Année politique Suisse 2000 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
 
Forschung
Mit der durch den Bundesrat vollzogenen Wahl von zwölf Mitgliedern konnte der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat (SWTR) seine Arbeit als Beratungsorgan in wichtigen Fragen der Wissenschaftspolitik fortsetzen. Der Wissenschaftsrat (SWR) war Ende 1999 im Rahmen der Botschaft über Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 umbenannt, mit einem weiter gefassten Auftrag versehen und um vier Mitglieder verkleinert worden. Auf die bisherige personelle Verflechtung des Rats mit anderen operativen Institutionen der Hochschul- und Forschungspolitik sowie mit Wirtschaftsverbänden wurde verzichtet. Der neue SWTR setzt sich fortan laut Departement des Innern aus Spitzenvertreterinnen und -vertretern von Wissenschaft und Technologie zusammen – unter Berücksichtigung eines Geschlechterproporzes (fünf Frauen) sowie einer gewissen Internationalisierung des Gremiums durch die Wahl ausländischer Mitglieder [76].
Der Nationalrat überwies eine Motion Neirynck (cvp, VD), die zur Integration ausländischer Forscherinnen und Forscher eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung B an alle Doktorierenden und der Niederlassungsbewilligung C an alle Promovierten fordert. Der Motionär hatte geltend gemacht, dass die Ausweisung ausländischer Forschenden aus der Schweiz nach dem Abschluss ihres Projekts wenig Sinn mache angesichts des Mangels an gut ausgebildetem Nachwuchs insbesondere im ETH-Bereich und angesichts der hohen Ausbildungskosten, die in Doktorandinnen und Doktoranden investiert würden. Auch Bundesrätin Metzler attestierte der Mitarbeit ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen eine entscheidende Bedeutung für ein ausreichendes Forschungspotenzial und eine optimale Entwicklung von Wissenschaft und Technologie. Metzler hatte aber eine Annahme der Motion aufgrund deren unberechenbaren Auswirkungen auf den Ausländerbestand in der Schweiz abgelehnt und für die Umwandlung in ein Postulat plädiert [77]. Eine in die gleiche Richtung wie die Motion Neirynck zielende Empfehlung Berger (fdp, NE) betreffend Integration ausländischer ETH-Ingenieure wurde vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen [78]. Schon im Frühjahr hatten Mitglieder der E-Commerce-Bewegung First Tuesday in einer Petition an Bundesrätin Metzler die Überprüfung der Bewilligungspraxis für ausländische IT-Spezialistinnen und -Spezialisten gefordert. First Tuesday war 1998 in London gegründet worden und galt als internationaler Marktplatz unter anderem für E-Business-Ideen und Internet-Start-ups. An einer gemeinsamen Medienkonferenz des Bundesamts für Ausländerfragen und des BBT nahmen die Bundesbehörden Stellung zum Informatikermangel. Dabei wurde der Eindruck vermittelt, Medien und Politik hätten das Problem hochgeschaukelt und mit wenig sinnvollen Lösungsvorschlägen angegangen. Der Informatikermangel sei jedenfalls kein Problem der Kontingente. Kontingente für Jahresaufenthaltsbewilligungen seien von November 1998 bis Oktober 1999 nur zu 80 Prozent beansprucht worden. Somit seien nur 13 500 von möglichen 17 000 Bewilligungen erteilt worden, wovon zudem nur rund ein Fünftel Informatikerinnen und Informatiker betroffen hätten. Als geradezu grotesk bezeichnete BBT-Direktor, Hans Sieber, den verschwindend kleinen Frauenanteil von vier Prozent in dem zukunftsträchtigen Berufsbereich. Im Vergleich zu den USA oder Grossbritannien mit angehend 50 Prozent Informatikerinnen, schöpfe die Schweiz das Potential der Frauen nicht aus [79].
Seit Oktober führt die Schweiz ein Wissenschaftskonsulat in den Vereinigten Staaten. Das Swiss House for Advanced Research and Education (Share) in Cambridge (Boston) hat zum Ziel, den rund 500 jährlich zu Weiterbildungszwecken in Boston weilenden schweizerischen Studienabgängerinnen und -abgängern den Kontakt zu Lehre, Institutionen und Wirtschaft in der Schweiz zu ermöglichen. Dahinter steht der Versuch, die zunehmende Abwanderung von Schweizer Forscherinnen und Forschern – das sogenannte „brain drain“ – und damit der Verlust von Humankapital einzudämmen. Der Bund beteiligte sich nur hälftig an der Finanzierung des Swiss House; das restliche Budget wird mittels privater Finanzierung gesichert [80].
