Année politique Suisse 1991 : Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Der Bundesrat stellte seinen Entwurf für einen Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung vor, welcher sich klar zum Föderalismus und zum Prinzip der Subsidiarität bekennt. – Der Ständerat verabschiedete das revidierte Urheberrechtsgesetz. – Die Regierung leitete dem Parlament ihre Botschaft für eine Revision des Sprachenartikels zu. Damit sollen die Sprachenfreiheit und ein differenziertes Territorialitätsprinzip explizit in der Verfassung verankert werden. – Durch die Ernennung eines Botschafters in Sondermission beim Vatikan normalisierten sich die diplomatischen Beziehungen der Schweiz zum Kirchenstaat.
 
Kultur
Mit dem Tod des Schriftstellers Max Frisch, des Malers und Objektkünstlers Jean Tinguely und des Filmemachers Michel Soutter verlor die Schweiz im Berichtsjahr drei international anerkannte Persönlichkeiten des Kulturlebens [1].
Eine im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 21 durchgeführte breitangelegte Studie brachte neue Erkenntnisse über das Kulturverhalten der Bevölkerung. Die Autoren machten dabei eine Art "Schizophrenie" der Schweizerinnen und Schweizer im Umgang mit dem Kulturangebot aus: Während Theater (77,8%), Bibliotheken (70,7%) und Volksmusik (61,3%). im hiesigen Kulturverständnis die grösste Akzeptanz geniessen und Bücherlesen, Weiterbildung und der Besuch alternativer Veranstaltungen in den Wunschvorstellungen einer sinnvoll genutzten Freizeit einen hohen Stellenwert einnehmen, bestimmen die Spitzenreiter des Freizeitmarktes (Reisen, Ausflüge, Sport, Gastronomie, Fernsehen) das konkrete Verhalten doch deutlich. Die Deutschschweiz zeigte sich in der Studie tendenziell zivilisationskritischer, die lateinische Schweiz stärker übernational orientiert und offener für eine durch massenmediale oder elektronische Techniken vermittelte Kultur [2].
Für die kulturellen Manifestationen, welche aus Anlass der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft stattfanden, sowie für den sogenannten Kulturboykott, mit welchem einzelne Kulturschaffende – unter ihnen auch Max Frisch – aus Protest gegen die ihrer Meinung nach unbewältigte Staatsschutzaffäre die Jubiläumsfeierlichkeiten bestreikten, siehe oben, Teil I, 1a (700-Jahr-Feier).
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Allgemeine Kulturpolitik des Bundes
Kultur erhalten, fördern und vermitteln: Für dieses Engagement möchte der Bund eine klare Verfassungsgrundlage. Fünf Jahre nachdem Volk und Stände sowohl die sogenannte Kulturinitiative als auch den bundesrätlichen Gegenvorschlag abgelehnt hatten, stellte Bundespräsident Cotti die Botschaft des Bundesrates zu einem Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung (Art. 27septies BV) vor. In der Vernehmlassung war dieses rasche Vorgehen der Regierung mehrheitlich positiv aufgenommen worden. Die meisten der angefragten Kantone, Parteien und betroffenen Organisationen teilten die Auffassung des Bundesrates, wonach das 1986 noch geltende Verbot des doppelten Ja bei Initiative und Gegenvorschlag und nicht eine grundsätzlich negative Haltung gegenüber einem Kulturförderungsartikel zum Scheitern der Vorlage geführt hatte. Der neue Verfassungsartikel bekennt sich klar zum Föderalismus und zum Prinzip der Subsidiarität, gemäss dem der Bund erst tätig wird, wenn Kantone, Gemeinden oder private Institutionen überfordert sind. Cotti verwahrte sich ausdrücklich gegen eine von oben verordnete einheitliche Staatskultur; dieser Haltung entspricht auch, dass im definitiven Text die Formel von den "gemeinsamen kulturellen Werten" ersatzlos gestrichen wurde.
Deutlich wird die ausgleichende Funktion des Bundes in der Kulturförderung betont. So sollen die Anliegen weniger begünstigter Landesteile und – neu gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf – entsprechender Bevölkerungsgruppen besonders berücksichtigt werden. Stärker als in der ursprünglichen Vorlage wird auch der Kulturaustausch im Inland gewichtet, der nicht nur eigens erwähnt, sondern auch den kulturellen Beziehungen zum Ausland vorangestellt wird. Dahinter steht die Hoffnung, dass mit der Förderung der innerstaatlichen Begegnungen das gemeinsame Identitätsgefühl gestärkt werde. Nach Annahme des Verfassungsartikels soll in zwölf Bereichen ein detailliertes kulturpolitisches Programm des Bundes erarbeitet, auf ein eigentliches Ausführungsgesetz hingegen verzichtet werden. Mit einem sprunghaften Anstieg der finanziellen Belastung des Bundes wird nicht gerechnet. Allerdings, führte der Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) aus, sei mit der Zeit eine Ausweitung des finanziellen Engagements des Bundes absehbar, weil vor allem grössere Städte immer mehr in Engpässe gerieten und ihnen nicht länger sämtliche Zentrumslasten aufgebürdet werden könnten. Zugleich wolle der Bund finanzschwächere Landesteile gezielt unterstützen. Eine feste Aufgabenbindung wurde aber bewusst nicht vorgesehen, hatte doch 1986 die Idee eines "Kulturprozents" massgeblich das Nein zur Kulturinitiative ausgelöst. Zurzeit wendet der Bund rund 200 Mio Fr. für die Kultur auf, 160 Mio Fr. davon werden vom BAK verwaltet [3].
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Pro Helvetia
Entsprechend dem Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission setzte der Nationalrat die Finanzhilfen an die Stiftung Pro Helvetia für die Jahre 1992-1995 auf 130 Mio Fr. fest, was einer Erhöhung gegenüber der laufenden Beitragsperiode um real 35% entspricht. Mit dem Hinweis auf die allgemeine Teuerung, die massiv gestiegenen Versicherungsprämien für Ausstellungen im Ausland und vor allem auf die neue Dimension eines verstärkten Kulturaustauschs mit Mittel- und Osteuropa hatte der Stiftungsrat eine Erhöhung auf 168 Mio Fr. beantragt. Der Bundesrat, der in seiner Botschaft wegen der mangelnden Bundeskompetenzen im Bereich der inländischen Kulturförderung noch eine zurückhaltendere Erhöhung (124 Mio Fr.) vorgeschlagen hatte, konnte sich dem Antrag der Kommissionsmehrheit anschliessen [4].
Die kleine Kammer folgte einhellig dem Beschluss des Erstrats. Weit mehr als die Höhe der Bundesbeiträge gab hier die Frage zu reden, wie stark der Bund als Geldgeber auf die Pro Helvetia Einfluss nehmen sollte. Während FDP-Ständerat Rüesch (SG) die Kulturstiftung wieder vermehrt auf ihre Hauptaufgaben – Austausch zwischen den vier Sprachregionen im Inland, Werbung für das schweizerische Kulturverständnis im Ausland – verpflichten wollte, traten Cottier (cvp, FR), Danioth (cvp, UR), Jaggi (sp, VD) und Onken (sp, TG) sowie die Präsidentin der Pro Helvetia, die Solothurner CVP-Ständerätin Simmen, dafür ein, die Stiftung weiterhin an der langen Leine laufen und auch Wagnisse eingehen zu lassen [5].
