Année politique Suisse 1990 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
Bundesfinanzordnung
Die Kommission des erstberatenden Ständerates beschloss, sich nicht mit der vom Bundesrat 1989 vorgeschlagenen Modernisierung der Warenumsatzsteuer (WUSt) zu begnügen, sondern dem Plenum die Einführung der auch in der Vernehmlassung bevorzugten Mehrwertsteuer nach EG-Modell vorzuschlagen. Sonst folgte die Kommission, zum Teil allerdings mit knappen Mehrheiten, weitgehend den Vorgaben des Bundesrates; dies betraf insbesondere die Verankerung des Höchststeuersatzes in der Verfassung, die Möglichkeit eines Steuerzuschlags von 1,3% zugunsten der AHV-Finanzierung und den Verzicht auf die Besteuerung der Leistungen des Gast- und Coiffeurgewerbes
[1].
Der
Ständerat folgte in der Sommersession grösstenteils den Anträgen seiner Kommission. Insbesondere stimmte er der Einführung einer Mehrwertsteuer mit 29:4 Stimmen zu. Eine im Hinblick auf die Volksabstimmung wichtige Änderung nahm er hingegen bei der Besteuerung der Wirte und der Coiffeure vor: er beschloss mit grosser Mehrheit, auf die vorgeschlagene Steuerbefreiung zu verzichten. Keine Chance hatten hingegen Anträge für eine zeitliche Befristung und gegen den Sonderzuschlag zugunsten der AHV. Auch eine Motion der Kommissionsminderheit, welche angesichts der vom Wechsel zur Mehrwertsteuer erwarteten Mehreinnahmen eine Herabsetzung der direkten Bundessteuer verlangte, wurde vom Rat deutlich abgelehnt
[2].
Nachdem sich auch die Nationalratskommission weitgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer angeschlossen hatte, gab der Bundesrat ebenfalls seine Zustimmung zum neuen Modell bekannt. Wesentlich für das Zustandekommen eines Konsens war, dass sich die Bundesratsparteien im Verlaufe der Herbstsession auf eine
Gesamtlösung der Bundesfinanzreform in einem Paket geeinigt hatten. Dabei mussten alle Parteien Abstriche machen: die SP bei ihren Forderungen nach einer vollständigen Kompensation der Ertragsausfälle bei der Stempelsteuerrevision resp. nach einer Zweckbindung von Mehreinnahmen (z.B. zugunsten der Krankenversicherung) und die Bürgerlichen bei ihren Begehren nach einer Reduktion der direkten Bundessteuer und nach einer zeitlichen Befristung der Finanzordnung sowie bei ihrem Widerstand gegen die Einführung der Proportionalsteuer für juristische Personen bei der direkten Bundessteuer. Zu diesem Kompromiss gehörte auch ein Passus, der vorsieht, dass nur alle drei Vorlagen der Finanzreform (MWSt, Direkte Bundessteuer und Stempelabgaben) zusammen in Kraft treten können. Damit soll gewährleistet werden, dass das Gesamtpaket nicht durch die Entscheide des Souveräns an der Urne wieder aufgeschnürt wird
[3].
Der Kompromiss erwies sich auch bei den Beratungen des
Nationalrats in der Wintersession als tragfähig. Der Rückweisungsantrag der Liberalen wurde mit 105 zu 17 Stimmen abgelehnt. Allerdings bekundete vor allem die SVP Mühe, sich an die Abmachungen unter den Bundesratsparteien zu halten. Ihr Sprecher Blocher (ZH) kündigte an, dass die Fraktion die Forderungen nach einer zeitlichen Befristung und für einen Abbau der direkten Steuern um mindestens 10% unterstützen werde. In der Detailberatung unterlagen jedoch die Anträge Reimann (svp, AG) und Coutau (1p, GE) für eine Befristung auf zwölf Jahre sowie der Antrag Rychen (svp, BE) für einen Rabatt bei der direkten Bundessteuer relativ deutlich. Bei der abstimmungspolitisch wichtigen Frage der Besteuerung des Gastgewerbes korrigierte die Volkskammer den Ständeratsentscheid und beschloss, diese Branche während einer Übergangsphase von 5 Jahren mit einem reduzierten Satz von 4% zu belasten
[4].
