Année politique Suisse 1973 : Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Discussions de politique économique dominées par les thèmes du taux élevé de renchérissement et des difficultés d'approvisionnement énergétique — Les efforts visant à promouvoir les régions économiquement défavorisées se poursuivent — Le Conseil des Etats vote la loi fédérale sur l'aide aux investissements dans les régions de montagne — L'augmentation du prix du pétrole accélère fortement l'inflation — Le Conseil fédéral entreprend de dresser un double indice des prix à la consommation et préconise une refonte complète du système de calcul actuel — Entrée en vigueur mais effet difficilement détectable des mesures antiinflationnistes de 1972; peuple et cantons les approuvent néanmoins à la fin de l'année — Un projet gouvernemental d'article conjoncturel voit sa portée nettement affaiblie par les remaniements décidés en Conseil des Etats — Bilans moins favorables dans l'industrie horlogère ; le tourisme en légère régression — Poursuite du processus de concentration économique — Tentatives pour améliorer la protection des consommateurs.
Wirtschaftsordnung
Im Mittelpunkt der Diskussion um die schweizerische Wirtschaftsordnung stand 1973 zweifellos die alles in den Schatten stellende Teuerung. Die vielfältigen Bemühungen der wirtschaftspolitischen Instanzen um die Stabilisierung der konjunkturellen Entwicklung und die Inflationsbekämpfung fanden das Interesse weitester Bevölkerungskreise. Obwohl gegenüber der zu einer Dauererscheinung gewordenen Inflation eine gewisse Resignation um sich griff, gewannen zwei Erkenntnisse zusehends an Bedeutung : Einmal begann sich die Einsicht abzuzeichnen, dass ohne die Partnerschaft aller am Wirtschaftsgeschehen irgendwie Beteiligten keine wirkungsvolle Konjunkturdämpfungspolitik möglich ist
[1]. Sodann zeigten neue Währungskrisen sowie Unsicherheiten in der Energieversorgung mit aller Deutlichkeit, dass die Schweiz ihren wirtschaftspolitischen Kurs vermehrt auch nach dem Ausland auszurichten hat
[2]. Daneben machte sich ein mehr oder weniger tief empfundenes « Unbehagen im Wohlstand » bemerkbar, zu dem sich gegen Jahresende infolge des durch die Erdölteuerung bewirkten Inflationsschubs sowie ungünstigerer Wachstumsprognosen eine weit verbreitete Besorgnis über die zukünftige Entwicklung gesellte
[3].
Unter dem Eindruck der ungewissen Zukunft bestand im Bereiche der Wirtschaft ein grosses Bedürfnis nach Prospektive. Einen breiten Raum in der Zukunftsdiskussion nahm die anhaltende Kontroverse über die « Grenzen des Wachstums » ein
[4]. Die Neue Helvetische Gesellschaft veröffentlichte eine Prospektivstudie, in der unter anderem die Ersetzung des einseitig materiellen Wachstumsdenkens durch die Anerkennung qualitativer Werte gefordert wurde
[5].
Zahlreiche weitere Publikationen befassten sich mit den Zukunftschancen unserer Wohlstandsgesellschaft
[6]. Daneben fand wiederum eine Reihe von Tagungen und Seminarien statt, welche sich mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungsaussichten der Schweiz beschäftigten
[7]. Auf der andern Seite stiess die oft sensationsgeladene Zukunftsdiskussion aber auch auf Kritik und Skepsis, und es erhoben sich Stimmen, welche vor voreiligen Schlüssen warnten
[8].
Strukturpolitik
Im Bereiche der Strukturpolitik stand auch 1973 die Förderung ökonomisch zurückgebliebener Regionen, namentlich der
Berggebiete, im Vordergrund. Eine zunehmende Konkretisierung erfuhren die Bestrebungen zugunsten entwicklungsbedürftiger Gebiete zunächst durch die Veröffentlichung weiterer Grundlagenberichte. In Ergänzung der landesplanerischen Leitbilder von 1972, die der besonderen Problematik der Randregionen wenig Rechnung trugen, legte das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung eine Studie mit sozio-ökonomischen Leitbildern für das Berggebiet vor
[9]. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des allzu früh verstorbenen Prof. P. Stocker präsentierte ihrerseits einen Bericht mit Leitlinien für die Berggebietsförderung
[10]. Neben diesen verheissungsvollen Ansätzen zeigten sich aber auch gewisse negative Aspekte, welche die inländische Entwicklungshilfe vorübergehend beeinträchtigten. So brachten die im Rahmen der Konjunkturdämpfungsmassnahmen erlassenen Kreditrestriktionen die wirtschaftlich benachteiligten Gebiete in eine schwierige Lage, stellten sie doch vielfach die Finanzierung von dringend notwendigen Infrastrukturvorhaben in Frage
[11]. Die hauptsächlich betroffenen Kantone protestierten in der Folge gegen die für sie zu rigorosen Massnahmen und verlangten entsprechende Ausnahmeregelungen
[12]. In einem Postulat forderte ausserdem der Berner Freiburghaus (svp) die Regierung auf, bei der Anwendung der dringlichen Bundesbeschlüsse zur Bekämpfung der Teuerung vermehrt die besondere Situation der Randregionen zu berücksichtigen. Der Bundesrat ordnete in der Folge die Freigabe von Kreditsonderquoten zur Sicherstellung des preisgünstigen Wohnungsbaus sowie unaufschiebbarer Bauten der Infrastruktur an und setzte diese gezielt zur Verhinderung struktureller Beschäftigungseinbrüche in den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten ein
[13].
