Année politique Suisse 1990 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
Parlament
Der Nationalrat befasste sich mit den Vorschlägen zur Revision seines Geschäftsreglementes, welche seine Kommission im Rahmen der Behandlung der 1987 überwiesenen parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) ausgearbeitet hatte. Das Ziel dieser Reform liegt in einer
Rationalisierung des Ratsbetriebs, damit die anstehenden Geschäfte in nützlicher Frist behandelt und verabschiedet werden können. Dabei will der Rat ohne zusätzliche Sitzungszeiten auskommen: ein Antrag Hubachers (sp, BS), die Dauer der vier ordentlichen Sessionen von drei auf vier Wochen auszudehnen, fand keine Mehrheit. Das Kernstück der Kommissionsanträge bildete eine Staffelung der Geschäfte — und ihrer Behandlungsweise und -zeit — nach Bedeutung (Art. 68). Die SP-Fraktion verlangte vergeblich, dass der Rat die Einordnung in die untersten Bedeutungsstufen, bei denen die Debatte lediglich in reduzierter oder gar schriftlicher Form abgewickelt wird, nur auf einstimmigen Antrag der Fraktionspräsidentenkonferenz vornehmen darf. Die Grünen waren mit den beschlossenen Einschränkungen der freien Parlamentsdebatte derart unzufrieden, dass sie die Vorlage in der Schlussabstimmung nach der ersten Lesung ablehnten
[27].
Zu einer Verkürzung der Ratsdebatten möchte ebenfalls der Vorschlag Jaegers (ldu, SG) beitragen, dass
Voten auch schriftlich abgegeben und ins Ratsprotokoll aufgenommen werden können, wie dies z.B in den Parlamenten Deutschlands und der USA möglich ist. Der Rat fand diesen Vorschlag sinnvoll und beauftragte sein Büro mit der Ausarbeitung eines konkreten Vorschlags
[28]
.
Die Freisinnigen
Rhinow (BL) und
Petitpierre (GE) legten im März den beiden Kammern zwei gleichlautende, in Form von allgemeinen Anregungen gehaltene parlamentarische Initiativen für eine Fortsetzung der
Parlamentsreform vor. Als konkrete Massnahmen erwähnten sie darin namentlich die Beschleunigung des Rechtssetzungsverfahrens (z.B. durch gemeinsame Vorberatung der Kommissionen beider Kammern), eine nach Dringlichkeit gestaffelte Behandlung der Geschäfte und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Abgeordneten, insbesondere durch die Zurverfügungstellung von wissenschaftlichem und administrativem Hilfspersonal. Zusätzlich zu diesen eher graduellen Veränderungen möchten die Initianten noch drei grundlegende Neuerungen überprüft sehen: 1. Die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an parlamentarische Kommissionen bei zweitrangigen, nicht umstrittenen Geschäften, wobei im Plenum nur noch die Schlussabstimmung durchgeführt würde; 2. die volle Entlöhnung für diejenigen Parlamentsmitglieder, welche ihr Mandat im Vollamt ausüben wollen; 3. die differenzierte Behandlung von gewissen Geschäften durch die beiden Ratskammern
[29]
.
Beide Kammern traten bereits in der Herbstsession auf diese parlamentarischen Initiativen ein und beschlossen, ihnen Folge zu geben. Damit beauftragten sie ihre Kommissionen, die darin gemachten Vorschläge zu überprüfen und allfällige konkrete Massnahmen vorzuschlagen
[30]
. Im Rahmen dieser Arbeit wird auch untersucht werden, ob die bisherigen vier dreiwöchigen Sessionen durch monatliche Sessionen von einer Woche Dauer ersetzt werden sollen
[31]
.
Der 1989 eingereichte Vorstoss Braunschweig (sp, ZH) für eine
Entflechtung von politischem Amt und Wirtschaftstätigkeit vermochte sich im Nationalrat nicht durchzusetzen. Die als Anregung formulierte parlamentarische Initiative für eine Beschränkung bzw. ein Verbot der Ausübung von Verwaltungsratsmandaten und Beratertätigkeiten wurde von den bürgerlichen Fraktionen bekämpft und deutlich abgelehnt
[32]
.
