Année politique Suisse 2006 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Forschung
Das Berichtsjahr war geprägt von Diskussionen über den
Kredit für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) für die Jahre 2008-2011. Ursprünglich hatte der Bundesrat eine Erhöhung von 4,5% vorgesehen. EDK, Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Nationalfonds verlangten jedoch einen substantielleren Ausbau, um die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz zu halten. Nach ausgiebiger Debatte einigten sich die Räte schliesslich gemäss einer Motion der FDP-Fraktion, die BFI-Ausgaben um
bis 8% aufzustocken. SVP und CVP hatten mindestens 6%, SP und Grüne gar bis zu 10% verlangt; der Ständerat hatte zuvor einer Motion Langenberger (fdp, VD) folgend bereits für eine Erhöhung um 6% optiert. Bundesrat Couchepin wies vergeblich auf die nötige Unterstützung der Kantone hin, er hätte einen bescheideneren, dafür nachhaltigen und konstanten Ausbau vorgezogen. Abgelehnt wurde ein Postulat der FDP-Fraktion, das die Schaffung eines Innovationsfonds verlangte, der aus dem Verkauf eines Teils der Swisscom-Aktien des Bundes zu speisen sei
[35].
Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat der FDP-Fraktion, welches den Bundesrat beauftragt, die Machbarkeit einer „
Stiftung Forschung Schweiz“ zur Festigung und zum Ausbau der Konkurrenzfähigkeit des Forschungs- und Innovationsstandorts Schweiz zu prüfen. Zu klären sei die Bereitstellung von Land und Infrastruktur für Bildungs- und Forschungszwecke (z.B. nicht mehr benötigte Militärplätze und -gebäude), die Allokation von Erlösen aus dem Landverkauf an die Forschung sowie die Bildung einer strategischen Landreserve für die Bewältigung von Ansiedlungen von Grossprojekten im Hightech-Industriebereich
[36].
Die sechs französischsprachigen Kantone Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg und Jura sowie die Universität Basel und die französischen Regionen Rhône-Alpes, Franche-Comté und Elsass gründeten eine
Stiftung für Forschung und Technologie, die Forschende über die Grenzen zusammenführen will
[37].
Auf Zustimmung stiess ein Postulat von Nationalrat Widmer (sp, LU) für eine Vereinheitlichung der Richtlinien für den Umgang mit potenziellen
Interessenkonflikten in der universitären Forschung. Auf individueller Ebene besteht die Gefahr von Interessenkonflikten, wenn ein Forscher in einem Forschungsbeirat, im Verwaltungsrat oder einem anderen Gremium einer Firma einsitzt und von dieser Privataufträge entgegennimmt, Aktien besitzt oder Geschenke annimmt, sofern diese Firma im gleichen Gebiet tätig ist, in dem auch der Forscher forscht. Auf institutioneller Ebene kann privates Sponsoring zu Interessenkonflikten führen
[38].
Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion Dunant (svp, BS) gut, welche eine gesamtschweizerische Koordination resp. eine
Konzentration der verschiedenen Ethikkommissionen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene verlangt
[39].
Die Eidg. Kommission für Tierversuche (EKTV) und die Ethikkommission für Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) forderten
mehr Zurückhaltung bei der Bewilligung von Versuchen mit Primaten sowie ein
Verbot belastender Versuche an Menschenaffen (Bonobos, Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans). Auslöser war die Arbeit einer Forschergruppe der ETH Zürich, welche bei Krallenäffchen die Langzeiteffekte von sozialer Deprivation – Jungtiere wurden in einer Lebensphase der Abhängigkeit immer wieder von den Eltern getrennt und sozial isoliert – untersuchte. Dadurch hofften die Forscher, ein Primatenmodell für die Depressionsforschung zu entwickeln, um so zu einem besseren Verständnis von depressiven Erkrankungen zu gelangen. Die zuständige kantonale Tierversuchskommission, die das Gesuch unter Auflagen bewilligt hatte, war über mögliche weitere Entwicklungen besorgt, welche dieses Primatenmodell auslösen könnte und gelangte für eine weitere Beurteilung an die EKTV und die EKAH. Im Fall des ETH-Versuchs erachteten die Kommissionsmitglieder die Durchführung der Versuche an den Krallenäffchen mehrheitlich als unzumutbar. Zwar sei das Ziel, die menschliche Depression zu heilen, gewichtig, doch die Belastung für die involvierten Tiere, die zu akuten Stressreaktionen mit lebenslangen Folgen führe, sei zu gross, als dass der Erkenntnisgewinn dadurch gerechtfertigt werden könne
[40].
