Année politique Suisse 1994 : Enseignement, culture et médias
Médias
La tendance de coopérations et de fusions sur le marché de la presse suisse s'est poursuivie. - Le journal traditionnel "La Suisse" a cessé de paraître. - Selon plusieurs milieux politiques et culturels, la promotion de la culture par la radio et la télévision est menacée en raison des mesures financières. - La fenêtre de RTL a été refusée par le Conseil fédéral et la chaîne peu performante "S Plus" sera remplacée par "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4". - Avec TeleZüri la plus grande télévision régionale a commencé à émettre. - Le Conseil fédéral a défini les fondements du paysage de radios locales.
Medienpolitische Grundfragen
Vorzeitig publizierte Informationen von Medienschaffenden hielten die Diskussion über den
Missbrauch vertraulicher Informationen durch die Presse auch im Berichtsjahr aufrecht. Eine Interpellation Moser (fp, AG) von 1993 verlangte vom Bundesrat eine Stellungnahme, wie er solche Indiskretionen in Zukunft zu unterbinden gedenkt. Das nachgeschobene Postulat Reimann (svp, AG) forderte den Bundesrat auf, die in der Akkreditierungsverordnung vorgesehenen Sanktionen zu ergreifen, wenn Bundeshausjournalisten bewusst vertrauliche Informationen verbreiten. Insgesamt 80 Abgeordnete haben das Postulat Reimann, 60 die Interpellation Moser unterschrieben. Gemäss der Stellungnahme des Presserates des Schweizer Verbandes der Journalistinnen und Journalisten sei in der Schweiz der Bereich dessen, was als geheim und vertraulich zu gelten habe, nach wie vor viel zu gross; ein ausgedehnter Geheim- und Vertraulichkeitsbereich fördere die Indiskretionen geradezu. Der Presserat möchte deshalb anstelle des Geheimhaltungsprinzips mit Öffentlichkeitsvorbehalt das
Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt in der Bundesverwaltung einführen. In seiner Antwort auf die Interpellation Moser forderte der Bundesrat vor allem mehr Disziplin von den Behörden. Laut dem Bundesrat sind Informationen bewusst und gezielt Journalisten zugespielt worden, er kenne aber keinen einzigen Fall von Bestechungsversuchen durch Medienschaffende. Ein Entzug der Akkreditierung würde nur erwogen, wenn ein Journalist eine ihm gegenüber ausdrücklich als nicht zur Publikation bestimmte Information veröffentlicht
[1].
Der Bundesrat setzte ausserdem eine
Arbeitsgruppe ein, welche das Prinzip der Öffentlichkeit der Bundesverwaltung prüfen und ein entsprechendes Gesetz entwerfen soll. Nach diesem Grundsatz hätte jedermann das Recht auf Auskunft und Akteneinsicht durch die Angestellten der Bundesverwaltung. Ebenfalls geplant ist die Einführung eines Beschwerderechtes im Falle einer ablehnenden Haltung der Behörden. Ausnahmen von der Akteneinsicht sind vor allem im Bereich der inneren und äusseren Sicherheit und im Persönlichkeitsschutz vorgesehen. Vor einer definitiven Stellungnahme will das EJPD die Erfahrungen des Kantons Bern abwarten, welcher das Öffentlichkeitsprinzip mit seiner neu in Kraft tretenden Verfassung vom 1. Januar 1995 einführen wird
[2].
Nachdem der Vorschlag des Bundesrates, ein
Zeugnisverweigerungsrecht ins Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen, in der 1992 durchgeführten Vernehmlassung klar gutgeheissen worden war, beauftragte der Bundesrat das EJPD, bis spätestens Ende 1995 eine Botschaft für ein neues, medienfreundlicheres Strafrecht auszuarbeiten. Die Einsetzung einer neuen Expertenkommission lehnte er ab
[3].
Nach dem Berner Obergericht hat auch das Bundesgericht den
Generaldirektor der SRG, Antonio Riva,
freigesprochen. Riva hatte sich geweigert, ungesendete Aufzeichnungen vom Bauernkrawall in Bern im Januar 1992 den Strafuntersuchungsbehörden herauszugeben. Die Lausanner Richter erblickten im Verhalten der SRG keine Begünstigung der Täter, weil die Medien keine qualifizierte Rechtspflicht im Sinne einer Obhuts- oder Überwachungspflicht trifft
[4].
Im Auftrag der Nationalen Schweizerischen Unesco-Kommission untersuchte der Publizistikwissenschafter Küpfer die
Berichterstattung über die Themen
Asyl
und Fremdenfeindlichkeit in sechs grossen Deutschschweizer, einer Tessiner und zwei Westschweizer Tageszeitungen in den Jahren 1991 und 1992. Grundsätzlich kam die Studie zur Ansicht, dass die Schweizer Tagespresse häufiger für die Position der Asylbewerber eintrat als dass sie diese als Zielscheibe verbaler Attacken missbraucht hätte. Am meisten asylbewerberfeindliche Artikel fanden sich im "Blick"; sämtliche anderen Tageszeitungen seien neutrale und objektive Vermittler. Generell stellte sich heraus, dass viel mehr fremdenfeindliche Beiträge von der Leserschaft als von der Redaktion stammen
[5].
Ein Artikel über FIS-Waffenkäufe in der Schweiz, der sich auf Ermittlungsakten der Untersuchungsbehörden stützte, hat die "Sonntags-Zeitung" in Konflikt mit der Bundesanwaltschaft (BA) gebracht. Durch den Artikel sei nach Ansicht der BA monatelange Arbeit zunichte gemacht worden, weshalb sie ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung gegen Redaktoren der Zeitung eröffnete sowie eine Hausdurchsuchung anordnete. Die Redaktion hingegen machte
öffentliches Interesse sowie
Quellenschutz geltend. Die Medien verurteilten die Hausdurchsuchungen, angeordnet von Bundesanwältin Carla del Ponte, fast einhellig als krassen Verstoss gegen die Pressefreiheit, andererseits konnten viele Kritiker auch kein öffentliches Interesse für den "SZ"-Artikel ausmachen
[6].
