Année politique Suisse 1997 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
 
Verwaltung
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Personal
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, den auf Ende 1997 auslaufenden Dringlichen Bundesbeschluss über die Sparmassnahmen im Lohnbereich des Bundespersonals für drei Jahre, das heisst bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundespersonalgesetzes weiterzuführen. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses sah er vor, für 1998 das sogenannte Kaderlohnopfer (abgestufte Lohnkürzungen von 1% bis 3% für die obersten Lohnklassen und Magistratspersonen) weiterzuführen. Neu beabsichtigte er auch eine Kürzung um 0,5% für das weniger als 115 000 Fr. verdienende Personal vorzunehmen. Mit diesen und der Fortführung von anderen Massnahmen, welche er ohne diesen Beschluss ergreifen kann (z.B. unvollständiger Ausgleich der Teuerung, Reduktion der Anfangslöhne), plante er, jährlich 50 Mio Fr. einzusparen [25].
Der Ständerat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates zu, nachdem er einen Nichteintretensantrag Onken (sp, TG) mit 36 zu 5 Stimmen abgelehnt hatte. In der Detailberatung gestaltete er die Lohnkürzungsklausel etwas flexibler. Er ermächtigte den Bundesrat, in der allgemeinen Bundesverwaltung, der Post und der SBB sowie zwischen einzelnen Personalkategorien unterschiedliche Sätze anzuwenden. Im Nationalrat kam es bei der Eintretensdebatte zu einer unheiligen Allianz zwischen der Linken und der von Blocher (ZH) angeführten SVP. Die SP-Fraktion beantragte Nichteintreten, oder als Alternative dazu Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das auslaufende Kaderlohnopfer weiterzuführen, jedoch auf eine generelle Kürzung um 0,5% für das übrige Personal zu verzichten. Blocher beantragte im Namen der SVP-Fraktion einen ähnlichen Rückweisungsantrag. Allerdings nicht, um das Personal vor Lohnkürzungen zu schützen, sondern weil er die vom Bundesrat als Kompensation vorgeschlagenen zwei zusätzlichen Ferientage ablehnte, und er ohnehin einen gezielten Personalabbau dieser generellen Kürzung vorgezogen hätte. Diese unterschiedlich motivierte Koalition setzte sich mit 100 zu 75 Stimmen durch [26].
In der Differenzbereinigung spielte im Ständerat dieselbe Allianz zwischen SP und SVP; sie blieb aber mit 25 zu 7 Stimmen klar in der Minderheit. Im Nationalrat machte die CVP die SP vergeblich darauf aufmerksam, dass bei einem Verzicht auf die generelle Lohnkürzung - nach der inzwischen im Nationalrat erfolgten Ablehnung einer entsprechenden Aufstockung des Personalbudgetpostens - der Bundesrat gezwungen wäre, bei anderen Bezügen des Personals insgesamt 12 Mio Fr. einzusparen (z.B. bei den Ortszulagen), und auch die kompensatorischen Ferientage entfallen würden. Sowohl die SP als auch die SVP hielten an ihren ursprünglichen Anträgen fest und setzten sich durch. In etwas lockerer Interpretation der Geschäftsordnung beschloss der Nationalrat, mit einem Dringlichen Bundesbeschluss allein das Kaderlohnopfer zu verlängern. Mit einigen Protesten gegen dieses eigenmächtige Vorgehen der grossen Kammer schloss sich der Ständerat diesem Entscheid an [27]. Der Bundesrat kündigte anschliessend an, dass er die erforderlichen Einsparungen vor allem durch eine stärkere Beteiligung des Personals an den Prämienbeiträgen für die Nichtberufsunfallversicherung erzielen wolle, und auf die ursprünglich vorgesehene Kürzung der Ortszulagen verzichten werde [28].
