Année politique Suisse 1986 : Infrastructure, aménagement, environnement
Protection de l'environnement
La catastrophe chimique de Schweizerhalle fait apparaître les dangers de la civilisation moderne — L'état de santé de la forêt s'aggrave de façon alarmante — D'autres ordonnances d'exécution de la loi sur la protection de l'environnement sont mises en vigueur — Le Conseil fédéral présente sa stratégie de lutte contre la pollution de l'air au moyen de laquelle il entend ramener le taux de pollution de l'air à celui des années cinquante — Après l'entrée en vigueur de l'interdiction des phosphates dans les lessives, la protection des eaux doit se poursuivre au moyen de mesures touchant les matières chimiques et l'agriculture — L'ordonnance sur les polluants du sol prend effet — Une étude présente les principes d'un traitement écologique des déchets; une solution pour la gestion des déchets spéciaux se révèle de plus en plus urgente — L'ordonnance sur la protection contre le bruit pose les limites de tolérance maximale — L'usine hydro-électrique projetée dans la région de la Greina aux Grisons et qui était contestée ne sera pas construite.
Umweltpolitik
Die Verunsicherung in der Bevölkerung angesichts von Umweltkatastrophen wie dem Reaktorunglück in Tschernobyl und der Vergiftung des Rheins infolge des Sandoz-Unfalls in Schweizerhalle führte im Berichtsjahr zu einer
Verschärfung der Diskussion um die Umweltpolitik. Während Linke und Grüne solche verheerenden Unfälle als logische Konsequenz der modernen Zivilisation mit ihrer potentiell lebensbedrohenden Grosstechnologie einschätzten und deshalb eine radikale Umkehr hin zu einer ökologisch ausgerichteten Wirtschaftsweise forderten, begnügten sich bürgerliche Kreise zumeist damit, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu verlangen. Neben diesen Katastrophen stand das Problem der Luftreinhaltung nach wie vor im Zentrum, hatte sich doch der Zustand des Waldes erneut erheblich verschlechtert. Vermehrt ins Bewusstsein der Bevölkerung rückte aber auch die steigende Belastung von Luft, Boden und Wasser durch umweltgefährdende Stoffe sowie das ungelöste Abfallproblem
[1].
In der Nacht auf den 1. November
kam es in einer Lagerhalle der Firma Sandoz zu einem Chemiegrossbrand, der katastrophale Auswirkungen auf das Ökosystem des Rheins hatte. Durch das mit grossen Mengen von Agrochemikalien angereicherte Löschwasser gelangten unter anderem giftige Insektizide und Quecksilberverbindungen in den Fluss und vernichteten den gesamten Bestand an Fischen und Mikrolebewesen bis weit über die Landesgrenzen hinaus. Die Wiederbelebung des Rheins wird nach Ansicht von Experten mindestens zehn Jahre dauern. Über Stunden war zudem unklar, ob der Brand, bei dem gegen 800 Tonnen Chemikalien in Flammen aufgingen, eine akute Gesundheitsgefährdung darstelle. Niemand wusste genau, welche Stoffe die stinkende Chemikalienwolke enthielt — nicht zuletzt deshalb, weil die Firma Sandoz keine genaue Inventarliste der gelagerten Stoffe vorlegen konnte. Zwar war noch in der Nacht Katastrophenalarm ausgelöst worden, doch funktionierte die Warnung und Information der Bevölkerung und namentlich auch der Rheinanliegerstaaten, die ihr Trinkwasser teilweise aus dem Fluss beziehen, nicht bzw. erfolgte zu spät. Die ungenügende Informationspolitik der Basler Behörden sowie der Sandoz löste Angst und Verunsicherung aus, war doch das reale Ausmass der Bedrohung während Stunden ungewiss. Dass Schweizerhalle kein Einzelfall war, zeigte eine ganze Reihe von weiteren, kleineren Chemieunfällen, die in der Folge öffentlich bekannt wurden
[2]. In mehreren
Demonstrationen im In- und Ausland gaben die Betroffenen ihrem Unmut und ihrer Angst Ausdruck und forderten unter anderem ein Verbot von umwelt- und gesundheitsgefährdenden Produktionsverfahren. Nachdem die Sandoz die Katastrophe anfangs noch zu einem blossen Ereignis heruntergespielt hatte, entschuldigte sie sich später bei der Bevölkerung. Drei Wochen nach dem Unglück wandte sich erstmals Sandoz-Präsident Moret an die Öffentlichkeit und erklärte, dass sein Konzern für finanzielle Schäden aufkommen werde. Um das Vertratien der Bevölkerung zurückzugewinnen, will die Sandoz ihre Informationspolitik verbessern sowie eine umweltschonendere Produktion anstreben
[3].
Im Namen der Gesamtregierung gab
Bundesrat Egli am 2. Dezember vor der eigens dazu einberufenen Vereinigten Bundesversammlung eine Erklärung zur Chemiekatastrophe ab. Er kündigte die Verbesserung der Melde- und Alarmorganisation, die Inventarisierung potentiell gefährlicher Anlagen sowie eine wirksamere staatliche Kontrolle an, appellierte aber auch an die Selbstverantwortung der Industrie, bessere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. In der parlamentarischen Diskussion bestand zwar Einigkeit darüber, dass solche Katastrophen künftig verhindert werden müssten, doch gingen die Meinungen über die nötigen Vorkehrungen weit auseinander. Vertreter der Linken, der LdU/EVP-Fraktion, der Grünen und der NA forderten rigorose staatliche Kontrollen sowie eine Beschränkung der Produktion gefährlicher Erzeugnisse. Die Mehrheit der bürgerlichen Redner dagegen warnte davor, sich zu Überreaktionen hinreissen zu lassen ; sie gab ihrem Vertrauen in die Selbstverantwortung der Industrie Ausdruck und forderte diese zu einem Ausbau ihrer Sicherheitsvorkehrungen auf. Jedoch anerkannten gerade einige Industrievertreter die Berechtigung verstärkter staatlicher Interventionen
[4].
Nachdem 1985 eine Stagnation des
Waldsterbens festgestellt worden war,
verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Waldes im Berichtsjahr alarmierend. Aus der Sanasilva-Waldschadeninventur 1986 geht hervor, dass die Zahl der geschädigten Waldbäume innert Jahresfrist um 14% auf 50% zugenommen hat. Dabei sind die Laubbäume (+16%) stärker betroffen als die Nadelbäume (+13%). Den grössten Schadenanteil trägt die Alpenregion mit 60% kranken Bäumen (+ 17%); auf der Alpensüdseite sind es sogar 65%. Angesichts der bedrohlich steigenden Schäden wurde eine Fortsetzung des 1987 auslaufenden Sanasilva-Programms beschlossen. Da seine Volksinitiative «Kampf dem Waldsterben» nicht zustande kam, lancierte der Umweltschützer F. Weber eine neue Initiative «Rettet unsere Wälder», die ebenfalls verlangt, dass die Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung auf den Stand von 1955 reduziert wird
[5]. Vom Parlament war der Bundesrat anlässlich der Sondersession zum Thema Waldsterben im Vorjahr aufgefordert worden, in einem Konzept festzulegen, auf welchen Stand und mit welchen zusätzlichen Massnahmen die Luftqualität verbessert werden solle. Nach diesem nun vorgelegten Luftreinhalte-Konzept will die Landesregierung die Luftbelastung so weit reduzieren, dass sie wieder den Stand der 50er Jahre erreicht. Sie kam allerdings zum Schluss, dass das gesteckte Ziel bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen mit den ins Auge gefassten Massnahmen nicht erreicht werden könne. Aufgrund der alarmierenden Ergebnisse des Sanasilva-Waldschadenberichts forderte Nationalrat Künzi (fdp, ZH) in einer dringlichen Interpellation deshalb weitergehende Massnahmen. Der Bundesrat anerkannte deren Notwendigkeit und gab zugleich zu bedenken, dass ihre Realisierung in erster Linie vom politischen Willen des Parlaments abhänge
[6].
