Année politique Suisse 2009 :   / La législation dans les cantons
 
1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
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Stimmrecht – Droit de vote
BASEL-STADT: 1) Senkung des aktiven Wahl- und Stimmrechtsalters auf 16 Jahre (Änderung der Kantonsverfassung und des Wahlgesetzes). In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Verfassungsänderung mit einem Nein-Stimmenanteil von 72% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 55,6% (BaZ, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 270).  – 2) Volksinitiative zur Einführung des Ausländerstimmrechts. Das Volksbegehren wird eingereicht; der Grosse Rat erklärt es für rechtlich zulässig und überweist es dem Regierungsrat zur Berichterstattung (BaZ, 3.3., 7.3.; www.bs.ch; vgl. SPJ 2007, S. 293).
BERN: 1) Senkung des aktiven Wahl- und Stimmrechtsalters auf 16 Jahre (Änderung der Kantonsverfassung). Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird sie mit einem Nein-Stimmenanteil von 75,2% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 50% (Bund, 31.3., 4.6., 30.11.).  – 2) Volksinitiative „zäme läbe – zäme schtimme“ für die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. Der Regierungsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Annahme (Bund, 22.12.; vgl. SPJ 2008, S. 270).
FRIBOURG : Le Grand Conseil a révisé la loi sur l’exercice des droits politiques afin de l’adapter à la nouvelle Constitution cantonale (Lib., 12.2).
GENEVE : Par 70,2% des voix (participation : 54,8%), les citoyens genevois ont accepté d’inscrire dans la constitution cantonale le principe du vote par internet (e-voting), malgré les doutes de certains informaticiens. Premier canton à user de ce mode de scrutin, Genève est le troisième à se doter d’une telle base légale (LT, 9.2).
GLARUS: Memorialsantrag zur Einführung des Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene. Die Regierung empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung (NZZ, 12.8.).
LUZERN: 1) Volksinitiative „Stimmrechtsalter 0“. Die Initianten fordern, dass jedes Kind einen Stimmrechtsausweis erhalten soll, den die Eltern ausfüllen dürften. Das Volksbegehren wird von der JCVP lanciert (NLZ, 17.10.).  – 2) Volksinitiative „mit(be)stimmen“. Die Initianten fordern die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts. Durch eine Änderung der Kantonsverfassung sollen die Gemeinden ermächtigt werden, der ausländischen Bevölkerung das kommunale Stimmrecht zu erteilen. Das von „Second@s Plus“ lancierte Volksbegehren wird eingereicht (NLZ, 18.6.).
URI: Volksinitiative zur Senkung des aktiven Stimm- und Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. Der Landrat empfiehlt das Volksbegehren zur Annahme. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird es mit einem Nein-Stimmenanteil von 80,4% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 41,2% (NLZ, 12.2.; NZZ, 18.5.; www.ur.ch; vgl. SPJ 2008, S. 270).
VAUD : Le camp rose-rouge-vert a lancé une initiative populaire visant à inscrire dans la constitution cantonale le droit de vote et d’éligibilité des étrangers au niveau cantonal (24h, 19.5).
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
APPENZELL INNERRHODEN: Gesetz über die Einführung der Integrationsbestimmungen des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2008, S. 270).
BASEL-STADT: Volksinitiative für eine faire Einbürgerung. Das Volksbegehren wird eingereicht (BaZ, 15.10.; vgl. SPJ 2008, S. 270).
BERN: Einführungsgesetz zum Ausländer- und Asylgesetz. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (www.be.ch; vgl. SPJ 2008, S. 270).
LUZERN: Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 23.6., 15.9.).
SANKT GALLEN: Neuregelung des Einbürgerungsverfahrens (Nachtrag zur Kantonsverfassung). Mit der Revision liegen Einbürgerungen in der Kompetenz von sog. Einbürgerungsräten; gegen deren Entscheide können die Betroffenen Einsprache erheben. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird sie mit 65,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 31,4% (SGT, 17.2., 18.2., 18.5.; www.sg.ch).
ZUG: Umwandlung von Einbürgerungen in einen reinen Verwaltungsakt (Änderung der Kantonsverfassung und des Bürgerrechtsgesetzes). Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 27.9. mit 64,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 47% (NLZ, 30.1.; www.zg.ch; vgl. SPJ 2008, S. 271).
