Année politique Suisse 1994 : Enseignement, culture et médias / Médias
 
Radio und Fernsehen
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SRG
Zu Beginn des Berichtsjahres war es zu Protesten von Kulturschaffenden gegen Sparmassnahmen und den davon befürchteten Kulturabbau bei Radio DRS gekommen, nachdem die SRG eine weitere Sparrunde von 4,5 bis 6 Mio Fr. für die Jahre 1995 bis 1998 eingeläutet hatte. Vor allem der Kultursender DRS 2 sei vom finanziellen und personellen Abbau überproportional betroffen, protestierten die Kulturschaffenden in einem Brief an Generaldirektor Antonio Riva. In die gleiche Richtung zielte auch das vom Nationalrat überwiesene Postulat Zbinden (sp, AG), welches vom Bundesrat verlangt, die kulturelle und gesellschaftspolitische Funktion des Senders zu sichern [26]. Infolge der Proteste und dank des guten Gewinnabschlusses 1993 hat die SRG die Sparziele im Laufe des Berichtsjahres mehrmals nach unten korrigiert, und Radio DRS muss bis 1997 nun noch mit einer Budget-Reduktion von rund 2 Mio Fr. rechnen. An strukturellen und programmlichen Veränderungen im Rahmen des Reformprogramms Radio 95 hielt sie jedoch fest. So wird DRS 1 ab 1995 nur noch aus Zürich gesendet, DRS 2 aus Basel und DRS 3 aus Zürich und Basel. Bern wird die Informationssendungen für alle drei Sender produzieren. Diese Aufteilung soll auch künftig die föderalistische Verankerung von Radio DRS gewährleisten. Es wird zudem zu diversen programmlichen Änderungen kommen. Ausgebaut werden namentlich die Informationssendungen [27].
Auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates sieht den Kulturauftrag der SRG, vor allem durch den marktorientierten Kurs des Fernsehens, bedroht. In einem vom Rat überwiesenen Postulat forderte sie vom Bundesrat die Überprüfung des Leistungsauftrags der SRG und in einer Empfehlung schlug sie vor, die hängige Gebührenerhöhung der SRG mit Auflagen zu verbinden. Sie verwies in ihrer Begründung auch auf den Jahresbericht 1993 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), welche den kulturellen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen durch das "Einschaltquotendiktat" ebenfalls gefährdet sieht [28].
Der Nationalrat hat mit der Überweisung eines Postulats der Verständigungskommission den Bundesrat aufgefordert, Möglichkeiten insbesondere im technischen Bereich zu prüfen, wie auch nach Einstellung des Telefonrundspruchs 1997 mindestens ein Radioprogramm in allen drei Amtssprachen in der ganzen Schweiz empfangen werden kann. Er hat damit ein Anliegen der parlamentarischen Initiative Borel (sp, NE) "Drei Sprachen im Radio für alle" an den Bundesrat weitergeleitet, die von Borel verlangte Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aber abgelehnt. Das RTVG sieht die Abdeckung mit Programmen in drei Sprachen vor, räumt allerdings den Lokal- und Regionalprogrammen Priorität ein. Gemäss Verständigungskommission würde die Erfüllung der Forderung der Initiative die Planungsarbeiten im Bereich der Frequenzzuweisungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) in Frage stellen und gewisse Lokalradios verdrängen [29].
Ebenfalls mit der Verteilung der Frequenzen hatte sich eine Interpellation Iten (cvp, NW) beschäftigt, welche Spartenradioprogrammen wie Radio Eviva eine höhere Priorität einräumen will. Ausserdem verlangte der Interpellant zu prüfen, inwieweit VRK-Sender, welche in Katastrophen- und Kriegszeiten die Radioversorgung der Bevölkerung sicherstellen, durch andere Radioveranstalter belegt werden können. Der Bundesrat sah keine Möglichkeit, einzelne Programmtypen zu privilegieren. Er will aber prüfen, wie weit VRK-Sender künftig auch durch andere Radioveranstalter als die SRG benutzt werden können, da diese nicht auf alle angewiesen ist [30].
