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La législation dans les cantons
Die nachstehende Zusammenstellung gibt in Kurzform einen systematischen Überblick über die Gesetzgebung in den Kantonen. Sie beruht auf der Durchsicht von mehr als 20 Tageszeitungen und erfasst die jeweilige Legislation spätestens zum Zeitpunkt der Vorlage durch die Regierung. Volksinitiativen werden zum Zeitpunkt ihrer Ankündigung bzw. Lancierung zum ersten Mal erwähnt. Im weiteren Verlauf wird lediglich der Ende des Jahres erreichte Stand der Behandlung wiedergegeben. Die beigefügten inhaltlichen Erläuterungen werden bei Vorlagen, deren Behandlung sich über mehr als ein Jahr hinzieht, nicht wiederholt. Wichtige Änderungen, welche sich durch neue Versionen von Regierungsvorlagen oder durch entsprechende Parlamentsbeschlüsse ergeben, sind jedoch vermerkt. Bei den kantonalen Volksabstimmungen sind Datum, Prozentsatz der annehmenden oder verwerfenden Stimmen und Stimmbeteiligung erfasst. Neben der Gesetzgebung finden sich schliesslich auch Volksabstimmungen über Kreditbeschlüsse sowie Volksinitiativen für die Einreichung einer Standesinitiative. In der Regel weggelassen werden hingegen Vorlagen betreffend Beitritte zu interkantonalen Vereinbarungen sowie Anpassungen an das Bundesrecht, sofern sie nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen oder Gegenstand von Volksabstimmungen sind.
Nachfolgend beschreiben wir kurz und thematisch geordnet jene Vorlagen, die im Berichtsjahr erfolgreich waren. Als „erfolgreich“ bezeichnen wir abgelehnte Behördenvorlagen, die der Stimmbevölkerung aufgrund obligatorischem oder fakultativem Referendum zur Abstimmung unterbreitet wurden, sowie angenommene Volksinitiativen und Volksvorschläge in Form eines konstruktiven Referendums. Für weitere Details sowie Informationen zu den anderen Vorlagen, vgl. die Tabellen am Schluss des Kapitels (vgl. Tabelle_Kantonsteil.pdf) .
Grundlagen der Staatsordnung
Auffällig ist die Erfolgsquote der migrationskritischen Anliegen, die im Berichtjahr in allen drei Fällen angenommen wurden (vgl. Tabelle Staatsordnung). Durch Ergreifen des fakultativen Referendums zum neuen Zuger Integrationsgesetz, welches auf der Basis einer von der SP initiierten Motion erarbeitet wurde, konnte die SVP Zug das neue Gesetz zu Fall bringen. Die Gesetzesvorlage, welche vom Parlament in der Schlussabstimmung noch mit 56 zu 19 Stimmen und abgesehen von der SVP-Fraktion deutlich befürwortet wurde, fand im Volk mit 45,6% Ja-Stimmen keine Mehrheit. Aufgrund eines Entscheids ihrer Basis wechselte die FDP im Abstimmungskampf auf die Gegnerseite (ZGZ, 19.3., 5.4., 3.9., 5.9., 16.9. und 23.9.13).
Mit 55,8% Zustimmung stiess auch die von der jungen SVP unter Führung von Grossrat Erich Hess (BE, svp) eingereichte Berner Volksinitiative „keine Einbürgerung von Verbrechern und Sozialhilfeempfängern“ auf Gehör. Mit Ausnahme der SVP beschlossen alle kantonalen Volksparteien die Nein-Parole zur Initiative. Die Mehrheit der Gegnerseite argumentierte, die Initiative führe zu unnötigen Konflikten mit dem Bundesrecht und gehe nicht über die bestehende Praxis hinaus. Letzteres stritten die Befürworter der Initiative klar ab (BZ, 6.11.13; Bund, 25.11.13).
Mit 65,4% Ja-Stimmen auf deutliche Zustimmung stiess darüber hinaus eine Tessiner Volksinitiative zum Vermummungsverbot im öffentlichen Raum (vgl. Teil I, 1b). Ob Burka- und Niqabträgerinnen im Tessin in Zukunft tatsächlich das Tragen der Kopfbedeckung verboten werden darf, entscheidet sich, sobald die Bundesversammlung über die Gewährleistung der kantonalen Verfassungsbestimmungen entscheidet. Umstritten ist ebenfalls die noch ausstehende Gewährleistung der durch Annahme der Einbürgerungs-Initiative bedingten Änderung der Berner Kantonsverfassung (siehe oben und Teil I, 1d). Der staatsrätliche Gegenvorschlag zur Tessiner Initiative, welcher ähnliche Bestimmungen in das kantonale Gesetz zur öffentlichen Ordnung integrieren und somit zusätzlich die Sicherheit an öffentlichen Veranstaltungen hochhalten wollte, stiess beim Volk ebenfalls auf deutliche Zustimmung (59,8%), scheiterte jedoch an der Stichfrage (BaZ, 27.3.13; NZZ, 16.5., 13.9., 23.9. und 24.9.13).