Die Bundesversammlung genehmigte einstimmig den Beitritt der Schweiz zum Internationalen Zentrum für Landwirtschaft und Biowissenschaften [81].
Der Nationalrat überwies ein Postuat Hegetschweiler (fdp, ZH), womit der Bundesrat eingeladen wurde, das Technorama der Schweiz mit Betriebsbeiträgen in seiner Existenz zu sichern und weiteren Bevölkerungskreisen zugänglich zu machen. Der Bundesrat hatte den Vorstoss aus finanziellen Gründen abgelehnt [82].
National- und Ständerat überwiesen eine Petition der Ligue suisse contre la vivisection und des Verbands Tierschutz-Organisationen Schweiz zur Kenntnisnahme an den Bundesrat. Die Petition fordert ein Verbot von Leiden und Schmerzen bei Tierversuchen des Schweregrades 3. Zum 16. Mal in Folge war 1999 die Zahl der in bewilligungspflichtigen Versuchen eingesetzten Tiere zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr waren es mit 445 682 Tieren 1,5 Prozent weniger und fast 80 Prozent weniger als 1983. Rund 70 Prozent der Tiere wurden in der Industrie, ein Viertel an Hochschulen und Spitälern verwendet [83].
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Forschungsprogramme und -gelder
Kurz vor Weihnachten gab das EDI seinen Entscheid hinsichtlich der Auswahl von Nationalen Forschungsschwerpunkten (NFS) als neues Instrument für die langfristige Forschungsförderung bekannt. Aus den ursprünglich 238 beim Nationalfonds eingereichten Vorschlägen waren dem EDI nach einem strengen Auswahlverfahren nur noch 18 vorselektierte Gesuche vorgelegt worden. Neun davon betrafen die Naturwissenschaften und die Medizin, sechs die Gesellschaftswissenschaften sowie die Geographie und drei weitere die technischen Wissenschaften. Zehn Gesuche wurden schliesslich bewilligt, vier definitiv abgelehnt und vier vorläufig zurückgestellt. Obwohl in der Vorauswahl unter den 18 Projekten noch vertreten, schaffte kein einziger sozial- oder geisteswissenschaftlicher Vorschlag die letzte Hürde. Die zehn bewilligten NFS stammten ausschliesslich aus den Lebens- und Umweltwissenschaften, der Kommunikations- und Materialtechnologie sowie der Physik. Innenministerin Dreifuss und Staatssekretär Kleiber mussten sich aufgrund dieses wissenschaftspolitisch heiklen Entscheids geharnischte Proteste und Kritik gefallen lassen. In einem offenen Brief an Dreifuss gaben Vertreterinnen und Vertreter der Geistes- und Sozialwissenschaften aus der ganzen Schweiz ihrer Enttäuschung Ausdruck, wiesen das von Kleiber vorgebrachte Argument, es fehlten Kriterien zur Beurteilung sozialwissenschaftlicher Forschung im internationalen Wettbewerb, scharf zurück und verlangten Vorschläge für eine nachhaltige Förderung der Geistes- und Sozialwissenschaften. Die zehn Schwerpunkte, auf welche die für 2001 bis 2003 bereitgestellte Summe von 126 Mio Fr. verteilt werden soll, laufen über zehn Jahre. Der Versuch des Nationalrats, einen Zusatzkredit von 60 Mio Fr. zur Finanzierung der vier zurückgestellten Gesuche durchzubringen, scheiterte. Mit 93 zu 77 Stimmen hatte zwar die grosse Kammer im Rahmen der Beratungen zum Voranschlag 2001 den einander identischen Anträgen der liberalen Fraktion und der SP-Fraktion sowie der Ratsmitglieder Gadient (svp, GR) und Neirynck (cvp, VD) auf Erhöhung des Budgets des Nationalfonds für den Zeitraum von 2001 bis 2003 um 60 Mio Fr. auf 365 Mio Fr. zugestimmt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller hatten auf den drohenden Verlust an Energie und Know-how hingewiesen, die in die Erarbeitung der 18 Vorschläge investiert worden waren. Doch der Ständerat lehnte die Erhöhung des Budgetpostens ab, nachdem sich Finanzminister Villiger heftig dagegen gewehrt hatte, einem Betrag in dieser Höhe ohne vorherige Prüfung durch Bundesrat und zuständige Kommission zuzustimmen [84].
