Année politique Suisse 1987 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kultur
Das Jahr 1987 stand im Zeichen auffällig reger kultureller Aktivitäten. Abgesehen von der zentralen Bedeutung, welche die Musik im Leben der Jugendlichen einnimmt, belegte eine UNIVOX-Umfrage zwar ein recht mässiges Interesse breiter Bevölkerungskreise an der Kultur im engeren Sinne. Trotzdem waren die Indizien für ein zumindest in quantitativer Hinsicht blühendes Kulturschaffen mannigfaltig. Sie reichten vom grossen Andrang der Künstler zu den in den grösseren Städten bereits zur Tradition gewordenen Weihnachtsausstellungen über eine beachtliche "Alternativkultur" bis hin zu dem prestigeträchtigen Engagement des international bekannten Ballettmeisters Maurice Béjart in Lausanne. Auch eine Untersuchung der hiesigen Filmproduktion ergab, dass diese seit 1984 einen massiven Aufschwung erlebte.
Als ein möglicher Grund für das Aufkommen dieses "
Kulturbooms" wurde die Tatsache genannt, dass grosse Unternehmungen das Unterstützen von kulturellen Aktivitäten immer häufiger als Werbemittel entdecken und einsetzen. Kritische Stimmen wiesen in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass das Resultat dieses intensiven Kulturschaffens oft lediglich in einer Asthetisierung des Alltäglichen bestehe und dass das "
Sponsoring" drohe, publikumswirksame Kultursparten zu Lasten anderer zu bevorzugen. Mit diesen Entwicklungen verquickt mag auch das Aufkommen dessen sein, was immer häufiger als "postmoderne" Kultur bezeichnet und registriert und als Abwendung vom aufklärerischen Weltverständnis, eben der "Moderne", gedeutet wird
[1].
Nach dem Scheitern von Kulturinitiative und Gegenvorschlag in der Volksabstimmung von 1986 wurde derweilen beim Bund eine
Standortbestimmung der nationalen Kulturpolitik und -förderung vorgenommen. Einen programmatischen Charakter massen dabei Interessierte der Botschaft des Bundesrates über die Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 1988-91 bei. Die Stiftung wird darin, in leichtem Gegensatz zur analogen Botschaft von 1983, auf ihre ursprüngliche Aufgabe der Kulturförderung verwiesen, während die Kulturpolitik dem Bundesamt für Kulturpflege (BAK) reserviert sein soll
[2].
Zu sprechen gab hier natürlich, inwieweit der Bund ohne Verfassungsgrundlage berechtigt sei, Kulturpolitik zu betreiben. Einig war man sich weitgehend, dass das erwähnte Verdikt von 1986 keine generelle Absage an ein gewisses kulturelles Engagement des Bundes bedeute, hatte sich doch damals eine Mehrheit für einen der beiden Vorschläge entschieden. Nach anfänglichem Zögern, das er mit dem Hinweis auf die Respektierung des Volksentscheides begründete, stellte Bundesrat Cotti dann doch einen neuen Entwurf für einen entsprechenden Verfassungsartikel auf das Ende der laufenden Legislaturperiode (1991) in Aussicht. Die diesbezügliche Motion Morf (sp, ZH), von immerhin 95 Ratsmitgliedern mitunterzeichnet, wurde vom Nationalrat oppositionslos als Postulat überwiesen
[3].
