Année politique Suisse 1999 : Infrastructure, aménagement, environnement
Sol et logement
Le peuple suisse a accepté la révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire qui prévoit un assouplissement de la législation pour les zones agricoles. – Les Chambres fédérales ont transmis des interventions demandant une harmonisation entre la promotion économique au centre des villes et les mesures de protection de l'environnement. – Le débat sur la suppression de la Lex Friedrich a été ajourné jusqu'à la conclusion des accords bilatéraux avec l'UE. – Le parlement a approuvé les mesures proposées par le Conseil fédéral pour la réforme de l'encouragement de l'accession à la propriété. – Dans les urnes, l'initiative populaire "Propriété du logement pour tous" a été rejetée. Par la suite, les Chambres fédérales ont transmis diverses propositions parlementaires réclamant un changement de système dans l'imposition des propriétaires.
 
Raumplanung
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Landwirtschaftszonen
Am 7. Februar stimmte das Volk über die Revision des Raumplanungsgesetzes ab, gegen welche die GP und Umweltschutzorganisationen das Referendum ergriffen hatten. Die drei bürgerlichen Parteien FDP, CVP und SVP stellten sich auf die Seite der Bauern und befürworteten, dass die Landschaft ausserhalb der Bauzone intensiver genutzt werden kann. Mit der Ja-Parole unterstützten auch der SGV und der Vorort die Revision. Der übermässige Schutz der Landschaft sollte in den Augen der Befürworter der wirtschaftlichen Initiative der Bauern nicht mehr im Wege stehen. Den Gegnern stach hingegen die Gefahr vor einer Zersiedelung der Landschaft ins Auge. SP, Grüne und Umweltschutzverbände wehrten sich gegen die Zulassung von bodenunabhängigen Masthallen und Hors-sol-Gewächshäusern in der Landwirtschaftszone. In ihren Augen würden ausserdem kleinere und Bergbauernbetriebe nicht mehr konkurrenzfähig produzieren können. Entgegen der nationalen Parole schlugen sich die FDP Thurgau, Uri und St. Gallen, die SVP Jura und die CVP Aargau auf die Seite der Gegner. Auch die Gewerbeverbände Zürichs und Graubündens plädierten entgegen ihrer nationalen Organisation für ein Nein. Ihre Parole war allerdings nicht von Landschaftsschutzargumenten motiviert, sondern von der Angst vor Konkurrenzvorteilen für Landwirte, welchen es mit der Reform ermöglicht würde, nebenbei einen Gewerbebetrieb führen [1].
An der Urne hiess das Schweizer Stimmvolk die Teilrevision mit 55,9% Ja-Stimmen gut. Die Kantone Basel-Land, Glarus, Schaffhausen und besonders deutlich der Kanton Appenzell Innerrhoden (39,7% Ja-Stimmen) wiesen die Vorlage ab. Überdurchschnittlich grosse Zustimmung erhielt die Vorlage in den Kantonen Luzern, Zug, Freiburg, Tessin, Waadt und Wallis [2].
Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG)
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,0%
Ja: 952 482 (55,9%)
Nein: 750 130 (44,1%)

Parolen:
Ja: FDP (3*), CVP (1*), SVP (1*), LP, FP, Lega, EDU; SBV, Vorort, SGV, Schweizerischer Tourismus-Verband.
Nein: SP (1*), GP, LdU, EVP, PdA, SD (1*); SGB, SGU, WWF, Pro Natura, Heimatschutz, Baumeisterverband.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Eine nach der Abstimmung durchgeführte Befragung (Vox-Analyse) ergab, dass Personen, welche einer der drei bürgerlichen Bundesratsparteien nahestehen, die Vorlage mit Stimmenanteilen zwischen 65% (svp) und 76% (cvp) angenommen hatten. Knapp dagegen sprachen sich die Sympathisanten der SP und die Mitglieder von Umweltschutzorganisationen aus (je 46%). Französisch- und Italienischsprachige votierten überdurchschnittlich stark für die Revision, hingegen spielte es für den Entscheid keine Rolle, ob jemand in einer Stadt oder auf dem Land wohnt. Das wichtigste Argument für die Befürworter waren die erhofften Vorteile für die Landwirtschaft, die Gegner gaben hauptsächlich allgemeine umweltschutzpolitische Gründe an [3].
Der Bundesrat schickte den Verordnungsentwurf im September in die Vernehmlassung. Die Kantone, der Baumeisterverband und der Vorort stimmten dem Entwurf im Grossen und Ganzen zu. Die Umweltverbände waren jedoch nicht zufrieden. Sie bemängelten unter anderem, dass ein Hof auch dann noch als überwiegend bodenabhängig gelten soll, wenn die Hälfte des Einkommens aus Hors-sol-Produkten stammt [4].