Die mit diesem Vorstoss in engem Zusammenhang stehende parlamentarische Initiative Zbinden (sp, AG) für eine
substantielle Verbesserung der Bezüge der Parlamentarier, um diese unabhängiger von wirtschaftlichen Tätigkeiten zu machen und ihnen die Mittel zur Finanzierung von externen Aufträgen zu geben, fand ebenfalls keine Zustimmung. Dabei wurde der Vorstoss von den Gegnern einerseits wegen der unmittelbar zuvor verabschiedeten Initiative Petitpierre (fdp, GE) für eine umfassende Parlamentsreform als überflüssig bezeichnet. Andererseits warnten sie aber auch vor Schritten, welche zu einem
Berufsparlament führen könnten
[33]
. Die Widerstände gegen einen formalen Abschied vom Milizparlament sind offenbar nach wie vor gross. Eine Untersuchung der Politologen Riklin und Möckli hatte zwar ergeben, dass die Parlamentarier bereits heute durchschnittlich die Hälfte ihrer Arbeitszeit für ihr Mandat verwenden und dass ein Drittel von ihnen effektiv Berufspolitiker sind. Trotzdem sprachen sich die befragten Parlamentarier mit deutlicher Mehrheit gegen Rhinows und Petitpierres Vorschlag aus, zwischen Voll- und Nebenamt wählen zu können
[34]. Das Parlament beschloss im weiteren, die Taggeld-, Mahlzeiten- und Übernachtungsentschädigungen der Teuerung anzupassen
[35].
Einen radikalen Vorstoss für eine Parlamentsreform stellt die Ende 1989 eingereichte parlamentarische Initiative der Grünen Partei für die
Abschaffung des Ständerates dar. Das föderalistische Element soll gemäss diesem Vorschlag mit einem besonderen Verfahren bei der Auszählung der Stimmen im Nationalrat respektiert werden. Mit dieser Neuerung würden nach Ansicht der Initianten zwei Ziele erreicht: die sich wegen der Zweier- und Einerwahlkreise ergebende Dominanz der grossen Parteien im Ständerat würde eliminiert und die parlamentarischen Beratungen könnten vereinfacht und verkürzt werden. Die Kommission des Nationalrates verabschiedete im Dezember ihre Stellungnahme. Sie sprach sich mit 10:1 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen den Vorstoss aus. Der Ständerat bildet nach Ansicht der Kommissionsmehrheit einen unverzichtbaren Grundpfeiler des schweizerischen Bundesstaates. Zudem wirke sich ein System mit zwei gleichberechtigten Kammern vorteilhaft auf die Qualität der Gesetzgebungsarbeit aus, wobei allerdings die Zusammenarbeit der beiden Kammern verbesserungsbedürftig sei
[36].
Wie in anderem Zusammenhang eingehend dargestellt, setzte das Parlament zur Abklärung der Tätigkeiten der Nachrichtendienste, der Abwehr und der Vorbereitung von Notstandsmassnahmen im
EMD eine zweite Parlamentarische Untersuchungskommission (Puk) ein
[37]. Das Ratsbüro hatte zuerst entsprechende Motionen der SP und der GP abgelehnt und beantragt, die mit weniger Kompetenzen ausgestattete Geschäftsprüfungskommission mit den Abklärungen zu beauftragen. Unter dem Eindruck neuer Enthüllungen namentlich über Datensammlungen im Militärdepartement änderte es jedoch seine Meinung und sprach sich ebenfalls für eine zweite Puk aus. Zu ihrem Präsidenten wurde Ständerat Carlo Schmid (cvp, Al) gewählt
[38].
Die in der Wintersession 1989 vom Parlament überwiesene Initiative der Puk I für einen Ausbau der
parlamentarischen Oberaufsicht über die Verwaltung fand im Berichtsjahr eine Konkretisierung. Die GPK des Ständerates machte in Form einer ausformulierten parlamentarischen Initiative den Vorschlag, das Geschäftsverkehrsgesetz in dem Sinn zu ändern, dass die
Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der beiden Räte mit einer Zweidrittelsmehrheit auch gegen den Willen des Bundesrates auf der Herausgabe von Akten und auf der Einvernahme von Beamten als Zeugen bestehen können. Damit würden sie in speziellen Fällen dieselben Rechte erhalten wie eine Parlamentarische Untersuchungskommission. Die von der Puk angeregte Schaffung einer speziellen Delegation für derartige Fälle lehnte die GPK des Ständerates ab, da damit zwei Klassen von Parlamentariern geschaffen würden. Der Bundesrat hatte sich sowohl in der Puk-Debatte als auch in einer späteren Stellungnahme aus Gründen der Gewaltenteilung und der Geheimhaltungsbedürfnisse gegen diesen generellen Ausbau der parlamentarischen Kontrollbefugnisse ausgesprochen und lediglich eine Delegation für Staatsschutzfragen befürwortet
[39]
.
