Année politique Suisse 1981 : Sozialpolitik
Soziale Gruppen
L'initiative « Etre solidaire» est massivement rejetée en votation populaire ce qui entraîne une attitude moins généreuse du parlement dans l'élaboration définitive de la loi sur les étrangers; néanmoins, l'Action nationale conteste cette dernière par référendum — La Commission fédérale pour les problèmes des étrangers est dotée, de représentants des organisations d'immigrants — Le Centre autonome des jeunes de Zurich, dont la responsabilité est assumée par les églises et Pro Juventute, réouvre ses portes, mais se trouve bientôt débordé par les problèmes sociaux — A Lausanne, Berne et Bâle, des jeunes obtiennent, en partie par force, des centres autonomes; par la suite en raison de tensions politiques et sociales, celui de Bâle sera fermé — La controverse sur les causes des troubles et sur les moyens d'y remédier se poursuit — Le contre-projet à l'initiative pour l'égalité des droits entre hommes et femmes est approuvé par le peuple et les cantons — Contrairement au Conseil national, le Conseil des Etats se refuse à une solution fédéraliste du problème de l'avortement — Les Etats délibèrent de la révision du droit matrimonial.
Ausländischen Bevölkerung
Die Politik gegenüber der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz stand im Zeichen der Abstimmung über die «Mitenand»-Initiative und der Revision des Ausländergesetzes. Die Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme stellte fest, dass sich die Diskussion, die in den vergangenen Jahren sachlicher geworden war, erneut polarisiert hatte. Mit der teilweisen Verbesserung der Konjunkturlage stieg auch die Gesamtzahl der erwerbstätigen Ausländer gegenüber Vorjahresfrist wieder um 4,5% an. Dieser Zuwachs ist hauptsächlich auf die Zunahme der Saisonniers zurückzuführen (9,1 %), welche ihrerseits mit der konjunkturell bedingten Verlängerung der durchschnittlichen Saisonarbeitszeit zusammenhing
[1].
Im Vorfeld des
Abstimmungskampfes um die «Mitenand»-Initiative, die 1977 eingereicht und 1980 von den Räten dem Volk zur Ablehnung empfohlen werden war, entfachte der Abstimmungstermin eine Auseinandersetzung. Aus den Reihen der CVP und der SP wurde der Termin als verfrüht kritisiert, da der Entwurf des Ausländergesetzes noch nicht definitiv vorliege. In einer Interpellation forderte Nationalrat Morel (sp, FR) den Bundesrat auf, sein Vorgehen zu rechtfertigen
[2].
In der ganzen Diskussion vor der Abstimmung
dominierte die Frage des Saisonnierstatuts. Während hauptsächlich humanitäre Argumente für die Abschaffung der nur saisonalen Aufenthaltsbewilligung ins Feld geführt wurden, betonten die Gegner der Initiative die wirtschaftliche und staatspolitische Notwendigkeit einer Beibehaltung. So machten sich vor allem industrielle und gewerbliche Kreise gegen die Initiative stark. Sie prophezeiten schwerwiegende Folgen für die Wirtschaft im Falle einer Annahme und befürchteten auch eine Gefährdung des sozialen Friedens. Klein- und Mittelbetriebe sahen das Arbeitskräfteangebot gefährdet, und insbesondere das Bündner und Walliser Gastgewerbe erklärte sich in seiner Existenz bedroht, da die Saisonniers nach Erhalt einer Jahresaufenthaltsbewilligung eine Ganzjahresstelle im Mittelländ suchen würden
[3].
Von den grossen Dachorganisationen der Arbeitnehmer gab einzig der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) keine Ja-Parole heraus. Der Schweizerische Metall- und Uhrenarbeitnehmerverband (SMUV) und der Verband der Arbeitnehmer in Handels-, Transport- und Lebensmittelbetrieben der Schweiz (VHTL) beschlossen wie der gewerkschaftliche Dachverband Stimmfreigabe. Während der Vorstand des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes und die Schweizerische Bischofskonferenz sich positiv zur Zielsetzung der Initiative äusserten, allerdings mit Bezug auf deren Durchführbarkeit Bedenken anbrachten, sprachen sich am Delegiertenkongress der CVP 60% gegen das Volksbegehren aus, obwohl diese Partei es anfänglich unterstützt hatte. Einige Kantonalparteien empfahlen daraufhin trotzdem ein ja. Weitere Ja-Parolen gaben der Landersring der Unabhängigen, die Liberalsozialistische Partei sowie der Christlichnationale Gewerkschaftsbund und der Verband evangelischer Arbeitnehmer aus. In Zürich wirbelte ein ökumenischer «Mitenand»-Gottesdienst, der im Vorfeld der Abstimmung abgehalten und durch Mitglieder der Nationalen Aktion gestört wurde, einigen Staub auf
[4].
In der Abstimmung vom 5. April wurde die «Mitenand»-Initiative bei einer Stimmbeteiligung von 39,9%
mit 1304153 Nein zu 252 531 Ja und von allen Ständen über Erwarten stark verworfen. In Kommentaren aus Kreisen der Befürworter wurde vor allem die Angst vor der ausländischen Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt für den Ausgang verantwortlich gemacht, während die Gegner der Initiative das Ergebnis als klares Verdikt für die durch den Bundesrat vorgezeichnete Ausländerpolitik interpretierten. Eine Nachanalyse förderte eine schwer fassbare Angst vor der Überfremdung als wichtigstes Motiv gegen das Volksbegehren ans Licht
[5]. Nachdem der italienische Aussenminister schon vor der Abstimmung seine Sympathie für die Initiative kundgetan hatte, bedauerten die Reaktionen aus dem Ausland, allen voran aus Italien, das Ergebnis des Urnengangs
[6].
