Année politique Suisse 2013 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises
Kulturpolitik
Zu Beginn des Berichtsjahres zogen die Aargauer und die Luzerner Zeitung
Bilanz aus dem einjährigen Bestehen des Kulturförderungsgesetzes (KFG) und liessen dabei verschiedene Kulturverbände zu Wort kommen. Heinrich Gartentor, Präsident des Berufsverbandes der bildenden Künstlerinnen und Künstler (Visarte) bedauerte, dass die visuelle Kunst durch die Reorganisation der Kulturförderpolitik über einen Viertel ihrer Fördergelder verloren habe. Ebenfalls ungerecht behandelt fühlte sich in dieser Hinsicht der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA). Die zeitgenössische Architektur und Baukultur finde gar keine Berücksichtigung im KFG. Auf der anderen Seite zeigten sich die Autoren der Schweiz (ADS) grundsätzlich zufrieden. Der Literatur- und Leseförderung werde in der Kulturbotschaft eine wichtige Rolle zugeschrieben. Nichtsdestotrotz seien die Mittel für eidgenössische Literaturpreise zu knapp bemessen. Positiv bewerteten hingegen Pro Helvetia und das Bundesamt für Kultur (BAK) das neue Gesetz. Hervorgehoben wurden insbesondere die verstärkten Bemühungen zur Schaffung einer engen Zusammenarbeit zwischen Verbänden und den verschiedenen Verwaltungsebenen sowie die Möglichkeit einer ganzheitlichen Laufbahnförderung in allen Sparten
[1].
Um die Jahresmitte äusserten die Betreiber von rund 100 alternativen Kunsträumen, den sogenannten Off-Spaces, die Kunstschaffenden ausserhalb von Mainstream-orientierten Galerien und Kunsthäusern eine Bühne bieten, Kritik am neuen KFG. Seit Pro Helvetia die Förderung der freien Szene übernommen habe, werden
keine Preise mehr für Kunsträume vergeben. Das von Pro Helvetia im Gegenzug eingeführte Förderprogramm „Nachwuchsförderung visuelle Kunst“, das Off-Spaces und kleinen bis mittleren Kulturinstitutionen offen steht, findet in der Szene wenig Anklang. Aufgrund der bürokratischen Vorgaben seien viele Künstler von der Förderung ausgeschlossen, da sie mit ihrer Kunst von Ort zu Ort ziehen würden. Die freien Kunstschaffenden schlossen sich daraufhin zur „Charta 2016“ zusammen und forderten für die Kulturbotschaft 2016-2019 eine finanzielle Unterstützung der Kunsträume im Umfang von CHF 1 Mio. Mit ihrer Petition „Hundert Räume geben mehr Licht als ein Leuchtturm“ forderten freie Künstler und Kuratoren mehr (finanzielle) Anerkennung für die Alternativkultur
[2].
Der Bundesrat ernannte im Februar des Berichtsjahres den amtierende
BAK-Direktor Jean-Frédéric Jauslin zum Botschafter der UN-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) sowie zum Abgesandten bei der Internationalen Organisation der Frankophonie (OIF). Jauslin trat seine neuen Ämter per 1. September an. Im Mai wurde bekannt, dass ab November Isabelle Chassot (FR, cvp), Staatsrätin des Kantons Freiburg und Präsidentin der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Jauslins Nachfolge im BAK antreten werde. Ad interim übernahm Yves Fischer als stellvertretender Direktor die Leitung des Bundesamtes
[3].
An einer Medienkonferenz im Rahmen des Internationalen Filmfestivals in Locarno plädierte Bundesrat Berset (sp) für die
Entwicklung einer nationalen Kulturförderungspolitik. Die veränderten Bedingungen für die Kulturproduktion sowie neue Konsumformen würden nach besser aufeinander abgestimmten Massnahmen verlangen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden solle dabei verstärkt werden. Des Weiteren solle die bestehende nationale Filmförderung ausgebaut werden. Zusammen mit der SRG beschloss das BAK im Anschluss neue Massnahmen im Bereich der Drehbuchförderung. Durch eine Revision der Filmverordnung sollen zudem flexiblere Koproduktionsbedingungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschaffen werden
[4].
