Année politique Suisse 2000 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Hochschulen
In seiner Erklärung zu den
Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Adolf Ogi unter anderem die Erarbeitung eines neuen Hochschulartikels in der Bundesverfassung, mit welchem für Bund und Kantone eine gemeinsame und umfassende Hochschulpolitik – die Bündelung der Kräfte und der optimale Einsatz der Ressourcen – ermöglicht werden soll
[44]. Zur Ausarbeitung des
neuen Hochschulartikels hatte der Bundesrat eine zweistufige Projektorganisation eingesetzt, wie dies von einer Motion der ständerätlichen WBK verlangt worden war. Unter der Leitung vom Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung, Charles Kleiber, soll eine Arbeitsgruppe bis März 2001 den Vernehmlassungsentwurf formulieren. An der Jahrestagung der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) orientierte Kleiber über die Ziele des neuen Artikels und unterstrich die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung des Hochschulbereichs, um eine grössere Durchlässigkeit sowie gemeinsame Steuerungsorgane schaffen zu können. Mittels gleicher Entwicklungschancen für alle Hochschulen seien künftig die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Forschende und Lehrende zu sichern. Die Mittelzuteilung müsse nach Qualität und einheitlichen Kriterien erfolgen, ohne die Autonomie der einzelnen Hochschulen zu verletzen
[45].
Ende Jahr unterzeichneten die Vertretungen von Bund und Universitätskantonen die
Vereinbarung über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich. Mit dieser Vereinbarung wurden alle im Universitätsförderungsgesetz vorgesehenen Strukturen realisiert. Das Gesetz war am 1. April des Berichtsjahres in Kraft getreten, womit der Weg für die auf den 1.1.2001 vorgesehene Ablösung der SHK durch die
Schweizerische Universitätskonferenz (
SUK) frei wurde. War die SHK ein kantonales Koordinationsgremium, wird der SUK das Gewicht eines gemeinsamen Planungsgremiums von Bund und Kantonen zukommen. Die Schaffung der SUK ist eine der zentralen Neuerungen, die 1999 mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 durch das Parlament verabschiedet worden war
[46]. In diesem Zusammenhang wurde im November des Berichtsjahres die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz aufgelöst und durch die
Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (
Crus) ersetzt. Der Crus gehören die Rektoren der zehn kantonalen Universitäten und die Präsidien der beiden ETH an
[47].
Im Rahmen der angestrebten Autonomie der Technischen Hochschulen unterbreitete der Bundesrat mit der Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb der Sparte ETH-Bereich (Bauprogramm 2001) dem Parlament zum zweiten Mal einen Verpflichtungskredit für die unmittelbar anstehenden
Bauvorhaben des ETH-Bereichs in einer separaten Vorlage. Grundlage des Kredits in der Höhe von 114,4 Mio Fr. war die strategische Planung des ETH-Bereichs für die Jahre 2000-2003. Der grösste Einzelbetrag war für die Nutzungsänderung des Quartier Nord der ETH Lausanne vorgesehen. Beide Räte stimmten der ETH-Bauvorlage einstimmig zu
[48]. Die Bundesversammlung verabschiedete anfangs Dezember den Voranschlag des Bereiches ETH für das Jahr 2001 und genehmigte die vorgesehenen Nettoinvestitionen von 388 810 444 Fr.
[49].
1999 hatten die Universitäten insgesamt 4 Mia Fr. ausgegeben. Laut Bundesamt für Statistik entsprach dies gegenüber dem Vorjahr einer
leichten Abnahme der Ausgaben um 0,6 Prozent oder 25,6 Mio Fr. Im Landesschnitt wurden die laufenden Ausgaben zu sieben Prozent durch den Schweizerischen Nationalfonds und zu 15 Prozent durch Drittmittel finanziert. Die restlichen 78 Prozent setzten sich aus Beiträgen der Hochschulkantone und der anderen Kantone, durch Grundbeiträge des Bundes, Studiengebühren und Eigenmittel der Hochschulen zusammen. Bei insgesamt 38 700 an den Universitäten beschäftigten Personen dominierte die
Teilzeitanstellung, besetzte doch nur ein knappes Drittel der Frauen (29%) und rund die Hälfte der Männer eine Vollzeitstelle. Der Anteil der
weiblich besetzten Professuren hatte zwischen 1990 und 1999 um 4,3 auf 7,9 Prozent zugenommen, was in absoluten Zahlen aber nach wie vor nur 217 Frauen auf 2739 Personen entsprach
[50].
