Année politique Suisse 2013 : Economie
Politique économique générale
Le produit intérieur brut de la Suisse a progressé de deux pourcents au cours de l’année sous revue. – Dans le cadre du projet Swissness, les chambres fédérales se sont mises d’accord sur les critères permettant une meilleure protection de la « marque suisse ». – Le Conseil des Etats a adopté une révision de la loi sur les cartels. – Le peuple suisse a accepté l’initiative populaire contre les rémunérations abusives, mais a rejeté l’initiative 1 à12. – En relation avec la révision de la loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP), le parlement a introduit une obligation de plan social s’agissant des licenciements collectifs.
Konjunkturlage und -politik
Entgegen den optimistischen Erwartungen der Konjunkturauguren trat im Berichtsjahr keine Beschleunigung der Weltwirtschaft ein. Gemäss dem Internationalen Währungsfonds (IWF)
verharrte das globale Wirtschaftswachstum auf 3,3%. Im Vorjahr hatte dieses 3,2% betragen. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) der Industriestaaten wuchs um lediglich 1,3%. Die Volkswirtschaften der Europäischen Union (EU) traten an Ort (+0,1%), wobei in der Euro-Zone (EU-17) gar ein BIP-Rückgang von 0,4% resultierte. Zu einer merklichen Verlangsamung kam es in Deutschland, wo das BIP-Wachstum nur noch 0,4% betrug (gegenüber 0,9% im Vorjahr). Während in Frankreich und Österreich (jeweils +0,3%) ebenfalls leicht positive Werte registriert wurden, verblieben die südeuropäischen Volkswirtschaften in einer tiefen Krise. So schrumpfte Spanien um 1,2%, Portugal um 1,6%, Italien um 1.9% und Griechenland gar um 3,7%. Weit dynamischer entwickelten sich die Vereinigten Staaten. Nicht zuletzt dank einer robusten Konsumnachfrage und dem sich weiter erholenden Immobilienmarkt wuchs die US-Wirtschaft um 1,9% (gegenüber 2,3% im Vorjahr). Für eine Wachstumsdelle sorgte im letzten Quartal allerdings der auf Bundesebene ausgetragene Budgetstreit. Da sich die beiden Parlamentskammern nicht auf eine Erhöhung der Schuldenobergrenze einigen konnten, kam es am 30. September zu einem so genannten “government shutdown“. Rund 800 000 Staatsangestellte wurden in unbezahlte Zwangsferien geschickt. Am 16. Oktober konnte der Haushaltsnotstand beendet werden, als sich im Repräsentantenhaus eine im Senat ausgearbeitete Kompromisslösung durchsetzte. Die japanische Volkswirtschaft wies ihrerseits eine Wachstumsrate von 1,7% aus, die in erster Linie dank einer expansiven Geldpolitik und steigenden Exporten zu Stande kam. Das aggregierte Bruttoinlandprodukt der Schwellen- und Entwicklungsländer stieg um 4,7%. Als Wachstumstreiber erwiesen sich vor allem die asiatischen Schwellenländer sowie die Länder der südlichen Sahara, deren Wirtschaftsleistung insgesamt um 5,4% expandierte
[1].
Gemäss der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nahm die
Arbeitslosigkeit im Berichtsjahr leicht zu. 2013 waren weltweit 203 Millionen Personen arbeitslos gemeldet, was einem Anstieg um 5 Millionen entsprach. Die Arbeitslosenquote betrug rund 6%. Nach Schätzungen der Uno-Organisation lag die tatsächliche Arbeitslosenrate allerdings noch um einiges höher, da Personen, welche die Arbeitssuche aufgegeben hatten, in den ILO-Statistiken nicht berücksichtigt waren. Allein im Jahre 2013 hätten 23 Millionen Personen die Arbeitssuche aufgegeben. Am stärksten nahm die Zahl der Arbeitslosen in den Ländern Ost- und Südostasiens zu. 45% aller neuen Arbeitsuchenden entfielen auf Arbeitskräfte dieser Staaten. An zweiter Stelle folgten die afrikanischen Staaten südlich der Sahara und die Länder des südlichen Europas. Vom Anstieg der Arbeitslosenzahlen kaum betroffen waren dagegen die Staaten Lateinamerikas. Als beunruhigend erachtete die ILO die Tatsache, dass von der Arbeitslosigkeit weiterhin besonders viele junge Arbeitskräfte betroffen waren. In der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen waren Ende Berichtsjahr 74,5 Millionen Personen auf Arbeitssuche, was einer Rate von 13% entsprach. Besonders weit verbreitet war die Arbeitslosigkeit weiterhin unter jungen Arbeitskräften in Südeuropa, in den nordafrikanischen Staaten, dem Nahen Osten und in Teilen Lateinamerikas und der Karibik. Nach Berechnungen von Eurostat verharrte die Arbeitslosigkeit in Europa auf einem hohen Niveau. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote der EU war am Ende des Berichtsjahres mit 10,7% identisch zum Vorjahreswert. Unter den Mitgliedsstaaten verzeichneten Österreich (4,9%), Deutschland (5,1%) und Luxemburg (6,2%) die niedrigsten Raten. Die höchsten Arbeitslosenquoten waren in Griechenland (27,8%) und Spanien (25,8%) zu beklagen
[2].
Die
Inflation liess im Berichtsjahr nach. Die Teuerungsraten in den Industriestaaten nahmen gegenüber dem Vorjahr von 2,3% auf 1,6% ab. Die Verbraucherindizes stiegen sowohl in den USA als auch in der Europäischen Union um 1,5%, während sich die Preise in Japan um 0,4% verteuerten. Der Erdölpreis zeichnete sich durch eine stabile Entwicklung aus. Auf dem Weltmarkt betrug der Jahresdurchschnittskurs für das Barrel der Sorte Brent 106 US-Dollar
[3].
Die Rohstoffbranche war in den vergangenen Jahren zunehmend in die Kritik geraten. Ende März verabschiedete der Bundesrat den
“Grundlagenbericht Rohstoffe“, der unter der Co-Leitung von drei Departementen (EDA, EFD und WBF) erstellt wurde. Darin wurde die volkswirtschaftliche Bedeutung des Sektors unterstrichen. Die Schweiz hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem der bedeutendsten Handelsplätze von Rohstoffen entwickelt. Gegen 500 Firmen waren in diesem Bereich tätig. Sie beschäftigten rund 10 000 Personen und waren vor allem in der Genferseeregion, in Zug und im Tessin domiziliert. Die Branche erwirtschaftete Nettoeinnahmen von rund 20 Milliarden Franken, was 3,5% des Bruttoinlandprodukts (BIP) entsprach. Mit diesem Anteil überflügelte sie den Tourismus (2,7%) oder den Bankensektor (2,6%). Im Zusammenhang mit dem Abbau von Rohstoffen verwies der Grundlagenbericht auf eine ganze Reihe von Problembereichen: Korruption, Umweltschädigungen, Menschenrechtsverletzungen, illegaler Goldabbau, Finanzierung von lokalen Konflikten und Steuervermeidung. Der Bericht benannte drei politische Handlungsfelder: Erstens erhöhte Standards der Transparenz und Rechenschaftspflicht, zweitens eine Stärkung der Kapazität der Entwicklungsländer im Hinblick auf die Besteuerung, die Rechtsdurchsetzung und die Kontrolle durch die Parlamente und die Öffentlichkeit und drittens neue Gesetze nach internationalem Standard, um multinationale Unternehmen auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutz und sozial fairen Normen zu verpflichten. Der Bundesrat sprach sich gegen sektorspezifische Regulierungen aus. Er kündigte jedoch an, eine Vernehmlassungsvorlage zu prüfen
[4].
