Année politique Suisse 2000 : Eléments du système politique
Problèmes politiques fondamentaux et conscience nationale
La santé (et ses coûts) est considérée par les suisses et les suissesses comme le problème le plus important. – Le Conseil fédéral a proposé au parlement la création d’une Fondation Suisse Solidaire. L’UDC a déposé son initiative populaire afin d’empêcher sa constitution. – La nouvelle organisation "Présence Suisse", qui a comme tâche d’améliorer l’image du pays à l’étranger, est devenue opérationnelle. –Neuchâtel est le premier canton romand à avoir achevé la révision totale de sa Constitution.
 
Grundsatzfragen
Die Befürchtungen der Romands, immer öfter mit ihren politischen Ideen und Vorstellungen in der Minderheit zu bleiben, erhielten nach der Volksabstimmung vom 26. November neuen Auftrieb, als sowohl die beiden Volksinitiativen für eine Flexibilisierung des AHV-Alters als auch die Initiative der SP für eine Halbierung der Ausgaben für die Armee in der französischsprachigen Schweiz angenommen wurden, in der Deutschschweiz – und damit auch insgesamt – aber keine Zustimmung fanden. Nicht gerade zur Beruhigung der Westschweizer Gemüter trugen auch die Bestrebungen in einzelnen Deutschschweizer Kantonen (allen voran Zürich) bei, in den Schulen anstelle des Französischen das Englische zur ersten Fremdsprache zu machen [1]. Im Rahmen der Beratung der Legislaturplanung 1999-2003 hatte das Parlament im Sommer eine Richtlinienmotion der vorberatenden Kommission des Nationalrats für einen Massnahmenkatalog zur Förderung des Verständnisses zwischen den verschiedenen Sprachregionen verabschiedet. Als Vorbild sollen dazu die Aktionen dienen, welche 1993/94 unter dem Eindruck des gegensätzlichen Stimmverhaltens in der Romandie und in den beiden anderen Sprachregionen bei der Volksabstimmung über den Beitritt zum EWR ergriffen worden waren [2].
In einer Veröffentlichung des Nationalfonds mit dem Titel „Sozialbericht 2000“ konstatierten die verschiedenen Autoren einen ausgeprägten Wandel der schweizerischen Gesellschaft während der vergangenen dreissig Jahre. Zum einen habe sich die Gesellschaft sehr stark individualisiert, und zum anderen sei, namentlich seit den 90er Jahren, die Wirtschaft von einem starken Veränderungsprozess geprägt gewesen [3].
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Stimmung in der Bevölkerung
Die Rangliste der politischen und gesellschaftlichen Probleme, welche die Schweizerinnen und Schweizer am stärksten beschäftigen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr nochmals verändert. Gemäss einer GfS-Befragung hat die Sorge um die Gesundheit (und wohl auch um die Gesundheitskosten) mit einem Anteil von 59% (1999: 48%) die Flüchtlingspolitik (41%; 1999: 56%) von der Spitze verdrängt. Noch vor der Asylpolitik rangierten diesmal auch die Altersversicherung und die Europafrage (49% resp. 45%). Die Arbeitslosigkeit, welche im Frühjahr 1999 zusammen mit der Asylpolitik die Rangliste angeführt hatte, wurde nur noch von 34% der Befragten erwähnt. Der Bedeutungsschwund der beiden letztgenannten Themen hängt natürlich stark von den äusseren Faktoren ab (weitere Reduktion der Arbeitslosigkeit und Rückgang der Zahl der neuen Asylbewerber nach der Eindämmung des Kosovo-Konflikts). Massiv verbessert hat sich das Vertrauen, welches die Landesregierung bei den Bürgerinnen und Bürgern geniesst. Gemäss einer regelmässig durchgeführten repräsentativen Befragung hat sich von 1997 bis Herbst 1999 der Anteil derjenigen, welche dem Bundesrat vertrauen, von 39% auf 55% verbessert; im Verlaufe des Berichtsjahres stieg dieser Wert sogar gegen 60% an [4]. Gemäss einer weiteren repräsentativen Umfrage bekundete im Berichtsjahr eine Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung (inkl. ansässige Ausländer) eine grosse Zufriedenheit mit den eigenen Lebensumständen und eine optimistische Zukunftserwartung [5].
