Année politique Suisse 1987 : Infrastructure, aménagement, environnement / Sol et logement
 
Wohnungsbau
Seit 1985 ging die Zahl der neu erstellten Wohnungen, insbesondere in den Städten, zurück. Der Anteil der neu erstellten Einfamilienhäuser stieg dabei im gleichen Zeitraum von rund 28% auf knapp 31%. Dass die Lage auf dem Wohnungsmarkt nach wie vor sehr angespannt ist, zeigt das erneute Absinken des Leerwohnungsbestandes. Dieser ist in den Städten am ausgeprägtesten, wobei die Grossstädte Zürich (0,07%), Bern (0,20%), Genf (0,22%) und Lausanne (0,24%) mit ihren Leerwohnungsziffern weit unter dem Landesdurchschnitt liegen. Insgesamt wurden rund 38% der freien Wohnungen in Neubauten (bis zweijährig) gezählt [7].
Mit der Zukunft der Wohnbautätigkeit in der Schweiz befasste sich eine Studie des Bundesamtes für Wohnungswesen. Da jedoch bereits vor der Publikation bekannt geworden war, dass die Prognose mit einem Rückgang der Wohnbautätigkeit bis 1995 auf rund 30 000 Einheiten pro Jahr rechnete, intervenierte der Schweizerische Baumeisterverband mit dem Argument, solch langfristige Voraussagen seien zuverlässig nicht machbar, und ausserdem würden die genannten Zahlen zu einer allgemeinen Verunsicherung der Bevölkerung führen. Die Studie wurde daraufhin überarbeitet und erschien schliesslich mit einer Berücksichtigung verschiedener Varianten: Eine "optimistisch" gesehene Entwicklung rechnet für den genannten Zeitraum mit einer Jahresproduktion von 41 000, eine "pessimistische" Variante mit einer solchen von 17 000 neuerstellten Wohnungen. An der ursprünglichen, von demographischen Entwicklungen ausgehenden Prognose war damit nichts Grundsätzliches geändert. Eine ähnliche, für den Kanton Solothurn erstellte Studie war schon vorher ebenfalls auf ein sich abzeichnendes berangebot an Wohnungen gekommen. Hier waren allerdings nicht die pessimistischen Rückschlüsse auf die Bauwirtschaft, sondern positive Auswirkungen auf die raumplanerischen Auflagen hervorgehoben worden. Auch andernorts wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Bauwirtschaft nichts zu befürchten hätte, wenn der "Neubau-Boom" von einem "Renovations-Boom" abgelöst würde und die Anstrengungen eher auf verdichtetes Bauen, beziehungsweise auf eine "Siedlungsentwicklung nach innen" verlegt würden [8].
top
 
print
Wohneigentumsförderung
Die zunehmende Konzentration des Eigentums an Immobilien in den Händen der Pensionskassen und der abnehmende Anteil an privatem Wohneigentum liessen auch 1987 die Zahl der diesbezüglichen politischen Vorstösse weiter ansteigen. So forderte Nationalrat Aliesch (fdp, GR) aufgrund staatspolitischer Überlegungen mit einer Motion die Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) mit dem Ziel, Altersgutschriften beim Erwerb von Wohneigentum als Eigenkapital einsetzen zu können. Für den Bundesrat war allerdings der Zeitpunkt für eine Revision des BVG noch nicht reif. Der Nationalrat folgte seinem Wunsch, vorerst noch weitere Erfahrungen mit dem neuen Gesetz zu sammeln, und überwies den Vorstoss deshalb als Postulat. Gleich erging es im Ständerat auch der Motion des Nationalrates Müller (fdp, ZH), die nicht nur eine breitere Streuung des Wohneigentums, sondern auch Massnahmen gegen die Baulandhortung und für die Erschliessungpflicht sowie Leitlinien für Anlagevorschriften für institutionelle Anleger forderte. Damit im Abstimmungskampf gegen die Stadt-Land-Initiative darauf hingewiesen werden könne, dass der Bund die darin angesprochenen Anliegen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe angehen wolle, bat Bundesrätin Kopp die kleine Kammer, die eine Überlagerung mit zahlreichen anderen Vorstössen beklagte, vergeblich um die Überweisung der Motion.
Das EDI schickte derweilen einen Verordnungsentwurf über die Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der gebundenen Selbstvorsorge (3. Säule) in die Vernehmlassung. Der Entwurf sieht vor, dass die steuerlich begünstigten Sparguthaben der gebundenen Selbstvorsorge auch für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum beziehungsweise für die Amortisation darauf bestehender Hypotheken eingesetzt werden können, indem mit Grundpfandgläubigern entsprechende Vorsorgevereinbarungen ermöglicht würden. Nach Ansicht der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sollte diese Verordnung nicht in Kraft treten, da sie unüberwindliche steuerliche und rechtliche Unzulänglichkeiten beinhalte [9].
 
[7] NZZ und TA, 12.4.87; Mitteilung des Bundesamtes für Statistik.
[8] Bund, 19.3.87; TA, 20.3.87; NZZ, 2.7. und 3.7.87; SHZ, 3.9.87; Prognose des Bundesamtes für Wohnungswesen: vgl. Lit. Gabathuler / Hornung. Solothurn: TA, 31.1.87. Siedlungsentwicklung nach innen: SHZ, 9.4.87; TA, 21.4.87.
[9] Motion Aliesch: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 495 ff.; NZZ, 4.2. und 19.3.87. Motion Müller: Amtl. Bull. StR, 1987, S. 510 f.; BZ, 2.10.87. Auch die Motion Neukomm (sp, BE) für Wohneigentumsförderung wurde vom NR als Postulat überwiesen (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 494). Verordnungsentwurf: NZZ, 9.6. und 16.12.87. Vgl. auch SPJ, 1986, S. 136. Zum BVG siehe auch oben, Teil I, 7c (Prévoyance professionelle).