Mit der Annahme der sieben bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) in der Volksabstimmung vom 21. Mai sagte die Schweizer Bevölkerung auch Ja zum kaum bestrittenen Forschungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Gesichert wurde dadurch die Teilnahme am laufenden 5. EU-Forschungsprogramm sowie die Mitgestaltung der Planung des 6. EU-Rahmenabkommens. In Gesprächen mit dem für Forschung und Bildung zuständigen EU-Kommissar Philippe Busquin diskutierte Staatssekretär Kleiber in Brüssel die Modalitäten für die Umsetzung der Bildungsprogramme, falls diese wegen des noch hängigen Ratifikationsverfahrens mit den 15 EU-Mitgliedstaaten nicht auf den 1.1.01 rechtswirksam werden könnten. Busquin sicherte Kleiber eine angemessene – allenfalls informelle – Beteiligung der interessierten Schweizer Stellen an der ab Herbst zu führenden Diskussion über die Planung des 6. Forschungsprogrammes zu [85].
Die Schweiz beteiligte sich finanziell am Wissenschaftskolleg in Berlin, das renommierten Forscherinnen und Forschern aus einem internationalen Kreis die Gelegenheit bietet, innerhalb eines akademischen Jahres ohne äusseren Druck über selbstgewählte Themen forschen zu können. Die Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung eines europäischen Netzwerkes für Spitzenforschung wurden von Staatssekretär Kleiber als zentrale Gründe für die Beteiligung vorgebracht [86].
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Gentechnologie
Im Frühjahr präsentierte der Bundesrat die Inhalte der seit langem in Aussicht gestellten Gen-Lex-Vorlage. Im Mittelpunkt der Botschaft zur Gen-Lex, die den Artikel 120 der neuen Bundesverfassung konkretisiert, steht eine Änderung des Umweltschutzgesetzes, wobei aber auch entsprechende Anpassungen bei einer Reihe weiterer Bundesgesetze vorgenommen werden müssen [87]. Umweltminister Leuenberger war mit seiner Forderung nach einem Verbot für die kommerzielle Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nicht durchgedrungen. Die Botschaft enthielt weder ein solches Verbot noch ein Moratorium, wie es der Direktor des Bundesamts für Wald und Landschaft (BUWAL), Philippe Roch, vorgeschlagen hatte. Hingegen wurde die Haftungsfrage strenger geregelt. Vorgesehen war eine Haftpflicht der Hersteller von GVO mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren. Die Frist soll der Tatsache Rechnung tragen, dass allfällige Schäden erst in einer nächsten Generation bekannt werden können. Bei Schäden, welche auf eine unsachgemässe Verwendung von GVO zurückzuführen sind, hafte hingegen die Anwenderin oder der Anwender – bei einer maximalen Schadensumme von 20 Mio Fr. Um einem umfassenden Umwelt- und Tierschutz gerecht zu werden, soll im weiteren der verfassungsmässig verankerte Begriff der „Würde der Kreatur“ in der Gen-Lex konkretisiert werden. Der Bundesrat schränkte den Begriff in seiner Botschaft rechtlich auf Tiere und Pflanzen ein. Eine Verletzung derer Würde liege bei einer Tangierung ihrer artspezifischen Eigenschaften vor. Angesichts des weiten Interpretationsspielraums dieser Norm wurde die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im ausserhumanen Bereich mit der entsprechenden Güterabwägung beauftragt. Zum Pflichtenheft der Kommission soll zudem die Information der Öffentlichkeit gehören, welcher der Bundesrat in der Vorlage grosse Bedeutung zuschrieb. Die Botschaft sieht unter anderem ein allgemeines Aktenzugangsrecht sowie die Förderung des Dialogs mit der Bevölkerung vor [88]. In diesem Zusammenhang hatte der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Motion Gonseth (gp, BL) in abgeschwächter Form als Postulat überwiesen und damit vom Bundesrat gefordert, die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimhaltungsvorbehalt in der Gen-Lex zu prüfen. Zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips war mit der Motion eine Verankerung folgender Punkte in der Gen-Lex verlangt worden: offene Information über alle neu angemeldeten Freisetzungsgesuche durch die zuständigen Bundesämter, Akteneinsicht für alle sowie eine einheitliche Informationspolitik in allen Bundesämtern, die in Bewilligungsverfahren von GVO involviert sind [89].
