Année politique Suisse 2012 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires
 
Parlament
Im Berichtjahr präsidierte Hansjörg Walter (svp, TG) den Nationalrat. In der Wintersession 2012 wurde Vizepräsidentin Maja Graf (gp, BL) als erste grüne Nationalrätin mit 173 von 183 gültigen Stimmen zur Präsidentin für das Jahr 2013 gewählt – dem fünftbesten Ergebnis in den letzten 50 Jahren. Zum neuen ersten Vizepräsident in der grossen Kammer wurde Ruedi Lustenberger (cvp, LU) und zum zweiten Vizepräsident Stéphane Rossini (sp, VS) bestimmt. Im Ständerat löste Vizepräsident Filippo Lombardi (cvp, TI) für 2013 den amtierenden Präsidenten Hans Altherr (fdp, AR) ab. Lombardi erhielt 39 der 39 gültigen Stimmen bei 6 leeren Wahlzetteln, was für den Ständerat einen Negativrekord bedeutete. Hannes Germann (svp, SH) und Claude Hêche (sp, JU) wurden zum ersten bzw. zweiten Vizepräsidenten gewählt [28].
Im Berichtsjahr kam es zu fünf Mutationen im Parlament. Für den in den Bundesrat gewählten Ständerat Alain Berset (sp, FR) wurde Christian Levrat (sp, FR) gewählt (siehe Teil I, 1 e, Ständeratswahlen). Dessen Nationalratssitz erbte Ursula Schüttel Schneider (sp, FR). Zwei Räte verstarben 2012 im Amt: Otto Ineichen (fdp, LU) und Peter Malama (fdp, BS). Ihre Sitze übernahmen Peter Schilliger (fdp, LU) und Daniel Stolz (fdp, BS). Schliesslich musste Bruno Zuppiger (svp, ZH) aufgrund einer Erbschaftsaffäre zurücktreten. Für ihn rutschte Gregor Rutz (svp, ZH) nach [29].
Mitte Dezember bestätigte das Parlament die Wahl Philippe Schwabs zum neuen Generalsekretär der Bundesversammlung. Mitte November hatte die Koordinationskonferenz, bestehend aus den beiden Büros der beiden Kammern, Schwab als Nachfolger von Christoph Lanz bestimmt, der Ende 2013 pensioniert wird und das Amt seit 2008 inne hatte [30].
Um nach der Abstimmung über die Zweitwohnungsinitiative (vgl. unten Teil I, Kapitel 6c, Bodenrecht) den „Alpengraben“ wieder etwas aufzuschütten, schlug eine Parlamentarische Initiative Buttet (cvp, VS) eine Session extra muros im Kanton Wallis vor. Dieser Kanton sei von der Weber-Initiative am meisten betroffen und eine Session in einer Bergregion könnte als Zeichen der Solidarität wirken. Die Initiative wurde von den Räten im Berichtjahr zwar noch nicht behandelt die Mehrheit des Büros lehnte den Vorstoss jedoch ab. Zwar seien die drei bisherigen Sessionen extra muros in Genf (1993), Lugano (2001) und Flims (2006) für die Förderung des Verständnisses der Sprachregionen ein Erfolg gewesen, die beträchtlichen Zusatzkosten, der Aufwand der einzelnen Parlamentsmitglieder und die teilweise kritische Beurteilung der Presse und der Bevölkerung stünden aber in keinem Verhältnis zur wahrscheinlich geringen Wirkung des Vorhabens [31].