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Die Schweiz im 2. Weltkrieg
Dass sich die Aufregung um die Politik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg weitgehend gelegt hat, wurde auch durch die Tatsache illustriert, dass im Parlament weder auf der Linken noch auf der Rechten Lust vorhanden war, über Interpellationen zu diesem Thema, die zwar 1998 eingereicht, aber erst im Frühjahr des Berichtsjahres traktandiert waren, zu diskutieren [6].
Die Kommission Bergier gab bekannt, dass sie ihren Schlussbericht ab Sommer 2001 in Etappen publizieren werde [7].
Für eine Darstellung der den Finanzplatz betreffenden Fragen siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
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Solidaritätsstiftung
Die Auseinandersetzung um die Verwendung der nicht mehr benötigten Goldbestände der Nationalbank setzte sich im Berichtsjahr fort. Im Anschluss an eine Klausurtagung gab anfangs Jahr der Bundesrat seine Vorstellungen über die Verteilung bekannt. Die Erträge der Mittel, welche nicht an die Solidaritätsstiftung gehen (rund 800 t im Wert von 10 Mia Fr.), wären einerseits für eine soziale Abfederung der 11. AHV-Revision (Flexibilisierung des Rentenalters) und andererseits für Projekte im Bildungsbereich (Informatikoffensive) einzusetzen. Nachdem sich aber kurz darauf die Finanzdirektoren der Kantone für eine ausschliessliche Verwendung zum Schuldenabbau von Bund und Kantonen ausgesprochen hatten, beschloss der Bundesrat, nochmals über die Bücher zu gehen [8]. Die Kantone doppelten kurz darauf nach und forderten, dass auf jeden Fall der in der Bundesverfassung für die Verteilung der jährlichen Nationalbankgewinne fixierte Verteilungsschlüssel (zwei Drittel für die Kantone) eingehalten werden müsse [9]. Im Mai legte sich der Bundesrat auf zwei Varianten fest und bekräftigte gleichzeitig die Idee, auf jeden Fall mit einem Drittel des Goldes eine Solidaritätsstiftung zu schaffen. Die eine der beiden Varianten für die Verwendung der verbleibenden 800 t Gold kam dem Vorschlag der Kantone entgegen: zwei Drittel davon sollen an die Kantone gehen, allerdings mit der Auflage, das Geld für die Schuldentilgung einzusetzen. Die andere Variante hielt sich an das Bundesratsprojekt vom Januar, wobei vorgeschlagen wurde, zuerst während einiger Jahre eine Informatikoffensive in den Schulen zu finanzieren und später die gesamten Erträge der AHV zukommen zu lassen. Die Reaktionen bestätigten im Wesentlichen die früher bezogenen Positionen: Die Kantone und die meisten Parteien (allerdings nicht die SVP) waren mit der Ausscheidung von 500 t Gold für die Solidaritätsstiftung einverstanden [10]. Bezüglich der Verwendungszwecke für die restlichen 800 t erhielt die Bildungsoffensive wenig Unterstützung. Die SP und die Gewerkschaften wollten vor allem die AHV davon profitieren lassen. Die FDP favorisierte weiterhin einen Einsatz zum Schuldenabbau und die Kantone beharrten darauf, dass ihnen zwei Drittel davon zustehen, über deren Verwendung ihnen der Bund keine Vorschriften zu machen habe [11].
