Année politique Suisse 1974 : Allgemeine Chronik / Schweizerische Aussenpolitik
 
Aussenwirtschaftspolitik
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Internationale Organisationen
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften (EG) standen im Zeichen einer Konsolidierung [61]. Im Rahmen des Freihandelsabkommens wurden die Zölle am 1. Januar um weitere 20 % gesenkt ; über die Auswirkungen des nunmehr vierzigprozentigen Zollabbaus auf das Preisniveau und die Handelsströme lassen sich indessen noch keine eindeutigen Aussagen machen [62]. Der Gemischte Ausschuss beschäftigte sich neben Verfahrensfragen insbesondere mit dem im Frühjahr durch Italien erlassenen Importdepot [63]. Diese einseitige Massnahme zur Wiederherstellung des Zahlungsbilanzgleichgewichtes traf schweizerischerseits vor allem die Uhren-, Textil- und Agrarexporte, weshalb unsere Behörden auch direkt in Rom intervenierten, und zwar mit Erfolg [64]. Das zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl bestehende Transitabkommen aus dem Jahre 1956 wurde auf die drei neuen EG-Mitgliedstaaten Dänemark, Grossbritannien und Irland erweitert [65]. Im Anschluss an den negativen Ausgang der Abstimmung über die Sanierung der Bundesfinanzen forderte Nationalrat Schwarzenbach die Kündigung des Freihandelsabkommens, um fortan die entsprechenden Zollausfälle zu vermeiden [66].
Auch an den beiden EFTA-Ministertagungen in Genf und Helsinki stand die veränderte Weltwirtschaftslage im Vordergrund der Gespräche. Wiederholt warnte Bundespräsident Brugger als Leiter der Schweizer Delegation vor unilateralen Aktionen und befürwortete nebst individueller und kollektiver Disziplin eine weltweit konzertierte Politik. Grosse Aufmerksamkeit schenkte man ferner dem weiteren Abbau von nichttarifarischen Handelshindernissen [67].
Wachsende Desintegrationserscheinungen erschwerten die Vorbereitungen der bereits 1972 angekündigten Welthandelsrunde des GATT [68]. Mit der Verabschiedung der neuen Handelsgesetzgebung (Trade Bill) der USA am Jahresende ist jedoch das Haupthindernis des eigentlichen Verhandlungsbeginnes beseitigt worden [69]. Ein 1973 im Rahmen des GATT zustandegekommenes Abkommen über den internationalen Textilhandel trat am 1. Januar in Kraft. Es hat eine schrittweise und harmonische Liberalisierung zum Ziele, wobei ein multilaterales Organ die Einhaltung der Vereinbarungen überwacht. Zu dessen erstem Präsidenten wurde der Schweizer Botschafter Wurth gewählt. Vorwiegend handelspolitische Gründe veranlassten den Bundesrat, das Abkommen bereits im Juni, also vor der im Herbst erteilten parlamentarischen Genehmigung, provisorisch in Kraft zu setzen [70].
Mit der einmütigen Annahme einer Stillhalteerklärung bewiesen die Mitgliedstaaten der OECD an einer Ministertagung, dass es ihnen trotz der herrschenden Schwierigkeiten mit der Aufrechterhaltung der erreichten Liberalisierung im Welthandel ernst war. Die Erklärung wurde vom Exekutivausschuss in Sondersession unter dem Vorsitz von Botschafter Jolies ausgearbeitet. Die Mitgliedstaaten verpflichten sich darin, für eine erste Jahresperiode keine neuen Handelsrestriktionen zum Ausgleich von Zahlungsbilanzdefiziten zu erlassen. Damit sollen unerwünschte Kettenreaktionen vermieden und Zeit für Konsultationen gewonnen werden. Weitere Tagungsgegenstände betrafen die Inflationsbekämpfung, für welche Bundespräsident Brugger eine unbedingte internationale Abstimmung der nationalen Massnahmen forderte, sowie die bedrohliche Verschlechterung der finanziellen Lage verschiedener Entwicklungsländer [71].