Das BAKOM hat zum Konzessionsgesuch der RTL Schweiz AG für ein einstündiges, mit Werbung finanziertes Schweizer Programmfenster auf dem privaten deutschen Fernsehkanal RTL ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses zeigte, dass die Werbewirtschaft das Gesuch positiv beurteilt, Medienverbände sich hingegen mehrheitlich kritisch äussern. Während die Werbewirtschaft für einen grenzüberschreitenden Medienmarkt plädierte, bezweifelten die Medienverbände, dass mit dem Projekt etwas zur Medienvielfalt beigetragen werde und befürchteten negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die SRG verurteilte eine Konzessionserteilung vehement als "rechtlich nicht möglich und zudem medienpolitisch nicht verantwortbar". Die Möglichkeiten der SRG und lokaler Veranstalter, ihre konzessionsgemässen Leistungen zu erbringen, würden wesentlich beeinträchtigt, was gemäss Radio- und Fernsehgesetz eine Konzessionserteilung verhindere. Im Werbebereich befürchtete die SRG einen Tarifkrieg. Ausserdem bemängelte sie das Anhörungsverfahren, in dem politische Parteien und Kantone nicht zu Wort kamen.
Im April hat der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid das Konzessionsgesuch der vier Deutschschweizer Verlage Curti-Medien, Tages-Anzeiger, Luzerner Zeitung und Basler Zeitung nicht bewilligt. Mit dem Nein wollte Bundesrat Ogi einer eigenständigen Schweizer Medienlandschaft eine Chance geben. Gemäss Ogi hätte das einseitig auf die Deutschschweiz ausgerichtete Fenster SF DRS auf dem Werbemarkt stark konkurrenziert und damit auch den interregionalen Finanzausgleich gefährdet. Mit der Ablehnung des RTL-Fensters hoffte Ogi auch, Schweizer Verleger vermehrt für das vierte SRG-Programm "S plus" gewinnen zu können. Vor allem die vier abgewiesenen Initianten kritisierten den Entscheid jedoch heftig und sprachen sich gegen "S plus" als Alternative aus [31].
Mit dem Nein zum RTL-Fenster forderte der Bundesrat von der SRG gleichzeitig eine Neuausrichtung von "S plus". Direktor Roy Oppenheim trat daraufhin zurück. "S plus", welches den Betrieb im September 1993 aufgenommen hatte, konnte nie einen befriedigenden Marktanteil erreichen. Unter der Leitung von SF DRS-Direktor Peter Schellenberg entwickelte eine Arbeitsgruppe ein neues Konzept für ein Programm auf der vierten Senderkette, welches ab 1. März 1995 "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" heissen wird. Ein rechtsbürgerliches Komitee "Aktion Eigenständiges S plus" hatte mit einer grossangelegten Inseratekampagne eine SRG-unabhängige 4. Senderkette verlangt und gegen die SRG-Monopolpolitik mobil gemacht. "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" soll zumindest teilweise ein Komplementärprogramm zu den drei sprachregionalen Programmen der SRG werden. Geplant ist ein Neustart als Sport- und Ereigniskette für alle Sprachregionen. Der Sender wird selbst keine Nachrichtensendungen produzieren, private Anbieter erhalten jedoch eine eigene Programmschiene. Ringier und die NZZ haben zusammen mit einem deutschen Partner die "PresseTV" gegründet und werden vor allem Sendungen mit Informationscharakter produzieren. Zum Direktor von "Schweiz 4" wurde Dario Robbiani, früherer SP-Nationalrat und bisher Programmdirektor von Euronews ernannt [32].
Für ein in Norditalien empfangbares Schweizer TV-Programm wird auf Anfang 1995 wieder das Tessiner Fernsehen (TSI) sorgen. Ein nach jahrelangen Verhandlungen zustandegekommenes Abkommen zwischen der Telecom PTT und dem italienischen Ministerium für Post und Telekommunikation sichert der TSI zwei geschützte Sendefrequenzen in den benachbarten italienischen Grenzgebieten zu. Insgesamt zählt das Einzugsgebiet gut vier Millionen Einwohner. Zwischen 1960 und 1976 hatte die TSI problemlos in die Lombardei und weite Teile des Piemont senden können. Seit 1976 konnte TSI jedoch nur noch mit Spezialantennen empfangen werden, da seine Frequenzen sukzessive von aufkommenden privaten TV-Stationen okkupiert wurden [33].
Die SRG hat den Zusammenarbeitsvertrag mit dem iranischen Staatsfernsehen suspendiert, nachdem sich Verdächtigungen verdichteten, dass das iranische Fernsehen die Ermordung von Schahpur Bachtiar, dem letzten Ministerpräsidenten unter dem Schah-Regime, gedeckt hat [34].