In der Diskussion um eine neue Ausländerpolitik stand
das in Revision begriffene Ausländergesetz der «Mitenand»-Initiative als «materieller Gegenvorschlag» gegenüber
[7]. Während das geltende Gesetz für die Umwandlung einer Saisonbewilligung in eine Jahresaufenthaltsbewilligung 36 Monate Anwesenheit im Verlaufe von vier Jahren vorschreibt, hatte der Bundesrat in seiner Vorlage eine Dauer von 35 Monaten empfohlen. Im Gegensatz zum Ständerat war der Nationalrat dem Bundesrat in diesem Punkte nicht gefolgt und hatte sich 1980 für eine Dauer von 28 Monaten in vier Jahren ausgesprochen. Dieser Beschluss orientierte sich an der tatsächlichen durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Saisonarbeitskräfte. Nachdem die Ständeratskommission Ende Januar 1981 teilweises Festhalten am Bundesratsentwurf signalisiert hatte, setzte sich in der Differenzbereinigungsdebatte des Ständerates im März ein Kompromissantrag auf 32 Monate durch
[8]. Die starke Verwerfung der «Mitenand»-Initiative führte nun dazu, dass die Nationalratskommission am Tage nach der Abstimmung auf die Linie des Ständerates einschwenkte; die grosse Kammer folgte ihrem Antrag.
Auch in der Frage der Umwandlung einer Aufenthalts- in eine Niederlassungsbewilligung rückte der Nationalrat vom im Vorjahr gefassten Beschluss ab und erhöhte die geforderte Frist von 5 auf 10 Jahre ununterbrochenen Aufenthalts in der Schweiz. Damit fand er sich wieder in Übereinstimmung mit dem Bundesratsentwurf und dem Beschluss des Ständerates
[9].
Die Beratung des neuen Ausländergesetzes stand schon seit dem Vorjahr unter der Referendumsdrohung der
Nationalen Aktion. An deren Delegiertenversammlung im April sprach sich Nationalrat F. Meier (ZH) für einen Appell ans Volk aus, der als Prüfstein über die politische Weiterexistenz seiner Partei entscheiden werde. Ermutigt durch das schlechte Abschneiden der «Mitenand»-Initiative ergriff die Nationale Aktion dann tatsächlich das
Referendum, das mit 85 979 gültigen Unterschriften auch zustandekam
[10]. Im Juni hatte die Schweizerische Gewerbekammer nur mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, dass ihr Verband nicht selbst eine entsprechende Aktion durchführen und sich auch nicht an der Unterschriftensammlung der Nationalen Aktion beteiligen solle. Die «Arbeitsgemeinschaft Mitenand» entschied sich dagegen für die Unterstützung des neuen Ausländergesetzes in der Abstimmung vom 6. Juni 1982
[11].
Infolge der Bekämpfung des Ausländergesetzes von fremdenfeindlicher Seite rückte die Diskussion um das Saisonnierstatut in den Hintergrund. Von einer Annahme des Gesetzes durch das Volk erwartete man, dass sie die Chancen einer baldigen Ratifizierung der Europäischen Sozialcharta vergrössern werde
[12].
Im Anschluss an die Behandlung des Ausländergesetzes überwies der Ständerat im März zwei Motionen, die der Nationalrat bereits im Vorjahr genehmigt hatte. Die eine strebt eine erleichterte Einbürgerung von Kindern ausländischer Eltern an, wenn sie in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind oder doch den grössten Teil ihrer Bildung in schweizerischen Schulen erhalten haben. In der anderen Motion wird der Bundesrat eingeladen, im Bereich der Sozialversicherung den ausländischen Saisonarbeitskräften nach Möglichkeit die Gleichstellung mit jenen Arbeitnehmern zu verschaffen, die eine Jahresbewilligung besitzen
[13].
Im Dezember befasste sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative F. Meier (na, ZH), derzufolge juristische Personen, die in ihren Betrieben Ausländer beschäftigen, eine Infrastrukturabgabe als Zuschlag auf der Wehrsteuer zu entrichten hätten. Die primär ausländerpolitisch begründete Strafsteuer fand in der Abstimmung lediglich die Unterstützung des Initianten
[14].
Die
Kontingente für Jahresaufenthalter und Saisonniers sowie die kantonalen Höchstzahlen für die Zeit von November 1981 bis Oktober 1982 blieben praktisch unverändert. Einzig das Kontingent für Kurzaufenthalter, die höchstens ein Jahr in der Schweiz bleiben dürfen, wurde erneut leicht erhöht. In diese Kategorie fallen vorwiegend jugendliche Ausländer, die zu Ausbildungszwecken in der Schweiz weilen
[15]. In die 27köpfige Eidgenössische Kommission für Ausländerprobleme (EKA) wurden für die Amtsdauer 1981 - 1984 erstmals auch 5 Vertreter ausländischer Gruppierungen in der Schweiz gewählt. Damit hat man ein altes Postulat, das schon 1970 bei der Schaffung der EKA erhoben worden war und in den folgenden Jahren insbesondere von seiten der Ausländer wiederholt vorgebracht wurde, endlich verwirklicht
[16].
Auf kantonaler, regionaler und kommunaler Ebene bemühen sich seit den frühen sechziger Jahren, teils auf privater, teils auf öffentlichrechtlicher Basis, sogenannte Arbeitsgemeinschaften, Koordinations- und Kontaktstellen sowie Ausländerkommissionen um vermehrte Eingliederung und Mitsprachemöglichkeiten der Ausländer. Ein Novum für die Schweiz bedeutete die Wahl von 12 Ausländern in die 17köpfige Ausländerkommission der Stadt Biel, womit erstmals die Mehrheit in einer solchen Kommission nicht mehr von Schweizern gebildet wird
[17].
Aus den regionalen «Mitenand»-Komitees entstanden z.T. neue Organisationen, die sich für eine bessere Integration der Eingewanderten einsetzen, so etwa die «Vereine Ausländer-Schweizer». Diese wollen vorerst die Bemühungen der Colonie Libere Italiane zur Erlangung politischer Rechte auf kommunaler und kantonaler Ebene für schon jahrelang in der Schweiz lebende Ausländer unterstützen. Die Colonie Libere Italiane, die grösste Ausländerorganisation in der Schweiz, beschlossen ihrerseits an ihrem Kongress, sich vermehrt den Jugendlichen zu öffnen und sich schwergewichtig für die Mitsprache und Teilnahme am Geschehen in den Gemeinden einzusetzen
[18].
