Année politique Suisse 1991 : Bildung, Kultur und Medien
Medien
Das Parlament verabschiedete das neue Radio- und Fernsehgesetz und beschloss dabei, die Unterbrechung von über 90 Minuten dauernden Sendungen durch einen Werbeblock zu gestatten. – Die SRG gab sich eine neue Organisationsstruktur, um als Unternehmen flexibler und effizienter zu werden. – Die UBI liess in ihren Beschwerdeentscheiden erkennen, dass sie sich weiterhin für einen kritischen Journalismus einsetzen will.
 
Medienpolitische Grundfragen
Im Rahmen der Revision des Strafgesetzbuches schickte der Bundesrat Vorschläge für ein Zeugnisverweigerungsrecht in die Vernehmlassung. Mangels kantonaler Regelungen will der Bund damit einen Quellenschutz einführen, um die Unabhängigkeit der Medien und ihren. freien Zugang zu Informationen und deren Verbreitung zu garantieren [1].
Nach dem Ständerat stimmte, im Rahmen der Beratung des Fernmeldegesetzes, nun auch der Nationalrat der Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) zu. Dieses wurde ins EVED eingegliedert und soll seinen Sitz in Biel haben [2].
top
 
print
Offizielle Informationstätigkeit und Medienfreiheit
Über die Beschlüsse des Parlaments zur Frage, wie weit das Datenschutzgesetz auch für den Medienbereich gelten soll, orientieren wir anderer Stelle [3].
Bei den Beratungen des Radio- und Fernsehgesetzes konnte sich der Beschluss des Ständerates, wonach dem Bundesrat in den öffentlichen Medien "angemessene Zeit für Äusserungen" einzuräumen ist, gegen die vom Nationalrat vorgeschlagene Formulierung durchsetzen; letzterer wollte dem Bundesrat — aus Angst vor einem "Staatsfernsehen" — nur "Zeit für behördliche Erklärungen" zur Verfügung stellen [4].
Im Kanton Solothurn präsentierte der Regierungsrat ein Medienförderungs- und Informationsgesetz, welches unter anderem die Möglichkeit des Kantons vorsieht, Beiträge an die Herstellungs- und Redaktionskosten von Presseerzeugnissen zu gewähren, falls diese finanziell stark bedroht sind und sich durch einen Wegfall eine Beeinträchtigung der Medienvielfalt ergeben würde. Im Kanton Bern wurde ein Informationsgesetz in die Vernehmlassung geschickt, welches unter anderem auch den sensiblen Bereich des Datenschutzes miteinbezieht [5].
Im Fall "Bernina-Nähmaschinen" hat das Bundesgericht den auf das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) abgestützten Entscheid des Thurgauer Obergerichtes gegen einen Wirtschaftsjournalisten bestätigt. Mit einer Motion verlangte daraufhin Nationalrat Vollmer (sp, BE) eine Revision des UWG. Diese soll sicherstellen, dass Medienschaffende in Zukunft nicht mehr für die korrekte Zitierung von allenfalls geschäftsbeeinträchtigenden Aussagen von Dritten eingeklagt werden können [6].
Zum ersten Mal wurde 1991 ein internationaler Tag der Pressefreiheit ausgerufen. Berufsorganisationen von Medienschaffenden aus aller Welt haben den 20. April zu dem Tag erklärt, an welchem weltweit die Pressefreiheit als Bestandteil einer demokratischen Gesellschaft gefordert und gewürdigt werden soll. Laut der Organisation "Reporters sans frontières" befanden sich im Frühling 1991 mindestens 200 Journalisten aus politischen Gründen in Gefängnissen und im Jahre 1990 haben 41 Journalisten die Aúsübung ihres Berufes mit dem Leben bezahlt [7].
 
