Année politique Suisse 1989 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
 
Öffentliche Ordnung
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Bundesanwaltschaft
Die nach dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp am 31. Januar eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte nicht bloss den Auftrag, die Umstände zu untersuchen, welche zu diesem Rücktritt geführt hatten. Abgeklärt werden sollten auch die Verdächtigungen, welche in einem Teil der, Presse in bezug auf die Amtsführung im EJPD und auf das Vorgehen der Bundesbehörden bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäscherei geäussert worden waren [12].
In bezug auf die Bekämpfung des internationalen Drogenhandels konstatierte die PUK, dass der Vorwurf, die Bundesbehörden seien durch das organisierte Verbrechen unterwandert, nicht zutreffe. Allerdings seien die Methoden dieser Kriminellen, welche sich des schweizerischen Finanzplatzes zur Tarnung ihrer illegalen Geschäfte bedienten, von den Behörden und dabei insbesondere vom Bundesanwalt nicht rechtzeitig erkannt worden. Mit einem vom Parlament überwiesenen Postulat verlangte die PUK eine entsprechende Umorientierung und eine verbesserte Koordination mit den kantonalen Amtern. Im weitern wurde dem Bundesanwalt vorgeworfen, dass er es unterlassen habe, die personelle Unterdotierung der Drogenbekämpfungsstelle bei der Bundesanwaltschaft durch Stellenverschiebungen zu beheben. Auf einen formellen Antrag zur. Behebung dieses Missstandes konnte die PUK verzichten, da der Nationalrat bereits Ende 1988 und der Ständerat in der Sommersession 1989 eine entsprechende Motion Cavadini (fdp, TI) überwiesen hatten [13].
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Staatsschutz
Weit brisanter waren die Erkenntnisse der PUK im Bereich des Staatsschutzes. Diese seit 1976 von 66 auf 94 Mitarbeiter (+42%) ausgebaute Dienststelle der Bundesanwaltschaft, welche gemäss einem Bundesratsbeschluss von 1958 mit der "Beobachtung und Verhütung von Handlungen, die geeignet sind, die innere oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu gefährden" sowie der gerichtspolizeilichen Ermittlung bei der Verfolgung von diesbezüglichen strafbaren Taten beauftragt ist [14], hatte seit jeher als 'Dunkelkammer der Nation' gegolten. Der konkrete Inhalt und der Umfang ihrer Ermittlungen waren nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments weitgehend geheim gehalten worden.
Die GPK des Nationalrates hatte zwar noch vor der Einsetzung der PUK die Bundesanwaltschaft inspiziert und Einblick in eine vom Bundesanwalt ausgesuchte " Mustersammlung ausgewählter Karteikarten" erhalten. Aufgrund dieser Karten (Fichen) mit Kurzeinträgen über Personen und Verweisen auf allfällige ausführlichere Dossiers hatte sie den Eindruck erhalten, dass an der Arbeit der politischen Polizei grundsätzlich nichts zu beanstanden sei. Immerhin rügte sie die unterschiedliche Qualität der auf diesen Fichen enthaltenen Informationen und insbesondere die grosse Anzahl der Karteikarten [15]. Von seiten der Linken war, allerdings meist ohne konkrete Beweise, der Bundesanwaltschaft immer wieder vorgeworfen worden, dass sie sich nicht auf die Verhinderung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten beschränke, sondern — aus einer sehr einseitigen politischen Optik heraus — vor allem die legalen politischen Aktivitäten von kritischen Bürgerinnen und Bürgern im Visier habe [16].