Wegen mangelndem Publikumsinteresse hat die SRG die Live-Übersetzung welscher Diskussionssendungen für das Publikum in der Deutschschweiz gestoppt. In der Westschweiz will die SRG Deutschschweizer Sendungen aber vermehrt übersetzen, da sich die Zahl der französischsprachigen Interessenten vervielfacht habe [35].
Im Berichtsjahr konnte das Schweizer Fernsehen DRS seinen Marktanteil gegenüber dem Vorjahr erneut sowohl im Ganztagesvergleich als auch in der Prime Time um je einen Prozentpunkt auf 30% resp. 38% verbessern. Spitzenreiter war dabei einmal mehr die politische Diskussionssendung "Arena", die gut 8% zulegen konnte. Beim Radio konnten die SRG-Programme ihren Marktanteil von rund 55% halten [36].
Die Rechnung 1994 der SRG konnte bei einem Aufwand von 1,117 Mia Fr. und Einnahmen von 1,147 Mia Fr. einen Ertragsüberschuss von rund 30 Mio Fr. (1993: 81 Mio) erzielen. Die Werbeeinnahmen hatten um 20% auf insgesamt 252 Mio Fr. zugenommen. Erfreulich entwickelte sich für die SRG auch das Sponsoring, dessen Erträge um 37% auf 22 Mio Fr. stiegen. Der Anteil der Gebühren an den Erträgen hat auf 69% abgenommen. Für 1995 erhöhen sich die Konzessionsgebühren um 3%, wobei 2% durch die Mehrwertsteuer bedingt sind. Die SRG erhält somit 10 Mio Fr. an zusätzlichen Mitteln. Ursprünglich hatte die SRG Gebührenerhöhungen von 6,2% gefordert. In Anbetracht der guten Finanzlage der SRG und ihren gleichzeitig regelmässigen Spardrohungen mahnte Bundesrat Ogi, die SRG solle "ihre Reserven optimistischer einsetzen und nicht horten" [37].
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Regionalfernsehen
Das Nein des Bundesrates zum RTL-Fenster hat für alle im Wettbewerb um TV-Angebote Beteiligten eine neue Ausgangslage geschaffen. Die vier direkt betroffenen Verlegergruppen forderten deshalb ein Moratorium für neue Konzessionen, bis die Zukunft von S plus entschieden ist. Von dem Schritt erhofften sie sich einen Zeitgewinn zum Entwickeln von Regional-TV-Projekten und wollten verhindern, dass der Regionalsender "TeleZüri" von Roger Schawinski plangemäss auf Sendung gehen kann. Das EVED erteilte TeleZüri jedoch im Juli die Sendekonzession, wenn auch für ein kleineres Verbreitungsgebiet als beantragt. Begründet wurde der Entscheid mit dem offensichtlichen Bedürfnis nach regionalen TV-Programmen. TeleZüri, welches rund 530 000 Haushalte erreicht, ist am 3. Oktober auf Sender gegangen. Die Belcom AG von Schawinski, Ringier sowie die TA-Media AG, welche im letzten Moment dazugestossen ist, beteiligen sich zu je einem Drittel. Im Oktober hat auch "Telebärn" eine zehnjährige Konzession erhalten und wird am 1. März 1995 in der Region Bern zu senden beginnen. Die Konzession schreibt vor, dass für die zweisprachige Region Biel innerhalb eines Jahres ein Programmfenster in französischer Sprache entstehen muss. Als dritter Sender hat "Tele M 1" eine Konzession erhalten, welche das aargauische Mittelland sowie benachbarte Gebiete abdeckt. Weitere regionale Fernsehprogramme - etwa ein "TV Léman" - sind im Aufbau [38].
Wie bei der Tagespresse und den Privatradios wird es nun auch beim Regionalfernsehen zu einem gemeinsamen Werbeangebot kommen: TeleZüri und TeleBärn beschlossen, sich vom 1. März 1995 an zum Tele-Pool-Schweiz zu verbinden [39].
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Satellitenfernsehen
Das Westschweizer TV-Projekt Cinévision kommt definitiv nicht zustande. Der private Pay-TV-Sender hat keinen praktikablen Weg für eine Verteilung im ganzen europäischen Bereich gefunden. Cinévision hätte sex-, gewalt- und werbefrei sein sollen und wäre das einzige internationale Fernsehprogramm mit Sitz in der Schweiz gewesen [40].
