Année politique Suisse 1991 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
 
Das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen
In der letzten Zeit habe sich eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der in der Schweizer Geschichte und Kultur verankerten Viersprachigkeit unseres Landes abgezeichnet, hielt der Bundesrat in seiner – gleichentags in allen vier Landessprachen publizierten – Botschaft zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) fest, wobei die sprachlichen Minderheiten besonders betroffen seien. Deshalb soll der Bund inskünftig die Kantone bei ihren Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen vermehrt unterstützen und in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für eine Verbesserung der zwischensprachlichen Verständigung sorgen.
Mit der Sprachenfreiheit soll ein besonders wichtiges, persönlichkeitsnahes Grundrecht explizit in die Verfassung Eingang finden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Viersprachigkeit der Schweiz verankert. Amtssprachen des Bundes bleiben weiterhin das Deutsche, das Französische und das Italienische. Im Verkehr zwischen dem Bund und rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen soll jedoch auch das Rätoromanische als Amtssprache gelten.
Der revidierte Verfassungsartikel führt ein differenziertes Territorialitätsprinzip ein. Der Sprachgebietsgrundsatz soll nicht für alle Kantone und Sprachsituationen die gleiche Bedeutung haben; vielmehr soll auf die Bedrohung einer Sprache abgestellt werden: Je stärker eine Sprache gefährdet erscheint, desto grösser sei das öffentliche Interesse an Massnahmen zu ihrer Erhaltung und desto eher rechtfertigten sich Eingriffe in die Sprachenfreiheit, meinte die Landesregierung. Die Kantone sollen deshalb verpflichtet werden, unter Umständen sogar einschneidende Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass sich die bedrängten Sprachen in jenen Gebieten halten können, in denen sie heute gesprochen oder geschrieben werden.
Damit die Verständigungsfähigkeit und -bereitschaft zwischen den Sprachgemeinschaften erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können, sollen in allen Landesteilen neben der Erhaltung und Förderung der jeweiligen Gebietssprache auch die anderen Landessprachen gepflegt werden. Damit sei, schrieb der Bundesrat, vor allem der Fremdsprachenunterricht in den kantonalen Bildungssystemen – vom Vorschulunterricht bis zur Erwachsenenbildung – angesprochen [30].
Die vorberatende Kommission des Ständerates sprach sich gegen einen Rückweisungsantrag und für Eintreten auf den neuen Sprachenartikel aus. Sie begrüsste eine Revision des Verfassungsartikels als Basis für eine neue Sprachenpolitik und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass damit das Bewusstsein, dass die Mehrsprachigkeit eine Stärke der Schweiz darstelle, erneuert werde. In den Diskussionen wurde aber auch die Befürchtung laut, dass mit der Verfassungsrevision mehr Probleme aufgeworfen als gelöst würden. Strittigster Punkt war und bleibt das Territorialitätsprinzip. Dessen verfassungsmässige Verankerung scheint vor allem den Vertretern der welschen Kantone unerlässlich, da sie mit allen Mitteln einer weiteren Germanisierung der gemischtsprachigen Gebiete entgegenwirken möchten. Stimmen aus der Deutschschweiz – aber auch aus dem Tessin – wenden dagegen ein, eine allzu starre Handhabung des Territorialitätsprinzips könnte den Sprachfrieden eher gefährden. Einig war sich die Kommission darin, dass die Zuständigkeit für den sprachlichen Bereich in erster Linie bei den Kantonen liegen muss. So soll zum Beispiel der Kanton Graubünden darüber entscheiden, welches Rätoromanisch – das "Rumantsch grischun" oder eines der historisch gewachsenen Idiome – offizielle Amtssprache wird [31].
Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos und einstimmig einen Teuerungsausgleich von 25% auf den Bundesbeiträgen zur Förderung der Kultur und Sprache der Kantone Graubünden und Tessin. Die Erhöhung der Subvention wurde als Überbrückungsmassnahme verstanden, bis der revidierte Sprachenartikel eine gezieltere und verstärkte Förderung ermöglichen wird [32].