Im Juni konnte der Bundesrat den schon lange erwarteten Entwurf zu einem
Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete vorlegen. Das Gesetz ist als wesentliches Instrument der vom Bund erstmals anvisierten Regionalstrukturpolitik konzipiert. Durch Verbesserung der Existenrbedingungen soll der regionale Wohlstand gehoben und die Abwanderung der Bevölkerung gebremst werden. Die bundesrätliche Botschaft sah vor, die von. der vorgängigen Erarbeitung regionaler Entwicklungskonzepte abhängige Investitionshilfe in der Form periodisch von der Bundesversammlung zu bewilligender Rahmenkredite auszurichten. In diesem Sinne ersuchte der Bundesrat das Parlament gleich um die Gewährung eines ersten Rahmenkredites von 400 Mio Fr. mit einer Laufzeit von fünf Jahren
[14]. Die kurz zuvor gegründete Vereinigung zum Schutz und zur Förderung des Berggebietes begrüsste in der Folge den Gesetzesentwurf, bezeichnete aber den vorgesehenen finanziellen Einsatz als ungenügend
[15]. Der Ständerat, der sich als Prioritätsrat mit der Vorlage zu befassen . hatte, stimmte dem Gesetz und dem Rahmenkredit gemäss den Anträgen der Exekutive zu
[16].
Konjunkturlage
Die Konjunkturlage präsentierte sich 1973 recht uneinheitlich und schwer überblickbar
[17]. Obwohl der Produktionsapparat zum Teil sehr stark angespannt war, zeichnete sich vor allem in der zweiten Jahreshälfte eine leichte Abschwächung des Wachstums der schweizerischen Wirtschaft ab. Die wirtschaftliche Entwicklung vollzog sich im Vergleich zum Vorjahr unter wesentlich veränderten Bedingungen. Eine im Januar ausgebrochene Währungskrise zwang die Nationalbank zur Freigabe des Wechselkurses, was faktisch einer Aufwertung des Schweizerfrankens gleichkam
[18]. Trotz der erheblichen Verteuerung der Exportgüter durch diese Währungsmassnahme schnitt der Aussenhandel wesentlich besser als erwartet ab
[19]. Im Bereiche der Binnenkonjunktur trat infolge der 1972 erlassenen Konjunkturdämpfungsmassnahmen eine spürbare Beruhigung ein, was sich vor allem in einer, zunehmend aussenwirtschaftlichen Orientierung der Gesamtnachfrage zeigte
[20]. Die industrielle Produktion hatte eine unerwartet hohe Zuwachsrate zu verzeichnen, was angesichts des nach wie vor ausgetrockneten Arbeitsmarktes auf rationellere Produktionsmethoden und ausserdem auf einen Ausbau des Exportgeschäftes schliessen liess
[21]. Auch 1973 erfüllten sich die Hoffnungen auf ein Abflauen der Teuerung nicht. Der durch die Inflation bedingte Preisauftrieb strebte im Gegenteil neuen Rekordhöhen entgegen. Am Ende des Jahres erreichte der Landesindex der Konsumentenpreise einen Stand von 148,3 und lag damit um 11,9 % höher als im Dezember 1972. Als wichtigster Teuerungsfaktor fielen vor allem die im Zuge der Energiekrise sprunghaft angestiegenen Heizöl- und Benzinpreise ins Gewicht. Daneben waren auch in den Bedarfsgruppen Nahrungsmittel, Bekleidung und Verkehr erhebliche Preiserhöhungen zu verzeichnen
[22]. Die hektische und explosionsartige Preisentwicklung bei den flüssigen Brenn- und Treibstoffen, die sich im Index kräftig auswirkte, bewog den Bundesrat gegen Jahresende nach einigem Zögern, neben dem bisherigen Index der Konsumentenpreise auch eine kriegswirtschaftlich induzierte Zahlenreihe ohne Heizöl und Benzin zu veröffentlichen
[23]. Die bisher nicht übliche Indexspaltung stiess vor allem in Arbeitnehmerkreisen auf heftige Kritik
[24]. Daneben beschloss die Sozialstatistische Kommission im Einvernehmen mit dem Bundesrat, eine Totalrevision des seit 1966 unverändert gebliebenen Index der Konsumentenpreise einzuleiten
[25]. Die Preissteigerungen beim Import und bei inländischen Grosshandelswaren gingen noch weit über das Ausmass der im Index der Konsumentenpreise in Erscheinung tretenden Teuerung hinaus
[26]. Angesichts der massiven Teuerung war es weiter nicht überraschend, dass das Bruttosozialprodukt real etwas weniger zunahm als 1972. Die nach wie vor auf Schätzungen des Eidg. Statistischen Amtes beruhenden Ermittlungen ergaben rund 131 Mia Fr., was eine Steigerung von 4,3 % (1972 : 4,7 %) gegenüber dem Vorjahr bedeutete
[27]. Das Fehlen einer für die Konjunkturpolitik dringend benötigten ausführlichen Wirtschaftsstatistik wurde auch 1973 verschiedentlich beanstandet
[28].
Kunjunkturpolitik
Die praktisch unvermindert anhaltende konjunkturelle Überhitzung sowie die immer nachteiligeren und zersetzenderen Folgen der Inflation verstärkten den allgemeinen Willen zu einer wirkungsvollen Konjunkturpolitik. Wie jedoch der Abstimmungskampf über die dringlichen Konjunkturdämpfungsmassnahmen zeigte, bestanden immer noch grosse Meinungsunterschiede hinsichtlich des Vorgehens
[29]. Ausserdem verstärkten die bloss spärlich und mit einer zeitlichen Verzögerung eintretenden Resultate dieser Massnahmen angesichts der fortschreitenden Inflation vielfach die Zweifel an der Tauglichkeit des eingesetzten Instrumentariums und an der Art seiner Anwendung
[30]. Unter dem Eindruck der Unsicherheiten in der Energieversorgung begann sich jedoch gegen Jahresende immer mehr die Erkenntnis durchzusetzen, dass nur eine konsequente Fortführung der zur Dämpfung der überkonjunktur ergriffenen Massnahmen Aussichten auf eine allmähliche Konjunkturstabilisierung bieten könne
[31]. Im Dezember trat in der Stabsstelle des Bundesrates für die Konjunkturpolitik ein Wechsel ein, indem der durch seine Perspektivstudien bekannt gewordene Prof. F. Kneschaurek den bisherigen Delegierten für Konjunkturfragen, Prof. H. Allemann, ablöste
[32].