Im Berichtsjahr wurden
vier weitere Ausführungsverordnungen zum Umweltschutzgesetz (USG) erlassen. Seit dem 1. September 1986 gelten die Verordnung über
umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV) und jene über
Schadstoffe im Boden (VSBo), ab dem 1. April 1987 die
Lärmschutzverordnung (LSV) sowie die Verordnung über den Verkehr mit
Sonderabfällen (VVS). Die Stoffverordnung setzt mit ihren Vorschriften über Herstellung, Abgabe, Verwendung und Beseitigung von umweltgefährdenden Stoffen bei der Quelle von Umweltbelastungen an. Dabei geht sie von einer umfassenden Sorgfaltspflicht beim Umgang mit chemischen Stoffen und Erzeugnissen aus. Um die Gefährdung von Mensch und Umwelt auf ein Minimum zu begrenzen, schreibt die StoV eine dreistufige Kontrolle sowie die Weitergabe von umweltrelevanten Informationen an die Verbraucher vor. Nach dem Verursacherprinzip ist der Hersteller jedes Stoffes im Rahmen der Selbstkontrolle verpflichtet, dessen Umweltverträglichkeit zu untersuchen und zu beurteilen. Dazu kommen Anmelde- bzw. Bewilligungsverfahren für neue und bestimmte alte Stoffe (Risikogruppen) sowie als weitere Kontrolle die Marktüberwachung. Zu diesen allgemeinen Bestimmungen werden in laufend nachgeführten Anhängen Vorschriften für besonders umweltgefährdende Stoffgruppen erlassen
[7].
Abgeschlossen wird die Reihe der wichtigen Ausführungserlasse zum USG mit der
Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die im Berichtsjahr in die Vernehmlassung geschickt wurde. Während das USG nur allgemein festhält, dass für geplante Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, eine UVP durchzuführen sei, führt der Verordnungsentwurf nun über 80 prüfungspflichtige Anlagetypen verbindlich auf. Bei diesen handelt es sich vorwiegend um Grossanlagen in den Bereichen Verkehr, Energie, industrielle Betriebe, Wasserbau, Landesverteidigung, Entsorgung, Sport, Tourismus und Freizeit. Die UVP wird in die bereits bestehenden Genehmigungsverfahren eingebaut; sie soll eine umfassende Beurteilung der Umweltauswirkungen des projektierten Vorhabens erlauben. Lassen sich allfällige Mängel eines Projektes nicht korrigieren, wird dieses zur Ablehnung empfohlen. Bei bestimmten Anlagetypen räumt die UVP-Verordnung dem Bundesamt für Umweltschutz (BUS) ein Anhörungsrecht ein. Die Ergebnisse einer UVP müssen wegen der vorgesehenen Verbandsbeschwerde öffentlich eingesehen werden können; seit mindestens zehn Jahren gesamtschweizerisch tätige Umweltschutzorganisationen sind beschwerdeberechtigt
[8].
Der effiziente Vollzug des USG rückt nun — nachdem die wichtigsten Ausführungsbestimmungen zu den einzelnen Umweltbereichen vorliegen — ins Zentrum der schweizerischen Umweltpolitik. Um diese Aufgabe zu erfüllen,
müssen in den meisten Kantonen die Umweltschutzämter personell aufgestockt, zum Teil auch erst eingerichtet werden. Erhöhte Bedeutung kommt auch der Aus- und Weiterbildung von Umweltschutzexperten zu. Die Arbeiten zu einem Schulungskonzept für kantonale und kommunale Vollzugsbehörden sind im Gange
[9].
Luftreinhaltung
Angesichts der erneuten Verschlechterung des Waldzustandes gehört die Luftreinhaltung weiterhin zu den vordringlichen Aufgaben der Umweltpolitik. Entgegen der Einschätzung der Automobilverbände, das Problem der Luftbelastung durch Motorfahrzeuge sei unter Kontrolle, betonte der Bundesrat, das lufthygienische Ziel sei erst erreicht, wenn die von der Luftreinhalteverordnung (LRV) vorgegebenen Immissionsgrenzwerte unterschritten seien. Zur Reduktion der Schadstoffe in der Luft bedürfe es daher weiterer Anstrengungen
[10]. Da die
Luftverschmutzung nicht nur die Umwelt, sondern auch die Gesundheit der Menschen in zunehmendem Mass gefährdet, appellierten 3500 Schweizer Ärztinnen und Ärzte an den Bundesrat, Notstandsmassnahmen zu ergreifen. Insbesondere verlangten sie eine drastische Reduktion des Treibstoffverbrauchs im Privatverkehr. Mit der Überweisung eines Postulats Carobbio (psa, TI) forderte der Nationalrat die Regierung auf, medizinische Untersuchungen über den Zusammenhang von Luftverschmutzung und Erkrankungen der Atemwege bei Kindern durchführen zu lassen. Zunehmend als Problem wahrgenommen werden auch die sogenannten Wohngifte in der Raumluft; verschiedene Umweltschutzexperten und Kantonschemiker schlugen deshalb vor, einen weiteren Anhang zur Stoffverordnung zu schaffen, der die Verwendung von Stoffen in Innenräumen regelt
[11].
Die Schweiz ist daran interessiert, dass auch in anderen Staaten Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität unternommen werden. Der Bundesrat ersuchte das Parlament um die Ermächtigung, das von der Schweiz im Vorjahr unterzeichnete
Zusatzprotokoll zum internationalen Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung zu ratifizieren. Dieses verlangt die Verringerung der Schwefelemissionen um mindestens 30% bis spätestens 1993. Der Ständerat genehmigte das Protokoll einstimmig und überwies ein Postulat seiner vorberatenden Kommission, das die Landesregierung auffordert, auch bezüglich der internationalen Begrenzung anderer Schadstoffemissionen ihre Anstrengungen zu verstärken
[12].