Am 17. Mai legte der Bundesrat seine Botschaft für die Errichtung einer Solidaritätsstiftung vor. Die Botschaft beinhaltet zwei Beschlüsse. Der eine legt auf Verfassungsebene fest, dass die aus dem Verkauf von Goldbeständen der Nationalbank im Umfang von 1300 t erzielten Erträge nicht für währungspolitische Zwecke der SNB zu verwenden sind, und ihre Verwendungszwecke auf Gesetzesstufe definiert werden, wobei vom verfassungsmässigen Verteilungsschlüssel zwischen Bund und Kantonen abgewichen werden kann. Der zweite Beschluss legt in einem Gesetz fest, dass der Erlös aus dem Verkauf von 500 t Gold (jedoch nicht mehr als 7 Mia Fr.) an eine Solidaritätsstiftung geht; über die Verwendung des Erlöses aus den übrigen 800 t soll das Parlament später entscheiden. Das vorgeschlagene Gesetz legt im weiteren den Zweck und die Organisation der Solidaritätsstiftung fest. Die Stiftung hat mit den Erträgen aus diesem Stiftungsvermögen, das langfristig seinen realen Wert behalten muss, Projekte zu unterstützen, welche im In- und Ausland Gewalt und Armut lindern und deren Ursachen bekämpfen. Bei einem Stiftungsvermögen von rund 7 Mia Fr. würden dafür etwa 350 Mio Fr. pro Jahr zur Verfügung stehen. Die Lebensdauer der Stiftung möchte der Bundesrat vorerst auf dreissig Jahre beschränken. Falls dann nicht durch ein neues Gesetz eine Verlängerung (unter Umständen mit einem neuen Zweck der Mittelverwendung) beschlossen wird, soll das Stiftungsvermögen zum üblichen Verteilschlüssel (ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone) an die öffentliche Hand fallen [12]. Die vorberatende Kommission des Ständerats trat zwar auf das Geschäft ein, beschloss aber, mit Entscheiden zuzuwarten, bis der Bundesrat zur Verteilung des Verkaufsertrags der übrigen 800 t Gold sowie zur SVP-Volksinitiative (siehe unten) Stellung bezogen hat. Mit dieser Terminierung würde es auch möglich, das Projekt des Bundesrates der SVP-Initiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen [13].
Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative der SVP zur Verteilung der von der Nationalbank nicht mehr benötigten Währungsreserven oder deren Erträge wurde Ende Oktober mit 126 000 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass diese in vollem Umfang auf den Ausgleichsfonds der AHV zu übertragen sind und lässt damit keinen Raum für die Gründung einer Solidaritätsstiftung [14]. Die CVP-Fraktion hatte im März im Nationalrat eine neue Idee in die Diskussion eingebracht: mit einer Motion verlangte sie, dass ein Drittel des Erlöses aus dem Verkauf der gesamten Goldbestände, d.h. nahezu der ganze für die Solidaritätsstiftung vorgesehene Betrag (der Verkaufserlös von 425 der 500 Mio t Gold) an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) übergeben wird. Damit würde, so lautete die Begründung der CVP, der an sich unterstützenswerten aber vagen und dem Volk schwer vermittelbaren Idee einer Solidaritätsstiftung ein konkreter Inhalt gegeben. Bei der Behandlung der Motion im Nationalrat in der Herbstsession, als die Botschaft des Bundesrates zur Solidaritätsstiftung bereits vorlag, verteidigte die CVP ihre Idee nur noch lauwarm. Der Vorstoss wurde mit 72:38 Stimmen abgelehnt [15].
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Landesausstellung (Expo.2002)
Als das Parlament der Expo.2002 im Vorjahr einen Zusatzkredit im Umfang von 250 Mio Fr. gewährt hatte, war von diversen Rednern darauf aufmerksam gemacht worden, dass damit nicht alle finanziellen Risiken der Landesausstellung abgedeckt seien. Im Januar des Berichtsjahres legte das Expo-Steuerungskomitee eine Expertenstudie vor. Diese konstatierte, dass mit den vorgenommenen Einsparungen das Budget von 1,8 Mia Fr. auf 1,4 Mia reduziert und damit die Vorgaben des Bundesrates weitgehend erfüllt werden konnten. Mit diesen 1,4 Mia Fr. sei zwar die Gestaltung einer attraktiven Landesausstellung gerade noch möglich, finanzielle Sicherheiten seien darin aber keine enthalten [16]. Der Bundesrat liess sich von dieser finanziellen Auslegeordnung überzeugen. Er gab den im Vorjahr vom Parlament bewilligten Zusatzkredit frei und entsprach zudem dem Gesuch des Komitees um die Gewährung einer Defizitgarantie. Mit einem Bundesbeschluss beantragte er dem Parlament, der Expo eine Defizitgarantie im Umfang von 338 Mio Fr. zuzusichern. Dabei hoffte die Landesregierung, dass sich auch die Standortkantone und -gemeinden an dieser Garantie beteiligen und damit die nötigenfalls vom Bund zu übernehmende Summe reduzieren würden [17]. Die kantonalen Finanzminister konnten sich nicht auf die konkrete Zusage eines Beitrags an die Defizitdeckung einigen. Immerhin liessen sie erkennen, dass sie sich nötigenfalls subsidiär beteiligen würden [18].