Der Genfer Luc Boissonnas, seit 32 Jahren Direktor der Pro Helvetia, trat auf Ende Jahr altershalber zurück. Nach einer langen Ausmarchung zwischen über 100 Kandidatinnen und Kandidaten bestimmte der Stiftungsrat den Direktor des Berner Konservatoriums für Musik und Theater, Urs Frauchiger, zu seinem Nachfolger [6].
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Kulturgüterschutz
Der Ständerat überwies ein Postulat Cottier (cvp, FR), das den Bundesrat ersucht, Massnahmen zum Schutz von Kulturgütern vor allem baulicher Art, die durch den zunehmenden Schadstoffgehalt der Atmosphäre gefährdet sind, zu prüfen. In seiner Stellungnahme verwies Bundespräsident Cotti auf die Arbeiten des Nationalen Forschungsprogramms (NFP) 16 (" Methoden zur Erhaltung von Kulturgütern") und auf die internationalen Bestrebungen in diesem Bereich und versprach, das finanzielle Engagement des Bundes im Kulturgüterschutz substantiell zu erhöhen. In Beantwortung einer Interpellation Nabholz (fdp, ZH) unterstrich er, dass das dem Natur- und Heimatschutzgesetz zugrundeliegende Subsidiaritätsprinzip ihm nur eine sehr zurückhaltende Eingriffspolitik erlaube [7].
Vermehrt will sich der Bund auch bei der Erschliessung der vielen eingelagerten mobilen Kulturgüter der Schweiz mittels einer Bilddatenbank engagieren. Im Rahmen der bundesrätlichen Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992 bis 1995 stimmte das Parlament der Schaffung einer Datenbank der Schweizerischen Kulturgüter (DSK) zu, für welche die Schweizerische Akademie der Geisteswissenschaften seit 1986 Vorarbeiten geleistet hatte. Die Institutionalisierung des Pilotprojekts, wird es erlauben, die Museen dadurch miteinander zu vernetzen, dass alle Sammlungen nach den gleichen Regeln inventarisiert werden [8].
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Filmförderung
Mit Xavier Kollers Flüchtlingsdrama "Reise der Hoffnung" wurde erstmals in der über 60-jährigen Geschichte des Oscars ein Schweizer Film mit dem weltweit begehrten Preis für die beste nicht-englischsprachige Produktion ausgezeichnet. Anlass für den Film war eine Zeitungsmeldung vom 15. Oktober 1989, die vom tragischen Ende einer versuchten Einwanderung und vom Tod eines türkischen Knaben auf dem Splügenpass berichtete [9].
Der Bundesrat beschloss, das Filmrecht nicht mit einer zeitraubenden Revision des Filmgesetzes, sondern in einem ersten, rasch wirksamen Schritt auf der flexibleren Verordnungsstufe zu liberalisieren [10].
1992 soll erstmals ein Schweizer Filmpreis verliehen werden. Wie am Filmfestival von Locarno bekanntgegeben wurde, möchte das BAK dafür 260 000 Fr. bereitstellen. Mit der Preissumme sollen je ein Spielfilm, ein Dokumentarfilm, ein Kurzfilm und ein Trickfilm sowie bis zu drei Persönlichkeiten der Filmbranche ausgezeichnet werden. Die Eidgenössische Filmkommission, welche die Schaffung des Filmpreises angeregt hatte, beantragte ausserdem, einen Teil des Filmkredits in Zukunft gezielt darauf zu verwenden, anstelle von Einzelprojekten ganze Produktionsprogramme zu unterstützen, und einen Fonds zur Förderung unabhängiger Fernsehproduktionen einzurichten [11].
Die Räte überwiesen inhaltlich gleichlautende Postulate Iten (fdp, ZG) und Loeb (fdp, BE), welche den Bundesrat einladen, die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel zu unterstützen [12].
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Archive
Das Schweizerische Bundesarchiv in Bern veröffentlichte zum erstenmal seit seiner Gründung im Jahre 1848 eine systematische Übersicht über seine Bestände. Es möchte damit die fundierte Aufarbeitung der geschichtlichen Grundlagen des Bundesstaates fördern und einen Beitrag zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft leisten [13].
Das der Landesbibliothek angegliederte Schweizerische Literaturarchiv (SLA), welches auf eine Initiative des im Vorjahr verstorbenen Schriftstellers und Dramatikers Dürrenmatt zurückgeht, wurde im Januar offiziell eröffnet. Durch die im Berichtsjahr unter anderem erfolgte Aufnahme der Nachlässe des Tessiners Giovanni Orelli und des Rätoromanen Andri Peer konnte das SLA seinem Anspruch gerecht werden, alle vier Landessprachen zu repräsentieren. Ende Jahr verfügte das SLA über 50 grössere Nachlässe sowie 140 einzelne handschriftliche Bestände [14].
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Museen
Für die künftige welsche Zweigstelle des Landesmuseums in Schloss Prangins bei Nyon wurde die Baubewilligung erteilt. Eine massive Kostenüberschreitung — statt auf 19,85 Mio Fr. wie ursprünglich bewilligt, kommt das Vorhaben auf 73,5 Mio Fr. zu stehen — hatte seinerzeit für Unmut in Parlament und Öffentlichkeit gesorgt und die Verwirklichung des Projekts in Frage gestellt [15].
Mit Einsprachen blockierten Private erneut den Umbau des Schwyzer Zeughauses in ein "Panorama der Schweizer Geschichte". Die Beschwerdeführer machten ungelöste Parkierungsprobleme beim Museum für ihre Einsprache geltend, die sie nach einem negativen Entscheid des Schwyzer Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzogen. Die Arbeiten am "Panorama", einer weiteren Aussenstelle des Landesmuseums, waren bereits im Vorjahr durch eine — von Lausanne abgewiesene — staatsrechtliche Beschwerde verzögert worden [16].
Die vom schweizerischen Landesmuseum aus Anlass der 700-Jahrfeier veranstalteten Sonderausstellungen "Gold der Helvetier" und "Edele frouwen — schoene man. Die Manessische Liederhandschrift in Zürich" erwiesen sich als grosser Publikumserfolg [17].
Die missliche finanzielle Lage, in die das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern in den letzten Jahren geraten ist, veranlasste die Abgeordneten Bühler (fdp, LU) und Columberg (cvp, GR) zur Einreichung gleichlautender Postulate in beiden Räten. Sie ersuchten den Bundesrat, zu prüfen, wie das Museum in der Erfüllung seines kulturpolitischen Auftrags am wirkungsvollsten unterstützt und entlastet werden kann. Das nach wie vor meistbesuchte Museum der Schweiz kämpft seit einiger Zeit mit einem Rückgang der Besucherzahlen und sieht sich immer höheren Aufwendungen für Dokumentation und Konservierung gegenüber. Die Museumsleitung erhofft sich deshalb ein stärkeres finanzielles Engagement der öffentlichen Hand — Bund, Kanton, Stadt, PTT und SBB —, welche im Berichtsjahr nur gerade einen Beitrag von 4,5% an das 8,3 Mio Fr. grosse Budget des Verkehrshauses leistete. Im Ständerat erklärte Bundespräsident Cotti, dass die Verwaltung bereits die Möglichkeiten einer Überbrückungshilfe untersuche; mittelfristig könne an eine permanente Unterstützung über den Kulturförderungsartikel gedacht werden. Beide Räte überwiesen die Postulate diskussionslos [18].
