Année politique Suisse 2000 :   / La législation dans les cantons
 
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Schulen – Ecoles
AARGAU: 1) Revision des Schulgesetzes (2. Etappe, Regos). In 2. Lesung vom Grossen Rat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 12.3. mit 59,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 38,6% (AZ, 12.1., 19.1.,13.3.; vgl. SPJ 1999, S. 381). – 2) Lehreranstellungsgesetz. Vorlage der Regierung. Grosser Rat beschliesst Eintreten (AZ, 3.6., 20.12.; vgl. SPJ 1999, S. 381).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Neues Schulgesetz. Beratungen in einer dritten Runde. Differenz zur 2. Lesung: Einheitliche Festlegung der Löhne für alle Lehrkräfte auf der Volksschulstufe durch Kanton. Vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 72,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 45% (SGT, 20.6., 25.9.; vgl. SPJ 1999, S. 381).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Neues Bildungsgesetz. Zusammenführung der Real- und Sekundarschulen; Schaffung teilautonomer, geleiteter Schulen; flexiblere Regelung für den Schuleintritt. In der Vernehmlassung zur Vorlage der Regierung wird Furcht vor Gleichmacherei laut (BaZ, 12.1., 1.7.). – 2) Volksinitiative der Jungfreisinnigen für die Einrichtung von Mittagstischen. Einrichtung von Mittagstischen an den öffentlichen Schulen der Primar- und Sekundarstufe 1. Vorschlag der Regierung, auf zwingende Vorschriften zu verzichten und erst im neuen Bildungsgesetz eine Regelung für eine freiwillige Einführung von Mittagstischen zu treffen. Schulträger sollen alle drei Jahre den Bedarf abklären. Der Landrat nimmt die Initiative im Sinne des regierungsrätlichen Vorschlags an (BaZ, 24.3.).
BASEL-STADT: 1) Volksinitiative der SVP „für eine bessere Schule – unseren Kindern zuliebe“. Notenerteilung an der Primarschule; Verkürzung der Orientierungsschule auf zwei Jahre und Unterteilung in Leistungsstufen (Züge); Verlängerung der Weiterbildungsschule auf drei Jahre und Aufteilung in drei Züge. Lanciert (BaZ, 10.1., 12.1.). – 2) Volksinitiative der Gewerkschaft Erziehung für „kleinere Schulklassen“. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, die Initiative der Bevölkerung zur Verwerfung zu empfehlen, da eine geringere Klassengrösse allein noch kein Garant zur Verbesserung der Schulqualität sei. Vom Grossen Rat mit der Empfehlung auf Ablehnung zuhanden einer Volksabstimmung verabschiedet (BaZ, 23.8., 14.9.; vgl. SPJ 1997, S. 370).
FRIBOURG: Loi sur l’introduction du bilinguisme partiel dès l’école enfantine dans le système scolaire fribourgeois. Le référendum a été lancé et a abouti. Lors de la votation du 24.9, la loi est rejetée à 50,4% (participation 46,6%) (LT, 18.1; Lib., 25.2, 25.9; APS 1999, p. 381).
GENEVE: Loi scolaire instaurant une classe hétérogène en première année du Cycle d'orientation. Lancement du référendum par le PRD et le PDC contre la suppression des sections en première année du Cycle d'orientation (contre la septième homogène). Aboutissement du référendum (LT, 13.9, 18.10; TG, 23.11).
GRAUBÜNDEN: 1) Teilrevision des Mittelschulgesetzes. Der Grosse Rat lehnt es ab, der Regierung die Kompetenz zu übertragen, künftig die Pflichtfächer in den Schulen zu bestimmen; Streichung der Ausnahmeregelung, wonach die Gemeinden die Zahl der jährlichen Schulwochen von 38 auf 35 senken können. Vom Grossen Rat verabschiedet (BüZ, 28.3.). – 2) Revision des Gesetzes für die Volksschulen. Im Rahmen des Projekts zur Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtssetzung und Rechtsanwendung (VFRR). In der Volksabstimmung vom 26.11. mit 85,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 29,3% (BüZ, 27.11.; vgl. Amtsblatt des Kantons Graubünden, Nr. 48, 30.11.2000).