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Zivil- und Strafrecht, Gerichtswesen, öffentliche Ordnung, Datenschutz –
Droit civil et pénal, système judiciaire, ordre public, protection des données
AARGAU: 1) Justizreform (Änderung der Kantonsverfassung, des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung). U.a. findet ein Wechsel vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltschaftsmodell statt, d.h., dass künftig die Strafverfolgung während der ganzen Dauer des Verfahrens unter der Leitung eines Staatsanwalts steht. Neu eingeführt wird zudem ein sog. Zwangsmassnahmengericht als Gegengewicht zur Staatsanwaltschaft. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 25.11.; www.ag.ch).  – 2) Änderung des Gesetzes über die Strafrechtspflege. Mit der Revision kann die Vollzugsbehörde bedingt aus dem Straf- oder Massnahmenvollzug entlassene Personen in eigener Kompetenz für sieben Tage in Sicherheitshaft nehmen. Diese Frist wird in der Praxis als ausreichend angesehen, um im Regelfall ein Rückversetzungsgesuch samt den erforderlichen Akten beim zuständigen Gericht einreichen zu können. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 21.10.; www.ag.ch).  – 3) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision werden die drei Massnahmen, Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam für 24 Stunden – die in der Schweiz im Hinblick auf die Euro 08 eingeführt wurden, wegen fehlender Bundeskompetenz in der Verfassung aber Ende 2009 ausgelaufen wären – ins kantonale Recht überführt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 6.5.; www.ag.ch).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Gesetz über die öffentliche Beurkundung. Mit dem Erlass wird das Beurkundungsrecht spezialgesetzlich geregelt, u.a. dürfen neu auch im kantonalen Anwaltsregister eingetragene Anwälte öffentliche Beurkundungen vornehmen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch).  – 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision werden gesetzliche Grundlagen für die Videoüberwachung im öffentlichen Raum geschaffen, ausserdem gilt künftig an Demonstrationen ein Vermummungsverbot. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 17.2.; www.ar.ch).  – 3) Gesetz über die Einwohnerregister. Der Kantonsrat weist die Vorlage an den Regierungsrat zurück, mit dem Auftrag, im Sinne von E-Government eine ganzheitliche und zukunftsgerichtete Lösung zu erarbeiten. Da der Regierungsrat nicht in der Lage ist, die Vorlage so rasch zu überarbeiten, dass sie fristgerecht bis Ende Dezember in Kraft gesetzt werden kann, wird eine dringliche Verordnung erarbeitet (www.ar.ch).  – 3) Kredit zur Erneuerung der Funknetze der Kantone Sankt Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden durch das Schweizerische Sicherheitsfunknetz Polycom. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird die Vorlage mit 79,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42,1% (www.ar.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Justizreform (Änderung der Kantonsverfassung sowie des Gerichtsorganisationsgesetzes, des Verwaltungsgerichtsgesetzes, des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Zivilprozessordnung und des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung). Mit dem Revisionspaket werden die Grundlagen geschaffen, zur Umsetzung der Justizreform des Bundes. Die Verfassungsrevision wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet. Die Gesetzesanpassungen werden ebenfalls gutgeheissen (www.ai.ch). – 2) Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2008, S. 271).  – 3) Änderung des Übertretungsstrafgesetzes. Mit der Revision wird die Verunreinigung und Verunstaltung fremden Eigentums unter Strafe gestellt. Ferner kann Nacktwandern künftig als Verstoss gegen die öffentliche Ordnung geahndet werden. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (NZZ, 27.4.).  – 4) Kredit zur Erneuerung der Funknetze der Kantone Sankt Gallen, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden durch das Schweizerische Sicherheitsfunknetz Polycom. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 26.4. gutgeheissen (www.ai.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Änderung der Kantonsverfassung und Erlass eines Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Mit der Revision liegt die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft beim Regierungsrat. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, findet neben der Verfassungsabstimmung auch eine obligatorische Abstimmung über das neue Gesetz statt. In der Volksabstimmung vom 17.5. werden die Verfassungsänderung mit 76,2% und die Gesetzesänderung mit 76% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 42% (BaZ, 30.1., 18.5.).  – 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision werden die drei Massnahmen, Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam für 24 Stunden – die in der Schweiz im Hinblick auf die Euro 08 eingeführt wurden, wegen fehlender Bundeskompetenz in der Verfassung aber Ende 2009 ausgelaufen wären – ins kantonale Recht überführt. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird die Vorlage mit 90,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 51% (BaZ, 30.11.; www.bl.ch).  – 3) Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, untersteht die Vorlage der obligatorischen Volksabstimmung. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird sie mit 92,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 51% (BaZ, 11.9., 25.9., 30.11.; www.bl.ch).
BASEL-STADT: 1) Änderung des Übertretungsstrafrechts. Die Revision steht im Zusammenhang mit der Änderung des Volksschulgesetzes (vgl. unten, 6a) Schulen) und ermöglicht es, säumigen Eltern eine Busse zu erteilen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 12.3.).  – 2) Revision des Polizeigesetzes. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit 78,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 55,6% (BaZ, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 271).  – 3) Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch).  – 4) Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird vom Grossen Rat gutgeheissen (BaZ, 12.11.).  – 5) Volksinitiative für einen sicheren Kanton. Die Initianten fordern, dass die Präsenz von uniformierten Polizistinnen und Polizisten in den Quartieren erhöht wird. Das Volksbegehren wird von der SVP lanciert (www.bs.ch; www.svp-basel.ch).  – 6) Volksinitiative zur Einführung einer mobilen Abfallpolizei. Die Initianten wollen, dass die neue Polizeibehörde für mehr Sauberkeit in der Stadt sorgt, dazu soll sie u.a. eine Hotline zur Meldung von illegaler Abfallentsorgung betreiben, das Wegwerfen von Abfällen ahnden sowie präventive Aufgaben wahrnehmen. Das Volksbegehren wird von der SVP lanciert (www.bs.ch; www.svp-basel.ch).
