Année politique Suisse 2013 : Chronique générale
Finances publiques
Le Conseil fédéral a rejeté la Convention en matière d’imposition sur les successions avec la France. – Le Conseil fédéral a recommandé d’accepter l’initiative populaire « pour le couple et la famille – non à la pénalisation du mariage » émanant du PDC. – Dans le domaine de la TVA, le parlement a décidé de ne pas entrer en matière sur le modèle à deux taux. – Le Conseil national a renvoyé au Conseil fédéral le programme de consolidation et de réexamen des tâches 2014. – Les comptes 2013 ont affiché un excédent de 1,3 milliards de francs, un résultat nettement supérieur aux prévisions. – Le budget 2014 a affiché un surplus de 121 millions de francs.
Allgemeine Fragen
Für Schlagzeilen sorgte im Berichtsjahr der sogenannte „Steuerpranger“. Ausgelöst wurde die Diskussion um säumige Steuerzahler durch die Gemeinde Egerkingen (SO), welche die Namen von Personen veröffentlichte, die ihre Steuern seit längerer Zeit nicht bezahlt hatten. Gegen die Gemeindepräsidenten waren in der Folge Strafanzeigen eingegangen. Der Bundesrat gab bekannt, dass er diese Praxis nicht legalisieren wollte, da solche Massnahmen mit der geltenden Rechtsordnung nicht vereinbar seien
[1]
Seit mehreren Jahren war die Schweiz in Bezug auf die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen der Kritik von anderen Staaten und internationalen Organisationen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund stimmten im Verlauf des Berichtsjahres beide Parlamentskammern einer Motion Feller (fdp, VD) zu, die sich auf die Steuerattraktivität der Schweiz im Vergleich mit anderen Staaten bezog. Der überwiesene Text beauftragte den Bundesrat, eine Übersicht über die Steuersysteme von verschiedenen Staaten zu erstellen und deren Attraktivität mit derjenigen der Schweizer Steuergesetzgebung zu vergleichen
[2].
In der Frühjahrssession überwies der Ständerat ein Postulat Fournier (cvp, VS), das den Bundesrat damit beauftragte, einen Bericht über die steuerlichen Privilegien von juristischen Personen vorzulegen, die jene Länder gewährten, mit denen die Schweiz Verhandlungen in Sachen Unternehmenssteuern aufgenommen hatte
[3].
Der Kanton Solothurn hatte im Jahre 2009 eine Standesinitiative eingereicht, welche die Bundesversammlung dazu einlud, Massnahmen zu treffen, um die
Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union zu schützen. Ohne im Plenum darüber zu debattieren, gab der Ständerat in der Sommersession der Standesinitiative keine Folge. Im Jahre 2011 hatte sich bereits der Nationalrat dagegen ausgesprochen
[4].
Im Zusammenhang mit dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer Motion seiner Finanzkommission (FK-NR) zu, die eine verstärkte
Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen anstrebte. Der Bundesrat sollte dem Parlament eine vollständige Analyse aller Verbundsaufgaben unterbreiten und jeweils die Zweckmässigkeit einer vollständigen Überführung in die Kantons- oder Bundeshoheit prüfen. Der Entscheid des Ständerates zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig
[5].
In der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat Fischer (glp, LU) bezüglich der
Spezialfonds und Spezialfinanzierungen der Bundesrechnung. Damit deren Einheitlichkeit, Transparenz und Vollständigkeit verbessert werden konnten, wurde der Bundesrat beauftragt, einen Grundlagenbericht zu verfassen
[6].
Der Nationalrat hiess im Rahmen der Wintersession eine Motion Pelli (fdp,TI) gut, die eine Steuerlücke im Bereich der
Grundstückvermittlung im interkantonalen Verhältnis zu schliessen beabsichtigte. Bis dato war die Steuerpflicht von juristischen Personen, die eine Provision für eine ausserhalb ihres Sitzkantons durchgeführte Vermittlungstätigkeit erhielten, nicht geregelt. Die Motion wollte den Bundesrat mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) beauftragen, damit diese Erträge besteuert werden konnten. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Vorstoss stand noch aus
[7].
Ende Jahr wurde in der Presse eine Aufstellung der Eidgenössischen Finanzverwaltung über die
Bundessubventionen publiziert. Im Jahre 2012 verteilte die Verwaltung 35 Milliarden Franken. Davon wurden rund 10 Milliarden Franken direkt an die Kantone verteilt. Mit 3 183 Franken pro Kopf erhielt der Kanton Graubünden am meisten Subventionen pro Kopf. Am wenigsten bezog der Kanton Aargau (817 Franken pro Kopf)
[8].
Direkte Steuern
Im März gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die eidgenössische Volksinitiative
„Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)“ mit 110 000 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen war. Das von der EVP, der SP, den Grünen, der CSP, dem SGB sowie dem Verein Christnet lancierte Begehren forderte auf Bundesebene die Einführung einer zwanzigprozentigen Erbschaftssteuer ab einem Vermögen von zwei Millionen Franken. Zwei Drittel der Erträge sollten dem Ausgleichsfonds der AHV und ein Drittel den Kantonen zukommen. Im Juni veröffentlichte der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, das zum Schluss kam, dass die Volksinitiative den Grundsatz der Einheit der Materie verletzte. Der SGV forderte das Parlament auf, den Initiativtext für ungültig zu erklären. Für Kontroversen sorgte auch die im Initiativtext verankerte Rückwirkungsklausel, die besagte, dass im Falle einer Annahme der Vorlage Schenkungen ab dem 1. Januar 2012 dem Nachlass zuzurechnen waren. Im September gab der Bundesrat bekannt, dass er sich der Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer widersetzte. In der im Dezember vorgelegten Botschaft meldete die Landesregierung vor allem Bedenken bezüglich der föderalistischen Kompetenzordnung an. Der Bundesrat sprach sich entschieden gegen einen Eingriff in die Steuerhoheit und in das Steuersubstrat der Kantone aus
[9].