In diesem Zusammenhang überwies der Nationalrat in der Sommersession ein Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (APK-NR), das den Bundesrat damit beauftragte, einen Bericht bezüglich der
Transparenz im Schweizer Rohstoffsektor zu erarbeiten. Die Landesregierung sollte der Frage nachgehen, ob in Bezug auf die mögliche Einführung von Transparenzvorschriften der gesamte Schweizer Rohstoffsektor (d.h. sowohl börsenkotierte als auch nichtkotierte Rohstofffirmen sowie Förder- und physische Handelsaktivitäten) einzubeziehen war und wie sich der Bundesrat für globale Transparenzstandards einsetzen konnte
[5].
Die Schweizer Volkswirtschaft entwickelte sich angesichts des schwachen europäischen Konjunkturgangs auch im Jahre 2013 ausgesprochen dynamisch. Gemäss den Ende Februar 2014 vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) publizierten ersten Schätzungen betrug das Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) 2,0%. Im Vorjahr hatte dieses noch 1,0% betragen. Darüber hinaus bestätigte sich, dass die Schweiz zu den wenigen Industriestaaten zählte, die in den zurückliegenden Jahren einen soliden Wachstumspfad einschlagen konnten. Die Prognosen wurden im Verlauf des Berichtsjahres sukzessive nach oben korrigiert. Hauptgrund dafür war die unterschätzte Stärke des Binnenmarkts im Allgemeinen und des Privatkonsums im Besonderen. Letzterer wurde durch die hohe Einwanderung, das niedrige Zinsniveau sowie die negative Teuerungsquoten angekurbelt. Die dynamischen Bauinvestitionen sowie der höhere Staatskonsum wirkten sich ebenfalls positiv auf das Wirtschaftswachstum aus. Im Gegensatz dazu fiel der Beitrag des Aussenhandels am BIP-Anstieg bescheiden aus. Die Erholung des Exportsektors liess auf sich warten. Immerhin setzte sowohl im Tourismus als auch in der Maschinenindustrie im Jahresverlauf eine Aufwärtsbewegung ein. Die Pharmaindustrie und die Uhrenbranche wiesen ihrerseits wie gewohnt solide Wachstumsraten auf [6].Was den
Arbeitsmarkt betrifft, wirkte sich die Wachstumsbeschleunigung positiv auf die Beschäftigung aus. Diese nahm innert Jahresfrist um 1,0% zu, womit die Schweiz im vierten Quartal des Berichtjahres 4,189 Millionen Beschäftigte zählte. Demgegenüber ist von einer steigenden Arbeitslosigkeit zu berichten. Im Jahresdurchschnitt waren bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) 136 524 Arbeitslose gemeldet, was einem Zuwachs von 10 930 Personen entsprach. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich dadurch die Arbeitslosenquote um 0,3 Prozentpunkte auf 3,2%. Die entgegengesetzte Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitslosigkeit wurde mitunter mit dem sogenannten “Mismatch-Phänomen“ zwischen Arbeitsnachfrage und -angebot erklärt. Demnach unterschied sich die Qualifikation der Arbeitssuchenden zu stark vom Profil der ausgeschriebenen Stellen
[7].
In Bezug auf die
Preisentwicklung verzeichnete der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) im Jahre 2013 einen leichten Rückgang von 0.2%. Somit resultierte wie im Vorjahr (-0,7%) eine negative Jahresteuerung. Der Hauptgrund dafür lag erneut im starken Franken, der vor allem gegenüber dem US-Dollar stärker tendierte. Diese Entwicklung führte zu einer Verbilligung der Importe
[8].
Aufgrund des anhaltend positiven Wirtschaftswachstums wurden im Berichtsjahr auf Bundesebene keine bedeutenden konjunkturpolitischen Geschäfte behandelt.
Strukturpolitik
Der Nationalrat setzte sich in der Frühjahrssession erneut mit der
Swissness-Vorlage auseinander. Im Vordergrund der Differenzbereinigung des Markenschutzgesetzes standen die genauen Kriterien, die zur Anwendung gelangen sollten, damit bestimmte Produkte in den Genuss der geographischen Herkunftsbezeichnung kamen. Im Bereich der Lebensmittel räumte die grosse Kammer eine gewichtige Differenz aus, indem sie auf die Linie des Ständerats einschwenkte: Mit einer Mehrheit von 107 zu 80 Stimmen entschied der Nationalrat, dass mindestens 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen musste, damit Lebensmittel als Schweizer Produkte galten. Ausgenommen von dieser Regelung waren Rohstoffe, die nicht in der Schweiz produziert werden konnten (z. B. Kakao) oder temporär nicht zur Verfügung standen. Somit verabschiedete sich der Nationalrat von seinem im Vorjahr beschlossenen Modell, das von der verarbeitenden Nahrungsmittelindustrie bevorzugt wurde. Dieses sah eine Unterscheidung zwischen wenig und stark verarbeiteten Lebensmitteln vor, wobei für Letztere ein Mindestanteil von lediglich 60 Prozent vorgesehen war. Für Aufsehen sorgte eine Sonderregelung in Bezug auf die Milchprodukte. Der Nationalrat entschied sich mit 128 zu 56 Stimmen, dass diese nur dann als einheimisch gelten würden, wenn die verwendete Milch ausschliesslich aus der Schweiz stammte. Bei den Industrieprodukten hielt der Nationalrat an seiner ursprünglichen Forderung nach einem Schwellenwert von 60 Prozent der Herstellungskosten fest, wobei die Kosten für Qualitätssicherung und Zertifizierung darin berücksichtigt werden konnten. Der Ständerat hatte sich im vergangenen Jahr für einen Anteil von 50 Prozent entschieden, der auch die Forschungs- und Entwicklungskosten einschloss. Diese Schwellenwerte gaben Anlass zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen den betroffenen Industriezweigen. So drohte die Fédération horlogère (FH), der Dachverband der Uhrenindustrie, anfangs März aus der Economiesuisse auszutreten, da sich Letztere für die weniger strikte Variante von 50 Prozent eingesetzt hatte. In der Sommersession folgte der Ständerat bezüglich der Industrieprodukte der strikteren Version des Nationalrats. Mit 22 zu 21 Stimmen kam dieser Entscheid hauchdünn zu Stande. Somit konnte die letzte bedeutende Differenz bereinigt werden. Zudem sprach sich die kleine Kammer bei den Milchprodukten in Übereinstimmung mit dem Nationalrat zu Gunsten der einheimischen Landwirtschaft aus. Demnach mussten 100 Prozent des Rohstoffs Milch Schweizerischer Herkunft sein. Im Rahmen der Schlussabstimmungen wurde das Markenschutzgesetz im Nationalrat mit 135 zu 47 und im Ständerat mit 26 zu 13 Stimmen angenommen. Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der dazu aufgerufen hatte, die Vorlage abzulehnen, verzichtete darauf, das Referendum zu ergreifen. Weit weniger umstritten erwies sich mit der Revision des Wappenschutzgesetzes der zweite Bestandteil der Swissness-Vorlage. Diese bezweckt eine Legalisierung der Verwendung der Schweizer Fahne und des Schweizerkreuzes auf Produkten von Unternehmen, welche die im Rahmen des Markenschutzgesetzes festgelegten Herkunftskriterien erfüllten. In der Schlussabstimmung wurde das Wappenschutzgesetz im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit nur einer einzigen Gegenstimme gutgeheissen
[9].