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Grundzüge der Raumordnung Schweiz
Mit einer Motion forderte Ständerat Büttiker (fdp, SO) die Behebung von Widersprüchen zwischen Umweltschutz- und Raumplanungsrecht. Das Raumplanungsgesetz schreibt die Konzentration von Nutzungen vor. Die Umweltschutzgesetzgebung enthält flächendeckende Vorschriften über die zulässige Luftbelastung. Aus der Sicht des Motionärs werden raumplanerisch erwünschte Nutzungen dadurch oft verunmöglicht. Aus planerischer Sicht sei die Ansiedlung eines Unternehmens in verkehrstechnisch gut erschlossenen Räumen sinnvoll, stehe aber oft im Konflikt mit den herrschenden Grenzwerten für die Luftbelastung. Die Motion verlangt vom Gesetzgeber, dass deshalb die Grenzwerte flexibler gestaltet werden. In seiner schriftlichen Stellungnahme pflichtete der Bundesrat dem Motionär bei, dass die vom Gesetzgeber verlangte Abstimmung von Raumplanung und Umweltschutz in der Praxis nicht immer reibungslos zu erfüllen ist. Dennoch war er der Meinung, dass der Vorstoss schliesslich unbegründet sei. Er ortete die auftretenden Probleme weniger in der Gesetzgebung sondern beim Vollzug. Die Bundesämter für Raumplanung und für Umwelt, Wald und Landschaft sollen deshalb in einer intensiven Zusammenarbeit prüfen, wie sich der Vollzug grundsätzlich verbessern lässt. Der Ständerat hiess die Motion mit 16 zu 14 Stimmen gut und hielt sich damit nicht an den Vorschlag des Bundesrates, sie in ein Postulat umzuwandeln [5].
Eine in der Frühjahrssession von Nationalrat Bosshard (fdp, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative forderte eine umweltgerechte Innenstadtförderung und bemängelte in diesem Zusammenhang das Bewilligungsverfahren bei Neu- und grösseren Umbauten in den Innenstädten. Als Folge der grossen umweltrelevanten Auflagen durch die Baubehörden in den Städten drohe eine Zersiedelung und eine Zunahme des Agglomerationsverkehrs. Unter dem Strich wirke sich die restriktive Handhabung der Umweltschutznormen durch die Stadtbehörden immissionsfördernd statt -eindämmend aus. Der Vorstoss beabsichtigte insbesondere die Definition von Entwicklungszonen in Gebieten, denen eine überkommunale Bedeutung zukommt. Innerhalb dieser Zonen soll eine Erhöhung der geltenden Grenzwerte vorgenommen werden. Der Bundesrat erklärte sich nicht bereit, die Immissionsgrenzwerte generell herabzusetzen. Das Problem liege nicht in der Gesetzgebung sondern im Vollzug. Der Initiant zog seinen Vorstoss im Herbst zugunsten einer Motion der UREK-NR zurück, die den Bundesrat beauftragen will, gesetzliche und organisatorische Massnahmen zu evaluieren, die die raumplanerisch erwünschte Entwicklung von städtischen Zentren und Agglomerationen gewährleisten [6].
Eine Empfehlung von Ständerat Hofmann (svp, ZH) verlangte die Zusammenfassung der Raumordnungsfachstellen in der Bundesverwaltung. Bei der anstehenden Zusammenlegung des BWA mit dem Bawi sei es sinnvoll, die Abteilung Regionalpolitik des BWA mit dem bestehenden Bundesamt für Raumplanung zu einem neuen Bundesamt für Raumordnung zusammenzufassen. Die Empfehlung wurde in der Sommersession des Ständerates mit deutlicher Mehrheit überwiesen. Während derselben Sitzung wurde eine weitere Empfehlung Hofmann überwiesen, die vom Bundesrat eine Aufstockung des Personalbestandes des Bundesamtes für Raumplanung verlangt. Der Vorstoss wurde damit begründet, dass das Bundesamt mit der Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes durch das Volk vor neuen Aufgaben stehe. Die Vereinheitlichung des Vollzugs sowie die vermehrte Koordination zwischen den Kantonen erforderten zusätzliches Personal. Ein gleich lautendes Postulat Durrer (cvp, OW) wurde vom Nationalrat in der Herbstsession überwiesen [7].
In der Wintersession überwies der Ständerat ein Postulat Hofmann (svp, ZH), welches den Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu den raumordnungspolitischen Auswirkungen der bilateralen Verträge mit der EU auf die Grenzkantone vorzulegen. Ein gleichlautendes Postulat ist vom Tessiner Ratti (cvp) im Nationalrat eingereicht, durch Robbiani (cvp) in der Wintersession übernommen, aber noch nicht behandelt worden. Der Bericht wird auf Mitte 2002 erwartet [8].
Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Raumplanung haben sich entschlossen, im Zuge der europäischen Integration, der wirtschaftlichen Konzentrationsprozesse und der Globalisierung, grossregionale statistische Einheiten zu schaffen, die für Regionalvergleiche innerhalb Europas benötigt werden. In der mehrjährigen Ausarbeitung wurde in Absprache mit den Kantonen eine Gliederung des Landes in sieben Grossregionen geschaffen. Der Bericht "Die Grossregionen der Schweiz" der ETH Zürich lieferte nun erstmals schweizerische Strukturkarten, die auf dem Raster der Grossregionen erstellt wurden [9].
