Année politique Suisse 2006 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
Kulturpolitik
Im Sommer nahm der Bundesrat die Vernehmlassungsergebnisse zum
Kulturförderungsgesetz (KFG) und zum Pro-Helvetia-Gesetz (siehe unten) zur Kenntnis. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssten die Entwürfe, brachten aber Änderungswünsche an. Einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Zahl der Stellungnahmen beurteilte den Entwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stiessen hingegen die als zu zahlreich und zu kompliziert bezeichneten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (so genannte Leuchttürme) und das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden. Beim weiteren Vorgehen entschied der Bundesrat, dass die Steuerungsinstrumente im KFG vereinfacht werden und die wesentlichen kulturpolitischen Entscheide in einem einzigen Schritt erfolgen sollen. Auf eine Unterstützung der „Leuchttürme“ soll hingegen verzichtet werden. Zur sozialen Sicherung von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen erwartet der Bundesrat einen Bericht bis Ende 2007
[1].
Ende Jahr eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der
UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdruckformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk und verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen sowie die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern. Mit der Konvention werden die bestehenden internationalen Übereinkommen im Kulturbereich durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe bereichert und ergänzt
[2].
Im Oktober unterzeichnete Bundesrat Couchepin in Rom ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, welches die Einfuhr und die
Rückführung von Kulturgütern regelt. Es ermöglicht namentlich, illegal aus einem der beiden Länder exportierte Kulturgüter wieder dem Ursprungsland zurück zu geben. Das Abkommen betrifft archäologische Objekte aus der Zeitspanne von 130 000 Jahren vor der Zeitwende bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden ausgeführt werden können. Dabei geht es insbesondere um die Bekämpfung illegaler Ausgrabungen. Ende Jahr unterschrieb Couchepin ein analoges Abkommen mit Peru
[3].
Trotz Bedenken stimmten beide Parlamentskammern beim Voranschlag 2007 einer weiteren Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz zu. Dieses Jahr begründete der Bundesrat diese Massnahme mit den für die Filmförderung sowie für das Verkehrshaus der Schweiz (siehe unten) gesprochenen Geldern, die im Bundesamt für Kultur (BAK) eingespart werden müssten. Statt mit seinem ursprünglich 33 Mio Fr. betragenden Budget muss der
Denkmalschutz nun mit rund 22 Mio Fr. auskommen; 10 Mio Fr. wurden in die Filmförderung verschoben, 1 Mio Fr. ins Verkehrshaus. Im Nationalrat stellte Frösch (gp, BE) den Antrag, die Gelder für die Denkmalpflege zumindest wieder auf 28 Mio Fr. zu erhöhen: Es handle sich um unersetzliches Kulturgut, das für die Nachkommenschaft erhalten werden müsse. Gegen die Fraktionen von CVP, FDP und SVP hatte der Antrag aber keine Chance und wurde mit 94 zu 72 Stimmen abgelehnt. Im Ständerat wurde ebenfalls moniert, der Bund behalte sich nach wie vor ein Mitspracherecht in der Denkmalpflege vor, ziehe sich aber aus der finanziellen Verantwortung zunehmend zurück; ein Antrag gegen die Kürzung wurde aber nicht gestellt
[4].
Die Ziele der Totalrevision des Pro-Helvetia-Gesetzes fanden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte
Modernisierung und Straffung der nicht mehr zeitgemässen Organisationsstrukturen wurde als notwendig und nützlich erachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken, und dazu etwa die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund vorsehen
[5].
Am 1. April traten die neuen
MEDIA-Abkommen der EU in Kraft. In den Verhandlungen der Bilateralen II war es gelungen, die Schweiz wieder vollberechtigt daran teilhaben zu lassen. Dieses Abkommen ist ein wichtiger Schritt für die Schweizer Filmschaffenden, erhalten sie doch damit einen freien Zugang zu allen Fördermassnahmen der EU. Die Vereinbarung beinhaltet die beiden Programme MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung. Beim ersten Programm werden Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung audiovisueller Produktionen gefördert, das zweite verfolgt das Ziel, die berufliche Weiterbildung im audiovisuellen Sektor zu verbessern
[6].