Presse
Der Konjunktureinbruch und eine damit verbundene Verminderung des Inseratevolumens bei verschiedenen Presseerzeugnissen verstärkten den ohnehin schon bestehenden Konkurrenzdruck im Zeitungswesen; Fusionen und Monopolisierung im Medienbereich kennzeichneten das Berichtsjahr. Die Konzentration im schweizerischen Pressewesen war auch Gegenstand einer Interpellation von Nationalrat Zbinden (sp, AG), der vom Bundesrat wissen wollte, wie er diesen Prozess aus staatspolitischer Sicht beurteile und wann seiner Ansicht nach staatliche Massnahmen ergriffen werden müssten. In seiner Antwort gab der Bundesrat zu bedenken, dass er mangels verfassungsmässiger und gesetzlicher Grundlagen nur marginal auf diesen Prozess einwirken könne, dass es aber Sache der Kartellkommission sei, wettbewerbspolitische Aspekte zu prüfen. Diese beschloss, im Jahre 1992 eine Untersuchung der Pressekonzentration durchzuführen und dabei auch eventuelle Interventionen zur Förderung des Pressewesens zu beurteilen [8].
In der Deutschschweiz kaufte die Curti Medien AG nach dem Zusammenbruch der Omni Holding Werner K. Reys das in sie eingegliederte Medienunternehmen Jean Frey AG auf. Mit der Einverleibung von Publikationen wie "Die Weltwoche", "Bilanz", "Sport", "Katapult" und verschiedener Fachzeitschriften wurde damit die Curti Medien AG zur dritten Kraft in der schweizerischen Verlagsbranche. Allerdings redimensionierte Curti sein Unternehmen wieder durch die Einstellung resp. den Verkauf einiger Fachzeitschriften. Ausserdem wurde der defizitäre "Sport" zur Hälfte an die "Basler Zeitung" und das Wirtschaftsmagazin "Bilanz" zur Hälfte an das deutsche "Handelsblatt" der Holtzbrinck-Gruppe veräussert [9].
Auch die Neue Zürcher Zeitung AG vergrösserte ihr Imperium durch eine Mehrheitsbeteiligung von 60% an der Freien Presseholding St. Gallen, welche ihrerseits 60% am Druck- und Verlagsunternehmen Zollikofer AG besitzt; durch letztere kontrolliert die NZZ AG künftig indirekt das "St. Galler Tagblatt", die mit über 70 000 Exemplaren auflagenstärkste Tageszeitung der Ostschweiz. Im übrigen lancierte die NZZ im August eine neue Monatsbeilage namens "Folio" mit Schwerpunktthemen [10].
In der stark umkämpften Presselandschaft der Innerschweiz fusionierten die beiden ehemaligen Erzrivalen, das liberale (freisinnige) "Luzerner Tagblatt" und das christlichdemokratische "Vaterland", zur neuen "Luzerner Zeitung" [11]. Die konfessionell ausgerichtete politische Presse verlor ausserdem mit der Einstellung der katholischen Tageszeitung "Neue Zürcher Nachrichten" ihr einziges Organ im Kanton Zürich; sie war seit 1972 als Kopfblatt der St. Galler "Ostschweiz" herausgegeben worden [12].
Ähnliche Tendenzen in Richtung Konzentration liessen sich auch in der Westschweiz feststellen. Die Printmedien verspürten den Inserateeinbruch noch stärker als in der Deutschschweiz. Ausserdem sorgte die Ankündigung einer neuen überregionalen Tageszeitung durch die Edipresse und Ringier für einen verstärkten Wettbewerb sowohl um Leser- und Abonnentenzahlen als auch um Inserenten. Das "Journal de Genève" fusionierte mit der "Gazette de Lausanne" und erschien noch vor der Erstausgabe des "Nouveau Quotidien" in neuer Aufmachung; das neue gemeinsame Blatt erreicht eine Auflagenzahl von über 30 000 [13]. Die Genfer Zeitung "La Suisse" schloss sich aus finanziellen Überlegungen dem 1990 gegründeten Inseratepool "Swiss Combi" (TA, BZ und LNN) an, der damit über 1,3 Mio potentielle Leser erreicht [14].
Edipressé lancierte mit einer Minderheitsbeteiligung von Ringier (20%) und der französischen Tageszeitung "Libération" (10%) ihre neue, allseits mit Spannung erwartete, überregionale Tageszeitung "Le Nouveau Quotidien" unter der Leitung des ehemaligen "Hebdo"-Chefredaktors Jacques Pilet. Die neue Tageszeitung, welche von Dienstag bis Sonntag erscheint, unterscheidet sich deutlich von den Boulevardzeitungen "Le Matin" und "La Suisse", und wendet sich an ein eher jüngeres und offenes Publikum mit Interesse für Europafragen [15].
Gegen Ende des Berichtsjahres gründeten Edipresse und Publicitas ein Gemeinschaftsunternehmen, wobei Edipress 75% und Publicitas 25% an Kapital einbrachten. Sämtliche Presseerzeugnisse der beiden Gesellschaften und das Druckereizentrum Bussigny gingen in einen einzigen Pool ein, womit Edipresse die "Tribune de Genève" und einen grösseren Anteil des "Nouvelliste" von Sion und des "Démocrate" von Delémont zusätzlich zu "24 Heures", "Le Matin" und "Le Nouveau Quotidien" kontrolliert. 47% der welschen Tagespresse befinden sich somit in den Händen von Edipresse [16].
Der harte Konkurrenzkampf hatte auch seine Auswirkungen auf die Beziehungen zwischen den Sozialpartnern. Die drei Grossunternehmen Ringier, Tages-Anzeiger und die Druckerei Winterthur (im Besitze der Curti-Medien) traten aus dem Verband graphischer Unternehmen aus und demonstrierten damit ihre Absicht, die Anstellungsverhältnisse in Zukunft flexibler und individualistischer zu gestalten. Ringier und die Tages-Anzeiger AG kündigten zudem an, auf Ende Jahr auch aus dem Verband der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger auszutreten. Damit werden diese Unternehmen nicht mehr an die Gesamtarbeitsverträge ihrer Branchen gebunden sein. Der Tages-Anzeiger – mit einer Auflage von über 260 000 Exemplaren zweitgrösste Tageszeitung der Schweiz – sorgte aber auch mit der Entlassung von Chefredaktor Viktor Schlumpf für Aufsehen. Die Angestellten, Medienverbände und die Gewerkschaft GDP protestierten gegen eine offensichtliche Verletzung des Kollektivvertrags, da bei der Entlassung das Anhörungsrecht des Redaktionspersonals nicht gewährt worden war. Bereits zuvor hatte die Geschäftsleitung das arbeitnehmerfreundliche Redaktionsstatut aus dem Jahre 1973 revidiert und die Mitspracherechte des Redaktionspersonals abgebaut. Die internen und externen Proteste gegen die Entlassung Schlumpfs, gegen den Austritt aus den Kollektivverträgen und gegen eine marktgerechtere Ausrichtung der Zeitung gestalteten sich heftiger als es das Unternehmen wohl erwartet hatte; Direktionspräsident Heinrich Hächler gab auf Jahresende die operative Führung des Unternehmens ab [17].
top
 