Gleich mit drei Vorstössen wollte die SVP ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat durchsetzen. Während die parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) eine Veröffentlichungspflicht für die Abstimmungsresultate in der kleinen Kammer forderte, wurde mit der parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage wie sie der Nationalrat bereits seit längerer Zeit benutzt, auch in der Ständeratskammer gefordert, da diese 2011 ohnehin einer baulichen Revision unterzogen werde. Die Kommission des Nationalrates stellte sich gegen beide Vorstösse. Sie begründete dies damit, dass der Nationalrat dem Ständerat nicht vorschreiben dürfe, wie dessen Abstimmungsprozedere aussehen soll. Darüber hinaus stehe im Ständerat eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) an, die dasselbe Ziel verfolge. Würde den beiden Initiativen Folge gegeben, sei dies im besten Fall überflüssig und im schlechtesten Fall kontraproduktiv. Die grosse Kammer hielt sich jedoch nicht an diese Begründung. Die Wählerschaft müsse die Möglichkeit haben, das Abstimmungsverhalten nicht nur der National- sondern auch der Ständeräte zu kennen. Mit 93 zu 70 Stimmen wollte die grosse Kammer dem Ständerat ein Signal setzen und gab beiden Initiativen Folge. Die Fraktionen waren dabei mit Ausnahme der geschlossen für Folge geben stimmenden SVP und GLP und der bei fünf Enthaltungen geschlossen dagegen stimmenden CVP gespalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerates und die kleine Kammer äusserten sich zu den beiden Vorstössen im Berichtjahr noch nicht. Behandelt wurde aber die angesprochene Parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL). Diese verlangt die elektronische Erfassung und die Veröffentlichung von Namenslisten bei Schluss- und Gesamtabstimmungen in der kleinen Kammer. Die staatspolitische Kommission des Ständerates empfahl mit Stichentscheid ihres Präsidenten der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit argumentierte, dass Diskussion und Kompromissfindung als wichtige Grundlage in der kleinen Kammer eingeschränkt würden, weil aufgrund des öffentlichen Drucks bzw. der Erwartungen von Interessengruppen und Parteien die Bereitschaft des einzelnen Ratsmitglieds für Konzessionen eingeschränkt würde. Die Debattenkultur und differenzierte Argumentationsweise würde aufgrund tendenziös durch Ratings ausgewerteter Abstimmungslisten auf eine Schlussabstimmung reduziert. Die Minderheit argumentierte nicht nur mit mehr Transparenz, sondern auch mit einer geringeren Fehleranfälligkeit der elektronischen Stimmabgabe gegenüber der Auszählung von Hand. Im Ständerat entbrannte in der Sommersession eine lebendige Debatte, die schliesslich – unter Namensaufruf – knapp mit 22 zu 21 Stimmen und einer Enthaltung zugunsten der Initiative ausfiel. Bereits im Oktober legte die SPK-SR eine entsprechende Vorlage für die nötige Änderung des Geschäftsreglements des Ständerats vor. Darin wurde vorgeschlagen, alle Abstimmungen elektronisch durchzuführen und Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr und auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern in Form von Namenslisten zu veröffentlichen. Damit geht die Vorgabe weniger weit als das Prozedere im Nationalrat, wo alle Abstimmungen, insbesondere auch die Detailberatungen, veröffentlicht werden. Anders als noch im Juni folgte die kleine Kammer mit 25 zu 20 Stimmen dem Antrag der Minderheit und beschloss Anfang Wintersession Nichteintreten. Nachdem dann allerdings innert kurzer Zeit Fehler beim Auszählen von Hand passierten – die Internetplattform Politnetz filmte die Abstimmungen und konnte nachweisen, dass bei der Abstimmung über das Importverbot von Reptilienhäuten gleich zwei Mal falsch gezählt wurde – stellte Jenny (svp, GL) einen Rückkommensantrag, der nach nochmaliger Diskussion mit 23 zu 20 Stimmen angenommen wurde. Jenny wollte den Vorschlag noch einmal an die Kommission zurückgeben und der Rat beschloss mit 28 zu 10 Stimmen Eintreten. Die SPK-SR muss sich des Geschäfts 2013 also noch einmal annehmen [32].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Candinas (cvp, GR), welches das Büro des Nationalrates auffordert, zu prüfen, ob zumindest Teile der Homepage des Parlaments in Rätoromanisch angeboten werden könnten. Das Büro wies auf die bestehenden Angebote in der vierten Landessprache (Staatskundeangebote unter www.juniorparl.ch, Broschüre „vardad cumplaina concernent la sala mez vida“) und auf technische und finanzielle Probleme hin. Insbesondere das Fehlen von Übersetzungen der offiziellen Dokumente (z.B. amtliches Bulletin) würde eine Einbindung des Rätoromanischen erschweren. Trotzdem sprach sich das Büro für die Prüfung der Idee eines sprachlichen Ausbaus des Internet-Angebots aus. Die grosse Kammer nahm das Postulat ohne Diskussion an [33].
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Instrumente
Im Berichtsjahr wurden in den Räten total 1486 neue Geschäfte (exklusive einfache Anfragen und Fragen) neu eingereicht. Die Zahl an neuen Vorstössen hatte damit im Vergleich zum Vorjahr, als insgesamt 1402 neue Begehren lanciert wurden, leicht zugenommen. Während die Anzahl neu eingereichter Parlamentarischer Initiativen von 102 (2011) auf 87 (2012) zurückging, nahm die Zahl an Standesinitiativen zu (2011: 21; 2012: 26). Es wurden zwar weniger Motionen (2011: 542; 2012: 445), aber dafür mehr Postulate (2011: 196; 2012: 251) und Interpellationen (2011: 476; 2012: 582) eingereicht als im Vorjahr. Zudem legte der Bundesrat im Berichtjahr 95 neue Geschäfte vor, was ebenfalls eine Zunahme bedeutete (2011: 65). Verglichen mit dem langjährigen Durchschnitt (1.1.1996 bis 31.12.2012) war insbesondere die Zahl an parlamentarischen Initiativen relativ gering. Im Schnitt wurden in den 17 Jahren seit 1996 pro Jahr 84 Bundesratsgeschäfte, 90 parlamentarische Initiativen, 19 Standesinitiativen, 352 Motionen, 166 Postulate und 376 Interpellationen eingereicht [34].
