Année politique Suisse 1970 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik
 
Aussenwirtschaftspolitik
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EWG
Die Schweiz blieb nach den USA und knapp nach Grossbritannien der drittwichtigste Handelspartner der EWG. Diese enge wirtschaftliche Verflechtung war bei den Integrationsgesprächen von Vorteil, denn das Einbeziehen unseres Landes in ein freies europäisches Marktsystem lag so im Interesse der beiden potentiellen Partner [140]. Die Gespräche, denen die sechs Länder der Europäischen Gemeinschaften bereits 1969 grundsätzlich beigestimmt hatten [141], wurden von der EWG-Kommission für die neutralen Staaten auf Ende des Jahres angekündigt [142]. Für diese Staaten, die keine Vollmitgliedschaft ins Auge fassen, sah die Kommission im wesentlichen folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit vor: ein einfaches Handelsabkommen, ein präferenzielles Handelsabkommen, eine Freihandelszone, eine Zollunion oder einen Vollbeitritt mit reduzierten Neutralitätsvorbehalten [143]. Diese Vorschläge lösten in der Schweiz eine rege Vorbereitungstätigkeit namentlich in den Kreisen der Industrie, des Handels und in der Verwaltung aus [144]. Die schweizerischen Behörden beurteilten die Aussichten auf eine befriedigende Lösung in der Form « besonderer Beziehungen », die weder einen Vollbeitritt noch eine Isolierung bringen würde, als günstig. Es ging ihnen darum, unter Beibehaltung einer glaubwürdigen Neutralität ökonomisch das Beste herauszuholen [145]. Wie sehr das Gewicht auf wirtschaftliche Probleme gelegt wurde, zeigte auch die Tatsache, dass das EVD und die ihm angehörende Handelsabteilung weiterhin federführend sind [146]. Die offizielle schweizerische Erklärung, mit der Bundesrat Brugger in Brüssel um die Aufnahme exploratorischer Gespräche ersuchte, drückte denn auch den Willen der Schweiz aus, auf wirtschaftlichem Gebiet möglichst eng mit der EWG zusammenzuarbeiten. Sie enthielt neben den anderswo erläuterten Vorbehalten wegen der Neutralität, der direkten Demokratie und des Föderalismus noch eine Reihe von Hinweisen auf wirtschaftliche Sonderprobleme, die der Schweiz aus einer Zusammenarbeit mit der EWG erwachsen würden. Im Vordergrund standen dabei die Fragen der Landwirtschaft, wo die Schweiz wesentlich höhere Produzentenpreise kennt als die EWG, und der Freizügigkeit der Arbeitskräfte, die wegen des Anteils der Fremdarbeiter, der in der Schweiz um ein Mehrfaches über jenem in den wichtigsten EWG-Ländern liegt, nicht voll realisiert werden könnte. Schwierigkeiten dürften sich auch beim sogenannten Programm der zweiten Generation ergeben; die Schweiz gab immerhin der Hoffnung Ausdruck, dass auch in den Bereichen der Währungs-, Industrie-, Forschungs-, Energie- und Regionalpolitik institutionelle Lösungen gefunden werden können, die es ihr erlauben würden, entsprechend der eingegangenen Verpflichtungen auch gestaltend mitzuwirken [147]. In den Kommentaren wurde die gute Aufnahme, welche die Erklärung Bundesrat Bruggers gefunden hatte, hervorgehoben [148]. Es wurde aber auch betont, dass das Moment der Spannung zwischen wirtschaftlicher Verflochtenheit und politischer Autonomie der schweizerischen Verhandlungsdelegation, welche die eigentlichen Gespräche kurz vor .Weihnachten aufnahm [149], eine wohl faszinierende, aber ungeheuer schwierige Aufgabe stelle [150]. Dies um so mehr, als aus EWG-Kreisen auch Stimmen laut wurden, die eindeutig festhielten, dass die Schweiz handelspolitische Vorteile mit politischen Konzessionen zu erkaufen habe, dass, wer die wirtschaftlichen Ziele der EWG bejahe, auch deren politische Finalitäten in Kauf zu nehmen habe [151]. Die Aufgabe unserer Unterhändler wurde aber auch als sehr verantwortungsvoll bezeichnet, weil schon die kleinsten Schritte in der Integrationspolitik politischen Massnahmen gleichkämen, die sich in ihrer Bedeutung mit nichts in der schweizerischen Innenpolitik vergleichen liessen. Von verschiedener Seite wurde deshalb die ungenügende Orientierung der Öffentlichkeit beklagt [152].