Vier Jahre nach ihrer Gründung konnte die Università della Svizzera Italiana (USI) ihre ersten Diplome vergeben. Die Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss am Abschluss des ersten Studiengangs der USI unterstrich die eben erfolgte
Anerkennung des Tessins als Hochschulkanton. Die Schweizerische Hochschulkonferenz hatte die Bedingungen für eine volle Anerkennung als erfüllt betrachtet und das Anerkennungsgesuch des Kantons unterstützt
[51]. Der Bundesrat genehmigte im November ein Abkommen zur gleichwertigen
Anerkennung von im Tessin und in Italien absolvierten
Studienabschlüssen. Damit wurde die Studienmobilität zwischen der Schweiz und all ihren Nachbarländern verwirklicht. Um dem bereits in der Erklärung von Bologna (Juli 1999) geäusserten Willen zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums nachkommen zu können, hatte zuerst die gegenseitige Anerkennung der Studienabschlüsse durch bilaterale zwischenstaatliche Abkommen gesichert werden müssen. Mit Schaffung der USI und der Fachhochschule der italienischen Schweiz komme laut Bundesrat den kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien ein neuer Stellenwert zu. Die USI erfülle als einzige italienischsprachige Universität der Schweiz eine Brückenfunktion zwischen den beiden Staaten
[52].
Mitte des Berichtsjahres wurde die erste Phase des Projekts „
Virtueller Campus Schweiz“ abgeschlossen, so dass 27 Arbeitsgruppen mit ihren Arbeiten beginnen konnten. 19 davon stammen von den Universitäten, eine von der ETH Zürich und sieben von diversen Fachhochschulen. Diese erste Projektphase wurde mit 15 Mio Fr. vom Bund unterstützt, wobei die beteiligten Hochschulen einen ebensolchen Betrag aufzubringen hatten. Die Lancierung des Projekts „virtual campus“ war Folge eines Berichts der Expertengruppe der SHK und hat vorderhand nicht zum Ziel, den Präsenzunterricht zu ersetzen, sondern vielmehr die bestehenden Lernmöglichkeiten zu erweitern. Als wichtiger Effekt wurde zudem die Kooperation zwischen den Universitäten angestrebt, erhielten doch nur jene Projekte finanzielle Unterstützung, an welchen sich mindestens drei Hochschulen beteiligen
[53]. Mitte des Berichtsjahres stellte die EDK die Schaffung eines
nationalen Bildungsservers in Aussicht, dank welchem die Vielzahl an Bildungsangeboten im Internet in der Schweiz zusammengefasst und einfacher zugänglich gemacht werden soll
[54].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Zbinden (sp, AG) und ersuchte damit den Bundesrat, einen Überblick über die finanzielle Beteiligung der Studierenden an der
Studienfinanzierung auf Tertiärstufe vorzulegen und diesen bildungspolitisch und gesellschaftspolitisch zu würdigen. Aufgrund der erarbeiteten Informationen solle sich der Bund beim Einbezug der Studierenden in die Finanzierung ihrer Ausbildung für einheitliche, sozial und regional zugangsgerechte und bildungsökonomisch sinnvolle Modellösungen einsetzen
[55].
Eine im Auftrag der fünf Medizinischen Fakultäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Zürich durchgeführte Analyse der
Ärzteausbildung in der Schweiz förderte bedenkliche Resultate zutage. Eine internationale Expertenkommission diagnostizierte sechs Hauptmängel – so die zu starke Ausrichtung der Studiengänge auf Examina, das Vorherrschen von Frontalunterricht, die ungenügende Nutzung computergestützter Lernmethoden, für die Ausbildung ungeeignete Universitätsspitäler, im ersten Jahr überlastete Studienpläne, mangelhafte Begleitung und Beratung der Studierenden sowie die Vernachlässigung der Hausarztmedizin und Grundversorgung im Unterricht. Die betroffenen Fakultäten nahmen die Kritik als Bekräftigung der bereits eingeleiteten Reformmassnahmen entgegen. Die Ergebnisse der im Herbst 1999 abgeschlossenen Vernehmlassung zum revidierten Medizinalberufsgesetz waren im Berichtsjahr Gegenstand einer Auswertung durch das Bundesamt für Gesundheit. Eine entsprechende Vorlage an das Parlament wurde für Spätsommer 2001 in Aussicht gestellt
[56].