Die europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich möchte der Bundesrat aufgrund der durch die Teilnahme am MEDIA-Programm erzielten positiven Erfahrungen in Zukunft auch auf das
Kulturförderungsprogramm der EU ausdehnen. Am wichtigsten Kulturförderinstrument auf europäischer Ebene, das sich die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und des kulturellen Erbes sowie eine stärkere grenzüberschreitende Mobilität von Kulturschaffenden zum Ziel setzt, nehmen 37 Staaten teil. Ende Jahr verabschiedete die Regierung den Entwurf eines Verhandlungsmandats zuhanden der Aussenpolitischen Kommission
[5].
Im Dezember publizierte der Bundesrat seine
Strategischen Ziele für das Schweizerische Nationalmuseum 2014-2017. Diese orientieren sich inhaltlich überwiegend an den Leitlinien der vorangehenden, vierjährigen Periode, wurden jedoch aktualisiert und klarer gegliedert
[6].
Insgesamt 5 von 100 Franken aller Schweizer Konsumausgaben wurden zwischen Anfang 2009 und Ende 2011 für Kultur ausgegeben, wie eine Erhebung des Bundesamts für Statistik zu den
Kulturausgaben der privaten Haushalte zeigt. Pro Haushalt und Monat beliefen sich die Ausgaben im Schnitt auf CHF 272. Dabei wurden 70% der Mittel in den Konsum immaterieller Güter und Dienstleistungen wie Bücher, Musik, Kino- oder Museumsbesuche investiert und 30% der Ausgaben zum Erwerb materieller Geräte und Güter wie Fernseher, Computer, Fotoapparate oder Kunstwerke aufgewendet. Während die Gruppe der 45- bis 54-Jährigen am meisten in die Kultur investierte, gehörten die über 75-Jährigen zu den schwächsten Konsumierenden von Kulturgütern. Obwohl die italienischsprachigen Schweizerinnen und Schweizer leicht weniger Mittel für die Kultur aufwendeten, seien die Unterschiede zwischen den Sprachregionen vernachlässigbar. Vier Fünftel aller Kulturausgaben und insgesamt CHF 8,2 Mrd. pro Jahr wurde für den Konsum von Medien aufgewendet. Auf dem zweiten Platz befinden sich Investitionen in Musikinstrumente, Foto- und Filmapparate (CHF 930 Mio.), gefolgt vom Besuch von Theateraufführungen und Konzerten (CHF 745 Mio.)
[7].
Die
Volkskultur geniesse steigende Wertschätzung, gab sich Albert Vitali (fdp, LU), neuer Präsident der Interessengemeinschaft Volkskultur Schweiz (IGVS), überzeugt. Nationalrat Vitali ist Mitglied der parlamentarischen Gruppe „Volkskultur und Volksmusik“, die bis anhin bei ca. 50 bürgerlichen Parlamentariern auf Anklang stiess und im Berichtsjahr auf sich aufmerksam machte, indem mehrere ihrer Mitglieder in Trachten gekleidet zur Herbstsession erschienen. Bereits im Februar schloss die seit dem neuen KFG für die Nachwuchsförderung verantwortliche Pro Helvetia mit der IGVS eine Leistungsvereinbarung ab, wonach die Unterstützung von an den Nachwuchs gerichteten Projekten der Volkskulturverbände direkt über den IGVS erfolgen soll. Zu diesem Zweck schuf Pro Helvetia einen Volkskulturfonds, den die Stiftung in einer dreijährigen Pilotphase alljährlich mit 100 000 CHF speist
[8].
In ihrem Postulat verwies Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) mit 68 Mitunterzeichnern aus allen politischen Lagern auf den Umstand, dass ein Grossteil der 20 000 Werke der Bundeskunstsammlung sowie der 8 000 Werke umfassenden Gottfried-Keller-Stiftung nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Mit Verweis auf das 2010 in Kraft getretene Museums- und Sammlungsgesetz, das einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des Bildungs-, Wissenschafts-, Wirtschafts- und Tourismusstandorts Schweiz leisten will, verlangt die Postulantin vom Bundesrat eine Stellungnahme zur möglichen Öffentlichmachung der Kunstsammlung. Unter anderem soll die
Errichtung einer Nationalgalerie auf ihre Finanzierbarkeit überprüft werden. Die Regierung zeigte sich hierzu bereit und der Nationalrat nahm das Geschäft in der Sommersession diskussionslos an
[9].