Jugend
Die Jugendpolitik wurde auch im vergangenen Jahr weitgehend von den
Unruhen, die Ende Mai 1980 aufgebrochen waren, bestimmt. Zweifellos kam den Jugendbewegungen, die sich zeitweise als allgemeine «Bewegung der Unzufriedenen» verstanden, eine so grosse Bedeutung zu, weil sie viele Probleme aufwarfen, die nicht nur die Jugend, sondern weitere soziale Gruppen oder auch die ganze Gesellschaft betreffen. Die gesamtgesellschaftliche Dimension der Jugendunruhen kam allerdings weniger in den konkreten Forderungen der Jugendlichen zum Ausdruck als vielmehr in den Auseinandersetzungen mit den Ursachen, Formen und Wirkungen der Unruhen sowie in den daraus neu entfachten Diskussionen über die Grundlagen und die Entwicklungsrichtung unserer Gesellschaft
[19].
Als zentraler Punkt kristallisierte sich mehrerenorts die Forderung nach einem autonomen Jugendzentrum (AJZ) heraus. Alle anderen Postulate blieben daneben nur punktuell und zweitrangig. Der Wunsch nach autonomen Begegnungszentren war der gemeinsame Nenner der unterschiedlichen Gruppen und Tendenzen, die an der Jugendbewegung partizipierten. Die Forderung nach einem AJZ verschmolz z.T. mit dem Verlangen nach mehr Lebens- und Wohnraum und wurde einige Male auch mit denselben Methoden der Besetzung angemeldet
[20].
Die politischen Fronten, die sich im Zusammenhang mit den Jugendunruhen gebildet hatten, wurden durch die Zwischenfälle am 1. Mai etwas verändert. Zwar war schon von Anfang an die Arbeiterbewegung in ihrer Haltung der Jugendbewegung gegenüber gespalten und insbesondere die Politik der Stadtzürcher SP, die die Trägerschaft für das AJZ übernommen hatte, hart umstritten. Der Grossteil der Linken hatte sich wohl mit vielen Forderungen der Bewegung solidarisiert, aber auch klar von den Kampfmethoden distanziert. Mit der Störung der 1. Mai-Kundgebungen in Basel und Zürich durch radikale Gruppen von Jugendlichen, die mit Handgreiflichkeiten gegen Gewerkschafter endete, vertiefte sich der Graben weiter
[21].
Die Entwicklung in
Zürich war gekennzeichnet durch den
Kampf der Jugendbewegung für das AJZ mittels Demonstrationen, Besetzungen und Strassenschlachten gegen die Polizeikräfte. Nur dank dem Engagement der beiden Landeskirchen und der Pro Juventute, die gemeinsam die Trägerschaft übernommen hatten, konnte das AJZ im April wieder geöffnet werden, nachdem es im Herbst 1980 durch die Polizei geschlossen worden war. Nach der Wiederöffnung beschäftigten vor allem die sozialen Probleme im AJZ und die Krawallprozesse die Offentlichkeit
[22]. In Zürich wie auch andernorts zeigte sich, dass die im AJZ arbeitenden Jugendlichen den Problemen, die durch Randgruppen in die Jugendhäuser hineingetragen wurden, nicht gewachsen waren. Alkohol- und Drogensüchtige, schutzsuchende entlaufene Jugendliche und Klein- und Beschaffungskriminelle sowie eine weitverbreitete apathische Konsumhaltung lähmten zuweilen das Leben im AJZ und verbreiteten Resignation in den Betriebsgruppen.
Eine neue Meinungsumfrage zeigte, dass sich die Mehrheit der Zürcher nach wie vor für ein AJZ, für ein friedlich ausgeübtes Demonstrationsrecht und für zurückhaltendes polizeiliches Handeln aussprach
[23].
Die im Laufe der Unruhen zunehmend restriktivere Demonstrations- und Kundgebungsbewilligungspraxis, vom Stadtrat als taugliches Mittel zur Verhinderung weitergehender Ausschreitungen verteidigt, wurde von linken Kreisen heftig kritisiert mit dem Argument, eine solche Praxis beschneide die demokratischen Rechte und programmiere geradezu gewalttätige Auseinandersetzungen. Die Mittel der Polizei, unbewilligte Demonstrationen aufzulösen, waren ebenfalls umstritten. Insbesondere der Einsatz von Gummigeschossen, die zu mehreren schweren Augenverletzungen geführt hatten, wurde verurteilt
[24].
Die bürgerlichen Parteien forderten in einer gemeinsamen Erklärung vom Stadtrat, die Polizeikontrollen in und um das AJZ zu intensivieren. Ihren Druckversuch unterstrichen sie mit der Drohung, sie würden die Kantonsregierung bitten, in der Stadt für Ruhe und Ordnung zu sorgen. In der Folge wurden verschiedentlich Polizeikontrollen im AJZ durchgeführt
[25].
In
Lausanne setzte die Jugendbewegung «Lausanne bouge» die Forderung nach einem AJZ mittels einer Besetzung durch. Die vom sozialdemokratischen Polizeidirektor verfolgte «Politik der Nicht-Eskalation» führte dazu, dass ein «liberaler Wind in Lausannes Strassen wehte». Eine Meinungsumfrage zeigte grosse Toleranz in der Bevölkerung und einige Sympathie der Jugendbewegung gegenüber
[26].
In
Bern wurde im Februar eine Villa besetzt und zum Provisorischen AJZ (PAJZ) erklärt, nachdem im Gemeindeparlament der Weg zur Einrichtung eines Jugendzentrums in der Reitschule bereits geebnet worden war. Zwar bot der Besitzer der Liegenschaft Hand zu einer Legalisierung des PAJZ, doch Auseinandersetzungen mit der Anwohnerschaft und mit dem PAJZ feindlich gesinnten Jugendlichen hielten die Diskussion um ein Jugendzentrum auf Dauerflamme. Obwohl beim Umbau der ehemaligen Reitschule finanzielle Engpässe auftauchten, konnte der Betrieb eines regulären AJZ wie geplant im Herbst aufgenommen werden
[27].