In der Differenzbereinigung fand dieses Entgegenkommen auch in der kleinen Kammer Zustimmung. In der
Schlussabstimmung verabschiedeten die beiden Räte die Vorlage mit 120 zu 31 (bei 21 Enthaltungen) resp. 32 zu 2 Stimmen. Im Nationalrat stimmten von den Regierungsparteien die SP und CVP nahezu geschlossen dafür (1 Enthaltung resp. 2 Gegenstimmen), während bei der FDP und der SVP die Opposition recht bedeutend war (je rund 40% Enthaltungen oder Nein-Stimmen). Von den kleineren Fraktionen unterstützte die LdU/EVP die Reform, die LP sprach sich dagegen aus und die GP enthielt sich mehrheitlich der Stimme
[5].
Die vom Parlament verabschiedete Kompromisslösung zum Gesamtpaket vermochte aber nicht darüber hinwegzutäuschen, dass sich die Verfassungsvorlage der
Zustimmung des Souveräns noch nicht sicher sein kann. Bereits vor der Beratung im Nationalrat hatte der Gewerbeverband heftige Opposition angekündigt und gedroht, die Einführung einer Mehrwertsteuer mit allen Mitteln zu bekämpfen. Der Vorort gab sich etwas zurückhaltender; er begrüsste zwar das Prinzip der MWSt, war aber enttäuscht, dass sich seine Forderung nach einer Entlastung bei der direkten Bundessteuer nicht durchgesetzt hatte
[6]
.
Zu dem von den Bundesratsparteien im Herbst vereinbarten Kompromiss über die neue Bundesfinanzordnung gehörten auch Abmachungen über die Ausgestaltung der Revision des
Bundesgesetzes über die Stempelabgaben. Die SP musste dabei auf ihre Forderung nach einer Besteuerung der Treuhandanlagen verzichten, die bürgerlichen .Parteien mussten ihre Opposition gegen die
Besteuerung der Prämien für Lebensversicherungen aufgeben. Diese beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen kompensatorischen Abgaben hatte der erstberatende Ständerat Ende 1989 abgelehnt. Die Vermittlungslösung fand im Nationalrat breite Zustimmung. Nachdem auch der Ständerat diesen Kompromiss akzeptiert hatte, nahmen beide Kammern die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 127:18 (bei 21 Enthaltungen) resp. 33:2 Stimmen an. Damit konnte der Nationalrat auch die Arbeit an der im Vorjahr überwiesenen parlamentarischen Initiative Feigenwinter (cvp, BL) einstellen. Definitiv über diese Revision des Stempelsteuergesetzes wird allerdings – indirekt – das Volk entscheiden. Zum Kompromiss der Bundesratsparteien gehörte nämlich auch die Bestimmung, dass die Stempelsteuerreform nur gemeinsam mit der dem obligatorischen Referendum unterstehenden Einführung der Mehrwertssteuer in Kraft treten kann
[7].
