Année politique Suisse 1995 : Grundlagen der Staatsordnung / Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Grundsatzfragen
Das
Vertrauen in die politischen Behörden nahm auch 1995 weiter ab. Gemäss einer zu Beginn des Jahres in der Deutsch- und Welschschweiz vom Institut DemoScope durchgeführten Meinungsumfrage bekundeten noch 65% der 1000 Befragten zwischen 15 und 74 Jahren ihr Vertrauen in den Bundesrat. 1994 waren es noch 71%, 1979, zu Beginn der Studie, gar 87%. Mit einem Wert von 67% ist das Ansehen der Kantons- und Gemeindebehörden ähnlich gering, während nur gerade 57% der Befragten der Beamtenschaft vertrauen. Bessere Werte als 1994 erhielt dagegen die Schweizer Wirtschaft. 62% (1994: 58%) sprachen den eidgenössischen Grossunternehmen ihr Vertrauen aus, das der kleinen und mittleren Betriebe hielt sich bei 83%. 39% (40%) der Bevölkerung vertrauten in die internationalen Konzerne. Zugenommen hat auch das Ansehen der Medien: 1995 lagen die Werte beim Radio bei 82% (80%), beim Fernsehen bei 73% (69%) und bei der Presse konstant bei 67%
[1].
Geringe Vertrauenswerte für die politischen Behörden und vor allem die Parteien bestätigte auch eine Studie der Militärischen Führungsschule und der ETH Zürich. Dagegen sei das
Sicherheitsempfinden und die Bereitschaft zur Öffnung, insbesondere europäischen Institutionen gegenüber, wieder gestiegen. Bezüglich der Schweizer Armee bestehe bei jüngeren Menschen eine grössere Skepsis als bei älteren. Insgesamt habe jedoch die Zustimmung zur Milizarmee 1995 den seit 1988 höchsten Wert erreicht
[2].
Zwei Studien beschäftigten sich mit den
Ängsten der Menschen. Eine internationale, von Chemie- und Energiebetrieben mit in Auftrag gegebene Untersuchung fand heraus, dass politisch so umstrittene Themen wie die Genforschung die Bevölkerung weit weniger interessieren als Kriminalität oder Arbeitslosigkeit. Die Technikängste, von denen zwei Drittel der Bevölkerung mehr oder weniger befallen seien, führt die Studie im wesentlichen auf die Information in den Medien zurück
[3]. Für die Schweiz stellte eine Westschweizer Untersuchung die
Arbeitslosigkeit als derzeitige Hauptsorge der Bevölkerung fest. An zweiter und dritter Stelle folgten die Sicherung der AHV und des sozialen Netzes sowie die Frage der europäischen Integration. In allen der drei grossen Sprachregionen wurde die Arbeitslosigkeit an erster Stelle genannt, jedoch in der davon besonders betroffenen Romandie (57%) und dem Tessin (53%) mit weit höheren Werten als in der Deutschschweiz (28%)
[4].
In der Romandie bleibt die
Angst vor der potentiellen Deutschschweizer Dominanz präsent. Anlass dazu boten die Abstimmung über die Lockerung der "Lex Friedrich" vom 25. Juni, die von der Westschweiz mehrheitlich befürwortet, von der Deutschschweiz jedoch verworfen worden war, oder die geplante Aufhebung der direkten Bahnverbindung zwischen dem Zürcher Flughafen und der Westschweiz. Der Waadtländer Staatsrat Jacques Martin (fdp) sprach in diesem Zusammenhang von Deutschschweizer Arroganz. Die Lausanner Stadträtin Yvette Jaggi (sp) entwarf die Idee eines die Romandie und Bern umfassenden Westschweizer Blocks, der allein der Zürcher Suprematie Paroli bieten könne
[5]. Eine
verstärkte Zusammenarbeit unter den französischsprachigen Kantonen und eine grössere kantonale Autonomie befürworteten gemäss einer Studie der Wochenschrift "Hebdo" über zwei Drittel der Romands. Ebenso viele sahen allerdings in dem unterschiedlichen Abstimmungsverhalten von Deutsch- und Welschschweizern keine Gefahr für den Zusammenhalt des Landes
[6].