Im Zusammenhang mit den Beratungen über die Swissness-Vorlage nahm der Nationalrat in der Frühjahrssession eine Motion der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen (RK-SR) zur
geographischen Herkunftsbezeichnung im Rahmen von internationalen Verträgen an. Die kleine Kammer schwächte den Text des Vorstosses, der im vergangenen Jahr vom Ständerat gutgeheissen wurde, allerdings ab, indem sie an Stelle einer zwingenden eine dispositive Formulierung wählte. Demnach hatte der Bundesrat beim Abschluss von Freihandelsabkommen sowie von bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträgen „nach Möglichkeit“ die Verwendung von geografischen Herkunftsbezeichnungen zu regeln. Dieser Modifikation stimmte im Juni des Berichtsjahrs der Ständerat zu
[10].
Der Nationalrat überwies in der Sommersession eine Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats (SiK-SR), die den Bundesrat mit der Registrierung der Marken
„Swiss Army“, „Swiss Military“ und „Swiss Air Force“ sowie anderer Bezeichnungen der Truppengattungen der Schweizer Armee beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum (IGE) beauftragte. Der Ständerat hatte sich bereits im Dezember des Vorjahres für diesen Vorstoss ausgesprochen
[11].
Die Schweizerische Bundeskanzlei gab im Mai bekannt, dass die im November 2011 lancierte
Volksinitiative „für eine Wirtschaft zum Nutzen aller“ nicht zu Stande gekommen war.
Das Begehren hätte eine radikale Wende zu Gunsten einer Wirtschaftsordnung vorgeschlagen, welche die Umwelt und die lokalen gesellschaftlichen Strukturen berücksichtigen sollte
[12].
Aufgrund der Ergebnisse einer externen Evaluation zu den
Steuererleichterungen im Bereich der Regionalpolitik beauftragte der Bundesrat im Oktober das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), eine entsprechende Reform auf Verordnungsstufe vorzubereiten. Der Bund hatte von 2000 bis 2012 rund 450 Verfügungen für Steuererleichterungen von Firmen erlassen. Der Evaluationsbericht kam zum Schluss, dass jene Projekte, die im Jahre 2010 in den Genuss des Förderinstruments kamen, insgesamt 12 000 Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen geschaffen hatten. Für die betroffenen Regionen war die damit verbundene Wertschöpfung bedeutsam. Der Bericht empfahl jedoch, eine betragsmässige Obergrenze einzuführen, um übermässige Steuererleichterungen pro Arbeitsplatz zu vermeiden. In der Tat sparten drei Unternehmungen insgesamt über drei Milliarden Franken Bundessteuern, womit sie 70% der Rabatte abschöpften, die im Rahmen der direkten Bundessteuer gewährt wurden
[13].
Im Dezember genehmigte der Bundesrat einen Bericht über die
Regulierungskosten, die auf Stufe der Unternehmungen anfielen. Die höchsten Kosten von über einer Milliarde Franken pro Jahr wurden in den Bereichen Mehrwertsteuer, Rechnungslegung und Revisionsaufsicht, Baurecht, Umweltrecht und Arbeitssicherheit ausgemacht. Tiefe Kosten verzeichneten dagegen die Unternehmensstatistik sowie die Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen. Der Bundesrat präsentierte 32 Massnahmen, die eine Senkung der Regulierungskosten beabsichtigten, ohne den Nutzen der verschiedenen Regulierungen in Frage zu stellen. Ein hohes Einsparpotential von mehreren 100 Millionen Franken sah die Landesregierung in der Etablierung eines Einheitssteuersatzes bei der Mehrwertsteuer sowie in der Harmonisierung der Baurechtsvorschriften
[14].
Gemäss einer im Juni des Berichtsjahres von der Credit Suisse veröffentlichten Studie mussten sich in den kommenden fünf Jahren 22 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) mit einer
Nachfolgeregelung befassen. Vor diesem Hintergrund überwiesen die eidgenössischen Räte im Verlauf der Sommersession zwei Motionen, die im Rahmen des Firmenrechts eine entsprechende Vereinfachung bezweckten. Nach der Zustimmung der kleinen Kammer im vergangenen Jahr fand eine Motion Rime (svp, FR) auch im Ständerat eine Mehrheit. Um den Fortbestand vor allem der kleinen und mittleren Unternehmungen (KMU) zu erleichtern, zielte der Vorstoss auf eine Lockerung der Firmennamenregelung ab. Bis anhin musste bei Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Kommanditaktiengesellschaften der Namen der Inhaberin oder des Inhabers der Einzelfirma bzw. die Namen der unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter der Personengesellschaften Teil des Firmennamens sein. Die Motion forderte, dass der Firmenname ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betraf, fortbestehen konnte. Der Nationalrat nahm seinerseits eine Motion Bischof (cvp, SO) an, welche die identische Zielsetzung verfolgte. Der Ständerat hatte sich bereits im Vorjahr für dieses Geschäft ausgesprochen
[15].
Basierend auf einem Bericht über das
gewerbeorientierte Bürgschaftswesen zog der Bundesrat im November eine positive Bilanz zur Wirkung dieses KMU-Förderinstruments. Ende 2012 konnten 1660 kleine und mittlere Unternehmen von einer Bürgschaft und damit von einem erleichterten Zugang zu Bankkrediten profitieren, was einem Volumen von 218 Millionen Franken entsprach. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) schufen Unternehmen mit Bürgschaften nach dem Antrag im Durchschnitt knapp 4,5 Arbeitsplätze. Aufgrund dieser Resultate gab der Bundesrat bekannt, dass er am bestehenden System festhalten wollte
[16].
Der Bundesrat kündigte Ende Juni an, den Schweizer Tourismus mit einem
Impulsprogramm für die Periode 2016-2019 zu unterstützen. Ein Bericht über die strukturelle Situation zeigte, dass die Branche mit einer deutlich schwächeren Nachfrage konfrontiert war. Zwischen 2008 und 2012 nahm die Zahl der Hotelübernachtungen um sieben, im Alpenraum gar um 13 Prozent ab. Der Bericht kam zum Schluss, dass die Schweizer Tourismusbranche im internationalen Vergleich zu teuer, zu wenig ausgelastet und zu kleinräumig organisiert war. 90 Prozent der Hotels beherbergten weniger als 50 Betten, und um die Tourismusförderung kümmerten sich landesweit 561 Organisationen. Der Bundesrat widersetzte sich der Idee, eine staatliche Tourismusbank nach österreichischem Vorbild aufzubauen. Nicht zuletzt aufgrund der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahre 2012, welche die strukturellen Schwierigkeiten im Tourismus verschärft hätten, wollte er dem Parlament jedoch ein Massnahmenpaket vorlegen. Das gewichtigste Element des Impulsprogramms betraf die Verwendung von 200 Millionen Franken aus der Neuen Regionalpolitik (NRP). Darüber hinaus schlug der Bundesrat vor, die Mittel der Agentur “Innotour“, welche Innovationen und Wissensaufbau im Tourismus unterstützte, um 10 auf 30 Millionen Franken aufzustocken. Zusätzlich zum Impulsprogramm gab der Bundesrat bekannt, dass er im Zusammenhang mit der Zweitwohnungsinitiative den finanziellen Spielraum der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) vergrössern wollte, indem das vom Parlament im Jahre 2011 bewilligte und auf Ende 2015 befristete Zusatzdarlehen von 100 Millionen Franken bis Ende 2019 verlängert werden sollte. Die Branchenorganisationen (Schweizer Tourismus-Verband, Gastrosuisse, Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz und die Seilbahnen Schweiz) begrüssten die Stossrichtung der bundesrätlichen Vorschläge
[17].
