Année politique Suisse 1996 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
An den im Berichtsjahr ins Leben gerufenen St. Galler Kulturmanagement-Tagen machten sich Leiter von Theatern und Museen, Vorsteher von Kulturämtern, private sowie öffentliche Kulturförderer, Sponsoren, Geschäftsleiter von Marketing- sowie Kulturagenturen und Kulturschaffende unter anderem Gedanken darüber, in welcher Form die
Finanzierung kultureller Aktivitäten erfolgen könnte. Bei der Kulturförderung durch Mittel der öffentlichen Hand standen zwei Ansätze im Raum, nämlich erstens die Behauptung, dass die Kulturförderung nur in einem generellen Kosten-/Nutzenverhältnis sinnvoll sei, dass sich also öffentliche Kulturförderung nur dort vertreten lasse, wo die externen Effekte (beispielsweise auf die Hotellerie oder die Standortattraktivität einer Stadt) die Primärkosten aufwiegen. Einen mehr politisch-pragmatischen Ansatz vertrat demgegenüber die These, dass die öffentliche Hand vor allem kleine, unscheinbare Kulturprojekte finanzieren solle, welche privaten Geldgebern nicht als Vorzeigeobjekte dienen könnten; dadurch soll aber ein kulturelles Umfeld geschaffen werden, das den grossen gesponserten Kulturereignissen erst zu ihrer eigentlichen Ausstrahlung verhilft. Allgemein waren sich die Tagungsteilnehmer darin einig, dass die Möglichkeiten privater Finanzierung und Trägerschaft im Kulturbereich bisher unterschätzt wurden, dass aber umgekehrt der Kulturbereich auch zulassen müsse, bei seinen Anstrengungen den ökonomischen Aspekt nicht ausser Acht zu lassen
[1].
Ende Jahr wurde bekannt, dass das BAK im Zuge der allgemeinen Sparbemühungen der öffentlichen Hand ab 1997 seinen Beitrag für kulturelle Organisationen um 500 000 Fr. auf 3,3 Mio Fr. kürzen wird. 1997 erfolgt die Kürzung linear, ab 1998 wird der Kredit nach neuen Kriterien bewirtschaftet. Die betroffenen Organisationen übten heftige Kritik an dieser Massnahme, insbesondere auch, weil sie sehr spät darüber informiert wurden
[2].
Nach anfänglich zögerlicher Haltung zeigte die Schweiz doch ihre Bereitschaft, im Jubiläumsjahr 1998 an der Buchmesse Frankfurt als Schwerpunktland Flagge zu zeigen. Mitte März sagte BAK-Direktor Streiff der Frankfurter Messeleitung grundsätzlich zu, allerdings unter dem Vorbehalt, dass sowohl der Bundesrat wie die eidgenössischen Räte dem dafür notwendigen finanziellen Beitrag der Eidgenossenschaft zustimmen. Kurz vor den Sommerferien sprach die Landesregierung einen Kredit von 3 Mio Fr. für die Aktion. Die vorberatenden Kommissionen beider Kammern unterstützten das Projekt ebenfalls deutlich.
Die Jubiläumsfeiern im Jahr 1998, für welche das BAK die Federführung innehat, werden oben, Teil I, 1a behandelt.
Mit einem überwiesenen Postulat Loeb (fdp, BE) wurde der Bundesrat ersucht zu prüfen, ob neben den in der deutschen Schweiz von der UNESCO bereits anerkannten
Weltkulturgütern (St. Galler Stift, Kloster Müstair (GR) und Berner Altstadt) nicht auch Baudenkmäler der französischen und italienischen Schweiz zur Anerkennung bei der Unesco angemeldet werden könnten
[4].
Der Bundesrat wertete das Ergebnis der Vernehmlassung zur Ratifikation der Unesco-Konvention aus dem Jahre 1970 mit dem Ziel einer gesetzlichen
Regelung des Handels und Verkehrs mit Kulturgütern als Aufforderung, auf diesem Gebiet tätig zu werden. Konkret geht es in diesem Abkommen darum, einen fairen und transparenten Austausch von Kulturgütern zu gewährleisten und Kulturgüter von nationaler Bedeutung vor illegaler Ausfuhr zu schützen. 1995 hat das
Unesco-Übereinkommen durch die im privatrechtlichen Bereich angesiedelte
Unidroit-Konvention über die Rückführung von gestohlenem oder illegal exportiertem Kulturgut eine Ergänzung erhalten. Anders als die Unesco-Konvention ist sie
unmittelbar anwendbar ("self-executing") und bedarf somit keiner innerstaatlichen Gesetzgebung. Im Sinne eines abgestimmten Vorgehens möchte der Bundesrat den gesamten Themenbereich gleichzeitig regeln. Zur Beruhigung der Gemüter vorab in Kunsthändlerkreisen legte er einen weiteren Zwischenschritt ein. Einerseits wurde mit einem Gutachten die heutige verfassungsrechtliche Situation abgeklärt und geprüft, ob die Bundesbehörden aufgrund der bestehenden Verfassung bereits eine Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich haben. Andererseits führte das EDI ein Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der Unidroit-Konvention durch. Wie beim entsprechenden Unesco-Abkommen sprachen sich FDP, SVP, Gewerbeverband und Kunsthändler gegen einen Beitritt aus, während die SP und (neu) die CVP, die in der Entwicklungszusammenarbeit engagierten Kreise sowie die meisten Kantonsregierungen und Museen dafür plädierten
[5].