Ungeachtet der neuen Integrationsrunde führte die Schweiz die Gespräche über die Zusammenarbeit mit der EWG auf einzelnen Gebieten fort. So gediehen die Vorbereitungen für die Schaffung eines europäischen Patenterteilungssystems bereits sehr weit [153]. Die Durchführung des im Rahmen der Kennedy-Runde ausgehandelten Uhrenabkommens geriet allerdings wegen der von der schweizerischen Uhrenindustrie neu aufgestellten Ursprungsbezeichnung « Swiss made » etwas ins Stocken. Die « Gemischte Kommission Schweiz—EWG » versuchte die Probleme zu lösen [154]. Die Projekte über die Zusammenarbeit auf wissenschaftlich-technischem Gebiet wurden auf Expertenebene weiter verfolgt [155].
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EFTA
Die Tätigkeit der EFTA stand etwas im Schatten der Integrationsgespräche der einzelnen Mitgliednationen mit der EWG. Die EFTA-Minister waren sich zwar einig, dass als wichtiger Teil einer erweiterten Europäischen Gemeinschaft der in der EFTA geschaffene freie Markt gesichert bleiben müsse und gewissermassen als Mitgift in die EWG gebracht werden sollte. Die Minister sicherten sich gegenseitig Konsultationen und Studien zu dieser Frage zu. In Kommentaren wurde aber doch eine gewisse Beunruhigung festgestellt. Es wurde befürchtet, die einzelnen Staaten würden gegenüber der EWG in erster Linie ihre nationalen Interessen zu wahren versuchen, was das Ende der EFTA bedeuten könnte [156]. Die Zusammenarbeit innerhalb der Freihandelsassoziation wurde aber auch im zehnten Jahre ihres Bestehens erfolgreich weitergeführt. Mit Island konnte sogar noch ein weiteres Mitglied aufgenommen werden [157]. Die auf Ende 1970 auslaufende Ausweichklausel wurde in veränderter Form verlängert. Eine neue Regelung für verarbeitete Agrarprodukte wurde auf den 1. Januar 1971 in Kraft gesetzt. Sie erlaubt der Schweiz, die Bezüge von bestimmten Rohprodukten aus den EFTA-Ländern mit einer variablen Einfuhrabgabe zu belasten [158]. Schliesslich konnte der Bundesrat in einer Botschaft den Beitritt zu einem EFTA-Abkommen beantragen, in dem die gegenseitige Anerkennung von Pharmazeutika-Kontrollen zwischen den Mitgliedländern garantiert wird [159].
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OECD
Die OECD wandte sich der Behandlung von Umweltproblemen zu [160]. Der Ministerrat war sich zudem weitgehend einig, dass angesichts der rasch ansteigenden Preise und der allgemeinen Konjunkturüberhitzung die Politik der Nachfragebeschränkung fortgesetzt werden sollte, ja dass der Inflationsbekämpfung Priorität zukomme. Die Festlegung eines gemeinsamen Wachstumsziels (von 65 % für die nächsten zehn Jahre) wurde hingegen von Bundesrat Brugger als nicht dringend erachtet. Er legte das Gewicht mehr auf die qualitative Entwicklung der Wirtschaft. Im Rahmen der OECD wurde auch die Frage, wie die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern weiter zu fördern sei, erörtert. Im handelspolitischen Bereich verzichteten die Mitgliedländer allerdings darauf, die Zollpräferenzen, welche sie den Entwicklungsgebieten einräumen wollen, in ihrer Methode zu vereinheitlichen [161]. Jedes Industrieland konnte somit seinen eigenen Weg gehen. Die Schweiz gab ihren Präferenzplan anlässlich von Konsultationen im Rahmen der UNCTAD bekannt. Dieser Plan sah die Schaffung der Zollfreiheit in zwei Etappen vor. Die Ergebnisse der beiden Sessionen des UNCTAD-Rates wurden von den Entwicklungsländern, die mit ihrer uneinheitlichen Haltung allerdings auch selbst zum Misserfolg beitrugen, als enttäuschend bezeichnet. Der immerhin beabsichtigte weitgehende Abbau der Zollschranken gegenüber Lieferungen aus Entwicklungsländern liess die nichttariflichen Handelshindemisse mehr in den Vordergrund rücken. Zur Lösung dieses Problems wurde eine Kommission eingesetzt [162]. Die Entwicklungsländer meldeten ihre Wünsche auch beim GATT an. Die Präferenzabkommen (namentlich jene zwischen der EWG und einer Reihe afrikanischer Staaten) wurden an der 26. GATT-Session von amerikanischer Seite angegriffen. Die EWG und auch die schweizerische Delegation wandten sich ihrerseits gegen ein protektionistisches Handelsgesetz (sogenannte Mills Bill) der USA, das gegen die GATT-Normen verstösst. Gegen Ende des Jahres wurde gar von der Gefahr eines Handelskrieges zwischen den beiden Handelsgrossmächten EWG und USA gesprochen. Die angestrebte neue GATT-Zollsenkungsrunde war jedenfalls einstweilen nicht spruchreif. Unterdessen setzte sich auch das GATT weiter mit der Frage des Abbaus nichttariflicher Handelshindernisse auseinander [163].