Auch das zusammen mit dem Steuerharmonisierungsgesetz als Paket behandelte Bundesgesetz über die direkten Steuern wurde im Berichtsjahr in die Kompromisslösung der Bundesratsparteien zur Reform der Bundesfinanzordnung einbezogen. Nach siebenjährigen Beratungen waren zwischen den beiden Räten noch bei der zeitlichen Bemessung der Steuerperiode und bei der Besteuerung der juristischen Personen wesentliche Differenzen verblieben. Dabei hatte sich der Nationalrat bisher für die auch von Bundesrat Stich verteidigte einjährige Gegenwartsbesteuerung ausgesprochen. Gegen den Willen der Kommissionsmehrheit gab er nun dem Ständerat nach und entschied sich für eine
zweijährige Veranlagung als Normalfall, jedoch mit der Möglichkeit für die Kantone, von diesem System abzuweichen und die einjährige Gegenwartsbesteuerung beizubehalten oder neu einzuführen. Damit war die erste Differenz zum Ständerat aus dem Wege geschafft
[8]. Bei der Steuerbemessung für den Gewinn von juristischen Personen setzte sich hingegen der vom Bundesrat beantragte und vom Nationalrat unterstützte
Proportionaltarif durch. Dieses Modell bevorzugt im Vergleich zum bestehenden Dreistufentarif, bei dem für die Steuerrechnung das Verhältnis von Gewinn zum Eigenkapital massgeblich ist, kapitalschwache — in der Regel jüngere — Unternehmen. Zuerst hielt der Ständerat weiterhin am Stufentarif fest, dann zwang ihn aber der von den Bundesratsparteien vereinbarte Kompromiss zum Nachgeben. Allerdings musste der Nationalrat auf die von ihm geforderte zusätzliche Kapitalsteuer von 0,8 Promille verzichten. Am Ende der Wintersession konnte das Parlament beide Gesetzesrevisionen verabschieden. Das Gesetz über die direkte Bundessteuer kann freilich ebenfalls nur dann in Kraft treten, wenn die Einführung der MWSt in der Volksabstimmung angenommen wird
[9].
Um für die Eventualitäten eines negativen Ausgangs der Volksabstimmung gewappnet zu sein, beantragte der Bundesrat dem Parlament, das bis Ende 1992 befristete
"Sofortprogramm" über diesen Zeitpunkt hinaus zu verlängern. Mit diesem 1987 beschlossenen Sofortprogramm war die kalte Progression ausgeglichen, ein ermässigter Tarif für Verheiratete geschaffen und die Sozialabzüge erhöht worden
[10].
Die Autopartei nahm ein altes Anliegen rechtsbürgerlicher und gewerblicher Kreise auf und lancierte zu Jahresbeginn eine
Volksinitiative "zur Abschaffung der direkten Bundessteuer"
[11]. Die FDP hat hingegen ihre im Februar 1987 eingereichte Volksinitiative "für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern" zurückgezogen. Sie begründete den Rückzug ihrer bisher einzigen Volksinitiative auf Bundesebene damit, dass deren Forderungen in der Zwischenzeit durch die Steuergesetzreform und die Sofortmassnahmen weitgehend erfüllt worden seien
[12]..
Der Bundesrat nahm eine
Motion Oehler (cvp, SG) für die Errichtung eines
Eidgenössischen Steuergerichtshofes positiv auf. Er schlug freilich vor, diesen nicht wie von Oehler verlangt in St. Gallen neu zu schaffen, sondern innerhalb des Bundesgerichts in Lausanne eine entsprechende Kammer zu bilden, weil dadurch Infrastrukturkosten gespart und von Synergieeffekten profitiert werden könnten. Die Motion wurde als Postulat überwiesen
[13]..
Nach dem Ständerat folgte auch die Volkskammer dem Bundesrat und empfahl die beiden
Volksinitiativen zur Abschaffung der Schwerverkehrssteuer resp. der Autobahnvignette, welche 1986 vom Automobiljournalisten Bernhard Böhi eingereicht worden waren, ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Neben der AP, der LP und Exponenten des Auto- und Transportgewerbes aus der SVP hatte sich auch eine gewichtige Minderheit der FDP-Fraktion für die beiden Initiativen stark gemacht. Die Begehren werden allerdings dem Volk nicht zur Abstimmung vorgelegt werden. Böhi zog sie zurück, nachdem es ihm nicht gelungen war, die grossen Automobilverbände für ein substantielles finanzielles Engagement in der Abstimmungskampagne zu gewinnen
[14].
.
