Année politique Suisse 1986 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Einnahmenordnung
Im Bereich der Einnahmenordnung erntèten die Bemühungen des Bundesrates, den Bundeshaushalt durch zusätzliche Fiskalmassnahmen dauerhaft ins Gleichgewicht zu bringen, keinen nennenswerten Erfolg. Im Frühjahr kam die
bereits vom Nationalrat abgelehnte Ausdehnung der WUST auf alle Energieträger noch vor die Ständekammer. Deren Nichteintretensbeschluss war vorauszusehen; der Chef des EFD wie auch seine sozialdemokratischen Parteigenossen im Rat setzten sich nicht mehr ernstlich dagegen zur Wehr
[7]. Inzwischen war bereits eine andere Form der Energiebesteuerung in den Brennpunkt der Auseinandersetzung getreten : Ende Februar hatte der Bundesrat völlig überraschend eine massive Erhöhung der Zölle auf Heizöl und Gas in Kraft gesetzt sowie die Belastung des Treibstoffzollzuschlags mit der WUST verfügt, was in einem Teil der Öffentlichkeit heftige Proteste auslöste; es kam sogar zu anonymen Morddrohungen gegen den Finanzminister. Die Massnahmen wurden sowohl umwelt- wie finanzpolitisch begründet. Bundesrat Stich sprach von einem Signal, das angesichts des starken Preisrückgangs bei den fossilen Brenn- und Treibstoffen auf die unveränderte Notwendigkeit des Energiesparens wie auch angesichts der Widerstände gegen zusätzliche Einnahmen auf die Dringlichkeit des Haushaltausgleichs hinweisen solle. Die umweltpolitische Bedeutung der neuen Abgaben wurde noch dadurch unterstrichen, dass die Regierung gleichzeitig kräftige Tarifermässigungen bei den Bahnen vorschlug. Gegnerische Stimmen brandmarkten jedoch das Vorgehen des Bundesrates als «Nacht- und Nebelaktion » ; den von jeder direkten Zweckbindung freien Zusatzlasten wurde die umweltpolitische Legitimation, ja sogar die Rechtmässigkeit abgesprochen, und man machte auch geltend, dass sie vor allem die Mieter und die in ungünstigen klimatischen Verhältnissen lebende Bergbevölkerung träfen. Es waren in erster Linie Sprecher der FDP und der SVP, des Gewerbes, der Mineralölwirtschaft und der Automobilisten, die gegen die unerwarteten Beschlüsse Stellung nahmen; die SP, mehrheitlich auch die CVP sowie ein Teil der bürgerlichen Presse anerkannten sie dagegen unter Vorbehalten als konsequent. Aus Kreisen der Umwelt- und der Konsumentenschützer wurde gleichfalls Kritik geäussert, namentlich wegen der Einbeziehung des Erdgases und wegen der fehlenden Zweckbindung
[8]. In seiner Botschaft zu den Zollerhöhungen berief sich der Bundesrat auf eine Ankündigung im Vorjahr, eine Ablehnung der Unterstellung der Energieträger unter die WUST würde er nicht einfach hinnehmen
[9].
Nachdem die Fraktionen der FDP und der LP vergeblich versucht hatten, eine parlamentarische Behandlung — und Ausserkraftsetzung — der zusätzlichen Heizöl- und Gasbelastung schon im März zu erwirken, ereilte diese das Schicksal in der Junisession. Die Vorlage wurde durch die Linke, den Landesring und andere betont umweltpolitische Gruppen fast geschlossen unterstützt, dazu durch eine Minderheit der CVP und einzelne weitere bürgerliche Abgeordnete, doch das reichte nicht aus. Die Erhebung der WUST auf den Treibstoffzollzuschlägen blieb dagegen in Kraft, da sie in der Verordnungskompetenz des Bundesrates lag. Sie soll dem Bund Mehreinnahmen von 90 Mio Fr. im Jahr bringen
[10].
Erfolgreich waren demgegenüber Versuche von bürgerlicher Seite, die Einnahmen des Bundes zu reduzieren, sei es, um diesen ganz allgemein kurz zu halten oder um gewisse Kategorien von Steuerzahlern zu entlasten. Gelegenheit bot dazu im März die Behandlung des
Gesetzes über die direkte Bundessteuer im Ständerat. Dieser Erlass steht in engem Zusammenhang mit demjenigen über eine formale Harmonisierung der direkten Kantons- und Gemeindesteuern, dessen Grundsätze er auf die Bundessteuergesetzgebung anwenden soll ; er hat aber zugleich die Funktion, die seit bald sieben Jahrzehnten fast ununterbrochen erhobene Einkommens- und Kapitalsteuer des Bundes endlich in die ordentliche Gesetzgebung überzuführen. Mit seinen detaillierten Bestimmungen über Tarife und Abzüge bildet das neue Gesetz ein zentrales Instrument zur Gestaltung der Bundeseinnahmen
[11].