Verglichen mit dem Vorjahr war die Erledigung von Vorstössen in den Räten im Berichtsjahr, also im ersten Jahr der neuen Legislatur, weniger umfangreich. Zwar wurden etwas mehr parlamentarische Initiativen behandelt als im Vorjahr (2011: 130; 2012: 135), aber sowohl die Behandlung von Standesinitiativen (2011: 33; 2012: 30), von Motionen (2011: 715; 2012: 420), von Postulaten, (2011: 265; 2012: 215), von Interpellationen (2011: 634; 2012: 477) und von Bundesratsgeschäften (2011: 94; 2012: 80) war rein zahlenmässig weniger umfangreich, allerdings im langjährigen Mittel dennoch überdurchschnittlich. Im Schnitt wurden in den 17 Jahren seit 1996 pro Jahr 82 Bundesratsgeschäfte, 1 parlamentarische Initiativen, 15 Standesinitiativen, 326 Motionen, 161 Postulate und 353 Interpellationen erledigt [35].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr der Initiative seiner staatspolitischen Kommission zwecks Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes Folge gegeben hatte, war das Geschäft in der grossen Kammer Gegenstand einer längeren Debatte in der Wintersession. Die vorgeschlagenen kleineren Änderungen, Präzisierungen und Schliessungen von Gesetzeslücken waren unbestritten. Zu reden gaben hingegen drei substanzielle Änderungen mit denen der Ständerat der Vorstossflut in der grossen Kammer und der inflationären Einberufung von ausserordentlichen Sessionen Einhalt gebieten will: die Forderung, dass parlamentarische und Standesinitiativen nur noch in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt wie bisher als allgemeine Anregung eingereicht werden dürfen, die Bedingung hängiger Geschäfte in beiden Räten für die Einberufung von ausserordentlichen Sessionen sowie die Verankerung eines Obligatoriums für die mündliche Beratung von Motionen. Die Kommission des Nationalrats stellte sich gegen die Forderung eines ausgearbeiteten Vorentwurfs für parlamentarische und Standesinitiativen. Die Anwendung des Instruments der parlamentarischen Initiative werde dadurch zu stark eingeschränkt und die Forderung beschneide aufgrund des nötigen juristischen Vorwissens bei der Ausformulierung eines Vorentwurfs letztlich die Rechte der Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Die SPK-N schlug zudem mit der Idee der aktuellen Debatte eine Neuerung vor. Eine solche Debatte, die von 75 Mitgliedern des Nationalrats beantragt werden könnte, würde die Diskussion aktueller Ereignisse in der grossen Kammer ermöglichen, ohne dass eine Sondersession einberufen werden müsste. Hinsichtlich der mündlichen Beratung von Motionen schloss sich die nationalrätliche Kommission dem Vorschlag ihrer Schwesterkommission an. Damit solle der Entwicklung im Nationalrat Einhalt geboten werden, in organisierten Debatten zahlreiche Vorstösse gleichzeitig zu überweisen ohne im Detail auf die einzelnen Vorstösse einzugehen. Dies – so akzeptierte die SPK-N – erschwere die Arbeit des Ständerats als Zweitrat. Allerdings wollte die nationalrätliche Kommission so genannte organisierte Debatten mit maximal 20 Vorstössen zum selben Thema explizit von dieser Detaildiskussionspflicht ausnehmen. Die grosse Kammer folgte in allen Punkten ihrer Kommission. Das Geschäft wurde an den Ständerat zurückgegeben, der es im Berichtjahr nicht mehr behandelte [36].