Im Tessin wurde mit 58.3% Nein-Stimmen ein revidierter Artikel im kantonalen Erwachsenenstrafrecht in der Referendumsabstimmung abgelehnt. Der Grosse Rat hatte beschlossen, in Ausnahmefällen Aufgaben des Aufsichtspersonals in Gefängnissen an private Sicherheitsfirmen zu delegieren. Die Bestimmung wurde wegen einer Zunahme inhaftierter ausländischer Staatsangehöriger und Asylsuchender als notwendig erachtet. Da bisweilen die regulär verfügbaren Haftplätze nicht ausreichten, wurden Inhaftierte auch ausserhalb von Gefängnissen untergebracht. Damit ging ein höherer Bedarf an Sicherheitspersonal einher, welcher nicht mit dem bestehenden Personal gedeckt werden konnte. Das Referendumskomitee sah durch die Privatisierung vor allem Probleme in Sicherheitsfragen, wollte staatliche Aufgaben nicht untergraben und führte letztlich auch arbeitsmarktliche Argumente auf (NZZ, 8.6.13; CdT, 26.8. und 17.9.13).
Als zweitletzter Kanton beschloss Zug, die lokalen und kantonalen Exekutivämter künftig per Majorzwahl zu vergeben (vgl. Teil I, 1e). Die von der CVP und FDP des Kantons Zug lancierte Verfassungsinitiative „Ja zu Personenwahlen“ wurde von der kantonalen Stimmbevölkerung im September nach umkämpfter Kampagne mit 62,8% Zustimmung unerwartet deutlich angenommen. Sowohl Regierung als auch Parlament hatten das Anliegen der Mitte-Parteien im Vorfeld der Abstimmung mehrheitlich unterstützt. Neben CVP und FDP fasste auch die GLP die Ja-Parole. SVP, SP und ALG stellten sich gegen das Anliegen. Während die Befürworter mit notwendiger Modernisierung und erhöhter Transparenz argumentierten, warfen die Gegner den Mitteparteien vor, man erhoffe sich vom Anliegen in erster Linie die Stabilisierung oder gar Erhöhung der eigenen Wähleranteile. Darüber hinaus führe Majorz zum Ausschluss grosser Minderheiten und zur „Amerikanisierung“ der Zuger Politik: Geld würde im Wahlkampf eine gewichtigere Rolle spielen und eine politische Kultur der Konfrontation und Opposition im Parlament würde verstärkt. Die Befürworter des Majorz hingegen waren der Ansicht, die Mehrheitswahl begünstige die Wahl von leistungsfähigen und starken Persönlichkeiten – unabhängig von ihrer parteipolitischen Orientierung, was auch der zunehmend partei-ungebundenen Wählerschaft entspreche (ZGZ, 4.5., 11.5., 13.5., 14.5. und 10.6.13).
Mit 46,9% Ja-Stimmen beerdigte die Urner Stimmbevölkerung im September ein dem obligatorischen Referendum unterstelltes Gesetz über die Gemeindefusion im Kanton Uri. Ja sagten die Urnerinnen und Urner hingegen zu einer entsprechenden Anpassung der Kantonsverfassung. Dort werden die bestehenden Gemeinden neu nicht mehr namentlich aufgeführt, womit künftige Gemeindefusionen ohne Verfassungsänderung und demzufolge ohne zwingende Volksabstimmung vollzogen werden können. Das Gesetz hätte die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen schaffen wollen, um Gemeindefusionen im Kanton zu erleichtern und zu fördern. Ein dem Gesetz beigelegter Fusionsplan hätte eine gezielte Reduktion der bis anhin 20 Gemeinden auf 5 finanziell ähnlich starke Gemeinden vorgesehen. Die SVP stellte sich als einzige Partei gegen das Gesetz und warnte vor Zentralismus, der Entmündigung und Benachteiligung insbesondere von kleineren Gemeinden sowie vor unklaren Auswirkungen für den Finanz- und Lastenausgleich. Darüber hinaus seien die geplanten finanziellen Anreize zur Fusion in der Höhe von insgesamt 10 Mio. CHF unnötig und überrissen, das Geld werde für andere bald anfallende Grossinvestitionen (Kantonsspital, regionales Gesamtverkehrskonzept, etc.) dringender benötigt. Auf der anderen Seite argumentierten die Befürworter erfolglos, der rasante Bevölkerungsrückgang erfordere die Fusion von Gemeinden, um deren Autonomie und Handlungsfähigkeit zu erhalten. Mit dem Fusionsplan, der flexibel anpassbar sei, würde zudem verhindert, dass sich das finanzielle Gefälle zwischen starken und schwachen Gemeinden noch weiter verstärke (URZ, 24.8., 4.9., 7.9., 23.9. und 26.9.13).