Gegen einen Ausbau des Föderalismus wandte sich eine von der Bundeskanzlei in Auftrag gegebene
Studie der Universität Genf über den Graben zwischen Deutsch- und Welschschweiz. Darin kamen die Forscher zum Schluss, dass die Beziehung unter den Sprachgruppen für die Schweizer Bevölkerung kein vordringliches Problem darstelle. Bei den Volksabstimmungen werde die Romandie heute sogar weit weniger minorisiert als früher. Hingegen akzentuiere sich der kulturelle Gegensatz neuerdings an der Frage der aussenpolitischen Ausrichtung, weshalb ein nationaler Konsens über die Stellung der Schweiz in Europa und der Welt vordringlich sei
[7].
Nach längerem Zögern und einer letzten Anhörung der Bewerber aus dem Tessin, Genf und Neuenburg Mitte Januar entschied sich der Bundesrat Ende des Monats für das unter dem Titel "Die Zeit, oder die Schweiz in Bewegung" stehende
Neuenburger Projekt, an dem auch die Kantone Bern, Freiburg, Jura und Waadt sowie die Städte Biel, Neuenburg, Yverdon und Murten beteiligt sind. Bundesrat Delamuraz begründete die Wahl mit der zentralen geographischen Lage, dem plurikulturellen Charakter und der Fähigkeit der Ausstellung, zur Identifikation nach innen wie auch zur Repräsentation nach aussen beizutragen. Die Entscheidung der Landesregierung war nicht unumstritten. Zutiefst enttäuscht äusserten sich die Regierungen des Tessin sowie von Graubünden und Sankt Gallen, deren Kantone ebenfalls in das Tessiner Projekt mit einbezogen waren, und - etwas moderater - der Genfer Staatsrat. Die Kritik an der Entscheidung der Landesregierung zielte insbesondere auf die Tatsache, dass sich der Bundesrat damit für eine Veranstaltung der Tradition und der Introspektive und damit gegen die Originalität und Öffnung der beiden anderen Projekte entschieden habe
[8].
Im Oktober ernannte die Landesregierung den persönlichen Berater Bundesrat Delamuraz', Daniel Margot, zum Bundesdelegierten für die Landesausstellung. Dieser Stelle obliegt die Verbindung zwischen den Organisatoren der Schau und dem Bundesrat
[9]. Ende des Jahres legte der Verein Landesausstellung dem Bundesrat die von diesem in Auftrag gegebene
Machbarkeitsstudie vor, welche der Regierung als Grundlage ihrer Botschaft an das Parlament dienen soll. Darin wird die Neuenburger Expo grundsätzlich als machbar beurteilt. Bereits zwei Monate zuvor hatten die Projektleiter in Zürich öffentlich über ihr Konzept und den Stand der Vorarbeiten informiert. Danach werden insgesamt rund sechs Millionen Besucher erwartet, welche zusammen mit den Beiträgen des Bundes und der beteiligten Kantone 500 Mio zu dem Budget von insgesamt 1,5 Mia Franken beitragen sollen. Etwa die Hälfte der Besucher soll mit dem öffentlichen Verkehr transportiert werden
[10].
Trotz mehrerer Vorstösse aus unterschiedlichen politischen Lagern (Bonny, fdp, BE; Hollenstein, gp, SG; Leemann, sp, ZH; Stamm, cvp, LU; Zisyadis, pda, VD), in denen der Bundesrat zu einem grösseren Engagement hinsichtlich des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 aufgefordert worden war, wollte sich die Landesregierung zunächst auf eine Ansprache in den elektronischen Medien beschränken. Gemäss Bundespräsident Villiger sah der Bundesrat keine Veranlassung, selber Feierlichkeiten zu organisieren, da die Schweiz weder Kriegspartei noch Siegermacht gewesen sei. Erst ein von Judith Stamm (cvp, LU) und Gross (sp, ZH) gemeinsam vorgebrachter und von 120 Mitgliedern des Nationalrats unterzeichneter Vorstoss, worin eine eintägige
Sondersession des Parlaments gefordert wurde, veranlasste den Bundesrat zu einem Kurswechsel, indem er das Angebot annahm, an der von der Christlich-jüdischen Arbeitsgemeinschaft für Sonntag, den 7. Mai organisierten, von den Landeskirchen und dem Schweizerischen-Israelitischen Gemeindebund mitgetragenen überkonfessionellen Feier im Berner Münster teilzunehmen. Parlament und Regierung - mit Ausnahme von Bundesrätin Dreifuss, welche die Regierung an der Glarner Landsgemeinde vertrat - versammelten sich ausserdem gleichentags zu einer Gedenkstunde im Bundeshaus
[11].