print
Agenturen
Nachdem im Jahre 1990 vor allem die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) Entlassungen vornehmen musste und den Betrieb neu strukturiert hatte, geriet im Berichtsjahr die Konkurrenzagentur Schweizerische Politische Korrespondenz (SPK) in finanzielle und organisatorische Schwierigkeiten. Die 1917 unter dem Namen "Schweizerische Mittelpresse" gegründete Agentur bediente ursprünglich vor allem kleine Zeitungen, die sich keine eigenen Korrespondenten leisten konnten. Nach und nach entwickelte sie sich zum Sprachrohr der schweizerischen Wirtschaft und wurde seit Beginn der 80er Jahre von der Wirtschaftsförderung (wf) mit vier bis fünf Mio Fr. pro Jahr unterstützt [18].
Die Direktion der SPK strich in einem ersten Schritt vier Redaktorenstellen im französischsprachigen Dienst. In einem zweiten Schritt wurden, aufgrund eines angekündigten Abbaus der wf-Unterstützung um 50%, 25 von ca. 60 Stellen im deutschsprachigen Dienst und im technischen Bereich aufgehoben. Die SPK gab bekannt, dass sie ihr Schwergewicht auf Wirtschafts- und Inlandberichterstattung legen wolle. Gespräche mit der Leitung der SDA zeigten auch, dass sich beide Agenturen von einer engeren Zusammenarbeit — eventuell sogar einer Fusion — Synergieeffekte versprachen [19].
Die pauschale Entschädigung des Bundes an die Schweizerische Depeschengentur im Betrage von 11% der Betriebskosten wurde im Berichtsjahr durch ein neues Modell abgelöst. Dieses sieht eine differenzierte Abgeltung der Agenturleistungen (Abonnemente, italienischer Ubersetzungsdienst, Alarmdienst, Datenbankbenützung, Übermittlung der Pressemeldungen des Bundes) vor. Gleichzeitig wurden' auch die Verträge mit der SPK und der Associated Press (AP) bezüglich der entschädigten Leistungen angepasst [20].
Das vom Journalisten Roger de Diesbach aufgebaute Pressebüro BRRI (bureau de reportages et de recherches d'informations) in Rossens (FR) konnte die Betriebsschliessung nach fünfjähriger Tätigkeit knapp vermeiden, nachdem ein grösserer Personalwechsel stattgefunden hatte und kurze Zeit darauf wichtige Kunden ihre Abonnements gekündigt hatten. Das Pressebüro erarbeitet hauptsächlich Hintergrundartikel in zwei Landessprachen für Tages- und Wochenzeitungen [21].
Im Bereich der Bildagenturen wurde die seit 1990 bestehende Monopolstellung von Keystone wieder aufgehoben, weil Reuters erneut einen eigenen Bildagentur-Dienst mit Schweizer Themen aufbaute [22].
 
Radio und Fernsehen
print
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG)
Im Differenzbereinigungsverfahren zwischen National- und Ständerat, welches im Berichtsjahr abgeschlossen werden konnte, standen die Fragen zur Unterbrechung von über 90minütigen Sendungen durch einen Werbeblock sowie die Beschwerdebehandlung und dabei insbesondere die Rolle der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) im Mittelpunkt.
Der im Vorjahr gefällte Entscheid des Ständerats zugunsten einer einmaligen Unterbrechung von über 90 Minuten dauernden Sendungen durch einen Werbeblock stiess im Nationalrat auf grossen Widerstand. Er schwenkte schlussendlich, nach zweimaligem Beharren auf seiner ursprünglichen Position, mit 95 zu 74 Stimmen bei sechs Enthaltungen auf jene des Ständerates ein.
In der Frage der Progammaufsicht stimmte der Nationalrat prinzipiell dem ständerätlichen Modell zu; dieses sieht eine der UBI vorgeschaltete Ombudsstelle als Schlichtungsinstanz vor. Der Nationalrat konnte sich aber in einer Detailfrage gegen den Ständerat durchsetzen: In Zukunft sollen die Verhandlungen vor der UBI nicht öffentlich sein. Ausserdem wurde der Beschluss, Entscheide der UBI ans Bundesgericht weiterziehen zu können, nach einer Patt-Situation von 77 zu 77 Stimmen durch Ratspräsident Bremi im Sinne der vom Ständerat vorgeschlagenen Lösung eines Weiterzugsrechts gefällt.
Weitere Differenzen, die jedoch eine eher untergeordnete Rolle spielten, wie z.B. das Anschlussobligatorium für Liegenschaften ans Kabelnetz sowie die Strafbestimmungen, wonach Veranstalter wie auch Programmschaffende künftig bei Konzessionsverletzungen zur Rechenschaft gezogen und mit einer Busse von bis zu 5000 Fr. bestraft werden können, wurden ebenfalls im Sinne des ständerätlichen Beschlusses ausgeräumt [23].
Der Entwurf der Verordnung zum Radio- und Fernsehgesetz (RTVV) wurde im August den Interessierten zur Stellungnahme unterbreitet. Er bewirkte einerseits Freude bei audiovisuellen Medienmachern, andererseits Bestürzung bei den Printmedien, welche um ihre Werbeeinnahmen fürchteten. Der Entwurf sieht eine Verdoppelung bis Verdreifachung der Werbezeit bei Radio und Fernsehen (15% der täglichen Sendezeit sowie maximal 12 Minuten pro Stunde), Sonntagswerbung, die Kompetenz des Bundesrates, auch am Radio DRS Werbung zu erlauben sowie Teleshopping während maximal einer Stunde pro Tag vor. Ausserdem sollten kleinere Lokalradios, deren potentielle Hörerschaft unter 150 000 Personen liegt und an deren Programm ein besonderes öffentliches Interesse besteht, Unterstützungsgelder durch Gebührensplitting erhalten. Wirtschaftskreise bemängelten gewisse Details wie das Gebührensplitting, welches ihrer Ansicht nach nur in wenigen Ausnahmefällen zuzulassen sei und forderten vor allem die Konkretisierung des Verhältnisses zwischen der SRG und privaten Veranstaltern auf Gesetzesstufe. Medienschaffende kritisierten hingegen die kommerzielle Ausrichtung der Verordnung; ebenso stiess das Fehlen von Bestimmungen über den Finanzausgleich zwischen den Sprachregionen auf Kritik [24].
top
 