Auch in
Basel wurde im Februar im Anschluss an eine Demonstration eine Liegenschaft besetzt und als AJZ ausgerufen. Da die Eigentümerin auf eine Hausfriedensbruchklage verzichtete, zeichnete sich eine Legalisierung des Betriebes ab. Tiefe Spannungen zwischen den politischen Kräften, tätliche Auseinandersetzungen zwischen Besetzern und AJZ-Gegnern sowie eine massive Polizeikontrolle führten schliesslich zu einer Schliessung des AJZ. Die Behauptung einer Zusammenarbeit zwischen Polizei und jugendlichen Schlägerbanden erregte danach einiges Aufsehen. Die politische Uneinigkeit über die Art der Autonomie eines Jugendzentrums blockierte in der Folge eine Lösung. Mehrmalige Besetzungen von Liegenschaften durch die AJZ-Jugend wurden sofort beendet
[28].
Auf
bundespolitischer Ebene lösten die Jugendunruhen keine gesetzgeberischen Prozesse aus, aber Ursachen und Massnahmen standen verschiedentlich zur Diskussion. Im März wurde vom Nationalrat ein Postulat Schüle (fdp, SH) überwiesen, das von der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EU) «Schlussfolgerungen» verlangte und die Ausarbeitung von «konkreten Empfehlungen zuhanden der für die kantonale und kommunale Jugendpolitik verantwortlichen Instanzen». Eine Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion forderte den Bundesrat auf, zu einigen von ihr formulierten Thesen zu den Jugendunruhen Stellung zu nehmen, und verlangte die Prüfung der Frage, ob nicht auch Jugendliche in die EKJ aufzunehmen seien; die Regierung stellte sich aber gegen dieses Begehren. Im weiteren lehnte der Bundesrat eine Motion der PdA/PSA/POCH-Fraktion vom Dezember 1980 grösstenteils ab, die Privilegien hinsichtlich Arbeitszeit, Feriendauer und Bildungsurlaub für jugendliche Arbeitnehmer anstrebte. Lediglich die Forderung nach einer verlängerten minimalen Feriendauer war er bereit, in der unverbindlichen Form eines Postulats entgegenzunehmen. Stoff für satirische Kommentare lieferte ferner eine Einfache Anfrage von Nationalrat Oehen (na, BE), der sich nach der Meinung des Bundesrates zur These erkundigte, dass Phosphatzusätze in Lebensmitteln und Getränken mitverantwortlich seien für die Unruhen, indem sie «minimale zerebrale Dysfunktionen» auslösten
[29].
Im Herbst 1981
veröffentlichte die EKJ eine Konkretisierung der im Vorjahr in den «Thesen» geforderten «offenen Jugend- und Gesellschaftspolitik». Die Kommission kam zum Schluss, dass die Gefahr einer «Fraktionierung der Gesellschaft durch fraktionierte Politik» bestehe und dass sich zunehmend eine «desintegrierte Gesellschaft mit einer Vielzahl von Gruppen und Subkulturen, die sich gegenseitig abschotten und auch bekämpfen», herausbilde. Diesem Abbröckeln des Konsenses müsse durch die Integration der Jugendlichen entgegengewirkt werden, wobei Integration nicht einseitige Anpassung heissen dürfe. Mehr Aufsehen als die Analyse und die allgemeinen Richtlinien einer Jugendpolitik erregten die konkreten Vorschläge des Berichts. Die Kommission wandte sich gegen Einschränkungen der jugendlichen Autonomiebedürfnisse durch eine formalistische Auslegung der Gesetze, benannte die Grenzen der Polizeigewalt und setzte sich für eine milde Anwendung des Strafrechts ein, indem sie vorschlug, diejenigen, deren Vergehen sich auf die Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration beschränke, zu begnadigen. Einerseits wurde der unter dem Motto «Dialog statt Konfrontation» veröffentlichte Kommissionsbericht als Monolog kritisiert, da er die Jugendlichen nicht direkt einbezogen habe. Anderseits wurde der Bericht als «praxisfern» qualifiziert, und der Zürcher Stadtpräsident meinte, der Bericht bewege sich «sehr nahe bei Gedankengängen, wie sie in Zürich von POCH, PdA und linkem Flügel der SP vertreten werden». Wurde im Vorjahr eine Konkretisierung der «Thesen» verlangt, so reagierten die angesprochenen Kreise nun mit «höflicher Zurückhaltung»
[30].
Im Laufe des Berichtsjahres wurden neue
Analysen und Beurteilungen der Jugendunruhen von verschieden orientierter Seite publiziert. In einer Schrift aus kirchlichen Kreisen wurde die gesamtgesellschaftliche Dimension der Unruhen betont: nicht nur junge Menschen, sondern breite Bevölkerungsteile hätten das Vertrauen verloren, dass die anstehenden Menschheitsprobleme mit den Mitteln des heutigen demokratischen Rechtsstaates zu lösen seien. Ziel sei es, sich von den drängenden Zeitfragen heilsam bewegen zu lassen. Besonders hervorgehoben wurden auch die positiven Impulse für eine ökumenische Zusammenarbeit der Landeskirchen, die in dieser Form «das erste Mal seit der Reformation» stattgefunden habe. Eine Stellungnahme des Bundesvorstandes der Jungen Kirche beginnt mit folgender Bemerkung: «Wir brauchen die Jugendunruhen und -bewegungen in unserer Gesellschaft, damit sich etwas bewegt»
[31].
In einem von der NZZ herausgegebenen Buch nimmt H. Bütler eine rechtsbürgerliche Position ein. Er lehnt gesellschaftliche Ursachen als Erklärung der Jugendunruhen ab und macht hauptsächlich eine Kerngruppe mit z.T. hochgradigem politischem Bewusstsein sowie die Unterstützung durch die Linke für sie verantwortlich. Wohl zu Recht betont er die ideologische Verwandtschaft der Jugendbewegung mit der italienischen Autononìen-Szene. Gemeinsamkeiten des Liberalismus mit der neuen Bewegung sieht er nur dort, wo sie als «Korrektur zur Vergewaltigungstendenz der sozialen Gebilde» auftritt
[32].
