Année politique Suisse 2000 : Economie
Crédit et monnaie
Le Conseil national réclamait plus de droits de coopération pour le parlement lors de l'établissement de la politique suisse dans le cadre du FMI. – La levée partielle du droit de timbre par le parlement doit améliorer les capacités concurrentielles du marché financier suisse. – La pression internationale sur le secret bancaire s'est accru.
Geld- und Währungspolitik
Angesichts der boomenden Konjunktur sah sich die Nationalbank im ersten Halbjahr veranlasst, die geldpolitischen
Zügel etwas anzuziehen. In mehreren Schritten wurde das Zielband des für die Steuerung der Geldversorgung relevanten Zinssatzes (Dreimonats-Libor) von 1,25-2,25% auf 3-4% angehoben
[1].
Die Nationalbank kündigte gegen Jahresende an, dass sie den geldpolitischen Kurs
im Jahr 2001 nicht weiter straffen werde. Sie rechne zwar mit einer leichten Steigerung der Inflationsrate auf 2,1%, gehe aber davon aus, dass es nicht zu einer konjunkturellen Überhitzung kommen werde. Obwohl es für eine grundsätzliche Beurteilung noch zu früh sei, lasse sich zudem festhalten, dass sich das im Berichtsjahr erstmals angewendete neue Konzept der Geldpolitik bewährt habe
[2].
Mit der restriktiveren Geldmengenpolitik der SNB im Frühjahr und den darauf folgenden Kursgewinnen gegenüber dem
Euro zeigte sich, dass das nach der Einführung des Euro Anfang 1999 entstandene Bild einer quasi automatischen Koppelung des Frankens an die neue Einheitswährung der EU nicht zutreffend war. Eine Studie von ökonomischen Experten der UBS stellte fest, dass während der Zeit der faktischen engen Bindung des Frankens an den Euro die Nachfrage nach Frankenanlagen massiv gesunken war und sich die Zinsdifferenz zum Euro-Raum stark reduziert hatte. Die Experten kamen zum Schluss, dass eine Aufgabe der währungspolitischen Unabhängigkeit weder für den Finanzplatz noch für die Gesamtwirtschaft der Schweiz, die bisher beide von den im internationalen Vergleich niedrigen Zinsen profitiert hatten, vorteilhaft wäre
[3].
Der reale exportgewichtete
Kurs des Schweizerfrankens nahm in der ersten Jahreshälfte weiter ab und stabilisierte sich dann weitgehend. Im Jahresmittel lag er um 1,6% unter dem Vorjahreswert. Der US-$ gewann gegenüber dem Franken noch einmal an Wert (+6,3% im Jahresmittel). Einen deutlichen Kursgewinn verzeichnete der Franken gegenüber dem Euro: der Anstieg betrug im Jahresdurchschnitt 5,8%
[4].
Bei den
Zinssätzen setzte sich der im Sommer 1999 begonnene
Anstieg in der ersten Hälfte des Jahres 2000 fort. In der zweiten Jahreshälfte bildeten sich die Zinsen wieder leicht zurück. Im Gegensatz zum Vorjahr verteuerten sich die kurzfristigen Gelder stärker als die langfristigen Anlagen. Die Rendite für eidgenössische Anleihen mit zehn Jahren Laufdauer erhöhte sich vom Januar bis Mai von 3,8% auf 4,2%; im Dezember betrug sie noch 3,6%. Die Geldmarktsätze verdoppelten sich im Jahresverlauf beinahe, um im Dezember 3,2% zu erreichen
[5].
Die Nettobeanspruchung des schweizerischen
Kapitalmarktes war wie bereits im Vorjahr rückläufig. Im Gegensatz zu 1999 ging diesmal aber nicht die Mittelbeschaffung inländischer Schuldner zurück, sondern die Nettobeanspruchung durch Nachfrager aus dem Ausland. Verursacht wurde diese Reduktion sowohl durch eine Abnahme von Neuemissionen als auch durch eine Zunahme von Rückzahlungen
[6].