In Burgdorf wurde das von einer privaten Stiftung getragene Schweizerische Zentrum für Volksmusik, Trachten und Brauchtum eröffnet. Der Plan eines privaten Vereins, in Bern ein Schweizerisches Armeemuseum einzurichten, scheiterte hingegen an grundsätzlicher politischer Opposition und am Widerstand der betroffenen Anwohner, die ein vermehrtes Verkehrsaufkommen befürchteten [19].
Seit 1950 ist die Zahl der öffentlichen oder privaten Museen der Schweiz von 254 auf 704 gestiegen; somit wurde im statistischen Mittel jeden Monat ein neues Museum eröffnet. Mit einem Museum pro 9000 Einwohner weist die Schweiz weltweit eine der grössten Museumsdichten auf. 40% dieser Institutionen sind zumeist ehren- oder nebenamtlich betreute Heimat- Orts-, Lokal- und Regionalmuseen [20].
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Bibliotheken
Die Schweizerische Landesbibliothek (SLB) soll in ein modernes Informationszentrum umgewandelt werden. Der Bundesrat beauftragte das EDI, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Die SLB nehme in der Öffentlichkeit eine wichtige und unersetzliche Funktion für Kultur, Lehre und Forschung, zunehmend aber auch für die Wirtschaft ein, schrieb er dazu; wolle sie diese Aufgabe in der Zukunft sachgemäss erfüllen, so seien ihre veralteten Strukturen und Einrichtungen grundlegend zu modernisieren [21].
Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat einstimmig eine Erhöhung der jährlichen Subventionen an die Schweizerische Volksbibliothek (SVB) um 21°/o auf neu insgesamt 7,6 Mio Fr. für die Periode 1992-1995 sowie einen Sonderbeitrag von rund 2,2 Mio Fr. für die Informatisierung des Betriebes und für die Errichtung eines Deutschschweizer Bibliozentrums in Solothurn [22].
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Urheberrecht
Das revidierte Urheberrechtsgesetz nahm im Ständerat eine erste Hürde. Das Bundesgesetz über den Schutz der Topographien von integrierten Schaltungen (Topographiengesetz, ToG) sowie der Bundesbeschluss über verschiedene völkerrechtliche Verträge auf dem Gebiet des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte wurden diskussionslos und einstimmig verabschiedet. Beim Kernstück der Vorlage, dem Bundesgesetz über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) krempelte die kleine Kammer jedoch die bundesrätlichen Vorschläge völlig um und stellte Schutz und Recht der Urheber in den Vordergrund.
Mit der Einführung einer Abgabe auf leeren Ton- und Videokassetten sollen die Urheber dafür entschädigt werden, dass ihre Werke häufiger kopiert als verkauft werden. Unklar blieb dabei aber noch, wie die Interpreten an diesen Abgaben zu beteiligen sind. Fotokopien in Schulen, Betrieben und öffentlichen Verwaltungen sollen gebührenpflichtig werden, Schriftstellerinnen und Schriftsteller inskünftig eine Vergütung erhalten, wenn ihre Bücher in öffentlichen Bibliotheken ausgeliehen werden ("Bibliotheksrappen"), und die bildenden Künstler mit einem Folgerecht an einer späteren Wertsteigerung ihrer Werke beteiligt werden. Die Werke sollen zudem 70 Jahre über den Tod des Urhebers hinaus geschützt bleiben und nicht nur 50 Jahre, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte.
Auch in der strittigen Frage der Rechte an Kollektivwerken, die im Auftrag eines Produzenten geschaffen werden, setzte sich im Rat eine urheberfreundliche Linie durch. Bundesrat und Kommissionsmehrheit hatten vor allem auf Betreiben der SRG vorgeschlagen, dass die Rechte am Kollektivwerk ganz auf den Produzenten übergehen sollten. Der Ständerat entschied sich nun wieder für die bereits geltende völlige Vertragsfreiheit. Einen nutzerfreundlichen Entscheid fällte die Kammer hingegen bei den Rechten an Werken, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses geschaffen werden. Wenn.nichts anderes vereinbart wird, sollen hier die Rechte dem Arbeitgeber gehören. Ein Streichungsantrag Onken (sp, TG), der die Vertragsfreiheit hatte spielen lassen wollen, scheiterte, wenn auch nur knapp, ebenso ein Vorschlag Simmen (cvp, SO), welcher diese Vertragsfreiheit zwingend festschreiben wollte [23].
Die ad hoc-Arbeitsgemeinschaft der Urheber (AGU), welche den bundesrätlichen Vorschlag mit Protestaktionen und Gutachten heftigst bekämpft hatte, anerkannte die deutlichen Verbesserungen, welche der Ständerat am URG vorgenommen hatte, zeigte sich aber enttäuscht darüber, dass durch den Verzicht auf die Einführung einer Vergütung auf Fotokopiergeräten die private Kopiertätigkeit weiterhin vom Urheberrecht ausgenommen bleibe. Demgegenüber kritisierten die Bibliothekare und Dokumentalisten die Einführung des "Bibliotheksrappens", welcher den Beitrag der Bibliotheken zur Förderung des literarischen Schaffens verkenne und deren Anschaffungsbudgets empfindlich treffe [24].
Die vorberatende Kommission des Nationalrates verabschiedete das Gesetz einstimmig und folgte dabei weitgehend der urheberfreundlichen Version des Ständerates. Sie beschloss jedoch, angesichts des Widerstands der Bibliothekare dem Rat zu beantragen, den "Bibliotheksrappen" nicht einzuführen. Dafür soll das Fotokopieren von Werken in Bibliotheken und Instituten zum privaten Gebrauch vergütungspflichtig werden. Weil sich namhafte Kulturschaffende wie etwa Tinguely oder Luginbühl dagegen ausgesprochen hatten, und um den freien Kunstmarkt nicht zu gefährden, verzichtete die Kommission auch auf das Folgerecht beim Wiederverkauf von Kunstwerken. Über die Beschlüsse des Ständerates hinausgehend wird die Kommission dem Rat aber vorschlagen, bei den Abgaben auf Leerkassetten die Interpreten den eigentlichen Werkschöpfern gleichzustellen [25].
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Kulturpolitik in den Kantonen und Gemeinden
Viel Anlass zu Diskussionen gaben erneut die Alternativkultur und die von ihr beanspruchten Räume. In Bern verlangte eine von rechtsbürgerlichen Kreisen lancierte Volksinitiative, der Stadt solle inskünftig untersagt werden, Gruppen zu fördern, die das Recht missachten, zu dessen Missachtung aufrufen oder "sogenannte Freiräume beanspruchen". Die Initiative, die sich in erster Linie gegen die alternativ-kulturelle Nutzung der alten Reithalle richtete, deren Erhalt das Berner Stimmvolk im Vorjahr klar zugestimmt hatte, wurde mit deutlichem Mehr (rund 64% Neinstimmen) abgelehnt [26].