Im Juli des Berichtsjahres unterzeichnete die Schweiz ein neues
Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich. Anlass zu Neuverhandlungen gab die im Jahre 2011 durch die französische Regierung ausgesprochene Drohung, das seit 1953 geltende Vertragswerk aufzukündigen. Nach Ansicht des Bundesrates war eine für die Schweiz unvorteilhafte Revision einem vertragslosen Zustand vorzuziehen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählte, dass Frankreich auf seinem Gebiet wohnhafte Erben und Vermächtnisnehmer besteuern konnte, wobei eine in der Schweiz bezahlte Erbschaftssteuer angerechnet wurde. Zudem führte das Abkommen Steuertransparenz für Immobiliengesellschaften ein, indem indirekt gehaltene Immobilien künftig am Ort der gelegenen Sache versteuern werden sollten. In der Romandie löste das revidierte Abkommen bereits vor seiner Unterzeichnung heftigen Widerstand aus. Die Westschweizer Finanzdirektoren hielten es für inakzeptabel, dass der französische Staat Erbschaftssteuern einziehen konnte, wenn der Erblasser in der Schweiz ansässig war und lediglich in Frankreich wohnhafte Erben hatte. Aufgrund dieser Empörung zeigte sich die französische Regierung gegenüber dem im Sommer 2012 paraphierten Entwurf zu drei kleineren Konzessionen bereit. Dies änderte jedoch nichts daran, dass das Erbschaftsabkommen in der Schweiz einen schweren Stand hatte. Erwartungsgemäss beschloss der Nationalrat in der Wintersession, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser Entscheid fiel mit 122 zu 53 Stimmen deutlich aus. Lediglich die Ratslinke setzte sich für ein Eintreten ein. Das Geschäft wurde im Ständerat auf die Frühjahrsession des Folgejahres traktandiert
[10].
Im Juni präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Volksinitiative
„Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“, die im Vorjahr eingereicht worden war. Das Begehren forderte die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, da er die positiven volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieses Regimes höher gewichtete als Steuergerechtigkeitsüberlegungen. Nach Ansicht der Landesregierung stärkte die Aufwandsbesteuerung die Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb um vermögende und mobile Personen. Zudem führte der Bundesrat ins Feld, dass das Parlament im Vorjahr die Bemessungsgrundlagen der Pauschalbesteuerung auf Bundesebene verschärft hatte. In der Wintersession sprach sich der Ständerat mit 30 zu 9 Stimmen gegen die Volksinitiative aus. Darüber hinaus verzichtete er darauf, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Ratslinke argumentierte, dass die Pauschalbesteuerung die Steuergerechtigkeit gleich zweifach in Frage stellte, da reiche Ausländer sowohl im Vergleich zu reichen Schweizern als auch gegenüber weniger Vermögenden privilegiert würden. Dadurch würde das Vertrauen in die Steuerbehörden untergraben und die Steuermoral verschlechtert. Die bürgerlichen Vertreter führten ihrerseits an, dass die Pauschalbesteuerung in Rand- und Bergregionen von grosser Bedeutung sei, dass im Falle eines Wegzuges nebst Steuereinnahmen auch Investitionen, Konsumausgaben und Spendengelder betroffen seien und dass die Kantone im Grundsatz selber über die Bedingungen dieses Steuerregimes zu befinden hätten. Der Nationalrat setzte die Behandlung der Initiative auf 2014 an
[11].
Ohne Gegenstimmen nahm der Ständerat in der Frühjahrssession eine vom Bundesrat initiierte formelle Bereinigung bei der direkten Besteuerung von natürlichen Personen an, indem er die
einjährige Veranlagung im Rahmen der Gegenwartsbemessung als einziges Besteuerungssystem festlegte. Im Dezember des Vorjahres hatte sich bereits der Nationalrat dafür ausgesprochen. In den Schlussabstimmungen stimmten beide Räte dem Bundesgesetz über die formelle Bereinigung der zeitlichen Bemessung der direkten Steuern bei den natürlichen Personen einstimmig zu
[12].
In der Frühjahrssession beriet der Nationalrat als Zweitrat die Revision des Bundesgesetzes über
die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten. Bislang waren unbegrenzte Steuerabzüge vom Einkommen nur bei Weiterbildungen erlaubt, mit denen der berufliche Stand gehalten werden konnte. Neu sollten jegliche Formen von Aus- und Weiterbildungen gleich behandelt werden, wodurch Abgrenzungsprobleme eliminiert werden konnten. Im Jahre 2011 hatte der Ständerat die steuerliche Obergrenze bei der Bundessteuer auf 12 000 Franken angesetzt, was gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats einer Verdoppelung entsprach. Der Nationalrat ging noch einen Schritt weiter, indem er mit 103 zu 83 Stimmen einen Antrag von Caspar Baader (svp, BL) annahm, der einen vollumfänglichen Abzug forderte. Gegenüber der vom Ständerat bevorzugten Regelung hätte der nationalrätliche Vorschlag zu zusätzlichen Steuerausfällen in Höhe von 10 Millionen Franken geführt. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer die Vorlage mit 131 zu 23 Stimmen gut. In der Sommersession hielt der Ständerat an der Obergrenze von 12 000 Franken fest. Daraufhin schwenkten die Volksvertreter auf die ständerätliche Version ein. Somit konnte die Gesetzesrevision in der Herbstsession verabschiedet werden. Im Rahmen der Schlussabstimmungen wurde das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten vom Nationalrat mit 161 zu 10 und vom Ständerat einstimmig angenommen
[13].
Wie der Ständerat im Jahre 2011 gab auch der Nationalrat einer
Standesinitiative des Kantons Zug keine Folge, die einen Aus- und Weiterbildungsabzug für Kinder und Jugendliche in der Steuergesetzgebung einführen wollte
[14].
Im Mai wurde publik, dass die
Volksinitiative „Ja zum Steuerabzug bei Wahl- und Stimmbeteiligung“ nicht zu Stande gekommen war. Das Begehren hätte bei einer Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen einen Steuerabzug von 100 Franken pro Vorlage gefordert
[15].