Presse
Die
Verhandlungen zwischen Medienschaffenden und Verlegern, welche sich seit Ende 1992 in vertragslosem Zustand befinden, haben in der Deutschschweiz und im Tessin immer noch nicht zu einem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geführt. Hauptstreitpunkte blieben die Mindestlöhne, die zukünftige Behandlung der freien Journalisten sowie das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Journalisten an seinen eigenen Werken. Das BIGA, welches von den beiden Parteien als Einigungsstelle angerufen worden war, lehnte es ab zu vermitteln
[7]. In der Romandie mochte die Fédération suisse des journalistes nicht länger zuwarten und hat mit dem welschen Verlegerverband einen neuen GAV abgeschlossen, welcher zum Teil hohe Lohneinbussen beinhaltet
[8].
Massiv gegen Lohnkürzungen und reduzierte Mindestlöhne haben sich in der ganzen Schweiz die Gewerkschaften der
Drucker (GDP), der Lithografen (SLB) und der Grafiker (SGG) gewehrt. Nachdem es im September zu einer stundenweisen Arbeitsniederlegung kam, fand am 3. November ein 24-stündiger
Warnstreik statt. Mit rund 10 000 Beteiligten handelte es sich um die bedeutendste Arbeitsniederlegung der Schweiz der letzten Jahre. Die Gewerkschaften werteten den Streik als Erfolg, ein neuer GAV kam bis Ende des Berichtsjahres jedoch nicht zustande
[9].
Das Bundesgericht hat die Zulassung von
Bundesgerichtsberichterstattern gelockert und sich damit einem breiteren Kreis von Journalisten geöffnet. Fortan sind für eine Akkreditierung keine regelmässige Gerichtsberichterstattung oder bestimmte juristische Qualifikationen mehr vorausgesetzt, sondern lediglich die Eintragung ins Berufsregister der Medienverbände
[10].
Die PTT hielt am Drittelsmodell fest, welches im Rahmen der
Revision des Postverkehrgesetzes die Zeitungstransporttaxen zu gleichen Teilen zwischen PTT, Bund und Verlegern aufteilen will. Danach hätte jede der drei Parteien rund 90 Mio Fr. zu erbringen, um die defizitären Postdienstleistungen zu entlasten. Verleger wehrten sich vehement gegen diese Kürzung der öffentlichen Förderung im Pressewesen, auch weil diese für viele Regional- und Lokalzeitungen existenzbedrohend wäre
[11]. In einem Grundsatzurteil hat das Bundesgericht entschieden, dass die PTT für Sendungen ohne Adresse keine verbilligte Posttaxe gewähren muss. Die billigere Zeitungstransporttaxe sei jenen Publikationen vorbehalten, deren Empfang der Bezüger selber wünsche und dies mit einem entgeltlichen Abonnement bekunde. Die Klage ging von zwei Gratispublikationen sowie einer Computerzeitschrift aus, welche alle drei vorwiegend Werbe- und Geschäftszwecke verfolgen. Die PTT kündigte an, dass sie rund 3000 der 6000 Fachblätter überprüfen werde, welche gegenwärtig von den Vorzugstaxen profitieren
[12].
Erstmals nach mehrjährigen massiven rezessionsbedingten Verlusten zeichnete sich im
Inserategeschäft eine Erholung ab. Das Inseratevolumen der Tages- und Wochenzeitungen stieg gegenüber 1993 um 5,1%, wobei vor allem die Stelleninserate mit +29,9% überdurchschnittlich zulegten, während die kommerziellen Anzeigen eine Zuwachsrate von 2,5% verzeichneten. Die Deutschschweizer Titel legten um 6,3%, jene im Tessin um 3,1% zu, während in der Romandie das Inserategeschäft mit +1,9% unterdurchschnittlich verlief. Auch die Zeitschriften (+ 8,8%) und die Anzeiger (+ 3,2%) konnten gesamtschweizerisch zulegen. Nur die auflageschwächeren Zeitungen (unter 10 000 Exemplaren) konnten vom Konjunkturaufschwung nicht profitieren und verloren 1994 knapp 8%
[13].
Die Kartellkommission hat sich mit vier Firmen, die in ihrem Segment über eine monopolähnliche Stellung verfügen - Edipresse, die Inserate-Agentur Publicitas sowie die beiden Verteilerketten Merkur und Naville S.A - über spezifische
Verhaltenskodizes geeinigt. Diese Verhaltensregeln haben das Ziel eines möglichst unverfälschten Wettbewerbs und beinhalten beispielsweise für Edipresse die Meldepflicht von neuen Beteiligungen an schweizerischen Medienunternehmen sowie den Verzicht, Berufsverbote gegen Journalisten auszusprechen. Merkur und Naville S.A verpflichteten sich, eigene Verlage oder Kioske nicht willkürlich zu privilegieren
[14].
Die schweizerische Presselandschaft blieb in Bewegung. Zwar zeigte die "Medienanalyse Schweiz 93/94" auf, dass Leserzahlen und Reichweiten der Schweizer Presseerzeugnisse in den letzten zwei Jahren relativ konstant geblieben sind
[15]. Im Rahmen von Restrukturierungen kam es aber zu diversen Zusammenschlüssen im Inserate-, und vermehrt auch im redaktionellen, administrativen und technischen Bereich.
Als neue Grösse hat sich mit einer Startauflage von 96 000 Exemplaren die
"Mittelland-Zeitung" im schweizerischen Zeitungsmarkt etabliert. Unter diesem Namen kooperieren seit Anfang 1994 die Verlage von "Aargauer Tagblatt", "Oltner Tagblatt" und "Zofinger Tagblatt" im Inserate- und überregionalen Bereich. Im Berner Oberland treten das "Thuner Tagblatt", die "Berner Oberländer Nachrichten" und das "Oberländische Volksblatt" nun mit dem Untertitel
"Berner Oberland Zeitung" gemeinsam in Erscheinung. Geplant sind neben einem gemeinsamen nationalen Inserateteil auch administrative, redaktionelle und technische Kooperationen
[16].