print
SRG
Gemäss den Ergebnissen der Studien des SRG-Forschungsdienstes ging in der deutschen Schweiz der Marktanteil des Fernsehens DRS von 36% auf 32% zurück; profitieren konnten vor allem die deutschen Privatsender Sat 1 und RTL plus. In der Westschweiz konnte die TSR hingegen ihren Marktanteil von 32% gegen die ausländische Konkurrenz verteidigen und im Tessin verbesserte sich die TSI sogar leicht und kam auf 26%. Beim Radio verloren die drei Senderketten von DRS weitere Höreranteile, jedoch vor allem zugunsten der Schweizer Lokalradios. DRS 1 büsste gegenüber 1988/89 4% ein; noch 45% der Bevölkerung hörten täglich mindestens während einer Viertelstunde die erste Senderkette an; DRS 2 erreichte 2% und DRS 3 konnte seine Position mit 11% knapp halten. Beim welschen Radio erreichte die erste Senderkette 360% gefolgt von Couleur 3 mit 6% und Espace 2 mit 2% [25].
Nach der Programmreform 90/91 und der gleichzeitig eingeleiteten Strukturreform "SRG 95" des Schweizer Fernsehens arbeitete der Zentralvorstand der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) einen Bericht zuhanden des EVED aus, worin er Ziele und Mittel ihrer Organisationsreform darlegte. Einerseits sollte die Radio- und Fernsehgesellschaft zu einem Unternehmen werden, das ähnlich wie ein privater Grossbetrieb organisiert ist, juristisch aber die Form eines Vereins beibehält. Dabei ist vorgesehen, durch eine Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten, durch Straffung von Entscheidungsabläufen und die Verkleinerung von Gremien die bisherige Schwerfälligkeit der Anstalt zu überwinden. Dezentralisierung und Regionalisierung der Programmverantwortung und -produktion sollen andererseits mehr Flexibilität bewirken. Durch eine Totalrevision der Statuten des Vereins SRG sollte eine klare Trennung zwischen Publikumsgremien, eigenständigen Unternehmenseinheiten und Management erreicht werden. In bezug auf die Trägerschaft stimmten die Delegierten der SRG den Vorschlägen des Vorstandes zu. Oberstes Organ der SRG wird damit anstelle der Delegiertenversammlung ein 21köpfiger Zentralrat. Kritiker der Reformen fanden sich in allen politischen Lagern. Den einen waren die veränderten Strukturen noch zu wenig unternehmerisch, andere beklagten die fortschreitende Privatisierung, zu wenig Mitbestimmung und mangelnde Basisdemokratie [26].
Dem im neuen Radio- und Fernsehgesetz verankerten Recht auf Sponsoring von Sendungen griffen Radio und Fernsehen DRS im Berichtsjahr vor, als sie zwei Firmen erlaubten, Konzertübertragungen zu sponsern. Das EVED beurteilte in einem Aufsichtsverfahren das Sponsoring bei Radio DRS als Konzessionsverletzung [27].
Nachdem der Bundesrat 1989 mit neun andern Mitgliedstaaten des Europarates das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen unterzeichnet hatte und im Herbst 1990 die entsprechende Botschaft und der Beschlussentwurf ans Parlament gingen, beschlossen beide Räte im Berichtsjahr einstimmig die Annahme des Übereinkommens. Dieses legt Minimalregeln fest in den Bereichen der Individualrechte (Recht auf Gegendarstellung), der Verantwortung der Rundfunkveranstalter hinsichtlich Gewalt, Pornographie, Jugendschutz und Rassismus, der kulturellen Ziele und der Werbung resp. des Sponsorings. Gleichzeitig wurde auch eine Anpassung des Bundesbeschlusses über das Satellitenfernsehen hinsichtlich der Werbung und des Sponsorings einstimmig vorgenommen. Das Übereinkommen wurde an der dritten Konferenz der europäischen Medienminister in Zypern ratifiziert [28].
Die Sparmassnahmen bei Radio DRS haben sich im Berichtsjahr vor allem in der Verringerung von Eigenproduktionen ausgewirkt, was den sogenannten Fünferclub — ein Zusammenschluss von fünf Künstler-Organisationen — unter anderem veranlasste, beim Bundesamt für Kultur eine von 34 000 Personen unterzeichnete Petition mit dem Titel "SOS SRG — Rettet die Kultur am Radio" einzureichen. Die Petition forderte die SRG auf, die Sparmassnahmen nicht mehr weiter auf Kosten des Kulturauftrages durchzusetzen. Im Berichtsjahr mussten DRS 1 und DRS 2 über 2 Mio Fr. einsparen, für 1992 wurden 3,8 Mio Fr. gestrichen, wovon DRS 2 den grösseren Teil (2,2 Mio) übernehmen muss. Hörspiele und aufwendig produzierte Wortbeiträge werden künftig seltener zu hören sein; ebenso muss das Radiosinfonieorchester mit geringerer Unterstützung auskommen. Programmschaffende von DRS 2 wandten sich deshalb an die Öffentlichkeit und riefen Kulturinteressierte auf, dem neu gegründeten "DRS 2 Kultur-Club" beizutreten [29].
top
 