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Öffentliche Finanzen
Im März lehnte die Zürcher Stimmbevölkerung zum vierten Mal innert Kürze eine Steuersenkung ab. Mit 55,9% Nein-Stimmen hatte eine Änderung des Steuergesetzes zur Senkung der Grundstückgewinnsteuer bei längerer Besitzdauer keine Chance. Gegen die Vorlage, welche ursprünglich als Gegenvorschlag zur teilweise ungültig erklärten und unterdessen zurückgezogenen Volksinitiative „Grundstückgewinnsteuer – JA, aber fair!“ des kantonalen Hauseigentümerverbandes (HEV) erarbeitet wurde, hatte eine Parlamentsminderheit das fakultative Referendum ergriffen. Der Regierungsrat hatte im Vorfeld die Ablehnung des Gegenvorschlags beschlossen. Unter anderem vertrat er die Ansicht, eine Senkung der Grundstückgewinnsteuer würde zu erheblichen Steuerausfällen bei den Gemeinden führen. Mit 85 bürgerlichen zu 83 Stimmen von Mitte-Links und EDU bei zwei Enthaltungen aus den Reihen der SVP hatte das Parlament der Vorlage nur äusserst knapp zugestimmt. Über 60 Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten formierten sich in der Abstimmungskampagne zu einem gegnerischen Komitee und stellten zur Information der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auch finanzielle Mittel zur Verfügung, was insbesondere bei SVP und Jungfreisinnigen auf Protest stiess (NZZ, 25.1, 30.1., 1.2., 8.2., 13.2., 19.2., 23.2., 2.3. und 4.3.13; TA, 9.2., 23.2., 25.2. und 4.3.13).
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Wirtschaft
Gegen eine Änderung des Basler Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung, welche insbesondere die zweistündige Verlängerung der Ladenöffnungszeiten am Samstag von 18.00 auf 20.00 Uhr vorsah, hatten die Unia Nordwestschweiz zusammen mit der SP Basel-Stadt im Vorjahr erfolgreich das Referendum ergriffen. Zusammen mit den Grünen, der EVP und anderen Gewerkschaften führten sie in ihrer Gegenkampagne insbesondere an, dass die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten einen erhöhten Wettbewerbsdruck für Familienbetriebe sowie die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für das Verkaufspersonal zur Folge habe. Auf der befürwortenden Seite erachteten Gewerbler und Detailhändler diese Massnahme hingegen als einzigen auf kurze Sicht möglichen Faktor, um Umsatz sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern. Das Volk entschied im März im Sinne der Gegner und schickte die Gesetzesänderung mit 59,7% Nein-Stimmen bachab. Damit ordnete sich die jüngste Abstimmung zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Stadtkanton ein in die Reihe der drei bisher verlorenen kantonalen Abstimmungen zu diesem Thema, zuletzt der im 2002 abgelehnten Initiative „Fir e offe Basel“. Nachträglich im Gesetz verankert wurden hingegen die beiden unbestrittenen Sonntagsverkäufe im Advent sowie die Umwandlung des Bettages in einen übrigen Feiertag; Änderungen, die ebenfalls mit der vorgelegten Gesetzesanpassung hätten implementiert werden sollen (BLZ, 26.1.13; BaZ, 26.1., 1.2. und 4.3.13).