Synergieeffekte erhofft sich auch die
"BauernZeitung", neues offizielles Wochenblatt der bäuerlichen Organisationen der Schweiz. Unter diesem Namen haben sich der "Landwirt", die "Innerschweizer Bauernzeitung" und das "Zentralblatt der Land-und Milchwirtschaft" zusammengeschlossen. Die Startauflage betrug 76 000 Exemplare. Das Blatt will eine verbesserte Information innerhalb der Landwirtschaft und eine grössere Wirkung nach aussen erreichen. Ebenfalls fusionieren wollen 1995, quasi als Pendant zur deutschschweizerischen Bauernzeitung, die beiden welschen Wochenzeitungen "Agri-Hebdo" und "Le Producteur de Lait"
[17].
Aus wirtschaftlich-strategischen Gründen rückten mit dem
Romandie-Combi auch sechs Westschweizer Tageszeitungen zusammen: "L'Impartial", "Le Journal du Jura", "Express", "Le Quotidien jurassien", "La Liberté" und "Le Nouvelliste et Feuille d'avis du Valais" arbeiten seit diesem Jahr als Inserateverbund, aber auch redaktionell zusammen. Die sechs Zeitungen wollen auch ein gemeinsames Korrespondentennetz im In- und Ausland unterhalten
[18]. Zum ersten grenzüberschreitenden Inserateverbund Europas ist es zwischen drei Tessiner und zwei italienischen Zeitungen gekommen: Im Werbepool
Ti-laghi in Lugano haben sich der "Corriere del Ticino", "La Regione" und das "Giornale del popolo" mit zwei italienischen Zeitungen zusammengeschlossen
[19].
Nach 96jährigem Bestehen musste die Genfer
"La Suisse" im März ihr Erscheinen einstellen, nachdem sich mehrere Sanierungsofferten von ausländischen Geldgebern und Rettungsversuche von Verleger Jean-Claude Nicole, wie etwa der Vorschlag einer Fusion von "La Suisse" und "Le Matin", als unrealistisch erwiesen hatten. Nachfolgeprojekte, wie "Nouvelle Suisse" oder "Suisse dimanche" wurden diskutiert, aber nicht lanciert. Mit dem Ende der einst führenden Tageszeitung der Romandie ist es auf dem welschen Pressemarkt zu einer weiteren Konzentration gekommen, und die Lausanner Edipresse konnte ihre Marktstellung mit dem Aufkauf der Abonnentenkartei und des Titels der eingegangenen Zeitung nochmals ausbauen. Ausserdem entfachte Edipresse in der Romandie einen Preiskampf, dem andere Zeitungen nicht folgen konnten. Mit einer Startauflage von 15 000 Exemplaren erscheint seit November neu die englischsprachige Tageszeitung
"The Geneva Post", welche die internationale Bevölkerung Genfs ansprechen will
[20].
Auf dem Markt der Magazine orten Verleger noch Marktlücken. Auf den Frühling 1995 haben die beiden grossen Verlagshäuser Ringier und TA-Media AG je ein
Nachrichtenmagazin angekündet
[21].
Der Verleger Beat Curti ist, nach Verdächtigungen im Zusammenhang mit einer Zürcher Bestechungsaffäre, innerhalb seiner Mediengruppe ins zweite Glied zurückgetreten. Verwaltungspräsident der Curti Medien AG wurde Hans-Erich Fischer, an die Spitze des Tochterunternehmens Jean Frey AG trat Hans-Rudolf Hagemann, Herausgeber der "Basler Zeitung". Ab 1995 wird die
"Basler Zeitung" ausserdem ein weiteres Aktienpaket von 15% von der Curti-Medien-Gruppe übernehmen und somit 50% des Aktienkapitals kontrollieren. Zu einer Aktienverschiebung ist es auch beim Berner
"Der Bund" gekommen: Ringier trat seine Mehrheitsbeteiligung ab und behält noch 45%. Die "Neue Zürcher Zeitung" übernahm 45% und wird ab 1. April 1995 auch die operative Führung und verlegerische Verantwortung bei der Traditionszeitung übernehmen. Damit ist es nicht zu einer Kooperation mit der Berner Zeitung gekommen, welche wohl über kurz oder lang zur Fusion geführt hätte
[22].
Das Projekt einer
rätoromanischen Tageszeitung, welches von der Arbeitsgruppe Rätoromanische Tageszeitung (ART) während Jahren unter dem Titel "Quotidiana" verfolgt wurde, musste redimensioniert werden. Nachdem das Bundesamt für Kultur im Frühling schwere Bedenken angemeldet hatte, weil die Zeitung kantonal und von Verlegerseite her zu wenig abgestützt und auch der Finanzbedarf nicht gedeckt sei, wurde das Projekt überarbeitet. Das neue Modell sah als Ergänzung zu den bestehenden romanischen Zeitungen eine zweimal wöchentlich erscheinende Zusatzzeitung mit dem Titel "La Vusch" vor. Damit sollte gewährleistet werden, dass praktisch täglich ein romanisches Presseprodukt in Graubünden erscheint. Ausserdem war der Aufbau einer romanischen Medienagentur geplant; beide Projekte zusammen hätten von Bund und Kanton mit 1,8 Mio Fr. unterstützt werden sollen. Ende Dezember ist das Projekt "La Vusch" jedoch vom Kanton Graubünden abgelehnt worden, unter anderem mit der Begründung, dass sich nicht alle Verleger von romanischen Presseprodukten für das neue Blatt begeistern konnten. Weiterverfolgt wird indessen von der ART der Aufbau einer romanischen Nachrichtenagentur
[23].