print
Schweizer Radio International (SRI)
Bei der Suche nach einem geeigneten Standort für einen starken Kurzwellensender stiess das Schweizer Radio International weiterhin auf den Widerstand der Projektgemeinden. Im Kanton Jura wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem entsprechenden Projekt in der Ajoie in Auftrag gegeben [30].
Da in der Schweiz in nächster Zeit keine neue Sendeanlage zur Verfügung stehen wird, beteiligt sich die PTT an einem Sender-Projekt Frankreichs in Französisch-Guyana, das 1994 abgeschlossen sein soll. Ziel einer solchen Zusammenarbeit ist, durch diese Relaisstation die Versorgung und den Empfang der SRI-Sendungen in verschiedenen Weltregionen zu verbessern. Für Europa plant das SRI ausserdem eine Verbreitung seiner Sendungen über den luxemburgischen Fernsehsatelliten Astra, um ein grösseres Publikum anzusprechen; denn Kurzwellenempfang ist in Europa nur noch für eine kleine Minderheit attraktiv. Programmlich stellte der SRI-Direktor, Roy Oppenheim, im Reformprogramm "Prospektive 2000" eine Aufteilung des bisherigen Mischprogramms in zwei getrennte Kurzwellenketten gemäss den verschiedenen Bedürfnissen der Hörerschaft in Aussicht. Ein erstes Programm ist bestimmt für die Schweizerinnen und Schweizer im Ausland und dient unter anderem zur Information der neu über das Stimmrecht verfügenden Auslandschweizer; ein zweites Programm richtet sich an ein internationales Publikum [31].
top
 
print
Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI)
Im Berichtsjahr erreichte die Anzahl der bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz (UBI) eingereichten Beanstandungen einen neuen Höchststand (50 gegenüber 40 im letzten Jahr). Die Tendenz der Verrechtlichung war auch in diesem Jahr spürbar. Allerdings setzte sich die UBI vermehrt für die Verteidigung eines kritischen Journalismus ein. Charakteristisch für diese Wende war die schriftliche Begründung ihres Entscheids aus dem Jahre 1990 (unter der Präsidentschaft von J.P. Müller) hinsichtlich der Beschwerde gegen die Radiosendung "z.B.: Die Villiger-Firmengeschichte. Gratwanderung zwischen Wirklichkeit und Wunsch", in welchem sie die kritische Hinterfragung von dominierenden politischen Meinungen und das Aufspüren von kontroversen Themen, die unter anderem politische Persönlichkeiten betreffen können, als eine wesentliche Aufgabe der Medien definierte. Laut ihrem Bericht habe die Öffentlichkeit ein Recht, über alle Fragen von öffentlichem Interesse informiert zu werden, wobei dieses Prinzip auch für Informationen und Ideen gelte, die provozieren, schockieren oder stören [32].
Im Berichtsjahr hat die UBI die meisten der im Vorjahr eingereichten Beschwerden abgelehnt, unter anderem auch jene, welche die Rundschau-Sendung bemängelte, in der Andreas Kohlschütter als Redaktor über einen EMD-Bespitzelungsauftrag berichtet hatte. Bezüglich der Beschwerde zur "Limit"-Sendung zum Thema Sex am Bildschirm stellte die UBI fest, dass damit eine für das Fernsehen aktuelle Zeiterscheinung in ernsthafter Form und mit der gebotenen Sachlichkeit behandelt worden sei. Ebenso wurde eine zweite Beschwerde bezüglich einer "Limit"-Sendung zum Thema Männerphantasien abgelehnt; dem Vorwurf der Verletzung von religiösen Gefühlen wurde nicht stattgegeben. Im übrigen hat das Bundesgericht einen fünfjährigen Rechtsstreit zwischen der SRG und der Elektrizitätsgesellschaft Energie de l'Ouest-Suisse (EOS) beendet und dabei einen wiederholten Entscheid der UBI bestätigt. Streitpunkte waren Téléjournal-Beiträge des Westschweizer Fernsehens über das Bauprojekt der Starkstromleitung Galmiz-Verbois. Gewisse Aussagen von TSR-Journalisten erwiesen sich als falsch, wurden aber in Anbetracht der Umstände einer schnellen Recherchierung für einen kurzen Tagesschaubeitrag nicht als Konzessionsverletzung beurteilt; insbesondere konnte der Vorwurf einer bewussten Propaganda gegen das Bauprojekt und somit indirekt gegen die EOS nicht bestätigt werden [33].
top
 