Im Frühjahr verhandelten Vertreter des Bundes erstmals mit den Personalverbänden über einen Vorentwurf für ein neues Personalgesetz, welches das alte Beamtengesetz ablösen soll. Als wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Mitarbeiter sollen nicht mehr auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, sondern mit unbefristeten, aber jederzeit kündbaren Arbeitsverträgen eingestellt werden. Kündigungen könnten einerseits wegen ungenügender Leistung, andererseits aber auch wegen mangelndem Arbeitskräftebedarf ausgesprochen werden. Vorgesehen ist im weiteren ein weniger starres Lohnsystem, das sich vermehrt an der individuellen Leistung orientiert. Entgegen den im Frühjahr gemachten Ankündigungen konnte dieser Vorentwurf im Berichtsjahr noch nicht in die Vernehmlassung gegeben werden. Verantwortlich dafür war unter anderem der heftige Widerstand der Gewerkschaften gegen die vorgesehenen Neuerungen [29]. Der Kanton Basel-Land hat diesen Schritt im Berichtsjahr bereits vollzogen und den Beamtenstatus durch kündbare öffentlich-rechtliche Anstellungsverträge ersetzt [30].
In ähnliche Richtung zielten auch zwei parlamentarische Vorstösse. Mit einer namentlich von Nationalräten der SVP und der FP unterzeichneten Motion verlangte der Thurgauer Gusset (fp) die generelle Aufhebung des Beamtenstatus in der Bundesverwaltung. Etwas weniger weit ging Kunz (svp, LU) mit seinem Postulat, das eine Reduktion der Löhne des Bundespersonals auf den Stand der Saläre vergleichbarer Stellen in der Privatwirtschaft und einen Abbau von Lohnautomatismen zugunsten von Leistungslöhnen forderte. Da sich Borel (sp, NE) beiden Anliegen widersetzte, wurde ihre Behandlung verschoben [31].
Der Bundesrat erliess am 19. Februar eine Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der allgemeinen Bundesverwaltung. Er hielt darin unter anderem fest, dass die angemessene Vertretung der Sprachgruppen nicht nur gesamthaft, sondern auch auf jeder Funktionsstufe und in den Leitungen der Bundesämter sowie, soweit möglich, hinunter bis auf Sektionsebene gewährleistet sein soll. Dabei sei eine Übervertretung der Angehörigen der lateinischen Sprachgemeinschaften im Verhältnis zur Bevölkerungszahl in Kauf zu nehmen [32]. Für Comby (fdp, VS) waren diese Weisungen allerdings noch zu wenig verbindlich formuliert. Die Diskussion über seine Interpellation wurde auf später verschoben [33].
Mit Argumenten der Geschlechtergleichstellung verlangte die grüne Fraktion mehr Teilzeit- und Jobsharing-Stellen auch in den höheren Lohnklassen. Auf Antrag des Bundesrates, der dem Anliegen durchaus positiv gegenüberstand und auf bereits in Kraft gesetzte Richtlinien verweisen konnte, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat [34]. Eine Motion Teuscher (gb, BE) für ein Konzept zur Bekämpfung von sexuellen Belästigungen in der Bundesverwaltung wurde ebenfalls in Postulatsform überwiesen [35].
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Organisation
Das im Berichtsjahr verabschiedete neue Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) erlaubt dem Bundesrat, einzelne Verwaltungsstellen nach den Prinzipien des New Public Management (NPM), das heisst mit Leistungsaufträgen und Globalbudgets zu führen. Siehe dazu und zu den Diskussionen um die Einwirkungsmöglichkeiten des Parlaments oben, Regierung.