Von den Arbeiten der Ausschüsse seien jene im Zusammenhang mit der Erdölkrise hervorgehoben [72]. In Übereinstimmung mit den Beschlüssen der Energiekonferenz von Washington, welche im Februar die Aussen-, Finanz- und Energieminister der wichtigsten Ölverbraucherländer zur Absprache gemeinsamer Schritte in der Krisenvorsorge und Krisenbewältigung vereinigte [73], prüfte ein « Energy Coordination Group », wie eine rationellere Verwendung und Verteilung der Energie sowie eine Beschleunigung des Ausbaus neuer Energiequellen verwirklicht werden könnten [74]. Diese Bestrebungen führten schliesslich am 18. November zu einem Übereinkommen über ein Internationales Energieprogramm (IEP). Zu dessen Durchführung wurde unter den Auspizien der OECD eine Internationale Energie-Agentur gebildet [75]. Das IEP enthält ein Aktionsprogramm (« Oil-Sharing »), welches in Notlagen die Versorgung mit Erdöl und Erdölprodukten sicherstellen soll. Zudem sollen engere Beziehungen zwischen Regierungen und Erdölgesellschaften geschaffen sowie die Markttransparenz verbessert werden. Ferner wird eine langfristige Zusammenarbeit zur Entwicklung alternativer Energiequellen angestrebt [76]. Der Bundesrat zeigte sich seit Anbeginn an der Entstehung dieses Energieprogrammes interessiert [77]. Nachdem gemeinsam mit Schweden und österreich [78] die neutralitätsrechtlichen Aspekte geprüft worden waren, beschloss er, das Abkommen unter Vorbehalt der parlamentarischen Ratifikation und der Abgabe einer Neutralitätserklärung zu unterzeichnen [79]. Dieser Schritt setzte die bisher von der. Schweiz verfolgte Politik einer multilateralen Bewältigung der Schwierigkeiten in der Weltwirtschaft fort [80]. Bemerkenswert ist immerhin die Übertragung eines Teiles der Entscheidungsfreiheit an eine Instanz (Verwaltungsrat), in welcher der Schweiz nur ein kleines Stimmengewicht zufällt. Nach dem vorgesehenen Auslösemechanismus für Notstandsmassnahmen könnte beispielsweise der Verwaltungsrat mit Stimmenmehrheit beschliessen, dass innert 48 Stunden eine verstärkte obligatorische Nachfragedrosselung eingeführt werde, was für alle Teilnehmerstaaten bindend wäre [81]. Der Vertrag bringt rechtlich die starke Auslandverflechtung der schweizerischen Wirtschaft zum Ausdruck, über welche in einem anderen Zusammenhang ein Postulant seine Bedenken äusserte [82].
Im Rahmen der UNCTAD setzte die Schweiz ihre Bemühungen zugunsten der Entwickhingsländer fort [83]. Der UNCTAD-Rat befasste sich namentlich mit zwei an einer ausserordentlichen UNO-Generalversammlung gefassten Resolutionen über die « Errichtung einer neuen internationalen Weltwirtschaftsordnung ». Der Schweizer Vertreter brachte hierzu verschiedene Vorbehalte an, besonders in bezug auf die darin geforderte Schaffung von Produzentenorganisationen und die weltweite Indexierung der Rohstoffpreise ; ein Sonderprogramm zugunsten der einkommensschwächsten Entwicklungsländer fand dagegen seine volle Unterstützung [84]. In verschiedenen UNCTAD-Ausschüssen wurde zudem nach Möglichkeiten gesucht, den Transfer technischen Wissens an die Entwicklungsländer zu fördern, die nichttarifarischen Handelshemmnisse abzubauen sowie die Schuldenlast der Entwicklungsländer in den Griff zu bekommen [85]. Ferner wurde das allgemeine Präferenzsystem aus dem Jahre 1970 überprüft [86]. Im Rahmen des schweizerischen Zollpräferenzsystems zugunsten der Entwicklungsländer setzte der Bundesrat im Frühjahr die zweite Stufe in Kraft. Dadurch können nun die meisten Industrieprodukte aus diesen Ländern zollfrei importiert werden, und auf gewissen Agrarprodukten wird