Die ständerätliche WBK begann die Vorberatung der Botschaft. Das Freisetzungsmoratorium war in der Kommission nach wie vor der umstrittenste Punkt der Vorlage – das heisst die Frage, ob eine einfache Bewilligungspflicht für Freisetzungen von GVO oder aber vorerst ein zehnjähriges Moratorium im Sinne eines Verbotes einzuführen sei. Nach wie vor offen war auch die Schaffung eines einzigen Gentechnikgesetzes – anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassung verschiedener bestehender Gesetze an die neue Technik. Der Auftrag für die Formulierung eines entsprechenden umfassenden Gesetzes war erteilt worden, die WBK verfolgte aber weiterhin parallel dazu das Projekt des Bundesrates einer Anpassung des bestehenden Rechts. Mitte November zogen Umwelt- und Bauernorganisationen in einem Mediengespräch eine „Zwischenbilanz in Sachen Gentechnik“, nachdem die WBK mitgeteilt hatte, die Beratung der Gen-Lex-Vorlage im Ständerat werde nicht wie geplant in der Wintersession, sondern erst im Frühjahr 2001 in Angriff genommen werden. Ursprünglich waren die Beratungen für die Herbstsession vorgesehen gewesen. Diese weitere Verzögerung wurde von den Umweltorganisationen als Ausdruck einer bewussten Hinhaltetaktik interpretiert. Die Zeitschinderei ziele darauf ab, die Bewilligung eines ersten Gesuchs um Freisetzung von GVO durch das BUWAL zu provozieren und damit die Moratoriumsfrage vom Tisch zu wischen. An diesem Mediengespräch, aber auch anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG) wurde signalisiert, dass die Absage an ein Moratorium die Lancierung einer Moratoriumsinitiative zur Folge haben könnte [90].
Die Schweizerische Akademie für Naturwissenschaften (SANW) unterstützte den Gen-Lex-Entwurf und äusserte sich insbesondere positiv zum vorgeschlagenen Bewilligungsverfahren für Freisetzungen von GVO. Handlungsbedarf sah die Akademie hingegen im Bereich der Risiko- und Sicherheitsforschung [91]. Eine durch die SANW durchgeführte Befragung wies bei Frauen eine grössere Skepsis gegenüber gentechnisch veränderten Lebensmitteln nach als bei Männern. Die Interviews ergaben bei beiden Geschlechtern befürwortende Einstellungen hinsichtlich des Einsatzes der Gentechnologie in der Medizin – wobei sich aber Frauen wiederum kritischer zur Nähe von Medizin und Industrie äusserten. Sie wiesen auf die Gefahr einer Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinischen Nutzen hin [92]. Laut einer im Frühjahr durch den WWF bei 1000 Stimmberechtigten durchgeführten Umfrage lehnten diese den Einsatz von Gentechnologie in der Landwirtschaft mehrheitlich (73%) ab, wobei sich ein Drittel der Befragten auch gegen die Gentechnologie in der Medizin wendete. Generell habe – so der WWF – die Skepsis seit der Abstimmung über die Gen-Schutz-Initiative 1998 zugenommen. Demgegenüber wurde am „Tag der Genforschung“ Ende April von einem regelrechten Biotechnik-Boom beziehungsweise einer markanten Zunahme der wirtschaftlichen Aktivität auf dem Gebiet der Gen- und Biotechnologie gesprochen. So hatte Unitectra 1996 65 vorwiegend in der Biotechnik tätige Firmen gezählt – drei Jahre später deren 117. Der „Tag der Genforschung“ war 1998 lanciert worden und wurde im Berichtsjahr zum zweiten Mal unter der Trägerschaft des Schweizerischen Nationalfonds, des Basler Instituts für Immunologie, der Stiftung Gen Suisse und weiterer Forschungsinstitutionen durchgeführt [93].
Zu hitzigen Debatten mit anschliessendem Eklat führte die vom BUWAL initiierte Veranstaltungsreihe „Internationales Forum Gentechnologie“, bei der es gemäss BUWAL um die Vertiefung des Wissens über die Gentechnologie auf hohem Niveau und unter Beteiligung international bekannter und kompetenter Fachleute gehen sollte. Von den vier geplanten Veranstaltungen fand schliesslich nur die erste statt. An dieser hatten die Ausführungen von Jeremy Rifkin, US-amerikanischer Gentechnik-Kritiker, bei Gentech-Befürwortern – so insbesondere bei Nobelpreisträger Rolf Zinkernagel – heftige Reaktionen und diverse Protestschreiben an den Bundesrat provoziert. Zinkernagel warf Rifkin vor, unwissenschaftlich zu argumentieren und die Gentechnik regelrecht zu verteufeln. Dem BUWAL unterstellte Zinkernagel einseitiges Sponsoring, habe sich das Amt doch Rifkins Auftritt rund 30 000 Fr. kosten lassen. Das UVEK begründete seinen Entscheid zum Abbruch der ursprünglich als fruchtbarer Dialog gedachten Veranstaltungsreihe einerseits mit den hohen Kosten, andererseits mit der Fruchtlosigkeit der Kontroverse [94].