Im Berichtjahr wurde über Massnahmen gegen die zunehmende Gesetzesflut diskutiert, wobei parlamentarische Initiativen von rechts und von links eingereicht wurden. Die Initiative Stahl (svp, ZH) forderte eine Ergänzung in der Bundesverfassung, die den Gesetzgeber dazu verpflichten sollte, bei neuen Gesetzen sowie bei Revisionen systematisch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Institutionen, Bevölkerung und Unternehmen darzustellen. Die staatspolitische Kommission betrachtete das Anliegen in der Sache zwar gerechtfertigt, aber als im Parlamentsgesetz (Art. 141) bereits geregelt. Der Argumentation der Kommissionsminderheit, dem Anliegen durch eine Verankerung in der Bundesverfassung mehr Gewicht zu geben, folgte nur eine Ratsminderheit von 54 vorwiegend SVP-Fraktionsstimmen, die 129 Stimmen gegenüberstanden, welche der Initiative keine Folge gaben. Das gleiche Schicksal ereilte eine parlamentarische Initiative Zisyadis (lg, VD) die einen unbürokratischen Gesetzesvollzug und die Formulierung allseits verständlicher Gesetze gefordert hätte. Nachdem die SPK-NR im Vorjahr der Initiative Folge gegeben, ihre Schwesterkommission dazu allerdings ihre Zustimmung verweigert hatte, kam es im Berichtsjahr zu Debatten in den Räten. Im Nationalrat stiess das Begehren zwar noch auf offene Ohren und die grosse Kammer folgte ihrer Kommission mit 130 zu 40 Stimmen, den Ständerat passierte das Anliegen allerdings nicht. In der Zwischenzeit war die von der FDP lancierte Volksinitiative „Bürokratie-Stopp!“ mit praktisch identischem Text im Unterschriftenstadium knapp gescheitert (siehe dazu auch Teil III a). Dies veranlasste zwar ein paar FDP-Ständeräte dazu, die parlamentarische Initiative zu unterstützen, die Mehrheit der kleinen Kammer (28:8 Stimmen) sprach sich aber gegen Folge geben aus [37].
Nicht weniger als die Abschaffung der Fragestunde forderte eine parlamentarische Initiative Landolt (bdp, GL). Die Fragestunde dient der mündlichen Auskunft durch den Bundesrat. Die Fragen sollten zwar auf ein aktuelles Thema Bezug nehmen, müssen aber weder Dringlichkeit noch Wichtigkeit unter Beweis stellen. Der Initiant machte geltend, dass dies nicht nur Ressourcen binde – der Bundesrat muss bei den Fragen anwesend sein und gleichzeitig werden immer mehr Vorstösse eingereicht – sondern auch ineffizient sei. Die einfache Anfrage, die in der Regel schriftlich beantwortet wird, würde ausreichen. Zudem komme der Ständerat ohne Fragestunde zurecht. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates begründete ihr einstimmig gefälltes negatives Urteil gegen den Vorstoss mit der Attraktivität der Fragestunde, die es der Öffentlichkeit und den Räten erlaube, zu sehen, wie der Bundesrat zu aktuellen Problemen Stellung beziehe. Darüber hinaus sei das Instrument sehr wohl effizient, da zu erwarten wäre, dass viele Fragen bei einem Verbot in Form von Vorstössen eingereicht würden, was zu einer noch grösseren Belastung führen könnte. Der Nationalrat folgte dieser Begründung und gab der Initiative mit 146 zu 18 Stimmen keine Folge [38].
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Parlamentsmandat
Eine parlamentarische Initiative Galladé (sp, ZH) verlangte einen neuen Sessionsrhythmus, der die Vereinbarkeit des Parlamentsmandates mit Beruf, Familie und Aus- bzw. Weiterbildung verbessere. Die Miliztauglichkeit werde aufgrund unregelmässiger und wenig berechenbarer Sitzungszeiten strapaziert. Es seien Modelle auszuarbeiten, die auf einem regelmässigeren Rhythmus aufbauten – die Initiantin schlug als Beispiel wöchentliche Plenums- und Kommissionssitzungen jeweils von Montag bis Mittwoch vor. Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission empfahl dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben, da es nicht möglich sei, ein Modell zu finden, das den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen der Parlamentarierinnen und Parlamentarier gerecht würde. Eine Kommissionsminderheit wies allerdings darauf hin, dass das heutige System vielen Personen ein Parlamentsmandat verunmögliche, da dieses nicht mit der privaten oder beruflichen Situation vereinbar sei. Die Initiative könnte deshalb auch zu einer verbesserten Repräsentativität des Parlaments führen. Dieses Argument verfing im Rat allerdings nur bei links-grün: die geschlossenen GP, GLP und SP-Fraktionen standen mit ihren 69 Stimmen gegen die 89 bürgerlichen Stimmen auf verlorenem Posten [39].