Die im Dezember 1972 auf dem Dringlichkeitswege erlassenen
zusätzlichen Massnahmen zur Dämpfung der Überkonjunktur beherrschten 1973 die konjunkturpolitische Szene der Schweiz
[33]. Der Bundesrat erliess gleich im Januar entsprechende Ausführungsbestimmungen und ernannte den Präsidenten der Kartellkommission, Nationalrat Schürmann (cvp, SO), zum interimistischen Beauftragten für die Überwachung der Preise, Löhne und Gewinne
[34]. Das mit einer Preiskontrolle kriegswirtschaftlicher Art nicht vergleichbare Instrument der Preisüberwachung, die sich auf selektive Interventionen zur Verhinderung einzelner ungerechtfertigter Preiserhöhungen beschränkt, wurde mit einer Meldestelle zur Entgegennahme von Preisbeobachtungen seitens der Öffentlichkeit ausgerüstet. Innert Jahresfrist gingen bei der von Anfang an auf grosses Interesse stossenden „Klagemauer“, wie die Meldestelle in der Presse scherzhaft bezeichnet wurde, über 11 000 Preismeldungen und -beanstandungen ein
[35]. Gegenüber dem ausserordentlich starken Preisauftrieb hatte die Überwachungsstelle indessen einen schweren Stand, entzogen sich doch kosten- und importbedingte Preiserhöhungen vielfach einer Beeinflussung. Immerhin gelang es den Verantwortlichen in verschiedenen Fällen, exzessive, unter, Ausnutzung der Marktverhältnisse zustandegekommene Preise zu verhindern. Als besonders wirksam erwies sich die Meldepflicht für kartellistische Preiserhöhungen. Sie führte dazu, dass keine neuen zentralen Preisempfehlungen auf nationaler Ebene mehr erlassen wurden
[36]. Eine direkte Einwirkungsmöglichkeit des Bundes auf die Preise hatte seit der Aufhebung des Kriegsnotrechts am Ende der 40er Jahre nur noch auf vereinzelten Gebieten (insbesondere in der Landwirtschaft) bestanden. Da weder der Bundesbeschluss noch die auf ihm beruhende Verordnung die ungerechtfertigte Preiserhöhung materiell umfassend definierten, hatte der Beauftragte zusammen mit einer ihm beigegebenen beratenden Kommission, der die Spitzenverbände der Wirtschaft angehören, Richtlinien zur Beurteilung von Preiserhöhungen aufzustellen
[37]. Gegen Jahresende wurde zudem damit begonnen, parallele Regeln zur Beurteilung der Lohn- und Gewinnentwicklung vorzubereiten
[38]. Aufgrund der Vollzugsverordnung konnte ferner auf den 1. Juli die Anschriftspflicht für Detailpreise auf Waren nach einem kurzen Vemehmlassungsverfahren in Kraft gesetzt werden
[39]. In einem Postulat forderte zudem der St.Galler Jaeger (Idu) den Bundesrat auf, die Preis- und Gewinnüberwachung auch auf den Liegenschaftshandel auszudehnen
[40].
Eine spürbare konjunkturelle Beruhigung in der bis anhin äusserst angespannten
Bauwirtschaft bewirkten die Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes
[41]. Durch die Instrumente der Ausführungssperre und des Abbruchverbotes, die mit befristet aufschiebender Wirkung vorerst auf die ganze Schweiz ausgedehnt worden waren, gelang es, den Nachfrageüberhang im Bausektor wirksam zu kanalisieren
[42]. Das Baugewerbe zeigte sich indessen von den als zu einschneidend empfundenen Massnahmen wenig begeistert und kritisierte mehrmals die bundesrätliche Politik
[43]. Im Sinne einer flexiblen Handhabung des Baubeschlusses hob der Bundesrat im September für 634 Gemeinden in Regionen mit ausgeglichener Bautätigkeit Ausführungssperre und Abbruchverbot wieder auf
[44]. Der Beauftragte für die Stabilisierung des Baumarktes, R. Meier, wurde auf die Jahresmitte vom früheren Waffenchef der Genietruppen, Oberstdivisionär H. Hauser, in seinem Amte abgelöst
[45]. Die offensichtlich grössere Wirksamkeit des neuen Baubeschlusses gegenüber den 1971 erlassenen Bestimmungen
[46] war vor allem dem Umstand zuzuschreiben, dass er von verschiedenen Massnahmen zur Eindämmung der Geldmenge flankiert war. In diesem Zusammenhang übte der Kreditbeschluss
[47] zweifellos die stärkste Bremswirkung auf die konjunkturellen Antriebskräfte aus. Dies übertrug sich jedoch nur mit einer beträchtlichen Verzögerung auf die effektive Bautätigkeit, zumal die Banken die Kredite, welche sie für die Finanzierung der Bauvorhaben vor Inkrafttreten der Restriktionen zugesichert hatten, meist anstandslos auszahlten. Das neue Rekordbauvolumen von 1973 ist daher weitgehend als Nachwirkung der übersetzten Kreditexpansion im Vorjahr zu betrachten
[48]. Mit den Vorschriften zur Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen bei den Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden wurde die investitionsdämpfende Wirkung von Kredit- und Baubeschluss noch durch ein fiskalisches Instrument verstärkt, das sich aber erst in der nachfolgenden Steuerperiode von 1975/76 auswirken wird
[49]. Als letzte der im Dezember 1972 erlassenen Dämpfungsmassnahmen stiess die Einführung eines Exportdepots auf gewisse Schwierigkeiten. Nachdem sich die Ausarbeitung entsprechender Vollzugsverordnungen wegen Überbelastung der verantwortlichen Verwaltungsabteilung verzögert hatte, entstand mit der Wechselkursfreigabe des Schweizerfrankens für den Export eine völlig neue Lage. Die Verteuerung der schweizerischen Exportgüter durch die faktische Aufwertung bewirkte für unser Land eine Verschärfung der Konkurrenzsituation auf den Auslandmärkten. Mit Rücksicht auf die zu erwartende Beeinträchtigung des Aussenhandels verzichtete der Bundesrat schliesslich auf die Erhebung eines Exportdepots
[50].