eine Zollreduktion gewährt [87]. Eine Gruppe hochgestellter Persönlichkeiten, darunter alt Bundesrat Schaffner, beschäftigte sich mit dem Verhältnis zwischen den multinationalen Gesellschaften und den Entwicklungsländern. Sie formulierte zuhanden des Auftraggebers, des Wirtschafts- und Sozialrates der UNO (ECOSOC), verschiedene Empfehlungen, welchen sich indessen nicht alle Mitglieder der Gruppe anschliessen konnten [88]. An einer Konferenz unter den Auspizien der UNCTAD wurde ein Verhaltenskodex für Regelungen in der Linienschiffahrt verabschiedet. Dieser enthält einen neuen Verteilerschlüssel für die weltweiten Gütertransporte, welcher zwar Entwicklungsländer allgemein bevorzugt, jedoch nach Ansicht verschiedener Industriestaaten keine ausgewogene Lösung darstellt ; diese Staaten, darunter auch die Schweiz, stimmten daher gegen die Konvention und werden sie voraussichtlich nicht unterzeichnen [89]. Im Rohstoffbereich beschloss der Internationale Kaffeerat angesichts der noch immer erfolglos gebliebenen Verhandlungen über ein neues Kaffeeabkommen, das geltende Obereinkommen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Im Rahmen des internationalen Kakaoabkommens wurden die Richtpreise erhöht, um den gestiegenen Produktionskosten Rechnung zu tragen und eine Produktionsausweitung zu fördern ; auf Antrag der Schweiz sollen zudem im Hinblick auf eine künftige Anbaupolitik die Produktionskapazität und die Nachfrageentwicklung geprüft werden. Der Beitritt der Schweiz zum internationalen Zuckerübereinkommen wurde vorläufig zurückgestellt, da dieses Abkommen erst administrative Bestimmungen enthält und für unsere Versorgungslage keine Vorteile brächte [90]. Die Steigerung der Agrarproduktion in den vom Hunger bedrohten Entwicklungsländern beschäftigte eine von der UNO einberufene Welternährungskonferenz in Rom [91].
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Bilaterale Aussenwirtschaftsbeziehungen
Bei der Regelung bilateraler Aussenwirtschaftsbeziehungen standen erneut Staatshandels- und Entwicklungsländer im Vordergrund [92]. Besonderes Interesse erregten die Wirtschaftsgespräche mit der Volksrepublik China. Sie wurden im Sommer, anlässlich einer schweizerischen Ausstellung für industrielle Technologie (SITEX 74) in Peking, eingeleitet und führten am Jahresende zur Unterzeichnung eines Handelsabkommens. Dieses soll die Systemunterschiede zwischen Markt- und Staatswirtschaft überbrücken helfen ; es unterscheidet sich durch eine einfachere Klausel über industrielle Zusammenarbeit von den meisten bestehenden Ostverträgen [93]. Ein mit Albanien abgeschlossenes Handelsabkommen entspricht diesen dagegen weitgehend [94]. Die Gemischte schweizerisch-sowjetische Kommission beschäftigte sich namentlich mit einer Neufassung des Uhrenabkommens aus dem Jahre 1970 [95]. Wie im Vorjahr mit Ägypten vereinbarte die Schweiz mit Indonesien und dem Sudan die gegenseitige Förderung und den Schutz von Investitionen [96]. Eine Schuldanerkennung durch Bangladesh ermöglichte die Unterzeichnung von Schuldenkonsolidierungsabkommen zugunsten Bangladeshs und Pakistans [97] ; mit diesem waren bereits früher zwei entsprechende Übereinkünfte getroffen worden [98]. Mit der Ratifizierung verschiedener Luftverkehrsabkommen wurden die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Swissair-Liniennetzes geschaffen, wobei die Verbindung mit der Volksrepublik China besondere Erwähnung verdient [99]. Der Bundesrat unterbreitete den Räten zudem Verträge mit Frankreich, Spanien und der Tschechoslowakei über den Schutz von Herkunftsangaben [100].