print
Satelliten- und Privatfernsehen
Die Bemühungen der SRG, durch eine Strukturreform mehr unternehmerische Qualitäten zu erreichen, wurden durch eine Gruppe von vierzehn schweizerischen Unternehmern — unter anderem Nationalratspräsident Ulrich Bremi (fdp, ZH) — unterstützt, indem diese ein gemischtwirtschaftliches Reformmodell' mit der Schaffung eines zweiten Programms in allen drei Sprachregionen vorschlug. Alle Mitglieder der Unternehmergruppe waren im Laufe ihrer Überlegungen von der Idee der privatwirtschaftlichen Konkurrenz zur SRG in der Form eines eigenen Fernsehprogramms deutlich abgerückt. Gemäss ihren Vorstellungen sollen an der zukünftigen Aktiengesellschaft SRG die drei bisherigen Regionalgesellschaften der SRG, die öffentliche Hand sowie die Privatwirtschaft beteiligt werden. Das vorgesehene zweite Programm soll, aufgeteilt in drei sprachregionale Sender mit einer reduzierten Sendezeit, kulturelle, politische und wirtschaftliche sowie mehrsprachige Programme ausstrahlen können; auch grosse Sportereignisse oder ähnliche Anlässe würden auf dem zweiten Kanal übertragen. Die Finanzierung sollte über eine Gebührenerhöhung sowie durch Sponsoring und Werbung geschehen [34].
In eine ähnliche Richtung entwickelten sich die Ideen von Fernsehdirektor Schellenberg bezüglich einer zweiten Fernsehkette, die gemäss dem Vertragsmodell im neuen RTVG zum Teil mit privaten Fenstern ausgestattet werden könnte. Als vorrangig stuft jedoch Schellenberg das Projekt eines DRS-Tagesprogramms ein [35].
Die an Privatfernsehen interessierten Kreise haben ihre Pläne im Laufe der Zeit stark redimensioniert. Dazu beigetragen hat das Beispiel des gescheiterten European Business Channel (EBC), welches die Grenzen des bescheidenen schweizerischen Marktes klar aufgezeigt hatte. Das Verlags- und Druckunternehmen Ringier schloss im Berichtsjahr einen Kooperationsvertrag mit dem deutschen Privatsender SAT 1 ab. Dieser sieht vor, dass Ringier in der Schweiz Werbung akquiriert und als Gegenleistung von Zeit zu Zeit eigene Produktionen im Programm von Sat 1 plazieren kann. Das Medienunternehmen Curti verhandelte seinerseits mit dem Privatsender RTL plus — mit welchem es schon seit längerer Zeit eng verbunden ist — um in Zukunft ein schweizerisches Sendefenster zu betreiben [36].
Rechtsbürgerliche Kreise haben ein Aktionskomitee "Schweiz ohne SRG-Monopol" (SoSM) gegründet, um auf verschiedenen Ebenen — zum Teil mit andern Organisationen zusammen — die Monopolstellung der SRG zu bekämpfen. Insbesondere stellte das Komitee die Lancierung einer Volksinitiative für die Abschaffung der obligatorischen Konzessionsgebühren für Radio und Fernshen in Aussicht [37].
Der über Abonnementsgebühren finanzierte terrestrische Privatsender Télécinéromandie (TCR) wechselte nach einem dreimonatigen Sendeunterbruch ein weiteres Mal den Besitzer, nachdem sich seit Beginn des Unternehmens im Jahre 1983 ein Schuldenberg von 40 Mio Fr. angehäuft hatte [38].
top
 
print
Regionalfernsehen und Lokalradio
Im Bereich des Regionalfernsehens wurden im Berichtsjahr verschiedene Projekte realisiert oder weitergeführt, so in den Städten Zürich, Neuenburg und Genf, aber auch in Schaffhausen und im Zürcher Unterland. Diese Regionalfernsehversuche umfassten alle eine bis mehrere Sendestunden pro Woche und konnten über die lokalen Kabelnetzanlagen übermittelt werden. Das von der Fernsehmacherin Margrit Trappe geplante Jubiläumsprogramm "TV 700" kam jedoch nicht zustande [39].
In einem Aufsichtsverfahren stellte das EVED beim neuen Satellitensender "Opus Radio" von Roger Schawinsky eine Konzessionsverletzung fest, da dieser entgegen den Konzessionsvorschriften seine Sendungen mehrheitlich schweizerdeutsch moderieren liess [40]. Aufsehen erregte auch die Anzeige der Zürcher Stadtpolizei beim EVED gegen das alternative Lokalradio "LoRa", dem Konzessionsverletzungen vorgeworfen wurde, weil es im Zusammenhang mit Hausbesetzungen und Aktionen gegen den Golfkrieg unbewilligte Demonstrationen angekündigt und zum Teil zur Teilnahme aufgerufen habe [41].
Das EVED nahm die Planung der Neuaufteilung der UKW-Sendefrequenzen an die Hand und arbeitete verschiedene Modelle für die Zukunft aus, welche im Herbst in die Vernehmlasung geschickt wurden. Die erste Variante würde sich weitgehend am Status quo orientieren. Die zweite Variante hingegen sieht eine gewichtige Ausweitung des bisher gemäss RVO 20 km umfassenden Senderadius vor; damit soll den Lokalradios eine Chance gegen die Konkurrenz aus dem Ausland geboten werden. Im Gegenzug müssten aber einige Lokalradiosender eingestellt werden, weil die freien Frequenzen dannzumal noch rarer würden; ebenso müssten in einigen Regionen die zweiten und dritten sprachregionalen Senderketten über das Kabelnetz und nicht mehr drahtlos übermittelt werden [42].
 