Im Ständerat wurde der Kredit ausführlich und zum Teil sehr kritisch diskutiert, aber schliesslich mit 35:2 Stimmen angenommen. Im Nationalrat war dieses erneute Engagement des Bundes noch umstrittener. Sowohl die Fraktion der Grünen als auch der SVP-Vertreter Föhn (SZ), unterstützt von der Mehrheit seiner Fraktion, stellten einen Nichteintretensantrag. Beide Anträge wurden mit dem mangelhaften Finanzmanagement der Expo-Verantwortlichen begründet und sowohl die GP als auch die SVP bezeichneten das Projekt als ein „Fass ohne Boden“. Die Fraktionen der übrigen Bundesratsparteien waren „zähneknirschend“ (CVP) oder zumindest ohne Begeisterung für Eintreten, was nach einer ausgedehnten Diskussion dann auch mit 114:33 Stimmen beschlossen wurde. In der Detailberatung wurde ein Antrag Föhn, den Verpflichtungskredit auf 180 Mio Fr. zu reduzieren, ebenso abgelehnt wie die von der SP vorgebrachte Idee, 30 Mio Fr. des Kredits für die Finanzierung einzelner Ausstellungsprojekte abzuzweigen. In der Gesamtabstimmung hiessen der Ständerat die Defizitgarantie von 338 Mio Fr. mit zwei und der Nationalrat mit 34 Gegenstimmen gut [19].
Die Motion Baumann (gp, BE) für eine Verweigerung der Konzession für die Iris-Schnellboote, die 1998 bekämpft und deren Behandlung deshalb verschoben worden war, wurde, nachdem sich in der Zwischenzeit eine Einigung zwischen Umweltschützern und Expo-Leitung ergeben hatte, vom Nationalrat in ein Postulat umgewandelt. Im Zuge der Sparmassnahmen der Expo-Leitung wurde zudem die Bedeutung der Iris-Boote als Transportmittel zwischen den vier Ausstellungsorten stark eingeschränkt. Waren ursprünglich noch 20 Boote vorgesehen, blieben nun noch sechs (2 à 400 und 4 à 200 Plätze), welche die konventionelle Schifffahrt auf den drei Seen unterstützen sollen [20].
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Bild der Schweiz im Ausland
In der Sommersession musste das Parlament zum früher beschlossenen Kredit von 18 Mio Fr. für die Darstellung der Schweiz an der Weltausstellung 2000 in Hannover (D) noch einen Nachtragskredit von 9,4 Mio Fr. bewilligen. Mit einem vom Nationalrat überwiesenen Postulat Baumann (svp, TG) wurde der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht über die Ursachen und die Verantwortlichkeiten für diese massive Budgetüberschreitung vorzulegen [21].
Die für die Darstellung der Schweiz im Ausland zuständige Nachfolgeorganisation der KoKo mit dem Namen „Präsenz Schweiz“ (PRS) erhielt in der Frühjahrssession auch vom Ständerat die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen. Das leitende Komitee konstituierte sich im Spätherbst unter dem Vorsitz von SAir Group-Direktionsmitglied Paul Reutlinger. Als erstes Schwerpunktland für die schweizerische Imagepflege wurde die USA bestimmt, anschliessend will man in Grossbritannien aktiv werden. Zum Leiter der Geschäftsstelle hatte der Bundesrat bereits im Sommer den 43jährigen Johannes Matyassy, bisher Generalsekretär der FDP, gewählt [22].