Bundesrat Cotti hat in Strassburg das europäische Abkommen über Urheberrechte bei grenzüberschreitenden Satellitensendungen unterzeichnet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit, indem es festlegt, dass bei einer grenzüberschreitenden Satellitensendung grundsätzlich das Recht des Sendestaates massgebend ist. Zugleich gewährt die Konvention ein Mindestschutzniveau für Urheberrechte [41].
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Schweizer Radio International (SRI)
SRI plant im Rahmen von "SRI Futura" eine Neuausrichtung der Auslandprogramme und setzt auf eine verstärkte Präsenz in Europa via Satelliten. Bis Frühling 1995 soll je eine Programmkette in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch existieren, welche während 24 Stunden kontinuierlich über einen "Astra"-Satellitenkanal senden. Ausserdem sendet SRI künftig auch von Französisch-Guayana aus, womit sich die Empfangsqualität des Senders sowohl in Nord- und Südamerika als auch in Australien und Teilen von Afrika erheblich verbessern wird. Massive Sparvorgaben bedrohen die Expansionspläne von SRI jedoch, und insbesondere die Zukunft von über die Konzession hinausgehende Leistungen wie der arabisch-, portugiesisch- und spanischsprachige Dienst sowie die musikalischen Eigenproduktionen sind nicht gesichert [42].
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Satelliten- und Lokalradios
Der Bundesrat hat die Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt. Mit dem Erlass von "Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung" hat er die Versorgungsgebiete für die Lokalradios der Nord-, West- und Südschweiz für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Die Sendernetzpläne bilden die Grundlage für die auf Frühjahr 1995 in Aussicht gestellte Ausschreibung von 24 definitiven Konzessionen. In der Regel wurden grössere Verbreitungsgebiete konzessioniert als bisher, um die bestehende Lokalradioszene massvoll zu erweitern. Neben dem Entscheid zugunsten eines dritten - nichtkommerziellen - Senders in der Agglomeration Bern will der Bundesrat mit einer wesentlichen Ausdehnung der Versorgungsgebiete insbesondere die Genfer und Lausanner Lokalradios gegenüber ihren französischen Konkurrenten stärken. In Genf ist ein zusätzliches, international ausgerichtetes Radio vorgesehen. Für Basel wurde hingegen ein dritter Sender abgelehnt, nicht zuletzt wegen dem Widerstand der Basler Regierung. Die übrigen Lokalradiokonzessionen (Zentral- und Ostschweiz inkl. Zürich) werden voraussichtlich im Herbst 1995 öffentlich ausgeschrieben. Als zweiter Grundstein der künftigen Radiolandschaft Schweiz werden die ersten SRG-Programme in den drei Landessprachen künftig möglichst in allen Regionen verbreitet. Überregionalen Spartenprogrammen wird wegen Frequenzmangel eine UKW-Verbreitung verwehrt [43].
Radio DRS hat den Vertrag mit zehn Lokalradios, wonach diese für symbolische 500 Fr. pro Jahr die Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Senders übernehmen dürfen, auf Ende 1994 gekündigt. Danach können diese die DRS-Nachrichten nicht mehr zu einem Vorzugspreis beziehen und müssen täglich acht Stunden aus den Programmen von Radio DRS übernehmen. Die Entscheidung stiess auf massiven Protest der betroffenen Lokalradios, da ihnen in früheren Abmachungen DRS-Nachrichten bis zur definitiven Neukonzessionierung in Aussicht gestellt worden waren. Diese verzögerte sich jedoch [44].
Im Berichtsjahr ist mit Radio Seetalwelle im Luzerner Seetal ein neues Lokalradio auf Sender gegangen, Radio Matterhorn hat seinen Dienst hingegen überraschend eingestellt. Von den insgesamt 39 konzessionierten Lokalradios waren im Berichtsjahr 23 berechtigt, einen finanziellen Beitrag aus dem SRG-Gebührenertrag gemäss dem Splitting-Modell zu beziehen. Das BAKOM konnte insgesamt 7 Mio Fr. ausschütten, 1,4 Mio Fr. mehr als im Vorjahr. Die Beträge bewegen sich zwischen 67 000 und 400 000 Fr. Zum zweiten Mal profitierten auch 10 Lokalfernsehen vom Gebühren-Splitting mit insgesamt 1 Mio Fr. [45].