JURA: Loi sur la Haute école pédagogique des cantons de Berne, du Jura et de Neuchâtel. Acceptation par le Parlement en deuxième lecture (QJ, 7.12).
LUZERN: Neues Gymnasialbildungsgesetz. Vierte Etappe zur Totalrevision des Erziehungsgesetzes. Umsetzung des Schweizerischen Maturitätsanerkennungsreglements. Grosser Rat beschliesst Eintreten und berät das Gesetz in 1. Lesung durch (NLZ, 25.10., 21.11.).
NIDWALDEN: Änderung des Bildungsgesetzes. Entlöhnung der Lehrerschaft nach gleichen Grundsätzen wie das Staatspersonal; Verzicht auf Stufenanstieg und automatischen Teuerungsausgleich. Vorlage der Regierung. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 21.3., 21.9.).
ST. GALLEN: 1) Nachtrag zum Mittelschulgesetz. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (SGT, 12.4.). – 2) Kredit von 50 Mio Fr. für den Neubau der Kantonsschule Wil. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 68,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,2% (SGT, 12.4., 25.9.). – 3) 35,3 Mio-Kredit zur baulichen und betrieblichen Erneuerung der Kantonsschule am Burggraben. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 71,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,2% (SGT, 12.4., 25.9.). – 4) Revision des Volksschulgesetzes. Infolge der Ermordung des Reallehrers Paul Spirig erarbeitete Massnahmen, die den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung verbessern und den Anspruch auf ein friedliches Zusammenleben unter den verschiedenen Kulturen unterstützen sollen. Einrichtung einer besonderen Unterrichts- und Betreuungsstätte für im Unterricht untragbar gewordene Schülerinnen und Schüler; Möglichkeit der Einweisung in ein Heim für Schwererziehbare; jähriger, für alle Unmündigen im Oberstufenalter obligatorischer Integrationskurs für neuzugezogene ausländische Schülerinnen und Schüler; ausnahmsweise Entlassung von Schülerinnen und Schülern aus der Schule, denen die Schule objektiv nichts mehr bringt; Bussen für Eltern, die Elternabende schwänzen oder ihre Kinder bei der Schularbeit nicht unterstützen. Vorlage der Regierung (SGT, 7.11.).
TESSIN: Une initiative populaire "Riscopriamo la civica nelle scuole" a abouti (www.ti 15.6).
THURGAU: 1) Kredit von 9,3 Mio Fr. zur Mitfinanzierung des Baus der Mittelschule Wil (SG) zur Entlastung der Kantonsschule Frauenfeld. Vom Grossen Rat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 71,6% Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,2% (SGT, 23.3., 25.9.). – 2) Revision des Gesetzes über die Volksschule und den Kindergarten. Förderung von Zusammenschlüssen von Primarschulgemeinden innerhalb einer Oberstufengemeinde sowie Schaffung von Volksschulgemeinden; Statuierung von Wirtschaftlichkeitsbestimmungen; neue Lastenverteilung beim Besoldungsaufwand und Pauschalierung der Kostenfinanzierung. Vorlage der Regierung (SGT, 18.1.). – 3) Neues Gesetz für die Volksschulfinanzierung. Wechsel vom System garantierter Defizitdeckung zu einer Schülerpauschale plus Beitrag an die Lehrerbesoldung an die Schulgemeinden. Abschluss der 1. und 2. Lesung im Grossen Rat (SGT, 14.9., 3.10., 20.11.).
VAUD: Loi sur l'école. Article concernant le but de l'enseignement de base – proposition d'inscrire l'apprentissage d'une deuxième langue nationale et d'une langue étrangère dès le début de la scolarité. Acceptation par le Grand Conseil (82 voix contre 48). Principe d'un quelconque financement des écoles privées par l'Etat. Rejeté par le Grand Conseil (24h, 16.12).
ZUG: Änderung des Schulgesetzes. Entflechtung der Aufgaben von Kanton und Gemeinden bei der Schulzahnpflege; mehr Eigenverantwortung von Eltern und Jugendlichen. Vorlage der Regierung (NLZ, 6.1.).