Nichts steht mehr dem Ausbau des Luzerner Kulturzentrums Boa im Weg, das in den zwei Jahren seines Provisoriums einen festen Platz im Kulturangebot der Stadt gefunden hat. Knapp 60% der Stirnmenden hiessen einen Kredit von 6,3 Mio Fr. gut, mit welchem die Hallen der ehemaligen Schlauchfabrik bis Frühjahr 1994 saniert werden sollen, damit in Zukunft ein optimaler und auch immissionsarmer Betrieb gewährleistet werden kann [27].
Für das in Zürich jahrelang umstrittene Kanzleizentrum kam hingegen das definitive Ende. Zum zweitenmal innerhalb von 15 Monaten und nach einer Abstimmungskampagne, die mehr und mehr die Konturen eines Machtkampfes zwischen bürgerlicher Opposition und rot-grüner Mehrheit angenommen hatte, lehnte das Zürcher Stimmvolk erneut und deutlicher noch als im Vorjahr den Betriebskredit ab, der den alternativen Kulturbetrieb im ehemaligen Aussersihler Schulhaus hätte sicherstellen sollen [28].
Im Jahr 2001 soll in Luzern ein neues Kultur und Kongresszentrum für 180 Mio Fr. eingeweiht werden. Das heutige Kunst- und Kongresshaus wird der neuen Gesamtüberbauung weichen müssen. Dies ging aus dem Ende November vorgestellten Gesamtkonzept hervor, hinter das sich der Stadtrat und die Regierung von Luzern, die Stiftung Konzerthaus und die Interessengemeinschaft Kongresshaus stellten [29].
 
Das Verhältnis zwischen den Sprachgruppen
In der letzten Zeit habe sich eine spürbar wachsende Gleichgültigkeit gegenüber der in der Schweizer Geschichte und Kultur verankerten Viersprachigkeit unseres Landes abgezeichnet, hielt der Bundesrat in seiner – gleichentags in allen vier Landessprachen publizierten – Botschaft zur Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) fest, wobei die sprachlichen Minderheiten besonders betroffen seien. Deshalb soll der Bund inskünftig die Kantone bei ihren Bemühungen zur Erhaltung und Förderung der Landessprachen vermehrt unterstützen und in seinem eigenen Zuständigkeitsbereich für eine Verbesserung der zwischensprachlichen Verständigung sorgen.
Mit der Sprachenfreiheit soll ein besonders wichtiges, persönlichkeitsnahes Grundrecht explizit in die Verfassung Eingang finden. Gleichzeitig wird der Grundsatz der Viersprachigkeit der Schweiz verankert. Amtssprachen des Bundes bleiben weiterhin das Deutsche, das Französische und das Italienische. Im Verkehr zwischen dem Bund und rätoromanischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen soll jedoch auch das Rätoromanische als Amtssprache gelten.
Der revidierte Verfassungsartikel führt ein differenziertes Territorialitätsprinzip ein. Der Sprachgebietsgrundsatz soll nicht für alle Kantone und Sprachsituationen die gleiche Bedeutung haben; vielmehr soll auf die Bedrohung einer Sprache abgestellt werden: Je stärker eine Sprache gefährdet erscheint, desto grösser sei das öffentliche Interesse an Massnahmen zu ihrer Erhaltung und desto eher rechtfertigten sich Eingriffe in die Sprachenfreiheit, meinte die Landesregierung. Die Kantone sollen deshalb verpflichtet werden, unter Umständen sogar einschneidende Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass sich die bedrängten Sprachen in jenen Gebieten halten können, in denen sie heute gesprochen oder geschrieben werden.
Damit die Verständigungsfähigkeit und -bereitschaft zwischen den Sprachgemeinschaften erhalten bleiben und sich weiterentwickeln können, sollen in allen Landesteilen neben der Erhaltung und Förderung der jeweiligen Gebietssprache auch die anderen Landessprachen gepflegt werden. Damit sei, schrieb der Bundesrat, vor allem der Fremdsprachenunterricht in den kantonalen Bildungssystemen – vom Vorschulunterricht bis zur Erwachsenenbildung – angesprochen [30].
Die vorberatende Kommission des Ständerates sprach sich gegen einen Rückweisungsantrag und für Eintreten auf den neuen Sprachenartikel aus. Sie begrüsste eine Revision des Verfassungsartikels als Basis für eine neue Sprachenpolitik und gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass damit das Bewusstsein, dass die Mehrsprachigkeit eine Stärke der Schweiz darstelle, erneuert werde. In den Diskussionen wurde aber auch die Befürchtung laut, dass mit der Verfassungsrevision mehr Probleme aufgeworfen als gelöst würden. Strittigster Punkt war und bleibt das Territorialitätsprinzip. Dessen verfassungsmässige Verankerung scheint vor allem den Vertretern der welschen Kantone unerlässlich, da sie mit allen Mitteln einer weiteren Germanisierung der gemischtsprachigen Gebiete entgegenwirken möchten. Stimmen aus der Deutschschweiz – aber auch aus dem Tessin – wenden dagegen ein, eine allzu starre Handhabung des Territorialitätsprinzips könnte den Sprachfrieden eher gefährden. Einig war sich die Kommission darin, dass die Zuständigkeit für den sprachlichen Bereich in erster Linie bei den Kantonen liegen muss. So soll zum Beispiel der Kanton Graubünden darüber entscheiden, welches Rätoromanisch – das "Rumantsch grischun" oder eines der historisch gewachsenen Idiome – offizielle Amtssprache wird [31].
Nach dem Ständerat genehmigte auch der Nationalrat diskussionslos und einstimmig einen Teuerungsausgleich von 25% auf den Bundesbeiträgen zur Förderung der Kultur und Sprache der Kantone Graubünden und Tessin. Die Erhöhung der Subvention wurde als Überbrückungsmassnahme verstanden, bis der revidierte Sprachenartikel eine gezieltere und verstärkte Förderung ermöglichen wird [32].
Der Kanton Bern reichte eine Standesinitiative ein, welche die Bundesbehörden auffordert, den mehrsprachigen Kantonen für die besonderen Leistungen zur Erhaltung und Förderung ihrer Sprachenvielfalt eine Unterstützung des Bundes zu gewähren [33].
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Französisch
Der Umstand, dass Bundesrat Felber die Schweizer Delegation am vierten Frankophonie-Gipfel in Paris anführte, zeigte, dass sich das Misstrauen der Regierung gegen diese von Staatspräsident Mitterrand ins Leben gerufene Initiative weitgehend gelegt hat. Getreu ihrer bisherigen Linie verlangte die Schweiz aber klarere Grundsätze für die Definition der frankophonen Länder und wünschte eine Begrenzung auf den linguistischen Auftrag. Auch zeigte sie sich wenig erfreut über den Entscheid des Gipfels, die Institutionalisierung der Frankophonie, die sie der politischen Implikationen wegen möglichst gering halten möchte, durch ein permanentes Komitee und eine Ministerkonferenz verstärken zu wollen [34].