Im Mai verabschiedete der Bundesrat eine Änderung der
Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder in der Schweiz (VISOS). Die ausschliesslich den Kanton Baselland betreffenden Anpassungen wurden auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. Während Augst mit Augusta Raurica und die Liesbergmühli von der Liste des Bundesinventars gestrichen wurden, sind die Ortschaften Münchenstein und Röserental, das Kraftwerk Birsfelden und die Schlossanlage Wildenstein neu aufgeführt. Die Baselbieter Bevölkerung sprach sich im Berichtsjahr zudem deutlich für Annahme einer Initiative aus, die vom Kanton den dauerhaften Erhalt der Schlösser Bottmingen und Wildenstein inklusive Hofgut fordert. Der Regierungsrat hatte die Übertragung von Schlösser und Hofgut an Dritte ermöglichen wollen, um durch Einsparungen von Unterhaltskosten seinen Verpflichtungen aus dem beschlossenen Entlastungspaket 12/15 nachzukommen. Der landrätliche Gegenvorschlag, der eine Einbringung der Schlösser in Trägerschaften erlaubt hätte, wurde hauchdünn abgelehnt
[10].
Zum Europäischen Tag des Denkmals, der sich im Berichtsjahr zum 20. Mal jährte, präsentierte das BAK eine Publikation mit zwischen 2008 und 2011 unterstützten
Schweizer Bau- und Bodendenkmälern. Insgesamt wurden in diesen vier Jahren 481 Gebäude und archäologische Massnahmen mit CHF 65,7 Mio. unterstützt. Die globalen Unterstützungsbeiträge durch den Bund erfolgen in dieser Form seit der Neugestaltung des Finanzausgleichs im Jahre 2008
[11].
Das unter dem Eindruck des Zweiten Weltkrieges entstandene
Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) wird totalrevidiert. Im November verabschiedete der Bundesrat den Entwurf für ein neues Gesetz zuhanden des Parlaments. Neu hinzu kommen Regelungen zum Schutz der Kulturgüter im Falle von natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen und Notfällen. Dieser Erweiterung stimmten Kantone, Parteien sowie Wirtschafts- und Kulturverbände im Rahmen der im Berichtsjahr durchgeführten Vernehmlassung grossmehrheitlich zu. Darüber hinaus beinhaltet die Totalrevision die Umsetzung des zweiten Protokolls des Haager Abkommens von 1954 für den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten, welches für die Schweiz per Oktober 2004 rechtswirksam wurde. Das Protokoll sieht unter anderem die Möglichkeit zur Schaffung eines Bergungsortes für im Ausland stationierte Kulturgüter vor, die aufgrund eines bewaffneten Konfliktes akut gefährdet sind. Dies ist im bundesrätlichen Entwurf vorgesehen, womit die Schweiz das erste Land wäre, das sich gesetzlich dazu verpflichtet, einen vorübergehenden Aufbewahrungsort für gefährdete, ausländische Kulturgüter zur Verfügung zu stellen. Diese Neuerung wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst. Von sämtlichen Kantonen, einigen Parteien und der Mehrheit der Fachorganisationen abgelehnt wurde hingegen die vorgesehene Streichung der Bundesbeiträge an die Sicherstellungsdokumentation zur Wiederherstellung beschädigter Kulturgüter, worauf die Regierung schliesslich auch verzichtete
[12].