Mit einem Ja-Anteil von 47,3% sprachen sich die Bündner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im März gegen eine Olympiakandidatur des Kantons Graubünden für die Winterspiele 2022 aus. Mit diesem Entscheid lehnte die Bevölkerung sowohl die Grundsatzfrage zur Durchführung der Olympischen Spiele als auch die Bereitstellung der Reserve von CHF 300 Mio. ab, welche beide Teil eine und derselben Abstimmungsfrage waren. Die Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes gelangte zur Abstimmung, da der Grosse Rat einstimmig und zum ersten Mal seit Inkrafttreten des ausserordentlichen kantonalen Behördenreferendums 2004 beschlossen hatte, ein Geschäft von sich aus der Volksabstimmung zu unterbreiten. In einer weiteren, am selben Urnengang stattfindenden Abstimmung beschloss das Bündner Stimmvolk indes mit deutlichem Mehr die Aufhebung ebendieses Behördenreferendums (SOS, 4.12., 5.12. und 6.12.12.; SOS, 3.4.13; vgl. oben, Teil I, 7b (Sport).
Im Kanton Schaffhausen wurde mit 51,2% Nein-Stimmen ein dem obligatorischen Finanzreferendum unterstehender Kreditbeschluss betreffend Miete und Ausstattung der Dreifachsporthalle und der Querhalle Stahlgiesserei abgelehnt. Der Kantonsrat hatte im Vorfeld den Verpflichtungskredit für Mietzinsen zur Nutzung der geplanten Hallen (jährlich max. CHF 766 000), die einmaligen Kosten für die Anschaffung von Geräten (CHF 255 000) sowie anfallende Unterhaltskosten (jährlich max. 239 000) mit 40 zu 6 Stimmen gutgeheissen. Im Nachgang zur verlorenen Abstimmung erachtete der Regierungsrat die Debatte um die Berechtigung der Höhe der Mietkosten sowie die emotionale Vermischung mit dem kantonalen Sparpaket als ausschlaggebend für das Nein zur Vorlage. Von den kantonalen Parteien hatten lediglich die EDU und die JFDP die Nein-Parole beschlossen (SN, 4.12.12; SN, 19.1., 30.1., 9.2., 13.2., 15.2., 21.2., 26.2., 4.3. und 5.3.13).
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Infrastruktur
Mit 56,4% sprach sich die Bündner Stimmbevölkerung für eine von SP und Umweltverbänden lancierte Verfassungsinitiative „Ja zu sauberem Strom ohne Kohlekraftwerk“ aus. In der Verfassung soll ein Bekenntnis gegen Kohlekraftwerke verankert werden. Die Initianten wollten zudem gewährleisten, dass der Kanton im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür sorgt, dass kein Unternehmen, an denen sich der Kanton beteiligt, Investitionen in Kohlekraft tätigt. Das relativ allgemein formulierte Begehren zielte offensichtlich gegen die in Planung stehenden Kohlekraftwerksinvestitionen, die der Energiekonzern Repower unter anderem im italienischen Saline Joniche tätigen wollte. Der von Regierung und Parlament vorgelegte Gegenentwurf, der zukünftige Investitionen in Kohlekraft nur dann gänzlich verbieten wollte, wenn der CO2-Ausstoss gegenüber dem heutigen Stand der Technik nicht wesentlich reduziert werden konnte, stiess in der Abstimmung auf noch deutlichere Zustimmung (60,4%). Die Stichfrage fiel jedoch mit 24 659 zu 24 522 Stimmen auch nach Nachzählung äusserst knapp zugunsten des Volksanliegens aus. Ende November präsentierte der Regierungsrat in seiner Eignerstrategie die Erwartungen an Repower, nämlich den geordneten und verbindlichen Ausstieg aus dem Kohlekraftwerkprojekt Saline Joniche. Repower gab daraufhin seinen Ausstieg aus dem Projekt bis spätestens Ende 2015 bekannt (NZZ, 8.2.13; SoS, 12.2., 3.8., 10.8., 22.8., 23.9., 29.11. und 17.12.13).