 
Totalrevision der Bundesverfassung
Das Parlament nahm diskussionslos die letzten technischen und redaktionellen Änderungen von Gesetzen vor, um diese formal an die neue, auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzte Bundesverfassung anzupassen [23]. Mit dem Einverständnis des Bundesrates überwies der Ständerat eine Empfehlung Büttiker (fdp, SO), die neue Verfassung mit Hilfe eines Inhaltsverzeichnisses und eines Sachstichwortregisters benutzerfreundlicher zu gestalten [24].
Die zum Totalrevisionsvorhaben gehörende Justizreform konnte, wenn auch in weniger ambitiöser Form als ursprünglich geplant, mit der Annahme in der Volksabstimmung vom 12. März ebenfalls abgeschlossen werden [25].
 
Kantonale Verfassungsrevisionen
Am 24. September hiessen die Neuenburger Stimmberechtigten ihre totalrevidierte Kantonsverfassung gut. Die anfangs der achtziger Jahre eingeläutete Bewegung für eine Reform der Kantonsverfassungen wurde damit im zehnten Kanton abgeschlossen. Neuenburg war zugleich der erste welsche Kanton, der sich in dieser Periode eine neue Grundordnung gegeben hat. Als wesentliche materielle Neuerungen in Neuenburg sind die Einführung des kantonalen Ausländerstimmrechts (es bestand bereits auf kommunaler Ebene), die Abschaffung des obligatorischen Finanzreferendums (bisher für Ausgaben von 3 Mio Fr. oder mehr) und die Einführung der Volksmotion nach dem Vorbild des Kantons Solothurn zu erwähnen. Mit der neuen Verfassung können die Gemeinden zudem eine Neuenburger Spezialität, die Wahl der Gemeindeexekutiven durch das Gemeindeparlament, durch eine Volkswahl ersetzen [26]. In Freiburg wurde am 12. März ein 130 Personen zählender Verfassungsrat gewählt. Dabei entsprachen die parteipolitischen Kräfteverhältnisse in etwa denjenigen des Grossen Rates; immerhin rund ein Sechstel der Sitze ging an Parteilose. Im Kanton Zürich wählten am 18. Juni die Bürgerinnen und Bürger bei einer Beteiligung von nur gerade 22% einen Verfassungsrat [27]. In St. Gallen verabschiedete das Parlament die neue Verfassung; in Schaffhausen befasste sich der Grosse Rat in erster Lesung mit den Vorschlägen der Verfassungskommission [28].
Das nationale Parlament hiess Teilrevisionen der Verfassungen der Kantone Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Schaffhausen, Aargau, Thurgau, Wallis, Genf und Jura gut. Dabei wurde, dies eine Seltenheit, im Fall der Genfer Verfassung auch materiell zu einer Neuerung Stellung genommen: Der Aargauer Ständerat Reimann (svp) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, dass sich der Kanton Genf den Verfassungsauftrag gegeben hat, mit seinen Staatsbetrieben auf dem liberalisierten Telekommunikationsmarkt aktiv zu werden [29]. In der Herbstsession wurden auch Verfassungsteilrevisionen der Kantone Nidwalden, Basel-Land, Thurgau und Genf sanktioniert [30].
 
Weiterführende Literatur
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Allgemeines
Arend, Michal / Lamprecht, Markus / Stamm, Hanspeter, Die Wahrnehmung der Schweiz durch das Ausland, Bern 2000 (Synthesebericht im Rahmen des NFP 42).
Büchi, Christophe, „Röstigraben“. Das Verhältnis zwischen deutscher und französischer Schweiz – Geschichte und Perspektiven, Zürich 2000.
Church, Clive, „Switzerland: a paradigm in evolution“, in Parlamentary affairs, 2000, Nr. 1, S. 96-113.
Clavel, Jean-Daniel / Schoenenberger, Alain, Sonderfall ade – die Schweiz auf neuen Wegen, Zürich 2000.
Du Bois, Pierre, Alémaniques et Romands entre unité et discorde, Lausanne 1999.
Durrer, Adalbert / Gernet, Hilmar, Von Mythen zu Taten – Damit die Schweiz bleibt, was sie ist: eine Erfolgsstory, Luzern 2000.
Fagagnini, Hans Peter, „Die schweizerischen Institutionen von aussen betrachtet“, in Roland Kley e.a. (Hg.), Geisteswissenschaftliche Dimensionen der Politik, Bern (Haupt) 2000, S. 420-52.