Das Parlament überwies eine Motion Abate (fdp, TI), die eine
Anpassung der zweiten Verordnung zum Arbeitsgesetz an die Bedürfnisse des Fremdenverkehrs verlangte. Dadurch sollten die Bestimmungen über die Sonntagsarbeit für Einkaufszentren in Tourismusgebieten gelockert werden. Hintergrund war ein Streit um den Outlet “Fox Town“ in Mendrisio (TI), wo der Kanton und die Gewerkschaften 16 Jahre lang rechtswidrig Sonntagsarbeit zuliessen. Nach der Zustimmung durch den Ständerat im Vorjahr vereinigte der Vorstoss auch im Nationalrat eine Mehrheit auf sich. Dabei setzten sich in der Frühjahrssession die Bürgerlichen gegen den Widerstand der Ratslinken mit 121 zu 56 Stimmen durch
[18].
Über die weiteren Liberalisierungsvorlagen im Bereich der Ladenöffnungszeiten berichten wir im Teil I, 7a (Temps du travail).
Die Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen wird im Teil I, 5 (Indirekte Steuern) behandelt.
Im Februar des Berichtsjahres legte der Bundesrat die Eckwerte des
künftigen Geldspielgesetzes fest. Nachdem im Vorjahr der direkte Gegenentwurf zur Volksinitiative „für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls“ von Volk und Ständen angenommen worden war, nahm das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zusammen mit den Kantonen, der Geldspielbranche sowie der Suchtprävention die Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung in Angriff. Dabei sollte das Lotteriegesetz aus dem Jahre 1923 totalrevidiert und mit dem Spielbankengesetz zusammengeführt werden. Ein zentrales Anliegen betraf eine wirksamere Bekämpfung der Spielsucht. Die Veranstalter von Geldspielen sollten dazu verpflichtet werden, geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen, um die Wahrscheinlichkeit einer Spielsucht zu verringern. Dabei sollte ein neues, unabhängiges und aus Fachleuten bestehendes Organ die Veranstalter beraten und die Aufsichtsbehörden in ihrer Arbeit unterstützen. Ausserdem wollte die Landesregierung unter gewissen Bedingungen das bestehende Verbot von Online-Casinospielen lockern. Geldspiele sollten also auch im Internet angeboten werden dürfen. Schliesslich setzte sich der Bundesrat zum Ziel, die Ungleichbehandlung der Besteuerung von Geldspielgewinnen zu beseitigen. Während Gewinne aus Lotterien und Wetten bisher versteuert werden mussten, waren Spielgewinne, die in Casinos erzielt wurden, steuerfrei. Der Bundesrat schlug vor, die Besteuerung von Geldspielgewinnen generell aufzuheben. Dank des daraus entstehenden Attraktivitätsgewinns der Geldspiele in der Schweiz erhoffte er sich eine Kompensation der unmittelbar anfallenden Steuerausfälle. Entgegen der ursprünglichen Planung schickte der Bundesrat den Vorentwurf nicht mehr im Jahre 2013 in die Vernehmlassung
[19].
Im Rahmen der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat Lehmann (cvp, BS), das den Bundesrat beauftragte, in der Botschaft zum neuen Geldspielgesetz den in der Schweiz geltenden
Schutz vor Spielsucht mit jenem des grenznahen Auslands zu vergleichen
[20].
Wettbewerb
Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession des Berichtsjahres als Erstrat mit der
Revision des Kartellgesetzes. Auf institutioneller Ebene erteilte die kleine Kammer der vom Bundesrat vorgeschlagenen Schaffung einer Gerichtsinstanz eine Abfuhr. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war die Befürchtung einer Verlängerung der Verfahren. Stattdessen beschloss der Ständerat eine Professionalisierung und Verkleinerung der Wettbewerbskommission (WEKO). Das zwölfköpfige Gremium, in dem bis anhin auch Vertreter von vier Verbänden (Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Stiftung für Konsumentenschutz) Platz nahmen, sollte auf fünf unabhängige Sachverständige reduziert werden. In Bezug auf das Teilkartellverbot, d.h. die Grundsatzverbote von Preis-, Mengen- und Gebietsabreden zwischen Konkurrenten (Horizontalabreden) sowie von vertikalen Preisbindungen und Gebietsabschottungen zwischen Produzenten und Händlern (Vertikalabreden) folgte die kleine Kammer den bundesrätlichen Anträgen. Der Ständerat sprach sich bei den Vertikalabreden dafür aus, im Einzelfall abweichende Rechtfertigungsmöglichkeiten zuzulassen, sofern von solchen Abreden eine effizienzsteigernde Wirkung ausging. Entgegen dem Vorschlag des Bundesrats sollte die Beweisführung jedoch nicht den Unternehmen, sondern der Wettbewerbsbehörde obliegen. Ausserdem legte der Ständerat fest, dass wettbewerbsfördernde Arbeitsgemeinschaften und Poolverträge weiterhin zulässig bleiben sollten. Diese Kooperationsformen waren in der Baubranche und in der Versicherungsbranche häufig anzutreffen. Schliesslich sollten Bagatellfälle nicht von der WEKO aufgegriffen werden. Für eine Überraschung sorgte die Annahme eines Minderheitsantrags Hess (fdp, OW). Dieser sah – im Sinne einer im Vorjahr vom Nationalrat angenommenen Motion Birrer-Heimo (sp, LU) – vor, dass Lieferanten aus OECD-Ländern ihre Schweizer Kunden zu den dort üblichen Bedingungen beliefern mussten. Dieser Entscheid, der die Bekämpfung der “Hochpreisinsel Schweiz“ bezweckte, kam deutlich mit 25 zu 12 Stimmen zu Stande. Vertreter der unterlegenen Kommissionsmehrheit machten vergebens darauf aufmerksam, dass ein solcher Lieferzwang für ausländische Unternehmen ohne Schweizer Niederlassung kaum durchsetzbar war und der international gängigen Praxis widersprach. Nicht zuletzt aufgrund des Umstandes, dass der Ständerat die Vorlage in gewissen Bereichen grundlegend verändert und somit neue Fragen aufgeworfen hatte, beschloss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) im April, den Eintretensentscheid zu vertagen und weitere Abklärungen durchzuführen. Dies betraf vor allem den Umbau der Wettbewerbskommission und die Frage des Lieferzwangs. In der Presse wurde dies als Verzögerungstaktik einer aus Gewerbe- und Gewerkschaftsvertretern bestehenden unheiligen Allianz interpretiert. Im Oktober gab die WAK-NR bekannt, dass sich eine Mehrheit von 13 zu 9 Kommissionsmitgliedern gegen das vom Ständerat beschlossene Teilkartellverbot ausgesprochen hatte. Ein Gelingen der Gesetzesrevision erschien somit zunehmend ungewiss
[21].
In der Frühjahrssession lehnte der Ständerat eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) ab, die sich auf
Preisdifferenzierungen durch ausländische Anbieter bezog. Der Vorstoss, der im Jahr 2011 im Nationalrat eine Mehrheit erreicht hatte, wollte im Kartellgesetz den Grundsatz verankern, wonach sich Unternehmen unzulässig verhielten, wenn sie ihre Markenprodukte im Ausland zu tieferen Preisen vertrieben als in der Schweiz. Da dieses Anliegen vom Ständerat im Rahmen der Kartellgesetzrevision berücksichtigt wurde (siehe oben), erwies sich dieser Entscheid in der kleinen Kammer als unumstritten
[22].