Die Philosophin J. Hersch vertrat an einem Internationalen Management-Symposium die Meinung, der Entwicklung müsse Einhalt geboten werden durch eine Wiederherstellung der elterlichen Autorität und durch ein verstärktes Wertbewusstsein. In einem ähnlichen Sinne wurde von anderer Seite betont, zur Integration der Jugendlichen bedürfe es in erster Linie einer konkretem Förderung der Familie in Form von erhöhten Familienzulagen, vermehrten Familienwohnungen und familienfreundlichen Arbeitszeiten
[33]. Im Gegensatz zu dieser auf die Erhaltung der in Frage gestellten Normen abzielenden Programmatik betonten neolinke Kreise die Unumkehrbarkeit der sich vollziehenden Prozesse. Die neuen Politikformen und Ansprüche hingen mit einem neuen Sozialisationstyp zusammen und stellten eine subjektivistische Revolte gegen die kapitalistische Gesellschaft dar, die immer weniger in der Lage sei, die anstehenden Probleme zu lösen und alle sozialen Gruppen zu integrieren
[34].
In der «Basler Zeitung» wurde ein Artikel veröffentlicht, der die Verknüpfung der Jugendbewegung mit der Rock-Kultur betonte, aus der sie herausgewachsen war. Der geforderten Anpassung in Familie, Schule und am Arbeitsplatz werde durch die Jugendlichen Widerstand in Form einer Gegenkultur entgegengesetzt, die sich als Rock- und Punk-Szene darstelle
[35].
Stellung der Frau
Die
Volksabstimmung über den Gegenvorschlag der Bundesversammlung zur Gleichberechtigungsinitiative führte dazu, dass in den Auseinandersetzungen um die Stellung der Frau vorrangig Fragen der Ungleichbehandlung im Bundesrecht und das Problem des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit zur Sprache kamen. Anderseits wurde von Frauenseite die Aufmerksamkeit auf die Grundlage vieler Ungleichheiten, nämlich die unterschiedliche Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit, gelenkt. Eine Demonstration zum internationalen Tag der Frau richtete sich grundsätzlich gegen die Eingliederung der Frau in die Gesamtverteidigung, wie sie im Weitzel-Bericht vorgesehen ist. Von feministischer Seite wurde schliesslich die Diskussion über die Erniedrigung der Frauen im Alltag durch eine Klage gegen ein Offiziersschiessen auf Bilder nackter Frauen in Gang gehalten. Die im Juli gegründete schweizerische Frauenpartei «Stimme der Frau» hat bisher noch nicht viel von sich reden gemacht
[36].
Nachdem 1980 beide Kammern dem bundesrätlichen Gegenvorschlag zur Initiative «Gleiche Rechte» zugestimmt hatten, hatte das Initiativkomitee sein Begehren zurückgezogen, so dass am 14. Juni 1981 nur über den Gegenvorschlag abgestimmt wurde. Zehn Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechtes auf eidgenössischer Ebene sollte mit dieser Verfassungsänderung ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung gemacht werden. Die Vorlage wurde nur schwach bekämpft; ein «Komitee gegen Gleichmacherei» argumentierte, soweit die Gesetzgebung noch Korrekturen brauche, könnten diese ohne Verfassungsänderung durchgeführt werden. Der SGB stellte den Tag der Arbeit unter das Motto «Gleiche Rechte — gleiche Chancen»
[37]. In der Volksabstimmung wurde der Gegenvorschlag der Bundesversammlung bei einer Stimmbeteiligung von 33,9%
mit 797 702 Ja zu 525 885 Nein und 151/2 : 71/2 Ständen klar angenommen. In ersten Kommentaren wurde mit einigem Erstaunen festgestellt, dass die Stimmgeographie ziemlich genau derjenigen von 1971 (Frauenstimmrecht) entsprach, obwohl damals nur die Männer zur Urne hatten gehen dürfen. Eine Nachanalyse zeigte, dass die Vorlage die Frauen zu überdurchschnittlicher Partizipation motiviert hatte und dass sie einen höheren Ja-Stimmenanteil als die Männer aufwiesen, dass jedoch Ehepartner in ihrem Stimmverhalten nur wenig voneinander abwichen
[38].
Die nach der Abstimmung erwarteten Lohnprozesse stehen noch aus, was nicht zuletzt dem Umstand zugeschrieben wird, dass weder Gewerkschaften noch Frauenorganisationen klageberechtigt sind, sondern nur die von einer willkürlichen Lohndisparität betroffene Frau selbst. Zur Aufhebung eines der Gleichheitsnorm zuwiderlaufenden Passus in einem Einzelarbeitsvertrag bedarf es eines richterlichen Urteils, und die Beweislast liegt gewöhnlich beim Kläger. Einen Präzedenzfall gibt es noch nicht, und die Lohnúnterschiede bestehen weiter. Anderseits versuchen die Gewerkschaften, auf dem Verhandlungswege die geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede aufzuheben. Ein Schritt zúm Abbau der beruflichen Benachteiligung der Frauen wurde auch durch die Schaffung einer Stabsstelle für Frauenfragen in der Bundesverwaltung getan
[39].
Einige Umfragen unter arbeitenden Frauen zeigten, dass relativ viele von ihnen mit der Arbeit unzufrieden sind, sei es, weil sie weitgehend unqualifizierte Arbeiten verrichten müssen, sei es, weil sie lieber eine gesicherte Teilzeitbeschäftigung übernehmen würden. Das Problem des beruflichen Wiedereinstieges wurde stark diskutiert, und zahlreiche Vereinigungen und Firmen führten Kurse durch für Frauen, die nach mehrjähriger Inanspruchnahme durch die Familie wieder arbeiten gehen wollen. Aus feministischer Sicht wurde am sogenannten Dreiphasenmodell (Ausbildung — Haushalt — Wiedereinstieg) Kritik geübt, da es mehr den Bedürfnissen der Wirtschaft als denjenigen der Frauen gerecht werde
[40].