Diskussionslos überwies der Nationalrat Teile einer Motion der grünen Fraktion betreffend
gesetzliche Regelungen für die Nanotechnologie. Auf Zustimmung stiess dabei die Forderung von Massnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt vor künstlich erzeugten Nanopartikeln und nanotechnologischen Anwendungen insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittel, Textilien, Haushalt, Kosmetik und Medizin. Die Definition des Begriffs und der Anwendungsbereiche der Nanotechnologie sowie die verlangte Festlegung von spezifischen Bewilligungsverfahren, Toxizitäts- und Emissionsgrenzwerten, Messverfahren, Deklarationsvorschriften sowie Haftungsregeln gingen dem Bundesrat und dem Nationalrat zum jetzigen Zeitpunkt zu weit, da diesbezügliche Abklärungen im Gange seien
[41].
In ihrem Bericht zur
Steuerung der Ressortforschung (d.h. von der Bundesverwaltung in Auftrag gegebener Forschung) kam die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates zum Schluss, dass die Ressortforschung (Umfang jährlich rund 250 Mio Fr.) ungenügend verankert sei. Die GPK vermisste insbesondere eine klare Definition und empfahl dem Bundesrat, die Ressortforschung anlässlich einer künftigen Revision des Forschungsgesetzes zu spezifizieren und sachgerecht in die Rechtsetzung einzubinden. Anzustreben sei eine konsequente Ausrichtung auf departements- und ämterübergreifende Politikbereiche. Forschungslücken in zentralen Bereichen, wie sie in der Periode 2004-2007 in der Sozialversicherung und der Berufsbildung vorkamen, müssten unbedingt vermieden werden. In seiner Stellungnahme stimmte der Bundesrat der Analyse im Grundsatz zu, lehnte aber eine ämter- und departementsübergreifende Steuerung der Ressourcen der Ressortforschung aus sachlich-inhaltlichen und strukturellen Gründen ab
[42].
Seit mehr als dreissig Jahren betreibt die Stiftung Schweizerisches Forschungsinstitut für Hochgebirgsklima und Medizin das Weltstrahlungszentrum am Physikalisch-Meteorologischen Observatorium in Davos (GR). Der Bund finanziert die Stiftung im Rahmen von mehrjährigen Programmen. Bei der Erneuerung eines solchen mehrjährigen Finanzierungsprogramms stellte der Bundesrat fest, dass dazu die gesetzliche Grundlage fehlt. Ähnlich verhält es sich mit dem globalen Atmosphärenbeobachtungsprogramm, welches der Bund seit 1994 über das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie finanziert. Diskussionslos stimmten die Räte dem
Bundesgesetz über die Meteorologie und Klimatologie zu, das die erforderliche gesetzliche Grundlage für die Weiterführung der bisherigen finanziellen Leistungen schafft
[43].
Das Parlament genehmigte einen Verpflichtungskredit von 2,545 Mia Fr. für die integrale Beteiligung der Schweiz am
7. Forschungsrahmenprogramm der EU für die Jahre 2007-2013. Es ermöglicht der Schweiz die Fortsetzung der heutigen Zusammenarbeit mit der Europäischen Union in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration. In der Eintretensdebatte bedauerten die Räte, dass die Botschaft zum BFI-Kredit 2008-2011 noch nicht vorliege. Bundesrat Couchepin wies darauf hin, dass sich dieser Kredit nicht über denselben Zeitraum erstrecke wie das EU-Programm; die Regierung werde die Botschaft deshalb erst im kommenden Jahr verabschieden. Im Nationalrat beantragte die SVP vergeblich Rückweisung des Geschäfts an den Bundesrat, um die Beratung bis zum Vorliegen der BFI-Botschaft auszusetzen. Das Anliegen der Grünen, den Kredit um den Betrag für die Euratom zu kürzen, blieb chancenlos, ebenso wie ein Antrag Müller (fdp, SG), der die Bedürfnisse der KMU bei den nationalen Begleitmassnahmen besonders berücksichtigen wollte. Bezüglich des Controlling beschloss das Parlament, ein System mit Indikatoren einzuführen, um die Kostenwirksamkeit und die konkreten positiven Auswirkungen der Schweizer Beteiligung an den verschiedenen Programmen und Projekten zu ermitteln
[44].
Der
Schweizerische Nationalfonds (SNF) veranschlagte seinen Mittelbedarf für die Jahre 2008-2011 auf 631-797 Mio Fr. pro Jahr (Total +47%). Priorität habe die Förderung der freien Grundlagenforschung; die Kredite für Nationale Forschungsschwerpunkte und für problemorientierte Forschungsprogramme sollen stagnieren und anteilsmässig abnehmen. Unter dem Titel „Sinergia“ plant der SNF die Finanzierung von Verbundprojekten im Umfang von 0,5-1,5 Mio Fr. „Eccellenza“ sei für international anerkannte Spitzenforschende bestimmt, die mit der Zusprache überdurchschnittlicher Mittel für fünf statt drei Jahre mehr Sicherheit und Freiraum für Neues erhalten sollen. „Ambizione“ schliesslich gebe dem wissenschaftlichen Nachwuchs zwischen Postdoktorat und Assistenzprofessur die Möglichkeit, eigenständig Projektgelder zu beantragen. Eine Vermehrung der heute 180 Förderprofessuren sei nicht vorgesehen, obwohl sich diese Form der Unterstützung gut zu bewähren scheine
[45].