Die 1976 gegründete rechtsextreme Zeitschrift
"Eidgenoss" von Verleger Max Wahl hat ihr Erscheinen auf Ende Jahr
eingestellt. Die Zeitschrift hat unter anderem mehrfach die Massenvernichtung von Juden in den Konzentrationslagern Nazi-Deutschlands bestritten. Das am 1.1.1995 in Kraft tretende Antirassismus-Gesetz ist einer der Hauptgründe für die Einstellung des Monatsblatts
[24].
Die Nachrichtenagentur
Schweizerische Politische Korrespondenz (SPK) hat ihren Dienst Anfang Jahr eingestellt. Sie konnte sich während Jahren nur dank der finanziellen Unterstützung der Gesellschaft zur Förderung der schweizerischen Wirtschaft (wf) auf dem Markt halten. Zu Kritik Anlass gab, dass die wf neu die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) unterstützt und mit ihr einen Verteilvertrag für wf-Informationen eingegangen ist
[25].
Radio und Fernsehen
Zu Beginn des Berichtsjahres war es zu
Protesten von Kulturschaffenden gegen Sparmassnahmen und den davon befürchteten Kulturabbau bei Radio DRS gekommen, nachdem die SRG eine weitere Sparrunde von 4,5 bis 6 Mio Fr. für die Jahre 1995 bis 1998 eingeläutet hatte. Vor allem der Kultursender DRS 2 sei vom finanziellen und personellen Abbau überproportional betroffen, protestierten die Kulturschaffenden in einem Brief an Generaldirektor Antonio Riva. In die gleiche Richtung zielte auch das vom Nationalrat überwiesene Postulat Zbinden (sp, AG), welches vom Bundesrat verlangt, die kulturelle und gesellschaftspolitische Funktion des Senders zu sichern
[26]. Infolge der Proteste und dank des guten Gewinnabschlusses 1993 hat die SRG die Sparziele im Laufe des Berichtsjahres mehrmals nach unten korrigiert, und Radio DRS muss bis 1997 nun noch mit einer Budget-Reduktion von rund 2 Mio Fr. rechnen. An strukturellen und programmlichen Veränderungen im Rahmen des
Reformprogramms Radio 95 hielt sie jedoch fest. So wird DRS 1 ab 1995 nur noch aus Zürich gesendet, DRS 2 aus Basel und DRS 3 aus Zürich und Basel. Bern wird die Informationssendungen für alle drei Sender produzieren. Diese Aufteilung soll auch künftig die föderalistische Verankerung von Radio DRS gewährleisten. Es wird zudem zu diversen programmlichen Änderungen kommen. Ausgebaut werden namentlich die Informationssendungen
[27].
Auch die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates sieht den Kulturauftrag der SRG, vor allem durch den marktorientierten Kurs des Fernsehens, bedroht. In einem vom Rat überwiesenen Postulat forderte sie vom Bundesrat die
Überprüfung des Leistungsauftrags der SRG und in einer Empfehlung schlug sie vor, die hängige Gebührenerhöhung der SRG mit Auflagen zu verbinden. Sie verwies in ihrer Begründung auch auf den Jahresbericht 1993 der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI), welche den kulturellen Leistungsauftrag von Radio und Fernsehen durch das "Einschaltquotendiktat" ebenfalls gefährdet sieht
[28].
Der Nationalrat hat mit der Überweisung eines Postulats der Verständigungskommission den Bundesrat aufgefordert, Möglichkeiten insbesondere im technischen Bereich zu prüfen, wie auch nach Einstellung des Telefonrundspruchs 1997 mindestens ein Radioprogramm in allen drei Amtssprachen in der ganzen Schweiz empfangen werden kann. Er hat damit ein Anliegen der parlamentarischen Initiative Borel (sp, NE) "
Drei Sprachen im Radio für alle" an den Bundesrat weitergeleitet, die von Borel verlangte Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) aber abgelehnt. Das RTVG sieht die Abdeckung mit Programmen in drei Sprachen vor, räumt allerdings den Lokal- und Regionalprogrammen Priorität ein. Gemäss Verständigungskommission würde die Erfüllung der Forderung der Initiative die Planungsarbeiten im Bereich der Frequenzzuweisungen des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) in Frage stellen und gewisse Lokalradios verdrängen
[29].
Ebenfalls mit der Verteilung der Frequenzen hatte sich eine Interpellation Iten (cvp, NW) beschäftigt, welche
Spartenradioprogrammen wie Radio Eviva eine höhere Priorität einräumen will. Ausserdem verlangte der Interpellant zu prüfen, inwieweit VRK-Sender, welche in Katastrophen- und Kriegszeiten die Radioversorgung der Bevölkerung sicherstellen, durch andere Radioveranstalter belegt werden können. Der Bundesrat sah keine Möglichkeit, einzelne Programmtypen zu privilegieren. Er will aber prüfen, wie weit VRK-Sender künftig auch durch andere Radioveranstalter als die SRG benutzt werden können, da diese nicht auf alle angewiesen ist
[30].
Das BAKOM hat zum Konzessionsgesuch der RTL Schweiz AG für ein einstündiges, mit Werbung finanziertes Schweizer Programmfenster auf dem privaten deutschen Fernsehkanal RTL ein Anhörungsverfahren durchgeführt. Dieses zeigte, dass die Werbewirtschaft das Gesuch positiv beurteilt, Medienverbände sich hingegen mehrheitlich kritisch äussern. Während die Werbewirtschaft für einen grenzüberschreitenden Medienmarkt plädierte, bezweifelten die Medienverbände, dass mit dem Projekt etwas zur Medienvielfalt beigetragen werde und befürchteten negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die SRG verurteilte eine Konzessionserteilung vehement als "rechtlich nicht möglich und zudem medienpolitisch nicht verantwortbar". Die Möglichkeiten der SRG und lokaler Veranstalter, ihre konzessionsgemässen Leistungen zu erbringen, würden wesentlich beeinträchtigt, was gemäss Radio- und Fernsehgesetz eine Konzessionserteilung verhindere. Im Werbebereich befürchtete die SRG einen Tarifkrieg. Ausserdem bemängelte sie das Anhörungsverfahren, in dem politische Parteien und Kantone nicht zu Wort kamen.