Genau diese Vorwürfe, d.h. die grosse Anzahl erfasster Personen, die sehr unterschiedliche Qualität der Informationen und die systematische Erfassung von oppositionellen demokratischen Aktivitäten wurden nun durch die PUK, welche uneingeschränkten Zugang zu den Akten hatte, bestätigt. Die PUK stellte in ihrem am 24. November vorgestellten Bericht fest, dass in der Registratur der Bundespolizei rund 900 000 Karteikarten (Fichen) geführt werden, von denen sich etwa je ein Viertel auf in der Schweiz wohnhafte Inländer und Ausländer beziehen, rund ein Zehntel auf Organisationen und der Rest auf nicht landesansässige Ausländer. Auf diesen Fichen befinden sich Einträge, welche zum Teil auf Beobachtungen von nachrichtenpolizeilichen Organen des Bundes, der Kantone oder des Auslandes beruhen, zum Teil auch auf anonyme private Denunziationen zurückgehen. Da die Informationen weder überprüft, noch nach einer bestimmten Zeit eliminiert wurden, wimmelt es gemäss PUK in diesen Fichen von Belanglosigkeiten, Falschmeldungen und Informationen über normale politische, berufliche oder private Aktivitäten. Als besonders verwerflich beurteilte die PUK, dass die von der Bundespolizei zusammengetragenen Angaben nicht bloss als Referenz zur Beurteilung von Stellenbewerbern und -inhabern in der Bundesverwaltung dienten, sondern auch an private Stellen weitergegeben worden waren. Die Stichproben der PUK bestätigten ebenfalls den Vorwurf der politischen Einäugigkeit: von Interesse für die Bundespolizei waren vor allem Personen aus dem linken politischen Spektrum (inkl. SP). Dabei wurde mit dem Einbezug von Organisationen und Personen, welche sich in den Bewegungen gegen die Kernenergie und die Gentechnologie oder für Friedenspolitik, Umweltschutz und Frauenrechte betätigten, das Feindbild laufend aktualisiert und erweitert [17].
Als Konsequenz forderte die PUK mit einer parlamentarischen Initiative ein verbessertes Oberaufsichtsrecht der Geschäftsprüfungskommissionen. In besonderen Fällen sollen die GPK beider Räte eine gemeinsame Delegation bestimmen können, welche, ähnlich wie eine PUK, auch als geheim klassierte Akten einsehen kann. Mit einer Motion forderte sie zudem eine organisatorische Trennung zwischen der Funktion des Bundesanwalts als oberstem Ankläger und seiner Stellung als oberstem Verantwortlichen der Bundespolizei. Mit einer zweite Motion verlangte sie die Erarbeitung von genauen Kriterien über die Erfassung von Daten durch die politische Polizei und die Schaffung von gewissen Datenschutzbestimmungen auch in diesem Bereich [18].
Die meisten Medien, aber auch eine weitere Öffentlichkeit reagierten mit Bestürzung und Empörung auf die von der PUK publik gemachten Zustände in der Bundesanwaltschaft. In der Fragestunde vom 4. Dezember verlangten 49 Nationalrätinnen und Nationalräte vom Vorsteher des EJPD Auskunft darüber, ob über sie eine Fiche geführt werde. Eine Woche nach der Publikation des Berichtes hatten zudem 800 Bürgerinnen und Bürger Einsicht in ihre Fiche gefordert, nach zwei Wochen war die Zahl der Auskunftsbegehren bereits auf 10 000 angestiegen. Bundesrat Koller sicherte zu, dass die Fichen — allerdings ohne Angaben über Quellen und laufende Verfahren — auf Verlangen eingesehen werden könnten; zur Lösung von Streitfällen setzte er Alt-Bundesrichter Häfliger als Ombudsmann ein [19].
Der Bundesrat zeigte sich in seiner offiziellen Stellungnahme zum PUK-Bericht über die Enthüllungen nicht sonderlich beunruhigt. Er sah darin weniger ein bewusstes Ausspionieren von kritischen Bürgerinnen und Bürgern als vielmehr einen gewissen Übereifer von Polizeibeamten, wobei man zu lange an veralteten Feindbildern festgehalten habe. Zudem sei die Organisation der Registratur mit ihrer Vermischung von Daten unterschiedlichster Qualität ungeschickt gewesen, da damit der falsche Eindruck erweckt werde, dass die politische Polizei kritische, aber unbescholtene Bürger in den gleichen Topf werfe wie Spione und Terroristen. Zu den Anträgen der PUK in bezug auf die Reorganisation der Bundesanwaltschaft äusserte er sich skeptisch. Gegen den Ausbau der parlamentarischen Aufsicht meldete er aus Gründen der Gewaltentrennung Vorbehalte an, und auch für die Entflechtungsmotion konnte er sich nicht erwärmen, da damit der Informationsfluss zwischen Bundesanwalt und Ermittlungsbehörden beeinträchtigt wäre [20].
