Année politique Suisse 1997 : Economie / Politique économique générale
 
Wettbewerb
Der Bundesrat lehnte eine Empfehlung von Ständerat Frick (cvp, SZ) ab, welche die Verwaltung beauftragen wollte, bei öffentlichen Beschaffungen wenn immer möglich - und im Rahmen des vom WTO gewährten Spielraums - einheimische Anbieter vorzuziehen. Dieser zog seinen Vorstoss daraufhin zurück [33].
Eine Untersuchung des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel gelangte zum Schluss, dass der Anteil der frei gebildeten Preise, gemessen an ihrem Anteil am Konsumentenbudget, trotz der Auflösung von Kartellen seit 1992 sogar abgenommen hat. Schuld daran ist das grössere Gewicht der durch administrative Regelungen gelenkten Preise, welche rund 50% der Ausgaben ausmachen, wobei insbesondere die Wohnungsmieten und die Krankenkassenprämien von grosser Bedeutung sind. Die Studie gab allerdings zu bedenken, dass gerade in diesen beiden erwähnten Bereichen die staatliche Regulierung von den Konsumenten verlangt wird, um Preissteigerungen möglichst gering zu halten [34].
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Konsumentenschutz
Zu Jahresbeginn erinnerte die WAK des Nationalrats Bundesrat Koller in einem Brief an sein im Vorjahr anlässlich der Überweisung der parlamentarischen Initiative Goll (sp, ZH) abgegebenes Versprechen, den Vorentwurf für eine Revision des Kleinkreditgesetzes noch vor Ende 1996 vorzulegen und forderte ihn auf, vorwärts zu machen. Im Juli verlieh sie ihrer Forderung Nachdruck, indem sie eine Unterkommission mit der Ausarbeitung eines eigenen Gesetzesentwurfs beauftragte. Im Spätherbst gab der Bundesrat dann einen Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dieser sieht ein siebentägiges Rücktrittsrecht für den Kreditnehmer vor. Für den Kreditgeber bringt es die Verpflichtung, zu überprüfen, ob der Klient von seinem nichtpfändbaren Einkommen her in der Lage wäre, den Kredit innerhalb von zwei Jahren zurückzubezahlen, unabhängig davon, ob der Vertrag eine längere Laufzeit aufweist. Auf die Festlegung eines Höchstzinssatzes im Gesetz verzichtet der Entwurf, hingegen erteilt er der Regierung die Kompetenz, einen solchen auf dem Verordnungsweg zu statuieren. Die Forderung, während der Laufzeit eines Kreditvertrags keinen zweiten abschliessen zu dürfen, wurde nicht berücksichtigt [35].
 
[33] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 985 ff. Siehe auch B. Wernli, "Beschaffungsstatistik des Bundes 1996", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 8, S. 42 ff.33
[34] NZZ, 9.10.97. Siehe auch R. Dähler, "Ein Jahr neues Kartellgesetz", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 10, S. 20 ff.34
[35] SoZ, 25.5.97 (WAK); SGT, 3.7.97 (Unterkommission); NF, 2.11.97, Presse vom 6.11.97 und SHZ, 18.12.97 (Vernehmlassung). Siehe auch Plädoyer, 1998, Nr. 1, S. 22 f.; SPJ 1996, S. 113.35