Die neue
Aufgabenteilung zwischen dem Bundesamt für Kulturpflege (
BAK) und der Stiftung
Pro Helvetia stand im Zentrum der Diskussion um die vom Bund an letztere zu gewährenden Finanzhilfen für die Jahre 1988-91. Dass sich Pro Helvetia wegen Teilen ihrer Tätigkeiten Kritik zugezogen hatte, scheint dabei den Stein mit ins Rollen gebracht zu haben. So wurde der Stiftung etwa eine mangelhafte Führung des "Centre culturel suisse" im "Hôtel Poussepin" in Paris vorgeworfen, und dem von ihr betriebenen, für die Gemeindeanimation eingesetzten "Kulturmobil" wurde zuwenig Effizienz nachgesagt. In der Folge forderte der Bundesrat von Pro Helvetia, zugestandenermassen in einer teilweisen Korrektur der letzen Botschaft, mehr Zurückhaltung im Bereich der soziokulturellen Animation und der Eigenaktivität und verwies sie weg von der Kulturpolitik hin zur ausschliesslich finanziellen Kulturförderung. Um ihr diese Aufgabe zu erleichtern, wurde die Vergabe der jährlich wiederkehrenden Unterstützungsbeiträge an kulturelle Organisationen dem BAK übertragen, während die Pro Helvetia nur noch Einzelprojekte fördern soll. Etwas enttäuscht brachte der Stiftungsrat vor, dass auch die Auswahl der zu fördernden Projekte politisch sei, und dass die Verteilung von Geldern im "Giesskannenprinzip" vielen wenig gebe, die Kultur insgesamt jedoch kaum und konzeptlos fördere
[4].
Gemäss der erwähnten Botschaft des Bundesrates muss sich das
BAK vor allem um Koordinationsdienste zwischen verschiedenen kulturfördernden Institutionen, um einen föderalistischen Ausgleich von kulturellen Gefällen zwischen Zentren und Randregionen und zwischen den Sprachgruppen sowie um eine vermehrte Subsidiarität zwischen öffentlicher und privater Kulturförderung
bemühen. Zu diesen Zielen äusserte sich denn auch mehrmals A. Defago, der Direktor des BAK, und versprach, die Idee einer "Kulturkonferenz", welche die Aufgabenteilung, die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen dem Bund, den Kantonen, den Gemeinden und privaten Kulturförderern in die Wege leiten soll, weiter zu verfolgen
[5].
Das Parlament folgte dem Antrag des Bundesrates und gewährte, entgegen dem Wunsch der Pro Helvetia (106 Mio. Fr.) und einem Kompromissvorschlag einer Kommissionsminderheit (92 Mio. Fr.), der Stiftung einen Beitrag von insgesamt 86 Mio. Fr. für die Jahre 1988-91, aufgeteilt in jährliche, der Teuerung angepasste Beträge von 20 (1988) bis 23 Mio. Fr. (1991). Gegenüber der Periode 1984—87 bedeutet dies eine Zunahme des Rahmenkredites um nominal 27,25 Mio. Fr. Dem BAK wurden daneben im Bundesbudget für das Jahr 1988 rund 70 Mio. Fr. zugesprochen. Davon sind gut 20 Mio. für die Denkmalpflege, 15 Mio. für die Schweizerschulen im Ausland, 4 Mio. für die Unterstützung von kulturellen Organisationen, 5 Mio. für sprachliche Minderheiten bestimmt, und für die Filmförderung sind 9,5 Mio. Fr. vorgesehen.
Neben den gewohnten Kulturförderungsmassnahmen des Bundes im Bereich der Denkmalpflege und der Unterstützung von kulturellen Organisationen machten im Jahr 1987 auch neue Massnahmen und Forderungen von sich reden.
Die Absicht eines reichen deutschen Industriellen, des im Tessin eingebürgerten Hans Heinrich Thyssen, seine bedeutende, derzeit in Lugano lagernde und nur zu einem kleinen Teil ausgestellte Gemäldesammlung einer in- oder ausländischen Stiftung zu übergeben und sie somit in grösserem Umfange der Offentlichkeit zugänglich zu machen, wurde zu einem Dauertraktandum in den Medien. Schliesslich engagierte sich Bundesrat Cotti persönlich für den Verbleib der Sammlung in der Schweiz und versprach eine grosszügige Investitionshilfe des Bundes für die allfällige Errichtung eines geeigneten Museums. Sein Engagement fand auch in einer Diskussion anlässlich einer dringlichen Interpellation im Nationalrat breite Unterstützung. Vereinzelt wurde jedoch auch die Kritik laut, das Geld würde besser für die Förderung der zeitgenössischen Kunst verwendet. Thyssen konnte sich derweilen aber noch nicht zu einer Entscheidung durchringen
[6].