Aufgrund der mehrheitlich zustimmenden Antworten beschloss der Bundesrat, die
Unidroit-Konvention zu unterzeichnen und dem Parlament zur Ratifikation zuzuleiten. Gleichzeitig setzte er eine vom EDI geleitetet interdepartementale Arbeitsgruppe ein, welche sich noch vertieft mit den rechtlichen Fragen zur Unesco-Konvention und zum Unidroit-Abkommen auseinandersetzen sowie die Folgearbeiten zu einem Gesamtpaket koordinieren soll. Einer der Gründe für den Entscheid des Bundesrates, welcher dem Vernehmen nach nur mit knapper Mehrheit zustande kam, ist die Befürchtung, dass die Schweiz wegen ihrer liberalen Rechtsordnung Gefahr läuft, als attraktives Transitgebiet für den illegalen Kulturgütertransfer missbraucht zu werden
[6].
Anlässlich des Filmfestivals von Locarno beklagte die Eidg. Filmkommission, dass der Schweizer Film in
Europa mit immer grösseren Schwierigkeiten zu kämpfen hat. Seit dem EWR-Nein der Schweiz und dem damit verbundenen Ausscheiden aus den EU-Förderprogrammen erwachsen dem einheimischen Filmschaffen zahlreiche Wettbewerbsnachteile. Die Schweiz als Produktionsstandort hat für die europäische Filmindustrie an Attraktivität verloren, und es ist schwieriger geworden, für Schweizer Filme Partnergesellschaften im europäischen Ausland zu finden
[7].
Um diese Problematik etwas zu entschärfen, wird ab 1997 - vorerst in einem fünfjährigen Versuch - als "zweite Säule" neben der selektiven Förderung des Bundes die erfolgsabhängige Filmförderung eingeführt. Ihr Ziel ist ein kontinuierliches Filmschaffen und mehr Kinopräsenz von Schweizer Filmen, da mit diesem Finanzierungsmodell, welches im Ausland bereits seit längerem erfolgreich umgesetzt wird, Filmschaffende sowie Produzenten ein Startkapital für einen weiteren Film erhalten und die Verleiher resp. die Kinobesitzer ermuntert werden, vermehrt Schweizer Filme in ihr Programm aufzunehmen. Spielfilme erhalten 10 Fr. pro Eintritt als Guthaben, Dokumentarfilme Fr. 12.50. Um die Bedenken vor allem der Filmschaffenden auszuräumen, dass damit inskünftig Filme vermehrt nach kommerziellen denn nach künstlerischen Gesichtspunkten hergestellt würden, wurde die beitragsberechtigte Höchstgrenze auf 100 000 Eintritte beschränkt.
Das BAK bezifferte die jährlichen Kosten der erfolgsabhängigen Filmförderung auf 3,5 bis 3,6 Mio Fr. Weil die Kredite für die selektive Filmförderung im europäischen Vergleich bereits heute klein sind und die neue Massnahme als zusätzliche Investitionsspritze gedacht ist, soll das Geld nicht von der bisherigen Filmförderung abgezogen werden. Der Bund, die SRG, die Kulturstiftung der Verwertungsgesellschaft Suissimage, der Pay-TV-Sender Teleclub und Procinema, der Dachverband der Kinos und Filmverleiher, schlossen sich deshalb zu einem Trägerschaftsverein (
"Succès cinéma") zusammen. Eidgenossenschaft, SRG und Suissimage werden jährlich je eine Mio Fr. beisteuern, der Teleclub 300 000 Fr., während sich Procinema verpflichtet hat, die Administration und einen Teil der dadurch anfallenden Kosten zu übernehmen
[8].