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats legte ihre Vorschläge für die Umsetzung der im Vorjahr angenommenen parlamentarischen Initiative Gysin (sp, BS) vor. Sie beantragte, das Gesetz über die Mitwirkung der Schweiz bei den
Institutionen von Bretton Woods in dem Sinn zu ändern, dass das
Parlament in Zukunft über die Teilnahme an Kapitalaufstockungen des IWF
entscheidet. Der Nationalrat hiess die Gesetzesrevision bei einer Gegenstimme gut
[7]. Mit der Überweisung eines Postulats Strahm (sp, BE) beauftragte der Nationalrat die Regierung, sich in den Gremien des IWF dafür einzusetzen, dass sich der private Finanzsektor an den Kosten für die Verhinderung von Finanzkrisen und deren Behebung mitbeteiligt. Ebenfalls Zustimmung fanden Teile der Postulate Langenberger (fdp, VD) und Pelli (fdp, TI), die vom Bundesrat forderten, sich für mehr Transparenz bei den IWF-Entscheidungen zu engagieren. Ein Postulat Gysin, welches verlangt hatte, dass sich der Bundesrat für eine Aufwertung der Stimmenkraft der armen Länder im IWF zulasten der reichen Industriestaaten einsetzt, wurde hingegen mit 84:74 Stimmen abgelehnt
[8].
Auf Ende Jahr trat Nationalbankpräsident Hans Meyer altershalber zurück. Zu seinem Nachfolger wählte der Bundesrat den bisherigen Vizedirektor
Jean-Piere Roth. Damit überging er den Vorschlag des Bankrates, welcher das dritte Direktoriumsmitglied, Bruno Gehrig, vorgeschlagen hatte. Die Regierung begründete ihren Entscheid auch mit sprachpolitischen Argumenten – erst einmal war die bald 100jährige SNB von einem Romand geleitet worden (Pierre Languetin, 1985-88). Neu ins Direktorium gewählt wurde Niklaus Blattner
[9].
Die Auseinandersetzung um die Verwendung der nicht mehr benötigten Goldbestände der Nationalbank und ihrer Erträge setzte sich im Berichtsjahr fort. Der Bundesrat legte dem Parlament seine Vorschläge über die Verteilung vor, und die SVP reichte ihre Volksinitiative für eine Übertragung in vollem Umfang auf den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ein. Wir informieren darüber an anderer Stelle (oben, Teil I, 1a, Grundfragen).
Banken
Die dem Bund jährlich 2 Mia Fr. einbringende Umsatzabgabe auf Börsengeschäften (
Stempelsteuer) erwies sich mit der Internationalisierung der Finanzmärkte und dem Abbau der fiskalischen Belastung insbesondere in London zunehmend als Konkurrenznachteil für die inländische Börse. Ursprünglich war dieser Abbau im Rahmen eines Gesamtpaketes (zusammen mit der Reform der Familien- und der Hauseigentumsbesteuerung) und mit Kompensationen durch andere Belastungen des Finanzmarkts geplant gewesen. Nachdem er mit parlamentarischen Vorstössen dazu aufgefordert worden war, brach der Bundesrat das Paket auf und legte einen dringlichen Bundesbeschluss zur Abschaffung der Stempelsteuer für institutionelle Anleger vor, da bei diesen die Gefahr einer Abwanderung ins steuergünstige Ausland besonders akut sei. Für den Ständerat ging diese sofortige und kompensationslose Entlastung zu weit. Er beschloss in der Dezembersession auf Antrag seiner Kommission, mit dem Dringlichkeitsbeschluss nur die besonders abwanderungsbereiten ausländischen institutionellen Anleger zu befreien und die übrigen Entlastungen auf dem normalen Gesetzgebungsweg zu beschliessen. Gegen den Widerstand der Linken, welche ein Vorziehen der Aufhebung der Stempelabgabe grundsätzlich ablehnte, hielt der Nationalrat zuerst am ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates fest, schloss sich in der Differenzbereinigung dann aber der Ständeratslösung an
[10].