Die Vorlage des Bundesrates aus dem Jahre 1983 enthielt in bezug auf die Steuerbelastung vor allem drei Neuerungen:
Erleichterungen für Ehepaare und Familien, namentlich durch die Wiedereinführung unterschiedlicher Tarife für Verheiratete und Alleinstehende, Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer für natürliche Personen — mit dieser sollten die Gewinne aus der Veräusserung wesentlicher Kapitalanteile an Gesellschaften und Genossenschaften einfacher und lückenloser erfasst werden — sowie Ubergang von einem auf die Rendite bezogen progressiven zu einem durchgehend proportionalen Tarif für die Gewinnsteuer der juristischen Personen, wodurch arbeitsintensive, vor allem jüngere und kleinere Unternehmen gegenüber kapitalintensiven entlastet worden wären. Das erste Revisionsanliegen ging zu Lasten des Fiskus, das zweite zu seinen Gunsten, und das dritte sollte kostenneutral gestaltet werden. Wie es die Kommissionsberatungen des Vorjahrs erwarten liessen, nahm die kleine Kammer wohl das erste Anliegen auf und verstärkte noch seine einnahmenmindernde Wirkung; die beiden andern lehnte sie jedoch ab. Die Verhandlungen über die Einkommenssteuer standen einerseits im Zeichen des Bundesgerichtsentscheids von 1984, der die Kantone dazu anhält, Ehepaare nicht stärker zu belasten als Konkubinatspaare, anderseits
unter dem Druck der von der FDP lancierten Initiative «für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern». So verringerte der Rat die Differenz in der steuerlichen Behandlung der beiden Gemeinschaftsformen noch weiter, indem er den Tarif für Alleinstehende leicht erhöhte, denjenigen für Verheiratete dagegen auf den unteren und mittleren Stufen zusätzlich ermässigte und ausserdem den Kinderabzug verdoppelte. Einen freisinnigen Antrag, der sich im Sinne der FDP-Initiative gegen die Mehrbelastung der Alleinstehenden wandte, lehnte er ab, ebenso einen sozialdemokratischen, der einen Abzug für einen Teil der Wohnungsmietekosten enthielt. Dagegen gewährte er auf Vorschlag einer Kommissionsminderheit einen Abschlag auf der Besteuerung der Eigenmiete und hiess auch die Abzugsberechtigung von Aufwendungen für Denkmalschutz, Umwelt- und Energiesparmassnahmen gut. Entschärft wurden schliesslich die Verfahrens- und Strafvorschriften. Ausserdem fiel — entsprechend dem vorausgegangenen Entscheid zum Harmonisierungsgesetz — der Übergang von der zweijährigen zur einjährigen Veranlagung dahin
[12].
Als finanzielle Auswirkungen seiner Vorlage hatte der Bundesrat 1983 einen
Einnahmenausfall von rund 150 Mio Fr. für die Bundeskasse veranschlagt. Durch die von der Ständekammer beschlossenen Änderungen würde sich dieser um etwa eine halbe Milliarde erhöhen. Um für die Behandlung des arg zerzausten Gesetzesentwurfs im Nationalrat bessere Voraussetzungen zu schaffen, lancierte Bundesrat Stich am Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eine neue Idee: das komplizierte und undurchsichtige System der Abzüge solle durch einen Pauschalabzug ersetzt werden, der einzig von der Familiengrösse abhängig wäre. Zugleich müsse aber die einjährige Steuerveranlagung eingeführt werden. Der Vorschlag erntete jedoch nur bescheidenes Echo
[13].
Weitere Steuererleichterungen gewährte der Bundesrat in eigener Kompetenz, indem er im Herbst Forderungen der Banken, die sich in parlamentarischen Vorstössen niedergeschlagen hatten, zu einem kleinen Teil erfüllte. In einem vom Parlament Ende 1985 angeregten Bericht erklärte er sich zwar noch im März nur insofern
zu fiskalischen Entlastungen des Finanzplatzes Schweiz bereit, als die Einbussen für die Bundeskasse kompensiert werden könnten. Als der Ständerat darauf sowohl die im Vorjahr von der grossen Kammer angenommene Motion Feigenwinter (cvp, BL) für eine
Reduktion der Stempelabgaben unterstützte als auch einen weiterreichenden Vorstoss des Freisinnigen Bürgi (SG) entgegen dem Auftrag des Finanzministers in Motionsform überwies, kam die Regierung dem bürgerlichen Drängen in der bereits an anderer Stelle erwähnten Weise entgegen und nahm damit 70 Mio Fr. Einnahmenverluste in Kauf. Dies hinderte jedoch den Nationalrat im Dezember nicht, der Motion Bürgi, die immerhin Kompensationen für Steuerausfälle in Betracht zieht, mit einem gleichlautenden Vorstoss Sukkurs zu geben. Zugunsten eines Teils der von den Banken erhobenen Forderungen äusserte sich auch der Vizepräsident der Nationalbank, M. Lusser, der an einer Tagung in München erklärte, die Schweiz werde um eine Überprüfung der Fiskalabgaben auf ihre Wettbewerbsneutralität nicht herumkommen
[14].