Die Annahme des neuen Sprachenartikels in der Freiburger Staatsverfassung, mit dem das Deutsche dem Französischen gleichgestellt wird, hat nicht zum Sprachfrieden geführt, ganz im Gegenteil. Besonders im Saane-Bezirk mit seinen vielen gemischtsprachigen Gemeinden war die Anwendung des seit dem Vorjahr in der Verfassung festgeschriebenen Territorialitätsprinzips Anlass für mehrere Beschwerden und parlamentarische Vorstösse mit dem Ziel, entweder auf gesetzlichem Weg die Gemeinden linguistisch klar zu definieren oder doch noch gemischtsprachige Gebiete einzuführen. Mit dem Entscheid der Kantonsregierung, im Fall der Freiburger Vorortsgemeinde Marly das Prinzip der Gemeindehoheit über jenes der Territorialität zu stellen und den Schulbesuch der deutschsprachigen Kinder weiterhin in Freiburg zu gestatten, wurde die Kontroverse kurz vor Jahresende erneut angeheizt. Die ursprünglichen Beschwerdeführer beschlossen, diesen staatsrätlichen Entscheid beim Bundesgericht anzufechten [35].
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Italienisch
Die Tessiner Deputation des Nationalrates äusserte in zwei Motionen ihr Unbehagen über die Stellung des Italienischen in Parlament und Bundesverwaltung und machte eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung dieser Situation. Mit der unter Hinweis auf die hohen Kosten einer vollständigen Dreisprachigkeit zwar nur bedingt erfolgten Annahme der Motion zur Parlamentsarbeit zeigte die grosse Kammer dennoch Verständnis für das Anliegen der Tessiner. Im Rahmen der Parlamentsreform und der damit verbundenen Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes beschloss der Nationalrat, innerhalb eines Jahres die nötigen Entscheide zur Gleichstellung der Amtssprachen zu fällen; als erste Massnahme dehnte sie die Simultanübersetzung der Plenardebatten aufs Italienische aus; ebenfalls simultan in die Amtssprachen übersetzt sollen inskünftig die Sitzungen der Kommissionen werden, es sei denn, sämtliche Kommissionsmitglieder gleicher Sprache verzichteten auf diese Dienstleistung [36].
Bundesrat und Parlament zeigten sich ebenfalls geneigt, einen Teil der Forderungen der Tessiner Abgeordneten bezüglich der Arbeit der Bundesverwaltung zu erfüllen. Spätestens 1998 gedenkt die Regierung die von der Verfassung geforderte Gleichberechtigung des Italienischen mit den beiden anderen Amtssprachen zumindest in den bundeseigenen Publikationen herzustellen. Bisher blieben beispielsweise die Vernehmlassungsberichte, die parlamentarischen Vorstösse sowie die Stellungnahmen des Bundesrates, der Voranschlag und die Staatsrechnung, Berichte von Experten- und Studienkommissionen, das Statistische Jahrbuch sowie die Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" unübersetzt. Der Bundesrat beschloss deshalb, den Bestand der italienischsprachigen Übersetzer in der Verwaltung schrittweise zu verdoppeln und in Bellinzona eine Zweigstelle seines Übersetzungsdienstes einzurichten [37].
Der Forderung der Tessiner Abgeordneten nach einer sukzessiven Erhöhung der Zahl der italienischsprachigen Bundesbeamten war Bundespräsident Cotti bereits anfangs Jahr zuvorgekommen, als er für sein Departement eine Quotenregelung bei der Personalauswahl einführte. Mit dieser Sofortmassnahme soll im EDI eine angemessene Vertretung der sprachlichen Bevölkerungsgruppen sichergestellt und der Anteil des weiblichen Personals erhöht werden. Ziel ist, bis Ende 1992 Verhältniswerte von 70% deutsch- (heute 74%), 20% französisch- (17%) und 10% italienischsprachige Mitarbeiter (7,5%) zu erreichen. Um den Dienst in der zentralen Bundesverwaltung für Tessiner attraktiver zu machen, regten die Motionäre ebenfalls die Schaffung einer dreisprachigen Schule (deutsch/französisch-italienisch) in Bern an. Auch dieser Wunsch stiess bei Bundespräsident Cotti auf viel Sympathie; er verwies jedoch auf den Grundsatz der kantonalen Schulhoheit und spielte so den Ball dem Kanton Bern zu [38].
Die Zeit sei reif für die Wiederaufnahme der Idee einer Tessiner Hochschule, hatte Bundesrat Cotti bereits Ende 1990 erklärt. In seiner Botschaft zum Sprachenartikel nahm der Gesamtbundesrat diesen Gedanken ebenfalls auf. Er stützte sich dabei auf eine Forderung der Arbeitsgruppe zur Revision des Sprachenartikels, die eine Universität im Tessin als unabdingbar für die Zukunft der dritten Landessprache bezeichnet hatte. Kurz vor Jahresende und fünf Jahre nach dem wuchtigen Nein der Tessiner Stimmberechtigten zum CUSI (Centro universitario della Svizzera italiana) präsentierte der Tessiner Staatsrat dann seine Vorstellungen einer redimensionierten Tessiner Universität. Eine Minimallösung — für die Tessiner Behörden ein in jedem Fall notwendiger Schritt — sieht die Koordinierung der verschiedenen bereits funktionierenden wissenschaftlichen Aktivitäten des Kantons vor. Für die ehrgeizigere Variante einer eigenen universitären Struktur wurden zwei Formen zur Diskussion gestellt: einzelne Institute — Basisausbildung in einem Sektor oder Postgraduate-Kurse — oder eine eigentliche Universität mit wenigen Fakultäten. Als Zeithorizont zu deren Realisierung wurde 1996 genannt [39].
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Rätoromanisch
Zum drittenmal nach 1985 und 1988 fand die "Scuntrada rumantscha", die Woche der Begegnung von und mit den Rätoromanen statt. Das Programm unter der Leitung der Lia Rumantscha, dem Dachverband der Romanen, beleuchtete in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und kulturellen Darbietungen sowie verschiedensten Kursen aktuelle Probleme der Rätoromanen. Die "Scuntrada 91" stand unter dem Motto "Begegnung auch mit andern"; Sprachpolitik aus gesamtheitlicher und internationaler Sicht war denn auch einer der Schwerpunkte der Begegnungsund Arbeitswoche, aber auch das Verhältnis zwischen der nicht selten ausserhalb des Sprachgebiets lebenden "Elite" und dem daheimgebliebenen " Fussvolk". Hier stand einmal mehr das Problem des "Rumantsch grischun" zur Diskussion, einer den rätoromanischen Dialekten aufgesetzten Einheitssprache, deren Ausarbeitung und Verbreitung in erster Linie von — meist im Unterland lebenden — jüngeren Intellektuellen getragen wird [40].
Mit einer Petition wollen Exponenten der Surselva die weitere Entwicklung und den Gebrauch des Rumantsch grischun stoppen. Die rund 60 Erstunterzeichner forderten Bundespräsident Cotti als Vorsteher des EDI auf, die in rätoromanischer Sprache verfassten Veröffentlichungen des Bundes nicht mehr auf Rumantsch grischun zu verbreiten. Sie gaben ihrer Auffassung Ausdruck, ohne minimste rechtliche Basis und gegen die Menschenrechte werde hier in Unkenntnis des Willens der Mehrheit der Rätoromanen eine Sprache entwickelt, welche die Substanz der in Jahrhunderten entwickelten und gewachsenen Idiome schmälere und den Niedergang des Rätoromanischen vorantreibe. Demgegenüber beschloss die Lia Rumantscha, weiterhin überzeugt am Rumantsch grischun und am Projekt einer in der Einheitssprache verfassten Tageszeitung ("Quotidiana") festzuhalten; in einer nahezu einstimmig verabschiedeten Resolution wurde der Bundesrat aufgefordert, mit den Übersetzungen ins Rumantsch grischun wie bisher weiterzufahren [41].