Am 1. Juli 2006 erhielt die revidierte
Filmförderungsverordnung (FiFV) des EDI Rechtsgültigkeit. Die Änderungen basieren auf einer Neuausrichtung der Filmpolitik, insbesondere im Filmförderbereich des BAK. Der kulturpolitischen Aufforderung nach einer Qualitätssteigerung wird durch eine Reorganisation der selektiven Förderstrukturen Rechnung getragen. Insbesondere werden die Aufgabenbereiche, die Beurteilungskriterien und die Zusammensetzung der Fachkommission neu geregelt. Die zweite kulturpolitische Vorgabe, die Forderung nach mehr Popularität für den Schweizer Film, findet ihre Entsprechung in den neuen oder überarbeiteten Promotionsinstrumenten und in der Anpassungen der erfolgsabhängigen Filmförderung (Succès Cinéma)
[7].
Die Behandlung der kulturpolitischen Ausgabeposten während der Budgetdebatte in der Wintersession war erneut Anlass für einen Schlagabtausch zwischen den rechtsbürgerlichen Vertretern im Parlament und der Ratslinken. Pfister (svp, SG) stellte im Namen seiner Partei den Antrag, den
Filmkredit des BAK von 23,2 auf 18,2 Mio Fr. zu senken, da die Filmproduktion in erster Linie der Unterhaltung diene und deshalb nicht als Staatsaufgabe betrachtet werden könne. Demgegenüber plädierte Vollmer (sp, BE) für eine Erhöhung um 1 Mio Fr. Die Filmförderung sein nicht der Ort, den Sparhebel anzusetzen, denn Filmförderung heisse im Grunde genommen, der kulturellen Identität und Entwicklung in diesem Lande Raum zu bieten. In letzter Minute wurde noch ein Antrag Fluri (fdp, SO) eingereicht, der zusätzliche 3 Mio Fr. insbesondere zur weiteren Unterstützung von Succès Cinéma verlangte. Alle drei Anträge wurden abgelehnt, am knappsten der Antrag Fluri (89:83), am deutlichsten jener von Pfister (126:50)
[8].
Im Vorjahr hatte sich der Ständerat mit Zustimmung von Bundesrat Couchepin für eine Rückweisung der Vorlage über die Schaffung einer
Stiftung für das Schweizerische Landesmuseum ausgesprochen, da bezüglich Führung und Strategie noch zu viele Fragen offen seien. Gleichzeitig hatte die kleine Kammer dem Bundesrat den Auftrag erteilt, dem Parlament bis 2007 eine überarbeitete Botschaft vorzulegen, die der künftigen neuen Museumspolitik Rechnung trägt. Diese Stossrichtung übernahm der Nationalrat in seiner Frühjahrssession voll und ganz; sämtliche Bundesratsfraktionen sprachen sich für die Rückweisung aus. Die Kommissionssprecherin betonte insbesondere, aus der neuen Botschaft müsse klar hervorgehen, wie viele Museen zur Musée-Suisse-Gruppe gehören sollen
[9].
Um durch diese Rückweisung der ersten Bundesratsvorlage die Planung für den dringend benötigten Erweiterungsbau des Hauptsitzes des Landesmuseums in Zürich nicht unnötig zu verzögern, nahm der Nationalrat gleich im Anschluss an seine Beratungen gegen den Willen des Bundesrates und der SVP-Fraktion mit 116 zu 51 Stimmen eine Motion seiner WBK an, welche die Landesregierung beauftragen wollte, dem Parlament bis spätestens 2008 eine Botschaft zur baulichen
Erweiterung des Landesmuseums Zürich auf der Grundlage der bisherigen Vorarbeiten und des aus einem internationalen Wettbewerb hervorgegangenen Bauprojektes vorzulegen. Der Bundesrat argumentierte, angesichts der Sanierung der Bundesfinanzen sei es ihm nicht möglich, auf den genannten Termin hin verbindliche finanzielle Zusagen zu machen, konnte sich aber nicht durchsetzen. Die WBK des Ständerates formulierte die Motion daraufhin dahingehend um, dass die Finanzierung substanziell durch Drittmittel erreicht werden soll, konnte aber auch durch dieses Entgegenkommen den Bundesrat nicht umstimmen. Auf seinen Antrag hin verwarf der Ständerat nach längerer Diskussion mit 19 zu 14 Stimmen die Motion
[10].
Nach Wochen der Querelen um die Amtsführung von Andreas Furger, Direktor
der Musée Suisse Gruppe, trat dieser im Einvernehmen mit dem EDI auf Ende Juni von seinem Posten zurück. Im Rahmen eines Teilzeitarbeitsvertrags mit dem BAK wird er bis Ende 2008 ein neues Ausstellungskonzept für das Landesmuseum Zürich entwickeln. Als interimistischer Nachfolger wurde Andreas M. Spillmann, Ex-Direktor des Schauspielhauses Zürich, verpflichtet
[11].