Im Mai unterzeichnete die Schweiz ein
Wettbewerbsabkommen mit der EU. Dieses regelte die Zusammenarbeit zwischen den Wettbewerbsbehörden der beiden Vertragsparteien, ohne dass das Wettbewerbsrecht harmonisiert wurde. Das Abkommen setzte sich einen wirksameren Vollzug zum Ziel, indem es die gegenseitige Mitteilung von entsprechenden Massnahmen und die Koordinierung von miteinander verbundenen Sachverhalten ermöglichte. Darüber hinaus sollten im Falle von parallelen Untersuchungsverfahren die Schweizerische Wettbewerbskommission (WEKO) und die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission vertrauliche Informationen und Beweismittel austauschen können. Bis dato konnten die Wettbewerbsbehörden davon nur unter Einverständnis der von einem Verfahren betroffenen Unternehmen Gebrauch machen. Bevor der Vertrag in Kraft treten konnte, mussten das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedsstaaten sowie die eidgenössischen Räte dem Abkommen zustimmen. Nur wenige Tage nach Bekanntgabe des Vertragsabschlusses verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft. Darin vertrat die Landesregierung unter anderem die Ansicht, dass das Abkommen einen Beitrag zur Bekämpfung der “Hochpreisinsel Schweiz“ leisten würde. In der Herbstsession genehmigte der Nationalrat das Wettbewerbsabkommen mit 128 zu 44 Stimmen. Einzig die Fraktion der SVP sprach sich dagegen aus. Der Entscheid des Ständerats war am Jahresende noch hängig
[23].
Die Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen
Notaren führte im Berichtsjahr zu einer Uneinigkeit zwischen der Wettbewerbskommission (WEKO) und den Kantonen. Das Tätigkeitsgebiet von inländischen Notaren war auf ihren jeweiligen Kanton beschränkt. Gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union und das Berufsqualifikationsgesetz konnten derweil Notare aus der EU die schweizweite Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen. Dieser Umstand führte zu einer Inländerdiskriminierung, was gegen das Binnenmarktgesetz verstiess. Vor diesem Hintergrund eröffnete die Wettbewerbskommission (WEKO) im März des Berichtsjahrs eine Untersuchung, welche die Freizügigkeit der Notare ins Auge fasste. Im Rahmen einer Vernehmlassung wurden die Kantone sowie die betroffenen Bundesstellen zu einer Stellungnahme eingeladen. Im Oktober informierte die WEKO die Kantone und den Bundesrat über die Ergebnisse ihrer Untersuchung. Die Wettbewerbskommission empfahl den Kantonen, gleichwertige Ausbildungen von freiberuflichen Notaren aus anderen Kantonen anzuerkennen. Einschränkende Massnahmen wie Wohnsitzpflichten, Gegenrechtsbestimmungen oder Staatsbürgerschaftserfordernisse sollten aufgehoben werden. Ferner sollten Kantone mit Amtsnotariat bei der Stellenbesetzung auch ausserkantonal ausgebildete Notare berücksichtigen. Die Kantone sprachen sich grossmehrheitlich gegen die Marktöffnung aus. Sie waren der Auffassung, dass die Ausdehnung der Freizügigkeit in ihren Kompetenzbereich eingriff und vertiefte Kenntnis über die lokalen Gegebenheiten notwendig waren, um öffentliche Beurkundungen durchzuführen
[24].
Im April veröffentlichte das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) eine Studie zu den Auswirkungen der
Revision des Bundesgesetzes über technische Handelshemmnisse (THG). Die Teilrevision des THG stand im grösseren Rahmen der Bestrebungen des Bundesrates, den Wettbewerb im Binnenmarkt Schweiz zu stärken. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, wonach Produkte automatisch in der Schweiz zugelassen waren, die nach den nationalen Vorschriften eines EU-/EWR-Staates hergestellt wurden, sollte ein tieferes Preisniveau zum Vorteil der KonsumentInnen und der Schweizer Exportfirmen erzielt werden. Die Studie des SECO konnte im Rahmen eines Vergleichs von 150 Produkten in der Schweiz gegenüber den vier Nachbarländern Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich aber keine signifikante Preisreduktion nachweisen. Der dominante Einfluss der Aufwertung des Schweizer Frankens auf die relativen Preise stellte für die Auswertung allerdings eine erhebliche Erschwernis dar
[25].
Für Aufsehen sorgten im Juni die Ergebnisse eines unter der Federführung von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union (EU), durchgeführten
Preisvergleichs von Gütern und Dienstleistungen. Demnach lag das Schweizer Preisniveau im Jahre 2012 im Durchschnitt 58 Prozent über dem EU-Mittel und rund 45% über jenem der vier Nachbarländer und der drei Benelux-Staaten. Öffentliche Dienstleistungen lagen in der Schweiz 90 Prozent über dem EU-Durchschnitt, während Bildungsdienstleistungen gar mehr als 2,5 Mal teurer waren
[26].
Im Jahre 2005 hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Lustenberger (cvp, LU) Folge gegeben, die bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Berücksichtigung der
Ausbildung von Lehrlingen als Kriterium forderte. Der Gesetzesentwurf eine entsprechende Änderung von Artikel 21 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor. Im März des Berichtsjahres gab die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) die Ergebnisse der Vernehmlassung bekannt. Die Mehrheit der konsultierten Kantone, Parteien und weiteren interessierten Organisationen stand der Vorlage positiv gegenüber. Allerdings waren sich die Wirtschaftsverbände uneinig. Während der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) das Ansinnen begrüsste und darin eine Stärkung der dualen Berufsbildung sah, sprach sich der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) gegen den Gesetzesentwurf aus, da dieser seines Erachtens wettbewerbsverzerrende Anreize setzte. Im Mai nahm die WAK-NR mit 19 zu 6 Stimmen den Vorentwurf an. Die Behandlung des Geschäfts wurde im Nationalrat auf die Frühjahrssession 2014 angesetzt
[27].
Wie der Nationalrat im Vorjahr sprach sich auch der Ständerat für eine Motion Hodgers (gp, GE) aus, die Massnahmen zur
Verbesserung der Chancengleichheit zwischen den verschiedenen Sprachregionen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund verlangte, ohne dabei die Qualität der Dienstleistungen in Frage zu stellen. Der in der Herbstsession überwiesene Vorstoss ging auf statistische Erhebungen des Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) zurück, die erhebliche sprachregionale Unterschiede bei der Vergabe von Bundesaufträgen dokumentiert hatten
[28].
Im Januar stellte das Inkassounternehmen Intrum Justitia den “Radar Konsum und Verschuldung 2013“ vor. Die Studie widmete sich dem Verschuldungsrisiko der in der Schweiz wohnhaften KonsumentInnen. Sie kam zum Schluss, dass ein stabiles soziales Netzwerk, eine gute Ausbildung und ein zunehmendes Alter die Zahlungsmoral erhöhten. In geographischer Hinsicht zeigte sich, dass die BewohnerInnen der Agglomeration eine höhere Wahrscheinlichkeit aufwiesen, die Rechnungen zu begleichen als jene der Städte [29].Das Berichtsjahr wurde vom sogenannten “Pferdefleischskandal“ überschattet. In verschiedenen europäischen Ländern wurden in Lebensmitteln, die als Rindfleischprodukte deklariert waren, bis zu 100 Prozent Pferdefleisch und andere Fleischsorten nachgewiesen. Betroffen waren vorwiegend Tiefkühlprodukte wie Lasagne und Saucen. In der Schweiz wurden alle grossen Detailhandelsketten (Migros, Coop, Denner, Aldi, Lidl und Volg) Opfer von falsch deklariertem Fleisch. Als Reaktion auf diesen Skandal sah sich das Parlament im Rahmen der Totalrevision des Lebensmittelgesetzes dazu veranlasst, die Deklarationspflichten zu verschärfen. Über dieses Geschäft berichten wir im Teil I, 4c (Agrarpolitik) [30].