Nachdem der Ständerat im Vorjahr der parlamentarischen Initiative seines Büros Folge gegeben hatte, welche die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der beruflichen Vorsorge vorschlug, beschloss die grosse Kammer in der Frühjahrssession knapp mit 78 zu 74 Stimmen (Teuerungsausgleich) bzw. mit 80 zu 74 Stimmen (berufliche Vorsorge) Nichteintreten. Während die bürgerliche Mehrheit den Gürtel enger schnallen und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit gutem Beispiel vorangehen wollte, wies die links-grüne Minderheit auf den Umstand hin, dass das Milizparlament kein Freiwilligenparlament sei und es lediglich darum gehe, die teilweise seit 2001 nicht mehr erhöhten Entschädigungen der Teuerung anzupassen. Der Ständerat, an den das Geschäft zurückging, hielt am Eintreten fest, kam dann aber in der Sommersession auf seinen Entscheid zum zweiten Teil der Vorlage (berufliche Vorsorge) zurück. Sein Büro hatte eine Sistierung verlangt, um noch genauere Abklärungen vornehmen zu können. Somit musste das erste Teilgeschäft noch einmal in der grossen Kammer behandelt werden. Die diesmal etwas breiter besetzten Ränge führten dazu, dass mit 92 zu 83 Stimmen Eintreten beschlossen und die Vorlage bei der Schlussabstimmung mit 98 zu 90 Stimmen angenommen wurde. Der Ständerat nahm den Entwurf mit 36 zu 2 Stimmen bei drei Enthaltungen an. In seiner parlamentarischen Initiative nahm Thomas Aeschi (svp, ZG) sodann ein in der Debatte häufig vorgebrachtes Argument auf. Nämlich einen Teuerungsausgleich jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beraten, damit nicht die aktuellen Ratsmitglieder über die eigene Erhöhung entscheiden müssen, sondern diese quasi von ihren Vorgängerinnen und Vorgängern gewährt wird. Der Vorstoss wurde im Berichtsjahr noch nicht verhandelt [40].
In den Ratsdiskussionen um die Erhöhung der eigenen Entschädigung werden immer wieder Stimmen laut, die es als stossend empfinden, dass sich das Parlament selber eine Lohnerhöhung gewähren kann. Um eine institutionelle Kontrolle einzuführen, wurden im Berichtsjahr zwei parlamentarische Initiativen aus SVP-Kreisen eingereicht, die die Unterstellung von Lohnerhöhungen des Parlamentes unter das fakultative Referendum fordern. Beide wurden im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Die SPK des Nationalrates empfahl jedoch beide knapp mit 11 zu 10 Stimmen zur Ablehnung [41].
Der Ständerat nahm ein Postulat Recordon (gp, GE) an, das vom Bundesrat eine Übersicht über verschiedene Grundsätze und Vorschriften zur Vermeidung von Interessenkonflikten und das allfällige Aufzeigen von Handlungsbedarf verlangt. Recordon machte am Beispiel des Rücktritts von Nationalbankpräsident Hildebrand geltend, dass Unsicherheit über das Vorgehen bei Interessenkonflikten herrsche. Konflikte zwischen privaten und öffentlichen Interessen sind in der Verwaltung, in Aufsichtsbehörden, aber auch in parlamentarischen Stellen möglich, die Untersuchungs- und Aufsichtskompetenzen besitzen. Der Bundesrat erklärte sich bereit, einen Bericht zu verfassen, zeigte sich aber skeptisch gegenüber der Herbeiführung von Verbesserungen mit einheitlichen Regeln [42].
Auch 2012 stiess das Anliegen für eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier auf taube Ohren. Nachdem 2011 bereits zwei Vorstösse gescheitert waren, wollte der Nationalrat im Berichtjahr auch einer parlamentarischen Initiative Tschümperlin (sp, SZ) keine Folge geben. Die bürgerliche Mehrheit der grossen Kammer wehrte sich mit 96 zu 84 Stimmen gegen eine obligatorische jährliche Auskunftspflicht über die eigene berufliche Tätigkeit und Nebeneinkünfte im Zusammenhang mit dem Parlamentsmandat. Neben den geschlossen für das Anliegen stimmenden GLP-, GP- und SP-Fraktionen fanden sich auch vereinzelte Pro-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager. Darunter etwa Lukas Reimann (svp, SG), der seine im Vorjahr lancierte Transparenzinitiative mit ähnlichem Ansinnen im September des Berichtsjahres aufgrund ungenügender Unterschriftenzahlen als gescheitert erklären musste [43].