Gegen Jahresende erstattete die Regierung dem Parlament über alle getroffenen Konjunkturdämpfungsmassnahmen und deren Auswirkungen vereinbarungsgemäss Bericht. Sie beurteilte die ersten Ergebnisse der Bundesbeschlüsse als positiv und plädierte für eine konsequente Fortführung der Massnahmen
[51]. Darüber hatten jedoch in erster Linie die Stimmbürger zu entscheiden, denen die Konjunkturbeschlüsse am 2. Dezember zur Sanktion unterbreitet wurden. Der Abstimmung ging eine eher laue Kampagne voraus. Für die Ablehnung aller vier zur Abstimmung gelangenden Vorlagen — Kreditbeschluss, Baubeschluss, Einschränkung der steuerwirksamen Abschreibungen und Überwachung der Preise, Löhne und Gewinne — sprachen sich neben einigen Kantonalparteien vor allem der Gewerbeverband, der Baumeisterverband und die Liberalsozialistische Partei aus
[52].
Daneben stand besonders die
Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung im Kreuzfeuer der Meinungen. So opponierten SPS und Gewerkschaften in Sorge um einen allfälligen Verlust ihres lohnpolitischen Manövrierfeldes gegen die Aufrechterhaltung dieser Massnahme
[53]. Auf der andern Seite wandten sich Unternehmerkreise und Arbeitgeberorganisationen gegen eine staatliche Interventionspolitik im Preissektor und forderten die Verwerfung des Überwachungsbeschlusses. Von den weitern Parteien und verschiedenen Verbänden wurden jedoch alle vier Dämpfungsbeschlüsse zur Annahme empfohlen
[54]. In den Abstimmungskampf griff auch die Lebensmittelgrossfirma Denier AG mit der Lancierung einer Initiative zur Teuerungsbekämpfung ein, die sie den Konjunkturbeschlüssen als Alternative entgegensetzte
[55]. In der Abstimmung gaben indessen Volk und Stände mit starkem Mehr, aber mit einer Stimmbeteiligung von bloss 30 % den vier Vorlagen ihre Sanktion. Verworfen wurde die Konjunkturpolitik des Bundesrates vor allem in Berggebieten. So wandten sich Graubünden und Wallis mit knappen Mehrheiten gegen alle vier Beschlüsse. Ausserdem stiess der Kreditbeschluss in Schwyz und zusammen mit dem Abschreibungsbeschluss in Obwalden auf Ablehnung
[56].
Die Vorbereitung eines neuen Konjunkturartikels der Bundesverfassung trat neben der auf der Basis des Notrechts und der Dringlichkeit betriebenen Konjunkturpolitik etwas in den Hintergrund und kam nur schleppend voran. Im Februar legte der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft mit einem Entwurf für den neuen Verfassungsartikel vor. Dieser hielt sich materiell weitgehend an den ins Vernehmlassungsverfahren gegangenen Vorentwurf
[57]. Die Vorlage gelangte zuerst an den Ständerat. Schon dessen vorberatende Kommission richtete Anträge an das Ratsplenum, welche die Fassung des Bundesrates bedeutend abschwächten. So beantragte sie, die zur Stabilisierung der Konjunktur vorgesehenen befristeten Fiskalzuschläge auf die indirekten Steuern zu beschränken. Daneben forderte sie, dass die Ausrichtung von Bundesbeiträgen nur von der Konjunkturlage und nicht auch, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte, vom Finanzgebaren der Kantone und Gemeinden abhängig gemacht werden dürfe
[58]. Die Ständekammer genehmigte im Sommer nicht nur die Anträge ihrer Kommission, sondern entfernte sich noch weiter von der bundesrätlichen Fassung. Ein Antrag des Liberalen Guisan (VD) auf Nichteintreten und ein Rückweisungsbegehren des Wallisers Bodenmann (cvp) wurden zwar abgelehnt, doch kamen in der Eintretensdebatte zahlreiche Einwände und Bedenken gegen die neue Verfassungsgrundlage zum Ausdruck, wobei föderalistische und regionalpolitische Argumente im Vordergrund standen. Die dominierenden regionalpolitischen Interessen bewogen in der Folge die Kleine Kammer, durch die Einfügung eines neuen Absatzes den Bund zu verpflichten, seine Konjunkturmassnahmen auf die unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen Gebiete unseres Landes abzustimmen. Ohne materielle Änderungen konnte schliesslich auch der im Sinne eines Verzögerungsmanövers vorerst an die Kommission zurückgewiesene erste Absatz des geplanten Konjunkturartikels, der die Zielsetzungen und die nötigenfalls von der Handels- und Gewerbefreiheit abweichenden Interventionsbefugnisse des Bundes umschreibt, verabschiedet werden
[59].