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Bilaterale Wirtschaftsbeziehungen
Zur Pflege der bilateralen Beziehungen besuchten verschiedene ausländische Minister Bern zu Wirtschaftsgesprächen [164]. Mit den Ostblockländern wurden die Kontakte aktiviert. Eine sowjetische Delegation weilte auf Einladung des Vororts in der Schweiz und unterzeichnete bei dieser Gelegenheit das 1968 paraphierte Uhrenabkommen. Leiter des Vororts und verschiedener Unternehmungen nahmen Einladungen zu Gegenbesuchen an. Basler Chemieunternehmungen unterzeichneten in Moskau Verträge über technische Zusammenarbeit, und schweizerische Delegationen führten dort Gespräche über die Lieferung von russischem Erdgas sowie über die Sicherung des gewerblichen Rechtsschutzes [165]. Verschiedene osteuropäische Länder bekundeten den Wunsch, die rund zwanzig Jahre alten Handelsverträge zu erneuern und zu modernisieren. Entsprechende Kontakte wurden mit Bulgarien, Jugoslawien, Rumänien und Ungarn aufgenommen [166]. Leicht getrübt war das Verhältnis zu den USA. Wegen der protektionistischen Handelsgesetzgebung unternahm die Schweiz nach anderen Nationen eine handelspolitische Demarche in Washington. Die langwierigen Gespräche über ein Rechtshilfeabkommen mit den Amerikanern führten zu einem provisorischen Entwurf [167]. Mit unseren Nachbarländern wurde der intensive Handel fortgesetzt. Zu Komplikationen kam es mit Italien wegen des Lastwagentransitverkehrs [168] und wegen der Fremdarbeiterfrage [169]. In den Freizonen um Genf entstand einige Aufregung wegen einer von Paris ausgehenden Umfrage bei den Unterpräfekten der betroffenen Gemeinden. In Genf befürchtete man, Frankreich wolle unter dem Druck der EWG auf die Aufhebung der Zonen drängen [170]. Ein Zusatz zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich, der in der Schweiz ansässigen Aktionären von französischen Gesellschaften Vorteile bringt, wurde ratifiziert und konnte in Kraft treten [171]. Die Auseinandersetzungen um das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland belasteten die sonst guten Beziehungen zu unserem nördlichen Nachbarn. Finanzminister Möller, der von deutschen Parlamentariern und Nachrichtenmagazinen unterstützt wurde, drückte seine Besorgnis über die Steuerflucht in die Schweiz aus; Grossverdiener nähmen bei uns Wohnsitz und Unternehmungen profitierten mit Hilfe von sogenannten Brief kastengeselischaften von den Vorteilen der «Steueroase Schweiz» und vereinzelt sogar von einer missbräuchlichen Ausnützung des Doppelbesteuerungsabkommens. Die schweizerischen Behörden führten die Steuerflucht auf das Steuergefälle zurück und hielten daran fest, dass die Steuerpflicht vom Wohnsitz abhängig gemacht werden müsse. Sie waren einzig bereit, die Verlegung des Wohnsitzes in die Schweiz zu erschweren. Über den Inhalt der Aussprache zwischen deutschen und schweizerischen Delegationen wurde nichts bekannt. Die Bonner Regierung arbeitete unterdessen ein « Steueroasengesetz» aus, das dazu beitragen soll, die steuerflüchtigen Deutschen, die dem Fiskus einen Einnahmenausfall von 1 Mia Mark verursachen sollen, besser zu erfassen [172].