Der Bundesrat publizierte im Oktober seine Botschaft zum
Steuererlassgesetz. Dieses sah die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) vor. Alle Gesuche um Erlass sollten neu von den Kantonen beurteilt werden. Es war geplant, dass sich die eidgenössischen Räte 2014 mit dieser a priori unbestrittenen Vorlage auseinandersetzen würden
[16].
Über den Entscheid der französischen Regierung, die Pauschalbesteuerten in der Schweiz vom Doppelbesteuerungsabkommen auszunehmen, berichten wir im Teil I, 2 (Politique étrangère).
Im Mai nahm der Bundesrat die Ergebnisse der
Vernehmlassung zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung zur Kenntnis, die sich die Eliminierung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepaaren zum Ziel gesetzt hatte. Aufgrund der überwiegend negativen Rückmeldungen beschloss die Landesregierung, die Vorlage zu sistieren. Die Volksinitiative der CVP „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ erschien dem Bundesrat das geeignetere Instrument zu sein, um bezüglich der seit Jahren umstrittenen Ehepaarbesteuerung den lang ersehnten Durchbruch zu erzielen (siehe unten)
[17].
Im Oktober verabschiedete der Bundesrat seine Botschaften zu den beiden
Volksinitiativen der CVP. Dabei sprach sich die Landesregierung für eine Annahme der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ aus. Von der sogenannten “Heiratsstrafe“ waren noch rund 80 000 Ehepaare betroffen, vor allem wohlhabende Doppelverdiener ohne Kinder sowie Rentnerpaare ab einem mittleren Pensionseinkommen. Dies lag daran, dass diese Paare aufgrund der gemeinsamen Veranlagung in eine höhere Progressionsstufe gelangten als Konkubinatspaare. Die Volksinitiative wandte sich jedoch nicht nur gegen die “Heiratsstrafe“ auf Stufe der direkten Bundessteuern, sondern auch bezüglich der AHV-Renten. Der Bundesrat stellte klar, dass er sich nur im steuerlichen Bereich in der Pflicht sah, da er nur dort eine Diskriminierung ausmachte. Die Benachteiligung in Bezug auf die Rentenhöhe konnte nach Ansicht der Landesregierung nicht isoliert betrachtet werden. Im Gegensatz zu den Initianten, die in Steuersachen ein Ehegatten-Splitting bevorzugten, liess der Bundesrat das Modell, das zur Anwendung kommen würde, noch offen. Hingegen widersetzte sich der Bundesrat der zweiten familienpolitischen Volksinitiative der CVP. Das Begehren, das den Titel „Familien stärken! – Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen“ trug, verlangte die generelle steuerliche Freistellung von Kinder- und Ausbildungszulagen. Der Bundesrat wies darauf hin, dass rund die Hälfte der Haushalte mit Kindern aufgrund des Abzugs für die Fremdbetreuung und des Elterntarifs keine direkte Bundessteuer bezahlten. Ebenso befürchtete die Regierung, dass vor allem Haushalte mit höheren Einkommen am stärksten von der Regelung profitieren würden. Die Steuerausfälle wurden auf Bundesebene jährlich auf 200 und bei den Kantons- und Gemeindesteuern auf 760 Millionen Franken beziffert. Die Landesregierung empfahl dem Parlament neben der Ablehnung, dieser Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen
[18].
Über die vom Stimmvolk abgelehnte Familieninitiative der SVP berichten wir im Teil I, 6d (Politique familiale).
Was die unerwartet hohen Steuerausfälle im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform II anbetraf, sorgte in der Frühjahrsession die Ablehnung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-SR) durch den Nationalrat für Aufsehen. Der Motionstext wollte den Bundesrat damit beauftragen, eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Steuerausfälle ganz oder teilweise kompensierte. Im Vorjahr hatte der Ständerat diesem Ansinnen zugestimmt. Zudem empfahl eine Mehrheit der WAK des Nationalrats die Motion zur Annahme. Das Abstimmungsresultat zu Gunsten der Kommissionsminderheit fiel in der grossen Kammer mit 106 zu 71 dann aber unerwartet deutlich aus. Neben den geschlossenen stimmenden Fraktionen der SVP, der FDP und der BDP sprachen sich auch die CVP-Abgeordneten grossmehrheitlich gegen die Motion aus. Die Wirtschaftsverbände, die sich auf intensive Weise für eine Ablehnung der Motion eingesetzt hatten, konnten somit einen wichtigen Erfolg verbuchen
[19].
Im Verlauf des Berichtsjahres entwickelte eine Projektorganisation unter der Leitung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die Stossrichtung der geplanten
Unternehmenssteuerreform III. Im Mai legte die Arbeitsgruppe einen Zwischenbericht vor. Dieser empfahl im Falle einer Abschaffung oder Anpassung der kantonalen Spezialregime für Statusgesellschaften im Zusammenhang mit dem Steuerstreit mit der EU die Einführung von Ersatzmassnahmen, damit die Standortattraktivität der Schweiz aufrecht erhalten werden konnte. Die Massnahmen mussten allerdings internationalen Standards genügen. Soweit es die Kantone für erforderlich hielten, sollten sie ihre Gewinnsteuersätze senken. Zudem waren weitere steuerliche Massnahmen für die Stärkung der Standortattraktivität vorgesehen. Zur Debatte standen die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital sowie die Einführung von Steuerprivilegien für Erträge aus geistigem Eigentum (so genannte Lizenzboxen). Im Rahmen der daran anschliessenden Konsultation stiess der Zwischenbericht auf breite Zustimmung. Der Bundesrat beauftragte im Dezember die Projektorganisation, eine weitere Konsultation bei den Kantonen durchzuführen, damit im Folgejahr eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden konnte
[20].