Im April hat der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid das
Konzessionsgesuch der vier Deutschschweizer Verlage Curti-Medien, Tages-Anzeiger, Luzerner Zeitung und Basler Zeitung
nicht bewilligt. Mit dem Nein wollte Bundesrat Ogi einer eigenständigen Schweizer Medienlandschaft eine Chance geben. Gemäss Ogi hätte das einseitig auf die Deutschschweiz ausgerichtete Fenster SF DRS auf dem Werbemarkt stark konkurrenziert und damit auch den interregionalen Finanzausgleich gefährdet. Mit der Ablehnung des RTL-Fensters hoffte Ogi auch, Schweizer Verleger vermehrt für das vierte SRG-Programm
"S plus" gewinnen zu können. Vor allem die vier abgewiesenen Initianten kritisierten den Entscheid jedoch heftig und sprachen sich gegen "S plus" als Alternative aus
[31].
Mit dem Nein zum RTL-Fenster forderte der Bundesrat von der SRG gleichzeitig eine Neuausrichtung von "S plus". Direktor Roy Oppenheim trat daraufhin zurück. "S plus", welches den Betrieb im September 1993 aufgenommen hatte, konnte nie einen befriedigenden Marktanteil erreichen. Unter der Leitung von SF DRS-Direktor Peter Schellenberg entwickelte eine Arbeitsgruppe ein neues Konzept für ein Programm auf der vierten Senderkette, welches ab 1. März 1995
"Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" heissen wird. Ein rechtsbürgerliches Komitee "Aktion Eigenständiges S plus" hatte mit einer grossangelegten Inseratekampagne eine SRG-unabhängige 4. Senderkette verlangt und gegen die SRG-Monopolpolitik mobil gemacht. "Schweiz 4/Suisse 4/Svizzera 4" soll zumindest teilweise ein Komplementärprogramm zu den drei sprachregionalen Programmen der SRG werden. Geplant ist ein Neustart als Sport- und Ereigniskette für alle Sprachregionen. Der Sender wird selbst keine Nachrichtensendungen produzieren, private Anbieter erhalten jedoch eine eigene Programmschiene. Ringier und die NZZ haben zusammen mit einem deutschen Partner die "PresseTV" gegründet und werden vor allem Sendungen mit Informationscharakter produzieren. Zum Direktor von "Schweiz 4" wurde Dario Robbiani, früherer SP-Nationalrat und bisher Programmdirektor von Euronews ernannt
[32].
Für ein
in Norditalien
empfangbares Schweizer TV-Programm wird auf Anfang 1995 wieder das Tessiner Fernsehen (TSI) sorgen. Ein nach jahrelangen Verhandlungen zustandegekommenes Abkommen zwischen der Telecom PTT und dem italienischen Ministerium für Post und Telekommunikation sichert der TSI zwei geschützte Sendefrequenzen in den benachbarten italienischen Grenzgebieten zu. Insgesamt zählt das Einzugsgebiet gut vier Millionen Einwohner. Zwischen 1960 und 1976 hatte die TSI problemlos in die Lombardei und weite Teile des Piemont senden können. Seit 1976 konnte TSI jedoch nur noch mit Spezialantennen empfangen werden, da seine Frequenzen sukzessive von aufkommenden privaten TV-Stationen okkupiert wurden
[33].
Die SRG hat den Zusammenarbeitsvertrag mit dem
iranischen Staatsfernsehen suspendiert, nachdem sich Verdächtigungen verdichteten, dass das iranische Fernsehen die Ermordung von Schahpur Bachtiar, dem letzten Ministerpräsidenten unter dem Schah-Regime, gedeckt hat
[34].
Wegen mangelndem Publikumsinteresse hat die SRG die
Live-Übersetzung welscher Diskussionssendungen für das Publikum in der Deutschschweiz gestoppt. In der Westschweiz will die SRG Deutschschweizer Sendungen aber vermehrt übersetzen, da sich die Zahl der französischsprachigen Interessenten vervielfacht habe
[35].
Im Berichtsjahr konnte das Schweizer Fernsehen DRS seinen
Marktanteil gegenüber dem Vorjahr erneut sowohl im Ganztagesvergleich als auch in der Prime Time um je einen Prozentpunkt auf 30% resp. 38% verbessern. Spitzenreiter war dabei einmal mehr die politische Diskussionssendung "Arena", die gut 8% zulegen konnte. Beim Radio konnten die SRG-Programme ihren Marktanteil von rund 55% halten
[36].
Die
Rechnung 1994 der SRG konnte bei einem Aufwand von 1,117 Mia Fr. und Einnahmen von 1,147 Mia Fr. einen Ertragsüberschuss von rund 30 Mio Fr. (1993: 81 Mio) erzielen. Die Werbeeinnahmen hatten um 20% auf insgesamt 252 Mio Fr. zugenommen. Erfreulich entwickelte sich für die SRG auch das Sponsoring, dessen Erträge um 37% auf 22 Mio Fr. stiegen. Der Anteil der Gebühren an den Erträgen hat auf 69% abgenommen. Für 1995 erhöhen sich die Konzessionsgebühren um 3%, wobei 2% durch die Mehrwertsteuer bedingt sind. Die SRG erhält somit 10 Mio Fr. an zusätzlichen Mitteln. Ursprünglich hatte die SRG Gebührenerhöhungen von 6,2% gefordert. In Anbetracht der guten Finanzlage der SRG und ihren gleichzeitig regelmässigen Spardrohungen mahnte Bundesrat Ogi, die SRG solle "ihre Reserven optimistischer einsetzen und nicht horten"
[37].