Der im Jahre 1983 auf eine Million Franken verdoppelte jährliche Bundesbeitrag an die Stiftung
Schweizerische Volksbibliothek (SVB) wurde seither nicht mehr erhöht, da der Bundesrat der Meinung war, der administrative Aufwand der Stiftung liege mit rund drei Vierteln der Ausgaben zu hoch. Aus demselben Grund beantragte der Bundesrat dem Parlament auch für die Jahre 1988-91 eine Weiterführung des bisherigen Kredites. Die Nationalratskommission stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass der literarischen Versorgung des Landes und insbesondere der Randregionen ein hoher kulturpolitischer Stellenwert zukomme, und dass sich die strukturellen und organisatorischen Belange bei der SVB in den letzten Jahren verbessert hätten. Das Parlament folgte dieser Argumentation und bewilligte der Stiftung einen Kredit von jährlich 1,5 Mio. Fr. für die kommenden vier Jahre. Der Antrag einer Kommissionsminderheit, die den Beitrag auf 1,9 Mio. Fr. hätte erhöhen wollen, um der SVB die Umstellung auf die elektronische Datenverarbeitung ohne Sondermittel zu ermöglichen, drang hingegen nicht durch
[7].
Während die Vermittlung der
Literatur also gefördert werden soll, steht es bei der Unterstützung von deren Produktion nach wie vor schlecht. Eine von der "Gruppe Olten" durchgeführte Umfrage ergab nämlich, dass in der Schweiz lediglich 12% der Schriftstellerinnen und Schriftsteller vom Schreiben auch leben können, während sich der Rest mit anderen Tätigkeiten das Brot verdienen muss. Anlässlich der Solöthurner Literaturtage verabschiedeten die Teilnehmer deshalb eine Resolution für die Verbesserung ihrer materiellen Situation. Sie forderten darin, dass der Bund und die Kantone jährlich 80 definierte Literaturprojekte mit einem Betrag von insgesamt 1,6 Mio. Fr. unterstützen sollen. Der Vorschlag dürfte eher als Alarmzeichen aufzufassen sein, war er doch nicht einmal bei den Autoren unumstritten: Etliche befürchteten nämlich eine Verbeamtung ihres Berufszweiges und sahen die Lösung ihrer Probleme eher in einer besseren Bezahlung ihrer Arbeit durch die Verlage
[8].
Nicht ganz unbekannt scheinen die
materiellen Probleme der Kulturschaffenden beim Bund zu sein. Entsprechendes betonte jedenfalls der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu der 1986 eingereichten Motion Morf (sp, ZH), welche die Einrichtung einer Pensionskasse für Kulturschaffende fordert. Der Bundesrat wies jedoch darauf hin, dass auch die Schriftsteller AHV-berechtigt seien, und dass zudem die 3. Säule fiskalisch begünstigt sei. Ausserdem bestehe gar keine Rechtsgrundlage für eine eigene Vorsorgeeinrichtung für Kulturschaffende. Er stellte jedoch in Aussicht, dass bei der nächsten AHV-Revision geprüft werden könne, ob der besonderen Situation der Kulturschaffenden Rechnung getragen werden könnte und zeigte sich deshalb bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen
[9].
Mit seltener Einmütigkeit stimmten die Räte im Verlauf des Jahres sowohl einer Ergänzung der Vereinbarung mit Frankreich über die Kooperation in der Filmförderung als auch einer Änderung des Filmgesetzes zu. Die schweizerisch-französische Filmvereinbarung sieht eine engere Zusammenarbeit sowie die Sicherstellung von jährlich mindestens vier Gemeinschaftsproduktionen vor. Eine analoge Vereinbarung bestand bereits mit der Bundesrepublik Deutschland. Die Änderung des Filmgesetzes erlaubt dem Bundesrat, künftige bilaterale Koproduktionsvereinbarungen ohne Mitsprache des Parlaments selbständig abzuschliessen. Dies tat er denn auch mit Kanada, und Ende des Jahres waren entsprechende Vereinbarungen mit Belgien, Italien und Osterreich auf dem Wege, zu einem Abschluss geführt zu werden.
