Année politique Suisse 2013 : Chronique générale / Défense nationale
Militärorganisation
Die
Immobilienbotschaft 2013 des VBS wurde Ende Februar publiziert und im Juni erstmals beraten. Der Bundesrat beantragte Kredite im Gesamtbetrag von rund CHF 505,5 Mio. Der grösste Anteil davon (CHF 150 Mio.) soll für den Umbau des Rechenzentrums des VBS verwendet werden. Kleinere Posten decken Projekte an Bauten in Monteceneri (TI), Steffisburg (BE) und Payerne (VD) ab. Weiter sollen Arbeiten am Einsatznetz Verteidigung vorgenommen werden (siehe unten). Gut CHF 239 Mio. sollen in einen Rahmenkredit für Vorhaben bis CHF 10 Mio. zugunsten der Eigentümervertreter und Mieter fliessen. Dabei handelt es sich um Objekte in der Verantwortung von armasuisse Immobilien, sprich Bauten für Einsatz, Ausbildung und Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit dem Geschäft. Die Botschaft wurde gemäss Entwurf und Antrag des Bundesrates einstimmig mit 34 Stimmen angenommen und an die grosse Kammer überwiesen. In der Herbstsession stand das Geschäft auf der Tagesordnung des Nationalrates. Die positive Einstellung aus der Ständekammer wurde von den Volksvertretern nicht vollends geteilt: Zwar hatte die vorberatende Kommission mit 21 zu null Stimmen die Vorlage eindeutig gutgeheissen, im Raum stand aber ein Einzelantrag Gysi (sp, SG) auf Genehmigung von lediglich CHF 400 Mio. Die SP-Fraktion hiess den Antrag des Bundesrates insgesamt gut, merkte jedoch an, dass dieser weit höher sei, als in den vergangenen Jahren (2012: CHF 407 Mio.). Weil zusätzlich in der Immobilienbotschaft angemerkt worden war, dass die Beträge mit den gegenwärtigen finanzpolitischen Planungen (Voranschlag 2013 und im Finanzplan 2014-2016) nicht finanzierbar seien, rief die SP zu Zurückhaltung auf. CHF 100 Mio. würden voraussichtlich ohnehin nicht beansprucht, begründeten die Genossen ihren Antrag. Die Grüne Partei war allerdings die Einzige, welche den Antrag unterstützte, die bürgerlichen Fraktionen waren allesamt für eine bedingungslose Unterstützung der Botschaft. Auch die Finanzpolitische Kommission sprach sich in einem Mitbericht für die Vorlage aus, so dass schliesslich die wohlwollenden Kräfte überwogen und das Geschäft entsprechend mit 132 zu 49 Stimmen verabschiedet wurde. Mit der Lösung der Ausgabenbremse auch im Nationalrat wurde das Geschäft abgeschlossen
[7].
Der im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht (beide 2010) skizzierte Prozess der
Weiterentwicklung der Armee (WEA), wurde im Berichtsjahr von Mitte Juni bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung gegeben. Bis 2016 soll die Weiterentwicklung die Rahmenbedingungen setzen, unter jenen die Armee fortan funktionieren soll. Wichtigste Anpassungen betreffen die Einsatzbereitschaft, die Ausbildung sowie die Ausrüstung. Weiter steht das ausgewogene Verhältnis zwischen Mittelaufwand und Leistung im Zentrum der Umsetzung. Wichtigste Eckwerte der Armee ab 2016 sind ein Bestand von 100 000 Armeeangehörigen mit einem Budget von CHF 5 Mia. jährlich. Neu sollen nur noch zwei und kürzere Rekrutenschulen pro Jahr beginnen und nicht mehr drei. Zudem wird die Gesamtanzahl an Diensttagen reduziert (von 260 auf 225). Für die dienstleistenden Milizsoldaten sollen die Wiederholungskurse noch 13 Tage dauern, statt bisher drei Wochen. Daraus erhofft sich die Armeeführung eine bessere Verträglichkeit zwischen Militärdienst und Arbeitspensum, wie sie in früheren parlamentarischen Vorstössen wiederholt gefordert worden war. Weiter wird in der WEA aufgezeigt, dass zum Erreichen der Ziele in den Bereichen Immobilien, Ausrüstung, Bewaffnung sowie beim Berufspersonal grössere Einschnitte unausweichlich seien. So müssen mehrere Flughäfen aufgegeben, rund ein Dutzend Waffenplätze geschlossen und mehrere Waffensysteme ausser Dienst gestellt werden. Das Leistungsprofil der Armee in Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrags wird mit verbesserter Bereitschaft auf die Verteidigungskompetenz fokussiert. Dabei wird zwischen Leistungen für nicht vorhersehbare Einsätze (z.B. Katastrophen oder Terrorbedrohung), Leistungen für vorhersehbare Einsätze (z.B. Konferenzschutz) und Leistungen, die permanent zu erbringen sind (z.B. Wahrung der Lufthoheit) unterschieden. Diese Leistungsziele sollen in absehbarer Zeit auch im Rahmen der Unterstützung ziviler Behörden erfolgen. Hinzu kommt die generelle Absicht, die Kapazität hinsichtlich friedensfördernder Einsätze qualitativ zu erhöhen. Die WEA erfordert eine Reihe von Änderungen in Rechtsgrundlagen über die Armee (das Militärgesetz, das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, die Verordnung über die Verwaltung der Armee sowie die Verordnung über die Organisation der Armee). Das Vernehmlassungsverfahren dokumentierte eine grundsätzliche Offenheit gegenüber dem Vorhaben, wenngleich von der Mehrzahl der teilnehmenden Akteure Änderungswünsche geäussert wurden. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von 93 Einzelpersonen reichte eine von der konservativen Gruppe Giardino entworfene Vernehmlassungsantwort ein, in welcher die WEA vollumfänglich abgelehnt wird. Parteien und Kantone stehen jedoch im Grundsatz hinter der WEA. Die Ämterkonsultation sowie die Publikation der Botschaft des Bundesrates werden 2014 erwartet. Die Umsetzung der WEA wird mit dem politischen Entscheid angestossen und bis 2021 abgeschlossen sein, so die Erwartung des Bundesrates. Für die Zeit danach soll ein für Ende 2014 angekündigter, neuer sicherheitspolitsicher Bericht die allgemeine Richtung aufzeigen
[8].
Bereits im November 2012 hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-NR) eine Motion eingereicht, welche eine
konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses zum Armeebericht verlangte. Im Zentrum der Forderung stand die Festsetzung des Armeeplafonds auf CHF 5 Mia. Im Armeebericht hatte der Bundesrat 2010 einen Plafond von CHF 4,4 Mia. skizziert, welcher in der Folge im Parlament jedoch um 600 Mio. auf CHF 5 Mia. erhöht wurde. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss allerdings umgangen und mit einem Plafond von CHF 4,7 Mia. geplant. Mit dieser Kommissionsmotion wollte die SiK-NR diese Abweichung korrigieren und den Bundesrat verpflichten, die vom Parlament beschlossenen CHF 5 Mia. ohne Abstriche einzusetzen. Eine Minderheit von immerhin neun Kommissionsmitgliedern verweigerte der Motion allerdings ihre Unterstützung. In seiner Antwort beharrte der Bundesrat auf seiner eingenommenen Haltung und beantragte Ablehnung der Motion mit der Begründung, die Armee habe mit CHF 4,7 Mia. genügend finanzielle Ressourcen, um ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen. Gleichzeitig entgegnete er, damit nicht den Parlamentswillen missachten zu wollen. Als Gründe wurden terminliche Verschiebungen in der Gripen-Beschaffung sowie eine Kostenreduktion gegenüber der ursprünglichen Konzeption angeführt. In der Ratsdebatte ab März des Berichtsjahres berief sich der Verteidigungsminister auf das Parlamentsgesetz, wonach der Bundesrat von Planungsaufträgen des Parlaments abrücken könne. Die streitbaren, in der Finanzplanung eingesparten CHF 300 Mio. bedeuten gemäss SiK-NR eine Einsparung bei der Materialbeschaffung. Hier setzt das Sparbestreben der Regierung denn auch an: Sie möchte aus Spargründen Ausrüstungslücken bei den Truppen in Kauf nehmen. Die Mehrheit des Nationalrates sah jedoch Handlungsbedarf. Die „Durchsetzungsmotion“ wurde entsprechend mit 99 zu 66 Stimmen gegen gutgeheissen. Der Ständerat setze sich im September mit dieser Motion auseinander. Die ständerätliche SiK hatte vorgängig eine Anpassung der Motion vorgenommen und dem Plenum beantragt, für die Jahre 2014 und 2015 eine Armeefinanzierung mit je CHF 4,7 Mia. vorzusehen und ab 2016 den Finanzierungsrahmen auf die vom Nationalrat geforderten CHF 5 Mia. anzuheben. Doch auch in der SiK des Ständerates wehrte sich eine Minderheit gegen die Motion. Die Ratsdebatte entglitt zeitweise in eine Grundsatzdiskussion über Bestand und Finanzierung der Armee, war jedoch auch durch staatspolitische Voten geprägt. So kritisierte Ständerat Minder (parteilos, SH) das Vorgehen der nationalrätlichen SiK scharf. Es grenze an „politische Selbstbefriedigung und nähre den Boden der Politverdrossenheit.