Der Druck internationaler und supranationaler Organisationen auf das
Bankgeheimnis verstärkte sich im Berichtsjahr. In seiner Antwort auf eine Interpellation Schlüer (svp, ZH) nahm der Bundesrat kritisch Stellung zu Empfehlungen, welche der OECD-Ministerrat zur Einschränkung des von ihm als schädlich taxierten Steuerwettbewerbs formuliert hatte. In diesem Text war auch Kritik am Bankgeheimnis angebracht worden, insofern dieses den Informationsaustausch zwischen den staatlichen Behörden verhindere. Die EU ihrerseits hatte im sogenannten Steuerkompromiss des Europäischen Rates am Gipfel von Feira (Portugal) beschlossen, längerfristig einen obligatorischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden über Zinsauszahlungen an Bürger anderer EU-Staaten einzuführen. Als befristete Übergangslösung kann an dessen Stelle auch eine Zinsbesteuerung eingeführt werden. Wichtig für die Schweiz in diesem Zusammenhang war, dass auf Verlangen von Staaten mit einem ähnlich verfassten Bankgeheimnis wie die Schweiz (Luxemburg und Österreich) beschlossen wurde, von wichtigen Nicht-EU-Staaten eine gleichwertige Regelung zu verlangen. Im Spätherbst einigte man sich in der EU über den Inhalt einer entsprechenden Richtlinie; der einstimmig zu erfolgende Entscheid darüber wurde aber noch nicht gefällt
[11]. Angesichts dieser zunehmenden Attacken auf das schweizerische Bankgeheimnis berief Bundesrat Villiger eine Expertengruppe ein, welche Abwehrstrategien entwickeln soll. In mehreren Erklärungen hielt der Bundesrat fest, dass die Schweiz am Bankgeheimnis festhalten werde und die in der Schweiz praktizierte Quellensteuer auf Zinsen eine valable Alternative im Kampf gegen Steuerhinterziehung darstelle. Die zur Zeit nur auf inländischen Wertpapieren erhobene Abgabe könnte durch eine neue Abgabe auf den Zinserträgen ausländischer Anlagen nach dem Zahlstellenprinzip ergänzt werden. Gegen den Widerstand der SP- und GP-Vertreter unterstützte die WAK des Nationalrats diese Haltung der Regierung
[12].
Gemäss Börsengesetz gewährt die Eidgenössische
Börsenkommission den Börsenaufsichtsstellen anderer Länder
Amtshilfe bei der Aufdeckung von Irregularitäten, knüpft diese jedoch an bestimmte Bedingungen. So muss unter anderem der betroffene Kunde informiert werden, und die Kommission muss die Weiterleitung dieser Informationen an die Strafverfolgungsbehörden von Drittstaaten bewilligen. Da diese Anforderungen im internationalen Vergleich sehr streng sind, wird das Verhalten der Schweiz bei der Aufdeckung von Verstössen gegen Börsenregeln oft als unkooperativ kritisiert. Nach Ansicht des Bundesrates könnte eine daraus entstehende Krise in der Zusammenarbeit zwischen der Börsenkommission und ausländischen Aufsichtsbehörden zu einem Ausschluss von Schweizer Banken von wichtigen Börsenplätzen führen. Mit einer als Postulat überwiesenen Motion Studer (sp, NE) forderte der Ständerat den Bundesrat auf, eine Lockerung dieser Bestimmungen vorzubereiten
[13].
Der
Privatisierungsprozess der Kantonalbanken wurde weiter vorangetrieben. Die Luzerner Regierung beantragte die Umwandlung der Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft und stellte in Aussicht, dass ein Teil der Aktien verkauft werde, wobei allerdings der Kanton eine Mehrheit behalten wolle. Gegen die Stimmen der SP akzeptierte das Kantonsparlament die Umwandlung in eine AG. Am 24. September hiess auch das Volk gegen den Widerstand der SVP, der SP und der GP die Vorlage mit 53,5% Ja-Stimmen gut
[14].