 
Bodenrecht
Der Nationalrat hiess in seiner Herbstsession eine Motion der UREK-NR gut, welche den Bundesrat auffordert, geeignete Massnahmen zur Vereinheitlichung der kantonalen und kommunalen Bauvorschriften zu treffen. Zur Wahrung der Europakompatibilität hat das Parlament ein Bundesgesetz über Bauprodukte verabschiedet [10].
Mit einer Motion verlangte Comby (fdp, VS), die Aufhebung der Lex Friedrich. Der Motionär argumentierte, dass sich im Zusammenhang mit der europäischen Integration die Abschaffung der Restriktionen für Ausländer auf dem schweizerischen Immobilienmarkt aufdränge. Der Bundesrat pflichtete den Ansichten des Motionärs bei, gab allerdings zu bedenken, dass die Abschaffung der Lex Friedrich 1995 an der Urne gescheitert ist und bis zum Abschluss der bilateralen Verträge mit einer weiteren Diskussion zugewartet werden sollte. Der Nationalrat verschob seinen Entscheid über die Motion auf später [11].
Anläslich der Behandlung der bilateralen Verträge mit der EU änderte das Parlament das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Friedrich). Neu brauchen Angehörige der Staaten der Europäischen Union, die als Grenzgänger in der Region des Arbeitsortes eine Zweitwohnung erwerben wollen, keine Bewilligung mehr [12].
Der Nationalrat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, einer parlamentarischen Initiative Epiney (cvp, VS) Folge zu leisten, welche die Erleichterung des Wiederverkaufs von Immobilien zwischen Ausländern fordert. Nach der geltenden Regelung müssen Ausländer, die ihre Immobilie veräussern wollen, bisweilen über ein Jahr zuwarten, bis der nachfolgende Besitzer die Bewilligung zum Kauf des Objektes von der kantonalen Behörde erhalten hat. Die Kontingente werden durch die Wiederverkäufe zwischen Ausländern zudem stark belastet. Im Kanton Wallis warteten 1998 beispielsweise über 200 Dossiers auf eine Bewilligung, wovon nur rund die Hälfte den Neukauf einer Immobilie betrafen. Nationalrat Pelli (fdp, TI) wies mit einer Interpellation darauf hin, dass Schweizer Immobilienkäufer im benachbarten Ausland wegen Gegenmassnahmen zur Lex Friedrich auf Benachteiligungen stossen. Der Bundesrat versicherte hingegen in seiner Antwort, dass in Deutschland, Frankreich und Österreich keinerlei Diskriminierungen für Schweizer bestünden, allein in Italien seien Immobilienkäufe durch Schweizer Bürger an gewisse Auflagen gebunden [13].
 
Mietwesen
Eine Studie des BfS zeigte auf, dass die Mietpreise in der Schweiz zwischen 1990 und 1996 um durchschnittlich 26% angestiegen sind. Gleichzeitig hat der Bestand an günstigem Wohnraum markant abgenommen. Es hat sich ausserdem gezeigt, dass steigende Hypothekarzinsen jeweils einen Mietzinsanstieg beschleunigten, während sinkende Hypothekarzinsen kaum zu fallenden Mietpreisen beigetragen haben [14].
Das Parlament stimmte einer Vorlage des Bundesrates zu Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit der Liquidation von Immobiliengesellschaften ohne Gegenantrag zu. Bei Liquidationen von Immobiliengesellschaften sollen nebst den Gesellschaften auch deren Mieteraktionäre in den Genuss von steuerlichen Vergünstigungen gelangen. Bezüglich der Frist dieser Steuervergünstigungen waren sich der National- und Ständerat noch nicht einig. Der Nationalrat beschloss eine Verlängerung der bisherigen Frist auf den 31. Dezember 2003. Anlagefonds mit direktem Grundbesitz sollen zudem dem Gewinnsteuertarif von 4,25% unterstellt werden. Bisher wurde ein Tarif von 11% verrechnet. Damit zwischen den Bestimmungen der direkten Steuern und der Verrechnungssteuer Kohärenz hergestellt werden kann, soll auf die Verrechnungssteuer bei Anlagefonds mit direktem Grundbesitz fortan verzichtet werden [15].
Eine Motion Thanei (sp, ZH) verlangte eine Änderung des Obligationenrechts dahingehend, dass Mietzinserhöhungen wegen wertvermehrenden Investitionen, die mehr als 10% der bisherigen Miete ausmachen, in Zukunft nur zeitlich gestaffelt realisiert werden dürfen. Sie wurde vom Nationalrat abgewiesen. Die Gegner der Vorlage behaupteten, die Annahme der Motion könnte sich negativ auf die notwendige Erneuerung der Wohnsubstanz auswirken [16].
Im September stellte der Bundesrat seinen Gegenvorschlag zur 1997 eingereichten Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" des Schweizerischen Mieterverbandes vor. Die Initiative will für Mietzinsanpassungen einen über fünf Jahre geglätteten Hypothekarzinssatz zugrunde legen. Der Gegenvorschlag möchte die Bindung der Mietpreise an die Hypothekarzinsen gänzlich aufheben und zu einer Indexmiete übergehen. Die Mieten sollten demnach an den Landesindex der Konsumentenpreise gekoppelt werden, der geringeren Schwankungen unterworfen ist. Dadurch könnte auch die Politisierung der Hypothekarzinssätze rückgängig gemacht werden, die die Geldpolitik behindern würde. Der Mieterverband wies den Gegenvorschlag bereits bei dessen Ankündigung Ende Mai zurück und hielt an seiner Initiative fest. Sein Hauptargument war eine in der Initiative enthaltene Verbesserung des Kündigungsschutzes, die im bundesrätlichen Gegenvorschlag unberücksichtigt bleibt. Der Hauseigentümerverband wies sowohl die Initiative wie auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag zurück. Ihm schwebt die Einführung einer echten Marktmiete vor; die Mietpreise sollen sich in Zukunft allein nach dem Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage richten [17].