Telekommunikation
Das seit drei Jahren laufende PTT-Projekt der Kommunikationsmodellgemeinden (KMG) zur Erprobung neuer Kommunikationsbedürfnisse und -möglichkeiten wird Ende 1992 auslaufen. Die meisten der zwölf ausgewählten Gemeinden zeigten sich befriedigt von den bisher realisierten Projekten; aus finanziellen Gründen konnten aber nur etwa ein Drittel der ursprünglich geplanten Projekte durchgeführt werden. Nach 1992 sollen die wichtigsten erprobten Vorhaben in Form von Folgeprojekten landesweit vernetzt eingesetzt werden: das Informations- und Reservationssystem "Swissline" für den schweizerischen Tourismus, ein System zur Bildübertragung im medizinischen und im schulischen Bereich sowie das Supervideotex-System mit Auslandanschluss [43].
Im Bereich des Videotex konnten die PTT eine Zunahme der Abonnentenzahl auf ca. 65 000 verbuchen, mussten aber gleichzeitig eine Erhöhung der Abonnementspreise ankündigen. Mit der Öffnung des Videotex-Systems im technischen Normenbereich konnte die Verbindung mit dem französischen Minitel erreicht werden. Damit eröffnet sich für die Videotex-Abonnenten ein Markt von über 16 000 Anbietern mit den vielfältigsten Dienstleistungen. Im übrigen können nach der Inkraftsetzung des Fernmeldegesetzes neben der PTT auch beliebige Dritte ein Videotex-System anbieten [44].
 
Weiterführende Literatur
print
Allgemeines
W. Hättenschwiler, Radiohören im Umbruch. Hörerforschung und ihre Ergebnisse in der Schweiz, Zürich (Diss.) 1990.
M. Maggiore, Herstellung und Verbreitung audiovisueller Informationen im Gemeinsamen Markt, Luxemburg 1991.
top
 
print
Presse
P. Schaffroth, Sturm und Drang. Aus der Vergangenheit der stadtbernischen Presse 1500-1900, Bern 1991.
top
 
print
Information und Pressefreiheit
C. Buess, Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Zeugnisverweigerungsrecht der Medienschaffenden, Bern 1991.
top
 
print
Telekommunikation
P.O. Arnold, "KMG-Projekte im Oberwallis – OCOM AG: Trägerschaft mit bleibendem Wert", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 9, S. 48 ff.
S. Borner e.a., Das neue Fernmeldegesetz: Europäisches Kleid oder Schweizer Korsett? Deregulierung des europäischen Telekommunikationssektors. Chance und Herausforderung für die Schweiz, Chur 1991.
S. Huber, "Die Bedeutung der Telekommunikation für die Berggebiete", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 8, S. 12 ff.
P. Jaccard, Les bases et les sources du régime juridique des télécommunications, Lausanne 1991.
W. Keller, "Kommunikations-Modellgemeinden der Schweiz", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 6, S. 14. ff.
E. Rüegsegger, "Videotex – Auf dem Weg zu einem populären Kommunikationsmedium für jedermann", in Die Volkswirtschaft, 64/1991, Nr. 8, S. 24 ff.
top
M.R.
 