Ein Ausweg aus der verfahrenen Situation in der Frage des Schwangerschaftsabbruches öffnete sich auch im Jahre 1981 nicht. Nach dem Scheitern der Fristenlösungsinitiative und des Schwangerschaftsgesetzes mit einer sozialmedizinischen Indikation in den Volksabstimmungen von 1977 und 1978 hatten
vier Standesinitiativen und einige parlamentarische Einzelinitiativen das Thema wieder aufgenommen, indem sie eine föderalistische Regelung des Problems anvisierten
[41]. Im Februar kam die vom Nationalrat mit der Behandlung der Initiativen beauftragte Kommission mit knappem Mehr auf eine föderalistische Variante zurück, nachdem sie vorher das Konzept einer gesamtschweizerischen sozialmedizinischen Indikation befürwortet hatte. Während im Rat eine Minderheit aus Kreisen der SVP und der FDP am Status quo, d.h. an der geltenden medizinischen Indikation, festhalten wollte und daher für Nichteintreten votierte und eine zweite, christlichdemokratische Minderheit weiterhin das Konzept der sozialmedizinischen Indikation vertrat, setzte sich der Antrag der Kommission in der Schlussabstimmung mit 94 zu 75 Stimmen durch
[42]. Unbestritten war ferner die Vorlage des Bundesrates zur Schaffung von Stellen für eine umfassende Schwangerschaftsberatung. Dieses zweite Gesetz fand auch im Ständerat Zustimmung, hingegen vereitelte die kleine Kammer die Möglichkeit einer Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruches im Sinne der föderalistischen Regelung, indem sie mit 26 zu 14 Stimmen für Nichteintreten entschied
[43]. Der Bundesrat und die übrigen Gegner einer föderalistischen Lösung führten vor allem das Argument ins Feld, dass mit der Zuerkennung der Kompetenz zur Legalisierung der Fristenlösung an die Kantone die Einheit des Strafrechts in einer Weise untergraben werde, die unliebsame Nachfolgeerscheinungen zeitigen könnte. Die Befürworter sahen dagegen keinen anderen Weg, die gegensätzlichen Interessen bei einer Neuregelung zu berücksichtigen.
Familie
Auf dem Gebiet der Familienpolitik wurden verschiedene Massnahmen ergriffen, um Ehe und Familie dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen. Die Beunruhigung der Öffentlichkeit über die Zunahme der Scheidungen und den Trend zum Konkubinat blieb bestehen. Für die
Revision des Ehe- und Ehegüterrechts begannen nun die Beratungen im Parlament. Mit dem neuen Gesetz will man der Gleichberechtigung der Geschlechter auch in der Familie Rechnung tragen. Vom Grundsatz, der Ehemann sei das Haupt der Gemeinschaft, wird Abschied genommen und ein gleichberechtigtes und gleichverpflichtetes Zusammenleben von Mann und Frau angestrebt
[44]. Bezüglich der Namenwahl durch die Ehepartner machte die Ständekammer als Prioritätsrat einige Abstriche an der bundesrätlichen Vorlage, und der Passus, der den Anspruch des haushaltführenden Ehegatten auf einen angemessenen Betrag zur freien Verfügung verankern wollte, wurde durch eine unverbindliche «Kann»-Formel ersetzt. Im Ehegüterrecht stimmte die kleine Kammer gemäss der Vorlage einer sogenannten Errungenschaftsbeteiligung an Stelle der heutigen Gütergemeinschaft zu
[45].
Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Ehe gegenüber dem Konkubinat wurde mit einer Motion angestrebt, die im Jahre 1980 von der christlichdemokratischen Fraktion ausgegangen war. Der Vorstoss, im März vom Nationalrat und im Oktober vom Ständerat überwiesen, fordert eine Ermässigung der Doppelbesteuerung durch Erhöhung der Familienabzüge und eine Erhöhung der Abzüge für doppelverdienende Ehegatten
[46]. Ebenfalls aus den Reihen der christlichdemokratischen Fraktion stammte ein Vorstoss zur Vereinheitlichung der Familienzulagen in der Schweiz. Die Motion Duvoisin (sp, VD), die vom Bund eine Festsetzung von Mindestleistungen sowie Beitragszahlungen verlangt, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen
[47].
Im Februar wurden Bericht und Vorschläge der Expertenkommission veröffentlicht, die sich mit der
Revision des Sexualstrafrechts befasst. Wegen der Dringlichkeit einer Revision anderer Artikel des Strafgesetzbuches war der Bericht drei Jahre unter Verschluss gehalten worden; er empfiehlt eine Herabsetzung des Schutzalters auf 14 Jahre, Straffreiheit für Pornographie bei Erwachsenen, für passive Zuhälterei, homosexuelle Prostitution, Inzest zwischen Erwachsenen und Anlockung zur Unzucht sowie eine Legalisierung von Eros-Zentren. Strafbar soll dagegen die Vergewaltigung der Ehefrau werden. In der Vernehmlassung fanden die Revisionsvorschläge fast nur auf der Linken Zustimmung, während bei der Mehrheit der Kantone und in kirchlichen Kreisen namentlich die Liberalisierung des Inzests und die Herabsetzung des Schutzalters auf Opposition stiessen; eine gegen die Reform gerichtete Petition an den Bundesrat erhielt nahezu 150 000 Unterschriften. Von feministischer Seite wurden die Empfehlungen als zweischneidig bezeichnet, da die vorgeschlagenen Massnahmen zu einer Liberalisierung des Sexualrechts zugleich einer Vermarktung der Frau als Sexualobjekt Vorschub leisten würden
[48].
Il n'existe toujours aucune législation fédérale réglementant l'ensemble de la question des allocations familiales. Fort de cette constatation, le conseiller national G. Roy (cs, JU) a déposé une motion invitant le Conseil fédéral à étudier les voies et moyens qui permettraient la généralisation de telles allocations. Il existe en effet de grandes disparités entre les différents régimes cantonaux; les Romands et le Tessin poursuivant, en règle générale, une politique plus active qu'outre-Sarine
[49].
[1] Zur Vorgeschichte vgl. SPJ, 1978, S. 117; 1979, S. 130 f.; 1980, 5.135; ferner Arbeitsgemeinschaft «Mitenand», Die Ausländer in der Schweiz, Zürich 1981. Diskussion: Bund, 78, 3.3.81. Die Zahl der erwerbstätigen Ausländer betrug Ende August 1981 738 120 (1980: 706 309), die der Saisonniers 119 821 (109 873). Die Niedergelassenen nahmen um 3% zu, die Jahresaufenthalter um 1,7% (Die Volkswirtschaft, 54/1981, S. 651 ff.)