Der Bundesrat verabschiedete das vom Parlament geforderte Luftreinhalte-Konzept, in welchem er — ausgehend von einer Darstellung des Ist-Zustandes und den Auswirkungen der Luftverschmutzung auf Mensch und Umwelt — den Soll-Zustand der Luftqualität festlegte. Da die Schadstoffemissionen seit den 50er Jahren erheblich zugenommen haben und heute die in der LRV festgelegten Immissionsgrenzwerte v.a. in den städtischen Agglomerationen zum Teil um das Zwei- bis Vierfache überschritten werden, muss zur Verminderung der Luftbelastung der Schadstoffausstoss drastisch reduziert werden. Das Luftreinhalte-Konzept sieht vor, dass bei den Schwefeldioxid-Emissionen bis 1990 der Stand von 1950 und bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen bis 1995 der Stand von 1960 erreicht werden soll. Unter Einbezug der zu erwartenden Wirtschafts- und Verkehrsentwicklung wurde eine Reihe von Massnahmen aus den Bereichen Verkehr und Energie auf ihre Wirksamkeit und Realisierbarkeit hin untersucht und eingeteilt in solche, die der Bundesrat möglichst rasch zu realisieren gedenkt oder je nach Ergebnis der noch laufenden Abklärungen ergreifen wird, und solche, die politisch gegenwärtig kaum realisierbar sind oder aus heutiger Sicht keinen Beitrag zur Verbesserung der lufthygienischen Situation leisten können. Der Bundesrat verzichtete jedoch darauf, einschneidende Massnahmen, die früher bereits behandelt und abgelehnt worden waren (z.B. Treibstoffrationierung, Öko-Bonus, motorfahrzeugfreie Tage), erneut zu prüfen. Hingegen beabsichtigt er, allenfalls eine Verschärfung der LRV zu verfügen und insbesondere eine zweckgebundene Lenkungsabgabe auf fossiler Energie einzuführen. Die Gesamtbilanz der Untersuchungen ergab folgendes Bild: Mit den vorgesehenen Massnahmen kann bei den Schwefeldioxid-Emissionen das lufthygienische Ziel erreicht werden, bei den Stickoxid- und Kohlenwasserstoff-Emissionen hingegen nicht. Der Bundesrat rief deshalb die Kantone und Gemeinden dringend auf, auch ihrerseits die im Rahmen des Vollzugs der LRV notwendigen Vorkehrungen gegen übermässige Immissionen so rasch als möglich zu ergreifen. Seinerseits beabsichtigt er, auch Massnahmen, die er gegenwärtig für politisch kaum realisierbar hält, im Hinblick auf ihre allfällige spätere Durchsetzbarkeit weiter im Auge zu behalten.
Alle Bundesratsparteien, die Automobil- und die Umweltverbände begrüssten den bundesrätlichen Massnahmenkatalog und bekräftigten ihr grundsätzliches Einverständnis mit der Stossrichtung des Luftreinhalte-Konzepts. Von den
Massnahmen, die der Bundesrat möglichst rasch verwirklichen möchte, stiessen die vorgeschlagenen Verschärfungen der Abgasvorschriften mehrheitlich auf Zustimmung. Hingegen meldeten die FDP, die SVP und die Automobilverbände gegen die Einführung einer Lenkungsabgabe auf Brenn- und Treibstoffen, aber auch gegen die Erhebung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrssteuer Bedenken an. Konsequentere Schritte zur Verminderung der Luftbelastung durch den Verkehr verlangten die Umweltorganisationen und die SP. Dabei stellten sie auch eine weitere Zunahme der Mobilität in Frage
[13]. Einstweilen ist das Parlament noch nicht bereit, drastische und bei breiten Bevölkerungsschichten wenig populäre Massnahmen zu beschliessen. So lehnte der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Bern, welche die Vorbereitung einer Treibstoffrationierung verlangte, mit 91 zu 36 Stimment ab
[14].
Im Berichtsjahr wurden die längst geforderten verschärften Abgasvorschriften für schwere Dieselfahrzeuge und motorisierte Zweiräder erlassen. Sie gelten mit Ausnahme der Mofas für vom 1. Oktober 1987 an neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Bei den Motorrädern sollen die geltenden Abgasgrenzwerte um 40-71 % gesenkt werden; neu in Verkehr gesetzte Mofas müssen ab. 1. Oktober 1988 gar um 90-94% reduzierte Grenzwerte einhalten und deshalb mit einem Katalysator ausgerüstet werden. Für schwere Motorfahrzeuge fielen die Bestimmungen mit der Übernahme der leicht verschärften europäischen Norm (ECE-Reglement Nr. 49) weniger einschneidend aus. Dass sich der Bundesrat für die vom Bundesamt für Polizeiwesen vorgeschlagenen europäischen Messverfahren und Grenzwerte entschieden hatte, wurde mehrheitlich kritisiert, hatten sich doch die Mehrzahl der Kantone, die Umweltschutzorganisationen und auch das BUS für die strengeren amerikanischen Normen ausgesprochen
[15].
Gewässerschutz
Der Bundesrat nahm Kenntnis vom
Ergebnis der Vernehmlassung zur Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSG) und beauftragte das EDI mit der Ausarbeitung einer bereinigten Vorlage. Gegenüber dem Vorentwurf sind darin einerseits
flexiblere Restwasservorschriften, andererseits jedoch
strengere Auflagen für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft vorgesehen. Da das revidierte GSG frühestens 1989 in Kraft tritt, hielt es die Landesregierung für angezeigt, durch einen vorgezogenen Bundesbeschluss die Sicherung angemessener Restwassermengen zu gewährleisten. Damit trug sie einem Vorstoss von Nationalrat W. Loretan (fdp, AG) Rechnung, der ein Unterlaufen der künftigen Restwasserregelung durch eine forcierte Verwirklichung von Wasserkraftprojekten verhindern wollte. Obwohl der Beschlussentwurf in der Vernehmlassung geteilte Aufnahme fand — die Mehrheit der Kantone sowie die Elektrizitätswirtschaft lehnten die Vorlage ab, während namentlich die Natur- und Umweltschutzorganisationen den Beschluss unterstützten — hielt der Bundesrat an der vorgeschlagenen Übergangslösung fest und beauftragte das EVED, zuhanden der eidgenössischen Räte eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten
[16].