Grosses Aufsehen erregte im Berichtsjahr das komplexe Kooperationsprojekt der drei Hochschulen am Genfersee – das sogenannte „
Projet triangulaire“, welches Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung ist und die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorsieht. Im März präsentierten die drei Institute ein ehrgeiziges Programm, in dessen Mittelpunkt das Projekt „
Sciences, Vie, Société“ steht. Dieses zielt darauf ab, die Kräfte im Genferseeraum zu bündeln und die Lebenswissenschaften zu stärken. Vorgesehen ist die Schaffung zweier regionaler Schwerpunkte mit neuen Organisations- und Entscheidungsstrukturen – einerseits bei den Naturwissenschaften (Biowissenschaften, Genomik), andererseits bei den Geisteswissenschaften (gesellschaftliche-ethische Relevanz moderner Technologien). Wie schon 1998 vorgesehen, soll mit der geplanten Restrukturierung die Genfer Hochschule als vollständige Universität erhalten bleiben, wohingegen sich beim Hochschulplatz Lausanne eine deutlichere Arbeitsteilung zwischen Universität und EPFL abzeichnet. Geplant ist ein Transfer der Fächer Mathematik, Physik und Chemie von der Uni Lausanne zur EPFL sowie eine Fusion der Ecoles de pharmacie von Genf und Lausanne
[57].
Noch vor der Präsentation des Projekts hatte es in der hochschulpolitischen Gerüchteküche zu brodeln begonnen. An der ETH Zürich waren angesichts des Verteilkampfs um die Geldmittel zur Finanzierung der anstehenden Reformen im ETH-Bereich Befürchtungen geäussert worden, der Genferseeraum werde bevorzugt behandelt. Unmut machte sich im weiteren an der Lausanner Architekturabteilung gegen die Pläne des neuen EPFL-Präsidenten,
Patrick Aebischer, bemerkbar. Aebischer, der auf den 1. März die Nachfolge von Jean-Claude Badoux antreten sollte, wollte den im Entstehen begriffenen Lausanner Neubau, der die Architekturabteilung als einzige noch in der Stadt verbleibende Sektion der EPFL in das Hochschulgelände am Genfersee integrieren soll, teilweise der Biologie zuweisen, die neu an der EPFL geführt werden wird
[58]. Statt auf den 1. März trat Aebischer den Präsidentenposten erst gegen Ende des Monats an, da seine Wahl, aber auch seine Nomination dreier Vizepräsidenten auf ungewöhnlich starke Opposition gestossen war und eine regelrechte Krise an der EPFL ausgelöst hatte. Insbesondere der Nomination von
Stefan Catsicas – wie Aebischer ein Mediziner und im biotechnologischen Bereich tätig – schlug von Seiten einer Mehrheit der Professorenschaft Widerstand entgegen – unter anderem in Form eines Protestschreibens an Bundesrätin Dreifuss. Die
Biowissenschaften seien durch Aebischers Kommen überstürzt und ohne vorgängige Konsultation der Betroffenen zum neuen
Entwicklungsschwerpunkt an der EPFL erkoren worden. Inakzeptabel sei es, dass dieser Schwerpunkt in der Schulleitung durch Catsicas und Aebischer nun auch noch doppelt vertreten werde; Präsident und Vizepräsident dürften nicht aus der gleichen Disziplin stammen. Mangelnde Kommunikation und Intransparenz führten dazu, dass zahlreiche Presseberichte teilweise den Eindruck entstehen liessen, die Hochschulpolitik werde von einem kleinen, der Gentechnologie freundlich gesinnten Kreis um ETH-Rat-Präsident Francis Waldvogel, Staatssekretär Kleiber sowie Aebischer und Catsicas selbst bestimmt. Als der ETH-Rat Mitte März die drei Vizepräsidenten gemäss dem Vorschlag Aebischer wählte, zeigte sich der Lehrkörper enttäuscht und forderte, dass im Rahmen der Reorganisation künftig Transparenz bei der Zuteilung von Stellen und Finanzen herrsche
[59].