Gesellschaftsrecht
Das Berichtsjahr wurde stark durch die Debatte um die Managergehälter geprägt. Dies lag nicht zuletzt im Umstand begründet, dass in diesem Bereich gleich zwei Volksabstimmungen abgehalten wurden. Am 3. März gelangte die Abzocker-Initiative zur Abstimmung. Das bereits im Jahre 2008 von einer Gruppe um den Schaffhauser Unternehmer und späteren Ständerat Thomas Minder eingereichte Begehren enthielt 24 Forderungen, die im Wesentlichen auf eine Stärkung der Aktionärsrechte abzielten. Im Vorjahr hatte sich das Parlament nach langem Feilschen auf einen indirekten Gegenvorschlag geeinigt, der auf Gesetzesstufe der Volksinitiative weit entgegen kam und im Falle eines Neins in Kraft getreten wäre. Unterstützt wurde das Volksbegehren von der SP, den Grünen, der EVP und der CSP sowie einem Teil der Gewerkschaften (Unia, Syna, SEV und Bankpersonalverband). Während sich der Schweizerische Gewerkschaftsbund zu keiner Stimmempfehlung durchringen konnte, gaben Travail Suisse, KV Schweiz und die Schweizerische Kaderorganisation (SKO) Nein-Parolen heraus. Die Wirtschaftsverbände (Economiesuisse, Gewerbeverband und Arbeitgeberverband) sowie die bürgerlichen Parteien (SVP, FDP, CVP, GLP und BDP) sprachen sich ebenfalls gegen die Volksinitiative aus. Bei letzteren stiess die Vorlage an der Basis allerdings auf grosse Sympathien. Vor allem in der SVP und bei den Grünliberalen wichen zahlreiche Kantonalsektionen von der nationalen Parteilinie ab. Das Initiativkomitee verfügte über keinerlei Kampagnenerfahrung und über wenig finanzielle Ressourcen. Diese Makel kompensierte die befürwortende Seite mit viel Engagement. So wurde der partizipative Einbezug der Bevölkerung grossgeschrieben. Noch nie wurde im Rahmen einer eidgenössischen Abstimmungskampagne so konsequent auf die neuen sozialen Medien gesetzt. Zudem profitierte das Anliegen von einem ausgeprägten Empörungspotenzial, und der Initiant Thomas Minder genoss als Unternehmer hohe Glaubwürdigkeit. Die Federführung des gegnerischen Lagers übernahm Economiesuisse. Die üppig ausgestattete Contra-Kampagne stand jedoch unter keinem guten Stern. In die negativen Schlagzeilen geriet der Wirtschaftsdachverband zum Jahresbeginn, als bekannt wurde, dass eine im Dienste von Economiesuisse stehende PR-Agentur Studierende engagiert hatte, um unter falschen Identitäten zu bloggen oder im Internet Leserkommentare gegen die Volksinitiative zu schreiben. Für einigen Wirbel sorgte im Februar ein dreiminütiger Film namens “Grounding 2026“, den der Schweizer Regisseur Michael Steiner im Auftrag von Economiesuisse erstellte hatte, um die Schlusskampagne des Nein-Lagers zu befeuern. Aufgrund der dramatischen Szenen beschloss der Verband schliesslich, das Video nicht auszustrahlen. Darüber hinaus wurde am 15. Februar publik, dass Daniel Vasella, der abtretende Verwaltungsratspräsident des Pharma-Konzerns Novartis, eine Abgangsentschädigung von 72 Millionen Franken erhalten sollte. Obwohl dieser nach wenigen Tagen auf diesen Betrag verzichtete, spielte die öffentliche Empörung dem Pro-Lager in die Hände. Wie aufgrund der Umfrageresultate erwartet werden konnte, wurde die Abzocker-Initiative nach einem äusserst engagierten Abstimmungskampf deutlich angenommen. Sämtliche Stände sowie 67.9% der Partizipierenden stimmten der Vorlage zu. Die Stimmbeteiligung betrug überdurchschnittliche 46%. Die höchsten Ja-Anteile wurden im Kanton Jura (77%) und in Schaffhausen (76%), dem Heimatkanton des Initianten, registriert. Die tiefste Zustimmung verzeichneten die Tiefsteuer-Kantone Obwalden (56%), Nidwalden und Zug (jeweils 58%).
Volksinitiative “gegen die Abzockerei“
Abstimmung vom 3. März 2013
Beteiligung: 46,0%
Ja: 1 615 720 (67,9%) / 20 6/2 Stände
Nein: 762 273 (32,1%) / 0 Stände
Parolen:
– Ja:, SPS, GPS, EVP, CSP.
– Nein: SVP (11)*, FDP(1)*, CVP(1)*, GLP(5)*, BDP, eco, SAV, sgv, TravS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die VOX-Analyse kam zum Schluss, dass sowohl die Sympathisanten der SP (86%) als auch jene der SVP (72%) der Initiative deutlich zustimmten. Während die Basis der CVP unentschlossen war (Ja-Anteil von 53%), lehnten die der FDP nahestehenden Kreise die Vorlage in ihrer Mehrheit ab (Nein-Anteil von 61%). Die Stimmbeteiligung der SP- und der SVP-Wählerschaft übertraf jene der beiden bürgerlichen Mitteparteien deutlich. Somit konnte von einer Demobilisierung der CVP- und FDP-Sympathisanten die Rede sein. Das primäre Motiv der Ja-Stimmenden betraf gemäss der VOX-Analyse das Unverständnis über die Höhe der Managerlöhne. Unter den Initiativgegnern herrschte die Meinung vor, dass der indirekte Gegenvorschlag zu bevorzugen war und dass die Missstände weder mit der Initiative noch mit dem Gegenvorschlag aus der Welt geschafft werden konnten. Der neue Verfassungsartikel musste durch eine Ausführungsgesetzgebung konkretisiert werden. Der Initiativtext sah jedoch vor, dass der Bundesrat innerhalb eines Jahres die 24 Forderungen auf Verordnungsstufe umsetzen musste. Bereits im November setzte die Landesregierung die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften per 1. Januar 2014 in Kraft. Das Initiativkomitee kritisierte die milde Umsetzung der Strafbestimmungen und den Umstand, dass Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung weiterhin in den Genuss von Antrittsprämien und Beratungsmandaten kommen konnten [31].Nachdem Volk und Stände die Abzocker-Initiative angenommen hatten, wiesen die eidgenössischen Räte die sistierte Aktienrechtsrevision in der Sommersession an den Bundesrat zurück. Dies ermöglichte der Landesregierung, dem Parlament zu einem späteren Zeitpunkt eine kohärente Vorlage zu unterbreiten, welche auch die Ausführungsgesetzgebung der Abzocker-Initiative enthalten sollte [32].Erwartungsgemäss empfahl der Ständerat in der Frühjahrssession die Volksinitiative „1:12 - Für gerechte Löhne“ der JungsozialistInnen Schweiz (JUSO) zur Ablehnung und