Praktisch oppositionslos nahmen beide Kammern einen Rahmenkredit von 10 Mio Fr. sowie dessen Etappierung in den Jahren 2008-2011 für die Sanierung und Erweiterung des
Verkehrshauses in Luzern, des meistbesuchten Museums der Schweiz an. Die gesamten Baukosten werden auf 50 Mio Fr. geschätzt. Die wesentlichsten Elemente des Vorhabens bestehen im Abbruch der Gebäude der ersten Baugeneration von 1959 und der Erstellung eines neuen Eingangsbereichs sowie einer neuen Ausstellungshalle. Die Bauarbeiten sollen 2009 abgeschlossen sein. Kanton und Stadt Luzern haben sich bereit erklärt, je 5 Mio Fr. zu übernehmen, die Privatwirtschaft will weitere 20 Mio Fr. beisteuern. Die Zustimmung zum Bundesbeitrag erfolgte unter der Bedingung der definitiven Zusage von Kanton, Stadt und Privaten
[12].
Die Schweizerische Landesbibliothek wird ab 1. Januar 2007 auch auf Deutsch "
Schweizerische Nationalbibliothek" heissen. In den romanischen Sprachen und im Englischen entsprach die Bezeichnung seit jeher der internationalen Usanz: "Bibliothèque nationale suisse", "Biblioteca nazionale svizzera", "Biblioteca naziunala Svizra", "Swiss National Library". Die Aufgaben der Schweizerischen Nationalbibliothek sind gesetzlich festgelegt: Die Schweiz betreffende Dokumente sammeln, erschliessen, zur Verfügung stellen – und sie so aufbewahren, dass sie keinen Schaden nehmen. Diese Aufgaben bleiben sich im Grundsatz über die Generationen hinweg gleich. Hingegen müssen die Schwerpunkte periodisch überprüft und neu gesetzt werden, um aktuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Dies tat die Landesbibliothek nun für die Jahre 2007 bis 2011. Drei Tätigkeitsfelder stehen im Vordergrund: der Aufbau einer elektronischen Sammlung, die Anpassung der Angebote an die Bedürfnisse der hauptsächlichen Nutzerinnen und Nutzer sowie der Ausbau der Papierkonservierung zu einem nationalen Kompetenzzentrum
[13].
Auf Antrag seiner WBK weigerte sich der Nationalrat, im Budget 2007 die Subvention an die
Bibliomedia, die ehemalige Volksbibliothek, von 2 Mio Fr. auf 1,478 Mio Fr. zu kürzen. Als Sprecherin der WBK erinnerte Gadient (svp, GR) an die Bedeutung des Bibliothekwesens gerade auch für ländliche Gebiete. Für die SP verwies Müller-Hemmi auf den Vernehmlassungsentwurf zum KFG (siehe oben), in welchem der Bundesrat die Leseförderung als Bundesziel definiert. Mit 97 zu 73 Stimmen setzte sich der Antrag der WBK durch. Im Ständerat war die Finanzkommission einverstanden, dem Nationalrat zu folgen, worauf die Kürzung im Plenum stillschweigend abgelehnt wurde
[14].
In Erfüllung eines im Vorjahr vom Nationalrat überwiesenen Postulats genehmigte der Bundesrat Mitte Jahr einen Bericht über die
Buch- und Verlagsförderung in der Schweiz. Die Situation des Buchmarktes in der Schweiz wurde als gesund beurteilt. Der in Verlagen und Buchhandlungen erwirtschaftete Umsatz mit Büchern sei zwischen 1996 und 2004 stabil geblieben. Einige Verlage und Buchhandlungen hätten zwar aufgeben müssen, doch dies vor allem in den Gebieten, wo ihre Dichte am höchsten war. Es handle sich somit um eine durchaus mit andern Wirtschaftszweigen vergleichbare Strukturanpassung. Das sah der Autor der Studie allerdings nicht so, weshalb er sich öffentlich von der bundesrätlichen Schlussfolgerung distanzierte. Seinen Erkenntnissen zufolge sank der Umsatz des Buchhandels zwischen 2001 und 2004 um 2%, nachdem er in den vier Jahren zuvor um 8% angestiegen war. Parallel dazu gingen die Verlagsumsätze in der Periode 2001-2004 um 8% zurück. Die Zahl der Verlage selbst schrumpfte um über 10%, diejenige der Buchhandlungen um 6%; allein in der Westschweiz mussten über fünfzig Buchläden schliessen. Die Buchlobby Schweiz, eine Vereinigung von Verlagen, Autoren, Bibliotheken und Buchhändlern, forderte deshalb unmissverständlich, der Bund müsse den Schweizer Verlagen unter die Arme greifen, nicht zuletzt im Hinblick auf die höchst bedenklichen Feststellungen der PISA-Studie im Bereich Lesekompetenz. Die hiesigen Verlage hätten sich nämlich auf einem kleinen und erst noch mehrsprachigen Markt gegen wachsende internationale Konkurrenz und auch gegen das Internet zu behaupten. Etwas provokativ verlangte die Buchlobby für die Verlagsförderung einen Anteil von rund 100 Mio Fr. an den Fernsehgebühren
[15].