Hilfswerke und Nichtregierungsorganisationen setzten auch im Berichtsjahr ihren Kampf gegen die Patentierung von Leben sowie gegen eine Anpassung des Patentgesetzes an das EU-Recht fort, welches die Patentierung von gentechnisch veränderten Zellen und Organen von Menschen, Tieren und Pflanzen beschränkt zulässt. Im September lancierte eine Koalition von rund 30 Hilfswerken, Umwelt-, Bauern- und Konsumentenorganisationen eine landesweite Kampagne gegen Patente auf Leben. Über eine halbe Million Postkarten sollten unter die Bevölkerung gebracht und an Bundesrätin Metzler als oberste Chefin des Patentwesens geschickt werden. Von den Schweizer Bundesbehörden wurde gefordert, sich sowohl hinsichtlich der nationalen Gesetzgebung als auch im internationalen Rahmen gegen Patente auf Tiere, Pflanzen und Teile des menschlichen Körpers einzusetzen [95].
 
[76] NZZ, 22.4.00.76
[77] AB NR, 2000, S. 1051 f.; Lib., 19.1.00.77
[78] AB SR, 2000, S. 273 f.78
[79] NZZ, 9.3.00; Presse vom 11.3.00; SGT, 21.3.00.79
[80] TA, 17.8.00; Presse vom 12.10.00; SGT, 19.10.00; NZZ, 9.11.00.80
[81] AB NR, 2000, S. 417 f. und 852; AB SR, 2000, S. 311 f. und 477.81
[82] AB NR, 2000, S. 378 f.82
[83] AB NR, 2000, S. 446; AB SR, 2000, S. 225; NZZ, 30.6.00.83
[84] AB NR, 2000, 1262 ff.; AB SR, 2000, S. 830 ff.; Ww, 27.7.00; BaZ, 17.8., 26.8. und 20.12.00; NZZ, 28.8.00; TA, 4.12.00; LT, 7.12., 22.12. und 23.12.00; Presse vom 19.12.00. Siehe auch Vision, 1/2001, S. 11-13. Vgl. zudem die Ausführungen des BR zum Vorstoss Widmer (sp, LU) betreffend einer Vertretung der Geistes- und Sozialwissenschaften im Wissenschaftsrat (AB NR, 2000, II, Beilagen, S. 462) sowie zum Vorstoss Vermot (sp, BE) betreffend die Vergabepraxis von Forschungsaufträgen des Nationalfonds (AB NR, 2000, S. 847; SoZ, 5.3.00).84
[85] Presse vom 14.4. und 8.6.00; BaZ, 22.4.00; 24h, 5.5.00; Vision, 2000, Nr. 3, S. 15-17 sowie Nr. 4, S. 5-13. Vgl. SPJ 1999, S. 324. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Europe: UE).85
[86] LT, 13.12.00; Presse vom 14.12.00.86
[87] BBl, 2000, S. 2391 ff. (Botschaft zu den Änderungen des BG über den Umweltschutz USG), 2434 ff. (Änderung des USG), 2441 f. (Produktehaftpflichtgesetz), 2443 f. (Tierschutzgesetz), 2445 (Gewässerschutzgesetz), 2445 f. (Lebensmittelgesetz), 2446 (Epidemiengesetz), 2447 (Landwirtschaftsgesetz), 2448 (Tierseuchengesetz), 2448 (Waldgesetz), 2449 (Jagdgesetz) sowie 2450 (BG über die Fischerei).87
[88] Presse vom 13.1., 20.1., 21.1. und 3.5.00. Vgl. SPJ 1999, S. 325 f.88
[89] AB NR, 2000, S. 450.89
[90] AZ, 17.5.00; Presse vom 17.8., 12.9., 9.11. und 15.11.00; NZZ, 31.8.00.90
[91] NZZ, 28.12.00.91
[92] NZZ, 1.12.00.92
[93] Presse vom 25.4. und 29.4.00. Vgl. SPJ 1998, S. 315 ff.93
[94] TA, 10.6., 14.6. und 21.10.00; Ww, 15.6.00; NZZ, 23.10.00; Bund, 25.10.00.94
[95] Presse vom 5.9.00. Vgl. SPJ 1999, S. 326.95