Während sich die Musikmärkte im Ausland in den letzten Jahren stabilisiert hatten oder sich gar auf dem Weg der Erholung befanden, ging der
Umsatzrückgang in der Schweiz ungebremst weiter. Seit dem Rekord-Verkaufsjahr 2000 verkleinerte sich der Schweizer Absatzmarkt für Tonträger und digitale Musik bis im Jahr 2012 um 64%, was im Vergleich zum globalen Markt, der in derselben Zeitspanne 42,3% Umsatzeinbussen in Kauf nehmen musste, beträchtlich ist. Lorenz Haas, Geschäftsführer des Branchenverbands für Musiklabels (IFPI) ortete den Hauptgrund im fehlenden juristischen Vorgehen gegen illegales Herunterladen von Musik. Haas hoffte auf die von Bundesrätin Sommaruga eingesetzte Arbeitsgruppe für das Urheberrecht (Agur12), welche bis zum Ende des Berichtsjahres mögliche Anpassungen für ein angemessenes Urheberrecht im digitalen Zeitalter präsentieren wollte (siehe unten). Weitere Erklärungen für die fortwährende Abnahme der Musikverkäufe sah Haas im Händlersterben sowie in der aufgrund des starken Frankens zunehmenden Bedeutung von Parallelimporten. Im Gegenzug vertrat das IFPI die Ansicht, dass teilweise kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Spotify, Simfy oder die im Vorjahr auf den Markt gekommene Xbox Music von Microsoft keine Konkurrenz für den legalen Absatzmarkt von Tonträgern und digitalen Angeboten bedeuteten. Vielmehr bestehe das Potential, dass sich solche Kanäle zu einem wichtigen Absatzmarkt für ein junges Klientel entwickeln. Laut Aussage von Spotify hätten sogar 20% der illegalen Downloader zu Streaming-Diensten gewechselt. Der Gesamtumsatz des Schweizer Musikmarktes belief sich 2012 auf CHF 104,8 Mio. Dabei umfasste der durch den Absatz von Tonträgern generierte Umsatz beinahe zwei Drittel des gesamten Verkaufserlöses (CHF 67 Mio.). Während der Verkauf physischer Tonträger im Vergleich zu 2011 um 28% zurückging, vergrösserte sich der digitale Absatzmarkt im 2012 um 23%. Der durch Streaming erzielte Umsatz betrug im Vorjahr nur etwas über 3% des gesamten digitalen Absatzmarktes (CHF 37,8 Mio.). Erste Zahlen für das Berichtsjahr zeigen hingegen einen deutlichen Anstieg des Marktanteils von Streaming-Diensten am digitalen Musikvertrieb
[13].
Um die Marktchancen von Kurzfilmen zu erhöhen, rief die Stiftung Swiss Films im Berichtsjahr eine
Online-Datenbank für Schweizer Kurzfilme ins Leben, welche Filmvertreibern und Organisatoren von nationalen und internationalen Filmfestivals offen stehen soll
[14].
Erste vom Bundesamt für Statistik präsentierte Ergebnisse einer von der Conférence des festivals in Auftrag gegebenen Studie verdeutlichten die
Relevanz von Filmfestivals zum Erhalt der Angebotsvielfalt im Filmwesen. Von den im Jahre 2011 insgesamt 2186 abgespielten Langfilmen in der Schweiz erschienen etwas über ein Viertel ausschliesslich an Filmfestivals. Überdurchschnittlich häufig nicht auf die Kinoleinwand schafften es Dokumentarfilme und ausserhalb von Europa und den USA produzierte Beiträge. Die Ergebnisse der Studie sind von Bedeutung für die Vergabe öffentlicher Fördergelder, da diese gemessen am Beitrag zur Angebotsvielfalt erteilt werden. Der Stellenwert von Filmfestivals wurde vom Bundesrat bereits kurz zuvor erkannt. Die Regierung beschloss im Mai, die jährliche Unterstützung für Filmfestivals in den folgenden drei Jahren um 12,8% auf insgesamt CHF 2,64 Mio. zu erhöhen. In den Genuss von Fördermitteln kommt neu auch das internationale Kurzfilmfestival Shnit in Bern
[15].
Neben dem BAK und der SRG mit ihrem „pacte de l’audiovisuel“ zählen auch die Kantone zu wichtigen Akteuren in der Filmförderung. Letztere engagieren sich jedoch nicht überall in gleichem Masse. Während in der Westschweiz durch die im 2011 gegründete kantonsübergreifende Organisation „Cinéforom“ beträchtliche Mittel für die überregionale Filmförderung zur Verfügung stehen, verfügt in der Deutschschweiz nur der Kanton Zürich mit seiner Filmstiftung über ähnlich hohe Fördergelder für Filme mit Bezug zum eigenen Kanton. Eine überregionale Zusammenarbeit in der Deutschschweiz stand bis anhin nicht zur Debatte. Am Filmfestival in Locarno rief der Branchenverband GARP (Gruppe Autoren, Regisseure, Produzenten) zum Widerstand gegen den Deutschschweizer
Kantönligeist in der Filmförderung auf und versammelte 35 National- und Ständeräte sowie kantonale Politiker und Filmschaffende zur Diskussion über die vorherrschende Situation
[16].