 
Wohnungsbau und -eigentum
Der Nationalrat lehnte eine Motion Aguet (sp, VD), durch die der Bundesrat aufgefordert wurde, zwei Postulaten aus den Jahren 1988 und 1993 betreffend die gesetzliche Regelung von Teilzeiteigentum nachzukommen und dem Parlament einen europakompatiblen Erlassentwurf zu unterbreiten, auf Anraten von Bundesrat Koller zunächst ab. Nachdem Aguet seinen Vorstoss nochmals in Postulatform eingereicht hatte, wurde er vom Nationalrat überwiesen [18].
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Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt
Der Leerwohnungsbestand war 1999 seit acht Jahren erstmals wieder rückläufig. Am Stichtag vom 1. Juni wurden in der Schweiz insgesamt 58 000 leer stehende Miet- und Eigentumswohnungen sowie Einfamilienhäuser gezählt. Der Rückgang um 6100 Einheiten betraf alle Wohnungskategorien und stellt im Vergleich zum Vorjahr eine Verminderung um 10% dar. Die Leerwohnungsquote ermässigte sich von 1,85% im Vorjahr auf 1,66% im Berichtsjahr. Im kantonalen Vergleich war sie in den Kantonen Thurgau (3,2%), Glarus (3,0%), Solothurn (2,8%) und Schaffhausen (2,6%) am höchsten. Am unteren Ende der Rangliste befanden sich die Kantone Zug (0,5%), Basel-Landschaft (0,6%), Zürich (1,0%) und Nidwalden (1,0%) [19].
Laut einer Studie soll sich in Zukunft die Nachfrage nach Eigenheimen und Grosswohnungen stark erhöhen. Diese Prognose wird mit demographischen und gesellschaftlichen Trends begründet. Das Wohnen werde ausserdem wieder teurer. Die Talfahrt der Immobilienpreise habe ihren Tiefpunkt erreicht und die Hypothekarzinsen würden bald eine Trendwende erleben. Im Berichtsjahr sanken die Hypothekarzinsen allerdings noch einmal. Im April kündigte sich eine neue Senkungsrunde an. Zahlreiche Kantonalbanken gaben nach der Diskontsatzsenkung der Nationalbank bekannt, den Zinssatz für variable Hypotheken per 1. August von 4% auf 3,75% zu senken, ein Tiefstand, der zuletzt 1958 erreicht worden war. Sie folgten damit dem Beispiel der Migrosbank, die bereits Ende 1998 den Zinssatz auf ein historisches Tief von 3,625% gesenkt hatte [20].
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Wohneigentumsförderung (WEG)
Im Berichtsjahr wurden im Rahmen des WEG 1589 Wohnungen gefördert. Damit war die Zahl der geförderten Objekte weiterhin rückläufig (1998: 1829 Einheiten). Die Unterstützung für den Erwerb von Eigentumswohnungen lag mit 899 Einheiten im Bereich des Vorjahres und die Unterstützung für Wohnungserneuerungen nahm mit 548 Einheiten sogar leicht zu. Die Zahl der mit Hilfe des Bundes neu erstellten Mietwohnungen ging auf 142 Einheiten zurück. Die vom Bundesrat vor Jahresfrist auf 2000 Einheiten limitierte Förderung wurde somit nicht erreicht. Dass die bewilligten Rahmenkredite damit nicht ausgeschöpft worden sind, war auf Grund der Marklage jedoch erwünscht. Wieweit der Bund in Zukunft sein Engagement in der Wohnbauförderung wahr nehmen wird, hängt vom Neuen Finanzausgleich ab, der die Förderungsaufgabe an die Kantone abtreten will. Der Bundesrat will bis zum definitiven Entscheid über den Neuen Finanzausgleich die Förderung auf dem gegenwärtigen Niveau fortführen und sich in erster Linie auf Eigentums- und Erneuerungsobjekte konzentrieren [21].