Auch nach dem
Inkraftreten des Phosphatverbots für Textilwaschmittel am 1. Juli enthalten die synthetischen Waschmittel noch Substanzen, welche die Gewässer belasten. Mit einem von der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser und Gewässerschutz (EAWAG) vorbereiteten Überwachungsprogramm werden die möglichen Schadwirkungen des Phosphatersatzstoffes NTA weiter untersucht. Eine Pilotstudie der EAWAG im Kanton Zürich ergab, dass die bisherigen NTA-Mengen im Abwasser zu mehr als 90% von gut ausgerüsteten Kläranlagen (ARA) und die restlichen knapp 10 % von Mikroorganismen in den Flüssen abgebaut werden. Der Verbrauch von künftig etwa 3000 Tonnen NTA pro Jahr werde nach bisherigem Forschungsstand die bestehende Gewässerbelastung durch diesen Stoff kaum wesentlich erhöhen. Bei ihren Abklärungen zum NTA stiessen die EAWAG-Forscher jedoch auf die Substanz EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), die in Textilwaschmitteln als Stabilisator für Bleichmittel dient und die in den Kläranlagen und in den Gewässern überhaupt nicht abgebaut wird. EDTA kann — noch wirksamer als NTA — Schwermetalle aus Klärschlamm und Sedimenten herauslösen. Da die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt noch nicht untersucht sind, wurde ein EDTA-Verbot im Rahmen der Stoffverordnung gefordert
[17]. Im Hinblick auf die Sanierung der überdüngten Seen stellt das Phosphatverbot zwar einen ersten Schritt dar, wirkt sich aber erst mittel- bis langfristig aus. Untersuchungen bestätigten zudem, dass die nach wie vor erhebliche Phosphatbelastung hauptsächlich aus Abschwemmungen landwirtschaftlicher Böden stammt. Um diese Belastung zu verringern, sieht die Stoffverordnung unter anderem Beschränkungen von Bodenzusätzen vor und reglementiert die Verwendung von Düngern
[18]. Anlässlich der Behandlung parlamentarischer Vorstösse erklärte sich der Bundesrat bereit, im Sinne einer forcierten Ursachenbekämpfung den Gewässerschutz in der Landwirtschaft voranzutreiben. Dabei sollen auch die Schwierigkeiten bei der Hofdüngerlagerung sowie das Klärschlammproblem gelöst werden
[19].
Die zunehmende
Verunreinigung des Grundwassers durch chemische Fremdstoffe (Nitrat, Atrazin usw.) wird in den kommenden Jahren erhöhte Aufmerksamkeit beanspruchen und gezielte Vorbeugemassnahmen erfordern. Gesetzliche Bestimmungen dazu finden sich zwar in der Stoffverordnung, doch sind weitere Vorschriften nötig. So forderten die Kantonschemiker — besorgt über die Gefährdung des Trinkwassers durch flüchtige Organchlorverbindungen — Verbrauchsbeschränkungen sowie eine Konzessionspflicht für chlorierte Kohlenwasserstoffe
[20].
Abfälle
Die
Verordnung über Schadstoffe im Boden (VSBo), die am 1. September in Kraft trat, schafft die Voraussetzungen für einen umfassenden Bodenschutz und legt erstmals Richtwerte für zulässige Schadstoffkonzentrationen fest. Vorerst wurden damit elf Schwermetalle erfasst. Um die Einhaltung dieser Immissionsrichtwerte zu kontrollieren, muss der Schadstoffgehalt der Böden dauernd überwacht werden. Die VSBo regelt daher für Bund und Kantone die Beobachtung und Beurteilung der Bodenbelastung und bestimmt das Vorgehen, wenn die Richtwerte überschritten werden. Ferner schafft sie die rechtliche Grundlage für das nationale Bodenbeobachtungsnetz NABO. Die konkreten Massnahmen zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit sind hingegen in den Vorschriften zu den Bereichen Luftreinhaltung, umweltgefährdende Stoffe und Abfälle enthalten. So soll beispielsweise die Cadmiumbelastung des Bodens durch verschiedene Vorschriften der Stoff- sowie der Luftreinhalteverordnung mittelfristig um mindestens 50% gesenkt werden
[21].
Grundsätze für einen künftig
ökologisch ausgerichteten Umgang mit Abfällen präsentierte die Eidgenössische Kommission für Abfallwirtschaft in einem
Leitbild. Danach sollen Abfälle so behandelt werden, dass sie langfristig nur noch eine unwesentliche, für Mensch und Umwelt tolerierbare Belastung darstellen. Vorgeschlagen werden Vorschriften betreffend besserer Kanalisierung, Sortierung, Beseitigung und Kontrolle des anfallenden Mülls. Wiederverwertbare, aber auch besonders problematische Anteile sollen — etwa durch getrenntes Einsammeln — aus dem Siedlungsabfall ausgeschieden und den geeigneten Behandlungsverfahren zugeführt werden. Weiter seien Mindestanforderungen an Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen und Deponien aufzustellen sowie deren Einhaltung zu kontrollieren. Die Gebühren für die Abfallbehandlung bis zum Endlager müssen gemäss dem Leitbild kosten- und risikogerecht nach dem Verursacherprinzip angesetzt werden. Vor allem aber ist die Entstehung von Abfällen einzudämmen. In diesem Zusammenhang regte die Kommission die Prüfung von Lenkungsabgaben an, mit denen im Konsumbereich notwendige Verhaltensänderungen herbeigeführt werden sollen. Als Ergänzung oder Vorstufe zu Lenkungsabgaben sprach sie sich ferner für Pfandsysteme oder vorgezogene, bereits im Kaufpreis eingebaute Entsorgungsgebühren aus
[22]. In die gleiche Richtung zielten auch mehrere parlamentarische Vorstösse. So forderten zwei vom Nationalrat überwiesene Postulate die Erhebung eines Pfandes auf schadstoffreichen Batterien, um der in der Stoffverordnung verankerten Rückgabepflicht für die Verbraucher mehr Nachdruck zu verleihen
[23]. Auch zur Eindämmung der ständig wachsenden Zahl von Einwegverpackungen, insbesondere von Getränken in Dosen, wurden entsprechende 'Massnahmen verlangt. Der Bundesrat beauftragte das BUS, Verhandlungen mit Vertretern von Handel, Industrie und Umweltschutzorganisationen zu führen und dabei auch die Frage einer Pfandlösung oder eines Verbots abzuklären
[24].
Immer dringlicher wird das Problem der
Entsorgung von Sondermüll. Zurzeit fehlen in der Schweiz sowohl leistungsfähige Verbrennungsanlagen als auch Deponiemöglichkeiten. Der Abfallexport ist jedoch langfristig keine Lösung. Um der ausserdem befürchteten illegalen Beseitigung von gefährlichen Abfällen entgegenzuwirken, forderte eine vom Nationalrat in Postulatsform überwiesene Motion Künzi (fdp, ZH) die Regierung auf, den Standort für eine Sonderabfallverbrennungsanlage verbindlich festzulegen. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, dass er mehr denn je von der Notwendigkeit neuer Verbrennungsanlagen für Sondermüll überzeugt sei, vorläufig aber auf die Privatwirtschaft zähle. Gestützt auf die im Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft aufgestellten Grundsätze will er dem Parlament so rasch als möglich Vorschläge unterbreiten, mit denen die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Sonderabfallentsorgung auf privatwirtschaftlicher Basis verbessert werden
[25].
Um die — nach der Schliessung der Deponie Kölliken (AG) dringlich gewordene — kontrollierte Endlagerung von Sondermüll zu gewährleisten, schlug der Bund in Zusammenarbeit mit den Industriekantonen des Mittellandes
fünf mögliche Deponiestandorte vor. Die betroffenen Gemeinden lehnten die Errichtung von Sonderabfalldeponien auf ihrem Gebiet jedoch entschieden ab. In seiner Stellungnahme zu einer Motion Spoerry (fdp, ZH) bekräftigte der Bundesrat, dass er nötigenfalls von seiner Kompetenz, selber solche Standorte zu bestimmen, Gebrauch machen werde
[26].