BERN: 1) Justizreform (Gesetz über die Organisation der Gerichtsbehörden und der Staatsanwaltschaft, Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung, zur Strafprozessordnung und zur Jugendstrafprozessordnung sowie Gesetz über das kantonale Strafrecht). Mit den neuen Erlassen werden u.a. die erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte von dreizehn auf vier reduziert. Ausserdem verschmelzen die Untersuchungsrichterämter und die Staatsanwaltschaft zur neuen Einheitsbehörde Staatsanwaltschaft. In Zivilprozessen ist künftig vor jedem Gang zum Richter ein Schlichtungsverfahren nötig, dafür werden vier regionale Schlichtungsstellen geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 3.4., 11.4., 12.6.).  – 2) Änderung des Einführungsgesetzes zum Opferhilfegesetz. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.be.ch).
FRIBOURG : Le Grand Conseil a adopté sans modification et sans opposition le projet de loi portant adhésion du canton de Fribourg au concordat intercantonal instituant des mesures contre la violence lors des manifestations sportives. Cette loi antihooligans attribue des moyens plus importants que ceux prévus par le concordat. Outre l’interdiction d’accès aux personnes coupables d’actes de violence du périmètre des sites accueillant des événements sportifs à risque, elle prévoit la possibilité de facturer aux organisateurs de manifestations le coût de l’intervention policière et le séquestre d’objets potentiellement dangereux (Lib., 12.9).
GENEVE : Les députés ont adopté une loi qui permettra dorénavant à la police genevoise d’éloigner d’un périmètre, pour une durée allant d’un jour à 3 mois, toute personne menaçant la sécurité publique ou « importunant sérieusement » des tiers (TG, 20.2).
GLARUS: 1) Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch). – 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Revision wird der innerkantonale Instanzenzug für Beschwerdeverfahren angepasst; das Verwaltungsgericht ist künftig die einzige Beschwerdeinstanz. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch).  – 3) Registerharmonisierungsgesetz. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird an der Landsgemeinde vom 3.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: 1) Justizreform (Änderung der Kantonsverfassung). Mit der Revision wird das kantonale Recht an die neue Straf- und Zivilprozessordnung des Bundes angepasst. U.a. kommt es zu einer Aufgabenentflechtung bei der Justiz auf Kreisebene, was zur Folge hat, dass die Kreispräsidenten ihre richterlichen Aufgaben an die Staatsanwaltschaft und die Bezirksgerichte abgeben müssen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 17.5. mit 61,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 31,4% (BüZ, 10.2., 18.5.).  – 2) Änderung des Justizvollzugsgesetzes. Mit der Revision werden die kantonalen Bestimmungen an die neue Schweizerische Strafprozessordnung und die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung angepasst. U.a. werden Sicherheit und Ordnung, unmittelbarer Zwang sowie das Disziplinarwesen in Vollzugseinrichtungen neu geregelt. Ebenso erfolgt eine Anpassung der Bestimmungen zum Vollzug jugendstrafrechtlicher Sanktionen. Die Änderungen werden vom Grossen Rat verabschiedet (www.gr.ch).
LUZERN: 1) Polizeigesetz. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit 76,4% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49,7% (NLZ, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 272).  – 2) Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. In der Volksabstimmung vom 17.5. wird der Beitritt mit 90,2% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 38,8% (NLZ, 18.5.).  – 3) Kredit von 55 Mio Fr. für Beschaffung, Aufbau und Betrieb des Schweizerischen Sicherheitsfunknetzes Polycom. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird die Vorlage mit 69% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 52% (NLZ, 30.11.).  – 4) Registerharmonisierungsgesetz. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch).  – 5) Einführungsgesetz zum Opferhilfegesetz des Bundes. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Bundesrechts geschaffen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 23.6., 15.9.).