Mitte Jahr unterzeichneten Bundesrätin Dreifuss, die Genfer Bildungsdirektorin Martine Brunschwig und ihre waadtländische Amtskollegin Francine Jeanprêtre eine Absichtserklärung, die den festen Willen des Bundes und der beiden Kantone zum Ausdruck brachte, sich bis Ende des Berichtsjahres für die notwendige
Finanzierung des „Projet triangulaire“ einzusetzen. Kurz zuvor hatte der Bundesrat eine Erweiterung des Leistungsauftrags an den ETH-Rat gutgeheissen und diesem 111 Mio Fr. als sogenannte „Autonomiedividende“ für die Realisierung von Kooperationsprojekten mit Universitäten und Fachhochschulen zur Verfügung gestellt. Eigentlich war dieser Betrag den ETH im Gegenzug zur Einräumung von mehr Selbstverwaltung entzogen worden. Von den durch die EPFL beantragten 76,2 Mio Fr. bewilligte der ETH-Rat nur 63 Mio, worauf Aebischer in der Westschweizer Presse seiner Sorge hinsichtlich der Einhaltung des Zeitbudgets für die geplante Restrukturierung Ausdruck gab. Dies wiederum sorgte für Argwohn in der Deutschschweiz, wo für das zweitgrösste Paket der Innovations- und Kooperationsprojekte in Zürich lobbyiert wurde. 44,5 Mio erhielt die ETH Zürich für computer- und informationswissenschaftliche Programme sowie ein Life-Science-Projekt; 14 Mio Fr. wurden im weiteren unter den vier eidgenössischen Forschungsinstitutionen Paul-Scherrer-Institut, Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz und Materialprüfungs- und Forschungsanstalt aufgeteilt
[60]. Das seit Anfang des Berichtsjahres herrschende Regime, in dessen Rahmen der ETH-Rat die beiden Schulen und die vier Forschungsanstalten mit jährlichen Leistungsvereinbarungen und Budgets regiert, während die Institutionen jährlich Bericht erstatten müssen – wobei der Bundesrat dem ETH-Bereich einen vierjährigen Leistungsauftrag und ein vom Parlament zu genehmigendes jährliches Budget vorgibt – entbehrt einer klaren rechtlichen Grundlage. Um diese Lücke zu füllen, wurde eine
Revision des ETH-Gesetzes in die interne Vernehmlassung gegeben
[61].
Gegen Herbst entfachte der Plan, die Pharmazieausbildung auf den Standort Genf zu konzentrieren und in der leer werdenden
Lausanner Ecole de pharmacie die Genomik einzurichten, heftige Turbulenzen und erbitterten Widerstand. Die Studenten- und Professorenschaft der Pharmazieschule wehrten sich gegen einen Auszug aus dem erst zehnjährigen, für über 20 Mio Fr. eigens für ihre Bedürfnisse gebauten Gebäude. Solidarität erfuhren sie von Seiten der waadtländischen Apothekerinnen und Apotheker, welche den Verlust ihres Fachzentrums befürchteten. Grundsätzliche Bedenken am „Projet triangulaire“ meldete schliesslich der Studentenverband Fédération des associations d’étudiants (FAE) an und warnte vor einer Förderung der Forschung auf Kosten der Lehre, vor einer Vernachlässigung der Geisteswissenschaften sowie vor einer ungenügenden demokratischen Kontrolle der neuen Strukturen. Im Dezember stimmte der
Waadtländer Grosse Rat der Vorlage für das „Projet triangulaire“ zu und unterstellte angesichts des vehement geäusserten Widerstands die Fusion der Ecole de pharmacie dem obligatorischen Referendum
[62].
Zur engeren Zusammenarbeit in der pharmazeutischen Lehre unterzeichneten die Leitungen der ETH Zürich und der Universität Basel eine Vereinbarung über ein
Zentrum für pharmazeutische Wissenschaften. Das Zentrum setzt sich aus dem betreffenden ETH-Institut und dem analogen Basler Departement zusammen. Statt einer räumlichen Zentralisierung wird eine Verstärkung der Kooperation zwischen den beteiligten Einheiten angestrebt
[63].
Der Kanton
Bern kündigte aufgrund finanzieller Erwägungen und der durch die neuen Universitätsgesetzgebungen veränderten Rahmenbedingungen das
Abkommen über die universitäre Koordination mit den Westschweizer Universitäten. Dem gemeinsamen Programm der Universitäten Freiburg, Genf, Neuenburg, Lausanne und ETH Lausanne im Bereich der Doktorandinnen- und Doktorandenausbildung war Bern 1980 beigetreten. Mit der Streichung des Ausbildungsbeitrags versprach sich nun der Kanton für 2002 jährliche Einsparungen in der Höhe von 170 000 Fr., ab 2003 von 340 000 Fr.
[64].
Nach dem Nationalrat überwies auch die kleine Kammer diskussionslos eine Motion der nationalrätlichen WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur
Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen
[65]. Im weiteren wandelte der Ständerat eine vom Nationalrat angenommene Motion dessen WBK in ein Postulat um und verlangte vom Bundesrat die Prüfung einer
Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene
[66].