Neben dem einmaligen Beitrag von 0,5 Mio. Fr. zugunsten des Europäischen Jahres für Film und Fernsehen sieht das Budget für 1988 wiederum eine Erhöhung der Filmförderungsbeiträge vor, diesmal um 1 Mio. auf 9,5 Mio. Fr. Daneben ist nach wie vor auch die Unterstützung des Films durch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, aber auch durch die Kantone und Gemeinden und private Sponsoren wichtig. Von Filmproduzenten wird indessen häufig als stossend empfunden, dass die Förderungsmassnahmen der Kantone, die jährlich insgesamt knapp 3 Mio. Fr. betragen, nur rund einem Sechstel der kantonalen Kinobillettsteuereinnahmen entsprechen
[10].
Seit nunmehr rund 25 Jahren befindet sich das derzeit gültige, aus dem Jahr 1922 stammende
Urheberrecht in Revision. Weitgehende Einigkeit herrscht darüber, dass dieses Gesetz angesichts der rasanten Entwicklung bei der Verwertung geistiger Leistungen, vor allem über die elektronischen Massenmedien sowie im privaten Bereich über Photokopien, Tonband- und Videoaufnahmen, dringend revidiert werden muss. Ob allerdings die im Jahr 1986 eingesetzte dritte Expertenkommission eine konsensfähige Lösung wird präsentieren können, scheint ungewiss zu sein. Strittig ist insbesondere die Frage nach der Verteilung der Rechte an den Autor und den Vermittler beziehungsweise den Arbeitgeber. Bereits hat sich auch schon ein Autorenkollektiv mit einer Referendumsdrohung an die Expertenkommission gewandt, um zu verhindern, dass die Rechte dem Vermittler statt dem Autor zustehen. Schwierig scheint auch der Interpretenschutz zu gestalten zu sein. Dass dieser ohnehin ins Gesetz aufgenommen werden müsse, unterstrich Bundesrätin Kopp im Ständerat anlässlich der Diskussion über die Motion des Nationalrats, die einen besonderen Schutz der Interpreten und der Ton-, Bild- und Tonbildträger verlangte. Der Ständerat wandte sich jedoch gegen jede Vorausbindung, vorab im Bereich der Zweitnutzungsrechte, und lehnte die Motion deshalb oppositionslos ab. Der Entwurf für das neue Gesetz wird anfangs 1988 zur Vernehmlassung vorgelegt. Inzwischen ermächtigte der Bundesrat aber die Bundeskanzlei, mit der Verwertungsgesellschaft "Pro Litteris" einen Vertrag abzuschliessen, um diese für die in der Verwaltung hergestellten Photokopien zu entschädigen. Auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), in der Schweiz die grösste Nutzerin von Urheberrechten, schloss mit den Urheberrechtsgesellschaften einen neuen Fünfjahres-Vertrag ab, der erhöhte Entschädigungen von jährlich über 23 Mio. Fr. vorsieht
[11].
Nach wie vor sind also die Kantone und die Gemeinden hauptsächlich für die Förderung der Kultur zuständig. Gerade die grösseren städtischen Zentren wenden denn zum Teil auch beträchtliche Mittel dafür auf. Da die Einzelförderung der Kultur jedoch oft über Preisverleihungen vorgenommen wird, setzt sich die über die Vergabe entscheidende Instanz nicht selten dem Vorwurf aus, sie würde die Kunstproduktion politisch sanktionieren. So verweigerte 1987 beispielsweise der Zürcher Regierungsrat dem Filmregisseur R. Dindo einen Preis für ein von der Filmkommission dafür vorgeschlagenes Werk. Der Regierungsrat attestierte dem Dokumentarfilm zwar künstlerische Qualität, bemängelte jedoch dessen "mangelnde Ausgewogenheit". Der Dokumentarfilm "Dani, Michi, Renato und Max" handelt von vier Jugendlichen, die im Umfeld der Zürcher Jugendunruhen von 1980/81 ihr Leben verloren; der Film weist für deren Tod eine Mitschuld der Polizei und die Deckung der fehlbaren Polizeibeamten durch die Justiz nach. Der Entscheid des Regierungsrates führte zu heftigen, jedoch fruchtlosen Protesten der übrigen Preisträger
[12].