[2] TLM, 9, 9.1.81; Vr, 7, 12.1.81; Vat., 17, 22.1.81; Suisse, 76, 17.3.81. Antwort des BR: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 401 ff.; NZZ, 63, 17.3.81.
[3] Saisonnier-Statut: TA, 72, 27.3.81; 24 Heures, 72, 27.3.81; Ww, 72, 27.3.81; VO, 13, 2.4.81; TLM, 89-92, 20.3.-2.4.81. Gewerbekreise; TA, 19, 24.1.81; 61, 14.3.81. Folgen: wf, Dok.,10, 9.3.81; JdG,66, 20.3:81; CdT. 74, 31.3.81.
[4] SGB, 11,19.3.81; TLM, 56, 25.2.81. Kirchen : Vat., 40, 18.2.81; BaZ, 42, 19.2.81; TA, 41, 19.2.81; NZZ, 43, 22.2.81. Parolen anderer Parteien sowie der Kantonalparteien: TA, 77, 2.4.81. «Mitenand»-Gottesdienst: NZZ, 66, 20.3.81; 68, 22.3.81; 69, 24.3.81; Vr, 62, 20.3.81.
[5] BBl, 1981, II, S. 196f.; Presse vom 6.4.81. Motive: Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 5.4.81.
[6] BaZ, 31, 6.2.81; 57, 9.3.81; 82, 7.4.81; SGT, 74, 30.3.81; TLM, 97, 7.4.81; Vr, 70, 9.4.81. .
[7] SGT, 12, 16.1.81; wf, Dok., 10, 9.3.81; LNN, 72, 27.3.81; Bund, 73, 28.3.81; 77, 2.4.81; Suisse, 88, 29.3.81.
[8] Presse vom 30.1.81; SGB, 107, 29.3.81. Den Kompromissantrag stellte Egli (cvp, LU).
[9] Kommission: NZZ, 81, 7.4.81; Presse vom 8.4.81; TW, 85, 11.4.81. Nationalrat: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 488 ff.; Presse vom 3. u. 4.6.81. Ständerat: Amtl. Bull. StR, 1981, S. 257 ff.; Presse vom 11.6.81; BBl, 1981, II, S. 568 ff.
[10] Referendumsdrohung: BaZ, 81, 6.4.81. Delegiertenversammlung: TA, 96, 27.4.81. Vorbereitung und Ankündigung: Lib., 202, 3.6.81; TA, 132, 11.6.81; SGT, 135, 13.6.81; Presse vom 26.6.81. Zustandekommen : BBl, 1981, II1, S. 292.
[11]Gewerbekammer: SGZ, 27, 2.7.81; NZZ, 217, 19.9.81. Arbeitsgemeinschaft: NZZ, 290, 14.12.81.
[12] Bund, 108, 11.5.81 ; 24 Heures, 108, 11.5.81; Vr, 253, 30.12.81. Sozialcharta : SPJ, 1980, S. 41 f ; BaZ, 26, 31.1.81; 24 Heures, 25, 31.1.81. Vgl. auch oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
[13] Amtl. Bull StR, 1981, S. 111 f.; Amtl. Bull. NR, 1980, S. 1171; NZZ, 64, 18.3.81. Zur Revision des Einbürgerungsrechts vgl. auch oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).
[14] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1665 ff.
[15] AS, 1981, S. 1690 ff. ; Presse vom 24.10.81. Erhöhung der kantonalen Kontingente für Kurzaufenthalter auf 3500 (1980: 2500), zur Verfügung des BIGA reservierter Bestand: 7500 (5500).
[16] NZZ, 51, 3.3.81; SGB, 10, 12.3.81.
[17] NZZ, 252, 30.10.81; TW, 35, 12.2.81.
[18] Neue Organisationen: TA, 204, 4.9.81; TLM, 250, 7.9.81. CLI-Kongress: TA, 284, 7.12.81; NZZ, 285, 8.12.81; Vr, 239, 9.12.81. Zur Frage der politischen Rechte für Ausländer vgl. oben, Teil I, 1b (Stimmrecht).
[19] Vgl. SPJ, 1980, S. 137 ff. Gesamtgesellschaftliche Dimension : vgl. etwa Vr, 54, 18.3.81. Eine Übersicht über die Literatur zur «80er-Bewegung» bis zum Stand von Ende Oktober 1981 in: Widerspruch, 1981, Nr. 2, S. 139 ff.
[20] Vgl. Freiraum Autonomes Jugendzentrum, Horgen 1981. Auch: Die Angst der Mächtigen vor der Autonomie, Horgen 1981. Zum Wohnraumproblem vgl. oben, Teil I, 6c (Construction de logements).
[21] Rote Revue, 1981, Nr. 2, S.23 f. u. 4; S.1 ff. 1.Mai-Ereignisse: Presse vom 2.5.81; SGB, 17, 7.5.81; SP-Information, 98, 25.5.81; ferner Ww, 19, 6.5.81; Vr, 89, 8.5.81; Brächise, 16, 9.5.81.
[22] Besetzung: Presse vom 23.3.81. Trägerschaft : Presse vom 27.2. u. 30.3.81. Probleme: Presse vom 10.4.81; Vr, 92, 13.5.81; TA, 146, 27.6.81; 165, 20.7.81. Justiz: TA, 17, 22.1.81; 187, 15.8.81; 237, 13.10.81.
[23] TA, 115, 20.5.81. Vgl. SPJ, 1980, S. 18.
[24] Demonstrationsbewilligungspraxis: TA, 19, 24.2.81; 272, 23.11.81. Einsatzmittel: TA, 26, 2.2.81.
[25] Forderungskatalog: TA, 133, 12.6.81. Polizeikontrollen: Presse vom 16.6. u. 26.6.81; TA, 146, 27.6.81.
[26] Presse vom 1.3.81; Suisse, 101, 11.4.81; BaZ, 115, 19.5.81; TLM, 178, 27.6.81.
[27] Presse vom 7., 23. u. 28.2.81; Bund, 100, 1.5.81; 108, 11.5.81; TW, 114, 18.5.81; Presse vom 21.9.81.