An der Jahrestagung der Interkantonalen Stipendienbearbeiterkonferenz (IKSK) wurde die Dringlichkeit der
Schaffung eines schweizerischen Stipendiensekretariats und des Ausbaus der Fördersysteme der Kantone zu einem
schweizerisch harmonisierten Gesamtsystem betont. Das Stipendienwesen sei von zum Teil absurden Unterschieden von Kanton zu Kanton geprägt; einheitliche Kriterien zur Stipendienvergabe und gesamtschweizerische Statistiken seien Mangelware. Es müsse zur Kenntnis genommen werden, dass sich die ausbezahlten Stipendiensummen und die Anzahl Stipendienbezügerinnen und -bezüger seit 1993 auf Tauchgang befänden
[67].
[44]
AB NR, 2000, S. 1463 f.;
AB SR, 2000, S. 896 f.44
[45]
NZZ, 6.6.00;
BaZ, 16.6.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 315 f.45
[46]
LT, 14.12.00; Presse vom 15.12.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 315 f. Vgl. auch
Vision, 1/2000, S. 23-27.46
[48]
BBl, 2000, S. 3865 ff.;
AB SR, 2000, S. 520 f.;
AB NR, 2000, S. 1330 f.;
BBl, 2000, S. 6204 f.; Presse vom 6.6.00;
NZZ, 8.11.00. Vgl. auch unten (Kooperation unter Hochschulen) sowie
SPJ 1999, S. 317 f.48
[49]
BBl, 2000, S. 6211.49
[50] Presse vom 23.12.00.50
[51]
TA, 20.10.00;
CdT, 23.10.00;
NZZ, 6.11. und 13.11.00;
Bund, 11.12.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 318.51
[52]
NZZ, 16.11.00;
LT, 24.11.00; Presse vom 8.12.00.52
[53]
NLZ, 1.4. und 8.11.00;
NZZ, 27.4.00;
Lib., 31.7.00;
BaZ, 17.11.00.53
[54] Presse vom 20.6.00.54
[55]
AB NR, 2000, S. 1197. Vgl. hierzu auch die Erläuterungen des BR zum Vorstoss Gross (sp, ZH), mit dem auf den Widerspruch zwischen der Erhöhung von Hochschulgebühren in der Schweiz und der im UNO-Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte geforderten „fortschreitenden Einführung der Unentgeltlichkeit“ auf dem Niveau der Hochschulbildung hingewiesen wurde (
AB NR, 2000, IV, Beilagen, S. 157 f.).55
[56] Presse vom 11.1.00;
BaZ, 27.1.00;
LT. 1.2.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 319.56
[57]
LT, 18.3.00;
24h, 23.3.00; Presse vom 30.3.00. Vgl.
SPJ 1998, S. 311.57
[58]
24h, 12.1.00;
LT, 27.1. und 10.2.00;
NZZ, 12.2.00.58
[59] Presse vom 23.2., 24.2., 29.2., 1.3., 2.3., 10.3., 11.3. und 14.-17.3.00;
LT, 3.3. und 7.3.00;
24h, 8.3.00. Vgl. hierzu auch die Antworten des BR zu den Vorstössen Neirynck (cvp, VD) (
AB NR, 2000, S. 323), Sandoz (fdp, VD) (
AB NR, 2000, S. 163) und Widmer (sp, LU) (
AB NR, 2000, S. 163) zur Lage an der ETH Lausanne.59
[60] Presse vom 19.5., 1.7. und 28.10.00;
NZZ, 20.5. und 22.9.00;
TA, 6.6.00.
Vision, 4/2000, S. 30 f. Siehe hierzu auch die Antwort des BR zum Vorstoss Neirynck (cvp, VD) betreffend die strategische Reserve des ETH-Rates (
AB NR, 2000, S. 715 f.).60
[61]
NZZ, 19.1. und 14.11.00;
TA, 1.2.00;
BaZ, 7.11.00.61
[62] Presse vom 18.8., 7.10. und 11.10.00;
24h, 22.9.00;
LT, 27.10. und 24.11.00;
Lib., 10.11. und 29.11.00;
TG, 22.11.00;
NZZ, 1.12.00. Vgl.
SPJ 1999, S. 319 f.62
[63]
BaZ, 24.5.00; Presse vom 2.6.00.63
[64]
Bund, 17.3.00; Presse vom 9.6.00.64
[65]
AB SR, 2000, S. 24 f. Vgl.
SPJ 1999, S. 321.65
[66]
AB SR, 2000, S. 25. Vgl.
SPJ 1999, S. 320.66
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