verzichtete darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Im Vorjahr hatte der Nationalrat dieselben Entscheide gefällt. Auch in der kleinen Kammer verlief die Diskussion entlang des Links-Rechts-Grabens. Die bürgerlichen Ständeräte vertraten die Ansicht, dass das Begehren, das den höchsten Lohn in einem Unternehmen auf das Zwölffache des tiefsten Lohnes begrenzen wollte, mit einer liberalen Wirtschaftsordnung nicht vereinbar war. Die Vertreter der Ratslinken erinnerten ihrerseits daran, dass bis vor 20 Jahren die von der Volksinitiative geforderte Lohnspanne in der Schweiz eingehalten wurde und erst danach die Lohnexzesse Einzug gehalten hätten. Am Schluss einer engagierten Debatte sprach sich der Ständerat mit 26 zu 10 Stimmen gegen die Volksinitiative aus, wobei sich die beiden Abgeordneten der Grünliberalen der Stimme enthielten. Der Bundesrat setzte die Abstimmung auf den 24. November des Berichtsjahres an. Wie in der parlamentarischen Phase fand die Volksinitiative lediglich im linken Lager Unterstützung. Neben der JUSO beschlossen die SP, die Grünen, die CSP sowie die meisten Gewerkschaften die Ja-Parole. Für eine Ablehnung der 1:12-Initiative sprachen sich die restlichen Parteien (SVP, FDP, CVP, GLP, BDP und EVP) sämtliche Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sowie der Arbeitnehmerverband Angestellte Schweiz aus. Aufgrund des unglücklichen Agierens von Economiesuisse im Rahmen des Abstimmungskampfs zur Abzocker-Initiative führte offiziell der Schweizerische Gewerbeverband die gegnerische Koalition an. Diese erwies sich als stabil. Auch der Umstand, dass keine Kantonalsektion der ablehnenden Parteien von der nationalen Parteilinie abwich, ermöglichte ein geschlossenes Auftreten. Die APS-Inserateanalyse kam zum Schluss, dass die befürwortende Seite argumentativ auf zwei Aspekte setzte. Zum einen schrieb sie sich die Bekämpfung der Lohnexzesse auf die Fahne, zum anderen thematisierte sie mit der Lohngerechtigkeit die Problematik der unteren Saläre. Somit standen für das Pro-Lager sowohl die “1“ als auch die “12“ im Vordergrund. Um die Stimmbürgerschaft von einem Nein zu überzeugen, hoben die Initiativgegner anti-etatistische Botschaften hervor und warnten vor Steuerausfällen bzw. Mindereinnahmen bei den Sozialversicherungen. Dabei stach ins Auge, dass das Contra-Lager sprachregional unterschiedliche Gewichtungen vornahm. In der Deutschschweiz spielte der Antietatismus und in der Romandie das Argument der Steuerausfälle eine grössere Rolle. Die Initiativegegner vernachlässigten die italienischsprachige Schweiz stark. Am Ende einer langen, intensiven und lebhaften Abstimmungskampagne fiel das Verdikt klar aus: 65,3% der teilnehmenden Stimmbevölkerung und alle Stände lehnten die Volksinitiative ab. Die Zustimmung war in der lateinischen Schweiz bedeutend höher als in der Deutschschweiz. Am knappsten wurde die 1:12-Initiative in den Kantonen Tessin (51%) und Jura (52%) verworfen. Die stärkste Ablehnung war in der Zentralschweiz auszumachen, insbesondere in den Tiefsteuerkantonen Zug, Schwyz (jeweils 77%) und Nidwalden (75%).
Volksinitiative “1:12 – Für gerechte Löhne“
Abstimmung vom 24. November 2013
Beteiligung: 53,0%
Ja: 955 155 (34,7%) / 0 Stände
Nein: 1 797 110 (65,3%) / 20 6/2 Stände
Parolen:
– Ja:, SPS, GPS, CSP, SGB.
– Nein: SVP , FDP, CVP, GLP, BDP, EVP, eco, SAV, sgv.
Gemäss der VOX-Analyse war der Graben zwischen links und rechts ausgerichteten Bürgerinnen ausgeprägt. Die Sympathisanten der Parteien des linken Spektrums stimmten der Vorlage grossmehrheitlich zu, während jene der bürgerlichen Mitteparteien sowie der SVP die Volksinitiative ebenfalls mit deutlichen Mehrheiten verwarfen. In Bezug auf die Stimmmotive wies die Befragung nach, dass die meisten Stimmenden ein Nein in die Urne legten, weil sie der Ansicht waren, dass im Falle einer Annahme des Begehren der JUSO negative ökonomische Konsequenzen zur Folge gehabt hätte [33].In der Sommersession stimmten der Nationalrat und der Ständerat zwei gleich lautenden Postulaten zu, die den Bundesrat damit beauftragten, über eine allfällige Modernisierung des Obligationenrechts Bericht zu erstatten. Die Postulate Caroni (fdp, AR) und Bischof (cvp, SO) luden die Landesregierung ein, einen Entwurf für einen benutzerfreundlichen Allgemeinen Teil des Schweizerischen Obligationenrechts (OR AT) vorzulegen. Als Grundlage konnten nach Ansicht der Postulanten die Vorarbeiten von Juristen dienen, die im Rahmen eines Projekts des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) unter dem Namen „OR 2020“ entstanden waren [34].Im Verlauf des Berichtsjahrs nahmen beide Parlamentskammern eine Motion Bischof (cvp, SO) an, die auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) abzielte. Mit der Überweisung erhielt der Bundesrat den Auftrag, die notwendigen rechtlichen, organisatorischen und technischen Vorkehrungen zu treffen, damit der elektronische Rechtsverkehr, der bereits in der Zivilprozessordnung (ZPO), in der Strafprozessordnung (StPO), im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKg) sowie im Bundesverwaltungsrecht vorgesehen war, für den gesamten Behördenverkehr (inkl. Gerichte) in der ganzen Schweiz einheitlich umgesetzt werden konnte [35].Beide Parlamentskammern beschlossen die Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag im Obligationenrecht aufzuheben. Diese Gesetzesänderung ging auf eine Initiative Stähelin (cvp, TG) aus dem Jahre 2007 zurück. Die Streichung dieser Vertragsart, die in der Praxis kaum mehr zur Anwendung kam, erwies sich in beiden Räten als unumstritten. In den Schlussabstimmungen sprachen sich sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat einstimmig dafür aus [36].Im April trat der Nationalrat im Rahmen seiner Sondersession auf die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ein, die erleichterte Firmensanierungen bezweckte. Die grosse Kammer hielt es für angebracht, dass