Der Kanton Bern reichte eine Standesinitiative ein, welche die Bundesbehörden auffordert, den mehrsprachigen Kantonen für die besonderen Leistungen zur Erhaltung und Förderung ihrer Sprachenvielfalt eine Unterstützung des Bundes zu gewähren [33].
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Französisch
Der Umstand, dass Bundesrat Felber die Schweizer Delegation am vierten Frankophonie-Gipfel in Paris anführte, zeigte, dass sich das Misstrauen der Regierung gegen diese von Staatspräsident Mitterrand ins Leben gerufene Initiative weitgehend gelegt hat. Getreu ihrer bisherigen Linie verlangte die Schweiz aber klarere Grundsätze für die Definition der frankophonen Länder und wünschte eine Begrenzung auf den linguistischen Auftrag. Auch zeigte sie sich wenig erfreut über den Entscheid des Gipfels, die Institutionalisierung der Frankophonie, die sie der politischen Implikationen wegen möglichst gering halten möchte, durch ein permanentes Komitee und eine Ministerkonferenz verstärken zu wollen [34].
Die Annahme des neuen Sprachenartikels in der Freiburger Staatsverfassung, mit dem das Deutsche dem Französischen gleichgestellt wird, hat nicht zum Sprachfrieden geführt, ganz im Gegenteil. Besonders im Saane-Bezirk mit seinen vielen gemischtsprachigen Gemeinden war die Anwendung des seit dem Vorjahr in der Verfassung festgeschriebenen Territorialitätsprinzips Anlass für mehrere Beschwerden und parlamentarische Vorstösse mit dem Ziel, entweder auf gesetzlichem Weg die Gemeinden linguistisch klar zu definieren oder doch noch gemischtsprachige Gebiete einzuführen. Mit dem Entscheid der Kantonsregierung, im Fall der Freiburger Vorortsgemeinde Marly das Prinzip der Gemeindehoheit über jenes der Territorialität zu stellen und den Schulbesuch der deutschsprachigen Kinder weiterhin in Freiburg zu gestatten, wurde die Kontroverse kurz vor Jahresende erneut angeheizt. Die ursprünglichen Beschwerdeführer beschlossen, diesen staatsrätlichen Entscheid beim Bundesgericht anzufechten [35].
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Italienisch
Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung [36].
Bundesrat und Parlament zeigten sich ebenfalls geneigt, einen Teil der Forderungen der Tessiner Abgeordneten bezüglich der Arbeit der Bundesverwaltung zu erfüllen. Spätestens 1998 gedenkt die Regierung die von der Verfassung geforderte Gleichberechtigung des Italienischen mit den beiden anderen Amtssprachen zumindest in den bundeseigenen Publikationen herzustellen. Bisher blieben beispielsweise die Vernehmlassungsberichte, die parlamentarischen Vorstösse sowie die Stellungnahmen des Bundesrates, der Voranschlag und die Staatsrechnung, Berichte von Experten- und Studienkommissionen, das Statistische Jahrbuch sowie die Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" unübersetzt. Der Bundesrat beschloss deshalb, den Bestand der italienischsprachigen Übersetzer in der Verwaltung schrittweise zu verdoppeln und in Bellinzona eine Zweigstelle seines Übersetzungsdienstes einzurichten [37].
Der Forderung der Tessiner Abgeordneten nach einer sukzessiven Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten war Bundespräsident Cotti bereits anfangs Jahr zuvorgekommen, als er für sein Departement eine Quotenregelung bei der Personalauswahl einführte. Mit dieser Sofortmassnahme soll im EDI eine angemessene Vertretung der sprachlichen Bevölkerungsgruppen sichergestellt und der Anteil des weiblichen Personals erhöht werden. Ziel ist, bis Ende 1992 Verhältniswerte von 70% deutsch- (heute 74%), 20% französisch- (17%) und 10% italienischsprachige Mitarbeiter (7,5%) zu erreichen. Um den Dienst in der zentralen Bundesverwaltung für Tessiner attraktiver zu machen, regten die Motionäre ebenfalls die Schaffung einer dreisprachigen Schule (deutsch/französisch-italienisch) in Bern an. Auch dieser Wunsch stiess bei Bundespräsident Cotti auf viel Sympathie; er verwies jedoch auf den Grundsatz der kantonalen Schulhoheit und spielte so den Ball dem Kanton Bern zu [38].