Wesentliche selbständige Massnahmen, die in der Schweiz auf aussenhandelspolitischem Gebiet ergriffen wurden, waren konjunkturpolitisch motiviert. Vom gleichzeitigen Vollzug der letzten drei Abbaustufen aus dem Zollsenkungsabkommen (Kennedy-Runde des GATT) erwartete man allerdings keine .bedeutenden preisdämpfenden Wirkungen, obschon der Bundesrat den Handel aufforderte, die Zollreduktionen über die Preise an die Konsumenten weiterzugeben [173]. Eine grössere konjunkturelle Wirkung hatte man sich von einem Exportdepot erhofft. Dieses wurde aber nach den harten Auseinandersetzungen im Parlament vom Bundesrat nicht in Kraft gesetzt [174]. Die Einführung einer Investitionsrisikogarantie, die dazu beitragen soll, die schweizerischen Investitionen in den Entwicklungsländern zu fördern, stiess kaum auf Widerstand. Einzig die Vertreter der Partei der Arbeit lehnten sie als neokolonialistisches Instrument im Dienste der Kapitalisten ab. Ein Antrag von Nationalrat Fischer (rad., BE), der die Festsetzung des Gesamtbetrags der Garantieverpflichtungen einem referendumspflichtigen Bundesbeschluss vorbehalten wollte, unterlag eindeutig. Das Gesetz wie auch die Vollziehungsverordnung konnten im September in Kraft treten [175]. Der Belebung des Aussenhandels, aber auch der allgemeinen Werbung für die Schweiz im Ausland sollte eine vom Bundesrat beantragte Erhöhung des Beitrags von bisher 1,5 Mio Fr. auf 2,8 Mio Fr. an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung dienen. Die Kommission des Nationalrates wollte indessen den Beitrag auf 2 Mio Fr. kürzen und den Beschluss auf fünf Jahre befristen, und zwar mit der Begründung, man habe es versäumt, eine neue Konzeption für die Werbung im Ausland zu entwerfen, und es fehle an einer Koordination zwischen den Stellen, die sich mit Image-Werbung befassen. Sozialdemokraten vertraten im Nationalrat die Auffassung, der Zeitpunkt für eine solche Vorlage sei in der Exportkonjunktur ungünstig gewählt und zudem sollte die Exportwirtschaft ihrerseits mehr für die Zentrale leisten. Beide Räte hielten wegen der grossen Bedeutung der Werbung für die Schweiz am Beitrag von 2,8 Mio Fr. fest, doch befristeten sie die Vorlage auf fünf Jahre [176].
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G.A. / U.K.
 
[140] Bund, 123, 31.5.70; NZZ, 269, 14.6.70; GdL, 146, 26.6.70.
[141] Vgl. SPJ, 1969, S. 41 f. und 74.
[142] NZ, 215, 15.5.70; 228, 24.5.70; NZZ, 232, 23.5.70.
[143] NZ, 228, 24.5.70; Tat, 187, 11.8.70.
[144] Der Handels- und Industrieverein versanstaltete eine Umfrage bei 4000 Unternehmungen, der Verein des Schweizerischen Import- und Grosshandels eine solche bei 1500 Firmen; dabei wurden drei Varianten zur Diskussion gestellt: NZZ. 34, 22.1.70; 46, 29.1.70; 562, 2.12.70; NZ, 63, 8.2.70.
[145] Der Standpunkt der Behörden wurde in verschiedenen Vorträgen der Bundesräte Graber und Brugger sowie von Chefbeamten der Bundesverwaltung dargelegt; vgl. Documenta Helvetica, 1970, Nr. 3, S. 1 ff., 59 ff., 67 ff.; 1970, Nr. 4, S. 57 ff.; 1970, Nr. 5, S. 33 ff.; 1970, Nr. 6, S. 87 ff.; 1970, Nr. 7, S. 49 ff.; 1970, Nr. 9, S. 59 ff.