In der Sommersession lehnte der Ständerat eine Motion der freisinnigen Fraktion ab, deren Forderung nicht mehr aktuell war. Im Zusammenhang mit den im Jahre 2011 diskutierten Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke verlangte die Motion eine
rasche Umsetzung einer Unternehmenssteuerreform III bis zum 31. März 2012. Der Nationalrat hatte dem Geschäft in der Wintersession 2011 zugestimmt
[21].
In der Frühjahrsession hiess der Nationalrat eine
schrittweise Abschaffung aller Stempelsteuern gut. Diese Forderung ging auf eine parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion aus dem Jahre 2009 zurück, welcher die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) beider Räte Folge gegeben hatten. Die Stempelabgabe auf der Emission von Eigenkapital betrug ein Prozent, während jene auf das Fremdkapital im Rahmen der „Too big to fail“-Vorlage bereits im Vorjahr abgeschafft worden war. Die bürgerliche Mehrheit des Nationalrats vertrat die Ansicht, dass die Stempelabgabe die Aktienemissionen unnötig verteuerte, das Eigenkapital gegenüber Fremdkapital benachteiligte und das Emissions- und Handelsgeschäft ins Ausland drängte. Mit diesem Entscheid widersetzte sich die kleine Kammer dem Sistierungsantrag des Bundesrats. Die Regierung begrüsste zwar das Anliegen im Grundsatz, plädierte jedoch für eine Berücksichtigung dieser Massnahme in der Unternehmenssteuerreform III, was eine Gesamtschau ermöglicht würde. Im Ständerat fand diese Argumentation mehr Gehör: Die Kantonsvertreter beschlossen in der Wintersession oppositionslos dem bundesrätlichen Sistierungsantrag zu folgen
[22].
Gegen den Antrag des Bundesrats stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zu, welche die
Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen forderte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig
[23].
Eine zweite Motion der SVP-Fraktion, welche die
Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen zum Ziel hatte, passierte ebenfalls die Hürde des Nationalrats. Der Bundesrat hatte auch diesen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen
[24].
Im Verlauf des Berichtsjahres überwiesen beide Parlamentskammern eine Motion Pelli (fdp, TI), die im Rahmen der Quellensteuer eine
pauschale Steueranrechnung der Betriebsstätte ausländischer Unternehmen in der Schweiz ermöglichen wollte, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen vorlag
[25].
Im Gegensatz zum Nationalrat im Vorjahr gab der Ständerat in der Sommersession einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche
Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Somit wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde weiterhin nur bis zu einem im Steuerrecht festgehaltenen Maximalwert akzeptiert
[26].
Über die internationale Amtshilfe bei Steuerdelikten berichten wir im Teil I, 4b (Geld, Währung und Kredit) sowie im Teil I, 2 (Politique étrangère suisse).
Indirekte Steuern
Im Januar verabschiedete der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zur Reform des Mehrwertsteuergesetzes, die sich mit dem
Zwei-Satz-Modell auseinander setzte. Dadurch kam die Landesregierung widerwillig einem Auftrag nach, der vom Parlament im Zusammenhang mit der Rückweisung der Einführung eines Einheitssatzes im Jahre 2011 formuliert worden war. Gemäss dem Zwei-Satz-Modell sollten Gastronomie und Hotellerie in Genuss einer gegenüber dem Mehrwertsteuer-Normalsatz reduzierten Steuer kommen und die meisten der 29 Steuerausnahmen beibehalten werden. Allerdings gab der Bundesrat zu bedenken, dass damit weder die administrativen Kosten der Wirtschaft gesenkt noch ein gesamtwirtschaftlicher Wachstumsimpuls erwartet werden konnte. Der Bundesrat legte bezüglich der Höhe des reduzierten Satzes zwei Varianten vor, die beide ertragsneutral ausgestaltet waren, indem sie die Kompensation von Mindereinnahmen vorsahen. Wie aus den mehrheitlich negativen parteipolitischen Reaktionen auf die Zusatzbotschaft erwartet werden konnte, beschloss der Nationalrat in der Sommersession, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Mehrheit der grossen Kammer gelangte zur Einsicht, dass das Zwei-Satz-Modell keinen wesentlichen Zusatznutzen brachte. Im Rahmen der Herbstsession sprach sich auch der Ständerat für ein Nichteintreten aus, womit nach dem Einheitssteuersatz ein zweites Reformvorhaben im Bereich der Mehrwertsteuer scheiterte
[27].
Im Zusammenhang mit den parlamentarischen Beratungen über das Zwei-Satz-Modell (siehe oben) überwiesen die eidgenössischen Räte eine Motion der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR), die den Bundesrat im Rahmen einer kleinen Revision mit einer Reihe von
Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes beauftragte. Im Vordergrund standen dabei der Praxisnachvollzug und die Mehrwertsteuer-Befreiung von Gönnerbeiträgen an gemeinnützige Organisationen sowie von Massnahmen zur Berufsunfallverhütung
[28].
Das Parlament sprach sich im Berichtjahr für eine
Verlängerung des Mehrwertsteuer-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen aus. Der Sondersatz war 1996 wegen der schwierigen Wirtschaftslage befristet eingeführt worden. Im Berichtsjahr wurde die Frist in Form einer parlamentarischen Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) bereits zum fünften Mal verlängert. Somit unterlag die Hotellerie weiterhin dem reduzierten Satz von 3,8%, wodurch der Bund für die darauffolgenden vier Jahre mit Mindereinnahmen von 720 Millionen Franken zu rechnen hatte. Dennoch löste das Geschäft wenig Widerstand aus. Im Nationalrat übte lediglich die SP-Fraktion Kritik daran. Die grosse Kammer hiess die parlamentarische Initiative mit 145 zu 36 Stimmen gut, während im Ständerat der Entscheid zu Gunsten der Verlängerung gar einstimmig ausfiel
[29].