“ Zudem sei es nicht angezeigt, dass Gruppen von Parlamentariern, welche mit gefassten Beschlüssen nicht einverstanden seien, ähnlich lautende, neue Motionen lancierten, so der Schaffhauser. Er plädierte zudem für einen Wandel hin zu längerfristig angelegten Armeebudgets an Stelle von jährlich abzusegnenden Plafonds. Die Debatte stand auch im Zeichen verschiedener noch hängiger Geschäfte, wie der Weiterentwicklung der Armee (WEA) sowie dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014, welche direkt oder indirekt von der behandelten Motion tangiert waren. Trotz der Einwände von Bundesrat Maurer wurde die Motion mit 26 zu 16 Stimmen in ihrer leicht abgeänderten Version angenommen. Der Nationalrat verzichtete auf eine Differenzbereinigung und nahm die Motion gemäss Vorschlag des Ständerates ebenfalls an
[9].
Die Finanzierung der Armee war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Bereits im Vorjahr wurde der Bundesrat durch die Postulate Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) und Eichenberger-Walther (fdp, AG) aufgefordert, aufzuzeigen, wo beabsichtigte Kosteneinsparungen ansetzen sollten. Durch die Kurskorrektur mittels SiK-Motion (siehe oben) wurde dies hinfällig. Noch offen blieb eine Motion Bieri (cvp, ZG), in welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, die
finanziellen Eckwerte der Armee anzupassen. Diese im März 2012 eingereichte Motion ist durch zwischenzeitlich getätigte Schritte bereits teilweise erfüllt worden. Einzig eine vom Motionär eingebrachte, neue Finanzierungslösung für die Armee blieb Gegenstand der Diskussion. Er rief nach Einrichtung eines permanenten Fonds, welcher durch diverse Positionen der Armeefinanzierung (Immobilien, Rüstung, Verkauf nicht mehr benötigter Einrichtungen) geäufnet werden soll. Dieser grundsätzliche und materielle Unterschied zur von der Regierung vorgeschlagenen und später im Parlament genehmigten Fondsfinanzierung der neuen Kampfflugzeuge müsse vertieft behandelt werden. Diese Debatte wurde vorerst vertagt. Anfang 2013 wurde im Ständerat beschlossen, die Motion zu sistieren, bis die Botschaft über die WEA vorliegen werde
[10].
Zur Finanzierung der Armee stand die Behandlung einer Motion Müller Leo (cvp, LU) aus, die den Bundesrat auffordert, eine gesetzliche Grundlage vorzuschlagen, welche einen
Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre ermöglichen soll. Damit wurde die oft monierte Planungssicherheit für die Armeeführung thematisiert. Im Sinne einer Vereinheitlichung der mehrjährigen Finanzbeschlüsse analog anderer Aufgabenbereiche, soll ein Zahlungsrahmen für z. B. vier Jahre festgelegt und jeweils periodisch beschlossen werden. Dieses Modell soll die bis anhin jährlich gefasste Plafondfinanzierung ablösen. Müller sprach damit eine ähnliche Lösung an, wie sie bereits Ständerat Bieri Anfang 2012 vorgeschlagen hatte. Müller griff dieses Thema auf, weil die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) vorgesehenen Massnahmen in der Schwebe standen, da dieses Programm von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Diese Geschäfte und die daraus folgenden Diskussionen waren ein Ringen um eine konsensfähige Armeefinanzierung. Der Bundesrat stand dabei zwischen der Umsetzung der vom Parlament geforderten Rahmenbedingungen und dem ebenfalls vom Parlament evozierten Spardruck. Die Suche nach Lösungen erwies sich in Zeiten gewichtiger Rüstungsbeschaffungen, wie dem anstehenden Gripen-Kauf, als zäh
[11].