Zur
Überwachung des Verkehrs mit Sonderabfällen, einschliesslich der Ein-, Aus- und Durchfuhr, setzte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung (VVS) auf den 1. April 1987 in Kraft. Die VVS ermöglicht die Kontrolle von Sondermüll vom Ort seiner Entstehung bis zur endgültigen Entsorgung, indem sie eine genaue Deklaration der abgegebenen Abfälle vorschreibt und von Betrieben, die Sondermüll zur Behandlung annehmen, eine kantonale Bewilligung verlangt. Damit will die VVS die Entsorgungswege von teilweise hochtoxischen Abfällen transparent machen und Gewähr für eine fachlich qualifizierte Entsorgung bieten
[27].
Lärm
Zur Bekämpfung der störenden und gesundheitsschädigenden Auswirkungen von übermässigem Lärm setzte der Bundesrat eine entsprechende Verordnung auf den 1. April 1987 in Kraft. Erstmals werden damit verbindliche
Grenzwerte für die Lärmbelastung festgelegt. Die Lärmschutzverordnung (LSV) regelt insbesondere die Begrenzung von Aussenlärmemissionen bei neuen und bestehenden ortsfesten Anlagen. Die Kosten für Sanierungsmassnahmen in den nächsten Jahren werden auf rund 2 Mia Fr. veranschlagt, wobei für das Strassensanierungsprogramm Mittel aus dem Treibstoffzoll zur Verfügung stehen. Für bewegliche Emissionsquellen (Fahrzeuge, Baumaschinen usw.) stellt die LSV nur allgemeine Grundsätze auf; die technischen Normen werden in eigenen Bestimmungen spezifiziert. Zusätzlich schreibt die LSV Massnahmen auf der Immissionsseite wie beispielsweise Schallschutzmassnahmen an Gebäuden vor
[28].
Natur- und Heimatschutz
Angesichts der fortschreitenden Landschaftszerstörung forderte eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Ott (sp, BL) verstärkte Anstrengungen im Natur- und Heimatschutz, namentlich beim Vollzug der bereits geschaffenen Gesetze. Der Bundesrat anerkannte, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zu einer vorrangigen Staatsaufgabe geworden sei, und sicherte zusätzliche Massnahmen für einen wirksamen Gesetzesvollzug zu. Einen Schritt dazu stellte die Erhöhung der Mittel für Beiträge zugunsten von Natur- und Heimatschutzaufgaben von 8,4 (1985) auf 11,5 Mio Fr. dar. Die Arbeiten an den verschiedenen Bundesinventaren, welche als Grundlagen für die Erhaltung der einheimischen Tier- und Pflanzenarten von Bedeutung sind, wurden fortgesetzt. Zwei Biotopinventare (Hochmoore und Auengebiete) sind bereits fertiggestellt, ein drittes (Trockenstandorte) weit gediehen, und eine Erhebung über die übrigen Feuchtgebiete ist in Planung
[29].
Die im Zusammenhang mit der
Volksinitiative «Zum Schutz der Moore» (
Rothenthurm-Initiative) eingeleitete
Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) wurde sowohl in der Vernehmlassung als auch in den parlamentarischen Beratungen begrüsst. Während die Notwendigkeit eines verstärkten Biotopschutzes im Interesse der Landschafts- und Arterhaltung unbestritten war, stiess die Rothenthurm-Initiative, welche den integralen Schutz der Moorlandschaften und damit auch einen Verzicht auf den geplanten Waffenplatz verlangt, mehrheitlich auf Ablehnung. Mit 31 zu 3 Stimmen sprach sich der Ständerat gegen das Volksbegehren aus und stimmte der NHG-Revision ebenso klar zu. Dabei änderte die kleine Kammer den Schlüssel zur Aufteilung der Beitragsleistungen an die Schutzaufgaben zugunsten der Kantone
[30].
Zur Verhinderung weiterer Hochwasserschäden im unteren Langetental (BE) bewilligte das Parlament einen Bundesbeitrag von rund 20 Mio Fr.; vorgesehen sind dabei auch Massnahmen zum Schutz der von diesem Projekt betroffenen Wässermatten bei Langenthal, welche zu den schützenswerten Landschaften von nationaler Bedeutung zählen. Ferner lehnte auch der Ständerat als Zweitrat den Bau eines Motorfahrzeugtypenprüfzentrums in Bösingen (FR) ab — nicht zuletzt deshalb, weil damit eine der letzten schweizerischen Auenlandschaften gefährdet worden wäre
[31].
Ebenfalls
nicht gebaut wird das umstrittene Wasserkraftwerk in der bündnerischen
Greina-Hochgebirgsebene. Die Elektrizitätswirtschaft verzichtete auf ihr Vorhaben, da angesichts der geltend gemachten landschaftlichen Schutzwürdigkeit und der rechtlichen Unsicherheit mit weiteren Verzögerungen zu rechnen war, die das Projekt zu sehr verteuert hätten. Diesen Verzicht werteten die Natur- und Umweltschutzorganisationen als Erfolg ihres langjährigen Kampfes; sie wollen sich nun dafür einsetzen, dass die betroffenen Berggemeinden angemessen entschädigt werden
[32].
Neben der Erhaltung der wenigen noch frei fliessenden Gewässer forderten die Umweltorganisationen auch den
Schutz der letzten intakten Berggebiete vor der Überbauung durch touristische Grossprojekte. Sie wiesen namentlich auf die schweren und teilweise irreversiblen Landschaftsschäden hin, zu denen die Entwicklung des Wintersportes in den Alpen geführt habe, und verlangten ein Verbot neuer Anlagen. Der Bundesrat kündigte in diesem Zusammenhang eine Verordnung an, mit der die wiederholt kritisierten Planierungen von Skipisten eingeschränkt und mit strengen Auflagen versehen werden sollen
[33].
Mit der Vorbereitung einer 4. Serie wurde das
Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) fortgesetzt. Ferner begannen verschiedene Kantone mit der Inventarisierung der historischen Verkehrswege. Der Ständerat überwies eine Motion Zumbühl (cvp, NW), die vom Bund eine Neuregelung der umstrittenen Subventionspraxis im Denkmalschutz sowie den Abbau des Pendenzenberges hängiger Beitragsgesuche verlangt. Der Bundesrat sicherte entsprechende Massnahmen zu und kündigte eine Revision des Denkmalschutzgesetzes an. Dabei soll auch die Rolle des Bundes in der Denkmalpflege neu definiert werden
[34].
[1] Zu Tschernobyl siehe oben, Teil I, 4c (Lebensmittel) und 6a (Politique énergétique); zur Technologiediskussion siehe oben, Teil I, 4a (Wirtschaftssystem). Siehe ferner H.U. Reck, « Angst und Technik », in WoZ, 52/53, 23.12.86; U. Beck, Die Risikogesellschaft. Auf dem Weg zu einer anderen Moderne, Frankfurt/M. 1986; W. Aeberhard, Die Umweltpolitk im Spannungsfeld politischer und wirtschaftlicher Interessen, Köln 1985.