Die vom Wirteverband GastroSuisse eingereichte
Volksinitiative „
Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung“ wurde in der Wintersession vom Nationalrat mit 94 zu 78 Stimmen und 16 Enthaltungen abgelehnt. Somit folgte die kleine Kammer dem Antrag der Landesregierung. Das Begehren forderte, dass sowohl Restaurantleistungen als auch Take-away-Transkationen zum reduzierten Satz von aktuell 2,5% besteuert werden sollten. Bislang war dies nur bei letzteren der Fall, während für erstere der Normalsatz von 8% zur Anwendung kam. Während sich im Nationalrat die SVP geschlossen für die Volksinitiative aussprach und sich die Abgeordneten der SP, der Grünen und der Grünliberalen dagegen wandten, taten sich die bürgerlichen Mitteparteien schwer mit diesem Geschäft. Dies lag daran, dass deren Vertreter einerseits viel Verständnis für das Anliegen der Wirte aufbrachten, anderseits die hohen Mindereinnahmen von jährlich rund 700 Millionen Franken in Erwägung zogen. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion sowie eine Minderheit von CVP und BDP stimmten schliesslich gegen die Volksinitiative. Nicht zuletzt aufgrund der starken Ambivalenz hatte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-NR) im Sommer einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, dem auch die WAK des Ständerats zugestimmt hatte. Der Entwurf der Kommissionsinitiative beinhaltete die Beseitigung eines Grossteils der Wettbewerbsverzerrungen, indem die meisten Take-away-Leistungen dem Normalsatz unterstellt werden sollten. Das eingeführte Abgrenzungskriterium zwischen warmen und kalten Speisen vermochte in der Vernehmlassung allerdings nicht zu überzeugen. Im Oktober wurde der Entwurf zurückgezogen, womit kein indirekter Gegenvorschlag zu Stande kam. Die Behandlung der Volksinitiative wurde im Ständerat auf die Frühjahrssession 2014 traktandiert
[30].
Das Parlament überwies eine Motion Cassis (fdp, TI), die verlangte, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) für eine verbesserte
Identifikation von mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen aus dem Ausland die Daten aus dem Online-Meldeverfahren der aus der Europäischen Union (EU) in die Schweiz entsandten Arbeitnehmenden zur Verfügung stehen sollten. Hintergrund dieses Vorstosses bildete die Schwierigkeit, die Mehrwertsteuer für Lieferungen von jenen ausländischen Unternehmen in die Schweiz zu erheben, die nicht im Steuerregister eingetragen waren
[31].
Ende Oktober gab der Bundesrat bekannt, dass ab 2014 alle Formen von
Anlagegold steuerlich gleichgestellt und von der Mehrwertsteuer befreit werden sollten. Dazu nahm er in der Verordnung zum Mehrwertsteuergesetz eine entsprechende Anpassung vor
[32].
Die Volksinitiative «Energie- statt Mehrwertsteuer» behandeln wir im Teil I, 6a (Politique énergétique).
Im August eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zur
Änderung des Tabaksteuergesetzes. Die Landesregierung verfolgte in den letzten Jahren das Ziel, die Tabaksteuerbelastung schrittweise dem Niveau der Europäischen Union (EU) anzunähern. Mit der Vorlage sollte der Bundesrat die Kompetenz erlangen, den Preis für eine Zigarettenpackung der meistverkauften Preisklasse von aktuell 8.20 Franken bis auf maximal elf Franken zu erhöhen. Die Einnahmen aus der Tabaksteuer wurden zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV sowie an die Ergänzungsleistungen eingesetzt
[33].
Tranken Schweizer Konsumenten Hochprozentiges, dann am liebsten Produkte aus dem Ausland. Die importierten gebrannten Wasser erreichten im Jahre 2012 nach Angaben der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) einen Marktanteil von 82%. Im Rahmen der Totalrevision des
Alkoholgesetzes sorgte die Zustimmung beider eidgenössischer Räte zu einem Minderheitsantrag im Spirituosensteuergesetz (SpStG) für Aufsehen, der mit einem Systemwechsel die Wettbewerbsposition der inländischen Brenner stärken wollte. Die Besteuerung sollte demnach nicht mehr in Abhängigkeit der Produktion reinen Alkohols, sondern im Rahmen einer reduzierten Ausbeuteformel gemäss dem verwendeten Obst erfolgen. Der Bundesrat wies vergebens auf die völkerrechtliche Inkompatibilität und die Verfassungswidrigkeit einer solchen Regelung hin; über diese Vorlage berichten wir auch im Teil I, 7b Gesundheit, Sozialhilfe, Sport (Suchtmittel)
[34].
Das Parlament überwies eine Motion Baumann (cvp, UR), die eine
teilweise Befreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge von der Mineralölsteuer forderte. Der Motionär begründete dieses Anliegen mit dem Umstand, dass Pistenfahrzeuge nicht primär auf Strassen, sondern in Ski- und Langlaufgebieten verkehrten, womit diese nur beschränkt die Infrastruktur verwendeten, die durch einen Teil der Einnahmen aus der Mineralölsteuer finanziert wurden. Der Ständerat nahm die Motion mit 21 zu 17 Stimmen und der Nationalrat mit 110 zu 68 Stimmen an
[35].
Sanierungsmassnahmen
Im Vorjahr hatte der Bundesrat seine Botschaft zum
Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket 2014 (KAP 2014) verabschiedet, das den Bundeshaushalt ab 2014 um jährlich 700 Millionen Franken entlasten sollte. Als Erstrat befasste sich in der Sommersession die grosse Kammer mit der Vorlage. Diese erteilte dem Massnahmenpaket mit 105 zu 72 Stimmen eine deutliche Abfuhr. Eine aus der Ratslinken und der SVP zusammengesetzte unheilige Allianz sprach sich für eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat aus. Während das KAP 2014 nach Ansicht der SP und der Grünen zu einschneidend war, hielt es die SVP für unzureichend. Vergeblich versuchte die bürgerliche Mitte die Polparteien davon zu überzeugen, auf Grundlage des Bundesratsvorschlages den finanzpolitischen Handlungsspielraum des Bundes zu erweitern. In der Herbstsession lehnte der Ständerat ohne Gegenstimmen die Rückweisung ab. Im Rahmen der im Dezember ausgetragenen Budgetdebatte hielt der Nationalrat jedoch an der Rückweisung fest. Mit 112 zu 70 Stimmen wurde das Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket versenkt. In der Presse erntete der Nationalrat einige Kritik, ging doch der Sparauftrag auf eine Motion zurück, die im Jahre 2011 von seiner Finanzkommission ausgearbeitet worden war und daraufhin auch im Plenum eine Mehrheit gefunden hatte
[36].