Die einzelnen Wirtschaftszweige hatten sich 1973 vor allem mit Problemen des ausgetrockneten Arbeitsmarktes und mit einer durch Konjunktur- und Währungsmassnahmen für viele Branchen veränderten Wettbewerbssituation auseinanderzusetzen
[60]. In der
Uhrenindustrie erlaubte die internationale Konkurrenzsituation trotz weltweiter Teuerung nur geringfügige Anpassungen der Preise. Zahlreiche Unternehmungen hatten deshalb bei zunehmenden Exporten sinkende Gewinnmargen in Kauf zu nehmen. Diese Entwicklung traf die Uhrenindustrie umso empfindlicher, als der beschleunigte technische Fortschritt — insbesondere auf dem Gebiet der Elektronik — gleichzeitig neue Investitionen erforderte
[61]. Die Lage in der
Maschinenindustrie präsentierte. sich 1973 sehr uneinheitlich. Der im Vorjahr rückläufige Arbeitsvorrat wuchs zunächst um 17 % an und reichte Ende September aus, der Branche für rund 9 Monate Beschäftigung zu sichern. Zuerst wurde angenommen, dass der Zuwachs des Arbeitsvorrates auf Produktionsengpässen beruhe. In der Zwischenzeit belebte sich jedoch die Exportnachfrage weiter
[62]. Der
Fremdenverkehr entwickelte sich weit weniger günstig als im Vorjahr. Nachdem sich bereits 1972 die Zunahme der Frequenzen verlangsamt hatte, nahm die Zahl der Logiernächte um etwas mehr als 1 % ab. Stiegen die Übernachtungen bei den schweizerischen Gästen noch geringfügig, so verminderte sich erstmals seit vielen Jahren der Besuch von Ausländern. Die starke Preissteigerung in der Schweiz und die Wechselkursänderungen dürften massgeblich zu dieser Entwicklung beigetragen haben
[63]. Beim Detailhandel ging das Umsatzwachstum 1973 deutlich zurück. Angesichts der unklaren politischen und wirtschaftlichen Perspektiven und unter dem Druck der immer spürbarer werdenden Teuerung liess die Kauffreudigkeit etwas nach. Der Konsum verlagerte sich weiter vom Warensektor auf den Bereich der Dienstleistungen. Daneben hielt der strukturelle Konzentrationsprozess an. Es zeichnete sich ein ausgeprägter Trend zu grossen Verkaufseinheiten ab, namentlich zur Errichtung grösserer Supermärkte und Discountgeschäfte. Wichtigste Ursachen dieses Strukturwandels im Detailhandel sind die Abnahme der Bevölkerungsdichte sowie der Parkplatzmangel und die beschränkten Ladenöffnungszeiten in wirtschaftlichen Ballungszentren
[64].
Wettbewerbspolitik
Die zunehmend harte und preisdrückende Situation des Wettbewerbs wurde zudem bei verschiedenen kleinen und grossen Auseinandersetzungen deutlich. Als Reaktion auf Preiserhöhungen ermässigte die Firma Denner vorübergehend den Preis für Agrarprodukte um 30 %. Die hauptsächlich Reklamezwecken dienende Aktion stiess in der Folge auf Proteste der Bauernorganisationen
[65]. Die Schweizerische Kartellkommission befasste sich 1973 weiterhin mit der
Analyse von Wettbewerbsverhältnissen. Sie veröffentlichte die Ergebnisse von Untersuchungen des Kabel- und Büchermarktes sowie der Sanitärbranche. Das Bundesgericht erteilte der Kommission ferner den Auftrag, zur Abklärung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Lebensmittelfirma Denner zu prüfen, ob eine Aufhebung der Rotweinkontingentierung gerechtfertigt sei
[66]. Der Gewerbeverband übte an der Tätigkeit der Kartellkommission scharfe Kritik und warf ihr vor, sie beeinträchtige die Bedürfnisse der gewerblichen Wirtschaft und fördere den Konzentrationsprozess
[67]. Mehrere Betriebsschliessungen und Unternehmungszusammenschlüsse zeigten, dass der Strukturwandel der Wirtschaft weiterging
[68]. Grosses Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang die Übernahme des Chemiegrossbetriebes Lonza durch die Firma Alusuisse
[69]. Die andauernde Konzentrationsbewegung und die dadurch entstehende wirtschaftliche Machtballung wurde vielfach mit Besorgnis und Kritik zur Kenntnis genommen
[70]. In einer Motion forderte der Christlichdemokrat Koller (AI) die sofortige Einführung eines Bundesgesetzes über Konzerne
[71]. Sein Parteikollege Oehler (cvp, SG) trat mit einer andern Motion für die Schaffung eines Publizitätsgesetzes für Aktientransaktionen ein
[72].
Angesichts der massiven Teuerung fiel dem Konsumentenschutz 1973 eine grosse Bedeutung zu. Die Einführung der Preisüberwachung fand in Konsumentenkreisen lebhafte Anerkennung, wurde doch den Konsumentenorganisationen beim Vollzug des Überwachungsbeschlusses der Status « mitwirkender Organisationen » verliehen. Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsste insbesondere die neue Verpflichtung zur Anschrift der Detailpreise und bedauerte es gleichzeitig, dass diese nicht auch auf die Dienstleistungen ausgedehnt wurde
[73]. Der Europarat verabschiedete in Strassburg eine europäische Konvention zum Schutze der Konsumenten und legte sie den Mitgliederländern, darunter der Schweiz, zur Unterzeichnung vor. Die « Charta des Verbraucherschutzes » soll das Recht auf einwandfreie Nahrungsmittel und Dienstleistungen, den Schutz des Konsumenten vor Verletzung seiner wirtschaftlichen Interessen sowie das Recht auf Schadenersatz und bessere Konsuminformationen gewährleisten
[74]. In einer als Postulat überwiesenen Motion forderte der Tessiner Jelmini (cvp) den Bundesrat zur aufmerksamen Wahrnehmung der aus dem Freihandelsabkommen mit den Europäischen Gemeinschaften resultierenden Vorteile für den Konsumenten auf
[75]. In einem Postulat setzte sich ferner die sozialdemokratische Abgeordnete Nanchen (VS) für ein generelles Verbot täuschender Reklame ein
[76].