Das Parlament überwies jedoch sämtliche Anträge der PUK. In der ausführlichen Debatte mit 55 Einzelvotanten verurteilten die Linken und die Grünen, denen ja die Aufmerksamkeit der politischen Polizei vor allem gegolten hatte, die Bundesanwaltschaft, aber auch die Bundesräte Furgler und Friedrich, unter deren Federführung der Staatsschutz in letzter Zeit ausgebaut worden war. Die Fraktionen der GP und der SP reichten Motionen ein, welche die Abschaffung der politischen Polizei und die Einsetzung einer PUK für die Geheimdienste der Armee fordern. Diese Begehren lehnten die bürgerlichen Redner zwar ab, aber nur wenige unter ihnen hatten freundliche Worte für die Aktivitäten der politischen Polizei und deren Schnüfflertätigkeit. Als prononcierteste Verteidiger des von den Bundesbehörden praktizierten Staatsschutzes traten die beiden Christlichdemokraten Portmann (GR) und Zbinden (FR) sowie Sager (svp, BE) auf [21].
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Manifestationen
Zu Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte war es zwar bereits in früheren Jahren gekommen, im Berichtsjahr häuften sie sich aber derart, dass sich auch der Bundesrat und der Nationalrat besorgt zeigten. Im Nationalrat bot eine Dringliche Interpellation der SP Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Vorkommnissen. Mit Ausnahme von Dreher (ap, ZH), der die Debatte zu einer Attacke auf die seiner Meinung nach zu weiche Flüchtlingspolitik des Bundesrates benutzte, verurteilten sämtliche Votanten diese Anschläge. Der Rat überwies ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH), welches von der Regierung einen Bericht über die rechtsextremen Umtriebe fordert. Gegen den Widerstand der Linken überwies die Volkskammer allerdings auch ein Postulat Steffen (na, ZH), das verlangt, dass dieser Bericht ebenfalls Aufschluss über linksextreme und religiöse Aktivitäten und Gruppierungen geben soll. Im Sinne einer Präzisierung wurde schliesslich noch ein Postulat Reimann (svp, AG) gutgeheissen, das einen Bericht über alle gewalttätigen politischen Gruppen wünscht [22].
Lautstark und gewalttätig setzte sich insbesondere die "Patriotische Front" in Szene, als deren Sprecher der in der Politik bisher nicht bekannte Marcel Strebel auftrat. Diese rund 20 zumeist junge Männer zählende rechtsradikale Organisation war Ende 1988 in der Innerschweiz gegründet worden. Sie trat erstmals im Mai mit einer Demonstration in Rotkreuz (ZG) und einer nächtlichen Jagd auf Asylbewerber in Zug öffentlich auf [23]. Im November erregte sie mit ihrem gewalttätigen und von der anwesenden Polizei nicht verhinderten Eindringen in eine Flüchtlingsunterkunft in Steinhausen (ZG) landesweite Empörung. Diese Empörung richtete sich auch gegen das passive Verhalten der Polizei, welche dann allerdings doch noch aktiv wurde und einige Mitglieder der Patriotischen Front in Untersuchungshaft steckte [24]. Ähnliche, aber weniger auf Medienwirksamkeit ausgelegte Aktionen gingen im Raum Schaffhausen auf das Konto von sogenannten Skins (Skinheads) [25].
Wie bereits im Vorjahr kam es auch 1989 in den Grossstädten zu einer Serie von Demonstrationen im Zusammenhang mit der Wohnungsknappheit. Es gelang den sich vor allem aus der Hausbesetzerszene rekrutierenden Aktivisten jedoch nicht, breite Bevölkerungskreise für ihre Strassendemonstrationen zu mobilisieren. Dies mag einerseits mit ihrem sehr militanten Auftreten zusammenhängen, ist aber andererseits auch auf ihr absichtliches Distanzhalten zu allen politischen Organisationen zurückzuführen [26].