Rund um diese Feiern kam es auf verschiedenen Seiten zu
Verstimmungen. Einerseits protestierten Regierung und Parlamentarier des Tessin dagegen, dass zu der von der parlamentarischen Koordinationskonferenz erarbeiteten Gedächtnisfeier im Bundeshaus keine italienischsprachigen Redner eingeladen worden seien
[12]. Vor allem aber empörte sich die Linke über die rein bürgerliche Rednerliste. Der Parteivorstand der SP entschloss sich, der offiziellen Feier zwar beizuwohnen, parallel dazu aber eine eigene Gedenkveranstaltung mit Historikern und Zeitzeugen zu organisieren. Die beiden Abgeordneten der äusseren Linken dagegen boykottierten den offiziellen Festanlass. Der Gedenkgottesdienst im Berner Münster wurde von einer stummen Mahnwache der Asylkoordination Schweiz begleitet, die zu einer ehrlichen Auseinandersetzung mit der schweizerischen Flüchtlingspolitik aufrief
[13].
Die Gedenkveranstaltung im Bundeshaus war geprägt von der
Entschuldigung Bundespräsident Villigers für die Rückweisung der jüdischen Verfolgten des Naziregimes an der Schweizer Grenze. Das Überleben der Schweiz sei nur durch eine punktuelle Zusammenarbeit mit dem potentiellen Feind möglich gewesen, führte Villiger aus, der namentlich auf die auf eine Anregung der Schweizer Behörden zurückgehende Einführung des Judenstempels hinwies. Dennoch, so Villiger, stehe es ausser Zweifel, dass die Schweiz mit ihrer Politik gegenüber den verfolgten Juden Schuld auf sich geladen habe. Der Bundesrat bedaure dies zutiefst und entschuldige sich dafür, im Wissen darum, dass solches Versagen letztlich unentschuldbar sei
[14].
Der 8. Mai, als
Jahrestag des Kriegsendes, wurde insbesondere in den Deutschschweizer Grenzkantonen mit Gedenkanlässen oder offiziellen Feierstunden begangen. Missfallen, diesmals auf bürgerlicher Seite, erregte eine Gedenkrede von Bundesrätin Dreifuss in Thun, in welcher sie Teile der damaligen bürgerlichen Eliten, deren Haltung auch im Bundesrat jener Zeit stark vertreten gewesen sei, des Anpassertums gegenüber dem Nationalsozialismus bezichtigte. Die
europäischen Dimensionen des Kriegsendes wurden durch die Reisen von Bundespräsident Villiger und Bundesrat Delamuraz zu den Gedenkfeierlichkeiten in Paris bzw. Moskau sowie das Dankesschreiben der Landesregierung an die vier allierten Siegermächte unterstrichen
[15].
Die damalige schweizerische Flüchtlingspolitik beschäftigte auch Gross (sp, ZH). In einer einfachen Anfrage und, nach Eingang der Antwort des Bundesrats, in einer ähnlich lautenden Interpellation, regte er die
Erstellung eines Mahnmals an, zum Gedenken an die Rückweisung der, vor allem jüdischen, Flüchtlinge während des Zweiten Weltkriegs. Der Bundesrat fand die Idee an sich erwägenswert, befürchtete jedoch, dass eine Skulptur der Darstellung einer so komplexen Materie wie der schweizerischen Flüchtlingspolitik während der Bedrohung durch den Nationalsozialismus nicht gerecht werde und verwies auf die begonnene Offenlegung der diese Zeit betreffenden Akten. Der Antrag des Interpellanten, den auch die zweite Antwort des Bundesrats unbefriedigt gelassen hatte, auf Diskussion wurde vom Rat abgelehnt
[16].
Am 1. März legte der Bundesrat seine Botschaft über die Gestaltung und Finanzierung des
Jubiläums 150 Jahre Schweizerischer Bundesstaat - 200 Jahre Helvetische Republik im Jahr 1998 vor. Bei dem Jubiläum stehe die Frage des nationalen Zusammenhalts und die Auseinandersetzung mit Werden und Zukunft der modernen Schweiz im Vordergrund. In dieser Hinsicht sei prioritär der Gründung des Bundesstaats von 1848 zu gedenken, doch habe auch die Helvetische Republik von 1798 den Übergang zur heutigen Schweiz eingeleitet, weshalb sie in die Bundesfeierlichkeiten aufzunehmen sei. Wegzulassen sei im Sinne des Jubiläums hingegen das Gedenken an den Westfälischen Frieden von 1648, durch welchen die Alte Eidgenossenschaft ihre formale Unabhängigkeit vom Staatenkonglomerat des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation erhalten hatte
[17].