Eine Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-NR) verlangte eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur zur
Anpassung der Bestimmungen über die Angebotsvielfalt beim Film. Aufgrund zunehmender Bedeutung neuer Konsumformen wie beispielsweise dem internetbasierten Video on Demand (VoD) sei eine Überprüfung der bestehenden Fördermassnahmen zur Angebotsvielfalt im Filmwesen auf ihre Aktualität hin vorzunehmen. In seiner positiven Antwort zeigte sich der Bundesrat bereit, einen Vorschlag zur Ausweitung der Einverleiherklausel für den Online-Markt vorzulegen. Diese Klausel sieht vor, dass Kinofilme nur zur Erstaufführung in der Schweiz zugelassen werden können, wenn das Verleihunternehmen die Auswertungsrechte für alle Schweizer Sprachregionen erwirbt. Damit soll gesichert werden, dass Filme in allen Sprachregionen der Schweiz in den jeweiligen Sprachen verfügbar sind. Die beiden Räte schlossen sich in ihren Beratungen einvernehmlich dem Bundesrat an und überwiesen die Motion zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage an die Landesregierung
[17].
Im Jahr 2013 gaben zwei Schweizer Filmproduktionen besonders zu reden. Zum einen der im Vorjahr von Markus Imhoof produzierte Dokumentarfilm
„More than Honey“ über das Bienensterben und seine Auswirkungen. Mit rekordverdächtigen Zuschauerzahlen, zahlreichen Auszeichnungen und einer Nomination für die Oscars 2014 mutierte die Produktion im Berichtsjahr zum erfolgreichsten Schweizer Dokumentarfilm aller Zeiten. Zum anderen erregte der unter Regie von Jean-Stéphane Bron entstandene Kinofilm
„L’Expérience Blocher“ Aufmerksamkeit. Bereits einige Wochen vor der Premiere des Portraits über den SVP-Mann Christoph Blocher wurde von linker Seite die Kritik laut, die vom Bund geleisteten Subventionierungen in der Höhe von CHF 260 000 würden für politische Propaganda eingesetzt. Die NZZ beschrieb den Film im Nachhinein als geradezu unpolitisch und explizit auf den Menschen Blocher fokussierend. Im Gegensatz zum Dokumentarfilm von Markus Imhoof fielen die Besucherzahlen zu Bron’s Film aber bescheiden aus
[18].
Ein Ende Februar von Media Control und dem Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband (SBVV) veröffentlichter Bericht zur
Lage des Schweizer Buchmarkts zeigte für 2012 eine Stagnation des Marktumsatzes im Vergleich zum Vorjahr. Der seit 2007 verspürte Umsatzrückgang von etwas über 10% konnte jedoch nicht wettgemacht werden. Die Schweizer Grosshändler Orell Füssli und Thalia diskutierten zeitgleich über eine Fusion, um mit einem gemeinsamen Onlinevertrieb der Dominanz von Amazon entgegenzuwirken. Den Umfang des online abgewickelten Buchhandels konnten die Urheber der Studie jedoch nur abschätzen, da Amazon seine Zahlen nicht öffentlich zugänglich machte. Der Marktanteil von E-Books blieb mit 3% weiterhin marginal. Des Weiteren zeigt die Studie eine 15-prozentige Preisreduktion seit der Liberalisierung der Buchpreise. Laut Aussagen der Branche führe diese Politik jährlich zur Schliessung von 10 Buchfilialen. Ex Libris kündigte im Februar sogar an, bis zum Ende des Berichtsjahres einen Fünftel seiner 100 Filialen in der Schweiz aufgeben zu wollen. Darüber hinaus befürchtete die Branche die Durchsetzung der vom Bundesrat im Rahmen der Mehrwertsteuerreform geplanten Mehrwertsteuererhöhung auf Bücher, für die bis anhin ein reduzierter Satz von 2,5% galt
[19].
Nachdem die Buchpreisbindung im Vorjahr an der Volksabstimmung gescheitert war und zwei Postulate eine Untersuchung verlangten, gab das BAK eine Studie zur bestehenden
Literaturförderung in der Schweiz in Auftrag. Ziel der Studie war das Aufzeigen von Schwachstellen in der bestehenden Förderung sowie von zusätzlichen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Branche nach dem Volksentscheid. Ende des Berichtsjahres präsentierte das zuständige Bundesamt die Ergebnisse der Studie. Die aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten zusammengesetzte Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass insbesondere das Verlagswesen, Übersetzungsarbeiten zur Gewährleistung des Austausches zwischen den Sprachregionen sowie literarische Zeitschriften zusätzlicher Fördermittel bedürfen. Die Ergebnisse der Studie sollen im Rahmen der Verhandlungen zur Kulturbotschaft 2016-2019 diskutiert und berücksichtigt werden
[20].