Der Verlust eben erst erschlossener Einnahmen droht dem Bund durch die beiden Volksbegehren für die Wiederaufhebung der 1984 provisorisch eingeführten Verkehrsabgaben (Autobahnvignette und Schwerverkehrsabgabe), die im Sommer eingereicht wurden. Eine andere Initiative, diejenige des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS), welche die
Schwerverkehrsbelastung verschärfen und zugleich von der Fahrleistung abhängig machen wollte, unterlag dagegen im Dezember in der Volksabstimmung, nachdem Bundesrat und Parlament sie mit Rücksicht auf die vorgesehene Gesetzgebung über die koordinierte Verkehrspolitik abgelehnt hatten. Der für diese Gesetzgebung grundlegende neue Art. 37 BV, der noch vor Jahresende von beiden Räten im gleichen Wortlaut genehmigt wurde, bindet allerdings — im Unterschied zur VCS-Initiative wie auch zur provisorischen Regelung von 1984 — die Erträge aus Verkehrsabgaben an verkehrspolitische Zwecke, so dass sie nicht mehr frei zur Verfügung stehen. Die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene SVP-Motion zu den ausländischen Retorsionsmassnahmen gegen schweizerische Transportunternehmungen fand in der Ständekammer nur in entschärfter Form Zustimmung; die Verpflichtung des Bundes zur Rückerstattung von ausländischen Gebühren entfiel
[15].
Dass der Bund sich die ihm zustehenden Steuereinkünfte nicht durch kantonale Unregelmässigkeiten entgehen lassen will, bewies er gegenüber Obwalden, in dessen Veranlagungen seit 1980 ernsthafte Mängel festgestellt worden waren. Als Mahnungen wenig fruchteten, stellte das EFD die Steuerveranlagung der Sarner Behörden im Februar 1986 unter Aufsicht, und Bundesrat Stich gab davon im Nationalrat Kenntnis. In Obwalden war man über dieses Vorgehen sehr ungehalten, eröffnete dann aber eine parlamentarische und eine strafrechtliche Untersuchung und nahm Reformen an die Hand
[16].
[7] Amtl. Bull. StR, 1986, S. 41 ff. Der Entscheid fiel mit 26:1 Stimmen. Vgl. SPJ, 1985, S.82.
[8] Inkraftsetzung Presse vom 27.2.86 ; vgl. Interview BR Stichs in Vr, 28.2.86. Morddrohungen : Bund, 6.3.86. Zum Preisrückgang der Brenn- und Treibstoffe vgl. unten, Teil I, 6a (Produits pétroliers); zu den Bahntarifermässigungen unten, Teil I, 6b (Generelle Verkehrspolitik). Stellungnahmen: Presse vom 27. und 28.2.86; TA, 1.3.86; 3.3.86; anerkennend reagierten u.a. SGT, 27.2.86; SZ, 28.2.86; Bund, 6.3.86; vgl. auch die Interpellationen Oehler (cvp, SG), Weber (Idu, ZH), Dirren (cvp, VS), der SP-Fraktion sowie der Fraktion PdA/PSA/POCH (Amtl. Bull. NR, 1986, S. 518 ff.). Der Heizölzoll wurde von 30 Rp. auf 4 Fr. pro q erhöht, der Gaszoll von 10 Rp. auf 1 Fr. pro q. Diese Massnahme konnte aufgrund des Zolltarifgesetzes unverzüglich eingeführt werden, da dessen Art. 5 den BR ermächtigt, einzelne Ansätze von sich aus zu erhöhen, wenn er gleichzeitig einen entsprechenden Antrag an das Parlament stellt ; Zweck dieser Kompetenz ist die Verhinderung vorsorglicher Einfuhren, die den Zollertrag schmälern würden. Der BR hatte dieses Vorgehen schon 1974 bei einer mässigeren Heizölzollerhöhung gewählt, die nachträglich wohl vom Parlament, nicht aber vom Volk genehmigt wurde (vgl. SPJ, 1974, S. 77 f. ; 1975, S. 88). Zur Belastung des Treibstoffzollzuschlags mit der WUST siehe unten. Vgl. im übrigen oben (Finanzpolitik).