In seiner Botschaft vom 24. Februar verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlaments zwei Massnahmenpakete zur Eindämmung der im Rahmen der Wohneigentumsförderung entstehenden Verluste. Die Rezession in den 90er Jahren, verbunden mit stark sinkenden Werten im Immobilienmarkt, hat dem Bund bislang 270 Mio Fr. Verluste zugeführt. Aufgrund der gesunkenen Mietzinse konnten die Bundeskredite bei weitem nicht zurückgezahlt werden. Zudem mussten in den vergangenen Jahren viele Wohnbaugenossenschaften Konkurs anmelden; der Bund musste seine Bürgschaftspflichten wahrnehmen und Teile des Schadens selber tragen. Obwohl mit dem Neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Wohneigentumsförderung in Zukunft ein immer kleineres Engagement des Bundes vorsieht, wird ein weiterer Anstieg der Schulden auf 700 Mio Fr. erwartet. Der Bundesrat will nun einerseits das System des WEG revidieren. Die Empfängergruppe und die Zahl der Engagements soll stark eingeschränkt werden. Die Vorschläge des Bundesrates zur Revision des WEG fussen auf fünf Pfeilern: Die Förderung soll zukünftig nur noch Empfänger berücksichtigen, die eindeutig darauf angewiesen sind; die Erneuerung ganzer Quartiere in Städten und Agglomerationen soll ins Zentrum gerückt werden; mit den Baugenossenschaften will der Bund enger zusammenarbeiten; die Bundesbeiträge sollen nicht mehr à fonds perdu vergeben werden; schliesslich soll die Grundlagenforschung über die Wohneigentumsförderung verstärkt werden. Zum anderen soll zum Auffangen der bestehenden Risiken der Rahmenkredit von heute 700 Mio Fr. um weitere 240 Mio Fr. erweitert werden. 140 Mio Fr. davon sollen zur Ablösung von Hypotheken durch rückzahlbare Darlehen eingesetzt werden. Mit weiteren 100 Mio Fr. will sich der Bund zusätzlich an der Auffanggesellschaft Sapomp AG beteiligen, welche vorübergehend notleidende Liegenschaften aufkauft und nach einer Erholung im Immobilienmarkt wieder verkaufen will. Schliesslich soll der Bund mit einem Kredit von 1,4 Mia Fr. die Vorschusskredite der Banken übernehmen und zu einem günstigeren Zins an die WEG-Nutzniesser abgeben [22].
Der Ständerat hiess als Erstrat sowohl die Änderung des WEG wie auch den Bundesbeschluss über Massnahmen zur Minderung der Verluste und Zahlungsrisiken aus der Wohnbau- und Eigentumsförderung in seiner Sommersession gut. Ständerat Brändli (svp, GR) erläuterte als Berichterstatter der WAK-SR, dass sich viele Mieter der Rückzahlung der Wohnbauförderung in Form steigender Mieten durch Wegzug entzögen und sich oft keine Nachmieter zu den bestehenden Bedingungen finden lassen würden. Die Finanzinstitute als Kreditgeber würden sich zudem bei der Kreditvergabe immer stärker zurückhalten und teilweise sogar Kredite aufkündigen. Nach Meinung der Kommission sei diese Entwicklung und vor allem das Ausmass und die Dauer der Immobilienkrise nicht absehbar gewesen. Sie beurteilte die Gesetzesänderungen und die Massnahmen positiv und beantragte Zustimmung. Ständerat Loretan (fdp, AG) forderte, dass in Zukunft die Auslagerung der Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums weiterverfolgt werde und für die Unterstützung der Wohnungs- und Siedlungserneuerung ein kostenneutrales System geschaffen werde. Die geplante Unterstützung von gemeinnützigen Bauträgern und Dachorganisationen wie auch die Hilfe an finanziell und sozial schwache Personen bei der Wohnungsversorgung seien wichtige Aufgaben des Bundes, könnten allerdings teilweise an die Kantone delegiert werden. Hingegen sei der Rückzug des Bundes aus der allgemeinen Wohnbauförderung angezeigt. Der hohe Leerwohnungsbestand zwinge eine Deregulierung der Wohnbauförderung und die Einführung der Markmiete geradezu auf. In seiner Herbstsession stimmte der Nationalrat beiden Vorlagen ohne Gegenantrag zu. In der Schlussabstimmung im Nationalrat wurde die Revision des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes mit 186 Stimmen gegen die Stimmen von Blocher (svp, ZH), Bonny (fdp, BE) und Steinemann (fp, SG) verabschiedet [23].
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Wohnbauförderung im Berggebiet
Ständerat Maissen (cvp, GR) verlangte mit einer Motion eine Verlängerung der Wohnbauförderung im Berggebiet. Das Bundesgesetz vom 20. März 1970 über die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten (VWBG) läuft Ende 2000 aus und soll laut Bundesrat nicht erneuert werden, weil man diese Aufgabe zukünftig im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs den Kantonen überlassen will. Der Motionär gab zu bedenken, dass die Einführung des Neuen Finanzausgleichs noch einige Jahre auf sich warten lasse und die im Gegensatz zur WEG sehr erfolgreiche und sinnvolle VWBG dadurch in eine ungünstige Übergangsfrist gerate. Primär diene die Wohnbauförderung jungen Familien in bescheidenen Verhältnissen und leiste zum Verbleib junger Leute in peripheren Lagen einen wichtigen Beitrag, zumal mit der Agrarpolitik 2000 des Bundes im landwirtschaftlichen Bereich mit Einkommensrückgängen gerechnet werden müsse. Der Bundesrat sprach sich gegen die Motion aus, weil er der Meinung war, dass diese Form der Förderung auch über das bestehende WEG geleistet werden könne. Entgegen der Auffassung des Bundesrates wurde die Motion während der Wintersession vom Ständerat mit 14 zu 7 Stimmen überwiesen [24].