Ein ständiger Streitpunkt bildet in den Städten auch die Verteilung der Zuwendungen an die sogenannte "etablierte" und die "alternative" Kultur. So entspann sich etwa in Basel ein Streit um die zukünftige Verwendung des alten Stadtgärtnereiareals, das entweder als Volkspark hergerichtet oder aber einem alternativen Kulturzentrum Platz bieten soll. In Bern wurde die ehemalige Dampfzentrale für einen zweijährigen Versuch einer kulturellen Nutzung geöffnet, doch die Auseinandersetzungen um das Schicksal der städtischen Reitschule hielten an. Deren Abbruch forderte eine Initiative der NA, deren Schutz ein Gutachten der Denkmalpflege-Kommission und deren Nutzung die "Interessengemeinschaft Kulturraum Reitschule" (IKUR). Die Hitzigkeit dieser kulturpolitischen Diskussion nahm mit der gewaltsamen polizeilichen Räumung des Hüttendorfes "Zaffaraya" noch zu, doch wurden mit der provisorischen Öffnung der Reithalle über die Weihnachtstage auch wieder Ansätze zu versöhnlicheren Positionen sichtbar.
Zeichen für eine allmähliche Etablierung der alternativen Kultur waren dagegen andernorts auszumachen. Die Stadt Genf sprach einen Kredit von 4,3 Mio. Fr. für die Errichtung eines alternativen Kulturzentrums, und mit einer grossen Mehrheit bestätigten die Zürcher Stimmbürgerinnen und -bürger in einer Volksabstimmung den vom städtischen Parlament gesprochenen Umbau- und Betriebskredit für die Rote Fabrik. Gleichzeitig wurde damit auch einem Trägerschaftsmodell zugestimmt, das dem seit den Jugendunruhen von 1981 bestehenden Versuchsbetrieb eine dauerhafte rechtliche Grundlage verlieh, deren grosse kultur- und gesellschaftspolitische Bedeutung von Vertretern aller grossen Parteien im Vorfeld der Abstimmung immer wieder betont worden war
[13].
Wenn sie in ihrem Ausmass auch kaum zu beziffern ist, so scheint doch die private Kulturförderung als "
Sponsoring" immer grössere Bedeutung zu erlangen. über die Wünschbarkeit dieser Entwicklung sind sich die Kulturschaffenden selbst kaum einig. Die einen befürchten Eingriffe in die künstlerische Freiheit und eine Bevorzugung der "Konsumkultur" gegenüber einer "Risikokultur" und äussern zudem moralische Bedenken, sich von Unternehmen bezahlen zu lassen, deren Geschäftspraktiken eigenen Wertvorstellungen zuwiderlaufen. Andere äussern sich positiver: Gerade die Unabhängigkeit von staatlichen Geldgebern, welche die zu fördernden Werke stets nach deren künstlerischen Qualität beurteilten, sei der Vorteil der privaten Kulturförderung, bei der sich niemand anmasse, solche Urteile zu fällen. Öffentliche und private Kulturförderung nicht als unversöhnliche Gegensätze zu betrachten, sondern im Sinne der Subsidiarität zu fördern, ist das erklärte Ziel des BAK. Dasselbe Anliegen führte in St. Gallen auch zur Gründung einer Stiftung, deren Zweck einzig darin besteht, zwischen Veranstaltern und (potentiellen) Sponsoren zu vermitteln
[14].
[1] Umfrage: R. Ruffieux, Culture, Univox Jahresbericht 1986, GfS und ISPL, Zürich 1987. Kulturboom: Vgl. Lit. Müller und Günther; rund um das Engagement von Béjart wurden grundsätzliche Fragen aufgeworfen in: VO, 18.6.87; Suisse, 22.6.87; TA, 30.6.87; LM, 23.12.87. Sponsoring: TW, 31.1.87; WoZ, 6.3.87; NZZ,. 24.10.87; Zoom, 39/1987, Nr. 15, S. 2 f., Nr. 17, S. 29 ff. und Nr. 22, S. 7 f.; vgl. auch Lit. Meyer-Herzog. Postmoderne: vgl. Lit.