Der Bundesrat gab kleinere Anpassungen hinsichtlich der
Personalstruktur innerhalb der Armee bekannt. Mit einer Änderung der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) sollen die Bedürfnisse der Praxis besser erfüllt werden. Um von der Truppen- und Stabsarbeitserfahrung der Berufsunteroffiziere, die in einer Milizfunktion eingeteilt sind, besser profitieren zu können, soll die Alterslimite für Berufsunteroffiziere in der Milizfunktion erhöht werden. Diese sollen fortan durchschnittlich rund fünf Jahre länger in einer Milizfunktion bleiben. Auch die Ausbildungsgrundsätze sollen neu geregelt werden. Mit der Bologna-Reform in der Hochschulpolitik war es beispielsweise bei Militärärzten zu Abweichungen gegenüber der universitären Ausbildung gekommen
[12].
Im August verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des
zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Hinblick auf eine mögliche Lücke bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank ISAS, ortete der Bundesrat Handlungsbedarf. ISAS beinhaltet sicherheitspolitisch bedeutsame Auslanddaten, war als Pilotprojekt angedacht und 2012 verlängert worden. Die Änderung des ZNDG ist eine vorsorgliche gesetzliche Grundlage, damit das Datenbearbeitungssystem ISAS lückenlos weiterbetrieben werden kann. Bis anhin stützte sich die Datenbearbeitung durch ISAS auf Verordnungsrecht. Nach einer positiv bewerteten Testphase sollten die entsprechenden Regelungen fortan auf Gesetzesstufe verankert werden. Die Struktur des ZNDG musste dahingehend angepasst werden. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ISAS sollen vor allem grundsätzliche Aspekte um den Zweck, den Inhalt und die Struktur des Informationssystems, Zugriffsrechte sowie Regelungen über die Weitergabe von sensiblen Personendaten an in- und ausländische Behörden geregelt werden. Der Ständerat befasste sich Anfang Dezember mit der Vorlage. Einziger Diskussionspunkt war eine Norm über die Archivierungspflicht von Unterlagen. Diese im Archivierungsgesetz ausgeführte Maxime wurde vom Bundesrat unterminiert, als er auf Verordnungsstufe beschlossen hatte, Daten von ausländischen Diensten zu vernichten, statt zu archivieren. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hatte dies moniert und zuhanden der SiK des Ständerates interveniert. Auf Antrag der Kommission sollte der Ständerat eine diesbezügliche Regelung erlassen. Der Vorschlag der GPDel wurde von der SiK mit einer entscheidenden Änderung aufgenommen. Auf Antrag von Paul Niederberger (cvp, NW) muss der Bundesrat über die Verlängerung der Schutzfrist für die Einsicht in Geheimdienstdokumente befinden und nicht der zuständige Geheimdienst. Bundesrat Maurer gab zu bedenken, es sei umständlich „jede Historikeranfrage“ der Regierung unterbreiten zu müssen, wehrte sich jedoch nicht gegen den Vorschlag. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig dem Nationalrat überwiesen. Dieser wird es 2014 behandeln
[13].