Als erste Kammer behandelte der Nationalrat Botschaft und Beschlussentwürfe des Bundesrats. Nachdem der von Maspoli (lega, TI) im Namen der Fraktion von SD und Lega vorgebrachte Antrag auf Nichteintreten mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden war, gab in der Detailberatung über Teil A des Bundesbeschlusses, die eigentliche Rechtsvorlage also, zunächst die Frage, welche Anlässe 1998 zu feiern seien, zu Diskussionen Anlass. Die Kommissionsmehrheit hatte sich - mit ausdrücklicher Zustimmung von Bundesrätin Dreifuss - darauf geeinigt, das Datum von 1798 aus dem Titel des Bundesbeschlusses zu streichen und es nurmehr nachgeordnet im Ingress zu erwähnen. Eine von Schmied (svp, BE) vertretene Kommissionsminderheit beantragte, auch die Friedensschlüsse von Münster und Osnabrück aus dem Jahr 1648 als Festanlass aufzunehmen. Die LdU/EVP-Fraktion dagegen wollte die Vorlage des Bundesrats unverändert belassen. Explizite Unterstützung erhielt der Beschluss der Kommissionsmehrheit von den Fraktionen der LP, der CVP und der FDP. Die Fraktion von SD und Lega schloss sich dem Minderheitsantrag von Schmied (svp, BE) an, wobei ihr Sprecher Maspoli (lega, TI) mit dem Referendum drohte, sollte die Vorlage der Kommissionsmehrheit angenommen werden. Mit Zweidrittelmehrheit beschloss der Rat im Sinne der Mehrheit seiner Kommission. Keinen Erfolg hatte ein Antrag Steinemanns (fp, SG), der die Kompetenz, über die Ausgestaltung der Projekte zu entscheiden, dem Parlament anstelle des EDI zugestehen wollte. Teil A der Gesamtvorlage wurde von der Kammer mit 118 gegen 12 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, angenommen.
Bei Teil B, der
Finanzierung der Bundesjubiläen, beantragte die Mehrheit der Kommission, den Kredit für die Errichtung von anderthalb Hilfskräftestellen für die Koordination der Festivitäten zu streichen. Trotz des Plädoyers von Bundesrätin Dreifuss, welche sich erfolglos für die im Vergleich zu den 700-Jahr-Feiern bescheidenen bundesrätlichen Forderungen einsetzte, folgte der Rat seiner Kommission. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf ebenso deutlich wie Teil A der Bundesvorlage angenommen
[18].
Der Ständerat ging in der Herbstsession auf die Vorlage ein. Auch hier forderte die Lega dei Ticinesi durch ihren Repräsentanten Morniroli, nicht auf das Geschäft einzutreten. Dieser Ansicht konnte sich freilich keiner der weiteren Redner anschliessen. Uneinig waren sich diese dagegen, ob die Helvetik als Festanlass in die Bundesfeierlichkeiten mit einzubeziehen sei. Die Kommission hatte mit Stichentscheid ihres Präsidenten, Carlo Schmid (cvp, AI), vorgeschlagen, sich auf die Gründung des Bundesstaates zu beschränken und statt der Erwähnung der Helvetischen Republik in Artikel 1 des Ingresses - wie es der Nationalrat beschlossen hatte - allgemein der Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung des schweizerischen Gemeinwesens zu gedenken. Für diese Lösung setzten sich in der Debatte insbesondere die Redner und Rednerinnen aus der Innerschweiz ein, welche wie Schallberger (cvp, NW) darauf hinwiesen, dass die Helvetik diesen Ständen vor allem die Leiden der französischen Okkupation gebracht habe. Die Vertreter des Freisinns und der SP sahen in dem Jahr 1798 hingegen vor allem die soziale und politische Befreiung vom Obrigkeits- und Untertanenstaat des Ancien Régime. Nur Büttiker (fdp, SO) ging allerdings soweit, von Bundesrätin Dreifuss die ausdrückliche Wiederaufnahme der Helvetik in die Bundesvorlage zu forden.
In der Detailberatung wurde, nachdem der Antrag Mornirolis (lega, TI) auf Nichteintreten deutlich abgelehnt worden war, die Formulierung der Kommission angenommen, nach welcher die Helvetik nicht mehr explizit in die Bundesfeierlichkeiten aufgenommen wird. In der
Gesamtabstimmung passierte der rechtliche Teil der Bundesbeschlüsse - Teil A - glatt, mit nur einer Gegenstimme. Teil B über die Finanzierung des Jubiläums erbrachte keine weiteren Diskussionen. Allen Veränderungen, die der Nationalrat hier angefügt hatte, wurde zugestimmt
[19].