Das Nein des Bundesrates zum RTL-Fenster hat für alle im Wettbewerb um TV-Angebote Beteiligten eine neue Ausgangslage geschaffen. Die vier direkt betroffenen Verlegergruppen forderten deshalb ein Moratorium für neue Konzessionen, bis die Zukunft von S plus entschieden ist. Von dem Schritt erhofften sie sich einen Zeitgewinn zum Entwickeln von Regional-TV-Projekten und wollten verhindern, dass der
Regionalsender "TeleZüri" von Roger Schawinski plangemäss auf Sendung gehen kann. Das EVED erteilte TeleZüri jedoch im Juli die Sendekonzession, wenn auch für ein kleineres Verbreitungsgebiet als beantragt. Begründet wurde der Entscheid mit dem offensichtlichen Bedürfnis nach regionalen TV-Programmen. TeleZüri, welches rund 530 000 Haushalte erreicht, ist am 3. Oktober auf Sender gegangen. Die Belcom AG von Schawinski, Ringier sowie die TA-Media AG, welche im letzten Moment dazugestossen ist, beteiligen sich zu je einem Drittel. Im Oktober hat auch
"Telebärn" eine zehnjährige Konzession erhalten und wird am 1. März 1995 in der Region Bern zu senden beginnen. Die Konzession schreibt vor, dass für die zweisprachige Region Biel innerhalb eines Jahres ein Programmfenster in französischer Sprache entstehen muss. Als dritter Sender hat "
Tele M 1" eine
Konzession erhalten, welche das aargauische Mittelland sowie benachbarte Gebiete abdeckt. Weitere regionale Fernsehprogramme - etwa ein "TV Léman" - sind im Aufbau
[38].
Wie bei der Tagespresse und den Privatradios wird es nun auch beim Regionalfernsehen zu einem
gemeinsamen Werbeangebot kommen: TeleZüri und TeleBärn beschlossen, sich vom 1. März 1995 an zum Tele-Pool-Schweiz zu verbinden
[39].
Das Westschweizer TV-Projekt
Cinévision kommt definitiv nicht zustande. Der private Pay-TV-Sender hat keinen praktikablen Weg für eine Verteilung im ganzen europäischen Bereich gefunden. Cinévision hätte sex-, gewalt- und werbefrei sein sollen und wäre das einzige internationale Fernsehprogramm mit Sitz in der Schweiz gewesen
[40].
Bundesrat Cotti hat in Strassburg das
europäische Abkommen über Urheberrechte bei grenzüberschreitenden Satellitensendungen unterzeichnet. Das Abkommen schafft Rechtssicherheit, indem es festlegt, dass bei einer grenzüberschreitenden Satellitensendung grundsätzlich das Recht des Sendestaates massgebend ist. Zugleich gewährt die Konvention ein Mindestschutzniveau für Urheberrechte
[41].
SRI plant im Rahmen von "SRI Futura" eine
Neuausrichtung der Auslandprogramme und setzt auf eine verstärkte Präsenz in Europa via Satelliten. Bis Frühling 1995 soll je eine Programmkette in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch existieren, welche während 24 Stunden kontinuierlich über einen "Astra"-Satellitenkanal senden. Ausserdem sendet SRI künftig auch von Französisch-Guayana aus, womit sich die Empfangsqualität des Senders sowohl in Nord- und Südamerika als auch in Australien und Teilen von Afrika erheblich verbessern wird. Massive Sparvorgaben bedrohen die Expansionspläne von SRI jedoch, und insbesondere die Zukunft von über die Konzession hinausgehende Leistungen wie der arabisch-, portugiesisch- und spanischsprachige Dienst sowie die musikalischen Eigenproduktionen sind nicht gesichert
[42].
Der Bundesrat hat die
Grundsteine der künftigen Radiolandschaft Schweiz gelegt. Mit dem Erlass von "Weisungen für die UKW-Sendernetzplanung" hat er die Versorgungsgebiete für die Lokalradios der Nord-, West- und Südschweiz für die nächsten zehn Jahre festgelegt. Die Sendernetzpläne bilden die Grundlage für die auf Frühjahr 1995 in Aussicht gestellte Ausschreibung von 24 definitiven Konzessionen. In der Regel wurden grössere Verbreitungsgebiete konzessioniert als bisher, um die bestehende Lokalradioszene massvoll zu erweitern. Neben dem Entscheid zugunsten eines dritten - nichtkommerziellen - Senders in der Agglomeration Bern will der Bundesrat mit einer wesentlichen Ausdehnung der Versorgungsgebiete insbesondere die Genfer und Lausanner Lokalradios gegenüber ihren französischen Konkurrenten stärken. In Genf ist ein zusätzliches, international ausgerichtetes Radio vorgesehen. Für Basel wurde hingegen ein dritter Sender abgelehnt, nicht zuletzt wegen dem Widerstand der Basler Regierung. Die übrigen Lokalradiokonzessionen (Zentral- und Ostschweiz inkl. Zürich) werden voraussichtlich im Herbst 1995 öffentlich ausgeschrieben. Als zweiter Grundstein der künftigen Radiolandschaft Schweiz werden die ersten SRG-Programme in den drei Landessprachen künftig möglichst in allen Regionen verbreitet. Überregionalen Spartenprogrammen wird wegen Frequenzmangel eine UKW-Verbreitung verwehrt
[43].
Radio DRS hat den Vertrag mit zehn Lokalradios, wonach diese für symbolische 500 Fr. pro Jahr die
Nachrichten des öffentlich-rechtlichen Senders übernehmen dürfen, auf Ende 1994 gekündigt. Danach können diese die DRS-Nachrichten nicht mehr zu einem Vorzugspreis beziehen und müssen täglich acht Stunden aus den Programmen von Radio DRS übernehmen. Die Entscheidung stiess auf massiven Protest der betroffenen Lokalradios, da ihnen in früheren Abmachungen DRS-Nachrichten bis zur definitiven Neukonzessionierung in Aussicht gestellt worden waren. Diese verzögerte sich jedoch
[44].