Nachlassstundungen nicht mehr zwingend in einen Nachlassvertrag oder Konkurs zu münden hatten, sondern unter bestimmten Bedingungen auch zu einer Sanierung führen konnten. Nach dem Ständerat im Vorjahr stimmte auch der Nationalrat einer provisorischen Stundung von maximal vier Monaten zu. Opposition machte sich nur aus den Reihen der SVP bemerkbar, die sich Sorgen um Missbräuche zu Lasten von Gläubigern machte. Als gänzlich unumstritten erwies sich dagegen der Wegfall des Konkursprivilegs was die Mehrwertsteuer anbetraf. In Bezug auf die Beweislast bei Vermögensübertragungen von einer sich in Nachlassstundung befindenden Firma zu Gunsten “nahestehender Personen“ schuf der Nationalrat eine Divergenz, indem er die vom Ständerat im Vorjahr beschlossene Beweislastumkehr, welche die missbräuchliche Aushöhlung von Firmen zu Lasten der Gläubiger erschweren sollte, mit 97 zu 85 Stimmen aus der Vorlage kippte. Die Reformgegner argumentierten, dass der Vorschlag die Schwierigkeiten des Missbrauchsbeweises nicht lösen, sondern nur verlagern würde. Fragen, welche die Arbeitnehmenden betrafen, spielten auch in der nationalrätlichen Debatte eine zentrale Rolle. Die Volksvertreter stimmten nach langer Diskussion den zwei Regelungen zu, die im Ständerat zu einer Kompromisslösung geführt hatten. Zum einen beschloss der Nationalrat, dass der Aufkäufer nicht mehr alle bisherigen Arbeitsverträge übernehmen musste. Zum anderen führte er gegen die Stimmen der SVP, der FDP und einer Minderheit der CVP eine Sozialplanpflicht ein. Diese sah vor, dass Unternehmen, die über 250 Mitarbeitende zählten, einen Sozialplan aushandeln mussten, wenn sie innert 30 Tagen mindestens 30 Angestellte entlassen wollten. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Nationalrat mit 99 zu 74 Stimmen für die Revisionsvorlage aus. In der Sommersession nahm sich der Ständerat des Geschäftes zum zweiten Mal an. In der Frage der Beweislast bei Vermögensübertragungen hielt die kleine Kammer an ihrem Reformvorschlag fest. Eine zweite Divergenz blieb in Bezug auf offene Lohnforderungen bestehen. Der Ständerat folgte mit 21 zu 13 Stimmen einem Antrag Cramer (gps, GE), der die Solidarhaftung aufrechterhalten wollte. Demnach mussten Firmenübernehmer zusammen mit dem Veräusser für ausstehende Löhne aufkommen. Der Nationalrat schwenkte daraufhin bezüglich der Beweislastumkehr auf die Linie des Ständerats ein. Hingegen liess sich bei der Haftung von ausstehenden Löhnen die Differenz nicht ausräumen, sodass eine Einigungskonferenz einberufen werden musste. Schliesslich setzte sich in dieser Sachfrage die vom Nationalrat bevorzugte Regelung durch. Somit musste bei Firmenübernahmen zu Sanierungszwecken der neue Besitzer nicht für ausstehende Lohnforderungen haften, denen der frühere Besitzer nicht nachgekommen war. Die Referendumsfrist gegen die Gesetzesrevision lief im Oktober ungenutzt ab, sodass die neuen Bestimmungen per 1. Januar 2014 in Kraft traten [37].
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[1] IWF:
IMF World Economic Outlook database; NZZ, 1.10.13, 22.1. und 26.2.14.
[2] ILO:
Global employment report 2014; Medienmitteilung Eurostat vom 31.1.14;
NZZ, 21.1.14.
[3] OECD:
StatExtracts, Consumer Price Indices.
[4] Medienmitteilung BR vom 27.3.13;
NZZ und
TA, 28.3.13.
[5] Po. 13.3365:
AB NR, 2013, S. 921ff.
[6] Medienmitteilung SECO vom 27.2.14;
NZZ, 20.9. und 31.12.13.
[7] Medienmitteilung BFS vom 27.2.14; Medienmitteilung SECO vom 10.1.14;
NZZ, 31.12.13
[8] Medienmitteilung BFS vom 19.1.14.
[9] BRG 09.086:
AB NR, 2013, S. 171ff.
; AB SR, 2013, S. 434ff.;
NZZ, 1.3.13,
NZZ, 11.3, 12.3., 7.6., 12.6., 14.6. und 27.6.13; vgl.
SPJ 2012, S. 160f.
[10] Mo. 12.3642:
AB NR, 2013, S. 186;
AB SR, 2013, S. 442f.; vgl.
SPJ 2012, S. 161.
[11] Mo. 12.3667:
AB NR, 2013, S. 1169;
AB SR, 2012, S. 1089.
[12]
BBl, 2013, S. 3147;
SPJ 2011, S. 183.
[13] Medienmitteilung SECO vom 23.10.13.;
NZZ, 24.10.13,
TA, 29.11.13;
Lit. B,S,S.
[14] Medienmitteilung SECO vom13.12.13.
[15] Mo. 12.3727 (Rime):
AB SR, 2013, S. 584f.; Mo. 12.3769 (Bischof):
AB NR, 2013,
S. 907.;
TA, 18.6.13;
Lit. Credit Suisse.
[16] Medienmitteilung SECO vom 20.11.13.
[17] Medienmitteilung SECO vom 27.6.13;
AZ, 28.6.13.
[18]
Mo. 12.3791:
AB NR, 2013, S. 152ff.;
NZZ, 20.3.13; vgl.
SPJ 2012, S. 163.
[19]
Medienmitteilung BJ vom 13.2.13.;
NZZ, 14.2.13;
TA, 5.6.13; vgl.
SPJ 2012, S. 164.
[20] Po. 12.4004:
AB NR, 2013, S. 2208.
[21]
BRG 12.028:
AB SR, 2013,
S. 314ff.;
NZZ, 22.3., 23.3., 24.4. und 9.10.13,
SGT, 8.10.13,
TA, 20.4 und 25.4.13.; vgl.
SPJ 2012, S. 165.
[22] Mo. 11.3984:
AB SR, 2012, S. 353f. ; vgl.
SPJ 2011, S. 187.
[23]
BBl, 2013, S. 3959ff.; BRG 13.044:
AB NR, 2013,
S. 1635ff.; Medienmitteilung SECO vom 17.5.13;
NZZ, 18.5, 23.5. und 26.9.13.
[24]
Medienmitteilung WEKO vom 11.10.13;
NZZ, 14.6. und 12.10.13.
[25]
Medienmitteilung SECO vom 25.4.13;
NZZ, 26.4.13;
Lit. Seco.
[26]
NZZ und
TA, 25.6.13.
[27] BBl, 2013, S. 5441ff.; Medienmitteilung WAK-NR vom 14.5.13;
TA, 15.5.13.
[28] Mo. 12.3739:
AB SR, 2013, S. 685ff.
[29]
NZZ und
TdG, 9.1.13.
[30]
NZZ, SGT und
TdG, 21.3.13.
[31] Medienmitteilungen BJ vom 14.6. und 20.11.13;
NZZ, 6.2., 12.2., 14.2., 4.3. und 21.11.13,
TA, 29.12.12;
Lit. Milic / Vatter; vgl.
SPJ 2012, S. 167f.
[32] BRG 08.011:
AB NR, 2013, S. 884ff.;
AB SR, 2012, S. 568ff.
[33] BRG 12.017:
AB SR, 2013,
S. 302ff.;
NZZ, 22.3. und 25.11.13;
Lit. Heidelberger / Milic,
Lit. Bernhard; vgl.
SPJ 2012, S. 168.
[34] Po. 12.3226 (Caroni):
AB NR, 2013, S. 184; Po. 12.3217 (Bischof):
AB SR, 2013,
S. 585f.;
Lit. Huguenin / Hilty.
[35] Mo. 12.4139:
AB SR, 2013, S. 193f.;
AB NR, 2013, S. 1569ff.
[36] Pa.Iv. 07.500:
AB SR, 2013, S. 688;
AB NR, 2013, S. 1834f.
[37] BRG 10.077:
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AB SR, 2013, S. 443ff.; Medienmitteilung BJ vom 6.1.13;
NZZ, 17.4, 7.6., 12.6., 19.6. und 20.6.13; vgl.
SPJ 2012, S. 169 und 190.
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