NIDWALDEN: 1) Änderung der Gerichtsorganisation (Änderung der Kantonsverfassung). Die Anpassung wurde aufgrund der neuen Straf- und Zivilprozessordnung des Bundes erforderlich. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 2) Gesetz über die Änderung der Einführungsverordnung zum Obligationenrecht. Mit der Revision werden die formellen Voraussetzungen zur Umsetzung des neuen Gesellschaftsrechts des Bundes geschaffen. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).  – 3) Änderung des Polizeigesetzes. Die Revision räumt der Kantonspolizei die Kompetenz ein, ausserhalb eines Strafverfahrens zum Auffinden einer vermissten Person eine beschränkte Überwachung des Fernmeldeverkehrs anzuordnen. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).  – 4) Registerharmonisierungsgesetz und Revision des Gesetzes über Niederlassung und Aufenthalt. Die Bestimmungen dienen der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: 1) Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz. Mit der Revision wird der Polizei die Kompetenz eingeräumt, das Wegwerfen oder Liegenlassen von Kleinabfall wie Verpackungen, Dosen oder PET-Flaschen künftig mit einer Busse zwischen 50 und 300 Fr. zu ahnden. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 23.4., 3.6.).  – 2) Volksinitiative „mehr Sicherheit durch Transparenz“. Die Initianten wollen die Polizei verpflichten, in Polizeimeldungen und Fahndungsaufrufen die Nationalität von Tätern und Verdächtigen zu nennen. Bei eingebürgerten Personen soll deren ursprüngliche Staatsangehörigkeit angeführt werden. Das von der JSVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (SGT, 22.12.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Justizgesetz. Mit dem neuen Erlass kommen bei summarischen Verfahren in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen sowie bei Übertretungen und Fällen mit wirtschaftlichen Folgen von höchstens 500 Fr. in strafrechtlichen Verfahren künftig Einzelrichter zum Einsatz. Die Parteien können aber verlangen, dass der Fall von einer Kammer, d.h. von drei Richtern beurteilt wird. Eine Änderung gibt es auch bei den kommunalen Friedensrichterämtern. Der Kantonsrat unterbreitet dem Volk in diesem Bereich zwei Varianten zur Abstimmung: Mit der ersten würden die kommunalen Friedensrichterämter zu vier Friedensrichterkreisen zusammengefasst, mit der zweiten käme es zu einer Kantonalisierung des Friedensrichterwesens. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SN, 22.9., 10.11.).  – 2) Anpassung der gesetzlichen Grundlagen an das neue kantonale Justizgesetz (Änderung der Kantonsverfassung sowie verschiedener Gesetze). Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet (SN, 27.10.).
SOLOTHURN: 1) Verpflichtungskredit für die Justizvollzugsanstalt Kanton Solothurn in Flumenthal/Deitingen. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird die Vorlage mit 65,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 40,9% (SZ, 28.9.; www.so.ch).  – 2) Volksinitiative zur Nennung der Nationalitäten in Polizeimeldungen. Das Volksbegehren wird von der SVP eingereicht; der Kantonsrat erklärt es für gültig und stimmt ihm auch inhaltlich zu. Er beauftragt den Regierungsrat einen dem Begehren entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen (SZ, 5.11.; www.svpso.ch; vgl. SPJ 2007, S. 296 f.).
THURGAU: 1) Neueinteilung der Bezirke und Umsetzung des Schweizerischen Zivil- und Strafprozessrechts (Änderung der Kantonsverfassung, des Gesetzes über die Zivil- und Strafrechtspflege, des Gesetzes über die Gemeinden, des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht, des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Strafrecht). Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.tg.ch).  – 2) Reorganisation des Zivilstandswesens (Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch). Geburten, Todesfälle, Hochzeiten und Scheidungen werden nur noch in einem einzigen Zivilstandsamt, welches im Amt Weinfelden angesiedelt wird, registriert (gegenwärtig existieren noch acht Zivilstandsämter). Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 27.9. wird sie mit einem Nein-Stimmenanteil von 56% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 40,2% (SGT, 26.3., 23.4., 7.5.; www.tg.ch).  – 3) Gesetz über das Einwohnerregister. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.tg.ch).
URI: Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Der Beitritt wird vom Landrat gutgeheissen (www.ur.ch).
VALAIS : 1) Le Grand Conseil a adopté sans opposition six modifications législatives visant à adapter le droit cantonal aux nouvelles normes fédérales en matière d’unification des procédures civile et pénale (NF, 12.2; 24h, 28.8). – 2) Les députés ont approuvé à l’unanimité l’adhésion du canton du Valais au concordat intercantonal instituant des mesures contre la violence lors des manifestations sportives (NF, 11.11).
VAUD : 1) Les députés ont adopté un projet de loi sur les frais d’intervention modifiant la loi sur la police cantonale pour introduire le principe de perturbateur-payeur. Désormais, les frais d’intervention de la police ne pourront être facturés que si une décision de justice atteste que le fauteur de troubles a bien enfreint une règle de droit fédéral, cantonal ou communal (24h, 1.4). – 2) Les députés ont adopté une modification législative interdisant à l’avenir le port de la cagoule ou du masque dans les défilés ou manifestations (24h, 20.5). – 3) Lors de la votation du 27 septembre, les citoyens ont rejeté par 54,3% des voix (participation : 45,3%) l’initiative populaire "Pour une police unifiée et plus efficace" (dite "d'Artagnan") lancée par les gendarmes vaudois (LT, 28.9; vd.ch; cf. APS 2008, p. 274). – 4) Les députés ont accepté une modification du code de procédure pénale qui prévoit que le procureur général du canton dépendra du Conseil d’Etat, mais sera élu par le Grand Conseil (24h, 6.5). – 5) Lors de la votation du 27 septembre, les citoyens ont accepté par 74,8% des voix (participation : 45,2%) la modification de l’article 106 et l’introduction d’un nouvel article 125a dans la Constitution cantonale. Ces deux modifications concernent la réorganisation du ministère public du canton: celui-ci sera désormais élu par le Grand Conseil, mais rattaché au Conseil d’Etat (LT, 28.9; vd.ch).