Staatsrechnung 2013
Der Rechnungsabschluss 2013 des Bundes wies einen
Überschuss von 1,3 Milliarden Franken aus. Zum wiederholten Male fiel das Finanzergebnis damit bedeutend besser aus als budgetiert. Der Voranschlag 2013 hatte noch ein Defizit von 400 Millionen Franken vorgesehen. Die Verbesserung des ordentlichen Finanzierungsergebnisses war im Wesentlichen höheren Einnahmen aus der Verrechnungssteuer sowie Budgetunterschreitungen zuzuschreiben. Gegenüber dem Vorjahr verzeichneten sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben einen Zuwachs von 3,2%. In Bezug auf den ausserordentlichen Haushalt war von zusätzlichen Einnahmen im Umfang von 1,3 Milliarden Franken zu berichten, die grösstenteils aus dem Verkauf von Swisscom-Aktien resultierten. Unter Einschluss des ausserordentlichen Haushalts gelang es dem Bund, seine Bruttoschuld im Jahre 2013 um 800 Millionen auf 111,6 Milliarden Franken zu senken
[37].
Die realisierten
Einnahmen überstiegen den budgetierten Betrag um 600 Millionen Franken. Dies war vor allem auf die Verrechnungssteuer zurückzuführen, die das drittbeste Ergebnis ihrer Geschichte vorlegte und den budgetierten Wert deutlich um 1,1 Milliarden Franken übertraf. Der Hauptgrund hierfür lag in der vergleichsweise tiefen Rückerstattungsquote. Im Gegensatz dazu blieb die direkte Bundessteuer um 600 Millionen Franken unter den Erwartungen zurück. In Bezug auf die übrigen Fiskaleinnahmen ergaben sich gegenüber den Budgetgrössen keine grossen Abweichungen. Mit der Mehrwertsteuer traf dies auch auf die wichtigste Einnahmeposition des Bundes zu
[38].
Was die
Ausgaben des Bundes anbetraf, bewegten sich die Budgetunterschreitungen von 1,2 Milliarden Franken im Bereich des Durchschnittes der vergangenen zehn Jahre. Die grössten Minderausgaben resultierten bei den Leistungen des Bundes an die Sozialversicherungen (AHV, IV und Prämienverbilligung), bei der Landesverteidigung, im Asylbereich und aufgrund des historisch tiefen Zinsniveaus auch bei den Passivzinsen. Gegenüber dem Vorjahr wiesen aufgrund der in den Vorjahren vom Parlament beschlossenen Budgeterhöhungen die Beziehung zum Ausland (+10,5%) und die Landesverteidigung (+8,2%) überdurchschnittliche Wachstumsraten auf
[39].
Den Ausblick auf die folgenden Jahre beurteilte der Bundesrat als weniger zufriedenstellend. Der aktualisierte
Finanzplan für die Jahre 2015 bis 2017 wies zwar weiterhin strukturelle Überschüsse aus. Allerdings verschlechterte sich die simulierte Haushaltssituation für das Jahr 2015 markant. Dies lag im Umstand begründet, dass die Massnahmen des Konsolidierungs- und Ausgabenüberprüfungspakets 2014 (KAP 2014) aus der Planung entfernt wurden, da deren Umsetzung nicht mehr realistisch erschien (vgl. oben, Sanierungsmassnahmen). Dadurch resultierte ein voraussichtliches Defizit von 600 Millionen Franken(vgl.
Tabelle_Staatsrechnung_2013.pdf)
[40].
Voranschlag 2014
Der im Juni vom Bundesrat verabschiedete
Voranschlag 2014 wies bei Einnahmen und Ausgaben von je 66,0 Milliarden Franken ein Defizit von rund 30 Millionen Franken aus. Die Vorgaben der Schuldenbremse konnten problemlos eingehalten werden. Aufgrund der anhaltenden Unterauslastung der Schweizer Wirtschaft liess die Schuldenbremse für das Jahr 2014 Ausgaben in der Höhe von 66,3 Milliarden zu. Somit resultierte ein struktureller Überschuss von rund 300 Millionen Franken
[41].