Im Berichtsjahr nahm der Bundesrat eine Umorganisation der Departemente vor. Er stützte sich dabei auf Vorschläge der Beratungsfirma Arthur Andersen und auf die ihm vom neuen RVOG (siehe dazu oben, Regierung) zugesprochene alleinige Kompetenz zur Strukturierung der Departemente. Die Sportschule Magglingen und das Bundesamt für Zivilschutz wurden vom EDI resp. dem EJPD zum EMD umgeteilt. Das Bundesamt für Umweltschutz, Wald und Landschaft (BUWAL) - ohne Landeshydrologie und -geologie - sowie die Abteilung Strassenverkehr wechselten vom EDI resp. dem EJPD zum EVED. Durch die Verlagerung der Einwanderungssektion vom EVD zum EJPD wurden sämtliche mit Migrationsfragen befassten Stellen in einem Departement vereinigt. Ähnliches geschah im Bereich der Forschung, wo eine Konzentration der dafür zuständigen Stellen von vier auf zwei Departemente (EDI und EVD) erfolgte [36]. Als Konsequenz aus dieser Umverteilung beschloss der Bundesrat, die Namen von zwei Departementen auf Anfang 1998 ihren erweiterten Tätigkeitsgebieten anzupassen: Aus dem EMD wurde das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), aus dem EVED das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK[37].
Verschiedene Vorkommnisse förderten in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass das BIGA, welches sich infolge der Wirtschaftskrise gewachsenen Anforderungen gegenübersah, umorganisiert werden müsse. Im November beschloss der Bundesrat auf Antrag des EVD-Vorstehers Delamuraz, das BIGA aufzuteilen in ein neues Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (inklusive Fachhochschulen) und ein Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA), in welchem die Abteilungen Arbeitsmarkt, Arbeitslosenversicherung, Wirtschaftsförderung und Regionalpolitik zusammengefasst sind. Das bisherige Bundesamt für Konjunkturfragen wurde aufgelöst und die von dieser Stelle bisher vorrangig betriebene Forschung zu allgemein wirtschaftlichen Fragestellungen in das Zentralsekretariat des EVD integriert [38].
Zu der im Berichtsjahr beschlossenen Reform der PTT, welche eine Aufspaltung und Teilprivatisierung brachte, siehe unten, Teil I, 6b.
Auch die Rüstungsbetriebe des EMD mit ihren rund 4500 Beschäftigten wurden 1997 mit einer neuen Rechtsform ausgestattet. Diese soll ihnen einerseits die Kooperation mit in- und ausländischen Partnern erleichtern und andererseits genügend Handlungsspielraum geben, um auch ausserhalb ihres Kernbereichs aktiv zu werden. Hintergrund für diese Neuerung bildeten die Armeereform und das gekürzte EMD-Budget, welche das Auftragsvolumen dieser Staatsbetriebe stark haben schrumpfen lassen. Für die vier Rüstungsbetriebe schlug der Bundesrat den Übergang von unselbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten in gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaften des Privatrechts vor. Dabei sollen die Beteiligungen des Bundes in einer als Aktiengesellschaft organisierten Holding zusammengefasst werden, in welcher das EMD die Aktionärsrechte des Bundes wahrnimmt. Eine Veräusserung der Aktienmehrheit dieser Gesellschaft muss durch das Parlament bewilligt werden. Verbunden mit dieser Reform ist die Ablösung der öffentlich-rechtlichen durch privatrechtliche Anstellungsverhältnisse des Personals. Diese von den Personalverbänden bekämpfte Lösung wurde vom Bundesrat als notwendig erachtet, um den Betrieben die zum Überleben erforderliche Flexibilität zu verschaffen [39].