Die wirtschaftlichen Beziehungen zu den USA wurden durch verschiedene Vorstösse gegen schweizerische Interessen getrübt. Amerikanische Landwirtschaftskreise erhoben gegen unsere Käsemarktordnung den Vorwurf, sie subventioniere die Exporte, und forderten eine Untersuchung. Über eine Auseinandersetzung im Nordatlantikflugverkehr wird an anderer Stelle berichtet. Ausserdem wurde der Firma Nestlé eine Antitrust-Aktion angedroht, nachdem diese eine weitere USA-Firma übernommen hatte [101]. Im Nationalrat wurde daher beantragt, eine Aussetzung der parlamentarischen Genehmigung des Rechtshilfeabkommens zu erwägen. Nach einer Intervention Bundespräsident Bruggers verzichtete man jedoch auf ein Junktim zwischen zwei an sich wesensfremden Tatbeständen [102]. Die grenzüberschreitende Regelung des Steuerwesens konnte durch verschiedene Doppelbesteuerungsabkommen auf weitere Länder ausgedehnt werden [103]. Zudem wurde mit Italien ein Abkommen unterzeichnet, welches eine teilweise Abtretung von Steuereinnahmen aus Grenzgängereinkommen an die italienischen Wohngemeinden vorsieht [104].
Unter den unilateralen aussenwirtschaftlichen Massnahmen ist neben der bereits genannten Erweiterung der Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer [105] besonders ein neugeschaffenes Bundesgesetz über eine der EG- und EFTA-Praxis angepasste Zollregelung für landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse anzuführen. Dieses gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, bei der Ein- und Ausfuhr gewisser industrieller Produkte mittels flexibler Importabgaben bzw. Exporterstattungen die Differenz auszugleichen, die zwischen den Inland- und den Weltmarktpreisen der für die Herstellung verwendeten agrarischen Rohstoffe besteht. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen neutralisiert werden, welche auf fremden agrarpolitischen Massnahmen gründen und die Konkurrenzfähigkeit der einheimischen Nahrungsmittelindustrie beeinträchtigen [106]. Nachdem in beiden Kammern Nichteintretensanträge aus SP- und Landesringkreisen abgelehnt worden waren, stimmten die Räte mit deutlichen Mehrheiten der Vorlage zu [107]. Die Denner AG beschloss jedoch das Referendum zu ergreifen und fand beim schweizerischen Konsumentenbund Unterstützung. Dieser hatte sich bereits in der Vernehmlassung gegen das Gesetz ausgesprochen [108].
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G.A. / O.Z.
 
[61] Vgl. BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 349 ff. ; 1975, I, Nr. 6, S. 550 f. ; Vat., 253, 31.10.74 (Botschafter Jolles) ; Europa, 41/1974, Heft 4/5 (Hearing Schweiz-EG der Europa-Union Schweiz). Vgl. ferner zu internen Schwierigkeiten in den EG : NZ, 68, 2.3.74 ; 127, 24.4.74 ; Bund, 152, 3.7.74 ; 153, 4.7.74.
[62] NZZ, 7, 6.1.74 ; 61, 6.2.74 ; Vat., 292, 17.12.74. Vgl. ferner zu den Zöllen : NZ, 203, 2.7.74.
[63] BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 349 ff. ; 1975, I, Nr. 6, S. 550 f. ; NBZ, 163, 25.5.74.
[64] BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 372 ; 1975, I, Nr. 6, S. 567 ; JdG, 100, 1.5.74 ; 103, 4./5.5.74 ; 107, 9.5.74 ; TG, 100, 1.5.74 ; 102, 3.5.74 ; NZZ, 202, 3.5.74 ; 210, 8.5.74 ; TA, 102, 4.5.74 ; 147, 28.6.74; NZ, 140, 6.5.74 ; 142, 8.5.74.
[65] BBI, 1975, I, Nr. 6, S. 552 ; NZZ (sda), 463, 12./13.10.74.
[66] Vgl. Motion Schwarzenbach (rep, ZH) (Verhandl. B. vers., 1975, I/II, S. 47 ; TA, ddp, 286, 9.12.74). Vgl. zu weiteren solchen Bestrebungen : NZZ, 511, 7./8.12.74.
[67] Genf : NZZ, 213, 9.5.74 ; 214, 10.5.74 ; JdG, 108, 10.5.74. Helsinki : NZZ, 480, 1.11.74 ; 481, 2./3.11.74 ; Ldb, 254, 2.11.74 ; EFTA-Bulletin, 15/1974, Heft 9. Vgl. ferner : EFTA-Bulletin, 15/1974, Heft 6 (Entwicklung der EFTA) ; 16/1975, Heft 3 (EFTA-Handel 1974) ; 15/1974, Heft 9 und NZZ, 209, 7.5.74 ; 479, 31.10.74 (Tagungen des Konsultativkomitees).