Die Zurückhaltung der Automobilverbände entsprang nicht einer Ablehnung der Ziele der beiden Volksinitiativen, sondern der Absicht, ihrer Kräfte auf die
Neugestaltung der Strassenbenützungsabgaben für die Zeit nach 1994 zu konzentrieren. Das im Berichtsjahr dazu abgeschlossene Vernehmlassungsverfahren hatte gezeigt, dass das Prinzip der Fortführung dieser Abgaben nur von den Strassenverkehrsverbänden abgelehnt wird. Die bürgerlichen Bundesratsparteien möchten mit der konkreten Ausgestaltung allerdings warten, bis die Europäische Gemeinschaft entsprechende Beschlüsse gefasst hat. Die CVP, die FDP, die SP und die Grünen sprachen sich für eine leistungsabhängige Ausgestaltung der Abgaben aus. Die Pauschalabgabe für die Vignette müsste demnach durch einen Treibstoffzuschlag ersetzt werden. Der VCS sprach sich für die Ablösung aller heutigen Belastungen (also auch der kantonalen Motorfahrzeugsteuern) durch eine leistungsabhängige Abgabe aus. Der Strassenverkehrsverband (FRS), dem als Dachorganisation namentlich der ACS, der TCS und der Nutzfahrzeugverband Astag angehören, sprach sich grundsätzlich gegen eine Weiterführung von Schwerverkehrsabgaben und Vignette aus. Seiner Meinung nach deckt der Strassenverkehr die von ihm verursachten Kosten auch ohne diese Steuern vollumfänglich
[15]..
Die Standesinitiative des Kantons Bern, welche die Erhebung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern über den Benzinpreis forderte, wurde im Berichtsjahr auch vom zweitbehandelnden Ständerat abgelehnt
[16]..
Die Revision des
Treibstoffzollgesetzes wurde in der Vernehmlassung von den Kantonen, Parteien und Verbänden unterschiedlich aufgenommen: Weitgehend positiv waren die Antworten zum Vorhaben, den Kantonen zukünftig Gelder aus den Treibstoffzöllen in der Grössenordnung von 150 Mio Fr. als Werkbeiträge des Bundes (ca. 10 bis 40% des Auftragsvolumens) an Anlagen und Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs auszurichten. Der Vorschlag, diese Zahlungen mit einer Reduktion der Bundesbeiträge an den Strassenbau zu kompensieren, traf hingegen auf vehemente Opposition. Der Bundesrat liess deshalb diesen Punkt fallen und beauftragte das EVED mit der Ausarbeitung eines Entwurfs. Aus zeitlichen Gründen soll diese Revision mittels einer Anpassung der Verordnung und nicht über eine Gesetzesrevision durchgeführt werden
[17]..
Der Bundesrat sprach sich nach einer Klausurtagung grundsätzlich für die Einführung einer
CO2-Abgabe aus, die zu einer Reduktion des Verbrauchs von fossilen Treib- und Brennstoffen führen und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten könnte. Für diese CO2-Abgabe müsste ein eigenes Gesetz geschaffen werden, das sich auf den Umweltschutzartikel in der Bundesverfassung abstützen könnte. Der von mehreren Bundesämtern gemeinsam erarbeitete Zwischenbericht zur CO2-Abgabe sieht eine Steuerbelastung von durchschnittlich 22% auf Benzin, Dieselöl, Heizöl, Gas und Kohle vor, was dem Bund Mehreinnahmen von rund 1,9 Mia Fr. bringen würde. In den Stellungnahmen von Parteien und Verbänden zeigte sich, dass vor allem die unterschiedlichen Besteuerungsansätze pro Tonne CO2 für Treibstoffe (81.40 Fr./t) einerseits und Brennstoffe für Heizzwecke (34.70 Fr./t) anderseits umstritten waren. Aber auch über die Verwendung der Mittel herrschte Uneinigkeit. Der Bundesrat schlug eine abgeschwächte Form der Zweckbindung vor, bei welcher etwa ein Drittel der Gelder für umweltund sparrelevante Forschung und Entwicklung sowie für einen zukünftigen internationalen Klimafonds verwendet würde. Die verbleibenden Einnahmen würden — da die Fiskalquote gesamthaft nicht erhöht werden soll — den Steuerzahlern wieder als Ermässigungen bei den direkten Bundessteuern oder über verbilligte Krankenkassenprämien zugute kommen. Nationalrat Jaeger (ldu, SG) reichte eine Motion ein, mit welcher er den Bundesrat beauftragen will, die vorgeschlagene CO2-Abgabe und die ebenfalls diskutierte Energiesteuer miteinander zu verbinden, um Friktionen zwischen den beiden Abgaben oder mögliche Umgehungen zu verhindern
[18].