Ende Februar, gut zwei Monate nach der Präsentation des Abschlussberichts, löste sich das für die Abklärung des Umgangs von Schweizer Banken mit Geldern von Holocaust-Opfern eingesetzte sogenannte Volcker-Komitee auf
[15]. Zu regeln blieb noch die Frage nach dem
Umfang der zu errichtenden Datenbank über Schweizer Bankkonten aus der Zeit des 2. Weltkriegs. Ursprünglich war von amerikanischer Seite verlangt worden, dass diese Datenbank sämtliche 4,1 Mio Konten, die damals auf Schweizer Banken eröffnet worden waren, umfassen soll. Der für den Vergleich mit den Grossbanken zuständige New Yorker Richter Kormann hatte diese Position übernommen. Die Eidgenössische Bankenkommission hatte hingegen nur die Aufnahme derjenigen rund 46 000 Konten erlaubt, bei welchen das Volcker-Komitee einen möglichen oder wahrscheinlichen Zusammenhang mit Holocaust-Opfern nicht ausschloss. Als Kompromiss boten die beiden Grossbanken an, dass sie ihre eigenen Datenbanken mit 2,1 Mio Konten aus dieser Zeit für die Abklärung von weiteren berechtigten Ansprüchen zur Verfügung stellen würden. Damit gab sich die Gegenseite zufrieden, und Richter Kormann hiess den Vergleich Ende Juli endgültig gut. Einen guten Monat später lag auch der Verteilungsplan für die 1,25 Mia US-$ vor
[16].
Da auch
in Zukunft Probleme mit nachrichtenlosen Konten entstehen können, waren 1997 Vorarbeiten für eine rechtliche Regelung dieses Bereichs eingeleitet worden. Im Sommer 2000 wurde ein Vorentwurf zu einem neuen Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Dieser sieht vor, dass Banken und Versicherungen aktiv nach Konto- resp. Policeninhabern suchen müssen, wenn sie während acht Jahren keine Nachrichten mehr erhalten haben. Bleibt die Suche erfolglos, so sind die Namen der Inhaber einer zentralen Meldestelle anzugeben, welche später Berechtigten, die nach allfälligen Guthaben suchen, Auskunft erteilen kann. Nach fünfzig Jahren sollen nachrichtenlose Vermögen an den Bund gehen. Diese neuen Bestimmungen fanden nur bei der SP uneingeschränkte Unterstützung. Für die Bankiervereinigung und die SVP wären Rahmenbestimmungen ausreichend und namentlich die Schaffung einer Meldestelle der Wirtschaft zu überlassen
[17]. Die Banken selbst ersetzten ihre 1995 erlassenen Richtlinien durch eine modernere Fassung
[18].
Nach Meinung der politischen Linken reichen die Gesetze über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Korruption nicht aus, um aus illegalen Aktivitäten stammende Gelder vom schweizerischen Finanzplatz fernzuhalten. Mit einer Motion forderte deshalb der Genfer Nationalrat Grobet (pda) die Einrichtung einer dem Bankgeheimnis unterstehenden Kommission, bei welcher die Banken
Einlagen ab 1 Mio Fr. von ausländischen Staatschefs und Ministern melden müssen. Der Nationalrat lehnte auf Antrag des Bundesrates dieses Begehren mit 89:55 Stimmen ab
[19].
Versicherungen
Die unter dem Vorsitz des ehemaligen US-Staatssekretärs Lawrence Eagleburger stehende Kommission zur Suche von nach dem zweiten Weltkrieg
nicht honorierten Versicherungspolicen von Holocaust-Opfern publizierte im Berichtsjahr eine Liste mit knapp 20 000 Namen von Inhabern nicht ausbezahlter Versicherungspolicen. Damit soll allfälligen Inhabern und ihren Erben geholfen werden, Informationen über die Existenz von Versicherungsverträgen zu erhalten
[20].
Der Bundesrat gab im Herbst den Entwurf für ein neues,
einheitliches Haftpflichtrecht in die Vernehmlassung. Das von Experten ausgearbeitete Projekt will die bestehenden historisch gewachsenen unterschiedlichen Regelungen ablösen. Generell soll die Verjährungsfrist von den zur Zeit meist üblichen zehn auf zwanzig Jahre ausgedehnt werden. Als Neuerung soll zudem eine Haftung für Umweltschäden eingeführt werden
[21].
Weiterführende Literatur
Expertengruppe Finanzmarktaufsicht, Finanzmarktaufsicht und -regulierung in der Schweiz: Schlussbericht, Bern (EDMZ) 2000.
Hertig, Gérald e.a. (Hg.), Kommentar zum Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel, Zürich 2000.