[68] NZZ, 40, 25.1.74 ; 55, 3.2.74 ; 65, 8.2.74 ; 321, 14.7.74 ; BN, 30, 5.2.74 ; Tat, 213, 12.9.74. Vgl. SPJ, 1973, S. 66.
[69] TG, 93, 23.4.74 ; BB1, 1974, II, Nr. 33, S. 360 f. ; 1975, I, Nr. 6, S. 558.
[70] BBl, 1974, II, Nr. 33, S. 362 ff., 415 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1217 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 502 ff. ; NZZ, 182, 21.4.74 ; 276, 18.6.74.
[71] BBl, 1974, II, Nr. 33, S. 356 f., 413 f. (Erklärung) ; NZZ, 247-251, 30.5—2.6.74.
[72] Vgl. ferner Empfehlungen zur schweizerischen Konjunkturpolitik (unten, Teil I, 5) sowie eine Erklärung zur Umweltschutzpolitik (unten, Teil I, 6 d).
[73] BBl, 1974, II, Nr. 33, S. 343 f. ; TG, 9, 12./13.1.74.
[74] BBl, 1974, II, Nr. 33, S. 359 ; Auskünfte der Handelsabteilung. Vgl. auch SPJ, 1973, S. 66.
[75] NZZ, 493, 16./17.11.74 ; 495, 19.11.74.
[76] BBl, 1975, I, Nr. 9, S. 770 ff. ; NZZ, 477, 29.10.74 ; 487, 9./10.11.74 ; TA, 254, 1.11.74 ; 255, 2.11.74 ; 261, 9.11.74.
[77] BBI, 1975, I, Nr. 9, S. 766 f. ; TA, 39, 16.2.74.
[78] Vat., 247, 24.10.74 ; NZZ, 478, 30.10.74 ; TA, 263, 12.11.74. Vgl. hierzu auch die Verhandlungen der EFTA-Ministertagung in Helsinki (oben, Anm. 10).
[79] NZZ, 485, 7.11.74 ; NBZ, 353, 11.11.74. Neutralitätserklärung : BBI, 1975, I, Nr. 9, S. 768 ff. Zum neutralitätspolitischen Aspekt vgl. oben, Teil I, 2.
[80] Vgl. Stellungnahmen von BR Brugger an den EFTA-Ministertagungen (oben, Anm. 10) und an der OECD-Ministertagung (NZZ, 247, 30.5.74 ; 248, 31.5.74) sowie von Botschafter Jolles (Documenta, 1974, Nr. 1, S. 13 ff. ; Nr. 5, S. 12 ff. ; Nr. 8, S. 2 ff. ; NZZ, 60, 6.2.74).
[81] Vgl. insbesondere die Artikel 20, 52, 61 und 62 des Übereinkommens (BBI, 1975, I, Nr. 9, S. 792 ff.).
[82] Vgl. Postulat Fischer (fdp, BE) (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 579 ff.).
[83] Vgl., insbesondere zu Finanzhilfen, auch oben (aide au développement).
[84] BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 365 f. (UNO) ; NZZ, 386, 21.8.74 und 434, 19.9.74 (UNCTAD) ; 393, 26.8.74 (Vorbehalte).
[85] BBI, 1975, I, Nr. 6, S. 562 f. ; NZZ, 221, 14.5.74.
[86] NZZ, 235, 23.5.74 ; 263, 10.6.74 ; vgl. auch SPJ, 1970, S. 79.
[87] AS, 1974, S. 632 ff. ; vgl. auch SPJ, 1970, S. 79 ; 1971, S. 81 ; 1972, S. 72 ; ferner : NZ, 42, 7.2.74 ; 206, 5.7.74 ; Bund, 63, 173.74 ; NBZ, 105, 3.4.74.
[88] Schweiz. Bankverein, Der Monat, 1974, Nr. 8/9.
[89] BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 368 ; NZZ, 166, 9.4.74.
[90] BBI, 1974, I, Nr. 8, S. 362 ; 1975, I, Nr. 6, S. 563 f. Vgl. auch SPJ, 1973. S. 67.