Der Liechtensteinische Landtag gab grünes Licht für den Betrieb eines Privatradios. "Radio L" soll im Frühling 1995 auf Sendung gehen. Damit tritt das Privatradio aus Vaduz in Konkurrenz zu verschiedenen Ostschweizer Lokalradios sowie zur SRG. Bisher deckte die SRG die politischen und kulturellen Ereignisse im Fürstentum publizistisch ab und kassierte dafür jährlich 250 000 Fr. Diese pauschale Abgeltung steht nun zur Diskussion [46].
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Unabhängige Beschwerdeinstanz
Die Hoffnung, mit der Einführung des Ombudsverfahrens könne die Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) entlastet werden, hat sich erfüllt: wurden 1992 noch 16% der Ombudsfälle als Beschwerden an die UBI weitergeleitet, waren es 1994 nur noch 8% bzw. 9 Fälle. Mit 118 Beanstandungen (1993: 105) nahmen diese jedoch weiter zu. Sie betrafen zu 78% Fernseh- und zu 22% Radiosendungen. Von der Kritik besonders betroffen waren die Nachrichtensendungen "Tagesschau" und "10 vor 10". Häufigster Vorwurf war die "unsachgerechte Behandlung" eines Themas (40%). Knapp ein Drittel der Beanstandungen beklagten die "Diffamierung einer Person, Partei oder Firma" und 11% eine sexuelle Anstössigkeit. Ombudsmann Hänsenberger betrachtete einen Drittel der Beanstandungen als berechtigt oder teilweise berechtigt [47].
Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen [48].
Eine Motion von Felten (sp, BS) beantragte, dass in der UBI, welche auch die Darstellung von Gewalt im Fernsehen überwacht, mindestens vier Frauen sitzen sollen, da diese Gewaltdarstellungen anders wahrnehmen als Männer. Sie wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 1991 drei Frauen im neunköpfigen Gremium sitzen. Eine gesetzliche Quotenregelung für die UBI lehnte er ab [49].
 
[26] Protest: TA und Bund, 7.1.94; LZ, 15.1.94; NZZ, 21.1.94. DRS-Sparvorgaben: TA, 18.5.94. Postulat Zbinden: Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1198.26
[27] Bund, 14.4. und 2.6.94; NZZ, 2.6.94; Klartext, 1994, Nr. 3, S. 16.27
[28] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 966 ff.; NZZ und BaZ, 7.7.94.28
[29] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 396. Vgl. SPJ 1993, S. 273.29
[30] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 657 f.30
[31] Anhörung: TA, 18.1. und 19.2.94; NZZ, 20.1. und 19.2.94. Diskussion über RTL-Fenster: Ww, 3.3.94; SHZ, 3.3.94; TA, 25.4.94. Entscheid: Presse vom 28.4.94; Klartext, 1994, Nr. 3, S. 57 ff. Vgl. auch SPJ 1993, S. 272.31
[32] Aktion eigenständiges S plus: SoZ, 15.5.94. Schweiz 4: Presse vom 14.7.94; Klartext, 1994, Nr. 4, S. 13 f. Robbiani: Presse vom 1.9.94.32
[33] CdT, 1.12.94; 24 Heures, 31.12.94; NZZ, 4.1.95.33
[34] NZZ, 18.1.94; NQ, 20.1.94. Siehe SPJ 1993, S. 272.34
[35] TA, 2.5.94; Bund, 25.7.94. Vgl. auch SPJ 1993, S. 271.35
[36] Presse vom 20.1. und 26.4.9536
[37] Presse vom 3.11.94; BaZ, 25.2.9537
[38] TA, 2.5.94; SoZ, 8.5.94; Presse vom 21.7.94 (Moratorium); TA, 20.8. (TeleZüri), 18.10. (TeleBärn) und 18.11.94 (Tele M 1).38
[39] BZ, 17.12.94.39
[40] 24 Heures, 13.8.94. Vgl. SPJ 1993, S. 274.40
[41] NZZ, 13.5.94.41
[42] NZZ, 3.3., 27.7., 31.8. und 25.11.94; Klartext, 1994, Nr. 2, S. 13 f.42
[43] BBl, 1994, III, S. 1583 ff.; Presse vom 1.9.94.43
[44] TA, 14.12.94.44
[45] LZ, 6.10.94 (Seetalwelle); Bund, 5.7.94 (Matterhorn); BüZ, 31.8.94; Klartext, 1994, Nr. 5, S. 35.45
[46] SGT, 13.10.94.46
[47] Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1995, Nr. 4, S. 6 f.; NZZ, 17.3.95.47
[48] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1911 f.48
[49] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 590.49