[2] Presse vom 3.11.86 bis Ende Jahr; siehe auch G. Bachmann / P. Burri / T. Maissen (Hg.), Das Ereignis. Chemiekatastrophe am Rhein, Basel 1986. Rheinvergiftung: BaZ, 14.11.86; 27.12.86; NZZ, 20.12.86. Zu den direkten gesundheitlichen Auswirkungen siehe TA, 29.12.86; Soziale Medizin, 14/1987, Nr. 1/2, S. 4 ff. In den Organen der Unternehmerverbände fand die Katastrophe kaum Erwähnung; die breite Information in den Medien über den Unfall wurde von ihnen als Panikmacherei bezeichnet (SAZ, 51/52, 18.12.86; SGZ, 2, 8.1.87). Zur Informationspolitik siehe auch Klartext, 1986, Nr. 6, S. 7 ff. und 10 ff. Zu den Reaktionen des Auslands siehe oben, Teil I, 2 (Relations bilatérales). Bekanntwerden weiterer Chemieunfälle: TW, 12.11.86; Presse vom 15.11.86; BaZ, 21.11.86; 2.12.86.
[3] Demonstrationen : Presse vom 3.1 1.86 ; 10.1 1.86 ; 15.12.86. Die Katastrophe mobilisierte auch zahlreiche Schülerinnen und Schüler zu politischen Aktivitäten. Im weiteren wurde in Basel eine Aktion Selbstschutz gegründet (WoZ, 47, 21.11.86; 48, 24.11.86). Künstler aus der Region führten in Basel Aktionen durch (BZ, 23.12.86; M. Aeberli u.a. (Hg.). Kunst und Katastrophe: Zur Lage, Basel 1986). Zur internationalen SP-Chemietagung vom 13.12.86 in Basel siehe SP-Information, 216, 25.1 1.86 ; 218, 18.12.86 ; Presse vom 15.12.86 sowie Rote Revue, 66/1987, Nr. 1. Stellungnahme der Sandoz: BaZ, 12.11.86 (Kritik); Presse vom 14.11.86; 22.11.86 (Moret).
[4] Regierungserklärung und Diskussion zum Chemieunfall in Basel : Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1864 ff. und 2103 ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 754 ff.; Presse vom 12.12.86 ; 16.12.86. Zur Bundesratserklärung siehe auch TA, 3.12.86; BaZ, 6.12.86. In diesem Zusammenhang wurde von Vertretern aller Parteien eine ganze Reihe von Vorstössen eingereicht, u.a. eine parlamentarische Initiative und 12 Motionen (siehe Verhandl. B. vers., 1986, V). Parlamentsdebatten zu diesem Thema fanden auch in BS und BL statt, wobei insbesondere die Einrichtung eines Chemieinspektorats gefordert wurde (BaZ, 28.11.86 bzw. 12.12.86).
[5] Waldsterben: Presse vom 15.8.86; 28.11.86; TA, 2.9.86; SHZ, 47, 20.11.87; Verwaltung + Organisation, 40/1986, S. 196 ff.; BA für Forstwesen und Landschaftsschutz / Eidg. Anstalt für das fortliche Versuchswesen, Sanasilva-Waldschadenbericht 1986, Bern 1986; siehe auch SPJ, 1985, S. 95 f. und 125 sowie oben, Teil I, 4c (Forstpolitk). Initiativen: BBl, II, 1986, S. 85 f.; SPJ, 1984, S. 96, Anm. 22. Ein Expertenbericht kam zum Schluss, dass die von den Regierungen Europas in Aussicht gestellte Verminderung des Schwefelausstosses um 30 % zur Aufhaltung des Waldsterbens bei weitem nicht ausreiche ; die Reduktion müsste vielmehr 80 % betragen (TA, 11.9.86 ; vgl. SPJ, 1985, S. 128, Anm. 9). Zum Sterben der Obstbäume siehe SZ, 26.4.86 ; Vat., 28.6.86 ; TA, 8.7.86; SGT, 9.12.86.
[6] Zum Luftreinhalte-Konzept siehe unten (Luftreinhaltung). Interpellation Künzi: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1991 ff. Ähnlich wie Künzi reagierten auch Umweltschutzorganisationen (TA, 18.12.86). Siehe auch die vom NR als Postulat überwiesene Motion Mauch (sp, AG), die den BR auffordert, zur Erfassung der Umweltrisiken ein umweltpolitisches Frühwarnsystem aufzubauen (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 950 f.).
[7] USG: siehe SPJ, 1985, S. 126.f. StoV : AS, 1986, S. 1254 ff.; Presse vom 10.6.86; 30.8.86 ; SGT, 28.8.86 (Stellungnahmen zur StoV); Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 3, S. 1 ff. und Nr. 4, S. 27 ff. (Verfahren bei alten Stoffen). VSBo, VVS und LSV : siehe unten (Boden, Abfälle bzw. Lärm). Zur Frage nach der Wirksamkeit des Umweltstrafrechts siehe Ww, 3, 16.1.86; Plädoyer, 4/1986, Nr. 6, S. 9 ff.
[8] Presse vom 17.5.86; Vr, 20.6.86; Bund, 20.7.86; NZZ, 22.7.86; 14.8.86; 25.8.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 2, S. 1 ff.; Plädoyer, 4/1986, Nr. 6, S. 11 ff.; SGU-Bulletin, 1986, Nr. 3, S. 5 ff.; siehe auch BUS, Handbuch UVP (Entwurf), Bern 1986 sowie T. Loretan, Die Umweltverträglichkeitsprüfung, Zürich 1986. Beschwerderecht: BBl, 1986, II, S. 307; BaZ, 24.5.86 ; AT, 30.7.86. Erste Auswertung der Vernehmlassung: TW, 20.10,86; Verkehr und Umwelt, 1987, Nr. 1, S. 28 ff.
[9] Vollzug des USG: SP-Information, 202, 1.4.86; TW, 25.4.86; Presse vom 31.5.86; Vat., 4.8.86; 5.8.86; 7.8.86; vgl. auch E. Kopp, «Umweltpolitik: Vom Verfassungsauftrag zum Vollzug», in Documenta, 1986, Nr. 2, S. 19 ff.; Bilanz, 1987, Nr. 2, S. 38 ff.; Verkehr und Umwelt, 1987, Nr. 1, S. 40 ff.; W. Buser (Hg.), Vollzug des Umweltschutzgesetzes, Bern 1986. Schulungskonzept: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1471. Zur kantonalen Umweltschutzgesetzgebung siehe unten, Teil II, 4 f.
[10] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1544 ; Presse vom 30.5.85 (TCS-Studie). Zur LRV siehe SPJ, 1985, S. 127 f. sowie NZZ, 28.2.86 ; BaZ, 31.7.86; 2.8.86; wf, KK, 28, 14.7.86 ; BUS, Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe, Bern 1986. Siehe auch P. Knöpfel / H. Weidner, Luftreinhaltepolitik, Band 1: Methoden und Ergebnisse der Länderstudien,,Berlin 1986.