[146] Die Verhandlungsdelegation wurde zusammengesetzt aus den Bundesräten Brugger (Chef), Graber und Celio sowie aus den Chefbeamten Jolles (Chef), Languetin, Bindschedler, Wurth und Feller; vgl. Bund, 163, 16.7.70; NZZ, 335, 22.7.70.
[147] Bund, 264, 11.11.70; vgl. auch BBI, 1971, I, S. 47 f.; zum Problem der Landwirtschaft vgl. unten, S. 90; NBZ, 131, 9.6.70; Emmenthaler Blatt, 157, 9.7.70; NZZ, 211, 10.5.70; zum Problem der Freizügigkeit siehe NZZ, 425, 13.9.70; JdG, 120, 27.5.70; NZZ, 123, 15.3.70; 279, 19.6.70; die wirtschaftspolitischen Vorbehalte wurden auch erörtert in NZN, 301, 24.12.70; NZZ, 241, 28.5.70 und an der Herbsttagung der Europa-Union, vgl. NZ, 481, 19.10.70; Europa, 37/1970, Heft 10/11, S. 2 ff.
[148] JdG, 263, 11.11.70; Lb, 263, 11.11.70; NZ, 523, 12.11.70; NZZ, 528, 12.11.70; 529, 13.11.70; NZN, 265, 12.11.70.
[149] NZ, 513, 6.11.70; 517, 9.11.70; Tw, 263, 10.11.70; NZZ, 583, 15.12.70; 588, 17.12.70.
[150] NZZ, 527, 12.11.70; AZ, 262, 11.11.70; BN, 481, 14./15.11.70; NZ, 527, 15.11.70; JdG, 267, 16.11.70; Ostschw., 275, 24.11.70.
[151] Vgl. eine Stellungnahme der Dachvereinigung der Industrieverbände der EWG in BN, 428, 12.10.70; Ralf Dahrendorf in NZ, 480, 19.10.70 und in Europa, 37/1970, Heft 12, S. 3 ff.; Streit um die Erklärungen von Minister Scheel, vgl. BN, 470, 7./8.11.70.
[152] NZ, 63, 8.2.70; Tat, 149, 27.6.70; Lib., 22, 26.10.70; VO, 246, 27.10.70; 259, 11.11.70; NZN, 263, 10.11.70; BN, 470, 7./8.11.70.
[153] NZZ, 195, 29.4.70; BBI, 1971, I, S. 51.
[154] BBI, 1971, I, S. 51.
[155] BBl, 1971, I, S. 50 f.; NZ, 18, 13.1.70; NZZ, 21, 14.1.70; 117, 11.3.70; 181, 21.4.70; EFTA-Bulletin, 11/1970, Heft 6, S. 8 f.
[156] NZZ. 164, 10.4.70; 167, 13.4.70; 220, 15.5.70; 221, 15.5.70; TdG, 114, 19.5.70; NZZ, 513, 4.11.70; 517, 6.11.70; JdG. 260, 7./8.11.70; NZ, 515, 8.11.70.
[157] EFTA-Bulletin, 11/1970, Heft 2, S. 3 ff.; Heft 4; NZZ, 22, 15.1.70; 201, 3.5.70.
[158] NZZ, 221, 15.5.70; 528, 14.11.70; 569, 7.12.70.
[159] EFTA-Bulletin, 11/1970, Heft 8, S. 3 ff.; NZ, 532, 18.11.70; BBI, 1970, II, S. 1217 ff.; einen Überblick über die Tätigkeit der EFTA vermitteln BBI, 1970, II, S. 319 f. und BBI, 1971, I, S. 52 f.
[160] Vgl. unten, S. 125; NZZ. 229, 21.5.70.
[161] Für die Fragen der Finanzhilfe vgl. oben, S. 44. Zu der Politik der OECD vgl. NZZ. 231, 22.5.70; 234, 25.5.70; 536, 17.11.70; 539, 19.11.70; 583, 15.12.70.
[162] NZZ, 57, 4.2.70; 87, 22.2.70; 396, 27.8.70; 415, 7.9.70; 441, 23.9.70; 451, 29.9.70; 476, 13.10.70; 479, 15.10.70; 546, 23.11.70.