[1] Vgl. Referate von BR Brugger vor der Neuen Helvetischen Gesellschaft (Documenta, 1973, Nr. 1, S. 21 ff.), von Bundeskanzler Huber an der 4. Management-Tagung (Documenta, 1973, Nr. 4, S. 13 ff.), von BR Celio vor dem Schweizerischen Handels- und Industrieverein (Documenta, 1973, Nr. 7, S. 2 ff.) und von BR Brugger am Schweizerischen Bankiertag (Documenta, 1973, Nr. 8, S. 2 ff.). Ferner NZZ, 235, 23.5.73 sowie John Kenneth Galbraith, Wirtschaft für Staat und Gesellschaft, München/Zürich 1974.
[2] Zur Währungspolitik vgl. unten, S. 61 ff., zur Energiewirtschaft vgl. unten, S. 81 ff. Vgl. auch SAZ, 68/1973, S. 910 ff. ; NZZ, 512, 4.11.73.
[3] Referat von BR Brugger von der 2. europäischen Regionalkonferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (Documenta, 1974, Nr. 1, S. 23 ff.). Vgl. auch NZ, 109, 7.4.73 ; NZZ, 177, 16.4.73 ; 604, 30.12.73 ; 12, 9.1.74 ; BN, 269, 15.11.73 ; 22, 26.1.74.
[4] Vgl. SPJ, 1972, S. 58 f. ; ferner Demis L. Meadows, Wachstum bis zur Katastrophe? Pro und Contra zum Weltmodell, Stuttgart 1974, sowie NZZ, 184, 20.4.73 ; 538, 19.11.73.
[5] Anno 709 p. R., Schlussbericht der Prospektivkonferenz der Neuen Helvetischen Gesellschaft, Aarau/Frankfurt a.M. 1973.
[6] Vgl. insbesondere Walter Wittmann, Wohin geht die Schweiz ?, Strategien des Überlebens, München 1973, Emil Küng, Ende der Wohlstandsgesellschaft ? Zwei Beiträge über die veränderten Grundlagen des Weltbildes, Zürich/München 1974, und Schweizer Wirtschaft wohin ?, hrsg. von der Schweizerischen Kreditanstalt, Basel 1973.
[7] „Zukunftsbilder der Industriegesellschaft“, Tagung des Vereins Jugend und Wirtschaft (NZZ, 79, 17.2.73) ; „Fortschritt — wozu ?“, Vortragstagung der Vereinigung christlicher Unternehmer (NZZ, 286, 24.6.73) ; „Unser Land zwischen Perspektiven, Zukunftsschock, Wunschdenken und Notwendigkeit“, Referat von E. Hubacher an einer Tagung der Delegierten des Import- und Grosshandels (NZ, 12, 12.1.73).
[8] Tat, 17, 22.1.73 ; NZZ, 184, 20.4.73 ; 538, 19.11.73 ; 540, 20.11.73 ; 542, 21.11.73 ; 553, 28.11.73 ; Vat., 208, 8.9.73 ; NBZ, 280, 8.9.73 ; TG, 282, 3.12.73.
[9] Vgl. SPJ, 1972, S. 101. Fritz Nigg, Sozioökonomische Leitbilder für das Berggebiet, Zürich 1972 (Studienunterlagen zur Orts-, Regional- und Landesplanung, 13).
[10] Vgl. SPJ, 1971, S. 67. Leitlinien für die Berggebietsförderung, Provisorischer Bericht der Arbeitsgruppe Stocker, Bem 1973 ; (Arbeitsgruppe Stocker), Grundlagen zu den Leitlinien für die Berggebietsförderung, Bern 1972. Vgl. ferner Fritz Ebner, „Die gesamtwirtschaftliche Förderung von Berggebieten“, in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 29/1973, Heft 1. Am 28.8. kam Prof. P. Stocker bei einem Unfall ums Leben (TA, 200, 30.8.73).
[11] NBZ, 76, 7.3.73 ; 132, 26.4.73 ; 134, 27.4.73 ; 161, 19.5.73 ; Ldb, 85, 12.4.73 ; 116, 22.5.73 ; Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunktur/ragen, 29/1973, Heft 2, S. 1 f.
[12] Es handelte sich dabei um die Kantone Graubünden (NZZ, sda, 84, 20.2.73), Obwalden (TA, 44, 22.2.73), Schwyz (Vat., 46, 24.2.73), Uri (Vat., 46, 24.2.73) und Freiburg (La Gruyère, 23, 24.2.73). Vgl. ferner BN,.126, 1.6.73.
[13] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1768 ff.
[14] BBl, 1973, I, Nr. 25, S. 1589 ff. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 59 ; NZZ, 279, 20.6.73.
[15] NZZ (sda), 38, 24.1.73 ; NZZ, 45,, 29.1.73 ; 424, 13.9.73. Die Vereinigung trat für eine jährliche Kreditsumme von 200 Mio Fr. ein und verlangte die Schaffung eines Fonds de,,roulement“. Vgl. auch unten, S. 75.