[1] Presse vom 26.1 1.91.
[2] Siehe oben Teil I, 1c (Verwaltung) und 6b (PTT); vgl. auch SPJ 1990, S. 166 f.
[3] Siehe oben Teil I, 1b (Grundrechte/Datenschutz).
[4] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 341 ff., 1104 und 1106 f.; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 427 ff.; BBl, 1991, II, S. 1505 ff.
[5] SZ, 31.8.91 (Solothurn); Bund, 2.3.91 (Bern).
[6] Verhandl. B.vers., 1991, IV, S. 115; Presse vom 18.5.91; Ww, 23.5.91; SHZ, 6.6.91; BZ, 19.6.91. Siehe dazu auch SPJ 1990, S. 281 sowie Lit. Buess.
[7] Express, 20.4.91.
[8] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 2003 f. (Interpellation); NZZ, 18.12.91 (Kartellkommission). Vgl. auch Bilanz, 1991, Nr. 11, S. 268 ff.
[9] TA, 4.4.91; Presse vom 20.4.91; SJU news, 1991, Mai (Kauf Jean Frey AG); Presse vom 4.5.91 und NZZ, 18.5.91 (Sport); NZZ, 6.5. und 3.7.91 sowie SGT, 4.7.91 (Fachmagazine); NZZ, 6.7.91 und Klartext, 1991, Nr. 3 (Bilanz).
[10] Presse vom 28.2.91 (Übernahme); TA, 3.8.91; NZZ, 5.8.91 (Folio).
[11] Presse vom 1.5.91; BaZ, 7.8.91; NZZ, 28.8.91.
[12] TA, 26.1.91.
[13] Presse vom 20.2.91; JdG, 2.9.91 (Erstausgabe in neuer Form). Die freisinnige Lausanner Tageszeitung "Nouvelle Revue de Lausanne" wurde als Folge des verstärkten Konkurrenzkampfes zu einer Wochenzeitung redimensioniert
[14] BaZ, 15.8.91.
[15] 24 Heures, 24.9.91; Presse vom 25.9.91; Klartext, 1991, Nr. 5. Vgl. auch SPJ 1990, S. 274.
[16] Presse vom 15.1 1.91. Vgl. auch die Interviews mit Lamunière von Edipress in NQ, 17.11.91 und SHZ, 12.12.91.
[17] Verbandsaustritte: Presse vom 21.6.91; Klartext, 1991, Nr. 4; SJU news, 1991, September, Oktober und Dezember. Schlumpf: Presse vom 17.9.91; Ww, 26.9.91; Klartext, 1991, Nr. 5; SJU news, 1991, Oktober. Redaktionsstatut: TA, 7.6.91; NZZ, 8.6.91; Klartext, 1991, Nr. I ; SJU news, 1991, März. Hächler: Presse vom 7.1 1.91 ; Klartext, 1991, Nr. 6. Siehe auch Ww, 11.7.91 (Hintergrundartikel zu Hächler vor dessen Rücktritt); Politik und Wirtschaft, 1991, Nr. 11, S. 69 ff.
[18] TA, 20.4.91. Zur SDA siehe SPJ 1990, S. 274.
[19] Presse vom 18.7.91 (Entlassungen); Klartext, 1991, Nr. 5 (Zusammenarbeit mit SDA).
[20] BBl, 1991, II, S. 623.
[21] Bund, 1.6.91; Klartext 1991, Nr. 2.
[22] Bund, 1.3.91.
[23] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 335 ff., 1104 ff., 1153 f. und 1408. Amtl. Bull. StR, 1991, S. 424 ff., 506 f. und 614; BBl, 1991, II, S. 1505 ff.; NZZ, 8.3., 7.6., 18.6. und 22.6.91. Vgl. auch SPJ 1990, S. 275.
[24] Presse vom 3.8.91; Klartext, 1991, Nr. 5; SRG-Information, 25.10.91; wf-Pressedienst, 11.11.91.
[25] Presse vom 4.5.91. Vgl. auch Lit. Hättenschwiler.
[26] Presse vom 25.5.91; NZZ, 6.6.91; SRG-Information, 20.6. und 7.10.91; wf-Pressedienst, 30.9.91.
[27] BaZ, 4.1.91; SGT, 5.1.91; TA und Bund, 18.1.91; NZZ, 22.3.91 (EVED). Vgl. auch SHZ, 24.1.91 ; Die Werbe Woche, 4.2.91.
[28] Amtl. Bull. NR, 1991, S. 334 f. und 1409; Amtl. Bull. StR, 1991, S. 429 f. und 605; BBl, 1991, II, S. 1559 ff.; SN, 10.10.91; NZZ, 11.10.91 (Ratifizierung). Vgl. SPJ 1989, S. 254 und 1990, S. 278.
[29] SGT, 28.6.91; Presse vom 24.9.91; NZZ, 8.11.91 (Sparmassnahmen); TA und Vat., 10.9.91 (Petition); TA, 18.2.91 und BZ, 24.7.91 (Kultur-Club).
[30] Suisse, 9.6.91; vgl. SPJ 1989, S. 256. Zu den Problemen der PTT bei der Suche nach einem neuen Kurzwellensenderstandort siehe oben, Teil I, 6d (Protection des sites et de la nature).
[31] Presse vom 26.6.91; TA, 12.11.91. Zum Stimmrecht für Auslandschweizer siehe oben, Teil I, 2 (Suisses de l'étranger).
[32] Ww, 11.7.91.
[33] BaZ und Bund, 3.5.91; 24 Heures, 15.6.91 (EOS). Vgl. auch Ww, 11.7.91; WoZ, 13.12.91.
[34] Presse vom 25.6.91; Klartext,1991, Nr. 5.
[35] NZZ, 17.12.91.
[36] Vat., 23.4.91.
[37] Presse vom 1.7.91.
[38] NZZ, 26.4.91; Suisse, 24.8.91; Klartext, 1991, Nr. 5. Siehe auch SPJ 1990, S. 279.
[39] NZZ, 8.2.91; TA, 5.3.91; Express, 11.9.91; Suisse, 2.3.91; SN, 7.3.91; Bund, 8.2.91 (TV 700).
[40] Presse vom 21.2.91; Klartext, 1991, Nr. 2.
[41] Presse vom 5.7.91.
[42] Presse vom 22.10.91.
[43] LNN, 27.4.91; BaZ, 29.4.91; Ww, 19.9.91. Vgl. auch SPJ 1990, S. 280.
[44] JdG, 17.4.91; BZ, 30.8.91; wf, Dok., 21.10.91. Siehe auch Lit. Rüegsegger. Zur Liberalisierung im Kommunikationsbereich siehe oben, Teil I, 6b (PTT).
top