In der Wintersession nahm der Ständerat als Erstrat die
parlamentarischen Beratungen zum Voranschlag 2014 auf. Die kleine Kammer genehmigte die Budgetvorlage des Bundesrates einstimmig ohne daran eine einzige Änderung vorgenommen zu haben. Der Nationalrat zeigte sich dagegen weit weniger kulant. Auf Initiative der bürgerlichen Ratsmehrheit beschlossen die Volksvertreter, im Voranschlag globale Kürzungen im Betrag von 200 Millionen Franken. 150 Millionen sollten beim Sach- und Betriebsaufwand und 50 Millionen beim Bundespersonal eingespart werden. Diese Beträge entsprachen 3,4% bzw. 0,9% der jeweiligen Kostenpositionen. Darüber hinaus nahm der Nationalrat einen Vorstoss an, der nach dem Nein zur Volksabstimmung über die Preiserhöhung der Autobahnvignette Einsparungen im Strassenbereich von 89 Millionen beantragte. Weitere Sparvorschläge blieben chancenlos. Hingegen sprach sich die grosse Kammer für eine Budgeterhöhung von 70 auf 78 Millionen Franken zu Gunsten des sogenannten „Schoggi-Gesetzes“ aus. Mit diesem Subventionsmechanismus wurden verarbeitete Nahrungsmittelprodukte, die Schweizer Rohstoffe enthielten, finanziell unterstützt, damit die preislichen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem angrenzenden Ausland ausgeglichen werden konnten. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das modifizierte Budget mit grosser Mehrheit an. Einzig die Abgeordneten der SP und der Grünen verweigerten die Zustimmung, da sie die Kürzungen von 200 Millionen Franken nicht goutierten. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seinen Entscheiden fest und verwarf sämtliche vom Nationalrat beschlossenen Änderungen. Dieser verzichtete in der Folge auf die Einsparungen von 50 Millionen Franken beim Bundespersonal, womit er auf die Linie des Ständerates einschwenkte. Die grosse Kammer bestand jedoch weiterhin auf ihrem Kürzungsvorschlag von 150 Millionen Franken in Bezug auf den Sach- und Betriebsaufwand. Somit musste eine
Einigungskonferenz einberufen werden. Gemäss dem ausgehandelten Kompromissvorschlag sollte auf die lineare Kürzung von 150 Millionen Franken verzichtet und gleichzeitig der Erhöhung der Exportsubventionen um 8 Millionen Franken für die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte („Schoggi-Gesetz“) zugestimmt werden. Als Erstrat stimmte der Ständerat dieser Lösung zu. Der Nationalrat lehnte den Kompromiss jedoch knapp mit 95 gegen 93 Stimmen ab. Nach dem Parlamentsgesetz galt bei Uneinigkeit in Budgetfragen pro Ausgabenposition der jeweils tiefere Betrag. Somit trat die Einsparung beim Sach- und Betriebsaufwand in Kraft, nicht jedoch die Aufstockung der Mittel im Zusammenhang mit dem „Schoggi-Gesetz“. Dadurch resultierte für 2014 ein
budgetierter Überschuss von 121 Millionen Franken [42].
Finanzausgleich
Der Ständerat sprach sich in der Sommersession gegen eine Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-NR) aus, die aufgrund der
Abschaffung der Rückerstattungspflicht des Heimatkantons für Bedürftige den Bundesrat beauftragen wollte, im Rahmen des Finanzausgleichs einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Im Vorjahr hatte der Nationalrat diesem Vorstoss zugestimmt
[43].
Ende Oktober hiess der Bundesrat im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) die
Ausgleichszahlungen für das Jahr 2014 gut. Die Anpassungen erfolgten aufgrund der jährlichen Aktualisierung der Ressourcenindizes, die das Steuerpotential der Kantone erfassen. Der Kanton Basel-Landschaft wechselte nach zwei Jahren wieder in die Gruppe der ressourcenstarken Kantone, zu denen auch Zürich, Zug, Genf, Schwyz, Basel-Stadt, Waadt, Nidwalden und Schaffhausen zählten. Der Bund und die ressourcenstarken Kantone stellten insgesamt 3,728 Milliarden Franken zu Gunsten der ressourcenschwachen Kantone zur Verfügung. Davon bezog allein der Kanton Bern 1,231 Milliarden Franken. Pro Einwohnerzahl erhielt jedoch der Kanton Uri am meisten Ausgleichszahlungen, gefolgt von Jura, Glarus, Freiburg und Wallis (vgl. dazu auch Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen)
[44].
Finanzhaushalt der Kantone
Die kantonalen Rechnungen schlossen 2013 mit
einem kumulierten Defizit von 472 Millionen Franken. Die Budgets sahen einen Fehlbetrag in Höhe von 550 Millionen Franken vor. Von den 16 Kantonen, die rote Zahlen schrieben, wiesen die Kantone Neuenburg (-237 Mio.), Tessin (-177 Mio.), Schwyz (-141 Mio.) und Solothurn (-121 Mio.) die höchsten Negativsaldi aus. Pro Kopf verzeichnete Schwyz das höchste Defizit. Auf der Einnahmeseite stellten der verschärfte Steuerwettbewerb und die ausbleibenden Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) die Kantone vor grossen Herausforderungen. Gegenüber dem Vorjahr stiegen deren Ausgaben von 85,5 Milliarden auf insgesamt 87 Milliarden Franken. Ins Gewicht fielen dabei die überdurchschnittlich steigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich. Um die Finanzhaushalte wieder ins Lot zu bringen, griff eine der Mehrheit der Kantone auf Sparprogramme zurück. Diese wirkten sich allerdings negativ auf die Investitionstätigkeit aus. Der Gesamtbetrag der kantonalen Nettoinvestitionen sank auf 4,1 Milliarden Franken, was gegenüber dem Vorjahr einem Rückgang um gut drei Prozent entsprach
[45].
Weiterführende Literatur
Avenir Suisse (Hrsg.), Irrgarten Finanzausgleich: Wege zu mehr Effizienz bei der interkantonalen Solidarität, Zürich 2013.
Bessard, Pierre (Hrsg.), Nachteil Erbschaftssteuer, Zürich 2013.
Borner, Silvio, Warum die Schuldenberge immer höher werden, Zürich 2013.
Donato, Pascale, La fiscalité des assurances: Planification et prévoyance privée en Suisse latine – opportunités et contraintes de la fiscalité dans le processus de planification, Trento 2013.
Hochreutener, Hans Peter, Die eidgenössischen Stempelabgaben und die Verrechnungssteuer, Bern 2013.
Lampart, Daniel / Tanner, Anna, Fragwürdige und schädliche Sparmassnahmen in den Kantonen: Eine ökonomische Analyse, Bern 2013.
Regli, Florian, Grundlagen für die Konzernbesteuerung im schweizerischen Steuerrecht: Mängel bei der Besteuerung von Konzernen im geltenden Recht, Konzernrechtswirklichkeit und Konzernwirklichkeitskonstruktion sowie Gestaltungsalternative für ein Konzernbesteuerung in der Schweiz, Bern 2013.
Repich-Lips, Sylvia, Die Erbschafts- und Schenkungssteuer im interkantonalen Verhältnis (Dissertation), Zürich 2013.
Salvi, Marco / Zobrist, Luc, Zwischen Last und Leistung: Ein Steuerkompass für die Schweiz, Zürich 2013.