Im Berichtsjahr ist mit Radio Seetalwelle im Luzerner Seetal ein neues Lokalradio auf Sender gegangen, Radio Matterhorn hat seinen Dienst hingegen überraschend eingestellt. Von den insgesamt 39 konzessionierten Lokalradios waren im Berichtsjahr 23 berechtigt, einen finanziellen Beitrag aus dem SRG-Gebührenertrag gemäss dem
Splitting-Modell zu beziehen. Das BAKOM konnte insgesamt 7 Mio Fr. ausschütten, 1,4 Mio Fr. mehr als im Vorjahr. Die Beträge bewegen sich zwischen 67 000 und 400 000 Fr. Zum zweiten Mal profitierten auch 10 Lokalfernsehen vom Gebühren-Splitting mit insgesamt 1 Mio Fr.
[45].
Der Liechtensteinische Landtag gab grünes Licht für den Betrieb eines Privatradios.
"Radio L" soll im Frühling 1995 auf Sendung gehen. Damit tritt das Privatradio aus Vaduz in Konkurrenz zu verschiedenen Ostschweizer Lokalradios sowie zur SRG. Bisher deckte die SRG die politischen und kulturellen Ereignisse im Fürstentum publizistisch ab und kassierte dafür jährlich 250 000 Fr. Diese pauschale Abgeltung steht nun zur Diskussion
[46].
Die Hoffnung, mit der Einführung des Ombudsverfahrens könne die
Unabhängige Beschwerdeinstanz von Radio und Fernsehen (UBI) entlastet werden, hat sich erfüllt: wurden 1992 noch 16% der Ombudsfälle als Beschwerden an die UBI weitergeleitet, waren es 1994 nur noch 8% bzw. 9 Fälle. Mit 118 Beanstandungen (1993: 105) nahmen diese jedoch weiter zu. Sie betrafen zu 78% Fernseh- und zu 22% Radiosendungen. Von der Kritik besonders betroffen waren die Nachrichtensendungen "Tagesschau" und "10 vor 10". Häufigster Vorwurf war die "unsachgerechte Behandlung" eines Themas (40%). Knapp ein Drittel der Beanstandungen beklagten die "Diffamierung einer Person, Partei oder Firma" und 11% eine sexuelle Anstössigkeit. Ombudsmann Hänsenberger betrachtete einen Drittel der Beanstandungen als berechtigt oder teilweise berechtigt
[47].
Ein Postulat Reimann (svp, AG), welches von der UBI eine rasche, sorgfältige und unparteiische Information der Öffentlichkeit forderte, wurde vom Nationalrat überwiesen
[48].
Eine Motion von Felten (sp, BS) beantragte, dass in der UBI, welche auch die Darstellung von Gewalt im Fernsehen überwacht, mindestens vier
Frauen sitzen sollen, da diese
Gewaltdarstellungen anders wahrnehmen als Männer. Sie wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. In seiner Antwort wies der Bundesrat darauf hin, dass seit 1991 drei Frauen im neunköpfigen Gremium sitzen. Eine gesetzliche Quotenregelung für die UBI lehnte er ab
[49].
Telekommunikation
Die im Berichtsjahr gegründete Cablecom Holding AG - bestehend aus der "Siemens Albis AG", der "Telecom PTT" und der "Fischer Holding AG" - hat vom deutschen Misch- und Energiekonzern "Veba" zusätzlich die Netze der "Helvesat übernommen. Im Gegenzug soll die "Veba" als Teilhaberin der Cablecom beitreten. Ausserdem hat die Cablecom 40 000 Abonnenten und Abonnentinnen der Firmen "Coelco" und "Multitel" im Tessin übernommen. Damit kommt sie mit neu insgesamt 540 000 Anschlüssen nahe an die Leaderin "Rediffusion" auf dem Schweizer Kabelfernseh-Markt heran
[50].
Weiterführende Literatur
H. Bonfadelli, Die Wissenskluft-Perspektive: Massenmedien und gesellschaftliche Information, Konstanz 1994.
M. Ch. Hamm, Die vertragsrechtliche Stellung freier Mitarbeiter in den Massenmedien, Bern 1994.
K. Kocian Elmaleh, Gegendarstellungsrecht - Droit de réponse. Eine rechtsvergleichende Studie zum Medienrecht von Deutschland, Frankreich und der Schweiz, Bern 1993.
A. Koller, "Medien und Politik", in Documenta, 1994, Nr. 4, S. 16 ff.
W. A. Meier / M. Schanne, Medien-Landschaft Schweiz, Zürich 1994.
A. Ogi, "Aktuelle Mediensituation in der Schweiz", in Documenta, 1994, Nr. 3, S. 4 ff.
U. Saxer, "Wirtschaftsfreiheit vs. Medienfreiheit: Wie weit soll der Schutz der Wirtschaft gegenüber den Medien gehen?", in Aktuelle juristische Praxis, 1994.
Widerspruch, Medien, Macht und Märkte, Zürich 1994.
M. Wolf, "Medienlandschaft im Wandel", in Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 7, S. 35 ff.
Asylkoordination, Fremde schwarz auf weiss - eine Analyse der Ausländerberichterstattung in der Deutschschweizer Presse, Zürich 1994.
R. Blum / K. Hemmer / D. Perrin, Die AktualiTäter - Nachrichtenagenturen in der Schweiz, Bern (Haupt) 1994.
F. Hänecke, Problemfeld Freier Journalismus. 26. Seminar für Publizistikwissenschaft, Zürich 1994.
A. R. Küpfer, ... darunter zwei Asylbewerber, Bern 1994.
F. Grob, Die Programmautonomie von Radio und Fernsehen in der Schweiz, Zürich 1994.
H.-T. Klipper, Die Rundfunkbeschwerde in der Schweiz und in Deutschland, Verlagsgesellschaft Internationales Recht, Stuttgart 1994.
