Année politique Suisse 2009 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
Suchtmittel
Anfang Mai 2010 wird das 2008 vom Parlament gutgeheissene neue
Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft treten. Der Bundesrat erliess im Berichtsjahr eine Ausführungsverordnung. Das neue Regelwerk gibt beim Nichtraucherschutz einen nationalen, einheitlichen Mindeststandard vor. Die Kantone sind jedoch ermächtigt, darüber hinauszugehen und strengere Vorschriften zum Schutz der Gesundheit zu erlassen. In Basel-Land akzeptierten die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mehrheit von 65% eine Volksinitiative für ein Rauchverbot in Restaurants und anderen öffentlichen Räumen. In den Kantonen St. Gallen und Uri lehnten die Stimmberechtigten Lockerungen der bestehenden Rauchverbote in Restaurants ab. Im Kanton Genf nahmen sie die Ausführungsgesetzgebung zu der im Vorjahr angenommenen Volksinitiative zum Schutz vor dem Passivrauchen an
[46].
Eine Motion Geissbühler (svp, BE) von 2007 verlangte, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass der
Anbau von Hanf vor der Aussaat meldepflichtig würde. Der Nachweis, dass der Anbau nicht zum Zweck der Betäubungsmittelgewinnung erfolgt, obliegt dabei der anpflanzenden Person. Die Motion wurde vom Nationalrat als überflüssig abgelehnt, weil sie in der BfMG-Revision von 2008 bereits berücksichtigt worden war
[47].
[46]
NZZ, 28.9. und 29.10.09. BL:
BaZ, 18.5.09. SG:
SGT, 28.9.09. UR:
NLZ, 18.5.09. GE:
TG, 28.9.09 und
SPJ 2008, S. 207. Siehe unten, Teil II, 5f.
[47]
AB NR, 2009, S. 1007. Siehe
SPJ 2008, S. 209 f.
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