In Zürich entwickelte sich im Verlauf des Jahres geradezu ein Demonstrationsritual: jeden Donnerstag abend (Tag des Abendverkaufs) versammelten sich auf einem Platz in der Altstadt etwa 100-200 Demonstranten und versuchten von dort ins Stadtzentrum vorzudringen. Neben Auseinandersetzungen mit der Polizei, welche die unbewilligten Demonstrationen aufzulösen versuchte, kam es auch regelmässig zu massiven Sachbeschädigungen in Form von eingeschlagenen Schaufenstern und umgekippten Autos. Zu ähnlichen Krawallszenen und Katz-und-Maus-Spielen zwischen der Polizei und kleinen Gruppen von Demonstranten gegen die Wohnungsnot kam es in einigen Fällen auch in Bern und Genf. Daneben fanden allerdings auch — in der Regel von den Mieterverbänden organisierte — friedliche und grosse Kundgebungen zur Situation auf dem Wohnungsmarkt statt [27].
In Basel kam es im Zusammenhang mit Aktionen von ehemaligen Besetzern des Areals der alten Stadtgärtnerei zu Ausschreitungen. Auf Antrag der Regierung beschloss daraufhin der Grosse Rat ein Vermummungsverbot. Mit diesem soll der Polizei die Identifizierung und gerichtliche Verfolgung von einzelnen gewalttätigen Demonstranten erleichtert werden. Die Linke opponierte diesem Beschluss mit der Argumentation, dass es auch für friedliche Manifestanten gute Gründe geben könne, unerkannt an einer Kundgebung teilzunehmen. Das letzte Wort in dieser Sache wird das Volk sprechen, da die SP gegen den Beschluss das Referendum eingereicht hat [28].
Die grösste politische Manifestation fand im Berichtsjahr in Bern statt: zu einem Fest der GSoA kurz vor der Abstimmung über die Armeeabschaffungs-Initiative nahmen auf dem Bundesplatz rund 15 000 Personen teil. Die mit 5 000 Teilnehmenden zweitgrösste Manifestation wurde ebenfalls in der Bundesstadt durchgeführt und richtete sich gegen den Bau von Kernkraftwerken. Etwa gleich gross war eine Kundgebung von Emigranten in Zürich gegen die Politik der jugoslawischen Regierung in der Provinz Kosovo. Zu diesem Thema führten die albanischsprachigen Organisationen auch in Bern und Genf grosse Manifestationen durch: Insgesamt verzeichneten wir im Berichtsjahr 22 Demonstrationen mit mehr als 1 000 Beteiligten (1988: 18): acht davon fanden in Zürich statt, sechs in Bern, vier in Basel, drei in Genf und eine in Luzern. Dominierendes Thema bei diesen Grossdemonstrationen war erneut der Protest gegen Zustände im Ausland, namentlich in Jugoslawien (acht Mal), je dreimal standen das Wohnen bzw. die Forderung nach Abrüstung und Frieden im Zentrum [29].
 
[12] Zur Einsetzung der PUK, ihrer Arbeit und ihren Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von E. Kopp sowie zum unfreiwilligen Rücktritt von Bundesanwalt Gerber siehe unten, Teil I, 1c (Regierung, Parlament, Verwaltung). Vgl. auch SPJ 1988, S. 28 ff.
[13] Vorkommnisse im EJPD. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 22. November 1989, Bern 1989 (in der Folge zitiert als PUK), S. 86 ff., 219 f. und 225. Der Bericht ist auch publiziert in BBl, 1990, I, S. 637 ff. Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1977, 1988 ff. und 2037 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 790 ff. Motion Cavadini: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1872 ff. und 1890; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 278 f.
[14] SR, 172.213.52.
[15] BBl, 1989, Il, S. 350 ff. (Schreiben der GPK vom 14.11.88).