Um gegen die vom Regierungsrat vorgesehene 6,5%-ige Erhöhung der Tarife für den öffentlichen Verkehr vorzugehen, hatte der Verein Avivo (Association de défense et de détente de tous les retraité(e)s et des futur(e)s retraité(e)s) eine Gesetzesinitiative lanciert, mit welcher der Genfer Regierung die Kompetenz zur Tariferhöhung abgesprochen werden soll. Laut diesen Bestimmungen soll das Parlament künftig über Tarife des öffentlichen Verkehrs beschliessen, womit die Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterstehen würden. Gleichzeitig verbanden die Initianten mit ihrem Anliegen eigene, konkrete Tarifbestimmungen mit reduzierten Preisen für IV-Bezüger, Rentner und Junioren bis zu ihrer Volljährigkeit. Im Parlament stiess das Volksanliegen auf keinen einzigen Befürworter. Den 75 Nein-Stimmen standen lediglich 13 Enthaltungen gegenüber. Die Behörden vertraten die Ansicht, die vorgeschlagenen Tarifreduktionen benachteiligten verschiedene Personengruppen, darunter junge Erwachsene und Besitzer eines Halbtax-Abonnements. Des Weiteren sei es dem Parlament bereits zum aktuellen Zeitpunkt möglich, in die Tarifpolitik der Regierung einzugreifen, was dieses kürzlich auch getan hätte. Die Behörden warnten ebenfalls vor einer Verschlechterung der Situation für Reisende von ausserhalb, da die von der Initiative vorgeschlagenen Alterskategorien von den in der übrigen Schweiz geltenden Bestimmungen abweichen würden. Darüber hinaus würde die Initiative beim Kanton jährlich Mindereinnahmen von mindestens CHF 24 Mio. verursachen, was den jährlichen Betriebskosten der TPG-Linien 3, 7 und 28 entspreche. Die Mehrheit der Bevölkerung entschied anders: Im März legten 55,8% der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Ja in die Urne. Unter den Parteien fand das Volksanliegen Unterstützung bei PST-POP und MCG. Noch im selben Monat jedoch annullierte der Genfer Gerichtshof die Abstimmung aufgrund einer Einsprache der Piratenpartei. Diese hatte zu Recht beanstandet, dass der dem Volk zur Abstimmung unterbreitete Initiativtext nicht identisch gewesen sei mit dem Text auf dem Unterschriftenbogen. Im Folgenden gelangte Avivo an das Bundesgericht, welches den Genfer Gerichtsentscheid im November stützte. Die Volksabstimmung muss somit wiederholt werden (TG, 30.1., 31.1., 11.2., 16.2., 1.3. und 4.3.13; LT, 30.3.13; Bundesgerichtsentscheid (BGer 1C_457/2013) vom 26.11.13).
Aufgrund eines Bundesratsbeschlusses aus dem Jahre 1997, der die Kantone verpflichtet, Kriegsflugplätze im Alpenraum zu liquidieren, beschloss der Obwaldner Kantonsrat einen Kredit für den Kauf militärischer Liegenschaften auf dem Flugplatz Kägiswil (Obwalden) und dem angrenzenden, ehemaligen Nach- und Rückschublager. Die so erworbenen Parzellen sollten zum einen der Renaturierung und darauffolgenden Weiterveräusserung an die Landwirte dienen, um so den Kulturlandverlust aufgrund des Hochwasserschutzes bei der Sarneraa zu kompensieren. Zum anderen sollten sie zur Einrichtung des zentralen Logistikzentrums des Zivilschutzes genutzt werden. Ein Bürgerkomitee bestehend aus Privatpiloten ergriff gegen diesen Beschluss erfolgreich das Finanzreferendum, um damit den Flugplatz zu erhalten. Mit 37,6% Ja-Stimmen zum Kreditbeschluss stellte sich die Obwaldner Bevölkerung überaus deutlich hinter das Bürgerkomitee. Nach der Abstimmung setzte sich die Regierung mit den zuständigen Stellen auf allen föderalen Ebenen sowie mit den Flugplatzbetreibern zusammen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Die Abstimmungsgewinner streben eine Aufnahme des Flugplatzes in den Sachplan Infrastruktur des Bundes (SIL) an, womit der Flugplatz dauerhaft weiterbetrieben werden könnte. Getrübt wurde der Abstimmungserfolg im Sommer durch die Serie von drei Flugzeugunfällen (OWZ, 14.1., 6.2., 20.2., 22.2, 23.2., 4.3. und 25.9.13; LZ, 4.3. und 25.9.13).