Eine parlamentarische Initiative Berberat (sp, NE) forderte eine Regulierung des Zugangs von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude. Mit einer Akkreditierung solle dem an sich legitimen und für das Funktionieren einer Demokratie wichtigen Lobbyismus mehr Transparenz verliehen werden. Der Zutritt soll – so die Forderung des Initianten – nicht mehr lediglich zwei Personen pro Parlamentarier erlaubt sein, sondern eine Akkreditierung unter bestimmten Massnahmen und noch zu bestimmenden Voraussetzungen sollte es allen Vertretern von Interessengruppen ermöglichen, Zutritt zum Parlament zu erhalten. Die staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl, der Initiative keine Folge zu geben. Die Transparenz sei seit der Veröffentlichung der Liste mit den zugangsberechtigten Personen bereits wesentlich verbessert worden. Sie warnte vor einer noch höheren Frequentierung des Parlamentsgebäudes. Bereits heute würden sich ab und an zu viele Personen in den Vorzimmern des Ständerates aufhalten. Eine Kommissionsminderheit machte geltend, dass die jetzige Situation – Lobbyisten erhalten quasi als Gäste von Parlamentariern getarnt Zutritt – stossend sei. In der Presse wurde gemutmasst, dass einzelne von Parlamentariern vergebene Badges gar gegen Geld verkauft wurden. Eine knappe Mehrheit der kleinen Kammer (19 zu 17 Stimmen) entschied schliesslich, der Initiative keine Folge zu geben. Ausschlaggebend war auch, dass sich die Ausformulierung der Kriterien für eine Akkreditierung als sehr diffizil und bürokratisch erweisen könnte. Im Nationalrat reichte Andrea Caroni (fdp, AR) kurz nach dem abschlägigen Entscheid der kleinen Kammer eine parlamentarische Initiative mit ähnlicher Stossrichtung ein, die im Berichtsjahr von der SPK-NR aber noch nicht behandelt wurde. Eine Verschärfung der Zugangsregelung verlangte auch eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH): seine Forderung, Lobbyisten den uneingeschränkten Zugang ganz zu verbieten und die beiden Badges nur noch persönlichen Mitarbeitern oder Familienmitgliedern abzugeben, wurde im Rat mit 17 zu 22 Stimmen abgelehnt. Die knappe Mehrheit wurde jedoch als Unmut ob der aktuellen Situation interpretiert. Schliesslich scheiterte auch eine Motion Baumann (svp, TG), die strengere Regeln für ehemalige Parlamentsmitglieder verlangt hätte. Altparlamentarierinnen und -parlamentarier geniessen einen privilegierten Zugang zum Parlamentsgebäude und nutzen diesen nach ihrem Rücktritt auch für die Vertretung von Interessen. Die im Nationalrat diskussionslos angenommene, im Ständerat aber knapp (22:17 Stimmen) abgelehnte Motion hätte die Ausarbeitung einer bis jetzt fehlenden Regelung für die Zutrittsberechtigung ehemaliger Ratsangehöriger verlangt. Seit Anfang 2012 können zudem Kantone je einen Interessenvertreter mit einem separaten Zutrittsausweis nach Bern schicken. Davon Gebrauch machten bisher die Kantone Tessin, Genf, Waadt und Basel-Stadt. Ziel ist ein stärkerer Einfluss auf Bundesebene. Schliesslich erliess der Bundesrat Ende November die neue Verordnung über die Akkreditierung von Medienschaffenden, welche die Voraussetzungen, Zuständigkeiten und Verfahren für die Zulassung von Medienschaffenden für das Medienzentrum im Bundeshaus regelt und per 1.1.2013 in Kraft tritt [44].
Aufgrund der Affäre Hildebrand musste die 2011 neu geschaffene Immunitätskommission erstmals tagen und über die Immunität von Christoph Blocher (svp, ZH) entscheiden. Zur Debatte stand, ob Blocher, der unter Verdacht stand, Anfang Dezember 2011 Bankdaten an Dritte weitergegeben zu haben, als Parlamentarier gehandelt hatte oder nicht. Blocher war zwar zur fraglichen Zeit bereits in den Nationalrat gewählt und stellte sich auf den Standpunkt, dass er auch in seiner Funktion als Nationalrat gehandelt habe, die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft, die das Strafverfahren eröffnet hatte, war hingegen der Ansicht, dass die zu untersuchenden Handlungen Blochers nicht der Immunität unterstehen. Dies betraf eine ebenfalls 2011 neu geschaffene Regelung betreffend die so genannte relative Immunität. Bisher musste lediglich ein Zusammenhang zwischen Handlung und Mandat bestehen, um Immunität geniessen zu können; neu wurde ein unmittelbarer Zusammenhang verlangt. Die neun Mitglieder der nationalrätlichen Kommission luden Blocher Mitte April zu einem Hearing ein und entschieden dann, dass er für die erste vermutete Bankgeheimnisverletzung vom 3. Dezember 2011 keine Immunität erhält, wohl aber für die zweite vermutete Widerhandlung gegen das Bankengesetz, die vermutlich am 27. Dezember stattgefunden haben soll. Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass Blocher erst am 5. Dezember als Nationalrat vereidigt worden war. Die ständerätliche Rechtskommission – anders als der Nationalrat hatte die kleine Kammer für Fragen der Immunität keine neue Kommission geschaffen – überstimmte die Immunitätskommission Ende Mai. Sie stellte sich auf den Standpunkt, dass die Handlungen Ende Dezember nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Nationalratsmandat stehen und deshalb auch hierfür keine Immunität gelte. Weil beide Kommissionen an ihrem Entscheid festhielten, wurde Blocher die Immunität entzogen und die Zürcher Staatsanwaltschaft konnte ihre Ermittlungen weiterführen. Im November musste die Immunitätskommission ein weiteres Mal über die Aufhebung der Immunität eines Parlamentariers befinden. Alfred Heer (svp, ZH) hatte sich in einer Fernsehsendung abschätzig über Tunesische Asylbewerber geäussert worauf zwei Tunesier eine Strafanzeige einreichten. Die Kommission entschied, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aussage und Parlamentsmandat bestehe und dass die Aussage nicht gravierend, sondern eine sehr pointierte Meinung in einer lebhaften Diskussion gewesen sei. Sie hob die Immunität Heers entsprechend nicht auf. Unmittelbar nach dem definitiven Entscheid zur Aufhebung der Immunität von Christoph Blocher reichte die SVP zwei parlamentarische Initiativen ein, mit denen sie das neue Immunitätsverfahren ganz oder zumindest teilweise rückgängig machen wollte. Insbesondere sollte die Möglichkeit einer Beschwerde ans Ratsplenum eingebaut werden [45].