[16] Vgl. z.B. Plädoyer, 5/1987, Nr. 2, S. 13 ff.
[17] PUK, S.154ff.
[18] PUK, S. 222 ff.
[19] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1933 ff.; TA, 1.12., 12.12. und 20.12.89.
[20] BBl, 1990, I, S. 879 ff. (v.a. S. 886 ff.); Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1993 ff. und 2039 ff.
[21] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1977, 1988 ff. und 2038 ff. Amtl. Bull. StR, 1989, S. 790 ff.; siehe auch Presse vom 8.12. und 12.12.89. Motionen: Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 48 und 50 f.
[22] Amtl. Bull. NR, S. 1730, 2134 ff., 2150 ff. und 2245 ff.; LNN und TA, 30.9.89. Siehe auch unten, Teil I, 7d (Flüchtlinge). Zum europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung der Gewalt auf Sportplätzen siehe unten, Teil I, 7b (Sport).
[23] Vat. 8.5. (Rotkreuz) und 22.5.89 (Zug); LNN, 14.8.89. Allgemein zur Patriotischen Front siehe Vat., 23.5.89; TA, 24.5.89; BZ, 30.5.89; Ww, 3.8.89 (Interview mit Strebel).
[24] Presse vom 6. und 7.11.89; LNN, 15.11. und 27.11.89 (Verhaftungen). Der Bundesrat rief die verantwortlichen Behörden auf, alles zu unternehmen, um Gewaltakte gegen Flüchtlinge zu verhindern (Presse vom 9.11.89). NR Ziegler (sp, GE) reichte eine Motion ein, welche ein Verbot der Patriotischen Front fordert (Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 114).
[25] NZZ, 20.2., 23.10.89; SN, 22.4. und 8.11.89. Zu den Skinheads und deren Verbindung zu Neonazis siehe WoZ, 8.9. und 24.11.89.
[26] Allgemein und analytisch zu dieser Bewegung siehe NZZ, 13.6.89; WoZ, 14.7.89; TA, 29.7.89.
[27] Zürich: Zürcher Presse jeweils vom Freitag und Samstag ab Mitte März, insbs. NZZ, 11.3., 17.3., 16.11., 13.11., 20.11. und 24.11.89; TA, 10.7., 21.11.89. Bern: Bund, 5.5. und 30.10.89; BZ, 15.9.89. Genf: JdG, 9.10. und 13.10.89. Zu den grossen Demonstrationen siehe unten.
[28] BaZ, 3.4., 3.6., 3.7., 19.6., 14.9. und 31.10.89. Die in der alten Stadtgärtnerei engagierten Aktivisten stellten ihre Demonstrationen noch vor dem Vermummungsverbot als kontraproduktiv ein (BaZ, 6.7.89); vgl. auch SPJ 1988, S. 25 f.
[29] In dieser Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Belege für die Demonstrationen mit 1000 und mehr Teilnehmenden (in Klammer Anzahl / Thema): Genf: JdG, 27.5. (1000 / Staatspersonal), 19.6. (1500 / Kosovo), 13.10.89 (2000 / Wohnen); Basel: BaZ, 28.3. (2000 / Abrüstung), 26.6. (2500 / Verkehr, Velo), 2.9. (3000 /Frieden), 11.9.89 (3000 / Türkei); Bern: Bund, 11.3. (1500 / Tibet), 24.4. (5000 / AKW), 12.6. (2000 / China), 23.10. (15 000 / Armee, GSoA), 27.11. (2000 / Kosovo), 8.12.89 (2000 / Spitalpersonal); Luzern: LNN, 6.3.89 (1500 / Frauen); Zürich: TA, 20.3. (2500 / Wohnen und 1000 / Kosovo), 16.5. (1000 / Kosovo), 5.6. (1500 / Verkehr, Velo), 4.9. (5000 / Kosovo), 29.9. (1500 / Liberalisierung der Drogenpolitik), 9.10. (2500 / Wohnen), 13.11.89 (1000 / gegen Rassismus).