Kellerhals, Jean / Languin, Noëlle / Pattaroni, Luca, „Ces risques qui nous menacent: Enquête sur les inquiétudes des helvètes“, in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 2000, S. 297-317.
Labrot, Laurent, La Suisse romande dans la Confédération helvétique: traditions et identités politiques, Lille 1997 (microfiches).
Möckli, Silvano, „Machtausgleich“, in Roland Kley e.a. (Hg.), Geisteswissenschaftliche Dimensionen der Politik, Bern (Haupt) 2000, S. 367-87.
Rennwald, Jean-Claude, Quand la Suisse éclatera: lettre ouverte au Suisses alémaniques, Courrendelin 2000.
Ruloff, Dieter (Hg.), Den Staat neu definieren, Zürich 2000 (Symposium zum Thema Staatsaufgaben und Wirtschaftsfreiheit).
Suter, Christian (Hg.), Sozialbericht 2000, Zürich 2000.
Windisch, Uli, „Identité, communication interculturelle et culture politique: le cas de la Suisse“, in Hermés, 1999, S. 91-97.
(Siehe auch die diversen Ansprachen der Bundesräte in Documenta, 2000).
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Die Schweiz im 2. Weltkrieg
Codevilla, Angelo, Between the Alps and a hard place. Switzerland in World War II and moral blackmail today, Washington D.C. (Regnery Publishing) 2000 (Rezension in NZZ, 4.10.00).
Meier, Peter, Umkämpfte Geschichte: der ‚neue‘ Mediendiskurs über die Rolle der Schweiz während der Nazizeit als Folge der Debatte über die nachrichtenlosen Vermögen, Bern 2000 (NFP 42 Synthesis).
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Verfassungsfragen
Aubert, Jean-François, „Observations sur les rapports entre le droit et la politique“, in Roland Kley e.a. (Hg.), Geisteswissenschaftliche Dimensionen der Politik, Bern (Haupt) 2000, S. 299-323.
Auer, Andreas / Malinverni, Giorgio / Hottelier, Michel, Droit constitutionnel suisse; vol I, L’Etat; vol. II, Les droits fondementaux, Berne 2000.
Biaggini, Giovanni, „Verfassungsreform in der Schweiz. Die neue schweizerische Bundesverfassung im Zeichen von ‚Verfassungsnachführung‘ und Verfassungspolitik“, in Zeitschrift für öffentliches Recht, 1999, Nr. 4, S. 433-74.
Eichenberger, Kurt, „Rechtspolitik“, in Roland Kley e.a. (Hg.), Geisteswissenschaftliche Dimensionen der Politik, Bern (Haupt) 2000, S. 324-40.
Fleiner, Thomas (Hg.), Die neue schweizerische Bundesverfassung: Föderalismus, Grundrechte, Wirtschaftsrecht und Staatsstruktur, Basel 2000.
Gächter, Thomas / Bertschi, Martin (Hg.), Neue Akzente in der ‚nachgeführten‘ Bundesverfassung, Zürich 2000.
Jaag, Tobias, Wozu eine neue Kantonsverfassung?, Zürich 2000.
Martenet, Vincent, L’autonomie constitutionnelle des cantons, Genève (thèse) 1999.
Rhinow, René e.a., Die Bundesverfassung 2000: Eine Einführung, Basel 2000.
Zimmerli, Ulrich (Hg.), Die neue Bundesverfassung: Konsequenzen für Praxis und Wissenschaft, Bern 2000 (Berner Tage für die Juristische Praxis).
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H.H.