Die Verordnung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments wurde im Berichtjahr von beiden Kammern gutgeheissen. Sie beruht auf einer 2009 von der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates eingereichten parlamentarischen Initiative, die auf eine Verbesserung der Wirksamkeit und der Koordination der internationalen Tätigkeiten der Bundesversammlung abzielt. Neben einer besseren Regelung der Empfänge ausländischer Delegationen sollten die zahlreichen eigenen Abgeordnetengruppen besser koordiniert und die aussenpolitische Aktivität des Parlaments fokussiert werden. In der im Berichtsjahr nötig gewordenen Differenzbereinigung pochte der Nationalrat auf eine Verschlankung der Vorlage. Die grosse Kammer befürchtete, dass die geplanten zusätzlichen Ausschüsse etwa für den Empfang ausländischer Delegationen eine Überreglementierung mit sich bringen würden. Aufgrund der oft kurzfristigen Anmeldungen ausländischer Delegationen würden sich die bisherigen Ad-hoc-Gruppen besser eignen. Der Ständerat seinerseits beharrte auf einer festgeschriebenen Verpflichtung für die zuständigen Kommissionen, sich mindestens jährlich fundiert mit den Berichten zu den internationalen politischen Versammlungen auseinandersetzen zu müssen. Die Kammern akzeptierten die Differenzen und nahmen die Verordnung einstimmig (45:0) bzw. mit 139 zu 46 Stimmen an. Die SVP lehnte die Vorlage geschlossen ab [46].
Für einige Polemik sorgte eine Rangliste aufgrund der Abwesenheit der Nationalräte, die von der Internetplattform Politnetz erstellt wurde. Berücksichtigt wurden dabei alle 1448 Abstimmungsprotokolle seit Legislaturbeginn im Winter 2011 bis zur Wintersession 2012. Die Rangliste wurde angeführt von Peter Spuhler (svp, TG), der bei 44% aller Abstimmungen fehlte, gefolgt von Christoph Blocher (svp, ZH) mit einer Absenzenquote von 38% und Hans Grunder (bdp, BE) mit 33%. Im Schnitt lag die Quote bei rund 10%. In der Folge reichte Yvette Estermann (svp, LU) Ende Berichtjahr eine Motion ein, mit der sie eine Streichung der Sitzungsgelder bei unentschuldigtem Fehlen an mehr als 30% der Abstimmungen fordert [47].
Der im Berichtsjahr angekündigte Rücktritt von Peter Spuhler (svp, TG) und der längere gesundheitsbedingte Ausfall von Natalie Rickli (svp, ZH) lösten eine Debatte über die Grenzen des Milizsystems aus. Spuhler kündigte an, aufgrund seiner hauptberuflichen Belastung keine Zeit mehr für die nationale Politik zu haben und Rickli musste sich aufgrund eines Burnouts behandeln lassen. Auf der einen Seite wurde moniert, dass aufgrund des hohen Zeitaufwands und der hohen Entschädigung für nationale Mandate das Milizsystem sowieso ein Mythos sei. Auf der anderen Seite wurde argumentiert, dass das halbprofessionelle Parlament zur Schweiz gehöre und wesentlich effizienter sei, als ein Berufsparlament. Darüber hinaus seien Milizparlamentarier unabhängiger von Partei- und Verbandsinteressen [48].
 
[28] 12.214 (Wahl Präsidium NR): AB NR, 2012, S. 1836 ff.; 12.213 (Wahl Präsidium SR): AB SR; 2012, S. 940 ff.; CdT, 13.11.12; BaZ, 19.11.12; LT, 20.11.12; Presse vom 23. bis 27.11.12; BaZ, 29.11.12.