[28] Presse vom 16.2.81; BaZ, 94, 23.4.81; 103—105, 5.—7.5.81; 205, 3.9.81; 207, 5.9.81.
[29] Schüle: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 394 f. SP-Fraktion: Amtl. Bull. NR, 1981, S. 1375 f. Kommunistische Fraktion: Verhandl. B.vers., 1981, I, S. 31; Bund, 43, 21.2.81; TLM, 52, 21.2.81.
[30] Stichworte zum Dialog mit der Jugend, zusammengetragen von der Eidg. Kommission für Jugendfragen, Bem 1981. Vgl. SGT, 239, 13.10.81; Woche, 6, 16.10.81; Ww, 43, 21.10.81 (S. Widmer) ; BaZ, 267, 14.11.81 sowie SPJ, 1980, 5.140.
[31] C. Stückelberger / V. Hofstetter (Hrsg.), Die Jugendunruhen, Basel 1981. Vgl. insbesondere S. 61 ff. u. 121ff.
[32] H. Bütler / Th. Häberling (Hrsg.), Die neuen Verweigerer, Zürich 1981.
[33] NZZ, 115, 20.5.81; SGT, 31, 8.2.81; 116, 20.5.81; vgl. auch J. Hersch, L'Ennemi c'est le nihilisme: anti-thèses aux «Thèses» de la Commission fédérale pour la jeunesse, Genève 1981.
[34] Tell, 34, 27.2.81; Bund, 55, 7.3.81.
[35] BaZ-Magazin, 8, 21.2.81.
[36] Ungleichbehandlung im Bundesrecht: BaZ-Magazin, 11, 14.3.81; G. Nanchen, Hommes et femmes, le partage, (Lausanne) 1981; G. Haller, Frauen und Männer — Partnerschaft oder Gleichmacherei? Versorgungsunabhängigkeit für alle, Bem 1981. Gesamtverteidigung: vgl. SPJ, 1980, S. 52 und oben, Teil I, 3 (La femme dans la défense générale). Offiziersschiessen : TW, 35, 12.2.81; 293, 15.12.81; BaZ, 141, 20.6.81; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 558 f. Einen weiteren Beitrag zur Förderung der sachlichen Diskussion und Meinungsbildung wollte eine Publikation der Eidg. Kommission für Frauenfragen leisten, indem sie eine stichwortartige Sammlung von Fakten zur Emanzipation von Mann und Frau veröffentlichte: L. Nabholz-Haidegger / Ch. Reichenau (Hrsg.), Ausgelaugt bis Zärtlichkeit, Bern 1981. Frauenpartei: vgl. unten, Teil Illa (Einleitung).
[37] Vgl. SPJ, 1980, S. 140 f. Stimmrechtsjubiläum: Presse vom 6., 7. u. 9.2.81. Nein-Komitee: NZZ, 94, 24.2.81.
[38] BBl, 1981, II, S. 1266 f. Nein-Parolen hatten nur die Republikaner, die NA, das Redressement national sowie einige Kantonalparteien der FDP und SVP ausgegeben. Abstimmungskommentare: Presse vom 15.6.81. Vox, Analysen eidgenössischer Abstimmungen, 14.6.81.
[39] Lohngleichheit: S. Hegner, Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Zürich 1981; NZZ, 174, 30.7.81; Woche, 11, 20.11.81 ; SGB, 1, 14.1.82 ; SMUV-Zeitung, 14, 7.4.82. Stabsstelle: BaZ, 110, 13.5.81. Die Neuerung geht auf ein Postulat Hubacher (sp, BS) von 1979 zurück, das den Aufbau einer Verwaltungsabteilung für Frauenpolitik anregte, die für Probleme in der ganzen Schweiz zuständig sein sollte (Amtl. Bull. NR, 1979, S. 1433; vgl. SPJ, 1979, S. 138).
[40] Umfragen: NZZ, 127, 4.6.81; TW, 155, 7.7.81; Vr, 144, 28.7.81; TA, 280, 2.12.81. Wiedereinstiegskurse: NZZ, 31, 7.2.81; Ww, 24, 10.6.81; Lib., 241, 21.7.81. Kritik: TA, 219, 22.9.81.
[41] Vgl. SPJ, 1980, 5.141 f. Zu den Abstimmungen vgl. SPJ, 1977, S. 129 f. und 1978, S.126.
[42] NZZ, 36, 13.2.81; BaZ, 57, 9.3.81; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 128 ff.; Presse v. 10. u.11.3.81.
[43] Schwangerschaftsberatung: BBl, 1981, III, S. 242; Amtl. Bull. NR, 1981, S. 167 f.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 359 ff.; Presse v. 24.9.81.
[44] Vgl. SPJ, 1979, S. 140; 1980, S. 141; NZZ, 23, 29.1.81; SGB, 12, 26.3.81.
[45] Amtl. Bull. StR, 1981, S. 56 ff., 76 ff., 126 ff., 154 ff. ; Presse vom 18.2. sowie vom 12., 13., 19. u. 20.3.81.
[46] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 409 ff.; Amtl. Bull. StR, 1981, S. 419 ff.
[47] Amtl. Bull. NR, 1981, S. 387 ff.; Vat., 54, 6.3.81. Eine Übersicht zu den Unterschieden zwischen den Kantonen in NZZ, 25, 31.1.81.
[48] Durch Indiskretion war der Inhalt des Berichts schon im Vorjahr bekannt geworden; vgl. SPJ, 1980, S. 21; Ww, 9, 25.2.81; Suisse, 57, 26.2.81. Vernehmlassung; NZZ, 240, 16.10.81; Vat., 263, 12.11.81. Petition : TLM, 118, 28.4.81; NZZ, 294, 18.12.81; Suisse, 352, 18.12.81. Feministische Kritik (U. Streckeisen): TW, 61, 14.3.81.
[49] Roy : Délib. Ass. féd., 1981, IV, p. 67. Allocations familiales, état de la question au 1.1.1981; cf. RCC, 1981, p. 8. Voir encore Office fédéral des assurances sociales, Recueil des lois cantonales sur les allocations familiales, Berne 1981.
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