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Volksinitiative „Wohneigentum für alle“
Am 7. Februar kam die Volksinitiative "Wohneigentum für alle“ des Hauseigentümerverbandes zur Abstimmung. Auf der Gegnerseite wurde vor der Abstimmung durch den Mieterverband und den Gewerkschaftsbund eine intensive Kampagne geführt. Der Mieterverband stellte in grossen Zeitungsinseraten die Fairness der Vorlage in Frage. Der Eigenheimbesitzer sei nach dem geltenden Gesetz bereits bevorzugt, weil er im Gegensatz zu den Mieterinnen und Mietern einen Teil der Aufwendungen fürs Wohnen von den Steuern abziehen könne. Mit seiner Initiative wolle nun der Hauseigentümerverband zusätzlich eine Reduktion des Eigenmietwertes und damit ein weiteres Steuergeschenk erwirken. Auch die Parteileitung der SP empfahl die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Ein überparteiliches Komitee "Nein zur Hauseigentümer-Initiative", welches durch die Ständeräte Zimmerli (svp, BE) und Beerli (fdp, BE) präsidiert wurde und welchem über 100 Parlamentarier beigetreten waren, warnte vor Steuererhöhungen und Kürzungen im Sozialbereich, die nach der Annahme notwendig würden [25]. Schützenhilfe erhielten die Gegner der Initiative auch durch Bundesrat Villiger, der auf die enormen Steuerausfälle hinwies. Die kantonalen Finanzdirektoren schlugen ebenfalls Alarm. Sie bezifferten die jährlichen Steuerausfälle in neun untersuchten Kantonen insgesamt auf über 500 Mio Fr. [26]
Auf der Befürworterseite machten sich in erster Linie Exponenten des Hauseigentümerverbandes für die Initiative stark. Sie präsentierten eine Studie des Basler Wirtschaftsprofessors Tobias Studer, wonach die Initiative zu einer starken Zunahme der privaten Bauinvestitionen und damit zu Steuermehreinnahmen führen würde. Die SVP beschloss mit 235 zu 22 Stimmen – entgegen der Meinung ihrer Kantonalsektionen Graubünden, Jura und Appenzell-Ausserrhoden – deutlich die Ja-Parole [27].
FDP und CVP taten sich schwer damit, eine Parole zu verabschieden. Die Delegiertenversammlung der FDP spaltete sich in zwei fast gleich grosse Lager. Bundesrat Kaspar Villiger und Parteipräsident Steinegger plädierten für die Nein-Parole, weil die Initiative hauptsächlich jenen diene, die bereits Wohneigentum besässen und sich hinter der Vorlage heimliche Subventionen in Milliardenhöhe verbergen würden. Für die Initiative sprach Nationalrat Dettling (fdp, SZ), Präsident des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes. Zum Schluss obsiegten die Gegner mit 101 zu 83 Stimmen. In der Folge fassten nicht weniger als 16 Kantonalsektionen die Ja-Parole. Das knappe Nein wurde von Steinegger als Auftrag verstanden, nach erfolgreicher Sanierung der Bundesfinanzen die allgemeinen Steuersätze zu senken. Die Parteispitze schlug den Delegierten zudem vor, auf die Abschaffung des Eigenmietwertes bei gleichzeitiger Streichung des Schuldzinsabzugs hinzuarbeiten. Die Abzüge für den Unterhaltsaufwand hingegen sollen beibehalten werden. Die Parole der CVP, die an der Delegiertenversammlung vom 17. Januar gefasst wurde, war im Vergleich zur FDP deutlicher ausgefallen. Nationalrat Baumberger (cvp, ZH), seinerseits Vorstandsmitglied des Hauseigentümerverbandes, versuchte seine Partei vergeblich für eine Zustimmung zur Initiative zu gewinnen. Mit 215 gegen 68 stimmten die Delegierten gegen die Annahme der Initiative und folgten damit dem Apell ihres Parteipräsidenten Durrer, an den Beschlüssen des Runden Tisches zur Haushaltssanierung festzuhalten [28].
In der Abstimmung lehnte das Schweizer Stimmvolk die Initiative "Wohneigentum für alle" mit 58,7% Neinstimmen ab. Nur die Kantone Aargau, Glarus und Schwyz hiessen die Initiative gut. Am klarsten gegen die Vorlage gestimmt haben städtische Gebiete (Basel-Stadt 79,4%), aber auch ländliche Kantone wie Uri oder Graubünden lehnten die Initiative mit mehr als 60% Nein ab. Überdurchschnittlich stark fiel die Ablehnung auch in der französischen Schweiz aus [29].
Eidgenössische Volksinitiative 'Wohneigentum für alle'
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,2%
Ja: 721 717 (41,3%) / 3 Stände
Nein: 1 025 025 (58,7%) / 17 6/2 Stände


Parolen:
Ja: SVP (3*), FP, Lega, LP (3*), SD; Baumeisterverband, SGV, Bauernverband.
Nein: SP, FDP (16*), CVP (2*), GP, LdU, EVP, PdA, EDU; SGB, VSA, Mieterinnen- und Mieterverband, Hausverein Schweiz, CNG.