Im August des Berichtsjahres überwies der Bundesrat die Botschaft über die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des
OSZE Ministerratstreffens 2014 in Basel an das Parlament. Die Schweiz hat 2014 den Vorsitz der OSZE inne und die Organisation dieses Treffens stellt eine der offiziellen Aufgaben dar. Der Ministerrat der OSZE besteht aus den 57 Aussenministern der Mitgliedsstaaten und am Treffen werden zusätzlich rund 1 200 Delegierte und 200 Medienschaffende erwartet. Zur Gewährleistung der Sicherheit während dieses zweitägigen Anlasses sieht der Bundesrat vor, bis zu 5 000 Armeeangehörige (AdA) für einen Einsatz im Assistenzdienst aufzubieten. Solche Einsätze müssen gemäss Militärgesetz genehmigt werden, sofern mehr als 2 000 AdA eingesetzt werden sollen. Während dem Frankophoniegipfel 2010 in Montreux standen 6 500 und anlässlich der WEF-Jahrestreffen in Davos jeweils etwa 3 500 Ada im Einsatz. Die Sicherheitskosten für den Bund belaufen sich auf CHF 5,4 Mio. Für die eigentliche Durchführung der Konferenz wurden CHF 10,77 Mio. eingesetzt. Im November genehmigte der Nationalrat den Armeeeinsatz. Das Geschäft wird Anfang 2014 noch im Ständerat behandelt, wo jedoch keine Gegenwehr zu erwarten ist
[14].
Aus der
Bilanz über die Einsätze der Schweizer Armee 2013 geht hervor, dass im Berichtsjahr 228 462 Diensttage in Einsätzen geleistet wurden (ohne reguläre Tagesordnung in Rekruten- und anderen, weiterführenden Schulen sowie Wiederholungskursen), was eine Reduktion von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Eine grosse Anzahl Diensttage wurden im Rahmen von Friedensförderungseinsätzen im Ausland sowie Sicherungseinsätzen im Inland erbracht. Wichtigste Änderung im Vergleich zu 2012 war eine Verlagerung von sogenannten Sicherungseinsätzen hin zu Unterstützungsleistungen für Zivile. Dieser Trend wird sich fortführen, insbesondere weil der Bundesrat Ende Jahr die Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) in Kraft gesetzt hatte. Unter diesen Bestimmungen erbrachte Dienste werden im Ausbildungsdienst erbracht, womit sie nicht mehr als „Einsätze“, sondern eben als Unterstützungsleistungen deklariert werden. Zusammen mit dem Einsatz zu Gunsten des 43. Jahrestreffens des World Economic Forum (WEF) in Davos waren 2013 insgesamt maximal 3 640 Angehörige der Armee im Einsatz (2012: 3 950). 95 127 Diensttage wurden in drei subsidiären Einsätzen geleistet. Neben dem Einsatz am WEF waren dies „AMBA CENTRO“ zum Schutz ausländischer Vertretungen in der Schweiz sowie der Einsatz „TIGER“, dem weitergeführten Teilprogramm zur Luftraumsicherung (Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr). Die Reduktion um gut 25 000 Diensttage ist dem Wegfall der Dienstleistung „LITHOS“ (Unterstützung des Grenzwachtkorps) geschuldet, welche per Ende 2012 eingestellt wurde (zum Auslandeinsatz SWISSCOY vgl. oben)
[15].
[7] BRG 13.020:
BBl, 2013, S. 1885 ff.,
AB SR, 2013, S. 604 ff.;
AB NR, 2013, S. 1682 ff.
[8] Medienmitteilung VBS vom 26.6.13, www.vbs.admin.ch, siehe
SPJ
2010, S. 101;
SPJ 2012, S. 143f.
[9] Mo. 12.3983:
AB NR, 2013, S. 491 ff. 2009 f.;
AB SR, 2013, S. 791 ff.
[10] Mo. 12.3163 (Bieri):
AB SR, 2012, S. 364 ff. und
AB SR, 2013, S. 48; Po. 12.3744 (Glanzmann) und Po. 12.3745 (Eichenberger):
AB NR, 2012, S. 2253, siehe
SPJ
2012, S. 148.
[11] Mo. 13.3568 (Müller):
AB NR, 2013, S. 1744; BRG 12.101 (KAP):
AB NR, 2013, S. 982 ff., 1905 ff.;
AB SR, 2013, S. 675 ff.; vgl. Teil I, 5 (Öffentliche Finanzen); vgl.
SPJ 2012, S. 210.
[12] Medienmitteilung VBS vom 21.8.13.
[13] BRG: 13.064:
BBl, 2013, S. 6663 ff., 6679 ff.;
AB SR, 2013, S. 1035 ff.
[14] BRG: 13.065:
BBl, 2013, S. 6839 ff., 6855 ff.;
AB NR, 2013, S. 1840 ff.
[15]
Schweizer Armee, Einsatzbilanz 2013.
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