Aus rechtlichen Gründen und um den Sprachfrieden nicht zu gefährden, will die Bündner Regierung keine Konsultativabstimmung für oder gegen das Rumantsch grischun oder die " Quotidiana" durchführen, wie des ein im Vorjahr eingereichter parlamentarischer Vorstoss gefordert hatte. Um aber den Volkswillen zu diesen beiden heiklen Themen zu erkunden, erachtet die Kantonsregierung die Durchführung einer nach wissenschaftlichen Methoden angelegten Meinungsumfrage als sinnvoll. Die Bündner Exekutive verhehlte allerdings nicht, dass sie dem Projekt einer romanischen Tageszeitung nach wie vor skeptisch gegenübersteht, umso mehr als die Bündner Zeitungsverleger sich nach einer Denkpause erneut vehement gegen eine Zusammenarbeit mit der Lia Rumantscha aussprachen [42].
 
Kirchen
Die christlichen Kirchen der Schweiz begingen das Jubiläumsjahr der Eidgenossenschaft als gemeinsames "Halljahr". Im Sinn der 1989 stattgefundenen ökumenischen Versammlung "Frieden in Gerechtigkeit" bereitete die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen der Schweiz die Halljahrsgebote in Form einer Botschaft auf. Hauptthemen waren dabei die Überwindung von Armut besonders von Frauen in der Schweiz, ein Schuldenerlass zugunsten der ärmsten Länder der Welt, eine gerechte Welthandelsordnung verbunden mit einer Erhöhung der Entwicklungshilfe um 50% (Gerechtigkeit), die Förderung der gewaltlosen Konfliktbewältigung, die Schaffung eines Gemeinschaftsdienstes als frei wählbare Alternative zum Militärdienst und die Einschränkung bzw. das Verbot des Waffenexports (Frieden) sowie die Senkung des Energieverbrauchs um jährlich 2% zur Verhinderung einer Klimakatastrophe (Bewahrung der Schöpfung) [43].
Aus Anlass des Jubiläums der Eidgenossenschaft führten die christlichen Konfessionen aller Sprachregionen am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag erstmals eine gemeinsame Liturgie durch. Die Feier, welche auch die Juden und die Muslime miteinbezog, fand in Anwesenheit von Vertretern des Bundes, der Kantone und der Kirchen in Sarnen (OW) statt. Die Form der Veranstaltung – Gottesdienst und Diskussion über das Verhältnis von Christentum und Politik – wurde auch in den einzelnen Kirchgemeinden und Pfarreien aufgenommen und soll über das Jubiläumsjahr hinaus wirken [44].
Eine Repräsentativbefragung zum Thema "Kirche in der Schweiz" liess klar den Wunsch nach Trennung von Kirche und Staat und nach Nichteinmischung der Kirchen in die politischen Angelegenheiten zum Ausdruck kommen. Während die rechtliche Abgrenzung von Kirche und Staat bei Katholiken und Protestanten, bei Deutsch- und Westschweizern etwa gleich stark befürwortet wurde, äusserten die Romands besonders deutlich, dass sie eine Intervention der Kirchen in die Belange der Tagespolitik ablehnen. Eine schlechte Prognose stellte die Bevölkerung der Kirche der Zukunft: rund 70% der Befragten vertraten die Ansicht, die Bedeutung der Kirchen werde in der Schweiz immer mehr abnehmen [45].
Zu einer entgegengesetzten Meinung über das politische Engagement der Kirchen kamen die Autoren des Berichtes "Kirche – Gewissen des Staates?", den die Bernische Regierung ausgehend von einer Motion aus dem Jahr 1987 in Auftrag gegeben hatte. Die Verfasser kamen zum Schluss, dass die Kirche zu politischen Stellungnahmen nicht nur berechtigt, sondern – zumindest aus theologischer Sicht – sogar verpflichtet sei. Zum Vorwurf, die Kirchen betrieben Parteipolitik, so etwa in der umstrittenen Asylfrage, zeigten die Autoren auf, dass im Vordergrund der offiziellen kirchlichen Verlautbarungen ethische Grundwerte wie die Achtung der Menschenwürde und die dazugehörige Gewährleistung der Menschenrechte sowie die internationale Solidarität stehen, die alle biblisch vielfach abgestützt sind. Das Problem bestehe nicht darin, meinten sie, dass sich die Kirche oder einzelne ihrer Vertreter kritisch zur Politik äusserten, sondern darin, dass das lange Zeit selbstverständliche Mindestmass an allgemeinem, auch politischem Konsens in immer mehr Bereichen zerfalle [46].
Die verschiedenen zum Tessiner Kruzifixstreit hängigen Interpellationen wurden von den eidgenössischen Räten behandelt. Dass sich zumindest der Nationalrat nicht in diese heikle rechtliche Frage einmischen will, wurde klar, als er den Antrag des Interpellanten Ruckstuhl (cvp, SG) auf Diskussion der bundesrätlichen Antwort ablehnte. Etwas länger wurde die Angelegenheit im Ständerat aufgrund einer Interpellation Danioth (cvp, UR) debattiert. Insbesondere wurde die Frage aufgeworfen, wie weit Bundesrat und Parlament bei der Beurteilung ähnlicher Fälle an das Urteil aus Lausanne gebunden wären, und ob es sich beim Kruzifix um ein allgemein christliches oder ein spezifisch katholisches Symbol handle. Bundesrat Koller bekräftigte noch einmal die Auffassung der Regierung, wonach es ihr nicht zustehe, Entscheide des Bundesgerichts zu kritisieren, vertrat aber dennoch die Meinung, das Urteil müsse sich auf Klassenzimmer öffentlicher Schulen beschränken und dürfe keinesfalls eine Verbannung der christlichen Symbole aus dem öffentlichen Leben bedeuten [47].
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Umstrittene Bischofsweihen
Die Schweizer Katholiken sahen in der Ernennung des Bischofs von Sitten, Heinrich Schwery, zum Kardinal einen Vertrauensbeweis Roms in die Schweizer Kirche und einen Hinweis darauf, dass der Papst deren Anliegen ernst nehme [48].
Dies scheint allerdings nicht für die Kontroverse um den äusserst umstrittenen, dem Opus Dei nahestehenden Churer Bischof Wolfgang Haas zu gelten, dessen Einsetzung führende Kirchenjuristen nach wie vor für widerrechtlich halten. Die Schweizer Bischöfe wurden mehrfach im Vatikan vorstellig und gaben ihrer Sorge über die unhaltbaren Zustände in der Diözese Chur Ausdruck, die durchaus zu einer Kirchenspaltung führen könnten. Der Papst schickte zwar einen Vermittler in die Schweiz und kündigte konkrete Schritte an, liess aber keinen Zweifel daran, dass mit einer Abberufung Haas nicht gerechnet werden könne [49].