[11] Ärzte: TA, 19.3.86; 13.12.86; BZ, 11.6.86; Presse vom 5.11.86; Bilanz, 1986, Nr. 1, S. 12 f. Postulat Carobbio: Amtl. Bull. NR, 1986, S.452. Wohngifte: TA, 2.10.86; NZZ, 14.11.86; siehe auch NZZ, 3.3.86 (Grenzwert für Formaldehyd-Konzentrationen); Ww, 52, 25.12.86; I. und R. Schawinski, Vergiftet! Wie wir ein Haus bauten, das uns krank machte, Zürich 1986. Zum Stand der Asbestsanierung siehe WoZ, 42, 17.10.86 ; siehe ferner WoZ, 44, 31.10.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 3, S. 30 ff. ; BUS, Luftbelastung durch Asbestfasern in der Schweiz, Bern 1986.
[12] BBl, 1986, III, S. 182 ff.; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 750 ff.; siehe auch SPJ, 1985, S. 128, Anm. 9. Zur «Erklärung von Saas Fee» der Umweltminister der BRD, Österreichs und der Schweiz siehe NZZ, 13.2.86 und Presse vom 1.3.86. Siehe auch BUS, Bericht 1985 über die Mitwirkung der Schweiz in der internationalen Umweltschutz-Tätigkeit, Bern 1986; P.C. Mayer-Tasch (Hg.), Die Luft hat keine Grenzen. Internationale Umweltpolitik: Fakten und Trends, Frankfurt/M. 1986.
[13] BBl, 1986, III, S. 269 ff.; Presse vom 18.9.86; Vat., 20.9.86; L'Hebdo, 39, 25.9.86; NZZ, 27.9.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 4, S. 1 ff.
[14] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1624 ff. und 1658; vgl. SPJ, 1985, S. 109, Anm. 11 und S. 235.
[15] AS, 1986, S. 1833 ff.; Presse vom 23.10.86; siehe auch TA, 14.5.86; 13.8.86; 17.9.86; SHZ, 22, 29.5.86; 34, 21.8.86; Bilanz, 1986, Nr. 9, S. 12 ff. sowie SPJ, 1985, S. 126. Für die ab 1986 geltenden Vorschriften für leichte Motorfahrzeuge siehe Vr, 30.9.86 und TA, 1.10.86 (Abgasvorschriften CH-86); TA, 28.2.86 und 19.9.86 (Abgaswartung und -kontrolle) sowie SPJ, 1985, S. 108 f. und 128. Siehe auch oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr).
[16] GSG und Motion Loretan: Presse vom 21.8.86; SPJ, 1985, S. 129; siehe auch Amtl. Bull. StR, 1986, S. 32 f. Bundesbeschluss über den Vorbehalt künftiger Restwassermengen: NZZ, 24.4.86; Presse vom 29.4.86; SZ, 24.7.86; BZ, 7.1.87; siehe auch oben, Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).
[17] TA, 5.3.86 ; NZZ, 29.3.86 ; Presse vom 1.7.86. Überlastete und zu klein dimensionierte ARA sollen saniert oder umgerüstet werden (Vat., 27.5.86). EDTA in Wasch- bzw. Reinigungsmitteln wurde in der Stoffverordnung auf 0,5 bzw. 1 Massenprozent beschränkt (AS, 1986, S. 1301 ff.). Umweltschutzkreise forderten den vermehrten Einsatz von Seife beim Waschen, da damit sämtliches Problemstoffe überflüssig würden. Siehe auch E. Müller, « Entwicklung der NTA-Konzentrationen in den Schweizer Gewässern», in Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 3, S. 4 ff.
[18] Zur Sanierung der überdüngten Seen durch seeinterne Massnahmen siehe insbesondere TA, 7.4.86; 11.11.86; NZZ, 18.4.86; Vat., 9.7.86; SHZ, 40, 2.10.86. Düngungsvorschriften: AS, 1986, S. 1310 ff.
[19] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 441 ff., 448 ff., 1009 f., 1471 f. und 2028. Siehe auch Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 2, S. 4 ff. sowie Verhandl. B.vers., 1986, I, S. 57 und V, S. 103 (Subventionen für die Sanierung von Jauchegruben).
[20] Nitrat: Ww, 41, 9.10.86; AT, 4.12.86. Atrazin: BaZ, 10. und 11.12.86. NTA: BZ, 23.12.86. Chlorierte Kohlenwasserstoffe : SGT, 15.3.86 ; Presse vom 24.7.86 ; von einem Verbot sah der BR einstweilen ab (vgl. Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1490 f. ; siehe auch die diesbezügliche Motion der LdU/EVP-Fraktion, Verhandl. B. vers., 1986, V, S. 38). Zur Vergiftung des Rheins (Chemie-Katastrophe) siehe oben (Umweltpolitk).
[21] VSBo: AS, 1986, S. 1147; Presse vom 10.6.86; TA, 30.8.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nt. 3, S. 27 ff. NABO: BaZ, 26.8.86; SGT, 28.8.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 4, S. 18 ff. Siehe auch Vat., 30.5.86; Bund, 15.8.86; BZ, 4.10.86; SGU-Bulletin, 1986, Nr. 4, S. 6 ff.; W. Brückmann u.a., Theoretische Aspekte des Bodenschutzes unter besonderer Berücksichtigung der Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung, Bern 1986. Vgl. ferner SPJ, 1985, S. 130 f.
[22] Presse vom 24.6.86; Vr, 30.7.86; SHZ, 31, 31.7.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 3, S. 20 ff.; BUS, Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft, Bern 1986. Den ersten kantonalen Abfallbericht sowie ein Massnahmenpaket für eine ökologische Abfallwirtschaft präsentierte die Aargauer Regierung (AT und TA, 30.10.86). Bereits über 40 Gemeinden der Schweiz verrechnen die Kosten für die Kehrichtbeseitigung nach dem Verursacherprinzip (Sackgebühr); dadurch konnten die Resultate der Separatsammlungen für wiederverwertbare Stoffe verbessert und gleichzeitig die Menge des Haushaltmülls um bis zu 50% gesenkt werden (BZ, 20.11.86). Siehe auch SPJ, 1985. S. 131.
[23] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1482 und 2027. Entsprechende Forderungen stellten namentlich auch der Schweiz. Konsumentenbund sowie die Umweltschutzorganisationen (NZZ, 28.8.86; TA, 26.11.86; SGU-Bulletin, 1986, Nr. 4, S. 18). Das BUS will ausserdem eine Entsorgungsgebühr einführen, mit der zunächst der Export, später das Battiere-Recycling in der Schweiz finanziert werden soll (NZZ, 14.4.86; Presse vom 10.6.86; BaZ, 29.8.86). Siehe auch Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 4, S. 23 ff.