ZUG: Änderung des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen. Mit der Revision wird die Beurkundungstätigkeit liberalisiert, insbesondere können Grundstücksgeschäfte neu auch durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte öffentlich beurkundet werden. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Änderung des Notariatsgesetzes. Mit der Revision werden die Kosten für den Eintrag einer Handänderung von 2,5 auf 1,5‰ des Verkehrswerts der Liegenschaft gesenkt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 10.2., 10.3.).  – 2) Änderung des Gemeindegesetzes. Der Erlass dient der Umsetzung des neuen Bundesrechts, welches die Harmonisierung der Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden vorschreibt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 8.12.; www.zh.ch).  – 3) Gesetz über den Beitritt zum Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch).
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Behörden- und Verwaltungsorganisation –
Organisation des autorités et de l’administration
AARGAU: 1) Änderung des Verantwortlichkeitsgesetzes. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet. Die erforderliche Verfassungsänderung wird in der Volksabstimmung vom 27.9. mit 68,5% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 34,4% (AZ, 25.3., 28.9.; www.ag.ch; vgl. SPJ 2008, S. 274).  – 2) Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 26.2.; vgl. SPJ 2008, S. 274).
BASEL-LANDSCHAFT: Änderung des Personalgesetzes. Mit der Revision wird die Altersgrenze von 70 Jahren für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen sowie für nebenamtliche Richterinnen und Richter aufgehoben. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (BaZ, 11.9.; www.bl.ch).
BASEL-STADT: Änderung des Personalgesetzes. Mit der Revision wird die Entwicklung und Realisierung von zeitgemässen Organisationsstrukturen sowie von teamorientierten Führungsmodellen und flexiblen Arbeitszeitregelungen auf allen hierarchischen Stufen ermöglicht. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch).
BERN: 1) Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrats und der Verwaltung. Ziel der Revision bildet die Erhöhung der Transparenz bei Nebenbeschäftigungen von Regierungsräten. U.a. müssen diese ihre Nebenbeschäftigungen künftig offen legen und behördlich genehmigen lassen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (Bund, 8.4.).  – 2) Änderung des Gesetzes über den Grossen Rat. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (www.be.ch; vgl. SPJ 2008, S. 274 f.).
FRIBOURG : 1) Le parlement cantonal a modifié la loi sur le Grand Conseil. Les messages accompagnant les projets du Conseil d’Etat devront dorénavant comporter un chapitre sur les effets de ces projets sur le développement durable. La fonction de membre de la Commission de justice du Grand Conseil est désormais incompatible avec celle de membre du Conseil de la magistrature. Les députés ont en outre apporté des modifications mineures aux règles concernant les débats parlementaires (Lib., 9.9). – 2) Les députés ont adopté à l’unanimité une modification de la loi sur l’élection et la surveillance des juges visant à autoriser la réélection collective par le Grand Conseil des juges dont la fonction n’a pas été mise au concours. Cette simplification du système d’élection, de l’avis général excessivement complexe et lourd, est censée permettre un allégement sensible de la charge du parlement en ce domaine (Lib., 24.3 et 25.3). – 3) Le Grand Conseil a adopté le projet de loi sur l’information et l’accès aux documents (LInf) concrétisant le principe de transparence inscrit dans la Constitution cantonale. Les débats ont principalement porté sur la publicité des documents préparatoires des décisions des exécutifs cantonal et communaux, ainsi que sur l’accessibilité des documents produits ou reçus par les autorités avant l’entrée en vigueur de la LInf. Sur ces deux questions, les députés ont suivi le Conseil d’Etat. Par 49 voix contre 39, ils ont jugé que, pour garantir la sérénité de la prise de décision, les documents préparatoires ne seraient accessibles qu’après la décision. Par 45 voix contre 41, ils ont exclu l’application rétroactive de la loi. Ces deux décisions ont été confirmées en deuxième lecture (Lib., 15.6-17.6 et 10.9).
GENEVE : 1) Les députés ont adopté la modification de la Constitution cantonale visant à abandonner le jury populaire, institution pourtant vieille de deux siècles. En votation populaire, les citoyens ont approuvé cette modification constitutionnelle par 64,2% des voix (participation : 40,5%) (LT, 24.1; ge.ch). – 2) Les députés ont adopté la loi sur l’organisation du futur Ministère public du canton. Le procureur général aura la compétence d’organiser le Ministère public, mais devra consulter l’assemblée plénière. Il n’aura toutefois pas la compétence de désigner lui-même les 3 à 5 premiers procureurs, qui reviendra à un collège composé du procureur général, du vice-président de la Cour de justice, du président du Tribunal pénal, ainsi que de deux procureurs élus par la plénière du Ministère public (LT, 10.10).
JURA : Les députés ont adopté en première lecture la nouvelle loi sur le contrôle des habitants, qui répond à un souci d’harmonisation dans la tenue du registre des habitants sur tout le territoire cantonal. En deuxième lecture, les députés ont confirmé leur décision (QJ, 29.1 et 19.2).