Die
Buchpreisbindung geriet noch stärker unter Druck. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen bestätigte den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko), die Preisbindung zu untersagen. Das von den Kartellwächtern gerügte System, der so genannte Sammelrevers, verpflichtet die Buchhändler, die von den Verlegern fixierten Ladenpreise einzuhalten. Das hat für die Kunden zwar den Vorteil, dass ein Buch überall in der Schweiz gleich viel kostet, führt aber auch dazu, dass deutschsprachige Bücher im Schnitt rund 16% teurer sind als in Deutschland oder Österreich. Der von der Weko als ungerechtfertigte Absprache gerügte Sammelrevers wird vom Buchhändler- und Verlegerverband mit höheren Mieten und Löhnen sowie mit „überwiegenden öffentlichen Interessen“ gerechtfertigt, für welche der Bundesrat Ausnahmeregelungen erlassen könne. Das Bundesamt für Justiz hat aber bereits signalisiert, dafür gebe es in der Verfassung keine Grundlage. Dennoch gelangte der Verband ans Bundesgericht, welches der Beschwerde die aufschiebende Wirkung gewährte, bis es in der Materie abschliessend entschieden hat. Vor vier Jahren hatte das Bundesgericht das von den Wettbewerbsbehörden erlassene Preisbindungsverbot aufgehoben, weil mildere Massnahmen nicht geprüft worden seien
[16].
In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat der Revision des Urheberrechts zu. Ziel ist es, die Interessen von Urhebern und Konsumenten im Zeitalter der digitalen Kommunikation gleichermassen zu berücksichtigen. Bei der Revision seien vier Interessengruppen zu unterscheiden, erklärte der Sprecher der Kommission: Kulturschaffende, Produzenten, gewerbliche Nutzer und Konsumenten. Die Kulturschaffenden wünschten möglichst viel Schutz, die Nutzer möglichst umfassenden und günstigen Zugang.
Zu den zentralen Punkten der Revision gehört das Verbot, technische Schutzmassnahmen zu umgehen. Künftig ist es also verboten, die Kopiersperre auf einer CD oder DVD zu knacken oder Software zum Umgehen von Internetsperren zu vertreiben. Das Herunterladen zum persönlichen Gebrauch bleibt hingegen uneingeschränkt zulässig. Dem Konsumenten soll nicht zugemutet werden, zwischen legalen und illegalen Internet-Angeboten unterscheiden zu müssen. Das Recht der Urheber, geschützte Inhalte online zu verbreiten, wird auf die Interpreten, Produzenten und Sendeunternehmen ausgedehnt: Wer Musik oder Filme über Tauschbörsen zum Download frei gibt, kann somit von all diesen Rechtsinhabern belangt werden. Auf Antrag seiner Kommission wich der Ständerat in einzelnen Punkten von der Vorlage des Bundesrates ab. So stimmte er mit 23 zu 14 Stimmen einem Zusatz zu, wonach Sendeunternehmen Archivsendungen nach 10 Jahren ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten können.
Unbestritten war der die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes auslösende Bundesbeschluss über die
Ratifizierung von zwei bereits 1997 unterzeichneten
Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Es handelt sich um den WIPO-Urheberrechtsvertrag (WCT) und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger (WPPT). Die Ratifizierung soll dafür sorgen, dass die Schweiz im Kampf gegen die Internet-Piraterie kein „Inseldasein“ fristen muss und ihre Bestrebungen auch international ausrichten kann
[17].