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte unterbreiteten dem Parlament eine parlamentarische Initiative für die
Schaffung einer Fachstelle für Verwaltungskontrolle. Diese soll im Auftrag der GPK die Aufgabenerfüllung der Verwaltung sowie die Wirkungen staatlichen Handelns untersuchen. Damit sie effizient arbeiten kann, soll sie gegenüber der Verwaltung dieselben Rechte auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht erhalten wie die GPK. Die neue Stelle soll in die Parlamentsdienste eingeordnet werden und ihr Leiter durch den Bundesrat — nach Anhörung der Geschäftsprüfungskommissionen — gewählt werden. Der ursprüngliche Plan einer gemeinsamen Stelle für Regierung und Parlament musste von den GPK nach dem im Herbst 1989 erfolgten Entscheid des Bundesrates für die Schaffung einer eigenen Fachstelle für Verwaltungskontrolle aufgegeben werden. Das Parlament verabschiedete die Vorlage oppositionslos
[40].
Die zuständige Kommission des Nationalrats befasste sich weiterhin mit dem Ver
fahren der politischen Planung. Sie verzichtete auf ihre 1988 aufgestellte und vom Bundesrat bekämpfte Forderung, dass dieser zu seinen
Regierungsrichtlinien einen Vorbericht zuhanden der Fraktionen vorlegen muss. Hingegen verlangte sie, dass die Exekutive jährlich einen kurzen Bericht über die Realisierung und eventuelle Adaptierung der Legislaturplanung vorlegen soll. An ihren weiteren Vorschlägen aus dem Jahr 1988 zur Behandlung der Regierungsrichtlinien — Abschaffung der Richtlinienmotion und Ersetzung der Vorberatung durch eine Parlamentskommission durch schriftliche Stellungnahmen der Fraktionen hielt die Kommission fest. Im Ratsplenum opponierte zwar die SVP-Fraktion gegen die Vorberatung in den Fraktionen, da dies zu einer für Milizparlamentarier nicht zumutbaren zeitlichen Beanspruchung führen werde. Die Ratsmehrheit stimmte der Vorlage aber zu
[41].
In der Frage der Zulässigkeit der
unechten Motionen beendeten die beiden Kammern ihre Auseinandersetzung mit einem Nullentscheid. Auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit beschloss der Nationalrat, alles beim alten zu belassen und auf die Definition des Geltungsbereichs von Motionen zu verzichten. Beide Räte können demnach weiterhin Motionen verabschieden, welche den Kompetenzbereich des Bundesrates oder den an ihn delegierten Rechtssetzungsbereich betreffen. Nach der Einigungskonferenz, welche nach dem als endgültig erklärten Beschluss des Ständerats vom Vorjahr erforderlich geworden war, schloss sich die kleine Kammer dieser Lösung an
[42].
Die technischen Abklärungen für die Einrichtung eines
elektronischen Abstimmungssystems, wie dies der Nationalrat unmittelbar vor den letzten Wahlen grundsätzlich beschlossen hatte, konnten weitgehend abgeschlossen werden. Der erforderliche Kreditantrag und die Revision des Geschäftsreglements wurden vom Ratsbüro verabschiedet
[43].
Das Parlament musste sich verschiedentlich mit Gesuchen um die
Aufhebung der Immunität einzelner seiner Mitglieder befassen. So hatte Nationalrat Sager (svp, BE) 1988 gegen seinen Ratskollegen Bäumlin (sp, BE) Strafklage wegen Verleumdung bzw. übler Nachrede eingereicht. Da die beanstandete Äusserung von Bäumlin ursprünglich im Rahmen der Parlamentsarbeit gemacht und erst nachträglich publiziert worden war, lehnten beide Kammern auf Antrag der Petitionskommission die Immunitätsaufhebung diskussionslòs ab. Zu einem gleichen Entscheid — bei allerdings recht starker Opposition — kam es im Fall von Nationalrat Günter (ldu, BE), gegen den die Justizbehörden ein Verfahren wegen der Unterbringung eines abgewiesenen Asylbewerbers eröffnen wollten. Bei Entscheiden über die Aufhebung der Immunität verfügtdas Parlament jeweils über einen gewissen Handlungsspielraum, welche Tätigkeiten es als in Zusammenhang mit der Ausübung des parlamentarischen Mandats stehend betrachten will
[44].
Diesen Zustand wollte Nationalrat Ruf (sd, BE) ändern. Er hatte 1987 mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass nur noch die im Plenum oder in den Kommissionen gemachten Äusserungen straffrei bleiben sollen. Der Rat lehnte diese
restriktive Regelung deutlich ab, ohne allerdings das Problem der Abgrenzung zwischen mandatsbedingten — und damit vor Strafverfolgung geschützten — und anderen Tätigkeiten eingehend zu erörtern. Dies soll allerdings nachgeholt werden: die zuständige Kommission beschloss, zu diesem Thema im Februar 1991 ein Seminar mit Staatsrechtlern abzuhalten
[45].