LUZERN: 1) Änderung des Personalgesetzes. Mit der Revision dürfen Gemeinderäte sowie die obersten Verwaltungsorgane in Gemeindeverbänden und anderen Gemeinwesen nach Erreichen des Pensionsalters von 65 Jahren weiter beschäftigt werden. Erlaubt sind auch Neuanstellungen bis zum 68. Altersjahr. Die Gemeinden können die Altersgrenzen für ihre Angestellten weiterhin abweichend von der kantonalen Regelung festsetzen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 10.3., 7.4.).  – 2) Änderung des Haftungsgesetzes. Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Private und Organisationen, die bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben Schäden verursachen, zur Verantwortung zu ziehen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 15.9., 3.11.).
NEUCHATEL : Le Grand Conseil s’est saisi d’un projet de réforme du Grand Conseil. Après un report dû à de profonds désaccords concernant l’augmentation des indemnités parlementaires et l’organisation des sessions, les députés ont finalement refusé le projet de loi modifiant la loi d’organisation du Grand Conseil. Malgré le soutien des groupes socialiste et libéral-radical, le projet n’a recueilli que 60 voix contre 41, au lieu des 69 voix nécessaires pour atteindre la majorité qualifiée de 3/5 (Exp., 30.9, 1.10 et 4.11).
NIDWALDEN: Änderung des Personalgesetzes. Mit der Revision beschliesst der Landrat nur noch über die Anpassung der Gesamtlohnsumme, während die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel für generelle und leistungsbezogene Lohnanpassungen in die Kompetenz des Regierungsrats fällt. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
OBWALDEN: Nachtrag zum Kantonsratsgesetz. Mit der Revision werden hauptsächlich Wahl und Aufgaben des Ratssekretariats neu geregelt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: Einführungsgesetz zur eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung. Die Anpassung wurde aufgrund der Strukturreform in der Kantonsverwaltung erforderlich, in deren Rahmen das Amt für Lebensmittelkontrolle und das Veterinäramt im Amt für Verbraucherschutz zusammengeführt wurden. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 3.6.; www.sg.ch).
SCHAFFHAUSEN: Gesetz zur wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Mit dem Erlass werden die Managementgrundsätze, die vor rund zwölf Jahren in einzelnen Dienststellen versuchsweise eingeführt wurden, dauerhaft beibehalten und gesetzlich verankert. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, untersteht das Gesetz der obligatorischen Volksabstimmung (SN, 18.8.).
SCHWYZ: Gesetz über das E-Government. Mit dem Erlass werden die Aufgaben- und Lastenverteilung sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden zur Sicherstellung funktionsfähiger E-Governmentlösungen geregelt. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 27.9. mit 64,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 36,8% (NLZ, 28.9.; www.sz.ch).
URI: Änderung der Nebenamtsverordnung. Mit der Revision werden die Entschädigungen für Regierungsräte und Kantonsparlamentarier erhöht. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet (www.ur.ch).
ZUG: 1) Änderung des Gesetzes über die nebenamtlichen Behördenmitglieder. Mit der Revision werden die gesetzlichen Grundlagen für die Mitfinanzierung der Weiterbildungen von nebenamtlichen Behördenmitgliedern geschaffen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).  – 2) Änderung des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung und der Geschäftsordnung des Kantonsrats. Mit der Revision erfolgt die Stellvertretung der Landschreiberin oder des Landschreibers im Rahmen eines Kooperationsmodells. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).  – 3) Änderung des Organisationsgesetzes. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch; vgl. SPJ 2008, S. 275).  – 4) Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch; vgl. SPJ 2008, S. 275 f.).
ZÜRICH: Volksinitiative „Schluss mit goldenen Fallschirmen für Regierungsräte“. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats sieht ein abgestuftes Entschädigungsmodell vor: Je nach Lebensalter, Amtsjahren und Freiwilligkeit des Rücktritts soll die Entschädigung zwischen minimal einem Monatslohn und maximal 36 Monatslöhnen betragen. Der Kantonsrat empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung und heisst den Gegenvorschlag des Regierungsrats gut. Daraufhin zieht die JSVP das Volksbegehren zurück (NZZ, 10.2., 10.3.; vgl. SPJ 2008, S. 276).
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Wählbarkeit und Amtsdauer der Behörden –
Eligibilité et durée du mandat des autorités
GENEVE : A 83,3% (participation : 54,8%), les citoyens genevois ont décidé d’inscrire dans la constitution cantonale l’interdiction du double mandat de conseiller d’Etat et de parlementaire fédéral (LT, 9.2; cf. APS 2008, p. 275).
JURA : 1) Le gouvernement jurassien a jugé l’initiative « 40 député(e)s ça suffit », déposée le 29 septembre 2008, irrecevable, pour des raisons de non-conformité au droit constitutionnel fédéral. Il a dès lors proposé au Parlement de juger l’initiative en question nulle et irrecevable en l’état. A la mi-mars, la Commission parlementaire de justice est arrivée à la même conclusion que le gouvernement et a proposé d’écarter cette initiative pour cause de nullité (QJ, 3.2 et 20.3 ; cf. APS 2008, p. 276). – 2) Par 49 voix contre 3, les députés ont décidé d’allonger la durée des législatures de 4 à 5 ans (QJ, 26.11).