Die Ernennung eines Schweizer Botschafters in Sondermission beim Vatikan muss zweifelsohne in Zusammenhang mit der Affäre Haas gesehen werden. Die Schweiz stellte bislang für den Heiligen Stuhl einen Ausnahmefall dar: Im Zuge des Kulturkampfes war es 1870 zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vatikan gekommen, ein Zustand, der sich erst 1920 mit der Wiedereröffnung einer Nuntiatur wieder halbwegs normalisierte. Die Schweiz hatte es jedoch nie für nötig erachtet, ihrerseits einen Botschafter beim Heiligen Stuhl zu ernennen, so dass die Beziehungen in beiden Richtungen über den in Bern akkreditierten Nuntius liefen. Noch im Vorjahr hatte es der Bundesrat bei der Behandlung eines Postulates Portmann (cvp, GR) abgelehnt, aufgrund der Entwicklungen im Bistum Chur, die er als innerkatholisches Problem einstufte, eine Normalisierung der diplomatischen Beziehungen in Erwägung ziehen zu wollen. Im Berichtsjahr kam der Bundesrat nun aber offenbar doch zur Einsicht, dass angesichts der Spannungen zwischen dem Vatikan und den Schweizer Katholiken ein ständiger Kontakt durch intensiv gestaltete diplomatische Beziehungen für beide Seiten nur von Nutzen sein könne. Mit der Ernennung eines Botschafters in Sondermission, der zwischen Bern und Rom pendeln wird, verfügt die Regierung nun über ein diplomatisches Instrument, um den Vatikan umgehend, direkt und auf politischer Ebene über die Stimmung in der Schweiz zu informieren [50].
Ende März starb in Martigny (VS) der Traditionalist und Alt-Erzbischof Marcel Lefebvre, der wegen seiner Gründung eines integristischen Priesterseminars in Ecône (VS) und der Weihung von vier Bischöfen 1988 von Rom exkommuniziert worden war [51].
 
Weiterführende Literatur
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Kulturpolitik
R. Auf der Maur, Das Urheberrecht des Produzenten. Schweizerische Lehre und Gesetzgebung im Zuge der europäischen Rechtsharmonisierung, Basel 1991.
C. Baudenbacher / I. Klauer, Zur Europafähigkeit der URG-Reform, St. Gallen 1991.
H.-P. Dallach e.a., Das Kulturverhalten der Bevölkerung. Vielfalt, Kontraste und Gemeinsamkeiten, Basel 1991.
Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung, hg. vom BA für Kultur und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft kultureller Stiftungen, Zürich 1991 (Red.: M. Spinatsch / U. Dubs; 2., neu bearbeitete Auflage).
T. Hauser, Der Sponsoring-Vertrag im schweizerischen Recht: unter besonderer Berücksichtigung kommunikativer Aspekte des Sport-, Kultur- und Sozio-Sponsorings, Zürich 1991.
F. Lerch / A. Simmen (Hg.), Der leergeglaubte Staat. Kulturboykott: Gegen die 700-Jahr-Feier der Schweiz. Dokumentation einer Debatte, Zürich 1991.
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Sprachen
"Brauchen wir einen neuen Sprachenartikel? Erste Stellungnahmen", in Gesetzgebung heute, 1991, Nr. 1, S. 111 ff.
B. Cathomas, "Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kommunikation – Welche Zukunft für die Schweiz?", in Der Staatsbürger, 1991, Nr. 4, S. 13 ff.
T. Fleiner-Gerster, "Das sprachliche Territorialitätsprinzip in gemischtsprachigen Gebieten", in Gesetzgebung heute, 1991, Nr. 1, S. 93 ff.
E. Ghirlanda, "La politica delle lingue in Svizzera vista da un ticinese", in Gesetzgebung heute, 1991, Nr. 1, S. 27 ff.
T. Hengartner, "Die Revision des Sprachenartikels der Bundesverfassung und des Schweizers Deutsch", in Gesetzgebung heute, 1991, Nr. 1, S. 69 ff.
G. Nay, "La posiziun dal rumantsch sco linguatg giudizial", in Gesetzgebung heute, 1991, Nr. 1, S. 9 ff.
M. Rossinelli, "Protection des minorités linguistiques hélvétiques et révision de l'article 116 de la Constitution fédérale", in Gesetzgebung heute, 1991, Nr. 1, S. 45 ff.
G. Thürer, Die viersprachige Schweiz, Karlsruhe 1991.
J.-P. Vouga (Hg.), La Suisse face à ses langues / Die Schweiz im Spiegel ihrer Sprachen, Jahrbuch der Neuen Helvetischen Gesellschaft, Aarau 1991.
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Kirchen
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Schweiz (Hg.), Zum Leben befreien – das Jubiläumsjahr als Chance, Bern 1991.
M. Amherd (Hg.), Wolfgang Haas: Bischof ohne. Volk – Volk ohne Bischof Zürich 1991.
Ch. Baumann / Ch. Jäggi, Muslime unter uns – Islam in der Schweiz, Luzern 1991.
R. Campiche, Welt der Symbole und konfessionelle Neutralität: der Kontext des "Kruzifixstreites", Bern 1991.
V. Conzemius, "Katholische Kirche und Demokratie", in Schweizer Monatshefte, 71/1991, S. 301 ff.
R. Dellsperger e.a., Kirche – Gewissen des Staates?, Bern 1991.
L'état présent du catholicisme en Valais, Sion 1991.
A. Kellerhals, Die öffentlichrechtliche Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kanton Solothurn, Freiburg 1991.
D. Kraus, Bibliographie des schweizerischen Staatskirchenrechts, Freiburg 1991.
W. Kundert, Die Koadjutoren der Bischöfe von Chur. Eine historische und juristische Studie zum Bischofswahlrecht im "letzten Reichsbistum", Basel 1991.
R. Leuenberger, "Demokratie und reformierteKirche", in Schweizer Monatshefte, 71/1991, S. 312 ff.
D. Thürer, "Staatsverständnis und Kirchenverständnis aus staatsrechtlicher Sicht", in Schweizer Monatshefte, 71/1991, S. 290 ff.
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M.B.
 
[1] Frisch: WoZ, 15.3.91; Presse vom 5.4. und 10.4.91. Tinguely: Presse vom 2.9. und 5.9.91. Soutter: Presse vom 11.9.91.
[2] Lit. Meier-Dallach; TA, 14.8.91.
[3] BBl, 1992, I, S. 533 ff.; NZZ, 14.5. und 1.10.91.; Presse vom 7.11.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 262.
[4] BBl, 1991, I, S. 1497 ff. und IV, S. 197; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1269 ff. '
[5] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 790 ff.
[6] Lib., 15.2.91; NZZ, 20.3.91; Presse vom 22.3.91; Ww, 28.3.91.
[7] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 15 f.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 780 f.
[8] BBl, 1991, I, S. 605 ff. und IV, S. 189 ff.; Presse vom 20.3.91; NZZ, 7.12.91.
[9] Presse vom 27.3.91.
[10] Bund, 24.10.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 262 f.
[11] Presse vom 12.8.91; TA, 20.8.91.
[12] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 562 f.; Amtl. Bull. NR, 1991, S. 766.
[13] BZ, 30.11.91.
[14] Presse vom 11.1. und 12.1.91; Ww, 7.2.91; NZZ, 18.5. und 19.10.91; LNN, 11.1.92.
[15] NZZ, 28.3.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 264.
[16] BZ, 25.5.91; Vat., 12.10.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 264.