ZÜRICH: 1) Gesetz über die Pädagogische Hochschule (neues Lehrerbildungsgesetz). In der Volksabstimmung vom 12.3. mit 55,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 39,8% (NZZ, 13.3.; vgl. SPJ 1999, S. 383). – 2) Neues Volksschulgesetz. Verlängerung der Schulpflicht um ein Jahr; Flexibilisierung der Oberstufe auf Gemeindeebene; Englisch ab der zweiten Klasse; „Kindergarten plus“ als Alternative zur Grundstufe; trotz Blockzeiten Halbklassen auf der Unterstufe; zusätzliche Unterstützung für Lehrpersonen. Umsetzung bis 2012 mit Mehrkosten in der Höhe von 5% des heutigen öffentlichen Volksschulbudgets. In die Vernehmlassung gegeben (NZZ, 17.5.). – 3) Neues Bildungsgesetz. Nur noch Darlehen und keine Stipendien an Studierende des Kantons Zürich; Überführung des Lehrmittelverlags in eine unselbständige öffentlichrechtliche Anstalt; Möglichkeit für Kanton, Schulversuche an Privatschulen finanziell zu unterstützen. Geht in die Vernehmlassung (NZZ, 17.5.).
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Berufsbildung, Berufsberatung, Berufsordnungen –
Formation et orientation professionelle
BASEL-LANDSCHAFT: Teilrevision des Notariatsgesetzes. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 19.5.; vgl. SPJ 1999, S. 382).
BERN: 1) Änderung des Berufsbildungsgesetzes. Zusammenfassung des Angebots (Werkjahrklassen, Integrationsklassen, Berufs- und Fortbildungsklassen) unter dem Namen Berufsvorbereitungsschulen. Keine Warteschlaufe im 10. Schuljahr; Festhalten am Schulgeld und Einführung einer gesetzlichen Grundlage für Disziplinarmassnahmen. Der Grosse Rat setzt das Schulgeld für das 10. Schuljahr auf 900 Fr. fest und verabschiedet die Gesetzesänderung in 1. und 2. Lesung (Bund, 2.2., 3.2., 8.6..). – 2) Änderung des Gesetzes über die Anstellung der Lehrkräfte. Übergangslösung zur neuen Verteilung der Mehrkosten, die dem Kanton durch Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die Berufsbildung und die Berufsberatung auf 1.1.2001 entstehen. Berufsberatungsstellen und Berufsschulen werden dann direkt vom Kanton oder in seinem Auftrag betrieben. In 1. und 2. Lesung vom Grossen Rat gebilligt (Bund, 2.2, 8.6.).
GLARUS: Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung (Kosten für Lehrlingsausbildung). An der Landsgemeinde vom 7.5. gemäss Landratsantrag angenommen (NZZ, 8.5.).
GRAUBÜNDEN: Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes. Im Rahmen des Projekts zur Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtssetzung und Rechtsanwendung (VFRR). Vom Grossen Rat verabschiedet . In der Volksabstimmung vom 26.11. mit 89,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 29,3% (BüZ, 28.3., 27.11.; vgl. Amtsblatt des Kantons Graubünden, Nr. 48, 30.11.2000; vgl. SPJ 1999, S. 382.).
ST. GALLEN: Nachtragsgesetz zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung beraten und in 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 76,6% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,2% (SGT, 22.2., 12.4., 25.9.; vgl. SPJ 1999, S. 383).
SCHAFFHAUSEN: Kredit von 10 Mio Fr. für die bauliche Erweiterung und Umgestaltung des Berufsbildungszentrums an der Hintersteig. Vorlage der Regierung (SN, 13.12.).
SOLOTHURN: Anwaltsgesetz. Keine Einführung des Anwaltszwangs. Vorlage der Regierung vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 29.3., 10.5., 11.5.; vgl. SPJ 1999, S. 383).
ZUG: Neues Berufsbildungsgesetz. Mehr Spielraum für rasche Anpassungen. In die Vernehmlassung geschickt (NLZ, 23.6.).
ZÜRICH: Volksinitiative der FDP „für eine Lehrstellengutschrift“. Regierungsrat hält die Initiative für ungültig, da sie die Einheit der Form verletze. Die von der Initiative beantragten Änderungen des Steuergesetzes lassen Fragen in Bezug auf den Vollzug offen (NZZ, 8.9.; vgl. SPJ 1999, S. 383).