[2] Botschaft des Bundesrates in BBl, 1987, I, S. 949 ff. (dazu Presse vom 26.2.87); vgl. Lit. Defago und NZZ. Vgl. auch SPJ, 1986, S. 189 ff.
[3] Vgl. SPJ, 1986, S. 191; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 705 und 1856 f.; Presse vom 29.9.87.
[4] Kritik an Pro Helvetia: Nach Auseinandersetzungen mit der Zentrale in Zürich kündigten die Mitglieder des Leiterteams des "Centre culturel suisse" ihre Stellen: JdG, TA, 3.1.87; NZZ, 12.1.87; BaZ, 16.1.87. Nach Reorganisationsmassnahmen wurde zum freudigen Erstaunen vieler Kulturinteressierter der bekannte Regisseur Werner Düggelin als Direktor im "Hôtel Poussepin" eingesetzt: BaZ, 25.9.87; TA, 26.9.87; Ww, 1.10.87. Kulturmobil: TA, 21.9.87. Kritik an Entflechtung: TA, 10.4., 9.9., 23.9. und 28.9.87; Vr, 9.12.87.
[5] Bundesbeschluss: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1209; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 242; BBl, 1987, 111, S. 263; Presse vom 26.2., 4.6. und 29.9.87; vgl. auch SPJ, 1983, S. 172. Budget BAK: Botschaft des Bundesrates ... zum Voranschlag ... für das Jahr 1988, S. 315 f.; NZZ, 15.1.87. Kulturkonferenz: SPJ, 1986, S. 191; NZZ, 15.1.87; LNN, 22.8.87.
[6] NZZ, 4.5. und 6.6.87; CdT, 30.4., 2.5. und 14.9.87; TA, 7.5.87. Unterstützung im NR: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 704 und 971 ff.; Presse vom 20.6.87; Kritik: BZ, 5.5.87.
[7] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 254, 1208 und 1518; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 292 und 570; BBl, 1987, III, S. 255; Presse vom 13.3., 11.6. und 29.9.87.
[8] BZ, 30.5.87; Presse vom 2.6.87; Ww, 4.6.87.
[9] Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 73; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 493 f.
[10] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 259 und 1040; Amtl. Bull. StR., 1987, S. 297 und 425; BBl, 1987, II, S. 943; AS, 1987, S. 47; Presse vom 13.3.87 (Filmgesetz und Koproduktionsabkommen); Botschaft des Bundesrates ... zum Voranschlag ... für das Jahr 1988, S. 315; vgl. auch Lit. Günther.
[11] Petition der Autoren: BZ, 14.4.87. Motion der Kommission des NR: Amtl. Bull. StR, 1987, S. 643; NZZ, 10.11. und 9.12.87. Zum Interpretenschutz vgl. auch NZZ, 9.5. und 22.9.87. Pro Litteris: 24 Heures, 12.2.87; NZZ, 30.5. und 18.8.87. SRG: NZZ, 4.12.87.
[12] TA, 28.11.87; TA, NZZ, 7.12.87. Vgl. auch die Filmkritik in: Zoom, 39/1987, Nr. 9, S. 15 ff.
[13] Basel: BaZ, 14.8.87. Bern: BZ, 9.9., 3.10., 29.10., 2.11., 26.11., 9.12., 15.12. und 31.12.87; Bund, 2.11. und 3.12.87. Genf: JdG, 12.5. und 22.9.87. Zürich, Rote Fabrik: WoZ, 18.9. und 4.12.87; TA, 19.11. und 7.12.87; NZZ, 2.12. und 7.12.87.
[14] Vgl. Lit. Meyer-Herzog, TW, WoZ; St. Gallen: SGT, 13.5.87.
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