[17] Gesch.ber. 1991, II, S. 61.
[18] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 1037 f. Das Postulat Columberg war von weiteren 110 Abgeordneten aus allen Fraktionen unterzeichnet worden (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2500); Ww, 25.4.91; LNN, 1.7.91; Vat., 11.10.91.
[19] Burgdorf: BZ, 22.8.91; Bund, 23.8.91. Bern: WoZ, 13.9.91; Bund, 14.9. und 27.9.91.
[20] TA, 18.3.91; Dém., 26.10.91.
[21] Bund, 18.4. und 20.12.91.
[22] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 85 f. und 192; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 51; BBl, 1991, I, S. 248 f.; NZZ, 15.6.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 263 f.
[23] Amtl. Bull. StR, 1991, S. 89 ff. und 289 ff. Siehe auch SPJ 1990, S. 265.
[24] Presse vom 22.2.91; NZZ, 21.3. und 16.4.91.
[25] Presse vom 6.7.91.
[26] BZ, 5.2., 1.3. und 4.3.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 266 f.
[27] LNN, 12.6., 25.9., 12.10. und 21.10.91.
[28] TA, 16.1., 7.2., 7.3., 13.3., 19.4., 22.6., 27.6., 21.8., 27.9., 3.10. und 22.11.91; Presse vom 9.12.91. Siehe auch SPJ 1990, S. 266.
[29] LNN, 22.2., 17.4., 25.4., 1.5., 17.5., 17.8., 21.10., 31.10. und 29.11.91.
[30] BBl, 1991, II, S. 309 ff. Für eine sehr strenge Handhabung des Territorialitätsprinzips im bedrohten rätoromanischen Sprachraum sprach sich auch das Bundesgericht aus (CdT, 16.3.91; NZZ, 18.3.91). Zur Förderung der Mehrsprachigkeit errichtete die Universität Bern gemeinsam mit dem Kanton Wallis in Brig ein Forschungszentrum für Mehrsprachigkeit (I. Wehrlen, "Gründung eines Forschungszentrums für Mehrsprachigkeit" in Gesetzgebung heute, 1991/1, S. 148 ff.; BZ, 7.5.91; NF, 17.5.91).
[31] CdT, 8.10.und 15.10.91; JdG, 16.10.91; NZZ, 17.10.91; BüZ, 28.1 1.91.
[32] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 523 f.und 815; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 332. Siehe auch SPJ 1990, S. 267.
[33] Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 20. Siehe auch SPJ 1990, S. 269.
[34] JdG, 14.11.91; Presse vom 19.11. bis 22.11.91.
[35] Lib., 11.6., 13.6. und 12.7.91; Suisse, 28.6.91; SN, 30.8.91; LNN, 13.1 1.91; NQ und Suisse, 19.12.91; Bund, 13.I.92.
[36] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1201 ff. und 1974 f.
[37] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2490 ff. Massnahmen des Bundes: Presse vom 5.9.91. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Carobbio (sp, TI) (Amtl. Bull. NR, 1991, S. 1364 ff.).
[38] JdG und NZZ, 26.1.91; CdT, 6.3., 13.3., 8.5. und 12.6.91. In ihrem Inspektionsbericht 1991 bemängelte die GPK des NR die nach wie vor markante Untervertretung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung (BBl, 1992, III, S. 495 ff.). Für die gleichzeitig im EDI eingeführte Frauenquote siehe oben, Teil I, 7d (Stellung der Frau/ Arbeitswelt).
[39] BBl, 1991, II, S. 323; BZ, 29.10.90; Bund, 21.12.91.
[40] NZZ, 5.8., 10.8.und 12.8.91; BüZ, 6.8., 9.8., 10.8.und 12.8.91; JdG, 12.8.91. Mit den Besonderheiten der Schaffung einer Kunstsprache hatte sich bereits im April in Parpan und Chur ein internationales Kolloquium über Standardisierung von Sprachen befasst (BüZ, 19.4. und 20.4.91; CdT, 19.4.91; Lib., 26.4.91).
[41] BüZ, 22.11., 23.11., 7.12. und 9.12.91. Die Petition wurde anfangs Januar 1992 mit über 2600 Unterschriften eingereicht (Presse vom 9.1.92). Zu den neu ins RG übersetzten offiziellen Texten gehört nun auch das Schweizerische Zivilgesetzbuch (G. Nay, "Ediziun rumantscha dal cudesch civil svizzer — das ZGB auf Rumantsch Grischun", in Gesetzgebung heute, 1991/91, S. 145 ff.; BüZ, 13.5.91). In seiner Botschaft zum revidierten Sprachenartikel hat sich der BR klar für die Verwendung des Rumantsch grischun ausgesprochen (BBl, 1991, II, S. 322). Zum Streit um das Rumantsch grischun und die Gründung der " Quotidiana" siehe auch SPJ 1990, S. 269.
[42] BüZ, 1.3.91; AT, 9.12.91.
[43] Lit. Arbeitsgemeinschaft; NZZ, 5.1. und 2.12.91. Siehe auch SPJ 1989, S. 247 f. Für die Thesen, welche die Kommission für soziale Fragen des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) zur Zukunft der Schweiz vorstellte, siehe oben, Teil I, 1a (Zukunftsperspektiven).
[44] Presse vom 15.8., 14.9. und 16.9.91.
[45] SZ, 7.9.91; Vr., 5.11.91. Eine Umfrage unter den Unterwalliser Katholiken zeigte ebenfalls eine wachsende Distanz zu den kirchlichen Institutionen (Lit. Etat; NF, 8.1.91; Ww, 2.5.91; Bund, 14.5.91). Zu ähnlichen Ergebnissen kam eine Umfrage unter den Genfer Protestanten (JdG, 20.9.91).
[46] Lit. Dellsperger; Bund, 23.10. und 14.11.91; BZ, 29.11.91.
[47] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 784 f. und 809 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 164 ff. Siehe dazu auch SPJ 1990, S. 270.
[48] Presse vom 30.5., 29.6. und 1.7.91.
[49] NZZ, 15.3., 13.6., 24.8., 27.8. und 17.10.91; Vat., 25.3., 5.4., 25.5. und 6.7.91; Presse vom 7.6., 29.7., 6.9. und 28.11.91; TA, 3.8., 26.8., 27.8., 5.12. und 13.12.91; LNN, 1.2., 26.4., 4.9., 26.11. 2.12. und 13.12.91; BüZ und LZ, 27.11.91; Presse vom 12.12.91; Bund, 18.12.91. In den Kantonen, die zum Bistum Chur gehören, traten seit dem Amtsantritt von Haas rund doppelt so viele Katholiken aus der Kirche aus wie in den Jahren zuvor (Bund, 30.3.92).
[50] NZZ, 16.11.91; Bund, 11.1.92. Siehe dazu auch SPJ 1991, S. 271. Mit der Ernennung eines Botschafters in Sondermission erfüllte der BR auch den Wunsch des Tessiner FDP-Nationalrats Pini, der die Regierung in einem in der Sommersession eingereichten Postulat ersucht hatte, die Möglichkeiten einer Normalisierung der diplomatischen Beziehungen mit dem Vatikan zu prüfen (Verhandl. B.vers., 1991, VI, S. 99).
[51] Presse vom 26.3.91.
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