Ende Jahr publizierte das BAK eine im Vorjahr von Bundesrätin Sommaruga (sp) in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse in Auftrag gegebene Studie einer Arbeitsgruppe zur
Ausgestaltung des Urheberrechts im digitalen Zeitalter. Die im Bericht präsentierten Vorschläge der Arbeitsgruppe (Agur12) zielen auf eine geringe Modernisierung der bestehenden Rechtslage, die eher auf Informations- und Anreizstrukturen denn auf Reglementierungen setzt. Nutzer von illegalen Filmplattformen würden nach der Arbeitsgruppe auch in Zukunft nicht strafrechtlich verfolgt. Die Studie schlägt hingegen vor, den Behörden die Kompetenz zu erteilen, den Internetzugang zu illegalen Quellen sperren zu lassen
[21].
Die Künstlerverbände Visarte und Swissculture starteten Ende Jahr eine Kampagne zur
Einführung des Folgerechtes. Ein solches Recht garantiert Künstlerinnen und Künstlern eine Beteiligung am Verkaufsgewinn ihres Werkes. Die Schweiz ist mitunter das einzige europäische Land, in welchem in- und ausländische Kunstschaffende bei Weiterveräusserung ihrer Werke durch Vertreter des Kunstmarkts nicht am Wertzuwachs beteiligt werden. Dieser Umstand stiess auch beim europäischen Künstlerverband IAA auf Widerstand. In einer Resolution forderte er die Schweiz im November zur umgehenden Behebung der Gesetzeslücke im Urheberrecht auf. Die Kampagne der Schweizer Künstlerverbände wurde neben prominenten Vertretern der Kunstszene auch von fünfzehn Ständeräten unterstützt: In einem Ende Jahr eingereichten Postulat Luginbühl (bdp, BE), forderte der Urheber den Bundesrat zum Aufzeigen von Möglichkeiten zur angemessenen Gewinnbeteiligung von Kunstschaffenden auf
[22].
[1]
AZ, 5.1. und 7.1.13;
LZ, 9.1.13; vgl.
SPJ 2012, S. 345.
[3] Medienmitteilung BAK vom 13.2. und 8.5.13;
AZ, 14.2. und 10.5.13.
[4] Medienmitteilung BAK vom 8.8.13;
AZ, 9.8.13.
[5] Medienmitteilung BAK vom 18.12.13.
[6]
BBl, 2013, S. 9657 ff.; Medienmitteilung BAK vom 6.12.13.
[7]
Lit. BfS;
AZ, 18.12.13.
[9] Po. 12.4055:
AB NR, 2013, S. 1183;
TA, 1.6.13;
TG, 16.10.13.
[10]
BaZ und
BLZ, 4.3.13; Medienmitteilung BAK vom 8.5.13.
[11] Medienmitteilung BAK vom 27.8.13.
[12] BRG 13.090:
BBl, 2013, S. 8987 ff.; Medienmitteilung BR und VBS vom 13.11.13; Ergebnisbericht Revision KGSG (www.admin.ch).
[13]
AZ, 16.3.13; Marktzahlen IFPI Schweiz (www.ifpi.ch).
[15] Medienmitteilung BAK vom 23.5.13;
NZZ, 14.8.13.
[16]
NZZ, 26.1.13;
BZ, 17.7.13;
AZ, 9.8.13.
[17] Mo. 12.4017:
AB NR, 2013, S. 434;
AB SR, 2013, S. 487 f.
[18]
NZZ Online, 1.2.13;
TG, 6.8.13;
NZZ, 14.8., 18.10. und 26.10.13.
[19]
AZ, 8.2., 1.3. und 8.3.13;
TA, 3.8.13;
SoZ, 21.4.13. Zur Mehrwertsteuerrevision, siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern).
[20] Medienmitteilung BAK vom 12.12.13;
AZ, 13.12.13;
Lit. BAK; vgl.
SPJ 2012, S. 347.
[21] Medienmitteilung IGE vom 6.12.13;
LZ, 7.12.13; vgl.
SPJ 2012, S. 347.
[22] Po. 13.4083:
SoZ, 8.12.13.
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