Die Zeit sei reif für die Wiederaufnahme der Idee einer Tessiner Hochschule, hatte Bundesrat Cotti bereits Ende 1990 erklärt. In seiner Botschaft zum Sprachenartikel nahm der Gesamtbundesrat diesen Gedanken ebenfalls auf. Er stützte sich dabei auf eine Forderung der Arbeitsgruppe zur Revision des Sprachenartikels, die eine Universität im Tessin als unabdingbar für die Zukunft der dritten Landessprache bezeichnet hatte. Kurz vor Jahresende und fünf Jahre nach dem wuchtigen Nein der Tessiner Stimmberechtigten zum CUSI (Centro universitario della Svizzera italiana) präsentierte der Tessiner Staatsrat dann seine Vorstellungen einer redimensionierten Tessiner Universität. Eine Minimallösung — für die Tessiner Behörden ein in jedem Fall notwendiger Schritt — sieht die Koordinierung der verschiedenen bereits funktionierenden wissenschaftlichen Aktivitäten des Kantons vor. Für die ehrgeizigere Variante einer eigenen universitären Struktur wurden zwei Formen zur Diskussion gestellt: einzelne Institute — Basisausbildung in einem Sektor oder Postgraduate-Kurse — oder eine eigentliche Universität mit wenigen Fakultäten. Als Zeithorizont zu deren Realisierung wurde 1996 genannt [39].
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Rätoromanisch
Zum drittenmal nach 1985 und 1988 fand die "Scuntrada rumantscha", die Woche der Begegnung von und mit den Rätoromanen statt. Das Programm unter der Leitung der Lia Rumantscha, dem Dachverband der Romanen, beleuchtete in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und kulturellen Darbietungen sowie verschiedensten Kursen aktuelle Probleme der Rätoromanen. Die "Scuntrada 91" stand unter dem Motto "Begegnung auch mit andern"; Sprachpolitik aus gesamtheitlicher und internationaler Sicht war denn auch einer der Schwerpunkte der Begegnungsund Arbeitswoche, aber auch das Verhältnis zwischen der nicht selten ausserhalb des Sprachgebiets lebenden "Elite" und dem daheimgebliebenen " Fussvolk". Hier stand einmal mehr das Problem des "Rumantsch grischun" zur Diskussion, einer den rätoromanischen Dialekten aufgesetzten Einheitssprache, deren Ausarbeitung und Verbreitung in erster Linie von — meist im Unterland lebenden — jüngeren Intellektuellen getragen wird [40].
Mit einer Petition wollen Exponenten der Surselva die weitere Entwicklung und den Gebrauch des Rumantsch grischun stoppen. Die rund 60 Erstunterzeichner forderten Bundespräsident Cotti als Vorsteher des EDI auf, die in rätoromanischer Sprache verfassten Veröffentlichungen des Bundes nicht mehr auf Rumantsch grischun zu verbreiten. Sie gaben ihrer Auffassung Ausdruck, ohne minimste rechtliche Basis und gegen die Menschenrechte werde hier in Unkenntnis des Willens der Mehrheit der Rätoromanen eine Sprache entwickelt, welche die Substanz der in Jahrhunderten entwickelten und gewachsenen Idiome schmälere und den Niedergang des Rätoromanischen vorantreibe. Demgegenüber beschloss die Lia Rumantscha, weiterhin überzeugt am Rumantsch grischun und am Projekt einer in der Einheitssprache verfassten Tageszeitung ("Quotidiana") festzuhalten; in einer nahezu einstimmig verabschiedeten Resolution wurde der Bundesrat aufgefordert, mit den Übersetzungen ins Rumantsch grischun wie bisher weiterzufahren [41].