[163] NZZ, 11, 8.1.70; 77, 16.2.70; 81, 18.2.70; 82, 19.2.70; 83, 19.2.70; 85, 20.2.70; 93, 25.2.70; 98, 28.2.70; 196, 29.4.70; 325, 16.7.70; 454, 30.9.70; 570, 7.12.70; NZ, 46, 29.1.70; 97, 1.3.70; 348, 2.8.70; 360, 9.8.70; 471, 13.10.70; GdL, 57, 10.3.70.
[164] Besuche des argentinischen Wirtschaftsministers (GdL, 33, 10.2.70; NZZ, 69, 11.2.70), des mexikanischen Industrie- und Handelsministers (NZZ, 167, 13.4.70), des südafrikanischen (NZZ, 276, 18.6.70), des österreichischen (NZZ, 419, 9.9.70), des neuseeländischen Finanzministers (NZZ, sda, 466, 7.10.70) sowie einer pakistanischen Delegation (NZZ, 465, 7.10.70); auch anlässlich des Besuches des indischen Staatspräsidenten wurden wirtschaftliche Probleme besprochen; vgl. oben, S. 41.
[165] GdL, 53, 5.3.70; 97, 28.4.70; NZZ, 195, 29.4.70; JdG, 60, 13.3.70; 134, 12.6.70; NZZ, 269, 14.6.70; GdL, 141, 20./21.6.70; TdG. 240, 14.10.70; NZZ, 342, 27.7.70; 512, 3.11.70; NBZ, 281, 2.12.70; NZZ, 593, 21.12.70.
[166] NZZ, 421, 10.9.70; 431, 16.9.70; Bund, 216, 16.9.70; NZZ, 504, 29.10.70; GdL, 222, 24.9.70; Ostschw., 201, 29.8.70; NZN, 57, 10.3.70.
[167] Vgl. oben, S. 41 und 75; siehe auch NZZ, 530, 13.11.70.
[168] Vgl. unten, S. 108.
[169] Vgl. unten, S. 135.
[170] Tat, 12, 15.1.70; JdG, 18, 23.1.70; 38, 16.2.70; Lib., 88, 19.1.70; 157; 11./12.4.70; Bund, 164, 17.7.70.
[171] NZZ, 31, 20.1.70; 446, 25.9.70; NZZ (sda), 289, 25.6.70.
[172] Für die Angriffe von deutscher Seite vgl. Ostschw., 167, 21.7.70; NZ, 327, 21.7.70; Bund, 181, 6.8.70; AZ, 183, 11.8.70; Stellungnahmen von schweizerischer Seite in NZZ, 186, 23.4.70; 245, 31.5.70; NZ, 342, 29.7.70; 556, 29.11.70; Vat., 246, 23.10.70 (Antwort auf Kleine Anfrage von NR Eisenring, k.-chr., ZH); AZ, 252, 30.10.70; innenpolitische Vorgänge in der Bundesrepublik: NZZ, 466, 7.10.70; 487, 20.10.70; 600, 25.12.70; 604, 29.12.70.
[173] Vgl. SPJ, 1969, S. 76; Vat., 42, 20.2.70; NZZ, 99, 1.3.70; AZ, 71, 28.3.70.
[174] VgI. oben, S. 64 ff.
[175] Vgl. SPJ, 1969, S. 77; BBI, 1969, II, S. 953 ff.; Sten. Bull. StR, 1969, S. 347 ff.; Sten. Bull. StR, 1970, S. 139; Sten. Bull. NR, 1970, S. 145 ff., 311; NZZ, 89, 23.2.70; 408, 3.9.70; AZ, 59, 13.3.70; 63, 18.3.70; AS, 1970, S. 1133 ff.
[176] BBI, 1970, I, S. 1253 ff.; Sten. Bull. NR, 1970, S. 503 ff., 857; Sten. Bull. StR, 1970, S. 440 ff., 467; NBüZ, 203, 11.7.70; NZZ (sda), 381, 18.8.70; NZZ, 567, 5.12.70; vgl. in diesem Zusammenhang die Werbung für die Schweiz an der Weltausstellung in Osaka: NZZ (sda), 183, 22.4.70; NZZ, 267, 12.6.70.