Forschung in der Politik», in Documenta, 1985, Nr. 4, S. 18 ff.; Bundesamt für Statistik, Die Aufwendungen des Bundes für Forschung und Entwicklung von 1976 bis 1983. Überblick, Bern, 1985 ; dass., Die Aufwendungen des Bundes für Forschung und Entwicklung 1982/83. Basisdaten, Bern 1985; Schweiz. Handels- und Industrie-Verein, Forschung und Entwicklung in der schweizerischen Privatwirtschaft, Zürich 1985. Zu den forschungspolitischen Strukturen siehe Wissenschaftspolitik, 14/1985, S. 171 ff. Vgl. auch oben (Hochschule).
[34] BBl, 1985, III, S. 223 ff.; Schweiz. Wisschenschaftsrat, Ziele für eine schweizerische Forschungspolitik, Bern 1985; Presse vom 31.7.85; NZZ, 24.10.85. Der BR verabschiedete ferner die Vollzugsverordnung zum Forschungsgesetz (Presse vom 11.6.85). Vgl. auch SPJ, 1983, S. 169 und D. Freiburghaus / W. Zimmermann, Wie wird Forschung politisch relevant? Bern 1985.
[35] J. Frischknecht u.a., Die unheimlichen Patrioten. Politische Reaktion in der Schweiz, Zürich 1984. WoZ, 5, 1.2.85; 19, 10.5.85; Presse vom 3.5.85; 25.10.85. Vgl. auch SPJ, 1984, S. 162.
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