Der Kulturgüterstreit zwischen
St. Gallen und Zürich konnte
definitiv beigelegt werden. Unter Vermittlung des Bundes wurde eine einvernehmliche Lösung für den auf das Jahr 1712 zurückgehenden Streit gefunden. In der Ende März unterzeichnete Vereinbarung anerkennt St. Gallen das Eigentum Zürichs an den Kulturgütern, die seit dem 2. Villmerger Krieg im zürcherischen Besitz sind und heute in zürcherischen Institutionen und im Schweizerischen Landesmuseums in Zürich ausgestellt sind. Zürich akzeptiert seinerseits die Identitätsrelevanz dieser Kulturgüter für den Kanton St. Gallen und überlässt ihm deshalb im Rahmen einer unentgeltlichen Leihe 35 wertvolle Handschriften, die der Stiftung der Zürcher Zentralbibliothek gehören. Dieses Leihverhältnis gilt auf unbestimmte Zeit. Zudem lässt Zürich auf eigene Kosten eine originalgetreue Replik des 1712 beschlagnahmten Erd- und Himmelsglobus anfertigen und schenkt diese St. Gallen. Schliesslich erhielt St. Gallen das Original des Globus für eine Ausstellung von maximal vier Monaten ausgeliehen
[18].
[1] Presse vom 6.7.06. Siehe
SPJ 2005, S. 234 f.
[2] Presse vom 22.12.06. Siehe dazu die Ausführungen des BR in der Fragestunde der Sommersession (
AB NR, 2006, S. 867). Zu einer allfälligen Ratifikation einer UNESCO-Konvention von 2005 zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vgl. die Antwort des BR auf eine Anfrage und eine Frage im NR (
AB NR, 2006, S. 523 und 867).
[3] Presse vom 21.10. und 30.12.07. Zur positiven Bilanz beim Kulturgütertransfergesetz nach einem Jahr Praxis siehe Presse vom 2.6.06 (vgl. auch
SPJ 2005, S. 235).
[4]
AB NR, 2006, S. 1668 ff.;
AB SR, 2006, S. 1089 f. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine noch nicht abschliessend behandelte Ip. im NR (
AB NR, 2006, S. 2036).
[5] Presse vom 6.7.06. Siehe
SPJ 2005, S. 235 f.
[6] Presse vom 1.4.06. Siehe
SPJ 2004, S. 236.
[7]
NZZ, 25.6.06. Siehe
SPJ 2005, S. 236.
[8]
AB NR, 2006, S. 1665 ff. Zu Succès Cinéma siehe auch die Antwort des BR auf eine noch nicht behandelte Ip. Fluri (Geschäft 06.3815). Vgl. ebenfalls eine Ip. im SR zum Verhältnis der Förderbeiträge für Dokumentar- und Spielfilme (
AB SR, 2006, S. 968).
[9]
AB NR, 2006, S. 205 ff. Siehe
SPJ 2005, S. 236 f.
[10]
AB NR, 2006, S. 211;
AB SR, 2006, S. 483 ff. Siehe
SPJ 2005, S. 237.
[11] Presse vom 28.6. und 11.7.06;
TA, 1.7. und 12.7.06.
[12]
BBl, 2006, S. 3035 ff.;
AB NR, 2006, S. 738 ff. und 1605;
AB SR, 2006, S. 676 ff. und 925;
BBl, 2006, S. 8337 ff. Siehe
SPJ 2005, S. 237.
[14]
AB NR, 2006, S. 1661 ff.;
AB SR, 2006, S. 1089 ff. Für 2008-2011 beantragte der BR für Bibliomedia einen Zahlungsrahmen von 6 Mio Fr. (
BBl, 2006, S. 9681 ff.).
[15] Presse vom 29.6. und 31.8.06. Siehe
SPJ 2005, S. 238.
[16] Presse vom 13.7. und 19.9.06. Vgl.
NZZ, 27.2.06 (pro und contra Buchpreisbindung). Siehe
SPJ 2002, S. 276 und
2005, S. 238.
[17]
BBl, 2006, S. 3389 ff.;
AB SR, 2006, S. 1197 ff. Zur Frage, warum Presseerzeugnisse, nicht aber Tonträger vom niedrigeren MWSt-Satz profitieren, siehe die Antwort des BR auf eine Ip. im NR (
AB NR, 2006, S. 1121). Siehe
SPJ 2005, S. 237 f.
[18] Presse vom 28.4.06;
NZZ, 25.11.06. Siehe
SPJ 2004, S. 237.
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