Mit 60,3% Ja-Stimmen stützte die Baselbieter Stimmbevölkerung im März die nichtformulierte Volksinitiative „Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen“. SVP, FDP, CVP und SP unterstützten das Volksanliegen; die letzten drei Parteien stellten sich damit gegen ihre Fraktionsmehrheiten im Landrat. Mit ihrem Entscheid forderten die Stimmberechtigten den dauerhaften Erhalt der Kulturgüter durch den Kanton und stellten sich gegen eine mögliche Aufteilung von Hofgut und Schloss Wildenstein. Ein breit abgestütztes Komitee hatte das Volksbegehren lanciert, nachdem unklare Formulierungen im Rahmen der Debatte zum Entlastungspaket 12/15 Befürchtungen zuliessen, der Kanton wolle die Güter veräussern. Regierung und Parlament stellten dem Volksanliegen einen Gegenvorschlag gegenüber, welcher das Einbringen der Schlösser in Trägerschaften erlaubt, eine Veräusserung der Schlösser jedoch verhindert hätte. Für Wildenstein wurde eine Lösung in Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BKLB) und der Christof Merian Stiftung bereits in Aussicht gestellt, die jedoch die Aufteilung von Hofgut und Schloss Wildenstein sowie den Verkauf des Hofgutes bedingt hätte. Nach Annahme der Volksinitiative und äusserst knapper Ablehnung des Gegenvorschlags (49,9%) liess das Initiativkomitee verlauten, das nichtformulierte Anliegen lasse sich so umsetzen, dass einem Engagement der BKLB in Form einer Stiftung nichts entgegenstehen würde. Die BKLB zog ihr Angebot jedoch zurück (BaZ, 12.1., 30.1.13; BLZ, 8.2.13; BLZ und BaZ, 4.3.13; BLZ, 7.3.13; BaZ, 27.4.13; BLZ, 18.9., 13.12. und 14.12.13).
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Sozialpolitik
Als zweiter Kanton nach Neuenburg wird der Kanton Jura aufgrund der Annahme der Gesetzesinitiative „un Jura aux salaires décents“ einen kantonalen Mindestlohn festlegen. 54,2% der Jurassier Stimmbevölkerung sprachen sich im März für ein Anliegen der Jeunesse socialiste et progressiste jurassienne (JSPS) aus, das Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag dazu verpflichtet, Mindestlöhne einzuführen, die sich an nationalen Medianlöhnen orientieren. Mit 28 bürgerlichen zu 26 linken Stimmen bei 3 Enthaltungen von Seiten der CVP und SVP hatte das Parlament die Empfehlung gegen das Volksanliegen äusserst knapp gefasst (NF, 27.8.09; QJ, 15.10.09; QJ, 8.2., 21.2., 4.3., 14.5. und 16.5.13).
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Bildung und Kultur
Regierung und Parlament empfahlen dem Schaffhauser Souverän als Entlastungsmassnahme, dass der Kanton die kieferorthopädischen Behandlungen in der Schulzahnklinik nicht mehr länger subventionieren soll. Die Vorlage unterstand dem obligatorischen Referendum, da eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes das erforderliche Vierfünftel-Quorum der anwesenden Kantonsratsmitglieder nicht erreicht hatte. Die Stimmbevölkerung lehnte die Teilrevision Ende November mit 58% Nein-Stimmen deutlich ab (SN, 5.3., 2.7., 2.11., 21.11., 25.11., 26.11. und 4.12.13).
Als weitere Massnahme des Entlastungspaketes sahen Regierung und Parlament des Kantons Schaffhausen vor, die kantonalen Beiträge an die Landeskirchen von derzeit jährlich CHF 4,1 Mio. um CHF 400 000 auf CHF 3,7 Mio. zu kürzen. Diese durch SP und CVP unterstützte, vergleichsweise moderate Kürzung hatte im Kantonsrat über die ursprünglichen, im regierungsrätlichen Entwurf vorgesehenen Einsparungen von insgesamt CHF 1 Mio. obsiegt. Durch Annahme eines Kommissionsantrages wurde das Anliegen der beiden Parteien hingegen insofern ergänzt, dass die Beiträge nicht mehr automatisch der Teuerung anzupassen seien. Ein Antrag der SVP auf Plafonierung der Beiträge bei CHF 2,4 Mio. hatte keine Mehrheit gefunden. Aufgrund Verpassens des erforderlichen Vierfünftel-Quorums geriet die Teilrevision vors Volk, wo sie im November mit 46,6% Ja-Stimmen verworfen wurde. Der Regierungsrat liess verlauten, man werde im Parlament eine Reduktion von CHF 400 000 diskutieren, ohne auf den Teuerungsausgleich zu verzichten. Ende November legte Kantonsrat Müller (SH, svp) dem Parlament eine Motion mit ebendieser Forderung vor (SN, 5.3., 2.7., 23.10., 24.10., 2.11., 26.11. und 30.11.13).
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