Eine Mehrheit des Nationalrats sah die Ehre des schweizerischen Pailamentés durch Äusserungen beleidigt, welche Nationalrat
Ziegler (sp, GE) in ausländischen Medien gemacht hatte. Stein des Anstosses war vor allem seine Aussage in einer Fernsehsendung des Süddeutschen Rundfunks, dass 70% der Parlamentarier Verwaltungsratsmitglieder von Grossbanken seien (in Wahrheit sind es 4,5%) und dass das Parlament korrupt sei. Die Volkskammer überwies mit 83:54 Stimmen eine Motion, welche vom Ratsbüro verlangt, den Wahrheitsgehalt dieser Anschuldigungen abzuklären und gegebenenfalls eine Entschuldigung..von Ziegler einzuholen und diese der Offentlichkeit bekannt zu machen
[46]. Die mündlichen und schriftlichen Aussagen Zieglers werden das Parlament auch weiterhin beschäftigen. So reichte ein Genfer Untersuchungsrichter ein Gesuch um Immunitätsaufhebung wegen einer Verleumdungsklage eines Genfer Geschäftsmannes ein. Die zuständige Nationalratskommission beschloss, dem Plenum die Ablehnung des Gesuchs zu beantragen. In Zusammenhang mit seinem in Paris erschienen Buch
La Suisse lave plus blanc ist Ziegler in Frankreich, wo ihn keine Immunität schützt, im Verlauf des Berichtsjahres in mehreren Fällen wegen Verleumdung bzw. Beschimpfung eingeklagt und zum Teil bereits verurteilt worden
[47].
[27] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 5 ff., 170 ff., 652 ff. und 1319; AS, 1990, S. 954 ff.; NZZ, 2.2.90. Die neuen Bestimmungen wurden in der Herbstsession zum ersten Mal angewendet.
[28] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 701 f. Die Frage war bereits bei der oben erwähnten Rationalisierung des Verhandlungsablaufs kurz diskutiert worden (Amtl. Bull. NR, 1990, S. 173 f.).
[29] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1624 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S: 653 ff.
[30] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1627; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 661 ff.
[31] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1909 (als Postulat überwiesene Motion Zbinden, cvp, FR).
[32] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1630 ff. Vgl. SPJ 1989, S. 33.
[33] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1638 ff. Vgl. SPJ 1989, S. 33.
[34] BaZ, 3.11.90; SGT, 16.11.90; Lit. Riklin/Möckli. Siehe auch die Argumente für ein Milizparlament in Lit. Marti, S. 105 ff.
[35] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1628 ff. und 1928; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 669 f. und 858; AS, 1990, S. 1586. Zur Erhöhung der Beiträge an die Fraktionen siehe unten, Teil Illa (Parteiensystem).
[36] Verhandl. B. vers., 1990, V, S. 30; TA, 21.5.90 (GP); NZZ, 4.9.90 (Kommission). Anlass des Vorstosses der GP war ihre Verärgerung über die Entscheide des StR bei der Beratung des Gewässerschutzgesetzes (vgl. SPJ 1988, S. 182 und 1989, S. 177). Siehe auch — als Befürworter des StR — L. Neidhart, "Ständerat: Kehren alte Besen schlecht?", in TA, 24.9.90 und Lit. Marti, S. 116 ff.
[37] Siehe unten, Teil 1, 3 (Défense nationale et société).
[38] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 303 ff. und 324 ff.; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 89 ff.; BBI, 1990, 1, S. 1620 f.; NZZ, 20.2. und 24.2.90; Presse vom 13.3.90.
[39] BBI, 1991, I, S. 1034 ff. Vgl. SPJ 1989, S. 23.
[40] BBI, 1990, 1, S. 1065 ff. und 1092 ff. (Stellung des BR); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 268 ff. und 543; Amtl. Bull. NR, 1990, S. 891 ff. und 1318; BBI, 1990, 11, S. 1259; AS, 1991, S. 482 f. Siehe auch SPJ 1989, S. 31.
[41] BBI, 1990, 1I, 1210 f.;Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1466 ff. Siehe auch SPJ 1988, S. 31 f. und 1989, S. 33.
[42] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1 ff., 1206 und 1316; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 280 und 542; AS, 1990, S. 1642 f.; NZZ, 3.5.90. Vgl. SPJ 1989, S. 33.
[43] Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 34; TA, 18.4.90. Vgl. SPJ 1987, S. 29.
[44] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 670 ff. (Bäumlin) und 1234 ff. (Günter); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 536 ff. (Bäumlin) und 851 ff. (Günter).
[45] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 675 ff.; TA, 20.11.90 (Seminar).
[46] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 508 ff.
[47] Klage in Genf: BaZ, 5.2.90; JdG, 6.2., 2.5. und 15.5.90; Suisse, 12.6.90; Westschweizer Presse vom 5.9.90. Frankreich: Suisse, 26.2. (Safra), 18.10. (Jacquemoud-Rossari), 23.10. und 4.12.90 H. Kopp).
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