THURGAU: Änderung der Unvereinbarkeitsregeln (Verfassungsrevision). In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit 76,2% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46% (NZZ, 9.2.; www.tg.ch; vgl. SPJ 2008, S. 276).
TICINO : Le 29 novembre, le corps électoral tessinois a rejeté par 67,9% des voix (participation : 47,1%) une révision de la Constitution cantonale allongeant de 4 à 5 ans la durée des mandats des organes politiques cantonaux et communaux (www.ti.ch).
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Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
APPENZELL AUSSERRHODEN: Volksinitiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde. Der Kantonsrat erklärt das Volksbegehren für rechtlich zulässig und empfiehlt es zur Ablehnung (SGT, 15.9.; www.ar.ch; vgl. SPJ 2008, S. 276).
BERN: Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von E-Voting (Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte). Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (Bund, 1.4.; www.be.ch).
GLARUS: Memorialsantrag zur Durchführung von Urnenabstimmungen. Mit dem Antrag fordert der Bürger Georg Freuler, dass über Geschäfte, bei denen an der Landsgemeinde kein eindeutiges Mehr resultiert, an der Urne entschieden werden muss. Der Antrag wird von der Regierung und vom Landrat zur Ablehnung empfohlen und an der Landsgemeinde vom 3.5. verworfen (NZZ, 4.5.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Volksinitiative für gerechtere Wahlen in den Grossen Rat. Die Initianten fordern, dass in allen Kreisen, denen zwei oder mehrere Parlamentssitze zustehen, neu das Proporzwahlverfahren zum Zuge kommen soll. Das von der SVP lancierte Volksbegehren kommt zustande (BüZ, 10.1., 22.9., 27.11., 11.12.).
LUZERN: Wahlkreisreform. Mit der Revision werden die Ämter Willisau und Entlebuch zu einem Wahlverbund zusammengeschlossen und die Gemeinde Wohlhusen wechselt vom Wahlkreis Sursee in den Wahlkreis Entlebuch. Die Änderungen werden vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 1.12.).
NEUCHATEL : Le Grand Conseil a adopté, par 64 voix contre 42, une modification de la Constitution cantonale substituant le scrutin proportionnel au scrutin majoritaire pour l’élection des représentants neuchâtelois au Conseil des Etats (Exp., 4.11).
NIDWALDEN: 1) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die politischen Rechte. Die neuen Bestimmungen ermöglichen den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern die elektronische Stimmabgabe. Die Vorlage wird vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).  – 2) Volksinitiative für eine zeitgemässe Gemeindedemokratie. Die Initianten fordern, dass über bedeutsame Wahl- und Sachgeschäfte an der Urne und nicht mehr an der Gemeindeversammlung entschieden wird. Das von der SP lancierte Volksbegehren wird eingereicht, Regierungs- und Kantonsrat empfehlen es zur Ablehnung. In der Volksabstimmung vom 29.11. wird es mit einem Nein-Stimmenanteil von 64,8% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 54,4% (NLZ, 4.3., 21.4., 17.9., 29.11.; www.nw.ch).
OBWALDEN: Nachtrag zum Abstimmungsgesetz. Die Revision dient der Umsetzung von neuem Bundesrecht sowie der Qualitätssicherung bei der brieflichen Stimmabgabe. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: Nachtrag zum Urnenabstimmungsgesetz. Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen für die Einführung von E-Voting geschaffen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 18.2., 21.4.).
THURGAU: 1) Änderung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht. Mit der Revision wird ein zentrales Stimmregister für Auslandschweizer geschaffen. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.tg.ch) .  – 2) Volksinitiative für die Einführung des „doppelten Pukelsheim“. Beim „doppelten Pukelsheim“ wird das ganze Kantonsgebiet als ein Wahlkreis betrachtet: Die Sitze werden zunächst entsprechend allen Listenstimmen auf die Parteien verteilt und anschliessend über ein mathematisches Verfahren auf die Bezirke zugeordnet. Das Volksbegehren wird von der BDP lanciert (SGT, 28.12.).
URI: Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und die Volksrechte. Mit der Revision wird das Stimmregister für Auslandschweizer zentralisiert, ausserdem werden die Grundlagen für E-Voting geschaffen. Die Vorlage wird vom Landrat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 27.9. mit 56,7% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 46% (www.ur.ch).
ZUG: Änderung des Wahlgesetzes. Die erste Vorlage schafft ein Verbot von Listenverbindungen bei kantonalen Wahlen, die zweite verlängert die Fristen für Wahlausschreibung, Wahlvorschläge und für die Produktion der Wahlunterlagen. Die Änderungen werden vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 26.6.; www.zg.ch).
ZÜRICH: Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte. Mit der Revision werden die rechtlichen Grundlagen an die neue Kantonsverfassung angepasst. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NZZ, 7.7., 15.9.; vgl. SPJ 2005, S. 252).