Das Parlament verabschiedete die Vorlage noch im Berichtsjahr; der Beschluss wurde auf den 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt. Im Nationalrat kämpfte die Linke vergeblich gegen die Umwandlung der öffentlich- in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Ein von der SP und der LdU/EVP-Fraktion unterstützter Antrag, anstelle von privatrechtlichen spezialrechtliche Aktiengesellschaften zu bilden, unterlag mit 73 zu 46 Stimmen. Mit ähnlichen Stimmenverhältnissen abgelehnt wurden auch ein Antrag Alder (sp, SG), dem Personal einen gesetzlichen Anspruch auf Vertretung im Verwaltungsrat der Holding zu garantieren, und ein Antrag Hubacher (sp, BS) für eine Lohn-Besitzstandsgarantie für das heutige Personal bei der Überführung in privatrechtliche Anstellungsverhältnisse. Die in allen Punkten unterlegene SP votierte in der Gesamt- und in der Schlussabstimmung gegen das neue Gesetz oder enthielt sich der Stimme. Im Ständerat unterlag ein Antrag Danioth (cvp, UR), der die Wahl zwischen spezial- oder privatrechtlichen Aktiengesellschaften dem Bundesrat überlassen wollte mit 25 zu 12 Stimmen. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der SGB-Präsidentin Brunner (sp, GE), der die Unternehmen auf dem Gesetzesweg verpflichten wollte, mit den Gewerkschaften Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen und eine Schiedskommission für arbeitsvertragliche Konflikte einzurichten [40].
Beide Ratskammern forderten mit gleichlautenden Postulaten ihrer GPK (NR) resp. Finanzkommission (StR) die Regierung auf, in einem Bericht darzustellen, nach welchen Kriterien der Bundesrat seine Vertreter in Verwaltungsräte von Aktiengesellschaften mit Bundesbeteiligung delegieren wird, und wie diese die Bundesinteressen wahrnehmen sollen [41].
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Archivgesetz
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die bisher mit Verordnungen geregelten Pflichten und Rechte in bezug auf Archivierung von Dokumenten der Bundesverwaltung in ein neues Gesetz zu fassen. Der Geltungsbereich soll gegenüber den bestehenden Bestimmungen ausgeweitet werden und neben der allgemeinen Bundesverwaltung auch die eidgenössischen Gerichte, die eidgenössischen Schlichtungs- und Rekurskommissionen, die Nationalbank sowie autonome Anstalten (Hochschulen, PTT, SBB und SUVA), nicht aber die Kantone umfassen. Als wichtige materielle Neuerung sieht der Entwurf vor, dass die - kaum mehr praktikable - Ablieferungspflicht aller Akten an das Bundesarchiv durch eine Anbietepflicht abgelöst wird. Das Bundesarchiv soll dann, in Zusammenarbeit mit den Anbietern, die archivwürdigen Bestände selektionieren. Die 1973 von 50 auf 35 Jahre reduzierte Sperrfrist soll um weitere fünf Jahre verkürzt werden. Nach Ablauf dieser dreissig Jahre sollen die Bestände frei und unentgeltlich zugänglich sein. Um den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes zu genügen, wird für identifizierbare und besonders schützenswerte Daten sowie für Profile von lebenden Personen eine Sperrfrist von 50 Jahren festgelegt, welche allerdings, zum Beispiel im Zusammenhang mit nicht personenbezogenen Nachforschungen, verkürzt werden kann. Der Bundesrat soll zudem für bestimmte, nicht personenbezogene Daten - zum Beispiel Bundesratsprotokolle und militärische Akten - eine über die generellen dreissig Jahre hinausgehende Sperrfrist erlassen können [42].
Der Ständerat beschloss ohne Gegenstimme Eintreten. Mit der Begründung, dass für die Archivierung von Prozessakten einige Besonderheiten zu beachten sind, nahm er das Bundesgericht und das Eidgenössische Versicherungsgericht vom Geltungsbereich des neuen Gesetzes aus, hielt aber fest, dass sich diese beiden Institutionen an die selben Grundsätze zu halten hätten. Bei der Sperrfrist für identifizierbare und besonders schützenswerte Personendaten und -profile entschied sich der Ständerat mit 30 zu 7 Stimmen für eine restriktivere Lösung als der Bundesrat. Die für derartige Dokumente vorgesehene Sperrfrist von 50 Jahren soll auch über den Tod der betroffenen Person hinaus gelten. Auch bei der Erlaubnis um Einsichtnahme während der Schutzfrist ging der Ständerat weniger weit als der Bundesrat. Diese soll nicht bereits gewährt werden können, wenn keine gesetzlichen Gründe oder besonders schützenswerte Interessen dagegen sprechen, sondern erst dann, wenn der Gesuchsteller einen Rechtfertigungsgrund wie z.B. eine wissenschaftliche Forschung angeben kann [43].