[16] Amtl. Bull. StR, 1973, S. 658 ff. Gleichzeitig wurden die Motionen Brosi (svp, GR) und Danioth (cvp, UR) als erfüllt abgeschrieben. Vgl. dazu SPJ, 1967, S. 68.
[17] Für Überblicke vgl. Mitteilung Nr. 224 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 47/1974, Heft 1 ; Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember ; ferner NZZ, 604, 30.12.73 ; 12, 9.1.74 ; SAZ, 68/1973, S. 910 ff. ; Gesch.ber., 1973, S. 211 ff.
[18] Vgl. unten, S. 61 ff.
[19] Vgl. unten, S. 65 ff.
[20] Vgl. SPJ, 19'72, S. 63 f. ; ferner NZZ, 23, 15.1.74.
[21] Der provisorische Index der industriellen Produktion wurde für 1973 mit 157 Punkten (1963 = 100) berechnet, was gegenüber 1972 eine Zuwachsrate von 5 % ergibt ; vgl. Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 140 ff.
[22] Die Heizölpreise überschritten den Vorjahresstand um 189 %. Im Jahresdurchschnitt erreichte der Landesindex der Konsumentenpreise einen Stand von 139,3, was gegenüber dem Jahresmittel 1972 eine Steigerung um 8,7 % ausmachte. Vgl. Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 1; wf, Dokumentation- und Pressedienst, 9, 4.3.74 ;10, 11.3.74 ; 11, 18.3.74.
[23] BN, 293, 13.12.73 ; TA, 290, 13.12.73 ; IdG, 291, 13.12.73 ; Bund, 292, 43.12.73 ; NZ, 389, 13.12.73. Die korrigierte Jahresteuerung liegt in der Grössenordnung von 8 %.
[24] AZ, 290, 12.12.73 ; NZZ (sda), 577, 12.12.73 ; VO, 290, 14.12.73 ; Benno Hardmeier, „Konsumentenpreisindex und Teuerungsausgleich“, in Gewerkschaftliche Rundschau, 66/1974, S. 77 ff.
[25] TA, 286, 8.12.73 ; NZ, 387, 11.12.73 ; TG, 290, 12.12.73 ; Vat., 288, 12.12.73 ; Ldb, 290, 14.12.73 ; NZZ (sda), 587, 18.12.73 ; 590, 19.12.73 ; 593, 21.12.73 ; 13, 9.1.74 ; 28, 18.1.74 ; NZZ, 43, 27.1.73. Vgl. ferner das Votum von StR Hefti (fdp, GL), Amtl. Bull. StR, 1973, S. 738 ff.
[26] Der Grosshandelspreisindex stieg um 14,8 % (Vorjahr : 3,6 %) : Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 1.
[27] Mitteilung Nr. 224 der Kommission für Konjunkturfragen, Beilage zu Die Volkswirtschaft, 47/1974, Heft 1, S. 3 ; ferner Prof. J. J. Senglet, „Das Sozialprodukt in der Schweiz“, in Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, S. 19 ff. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 60.
[28] Vgl. SPJ, 1972, S. 60 ; NBZ, 66, 27.2.73 ; wf, Artikeldienst, 30.7.73 ; Tat, 179, 4.8.73.
[29] „Konjunkturpolitisches Dilemma ?“, in Politische Rundschau, 52/1973, Heft 3 ; Gerhard Winterberger, „Schweizerische Währungs- und Konjunkturpolitik“, in Schweizer Monatshefte, 53/1973-74, S. 233 ff. ; vgl. ferner unten, S. 57 f.
[30] NZ, 11, 11.1.73 ; NZZ, 67, 10.2.73 ; 368, 11.8.73 ; 524, 11.11.73 ; 548, 25.11.73.
[31] Zur Energiewirtschaft vgl. unten, S. 81 ff.; vgl. ferner NZZ, 562, 3.12.73 ; CdT, 277, 3.12.73 ; SHZ, 48, 29.12.73.
[32] NZ, 269, 29.8.73 ; vgl. ferner Mitteilungsblatt des Delegierten für Konjunkturfragen, 29/1973, Heft 3.
[33] Vgl. SPJ, 1972, S. 63 f.
[34] AS, 1973, Nr. 2, S. 64 ff. ; NZZ (sda), 3, 4.1.73 ; 4, 4.1.73 ; TG, 2, 4.1.73. Zusammenfassung der Reaktionen und Kommentare zu den erlassenen Ausführungsbestimmungen : NZZ, 16, 11.1.73.
[35] Gesch.ber., 1973, S. 249.
[36] Gemäss Information des Büros des Beauftragten für Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung. Interventionen des Beauftragten betrafen unter anderem die Konsumationspreise im Gastgewerbe (NZZ, 64, 8.2.73), die Benzinpreise (NZZ, sda, 255, 5.6.73), die Tarife bei den öffentlichen Transportunternehmungen (NZ, 223, 20.7.73) und die Bierpreise (NZZ, sda, 356, 4.8.73).
[37] Preiserhöhungen sind demnach dann ungerechtfertigt, wenn sie das Ausmass der Kostenerhöhungen überschreiten und zu ausserordentlichen Gewinnerhöhungen führen. Vgl. dazu BBI, 1973, II, Nr. 46, S. 928 f. ; ferner NZZ, 346, 29.7.73.
[38] Gesch.ber., 1973, S. 250. Der Zentralverband schweiz. Arbeitgeber-Organisationen forderte schon im Juli neben der Preis- auch eine Lohnüberwachung (NZZ, sda, 320, 13.7.73 ; 332, 20.7.73). Vgl. auch Prof. L. Schürmann, „Die Konjunkturmassnahmen vom Dezember 1972 — Rechts- und Wirtschaftsfragen, besonders der Preis-, Lohn- und Gewinnüberwachung“, in Wirtschaft und Recht, 25/1973, S. 147 ff.