Stern, Susanne / Iten, Rolf / Schultheiss, Andrea, Beispielhafte Modellrechnungen zur Familieninitiative, Zürich 2013.
Süess, Raimund / Tappenbeck, Christian R. / Pahud de Mortanges, René, Die Kirchensteuern juristischer Personen in der Schweiz: Eine Dokumentation, Zürich 2013.
Yerli, Nadia, The political economy of budget rules in the twenty-six Swiss cantons: institutional analysis, preferences and performances (Dissertation), Freiburg 2013.
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[2] Mo. 13.3065:
AB NR, 2013, S. 1093;
AB SR, 2013, S. 981f.
[3] Mo. 12.4204:
AB SR, 2013, S. 541.
[4] Kt.Iv. 09.312:
AB SR, 2013, S. 521ff.; vgl.
SPJ
2011, S. 218.
[5] Mo. 13.3363:
AB NR, 2013, S. 1621ff.
[6] Po. 13.3363:
AB NR, 2013, S. 541.
[7] Mo. 13.3728:
AB NR, 2013, S. 2205.
[8]
NZZS, 1.12.13; vgl. auch Teil I, 1d (Beziehungen zwischen Bund und Kantonen).
[9]
BBl, 2013, S. 2267f.;
BBl, 2014, S. 125ff.; Medienmitteilung EFD vom 13.9.13,
NZZ, 28.6.13.
[10] BRG 13.073:
BBl, 2013, S. 7127f.;
AB
NR, 2013, S. 2171ff.; Medienmitteilung EFD vom 11.7.13,
SGT, 20.2. und 4.7.13.
[11] BRG 13.057:
BBl, 2013, S. 5427ff.;
AB
SR, 2013, S. 1069ff.,
LT und
NZZ, 6.12.13.
[12] BRG 11.026:
AB
SR, 2013, S. 91f.; vgl.
SPJ 2012, S. 207f.
[13] BRG 11.023:
AB
NR, 2013, S. 34ff.;
AB
SR, 2013, S. 395ff.;
NZZ, 6.3, 5.6., 7.6. und 11.9.13; vgl.
SPJ 2011, S. 218f.
[14] Kt.Iv 11.300:
AB
NR, 2013, S. 46.; vgl.
SPJ 2011, S. 219.
[16]
BBl, 2013, S. 8435ff.
[17] Medienmitteilung EFD vom 29.5.13;
NZZ und
SGT, 30.5.13; vgl.
SPJ 2012, S. 208.
[18] BRG 13.084 (Familie stärken):
BBl, 2013, S. 8461ff; BRG 13.085 (Für Ehe und Familie):
BBl, 2013, S. 8513ff.;
NZZ und
SGT, 24.10.13.
[19] Mo. 12.3972:
AB
NR, 2013, S. 372ff.;
NZZ, 20.3.13; vgl.
SPJ 2012, S. 208f.
[20] Medienmitteilungen EFD vom 17.5., 30.10. und 19.12.13; vgl.
SPJ 2012, S. 209.
[21] Mo. 11.3789:
AB
NR, 2013, S. 635.
[22] Pa.Iv. 09.503:
AB
NR, 2013, S. 365ff.;
AB
SR, 2013, S. 1065f;
NZZ, 5.12.13
[23] Mo. 11.3834:
AB
NR, 2013, S. 1243f.
[24] Mo. 11.3835:
AB
NR, 2013, S. 1244f.
[25] Mo. 13.3184:
AB
NR, 2013, S. 1182;
AB
SR, 2013, S. 982.
[26] Pa.Iv. 10.533:
AB
SR, 2013, S. 637f.
[27] BRG 08.053:
AB NR, 2013, S. 1052ff.;
AB SR, 2013, S. 843ff.;
BZ, 31.1.13;
NZZ, 31.1., 19.6. und 25.9.13; vgl.
SPJ 2011, S. 221.
[28] BRG 13.3362:
AB NR, 2013, S. 1058.;
AB SR, 2013, S. 843ff.
[29] Pa.Iv. 12.485:
AB NR, 2013, S. 592ff.;
AB SR, 2012, S. 397f.
[30] BRG 12.074:
AB
NR, 2012, S. 2117ff.;
NZZ, 26.6., 6.7., 2.10. und 12.12.13; vgl.
SPJ 2012, S. 209f.
[31] Mo 12.4197:
AB NR, 2013, S. 1538f;
AB SR, 2013, S. 1118;
NZZ, 11.12.13.
[32] Medienmitteilung EFD vom 30.10.13.
[33] Medienmitteilung EZV vom 21.8.13;
Lib. und
NZZ, 22.8.13.
[34] Mo 12.020:
AB SR, 2013, S. 265ff.;
AB NR, 2013, S. 1482ff.;
AZ, 7.11.13,
NZZ, 20.2., 15.8. und 19.9.13.
[35] Mo 12.4203;
AB SR, 2013, S. 97ff.;
AB NR, 2013, S. 169ff.;
TA, 11.3.13.
[36] BRG 12.101:
AB
NR, 2013, S. 981ff.;
AB
SR, 2013, S. 675ff.;
NZZ, 14.6., 11.9. und 13.12.13; vgl.
SPJ 2012, S. 210.
[37] Medienmitteilung EFD
vom
12.2.14.
[38] Medienmitteilung EFD
vom
12.2.14.
[39] Medienmitteilung EFD vom
12.2.14.
[40] Medienmitteilung EFD vom
12.2.14.
[41] Medienmitteilung EFD vom 26.6.13.
[42] BRG 13.041:
AB SR, 2013, S. 955ff.;
AB NR, 2013, S. 1912ff.;
NZZ, 27.11., 3.12., 4.12., 5.12., 10.12., 11.12., 12.12. und 13.12.13.
[43] Mo. 12.3970
: AB SR, 2013, S. 635f.; vgl.
SPJ 2012, S. 214.
[44] Medienmitteilung EFD vom 30.10.13.
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