[1] NZZ, 10.2., 27.2., 14.4. und 15.5.90; Bund, 15.5.90. Siehe SPJ 1989, S. 120.
[2] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 419 ff. und 445 ff.; NZZ, 20.6.90.
[3] NZZ, 11.7., 18.9., 24.10. und 6.11.90; Vr, 7.11.90; BZ, 28.11.90. Zum Kompromiss vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2048.
[4] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2045 ff., 2157 ff., 2189 ff. und 2224 ff.; NZZ, 5.12., 6.12. und 11.12.90.
[5] Amtl. Bu!!. StR, 1990, S. 1027 ff. und 1101; Amtl. Bull NR, 1990, S. 2495 f.; BBI, 1990, 11I, S. 1657 ff.; Presse vom 12.12. und 15.12.90.
[6] Gewerbeverband: NZZ, 16.11.90; SGT, 8.12.90 (P. Triponez). Vorort: BZ, 12.12.90; wf, Dok., 26.11.90. Zu den allerdings noch recht diffusen Meinungen in der Bevölkerung zu einer MWSt siehe UN/VOX-Repräsentativ-Befragung: Staatsfinanzen, Zürich 1990; SGT, 11.12.90
[7] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 2045 ff. und 2053 ff. (Eintretensdebatte), 2236 ff. (Detailberatung), 2306 ff. (Differenzbereinigung) und 2496 (Schlussabstimmung); Amtl. Bull. StR, 1990, S. 1030 ff., 1070 ff. und 1101; BBI, 1990, 11I, S. 1668 ff. Siehe auch SPJ 1989, S. 102 f. und 120 f. Vgl. auch oben, Teil 1, 4b (Banken).
[8] Dieser Beschluss des NR wurde bereits in der Sommersession, also vor der Ausarbeitung des erwähnten Kompromisses der Regierungsparteien gefasst. Zur Zeit kennen folgende Kantone die einjährige Besteuerung: BS, GE, JU, NE, SO.
[9] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 435 ff., 2075 ff. und 2495; Amtl. Bull. StR, 1990, S. 726 ff., 1025 und 1101; BBI, 1990, III, S. 1674 ff. Zur Steuerharmonisierung siehe unten, Finanzhaushalt der Kantone. Siehe auch SPJ 1989, S. 118 ff.
[10] BBI, 1990,111, S. 789 ff.; NZZ, 18.10.90. Siehe auch SPJ 1987, S. 124 f.
[11] BBI, 1990, I, S. 252 ff.; Tacho, 1990, Nr. 4, S. 4 und 7; NZZ, 30.1_90; vgl. auch SPJ 1989, S. 323 f. 12 BBI, 1990, 111, S. 357; BaZ, 6.9.90. Siehe auch SPJ
[12] 1987, S. 31 und 299.
[13] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 1903.
[14] Amtl. Bull. NR, 1990, S. 966 ff. und 1317; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 492 ff. und 1990, S. 542; BB!, 1990, 11, S. 1254 und 1535; Presse vom 11.7.90. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Trafic routier) und SPJ 1989, S. 121.
[15] Presse vom 14.4.90. Siehe auch unten Teil I, 6b (Trafic routier) und SPJ 1989, S. 121.
[16] Amtl. Bull. StR, 1990, S. 171 f. Vgl. SPJ 1989, S. 122.
[17] NZZ, 6.7.90; vgl. unten Teil I, 6b (Trafic au sein des agglomérations) sowie SPJ 1989, S. 121 f.
[18] NZZ, 27.10.90; Presse vom 1.11.90; L'Hebdo, 8.11.90; DP, 1015, 8.11.90. Vgl. auch wf, Dok., 5.11.90 sowie unten, Teil I, 6d (Qualité de l'air). Motion Jaeger: Verhandl. B.vers., 1990, V, S. 100.
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