[91] NZZ, 479, 31.10.74 ; 484, 6.11.74 ; 494, 18.11.74 ; 505, 30.11./1.12.74 ; Var. (sda), 259, 8.11.74. Vgl. zum internationalen Weizenabkommen : oben (aide au développement).
[92] Vgl. zudem ein Zusatzprotokoll zum Handelsabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland (BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 369).
[93] Gespräche : NZZ, 354, 2.8.74 ; TA, 177, 3.8.74 ; Bund, 190, 16.8.74. SITEX : Tat, 178, 1.8.74 ; ldG, 182, 7.8.74 ; 203, 31.8./1.9.74 ; 205, 3.9.74 ; TA, 181, 8.8.74 ; 201, 31.8.74 ; TG, 200-202, 28:30.8.74 ; BN, 203, 31.8.74 ; 213, 12.9.74 ; NZZ, 404, 1.9.74. Abkommen : BBI, 1975, I, Nr. 6, S. 575 ff., 591 ff. ; NZZ, 523, 21.22.12.74.
[94] BBI, 1975; I, Nr. 6, S. 570 f., 586 ff. ; NZZ (sda), 477, 29.10.74.
[95] BB!, 1974, II, Nr. 33, S. 375 ; 1975, I, Nr. 6, S. 572 f. ; JdG, 19, 24.1.74 ; 41, 19.2.74 ; TG, 51, 2./3.3.74 ; NZZ (sda), 229, 19.5.74. Vgl. auch SPJ, 1970, S. 79 ; 1973, S. 67.
[96] Indonesien : BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 378 f. ; ferner : NZZ, 128, 18.3.74 ; 190, 25.4.74 221, 14.5.74. Sudan : BBl, 1975, I, Nr. 6, S. 574. Agypten : NZZ (sda), 255, 5.6.74 ; ferner SPJ, 1973, S. 68.
[97] NZZ, 243, 28.5.74 ; (sda), 513, 10.12.74 ; (sda), 515, 12.12.74.
[98] BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 379.
[99] Vgl. die Abkommen mit der Zentralafrikanischen Republik der Volksrepublik China sowie mit Burundi, Ruanda, Kuba und Guatemala (BBI, 1974, I, Nr. 24, S. 1722 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1299 f. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 551 f.). Ein weiteres Abkommen mit Jordanien konnte paraphiert werden (NZZ, sda, 152, 1.4.74).
[100] BBl, 1974, II, Nr. 47, S. 1177 ff.
[101] NZZ, 503, 28.11.74 ; 520, 18.12.74 ; Bund, 290, 11.12.74 ; TG, 297, 20.12.74 ; vgl. zum Flugverkehr : unten, Teil I, 6 b.
[102] Vgl. Postulat Eisenring (cvp, ZH) (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1256 ff.) sowie zum Rechtshilfeabkommen : oben, Teil I, 1 b und 2.
[103] Vgl. ratifizierte Abkommen mit Dänemark und Österreich (BBI, 1974, I, Nr. 12, S. 649 ff. ; Nr. 14, S. 827 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 922 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 397 ff.) sowie unterzeichnete Abkommen mit Grossbritannien (Zusatzprotokoll) (BBI, 1974, II, Nr. 37, S. 477 ff.), Portugal (BBl, 1974, II, Nr. 46, S. 1066 ff.) und Malaysia (NZZ, afp, 529, 31.12.74).
[104] NZZ, 55, 12.74 ; (sda), 457, 5./6.10.74 ; JdG, 116, 20.5.74.
[105] Vgl. oben sowie Änderungen des schweizerischen Gebrauchszolltarifs in BBI, 1974, II, Nr. 33, S. 432 ff. ; 1975, I, Nr. 6, S. 594 f.
[106] BBI, 1974, II, Nr. 32, S. 265 ff. ; Ldb, 133, 13.6.74 ; NZ, 206, 5.7.74 ; NZZ, 365, 9.8.74 ; Bund, 195, 22.8.74.
[107] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1175 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 647 ff.
[108] Denner : NZZ, 521, 19.12.74. Konsumenten : NZZ (sda), 235, 23.5.74 ; 524, 23.12.74.