W.E. Rutsch, Neue Werteformen bei Radio und Fernsehen in der Schweiz, Bern 1994.
[1] Reimann:
Verhandl. B.vers., 1993, V, S. 113. Moser:
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1240 f. Presserat: Presse vom 12.2.94. Siehe auch
BZ, 31.5.94;
TA, 21.7.94 sowie
SPJ
1993, S. 275.1
[2]
BaZ, 10.1.95. Siehe
SPJ 1992, S. 192
[3] Presse vom 5.7.94. Vgl.
SPJ 1992, S. 285 f.3
[4]
NZZ, 11.4.94. Siehe
SPJ 1993, S. 267.4
[5]
Lit. Küpfer. Vgl. auch
LZ, 5.7.94;
BaZ, 17.8.94;
24 Heures, 26.8.94.5
[6] Presse vom 7.-9.12.94.6
[7]
NZZ, 21.1.94. Siehe auch
News, Organ der Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union, 1994, März, S. 4, April, S. 4 ff. und Dezember, S. 1 und 12 sowie
SPJ 1993, S. 268.7
[8]
Klartext, 1994, Nr. 5, S. 6 ff.8
[10]
Plädoyer, 1994, Nr. 6, S. 8 ff.10
[11]
NZZ, 6.1.94;
SHZ, 19.5.94. Siehe
SPJ 1993, S. 268.11
[12]
NZZ, BaZ und
TA, 12.3.94;
NZZ, 19.7.94.12
[13] Presse vom 18.1.94.13
[14]
NZZ, 22.11. und 9.12.94.14
[15] Presse vom 8.9. und 9.9.94.15
[16] Mittellandzeitung:
AT, 6.1. und 8.9.94. Berner Oberland Zeitung: Presse vom 4.1.94.16
[17] BauernZeitung:
LNN, 3.1.94;
LZ, 6.1. und 8.1.94;
24 Heures, 12.7.94.17
[18] Presse vom 4.1.94.18
[20] La Suisse: Presse vom 10.1., 28.2., 8.3. und 13.3.94 (letzte Ausgabe). Preiskampf: Presse vom 14.3. und 24.3.94;
JdG, 1.3.94. Geneva Post:
24 Heures, 15.11.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 269 f.20
[21] Presse vom 15.10. und 1.12.94;
Bund, 21.10.94;
TA, 27.10.94. Im Januar 1995 hat Ringier sein Projekt zurückgezogen.21
[22] Curti:
NZZ, 14.7.94. BaZ:
BaZ, 23.12.94. Bund: Presse vom 24.12.94.22
[23]
BüZ, 25.3., 30.3., 9.6., 7.9. und 1.12.94;
BZ, 31.12.94. Vgl. auch
SPJ 1993, S. 270. Siehe auch oben, Teil I, 8b (Verhältnis zwischen den Sprachregionen).23
[24]
LZ, 31.12.94. Zum Anti-Rassismus-Gesetz siehe oben, Teil I, 1b (Grundrechte).24
[25]
SHZ, 18.9.94;
SoZ, 10.7.94. Vgl. auch
SPJ 1993, S. 268.25
[26] Protest:
TA und
Bund, 7.1.94;
LZ, 15.1.94;
NZZ, 21.1.94. DRS-Sparvorgaben:
TA, 18.5.94. Postulat Zbinden:
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1198.26
[27]
Bund, 14.4. und 2.6.94;
NZZ, 2.6.94;
Klartext, 1994, Nr. 3, S. 16.27
[28]
Amtl. Bull. StR, 1994, S. 966 ff.;
NZZ und
BaZ, 7.7.94.28
[29]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 396. Vgl.
SPJ 1993, S. 273.29
[30]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 657 f.30
[31] Anhörung:
TA, 18.1. und 19.2.94;
NZZ, 20.1. und 19.2.94. Diskussion über RTL-Fenster:
Ww, 3.3.94;
SHZ, 3.3.94;
TA, 25.4.94. Entscheid: Presse vom 28.4.94;
Klartext, 1994, Nr. 3, S. 57 ff. Vgl. auch
SPJ 1993, S. 272.31
[32] Aktion eigenständiges S plus:
SoZ, 15.5.94. Schweiz 4: Presse vom 14.7.94;
Klartext, 1994, Nr. 4, S. 13 f. Robbiani: Presse vom 1.9.94.32
[33]
CdT, 1.12.94;
24
Heures, 31.12.94;
NZZ, 4.1.95.33
[34]
NZZ, 18.1.94;
NQ, 20.1.94. Siehe
SPJ 1993, S. 272.34
[35]
TA, 2.5.94;
Bund, 25.7.94. Vgl. auch
SPJ 1993, S. 271.35
[36] Presse vom 20.1. und 26.4.9536
[37] Presse vom 3.11.94;
BaZ, 25.2.9537
[38]
TA, 2.5.94;
SoZ, 8.5.94; Presse vom 21.7.94 (Moratorium);
TA, 20.8. (TeleZüri), 18.10. (TeleBärn) und 18.11.94 (Tele M 1).38
[40]
24 Heures, 13.8.94. Vgl.
SPJ 1993, S. 274.40
[42]
NZZ, 3.3., 27.7., 31.8. und 25.11.94;
Klartext, 1994, Nr. 2, S. 13 f.42
[43]
BBl, 1994, III, S. 1583 ff.; Presse vom 1.9.94.43
[45]
LZ, 6.10.94 (Seetalwelle);
Bund, 5.7.94 (Matterhorn);
BüZ, 31.8.94;
Klartext, 1994, Nr. 5, S. 35.45
[47]
Link, Monatsmagazin des Publikumsrates DRS, 1995, Nr. 4, S. 6 f.;
NZZ, 17.3.95.47
[48]
Amtl. Bull.
NR, 1994, S. 1911 f.48
[49]
Amtl. Bull. NR, 1994, S. 590.49
[50]
LZ, 6.8.94;
Klartext, 1994, Nr. 4, S. 5.50
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