Die Verwaltungskontrolle des Bundesrates kam in einem Bericht zum Schluss, dass computergestützte Verwaltungssysteme in der Bundesverwaltung die Archivierung und die spätere historische Aufarbeitung erschweren. Die Akten seien heute auf mehrere Personen bzw. Computer verteilt und blieben deshalb vielfach unvollständig. Mit solchen Akten könnten die Registraturen und das Bundesarchiv ihren Auftrag nicht mehr sachgerecht erfüllen. Resultat sei ein "Gedächtnisverlust" in der Verwaltung. Dieser Zustand verhindere die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung, verunmögliche eine lückenlose Geschäftskontrolle und leiste Rechtsunsicherheiten Vorschub. Ungenügend geregelt ist gemäss Verwaltungskontrollstelle zudem die Rechtsgültigkeit digitalisierter Dokumente und Unterschriften [44].
 
[25] BBl, 1997, IV, S. 1501 ff.; Bund, 30.10.97. Vgl. SPJ 1996, S. 38. Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Voranschlag 1998).25
[26] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1063 ff.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2517 ff. und 2534 ff.; TA, 4.12.97; Presse vom 10.12.97.26
[27] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1229 ff., 1266 ff., 1307 (Dringlichkeit) und 1376; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2683 ff., 2769 (Dringlichkeit) und 2915; Presse vom 17.12.97. Vgl. auch die Zusammenstellung über Lohnkürzungen auf kantonaler Ebene in NZZ, 8.12.97 sowie die Stellungnahme der Fraktionschefin der SP in Bund, 17.12.97.27
[28] Bund, 20.12.97; NZZ, 22.12.97.28
[29] AZ, 19.8.97; TW, 7.11.97.29
[30] BaZ, 5.9.97.30
[31] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1468 f. (Gusset) resp. 1488 f. (Kunz). Der BR publizierte im Berichtsjahr seine Stellungnahme zum Bericht einer PUK über die Missstände bei der Pensionskasse des Bundes (BBl, 1997, III, S. 98 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 35 f.).31
[32] BBl, 1997, II, S. 529 ff.32
[33] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2308 f. Vgl. auch Lib., 6.12.97 und SPJ 1994, S. 38.33
[34] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 523 ff.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1469 f.35
[36] NZZ, 24.1. und 11.9.97; Presse vom 21.2.97; SGT, 27.2.97; NQ, 30.11.97.36
[37] BaZ, 11.10.97 (VBS); SGT, 30.10.97 (UVEK). Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2844 (Postulate Schenk, svp, BE und Keller, sd, BL).37
[38] SGT, 9.10.97; NZZ, 15.11.97; Presse vom 21.11.97. Zu den erwähnten Vorkommnissen gehörten beispielsweise diffamierende Äusserungen des Vizedirektors über Arbeitslose, Indiskretionen und Fehler bei Materialanschaffungen (vgl. dazu Ww, 9.10.97; Lib., 4.11.97 sowie unten, Teil I, 7c, Arbeitslosenversicherung).38
[39] BBl, 1997, III, S. 769 ff.; NLZ, 17.4.97. Siehe auch unten, Teil I, 3 (Organisation militaire) sowie die Interpellation von Allmen (sp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 560 f.39
[40] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1409 ff. und 2328; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 808 ff. und 1024; BBl, 1997, IV, S. 787 ff.40
[41] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 541 f.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 321 ff.41
[42] BBl, 1997, II, S. 941 ff. Vgl. kritisch dazu S. Macciacchini, "Akteneinsicht im Jahr 2027", in Medialex, 1997, S. 183 f.42
[43] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 751 ff.43
[44] NZZ, 10.4.97.44