Stimmfreigabe: Vorort

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Eine nach der Abstimmung durchgeführte Befragung (Vox-Analyse) ergab, dass Personen, die in einer Mietwohnung leben, die Initiative sehr deutlich abgelehnt haben (24% Ja) und sie von Hauseigentümern relativ knapp (52%) angenommen worden ist. Sehr deutlich fiel die Ablehnung auch bei den Sympathisanten der SP aus (22% Ja). Die Anhängerschaft der FDP und der CVP war erwartungsgemäss gespalten, lehnten die Initiative aber ebenfalls ab, während diejenigen, welche der in dieser Frage geschlosseneren SVP nahe stehen, ihr relativ knapp (54%) zustimmten. Als wichtigstes Argument wurde auf Befürworterseite das Eigeninteresse angeführt. Bei den Gegnern wurden die einseitige Begünstigung einer Bevölkerungsgruppe und die Sorge um die Bundesfinanzen etwa gleich oft genannt [30].
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Besteuerung von Wohneigentum
Nach der Ablehnung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" wurde im Parlament eine breite Debatte über den Eigenmietwert geführt. In der Wintersession hatte der Ständerat drei Vorstösse dazu zu beraten. Die parlamentarische Initiative Maissen (cvp, GR), die bereits im vorigen Jahr eingereicht worden war, verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitiger Neuregelung der Hypothekarzinsabzüge. Solche sollten nach dem Begehren nur noch in den ersten zehn bis 15 Jahren nach Erwerb für selbstbewohntes Eigentum möglich sein. Für Mietobjekte sollten sie aber weiterhin aufrechterhalten werden. Die Unterhaltspauschale sollte in einem geringeren Ausmass als es die Hauseigentümer-Initiative gefordert hatte weiterhin gewährt werden. Die Neuregelung sei schliesslich während einer Übergangszeit von zwölf Jahren schrittweise einzuführen. Der Initiative wurde auf Anraten seiner WAK vom Ständerat Folge geleistet. Ebenfalls einen Erfolg zu verzeichnen hatte die parlamentarische Initiative Bisig (fdp, SZ), die auch eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter gleichzeitiger Aufgabe der Hypothekarzinsabzüge bei selbstbewohntem Eigentum forderte. Darüber hinaus will das Begehren zur Förderung des Ersterwerbes ein steuerlich begünstigtes Bausparen einführen. Ferner wird für Ersterwerber während einer grosszügig bemessenen Dauer ein degressiv ausgestalteter Hypothekarzinsabzug gefordert. Eine parlamentarische Initiative Büttiker (fdp, SO) verlangte, dass es den Kantonen frei überlassen werden solle, bei gebundenen Bausparrücklagen den aufgelaufenen Zins von der Einkommenssteuer und das Sparkapital von der Vermögenssteuer zu befreien. Auch dieser Vorlage wurde auf Anraten der WAK Folge gegeben. Ein Vorstoss im Nationalrat, die parlamentarische Initiative Gysin (fdp, BL), forderte, das Bundesgesetz über die direkten Steuern der Kantone und Gemeinden dahingehend zu ändern, dass es den Kantonen zukünftig frei gestellt werde, gebundene Bausparrücklagen, die geäufnet werden, um erstmalig ausschliesslich und dauernd selbstbenutztes Wohneigentum in der Schweiz zu beschaffen, bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer zu befreien. Der Initiative wurde gegen den Widerstand der SP Folge geleistet [31].
Hingegen scheiterte im Ständerat die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums mit 18 zu 17 Stimmen ganz knapp. Die WAK hatte in ihrem Bericht darauf hingewiesen, dass der Föderalismus in Sachen Steuern auch Grenzen habe, vor allem dann, wenn ein Kanton in erster Linie potente Steuerzahler anlocken wolle. Die Kommission empfahl mit sechs zu einer Stimme, der Standesinitiative nicht Folge zu leisten. Bundesrat Villiger kritisierte die zahlreichen Vorstösse zur Wohneigentumsförderung in beiden Räten. Er betonte, er habe sein Versprechen gehalten und nach der Verwerfung der Volksinitiative "Wohneigentum für alle" im März eine Expertenkommission zur Prüfung eines Systemwechsels in der Wohneigentumsbesteuerung eingesetzt, in der auch die Anliegen der Kantone vertreten seien. Das Instrument der parlamentarischen Initiative oder der Standesinitiative werde ja eingesetzt, wenn der Bundesrat nicht handle. Das sei aber hier nicht der Fall [32].
Im Nationalrat wurde in der Dezembersession zwei parlamentarischen Initiativen der CVP-Fraktion resp. von Hegetschweiler (fdp, ZH) auf Antrag der WAK Folge geleistet. Beide fordern die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung. Ebenso wurde eine Motion der FDP-Fraktion in dieser Angelegenheit gegen die Stimmen der SP überwiesen. Nationalrat Strahm (sp, BE) führte an, dass die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung gepaart mit der Aufhebung des Abzuges der Hypothekarzinsen auf selbstgenutztem Wohneigentum in der WAK von allen Mitgliedern unterstützt worden sei. Umstritten sei allerdings der ebenfalls geforderte Abzug der Unterhaltskosten, weil hier eine Bürokratisierung drohe [33].