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Hochschulen – Universités
BERN: Gesetz über die Änderung von Vorschriften über Schulgelder und Studiengebühren. Rahmengesetz zur Vereinheitlichung der Semestergebühren auf der Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule, Lehrerbildung) für alle Hochschulausbildungen zwischen 500 und 1000 Fr. Genaue Festlegung der Gebühren durch den Regierungsrat. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung in dem Sinne verabschiedet, dass alle Studierenden zwischen 1000 und 2000 Fr. pro Jahr bezahlen müssen (Bund, 7.9., 24.11., 30.11.).
LUZERN: Universitätsgesetz. In 2. Lesung vom Grossen Rat mit grossem Mehr verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 21.5. mit 72,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 53,6% (NLZ, 18.1., 22.5.; vgl. SPJ 1999, S. 383).
ST. GALLEN: 1) Nachtragsgesetz zum Gesetz über die Universität St. Gallen. Beitritt zum Universitäts-Konkordat. Vorlage der Regierung (SGT, 3.5.). – 2) 22,5-Mio-Fr.-Kredit für den Erwerb, den Umbau und die Erneuerung der Rorschacher Liegenschaft Stella Maris zur Neunutzung als Pädagogische Fachhochschule. In der Volksabstimmung vom 21.5. mit 63,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 40,9% (SGT, 22.5.).
SOLOTHURN: Gesetz über die künftige Fachhochschule für Pädagogik. Grundlage für eine neue Lehrerbildungsinstitution. In die Vernehmlassung gegeben (SZ, 20.1.).
VALAIS: 1) Introduction d’un article favorisant le bilinguisme dans la loi sur la future HEP. Entrée en matière acceptée par le Grand Conseil (NF, 15.3). – 2) Loi sur la formation et la recherche universitaire. Adoptée en première lecture par le Grand Conseil (NF, 28.9).
VAUD: 1) Loi sur la Haute Ecole pédagogique (HEP). Entrée en matière acceptée par le Grand Conseil. En deuxième lecture, les députés reviennent sur leur décision d’accorder la gratuité aux étudiants de la HEP (24h, 1.3, 8.3). – 2) Projet ''triangulaire'' liant les Universités de Lausanne, de Genève et de l'EPFL. Le Conseil d'Etat demande au Grand Conseil de ne pas en débattre en deuxième lecture à cause de sa querelle juridique avec la Société vaudoise de pharmacie. Acceptation du Grand Conseil en premier lecture du transfert de trois section de l'UNIL à l'EPFL et de l'Ecole de pharmacie lausannoise à UNIGE (LT, 31.10; 24h, 29.11).
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Kulturförderung – Promotion de la culture
BASEL-LANDSCHAFT: Neues Archäologiegesetz. Bessere Planbarkeit archäologischer Arbeiten; mehr Rechts- und Verfahrenssicherheit – auch für Bauherren. In die Vernehmlassung geschickt (BaZ, 27.4.).
GRAUBÜNDEN: Die Regierung präsentiert ein Sprachenkonzept mit folgenden Eckpfeilern: In deutschsprachigen Schulen sind Deutsch, Italienisch oder Romanisch sowie Englisch Pflichtfächer; Romanisch oder Italienisch sowie Französisch gelten als Wahlfächer. In italienischsprachigen Schulen gelten Italienisch, Deutsch und Englisch als Pflichtfächer – Romanisch und Französisch als Wahlfächer. In romanischsprachigen Schulen kommt dem Romanischen, Deutschen und Englischen der Status eines Pflichtfachs zu, wohingegen Italienisch und Französisch fakultativ bleiben. Für die jeweils zur Auswahl stehenden Wahlfächer hat der Kanton spezielle Ausbildungsangebote zu erstellen. Vom Grossen Rat verabschiedet, ohne dass der erwartete Antrag auf Beibehaltung von Französisch als Wahlpflichtfach gestellt worden wäre (BüZ, 6.10.).
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Kirchen – Eglises
TESSIN: Loi sur la liberté de l’église catholique et sur l’administration des biens ecclésiastiques. Avant-projet de révision présenté par le Conseil d’Etat (CdT, 9.6).
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E.E. / P.B.