Aus rechtlichen Gründen und um den Sprachfrieden nicht zu gefährden, will die Bündner Regierung keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun oder die " Quotidiana" durchführen, wie des ein im Vorjahr eingereichter parlamentarischer Vorstoss gefordert hatte. Um aber den Volkswillen zu diesen beiden heiklen Themen zu erkunden, erachtet die Kantonsregierung die Durchführung einer nach wissenschaftlichen Methoden angelegten Meinungsumfrage als sinnvoll. Die Bündner Exekutive verhehlte allerdings nicht, dass sie dem Projekt einer romanischen Tageszeitung nach wie vor skeptisch gegenübersteht, umso mehr als die Bündner Zeitungsverleger sich nach einer Denkpause erneut vehement gegen eine Zusammenarbeit mit der Lia Rumantscha aussprachen [42].
 
[30] BBl, 1991, II, S. 309 ff. Für eine sehr strenge Handhabung des Territorialitätsprinzips im bedrohten rätoromanischen Sprachraum sprach sich auch das Bundesgericht aus (CdT, 16.3.91; NZZ, 18.3.91). Zur Förderung der Mehrsprachigkeit errichtete die Universität Bern gemeinsam mit dem Kanton Wallis in Brig ein Forschungszentrum für Mehrsprachigkeit (I. Wehrlen, "Gründung eines Forschungszentrums für Mehrsprachigkeit" in Gesetzgebung heute, 1991/1, S. 148 ff.; BZ, 7.5.91; NF, 17.5.91).
[31] CdT, 8.10.und 15.10.91; JdG, 16.10.91; NZZ, 17.10.91; BüZ, 28.1 1.91.
[32] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 523 f.und 815; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 332. Siehe auch SPJ 1990, S. 267.
[33] Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 20. Siehe auch SPJ 1990, S. 269.
[34] JdG, 14.11.91; Presse vom 19.11. bis 22.11.91.
[35] Lib., 11.6., 13.6. und 12.7.91; Suisse, 28.6.91; SN, 30.8.91; LNN, 13.1 1.91; NQ und Suisse, 19.12.91; Bund, 13.I.92.
[36] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1201 ff. und 1974 f.
[37] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2490 ff. Massnahmen des Bundes: Presse vom 5.9.91. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Carobbio (sp, TI) (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1364 ff.).
[38] JdG und NZZ, 26.1.91; CdT, 6.3., 13.3., 8.5. und 12.6.91. In ihrem Inspektionsbericht 1991 bemängelte die GPK des NR die nach wie vor markante Untervertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung (BBl, 1992, III, S. 495 ff.). Für die gleichzeitig im EDI eingeführte Frauenquote siehe oben, Teil I, 7d (Stellung der Frau/ Arbeitswelt).
[39] BBl, 1991, II, S. 323; BZ, 29.10.90; Bund, 21.12.91.
[40] NZZ, 5.8., 10.8.und 12.8.91; BüZ, 6.8., 9.8., 10.8.und 12.8.91; JdG, 12.8.91. Mit den Besonderheiten der Schaffung einer Kunstsprache hatte sich bereits im April in Parpan und Chur ein internationales Kolloquium über Standardisierung von Sprachen befasst (BüZ, 19.4. und 20.4.91; CdT, 19.4.91; Lib., 26.4.91).
[41] BüZ, 22.11., 23.11., 7.12. und 9.12.91. Die Petition wurde anfangs Januar 1992 mit über 2600 Unterschriften eingereicht (Presse vom 9.1.92). Zu den neu ins RG übersetzten offiziellen Texten gehört nun auch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (G. Nay, "Ediziun rumantscha dal cudesch civil svizzer — das ZGB auf Rumantsch Grischun", in Gesetzgebung heute, 1991/91, S. 145 ff.; BüZ, 13.5.91). In seiner Botschaft zum revidierten Sprachenartikel hat sich der BR klar für die Verwendung des Rumantsch grischun ausgesprochen (BBl, 1991, II, S. 322). Zum Streit um das Rumantsch grischun und die Gründung der " Quotidiana" siehe auch SPJ 1990, S. 269.
[42] BüZ, 1.3.91; AT, 9.12.91.