 
Weiterführende Literatur
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Raumplanung
Bundesamt für Raumplanung, Landschaftskonzept Schweiz, Bern 1998.
Bundesamt für Raumplanung, Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes 1999, Bern 1999.
Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit / Bundesamt für Raumplanung, Bericht über die Kernstädte, Bern 1999.
Lendi, Martin, "Raumplanung im Umbruch. Auf dem Weg zu einer politisch, sachlich und ethisch indizierten Raumplanung", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 1999, S. 193-217.
Lüscher, Claude, Belastete Standorte und belastete Böden in der Raumplanung, Bern (BA für Raumplanung) 1999.
Schuler, Martin / Compagnon, Anne / Jemelin, Christophe, Die Grossregionen der Schweiz. Die Schweiz im NUTS-Regionalsystem, Neuenburg (BfS) 1999.
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Wohn- und Mietwesen
Bundesamt für Statistik, Bau- und Wohnbaustatistik in der Schweiz, Bern 1999.
Bundesamt für Statistik, Der Leerwohnungsbestand in der Schweiz. Stichtag 1. Juni 1999, Bern 1999.
Bundesamt für Wohnungswesen, Wohnbau- und Eigentumsförderung – Wie weiter? Empfehlungen der Eidg. Wohnbaukommission zur künftigen Wohnungspolitik des Bundes, Bern 1999.
Dürr, David, Kleines Wohnungseigentum. Ein neuer Vorschlag zur Eigentumsstreuung, Bern (BA für Wohnungswesen) 1999.
Metron AG, Grundlagen für ein neues Mietrecht. Studie im Auftrag des Bundesamtes für Wohnungswesen, Brugg 1999.
M.I.S. Trend SA, Trop chers, les loyers? Etude de satisfaction auprès de locataires romands, Lausanne 1999.
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D.B.
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[1] Presse vom 3.1.-6.2.99. Vgl. SPJ 1998, S. 204.1
[2] BBl, 1999; S. 2912 ff.; TA, 22.1.99; BüZ, 23.1.99; Presse vom 8.2.99.2
[3] Bisang, Kurt, Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. Februar 1999, Zürich 1999.3
[4] NZZ, 24.9. und 24.11.99; BaZ, 24.11.99; SN, 24.11.99; TA, 26.11.99; NLZ, 20.12.99; SZ, 17.12.99.4
[5] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 153 ff.5
[6] Verhandl. B.vers., 1999, II, Teil I, S. 33 (pa.Iv.) und IV, Teil. II, S. 161 (Motion); BaZ, 24.3.99; AZ, 24.4.99.6
[7] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 411 ff. und 421 f.; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2195 f.7
[8] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1061; Verhandl. B.vers., 1999, VI, Teil II, S. 151; NZZ, 28.12.99. Zu den Verträgen siehe oben, Teil I, 2 (Europa: EU).8
[9] Lit. Schuler/Compagnon/Jemelin.9
[10] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1970. Zum Bauproduktegesetz siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb). 10
[11] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 481 f. und 1971. 11
[12] BBl, 1999, S. 6128ff.; vgl. oben, Teil I, 2 (Europa: EU). 12
[13] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1970 ff. (pa.Iv.) und 2221 f. (Interpellation). 13
[14] BfS, Mietpreis-Strukturerhebung 1996, Neuenburg 1999; NZZ, 28.4.99. 14
[15] BBl., 1999, S. 5966 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 717 ff.; Amtl. Bull. NR, 1999; S. 2024 f. 15
[16] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1175 ff. 16
[17] BBl, 1999, S. 9823 ff.; Presse vom 9.3. und 16.9.99; NZZ, 1.6. und 7.6.99. 17
[18] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 106 und 1324. 18
[19] Lit. BfS, Der Leerwohnungsbestand. 19
[20] Presse vom 13.4. und 27.10.99; BaZ, 12.5.99; Lit. Wüst & Partner. 20
[21] Pressemitteilung BWO vom 5.1.00; vgl. oben, Teil I, 5 (Finanzausgleich). 21
[22] BBl, 1999, S. 3330 ff.; Presse vom 25.2.99. 22
[23] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 580 ff. und 996; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1679 ff. und 2315; BBl, 1999, S. 8754 f. 23
[24] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1153 ff. 24
[25] NZZ, 19.12.98; TA, 5.1.99; Presse vom 7.1.99; SPJ 1998, S. 207 f. 25
[26] NZZ, 14.12.98; BaZ, 8.1.99. 26
[27] Die Studie erschien im März 1997 im Auftrag des Schweizerischen Hauseigentümerverbandes, vgl. NZZ, 18.1.99. 27
[28] Presse vom 11.1.99 (FDP); AZ, 18.1.99 (CVP). Siehe auch Bund, 8.2.99. 28
[29] BBl 1999, S. 2912; Presse vom 8.2.99. 29
[30] Bisang, Kurt, Vox. Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. Februar 1999, Zürich 1999. 30
[31] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1842 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1180 ff. 31
[32] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1184 f. Expertenkommission: Presse vom 1.3.99. 32
[33] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2591. 33
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