[24] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 249, 1025 ff., 1046, 1316 f., 1481 f. und 2095. Siehe auch TW, 13.2.86; TA, 16.10.86; TAM, 48, 29.11.86; SHZ, 52, 23.12.86; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 4, S. 20 ff.; BUS, Massnahmen zur Eindämmung des Einsatzes von Getränkedosen, Bern 1986. Die von Industrie, Konsumenten und Entsorgern getragene, neugegründete Schweiz. Interessengemeinschaft für Abfallverminderung (SIGA) konnte mit Absprachen bezüglich des Ersatzes von PVC-haltigen Verpackungen einen ersten Erfolg verzeichnen (Presse vom 31.1.86).
[25] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1469 f. (Motion Künzi) und S. 1505 f. Siehe auch BZ, 23.1.86; BaZ, 15.2.86; WoZ, 17, 25.4.86; NZZ, 7.11.86. Zum Skandal um die illegale Lagerung von Giftmüll in Würenlingen (AG) siehe Presse vom 10.9.86; AT, 22.10.86; 28.10.86; Ww, 43, 23.10.86. Zum Problem der Entsorgung von Sonderabfällen, die im Haushalt anfallen siehe TA, 13.11.86; BaZ, 14.11.86.
[26] Im Rahmen der Präsentation der Vorstellungen des Bundesrates zur künftigen Sondermüllentsorgung wurden die Gemeinden Pieterlen (BE), Pfaffnau (LU), Hägendorf (SO), Ormalingen (BL) und Dietgen (BL) als mögliche Standorte für Sonderabfalldeponien bezeichnet (Presse vom 11.4.86). Reaktionen: NZZ, 12.4.86; 29.4.86 ; WoZ, 19, 17.5.86 ; BaZ, 7.7.86 ; Ww, 41, 9.10.86 ; Bund, 22.12.86 ; siehe auch SPJ, 1985, S. 131. Eine Denkpause bei der Suche nach neuen Deponien forderten namentlich auch Umweltschutzkreise; sie kritisierten das bundesrätliche Sonderabfallentsorgungskonzept, da es statt bei der Abfallverminderung erst bei der Entsorgung einsetze, und verlangten vom Bund Vorschläge, wie die Sondermüllmenge bis zum Jahr 2000 um die Hälfte reduziert werden könne (BaZ, 16.4.86 ; 28.6.86). Motion Spoerry: Verhandl. B.vers., 1985, V, S. 80; NZZ, 4.3.86 (Stellungnahme BR).
[27] AS, 1987, S. 55 ff.; Presse vom 13.11.86 ; siehe auch SPJ, 1985, S. 131, Anm. 20. Irrfahrten wie im Fall der Seveso-Dioxinfässer sollten künftig nicht mehr möglich sein. Zur internationalen Koordination bezüglich des Verkehrs mit Sonderabfällen siehe Gesch.ber., 1986, S. 104.
[28] AS, 1987, S. 338 ff.; Presse vom 16.12.86; siehe auch SPJ, 1985, S. 131 f. Einige technische Ausführungsbestimmungen wurden aus Prioritätsgründen zurückgestellt (Gesch.ber., 1986, S. 117). Siehe ferner Amtl. Bull. StR, 1986, S. 726 f. ; Umweltschutz in der Schweiz, 1986, Nr. 2, S. 30 f. und Nr. 4, S. 31 ff. (neues Verfahren zur Berechnung von Strassenlärm).
[29] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1467 ff.; Gesch.ber., 1986, S. 78 f. ; Presse vom 11.11.86 (Inventar Hochmoore). Da Schutz und Pflege gefährdeter Lebensräume in erster Linie über eine Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft angegangen werden müsse, präsentierte der Schweiz. Bund für Naturschutz ein entsprechendes Grundsatzpapier (Schweizer Naturschutz, 1986, Nr. 4, S. 1 ff.; vgl. auch NZZ und Vat., 6.6.86; SHZ, 38, 18.9.86). Siehe auch R. Munz, «Landschaftsschutz als Gegenstand des Bundesrechts», in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 87/1986, S. 1 ff.
[30] Amtl. Bull. StR, 1986, 5.351 ff.; Vat., 24.4.86 (Vernehmlassung); NZZ, 2.5.86; 29.5.86; Presse vom 18.6.86. Ähnlich wie der StR äusserte sich auch die vorberatende NR-Kommission (NZZ, 17.9.86; 21.11.86). Siehe auch SPJ, 1985, S. 56 und 132 sowie oben, Teil I, 3 (Constructions militaires). Der Schwyzer Souverän lehnte den ausformulierten Verfassungsartikel zur 1985 angenommenen Landschaftsschutzinitiative, welche auch Auswirkungen auf das Waffenplatzprojekt in Rothenthurm gehabt hätte, mit 69,6% Nein-Stimmen ab (Vat., 9.12.86; siehe auch Vat., 3.1.86; 16.5.86; 18.9.86; SPJ, 1985, S. 132, Anm. 23 sowie unten, Teil II, Allgemeine Gesichtspunkte und 4 f).
[31] Hochwasserschutz: BBl, 1985, III, S. 440 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1986, S. 2 f. ; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 867 ff. Typenprüfzentrum Bösingen: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 61 ff.; vgl. SPJ, 1985, S. 132.
[32] BZ, 13.11.86 ; Bund, 4.12.86; vgl. SPJ, 1985, S. 132 f. Die Schweiz. Greina-Stiftung setzte sich ferner zum Ziel, der Abwanderung der Bergbevölkerung entgegenzuwirken, indem sie — als Alternative zur Erteilung von Wasserkonzessionen — Vorschläge zu einer gesunden Entwicklung des Alpenraumes präsentierte (TA, 19.9.86). Zum Modell einer möglichen Lösung der Entschädigungsfrage siehe auch den Schutzvertrag der Schweiz. Stiftung für Landschaftspflege mit Walliser Berggemeinden (BZ, 25.1.86; Schweizer Naturschutz, 1986, Nr. 7, S. 36 ff.; siehe ferner WoZ, 23, 6.6.86). Zu weiteren umstrittenen Wasserkraftprojekten siehe die Artikelserie im Bund, 7.7.86; 11.7.86; 15.7.86; 18.7.86; 23.7.86 sowie oben, Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).
[33] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1539 f.; SGT, 27.1.86; NZZ, 18.2.86; 2.6.86; 14.10.86; Schweizer Naturschutz, 1986, Nr. I, S. 2 ff.; R. Volz, Ökologische Auswirkungen des Skitourismus, Bern 1986; vgl. SPJ, 1979, S. 127 sowie unten, Teil I, 7b (Sport). Zum Problem des überbordenden Tourismus-Wachstums im Berggebiet siehe J. Krippendorf, Alpsegen — Alptraum, Bern 1986.
[34] Inventare: Gesch.ber., 1986, S. 78 f. Die zunehmenden Schäden an Bauten und Kulturgütern infolge der Luftverschmutzung veranlassten die kantonalen Denkmalpfleger zu einem Alarmaufruf (BZ, 19.11.86 ; vgl. auch NZZ, 26.4.86; 21.11.86). Motion Zumbühl: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 763 f.; vgl. Gesch.ber., 1986, S. 59 f.
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