Der Ständerat lehnte ein Postulat Langenberger (fdp, VD) ab, das den
Bundesbeiträgen an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) eine grössere Verbindlichkeit verleihen wollte; für die Planung und Durchführung von Forschungsprojekten sei mehr finanzielle Stabilität nötig. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, dass der Verlust des finanzpolitischen Spielraumes, welcher durch zusätzliche gebundene Ausgaben entstehe, stärker zu gewichten sei als die höhere Stetigkeit des Mittelzuwachses für den SNF und die KTI
[46].
Die Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften plant ab 2008 zwei neue Einrichtungen: Das
Internet-Portal „infoclio“ soll den Zugang zu historischen Arbeiten und Materialien verbessern. Ein
Zentrum für Sozialforschung soll Datensammlungen und universitäre Wissenschaft zusammenführen, die im Rahmen des Schwerpunktprogramms „Zukunft Schweiz“ entwickelten wissenschaftlichen Instrumente sichern und fortführen und dabei insbesondere den bisher in Neuenburg ansässigen Informations- und Datenarchivdienst für die Sozialwissenschaften „Sidos“ aufnehmen. Die neue Institution wird bei einer Universität angesiedelt werden, die kontinuierlich Mittel für eine auf das Datenzentrum abgestützte Forschung zur Verfügung stellt (im Gespräch sind die Universitäten Lausanne und Zürich). Vorgesehen sind auch Doktorandenprogramme und Aufenthalte von Gastwissenschaftern
[47].
Der Ständerat überwies ein Postulat Frick (cvp, SZ), das einen Bericht zur
Zukunft des Historischen Lexikons der Schweiz und zur Verbreitung von schweizergeschichtlichem Wissen in der Bevölkerung verlangt
[48].
Zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln und insbesondere zum Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Das Parlament überwies mehrere Vorstösse zur
Gentechnologie-Forschung in der Landwirtschaft: Diskussionslos billigte der Nationalrat drei Motionen der SP-Fraktion. Beim Nationalen Forschungsprogramm „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ verlangte sie geeignete Foren für die Diskussion der Resultate für interessierte Bevölkerungskreise. Bei der Analyse möglicher gesundheitlicher Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen und Lebensmittel sei die Entwicklung geeigneter molekularbiologischer Methoden und Forschungsansätze zu fördern. Schliesslich sollte sich der Bundesrat baldmöglichst für breit angelegte und umfassende Untersuchungen über innovative Lösungen ohne Gentechnologie in der Landwirtschaft einsetzen. Der Ständerat unterstützte die beiden ersten Begehren diskussionslos, das dritte lehnte er ab, weil es den Eindruck erwecke, die traditionelle Forschung entwickle sich in die falsche Richtung
[49]. Auf Zustimmung stiess hingegen eine Motion Leumann (fdp, LU), welche eine Intensivierung der Ressortforschung im Bereich des Nebeneinanders von gentechnisch veränderten und gentechnisch nicht veränderten Pflanzen durch praktische Feldversuche verlangt
[50].