Nobel, Peter (Hg.), Aktuelle Rechtsprobleme des Finanz- und Börsenplatzes Schweiz, Bern 2000 (Tagung St. Gallen 1999).
Sütterlin, Roland, Szenarien für den schweizerischen Bankensektor: Rolle und Verhalten der Banken im Wechselspiel mit sich ändernden Rahmenbedingungen, Bern (Diss. St. Gallen) 2000.
de Watteville, Jacques, „Das Bankgeheimnis“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 7, S. 32-35.
[1]
TA, 24.3. und 16.6.00; SNB,
Geschäftsbericht, 93/2000, S 38.1
[2] SNB,
Geschäftsbericht, 93/2000, S. 40 f.;
NZZ, 9.12.00. Zum neuen Konzept siehe
SPJ 1999, S. 131 sowie SNB,
Geschäftsbericht, 93/2000, S 33 f.2
[3] Presse vom 25.10.00.3
[4] SNB,
Geschäftsbericht, 93/2000, S. 16; SNB,
Statistisches Monatsheft.4
[5] SNB,
Geschäftsbericht, 93/2000, S. 28; SNB,
Statistisches Monatsheft.5
[6] SNB,
Geschäftsbericht, 93/2000, S. 28; SNB,
Statistisches Monatsheft.6
[7]
BBl, 2000, S. 4030 ff.;
AB NR, 2000, S. 1520 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 132.7
[8]
AB NR, 2000, S. 843 (Strahm), 1077 (Pelli) und 1075 (Gysin);
AB SR, 2000, S. 472 f. (Langenberger). Vgl. zur IWF-Politik auch die Antwort des BR auf Interpellationen David (cvp, SG) und Baumann (gp, BE) in
AB SR, 2000, II, Beilagen, S. 121 ff. resp.
AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 3073.8
[9] Presse vom 1.7. (Rücktritt), 16.9. (Bankrat), 19.9. (Wahl) und 20.9.00. Vgl. auch
Bund, 16.12.00 (zu Roth) und
NZZ, 31.12.00 (zu Meyer).9
[10]
BBl, 2000, S. 5835 ff.;
AB SR, 2000, S. 767 ff, 846 f. und 943;
AB NR, 2000, S. 1328, 1354 ff., 1416 ff., 1506 f. und 1615;
BBl, 2000, S. 6203. Für mehr Details siehe unten, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).10
[11] OECD: Presse vom 13.4. (Bericht des OECD-Finanzkomitees);
AB NR, 2000, S. 457 (Beilagen I, S. 295 ff.) und 1120 ff. (Diskussion). EU:
NZZ, 16.5. und 28.11.00; Presse vom 21.6.00;
BaZ, 24.6. und 28.11.00.11
[12]
NLZ und
NZZ, 11.4.00 (Experten);
AB SR, 2000, S. 494 ff. (EU);
24h, 28.6.00;
NZZ, 29.6.00;
Lib. und
NZZ, 29.8.00 (WAK). Vgl. auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Bührer (fdp, SH) in
AB NR, 2000, IV, Beilagen, S. 3382 ff.12
[13]
AB SR, 2000, S. 493 f.13
[14]
NLZ, 8.1., 2.2. (SP), 16.2., 9.5. (Parlament) und 25.9.00;
NZZ, 12.9.00 (Parteien). Vgl. allgemein auch
Bund 15.8.00.14
[15]
NZZ, 24.2.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 135 f.15
[16] Datenbank:
NZZ, 5.5., 6.5. und 28.7.00; Presse vom 27.7.00;
TA, 5.8.00. Verteilplan: Presse vom 13.9.00 und
TA, 22.11.00.16
[17]
TA, 6.7.00;
NZZ, 12.10.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 136 f. Mit einiger Verspätung überwies auch der SR zwei Motionen des NR für eine gesetzliche Regelung (
AB SR, 2000, S. 422; vgl.
SPJ 1997, S. 127 f.).17
[18]
NZZ, 4.2.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 119.18
[19]
AB NR, 2000, S. 1145 ff.19
[20]
NZZ, 6.4.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 137. Nur wenige dieser Policen waren von schweizerischen Gesellschaften ausgestellt worden.20
[21]
NZZ, 10.2. und 10.10.00.21
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