[29] www.parlament.ch; Berset: SPJ 2011, S. 39 ff.; Otto Ineichen: Presse vom 7.6.12; So-Bli, 17.6.12; NZZ, 18.6.11; Peter Malama: Presse vom 24.9.12; BaZ und NZZ, 2.10.12; BaZ, 9.10.12; NZZ, 10.10.12; Zuppiger: Presse vom 7.1. und 11.9.12; NZZ, 2.10.12; TA, 5.10.12; SPJ 2011, S. 39 ff.
[30] NZZ, 13.12.12.
[31] Pa.Iv. 12.431; Bericht des Büros NR vom 9.11.12.
[32] Pa.Iv. 11.406 (Reimann) und Pa.Iv. 11.410 (SVP-Fraktion): AB NR, 2012, S. 1490 ff.; Pa.Iv. 11.490 (Janny): AB SR, 2012, S. 517 ff., S. 977 ff., S. 1115 ff.; NZZ, 9.3. und 8.6.12; TA, 9.6.12; SGT, 11.6.12; Presse vom 12.6.12; BAZ, 13.6.12; NZZ, 9.8.12; Presse vom 29.11.12; BaZ, 30.11.12; Presse vom 6., 7., 10. und 11.12.12.
[33] Po. 12.3132: AB NR, 2012, S. 1213.
[34] www.parlament.ch; BaZ, 27.12.12.
[35] www.parlament.ch.
[36] Pa.Iv. 10.440: AB NR, 2012, S. 1535 und 2067 ff.; vgl. SPJ 2011, S. 49; NZZ, 8. und 11.12.12.
[37] Pa.Iv. 10.534 (Stahl): AB NR, 2012, S. 246 f.; Pa.Iv. 10.537 (Zisyadis): AB NR, 2012, S. 26; AB SR, 2012, S. 974 ff.
[38] Pa.Iv. 11.443: AB NR, 2012, S. 462.
[39] Pa.Iv. 11.453: AB NR, 2012, S. 463 ff.
[40] Pa.Iv. 11.468: AB NR, 2012, S. 203 ff., 1041 f. und 1243; AB SR, 2012, S. 230 ff., 370 ff. und 643; vgl. SPJ 2011, S. 49 f.; Pa.Iv. 12.418 (Aeschi).
[41] Pa.Iv. 12.410 (Fraktion SVP) und Pa.Iv. 11.497 (Heer); Medienmitteilung SPK-N vom 16.12.12.
[42] Po. 12.3114: AB SR, 2012, S. 453 f.; zum Rücktritt von Hildebrand vgl. Teil I, 4b.
[43] Pa.Iv. 11.463: AB NR, 2012, S. 528 ff.; für 2011 vgl. SPJ 2011, S. 50; Transparenzinitiative: BBl, 2012, S. 9785; NZZ, 10.9. und 6.12.12; vgl. SPJ 2011, S. 50.
[44] Pa.Iv. 11.448 (Berberat): AB SR, 2012, S. 235 ff.; Pa.Iv. 12.430 (Caroni); Pa.Iv. 12.401 (Minder); AB SR, 2012, S. 836 ff.; Mo. 11.4029: AB NR, 2012, S. 536; AB SR, 2012, S. 971 ff.; Medienmitteilung BR vom 30.11.12; NZZ, 31.1.12; SGT und NLZ, 10.3.12; SGT, 1.5.12; TA, 21.9.12; Presse vom 25.9.12; NZZSO, 28.10.12; NZZ, 28.11.12.
[45] Blocher: AZ, 21.3.12; Presse vom 22. und 23.3.12; BaZ, 24.4.12; NZZ, 27.3.12; Presse vom 29.3., 25.4. und 26.4.12; Presse vom 1.6. und 2.6.12; NZZ und WW, 7.6.12; Presse vom 8. und 12.6.12; Heer: Presse vom 14.11.12; Vorstösse der SVP: Pa.Iv. 12.458 und Pa.Iv. 12.455: LT und TA, 16.6.12; vgl. SPJ 2011, S. 50 f.
[46] Pa.Iv. 09.472: AB NR, 2012, S. 876 ff., 1470 f., 1816; AB SR, 2012, S. 669 ff., 933 f.; vgl. SPJ 2011, S. 51.
[47] NLZ, 17.3.12; SGT, 19.3.12; NLZ, 2.10.12; BZ, 3.10.12; AZ, 4.10.12; NZZSo und SoZ, 16.12.12; Presse vom 17.12.12; BZ und NLZ, 18.12.12; NF, 24.12.12.
[48] Presse vom 14.9.12; SGT und NLZ, 19.9.12; SGT, 22.9.12; Presse vom 3.10.12; NZZ und TA, 5.10.12; Presse vom 6.10.12; CdT, 13.10.12; NZZ, 7.11.12; TA, 22.11.12; NZZ, 4.12.12.