 
[1] Abstimmungskommentare: vgl. v.a. LT, 27.11. und 28.11.00; SGT, 30.11.00; Bund, 4.12.00; NZZ, 9.12. und 29.12.00. Zum Fremdsprachenunterricht siehe unten, Teil I, 8a (Grundschulen) und 8b (Sprachen). Siehe grundsätzlich zum Zusammenleben der Sprachgruppen auch Lit. Büchi, Lit. Du Bois, Lit. Labrot und Lit. Rennwald.1
[2] AB NR, 2000, S. 805 ff. (Diskussion) und 813 (Entscheid); AB SR, 2000, S. 657. Vgl. SPJ 1993, S. 15 f.2
[3] Lit. Suter; AZ, NZZ und TA vom 21.6.00.3
[4] Pressemitteilung der GfS Zürich vom 15.2.01 und www.credit-suisse.ch/bulletin. Beim „Sorgenbarometer“ konnten mehrere Probleme genannt werden. Siehe auch SPJ 1999, S. 15. Vgl. auch Lit. Kellerhals.4
[5] Schloeth, Daniel, „Die Schweiz im Jahr 2000“, in TA-Magazin, 29.7.00.5
[6] AB NR, 2000, S. 428 und 430 (Interpellationen Baumann, svp, TG) sowie 430 (Interpellation SP-Fraktion). Vgl. SPJ 1999, S. 14.6
[7] NZZ, 8.4.00; Bund, 14.7.00. Siehe SPJ 1999, S. 14.7
[8] Presse vom 21.1. und 27.1.00. Die Idee der Verwendung für Bildungszwecke war ursprünglich von der CVP lanciert worden. Der NR überwies in der Herbstsession eine 1998 eingereichte Motion Hochreutener (cvp, BE) für Verwendung eines Teils des Geldes für eine Bildungsoffensive gegen den Widerstand der SVP als Postulat (AB NR, 2000, S. 1149 f.). Vgl. auch SPJ 1999, S. 134.8
[9] NZZ, 5.2.00; TA, 9.12.00.9
[10] Presse vom 12.5.00.10
[11] NZZ und TA, 29.6.00.11
[12] BBl, 2000, S. 3979 ff.; Presse vom 18.5.00.12
[13] LT und NZZ, 20.10.00.13
[14] BBl, 2000, S. 5912 ff.; TA, 31.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 134.14
[15] AB NR, 2000, S. 1152 f.; TA, 15.3.00; Presse vom 16.3.00.15
[16] Presse vom 22.1.00. Vgl. SPJ 1999, S. 16 ff.16
[17] BBl, 2000, S. 2079 ff.; Presse vom 27.1.00.17
[18] NZZ, 31.1.00; TA, 9.6.00.18
[19] AB SR, 2000, S. 245 ff.; AB NR, 2000, S. 697 ff.; BBl, 2000, S. 3668.19
[20] Motion: AB NR, 2000, S. 709. Vgl. dazu auch BR Leuenberger in der Fragestunde (AB NR, 2000, S. 1461). Reduktion: Express, 9.8.00; Lib., 18.11.00. Siehe SPJ 1998, S. 19.20
[21] Kredit (im Rahmen des Nachtragskredits I): AB NR, 2000, S. 515 ff.; AB SR, 2000, S. 338 ff. Postulat: AB NR, 2000, S. 1197. Vgl. SPJ 1998, S. 19 f. Zum Pavillon der Schweiz in Hannover siehe NZZ und TA, 26.6.00; BaZ, 27.6.00; Presse vom 10.6.00 (Tag der Schweiz).21
[22] AB SR, 2000, S. 64 ff. und 226; AB NR, 2000, S. 414 und 459; BBl, 2000, S. 2173 ff.; BaZ, 22.7.00; Presse vom 21.11.00. Matyassy: NZZ, 30.8. und 31.8.00. Vgl. SPJ 1999, S.18.22
[23] AB NR, 2000, S. 54 ff. und 854; AB SR, 2000, S. 242 und 479. Vgl. SPJ 1999, S. 20.23
[24] AB SR, 2000, S. 383.24
[25] Siehe dazu unten, Teil I, 1c (Gerichte).25
[26] QJ, 7.9.00; Express, 25.9.00.26
[27] FR: Lib. 14.3.00. ZH: TA, 19.6.00.27
[28] Vgl. dazu unten, Teil II, 1a.28
[29] BBl, 2000, S. 1107 ff.; AB SR, 2000, S. 241 f.; AB NR, 2000, S. 663; BBl, 2000, S. 3643 f.29
[30] BBl, 2000, S. 3529 ff.; AB SR, 2000, S. 498; AB NR, 2000, S. 1030; BBl, 2000, S. 5158.30
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