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Referendum und Initiative –
Référendum et initiative
FRIBOURG : Dans le cadre de la révision de la loi sur l’exercice des droits politiques, le Grand Conseil a concrétisé l’introduction du référendum financier prévue par la nouvelle Constitution cantonale (Lib., 12.2).
GENEVE : Les Communistes ont lancé une initiative pour un droit de référendum révocatoire, à l’instar de ce qui existe dans le canton du Tessin. Au minimum 18 mois après la prise de fonction, les électeurs auraient ainsi la possibilité de révoquer les mandats des membres des exécutifs (conseillers d’Etat et procureur général au niveau cantonal; maires, conseillers administratifs et adjoints au maire au niveau communal). 15 000 signatures seraient nécessaires au niveau cantonal et 6000 au niveau communal (TG, 9.4).
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Gemeinden, Korporationen, Regionalorganisation –
Communes, corporations, régions
AARGAU: 1) Gemeindereform. Die Änderungen werden vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet; das Behördenreferendum der SVP kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 27.9. werden sämtliche Vorlagen abgelehnt: Die Verfassungsänderung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,2%, die Änderung des Gemeindegesetzes zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Anordnung von Gemeindezusammenschlüssen durch den Grossen Rat mit einem Nein-Stimmenanteil von 52,6%, die Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Abschaffung der Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanzausgleich) mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,2% und die Änderung des Gemeindegesetzes zur Unterstützung von Gemeindezusammenschlüssen mit einem Nein-Stimmenanteil von 50,2%; Stimmbeteiligung: 34,6% (AZ, 18.3.; vgl. SPJ 2008, S. 277).  – 2) Zweites Paket der Gemeindereform. Mit der Vorlage wird u.a. für alle Gemeindeverbände das Initiativ- und Referendumsrecht eingeführt. Eine weitere Neuerung ist bei der Zuteilung der Gemeinden zu den Bezirken vorgesehen, sie erfolgt nicht mehr auf Gesetzes-, sondern auf Verordnungsebene. Die Änderungen werden vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (AZ, 11.11.). – 3) Änderung des Gesetzes über die Bezirks- und Kreiseinteilung. Die Vorlage wird vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 26.2.; vgl. SPJ 2008, S. 277).
FRIBOURG : 1) Le Grand Conseil a révisé la loi sur les communes pour l’adapter à la nouvelle Constitution cantonale (Lib., 12.2). – 2) Les députés ont adopté sans modification et sans opposition une loi sur les conventions intercantonales. Cette nouvelle loi oblige le Conseil d’Etat à informer le Grand Conseil à chaque étape des négociations et accorde au législatif la possibilité de modifier les accords négociés par l’exécutif (Lib., 12.9).
LUZERN: 1) Gemeindegesetz. In der Volksabstimmung vom 8.2. wird die Vorlage mit 79,1% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 48,3% (NLZ, 9.2.; vgl. SPJ 2008, S. 270).  – 2) Volksinitiative zu den Gemeindefusionen. Aufgrund der klaren Annahme des Gemeindegesetzes (vgl. oben) stellt der Verein „gegen Gross Luzern“ die Unterschriftensammlung ein (NLZ, 18.3.; vgl. SPJ 2008, S. 277).  – 3) Gesetzesänderung zur Aufhebung der Realkooperationsgemeinde Richensee. Die Aufgaben der Kooperationsgemeinde werden von einer Stiftung übernommen. Die Vorlage wird vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 7.4.; ). www.lu.ch
NEUCHATEL : Le Grand Conseil a adopté la loi mettant en œuvre la nouvelle législation fédérale en matière de politique régionale, ainsi qu’un crédit de 14 millions de francs pour le soutien de projets (Exp., 25.6).
SANKT GALLEN: 1) Gemeindegesetz. Der neue Erlass wird vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 17.5. mit 82% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 31,4% (SGT, 18.2., 18.5.; ; vgl. SPJ 2008, S. 277). www.sg.ch  – 2) Nachtrag zum Gemeindegesetz. Mit der Revision wird auf einen besonderen Nachweis der Fachkunde von Mitgliedern der kommunalen Geschäftsprüfungskommissionen verzichtet. Die Vorlage wird vom Kantonsrat verabschiedet (SGT, 17.2., 18.2.).
THURGAU: Neue Bezirkseinteilung (Verfassungsänderung). Der Kanton besteht künftig nur noch aus fünf Verwaltungs- und Gerichtskreisen, nämlich den Bezirken Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden. Die Gemeinden der aufgegebenen Bezirke Diessenhofen, Steckborn und Bischofszell werden den fünf übrigen Bezirken zugeteilt. Die Vorlage wird vom Grossen Rat verabschiedet und in der Volksabstimmung vom 29.11. mit 61,8% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 49,9% (NZZ, 18.6.; SGT, 30.11.).
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Militär, Zivilschutz – Armée, protection civile
VAUD : Par 68 voix contre 65, les députés ont refusé de rendre obligatoire le dépôt des armes de service dans les casernes. Ils ont préféré le contre-projet proposé par le Conseil d’Etat permettant l’entreposage facultatif de ces armes (24h, 28.1).