In der Wintersession nahm der
Nationalrat die Beratungen zur Ausführungsverordnung des Patentrechtsvertrags sowie zur Änderung des
Patentgesetzes in Angriff. Im Zentrum steht die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen. Alle Fraktionen begrüssten die Vorlage; Grüne, SP und EVP unterlagen jedoch mit ihren Anträgen. Sie wehrten sich vergeblich dagegen, Körperteile zur Patentierung zuzulassen, die technisch bereitgestellt werden, weil dies gegen die Würde des Menschen verstosse. Patentierbar sind auch von einer natürlich vorkommenden Sequenz oder Teilsequenz abgeleitete Gensequenzen, wenn sie technisch bereitgestellt werden und ihre Funktion konkret angegeben wird; die Grünen wollten Entdeckungen von Genen der Allgemeinheit und nicht Privaten zugute kommen lassen. Keine Chancen hatten auch Anliegen, die bereits in der Beratung des Stammzellengesetzes erfolglos blieben: Von der Patentierbarkeit ausnehmen wollten SP und Grüne Tiere mit menschlichen Genen (sie gelten nicht als Mischwesen), ebenso wie nebst unveränderten auch veränderte menschliche embryonale Stammzellen und Stammzelllinien, ferner die Verwendung menschlicher Embryonen generell und nicht nur für nichtmedizinische Zwecke sowie alle Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität von Tieren sowie die so erzeugten Tiere. Auf Ablehnung stiess ferner ein erweiterter Schutz genetischer Ressourcen indigener Völker und von traditionellem Wissen analog der Biodiversitätskonvention, welche die Benennung des Ursprungslandes und nicht der Quelle verlangt. Gemäss Nationalrat erstreckt sich die Wirkung eines Patents auch auf Erzeugnisse, die durch die Vermehrung von biologischem Material gewonnen werden und dieselben Eigenschaften aufweisen, also bspw. auf Saatgut aus Folgegenerationen. Nutzt ein Züchter die Vorteile eines patentierten Produkts kommerziell, soll er Lizenzgebühren bezahlen müssen. Bei den Parallelimporten überwies die grosse Kammer eine Motion der Kommissionsmehrheit und beauftragte die Regierung, bis Ende 2007 eine separate Vorlage zu dieser Frage auszuarbeiten. Die Vorlage passierte die Gesamtabstimmung mit 110:51 Stimmen bei 25 Enthaltungen, der Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrages und der Ausführungsverordnung mit 183 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Mehrheit der SP hatte die Revision verworfen, weil sich ihrer Ansicht nach einseitig die Interessen der Pharma- und der chemischen Industrie durchgesetzt hätten, die Grünen bezeugten mit dem Nein ihren Widerstand gegen Patente auf Leben
[51].
[35]
AB NR, 2006, S. 1521 ff.;
AB SR, 2006, S. 684 ff. und 1119; Presse vom 6.7., 18.8., 26.8., 1.9., 21.9., 6.10., 21. und 26.10.06. Auf Zustimmung stiess ein Postulat Burkhalter (fdp, NE) für die Berücksichtigung des Bereichs „Mikrotechnik und Nanotechnologie“ in der BFI-Botschaft (
AB NR, 2006, S. 1574 und Beilagen IV, S. 419 f.).
[36]
AB NR, 2006, S. 1115 und Beilagen III, S. 623.
[38]
AB NR, 2006, S. 1116 und Beilagen III, S. 637 f.; siehe auch
NZZ und
TA, 10.1.06.
[39]
AB NR, 2005, S. 1594 ff.;
AB SR, 2006, S. 102 ff.
[40] Presse vom 23.5.06; siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Marty Kälin (sp, ZH) in
AB NR, 2006, Beilagen III, S. 698 ff.
[41]
AB NR, 2006, S. 1572 und Beilagen IV, S. 379 f. Zur Kommunikation von Risiken in der Nanotechnologie siehe
NZZ, 30.1.06; zur Eröffnung des Swiss Nanoscience Institute siehe
AZ und
BaZ, 18.11.06.
[42]
BBl, 2007, S. 771 ff. und 847 ff. (BR);
Lit. Farago/Brunner.
[43]
AB NR, 2006, S. 205 und 516;
AB SR, 2006, S. 303;
BBl, 2006, S. 3537 f.; vgl.
SPJ 2005, S. 230.
[44]
BBl, 2006, S. 8107 ff.;
AB NR, 2006, S. 1791 ff. und 1868;
AB SR, 2006, S. 1108 ff.; Presse vom 13.-14.12.06; vgl.
SPJ 2005, S. 231. Zum BFI-Kredit siehe oben.
[46]
AB SR, 2006, S. 694 f.; vgl.
SPJ 2005, S. 229.
[48]
AB SR, 2006, S. 967 f.
[49]
AB NR, 2006, S. 486 und 489 sowie Beilagen I, S. 490, 492 f. und 534;
AB SR, 2006, S. 701 f. und 730 f.; zur Risikoforschung im Gentech-Bereich siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Kunz (svp, LU) in
AB NR, 2006, Beilagen III, S. 705 f.; vgl.
SPJ 2005, S. 231.
[50]
AB SR, 2006, S. 104; siehe auch die gleich lautende, im NR bekämpfte Motion Randegger (fdp, BS) in
AB NR, 2006, S. 486 und Beilagen I, S. 539 f.
[51]
AB NR, 2006, S. 1838 ff., 1928 ff., 1985 ff., 1994 (Mo) und 1995 ff.; Presse vom 13. und 20.-21.12.06; vgl.
SPJ 2005, S. 232. Zu den Parallelimporten siehe auch oben, Teil I, 4a (Wettbewerb). Zum Stammzellengesetz siehe
SPJ 2004, S. 176. Abgelehnt wurde eine Motion Savary (sp, VD) zur Aufhebung von Patenten auf pharmazeutischen Produkten im Fall eines Gesundheitsnotstands (
AB NR, 2006, S. 2026 und Beilagen V, S. 55).
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