[9] BBl, 1986, I, S. 737 ff., insbes. S.739; vgl. Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1986..., S.63. Der BR erwartete von den Zollerhöhungen 290 Mio Fr. pro Jahr.
[10] FDP und LP: NZZ, 4.3.86; 6.3.86. Junisession: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 514 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1986, S. 289 ff. Der NR beschloss Nichteintreten mit 101:81, der StR mit 23:17 Stimmen. Die Zollerhöhung erbrachte dem Bund bis zu ihrer Wiederaufhebung 86,2 Mio Fr. Mehreinnahmen (Information der Eidg. Zollverwaltung). WUST auf Treibstoffzollzuschlägen: AS, 1986, S. 350; NZZ, 27.2.86. Der Ertrag belief sich bis Jahresende auf knapp 50 Mio Fr. (Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1986, S. 45). Wenn etwa die NZZ (28.2.86) diese «Steuer auf der Steuer» als Abnormität kritisierte, so ignorierte sie die Tatsache, dass die Warenzölle als Teil des Warenpreises grundsätzlich der WUST unterliegen.
[11] Zum Gesetz über die direkte Bundessteuer vgl. SPJ, 1983, S. 93. Zum Gesetz über die Harmonisierung der Kantons- und Gemeindesteuern siehe unten (Steuerharmonisierung).
[12] Kommissionsberatungen: vgl. SPJ, 1985, S.86. Ratsverhandlungen: Amtl. Bull. StR, 1986, S. 105 f., 169 ff. und 182 ff. Bundesgerichtsentscheid: Entscheidungen des Schweiz. Bundesgerichts, Bd. 110/1984, I, S. 7 ff.; vgl. SPJ, 1984, S. 153. FDP-Initiative: vgl. SPJ, 1985, S. 86. Im Juni überwies der StR eine christlichdemokratische Motion, die auf die vorzeitige Inkraftsetzung der Familienerleichterungen drängte, offensichtlich um der FDP-Initiative entgegenzukommen (Motion Meier, GL: Amtl. Bull. StR, 1986, S.229 f.). Verfahrens- und Strafvorschriften: Entgegen dem Antrag des BR sollen die AHV-Organe weiterhin nicht verpflichtet sein, den Steuerbehörden unaufgefordert Auskünfte zu erteilen. Auch der BR-Antrag, den Begriff des Steuerbetrugs auf Fälle «arglistiger» Täuschung ohne Urkundenfälschung auszudehnen, drang nicht durch. — Zuhanden der Beratung im NR nahm der BR Vorstösse beider Räte entgegen, die eine Korrektur der 1985 verabschiedeten Bestimmungen über die Besteuerung von Leistungen der zweiten Säule verlangten, um eine Privilegierung der Empfänger von Kapitalleistungen gegenüber den Rentenempfängern rückgängig zu machen (Amtl. Bull. StR, 1986, S. 742 ff.; Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2033 f.; vgl. SPJ, 1985, S. 87). Vgl. auch V. Spoerry-Toneatti, «Aspects politiques et économiques de l'imposition de l'entreprise», in Bulletin de documentation économique (SDES), 41/1986, no 1/2, S.59 ff.
[13] Ausfall nach BR-Entwurf: BBl, 1983, III, S. 241 f. Darin sind die schwer zu schätzenden Einbussen infolge der durch ein Sondergesetz vorzeitig in Kraft gesetzten Neuregelung für die Beiträge an die Berufliche Vorsorge bereits inbegriffen (vgl. SPJ, 1985, S.87). Ständekammer: vgl. BaZ, 21.3.86. Pauschalabzug: Presse vom 15.11.86; NZZ, 10.12.86.
[14] Vgl. oben, Teil I, 4 b (Banken). Motion Bürgi: Amtl. Bull. StR, 1986, S.95 ff. sowie SGT, 14.3.86. Parallelmotion der FDP-Fraktion im NR: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 1967 ff. Lusser: NZZ, 10.4.86.
[15] Vgl. unten, Teil I, 6 b (Generelle Verkehrspolitik) sowie SPJ, 1985, S. 81, 105 und 107 f. Die VCS-Initiative hätte weniger dem Bund als den Kantonen zusätzliche Mittel eingebracht (BBl, 1985, II, S. 650 ff., insbes. S. 662 ff.).
[16] Amtl. Bull. NR, 1986, S. 247 f. (Antwort BR Stichs in der Fragestunde des NR) ; TA, 24.3.86 ; NZZ, 26.3.86 ; 5.4.86 ; 16.4.86 ; 13.9.86 ; Presse vom 3.4.86 ; Vat., 25.4.86 ; 29.11.86 ; LNN, 11.6.86. Über politische Folgen der Affäre vgl. oben, Teil I, 1e (Ständerat; Kantonale Wahlen, Obwalden).
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