[39] NZZ, 346, 29.7.73 ; wf, Dokumentation- und Pressedienst, 32/33, 13.8.73. Vgl. auch unten, S. 60.
[40] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 1160 ff.
[41] Vgl. SPJ, 1972, S. 61 f.
[42] Gesch.ber., 1973, S. 248 f.
[43] NZZ, 16, 11.1.73 ; NZZ (sda), 215, 11.5.73 ; NZ, 192, 23.6.73 ; 347, 6.11.73 ; 88, 19.3.74.
[44] TA, 204, 4.9.73 ; AS, 1973, Nr. 35, S. 1264 ff.
[45] NZZ (sda), 205, 5.5.73 ; 206, 6.5.73.
[46] Vgl. SPJ, 1971, S. 69 f.
[47] Zum Bundesbeschluss über Massnahmen auf dem Gebiete des Kreditwesens vgl. unten, S. 64 f.
[48] Schweizerische Nationalbank, Geschäftsbericht, 66/1973, S. 17.
[49] Vgl. dazu BBI, 1973, II, Nr. 46, S. 920 ff. ; ferner NZZ, 16, 11.1.73.
[50] BBl, 1973, II, Nr. 46,S. 920. Damit erübrigte sich auch eine Volksabstimmung.
[51] Ebd., S. 899 ff. Vgl. auch Amtl. Bull. StR, 1973, S. 735 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1973, S: 175 ff.
[52] Schweizerische Gewerbe-Zeitung, 44, 1.11.73 ; 45, 8.11.73 ; 46, 15.11.73 ; 47, 22.11.73 ; 48, 29.11.73; NZZ, 513, 5.11.73 ; NZZ (sda), 472, 12.10.73. Die SVP warf in der Folge dem ihr nahestehenden Gewerbeverband « mangelnde staatsbürgerliche Verantwortung » vor (NZZ, 428, 15.9.73). Alle Konjunkturbeschlüsse lehnten die freisinnigen Kantonalparteien von SZ, NW und GR, die CVP des Zentralwallis, sowie die Bündner SVP und die Thurgauer EVP ab. Vgl. dazu als Übersicht Ww, 48, 28.11.73 ; NZZ, 559, 1.12.73.
[53] Tw, 241, 15.10.73 ; gk, 38, 29.10.73. Die PdA empfahl neben dem Überwachungsbeschluss auch den Kreditbeschluss zur Verwerfung (VO, 251, 30.10.73).
[54] Vgl. dazu als Übersicht Ww, 48, 28.11.73 ; NZZ, 559, 1.12.73.
[55] Über einen durch Export- und Investitionsabgaben gespiesenen Solidaritätsfonds soll danach die Teuerung bekämpft werden (Vat., 273, 24.11.73 ; NZZ, 554, 28.11.73).
[56] Überwachungsbeschluss : Annahme mit 751 173 : 505 843 Stimmen und 20 : 2 Ständen ; Kreditbeschluss : Annahme mit 810 307 : 434 045 Stimmen und 18 1/2 : 3 1/2 Ständen ; Baubeschluss : Annahme mit 881 662 : 370 843 Stimmen und 20 : 2 Ständen und Abschreibungsbeschluss : Annahme mit 834 792 : 391 956 Stimmen und 19 1/2 : 2 1/2 Ständen. Vgl. dazu BBl, 1974, I, Nr. 6, S. 306 ff. ; ferner NZZ, 562, 3.12.73.
[57] BBl, 1973, I, Nr. 6, S. 117 ff.; ferner NZZ, 59, 6.2.73 ; 60, 6.2.73 ; NZ, 41, 6.2.73 ; BN, 31, 6.2.73.
[58] NZZ (sda), 90, 23.2.73 ; 182, 18.4.73 ; 227, 18.5.73.
[59] Amtl. Bull. StR, 1973, S. 318 ff., 371 ff. und 423 ff.
[60] Für Überblicke vgl. Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973 ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember.
[61] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973, S. 68 ff.
[62] Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember, S. 11 f. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 64.
[63] Die Volkswirtschaft, 47/1974, S. 37 ; Schweizerische Nationalbank, Geschäftsbericht, 66/1973, S. 21.
[64] Schweizerische Bankgesellschaft, Schweizerisches Wirtschaftsjahr 1973, Zürich 1973, S. 52 f. ; Schweizerische Kreditanstalt, Bulletin, 79/1973, Dezember, S. 33 f. Vgl. auch SPJ, 1972, S. 65.
[65] NZZ, 17, 12.1.73 ; NZ, 15, 14.1.73 ; TA, 21, 26.1.73. Vgl. auch unten, S. 76.
[66] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission, 8/1973, Heft 1 (Kabelmarkt), Heft 2 (Sanitärbranche) und Heft 3 (Büchermarkt).
[67] Otto Fischer, „Die Tätigkeit der Kartellkommission aus der Sicht des Gewerbes“, in Gewerbliche Rundschau, 17/1972, S. 146 ff.
[68] Zu den Betriebsschliessungen vgl. unten, S. 113.
[70] Vgl. dazu insbesondere : « L'Entreprise Multinationale », in Revue économique et sociale, 31/1973, März.
[71] Vat., 146, 27.6.73 ; Verhandl.B.vers., 1973, II, S. 25.
[72] Vat., 146, 27.6.73 ; Verhandl.B.vers., 1973, II, S. 32.
[73] NZZ (sda), 92, 25.2.73 ; 142, 26.3.73 ; 267, 13.6.73 ; 268, 13.6.73.
[74] TA, 114, 18.5.73 ; NZ, 177, 9.6.73.
[75] Amtl. Bull. NR, 1973, S. 421 ff.
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