Der Nationalrat stimmte anlässlich der
Differenzbereinigung in der Herbstsession auf Antrag seiner Kommission und ohne Diskussion der vom Ständerat gefundenen offenen Formulierung des Ingresses zu und nahm die Bundesbeschlüsse zum 150. Geburtstag des Schweizerischen Bundesstaates und dessen Finanzierung in der Schlussabstimmung mit grosser Mehrheit an. Die Kantonskammer ihrerseits folgte ihm darin in der Herbstsession
[20].
Ende November bestimmte der Bundesrat neun verwaltungsexterne Personen unter der Leitung der Bellinzoneser Anwältin Francesca Gemnetti als
Expertengremium für die Gestaltung des Bundesjubiläums. Der definitive Entscheid über die Auswahl der Projekte liegt beim EDI
[21].
Im Zusammenhang mit den Bundesfeierlichkeiten von 1998 hatte sich der Nationalrat mit einem Postulat von Gross (sp, ZH) zu befassen, das finanzielle Hilfen zur
Förderung von Forschungsarbeiten und Quelleneditionen verlangte, durch welche die geschichtlichen Ereignisse zwischen 1798 und 1848 der Bevölkerung näher gebracht werden könnten. Mit dem Einverständnis des Bundesrats wurde das Postulat überwiesen
[22].
Steffen (sd, ZH) wollte von Bundesrätin Dreifuss in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob des
Westfälischen Friedens von 1648 aus integrationspolitischen Gründen nicht gedacht werde bzw. welche Gründe zum Ausschluss dieses Datums geführt hätten. Die Vorsteherin des EDI beantwortete die erste Frage mit einem klaren Nein. Die Ereignisse von 1648 beträfen die Alte Eidgenossenschaft und nicht den modernen Bundesstaat, der im Zentrum der Feiern von 1998 stehe. Der Bundesrat, so Dreifuss, habe das thematisch ohnehin schon reich befrachtete Jubiläum nicht noch mit einem zusätzlichen Thema und einer weiteren Geschichtsepoche belasten wollen
[23].
[4]
Express, 30.6.95. Vgl. auch
BüZ, 29.5.95.4
[5]
24 Heures, 21.11.95;
JdG, 5.12.95. Vgl. auch den Kommentar in
Lib., 22.11.95.5
[6]
NQ, 6.6.95;
24 Heures, 6.7.95. Vgl.
Lit. P. Couchepin.6
[7] Presse vom 9.9.95. Zu einem ähnlichen Ergebnis hinsichtlich des "Rösti-Grabens" kam auch eine Neuenburger Untersuchung: vgl.
Express, 19.9.95.7
[8] Presse vom 31.1.95. Vgl.
SPJ 1994, S. 15 f.8
[9] Presse vom 5.10.95;
NZZ, 6.10.95.9
[10] Presse vom 21.10. und 22.12.95;
NZZ, 23.12.95. Vgl. auch die Vorstösse von Aguet (sp, VD) und Mühlemann (fdp, TG) in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1029 bzw. 1612.10
[11]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 530, 723, 1041 und 1615. Zur Abwesenheit von BR Dreifuss an der Parlamentsfeier vgl. die Einfache Anfrage von Sandoz (lp, VD) in
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2306.11
[12]
CdT, 28.4. und 3.5.95.12
[13] SP:
TA, 21.3. und 28.4.95;
NZZ, 24.4. und 27.4.95. Linke:
BaZ, 3.5.95. Asylkoordination: Presse vom 8.5.95.13
[14]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1719 ff.; Presse vom 8.5.95. Die Rede Villigers in
NZZ, 8.5.95 und
Documenta (siehe
Lit.).14
[15] Presse vom 9.5.95;
NZZ, 10.5.95;
TA, 11.5.95.15
[16]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1042 und 2263 f.16
[17]
BBl, 1995, II, S. 942 ff. Vgl.
SPJ 1994, S. 16.17
[18]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1159 ff.18
[19]
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 810 ff. Zum Stichentscheid vgl.
BaZ, 12.4.95.19
[20]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1996 und 2293 f.;
Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1063;
BBl, 1995, IV, S. 553 f.20
[21] Presse vom 22.11.95.21
[22]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1603.22
[23]
Amtl. Bull. NR, 1995, S. 530.23
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