Unter dem Titel
"Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich 9,3 Mio Fr. (bisher 6,2 Mio Fr.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4,5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, 2,5 Mio Fr. in unabhängige TV-Produktionen; mit 1,3 Mio Fr. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung
[9].
Nach einer generell positiv ausgefallenen Vernehmlassung erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, ein
neues Archivierungsgesetz auszuarbeiten, welches das Archivreglement von 1966 ersetzen soll. Das Gesetz wird eine solide Rechtsgrundlage für die Archivierungspflicht schaffen. Diese bildet gemäss Bundesrat eine unabdingbare Voraussetzung für die Rechtsstaatlichkeit und für eine demokratische Verwaltungskontrolle sowie die Basis für die Aufarbeitung der Geschichte der Schweiz
[10].
Ende Oktober fand in Budapest die 8. Konferenz der europäischen Kulturminister statt. Mit grosser Mehrheit wurde dabei ein Entwurf für eine
europäische Konvention zum Schutz des audiovisuellen Erbes verabschiedet. Die Konvention würde die Mitgliedstaaten dazu verpflichten, das in ihrem Besitz befindliche Filmmaterial zu konservieren und zu archivieren. Sie erstreckt sich aber auch auf kinematographische Erzeugnisse, die in anderen Medien (Fernsehen, CD-ROM) realisiert sind
[11].
Das
Verkehrshaus in Luzern, das meistbesuchte Museum der Schweiz, steht erneut vor einer strukturellen Finanzkrise. Die anstehenden Unterhaltskosten sind durch den Museumsbetrieb nicht mehr zu erwirtschaften. Ohne substantielle Unterstützung durch die öffentliche Hand - Bund, Stadt und Kanton Luzern - werden die drei Dienstleistungssektoren (Museum, Archiv und Bibliothek) kaum dauerhaft aufrecht erhalten werden können
[12].
Im Rahmen des Budgets 1997 für die Bundesbauten genehmigte das Parlament einen Kredit von 6,5 Mio Fr. für die Sanierung der
Villa am Römerholz in Winterthur, welche die vom 1965 verstorbenen Mäzen Oskar Reinhart gesammelten und der Eidgenossenschaft vermachten Werke beherbergt. Mit dem Umbau der Villa soll unter anderem die Sicherheit der rund 200 Kunstwerke verbessert werden, die mit einem geschätzten Wert von 3 Mia Fr. den kostbarsten Kunstbesitz der Schweiz darstellen. Gleichzeitig billigte das Parlament oppositionslos 6,45 Mio Fr. für die Modernisierung des
Vela-Museums in Ligornetto (TI), welches 1896 durch Schenkung in den Besitz der Eidgenossenschaft gelangt ist
[13].
Stillschweigend und mit Einverständnis des Bundesrates überwies der Ständerat ein Postulat Reimann (svp, AG), zur Rettung des
Schweizerischen Sportmuseums in Basel. Der Bundesrat wird darin gebeten, seine guten Dienste zur Erhaltung des sich in einer existentiellen Krise befindlichen Sportmuseums anzubieten. Dank privater Spenden sowie einem namhaften Betrag des Sport-Toto-Ausschusses des Schweizerischen Landesverbandes für Sport konnte der Betrieb für ein weiteres Jahr gesichert werden, doch ist die Zukunft höchst ungewiss
[14].
Ende Jahr leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft für die Weiterführung der Finanzhilfe an das
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in den Jahren 1998-2001 zu. Er begründete dies damit, dass das Museum, welches unter anderem das konstante Engagement der Schweiz im humanitären Bereich widerspiegelt, ohne diese Unterstützung wohl über kurz oder lang seine Tore schliessen müsste. Die Finanzhilfe soll in Form eines Zahlungsrahmens im Maximalbetrag von 3,663 Mio Fr. gewährt und an die Bedingung geknüpft werden, dass sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls weiterhin an der Finanzierung des Museums beteiligen
[15].
Gemeinsam mit Schweiz Tourismus und dem Verband der Museen der Schweiz schuf das BAK einen
Museums-Pass, der die Freude und das Interesse an der einheimischen Kultur fördern und die Schwellenangst vor den Museen abbauen will. Der Pass kostet pro Jahr 90 Fr. und berechtigt zum Gratiseintritt in vorerst 180 Museen lokaler, regionaler oder nationaler Bedeutung. Allerdings sind so prestigeträchtige Institute wie das Zürcher Kunsthaus oder Berns Kunstmuseum und Kunsthalle der Initiative noch nicht beigetreten
[16].
Zu einem erbitterten Streit unter den Erben und Freunden von
Jean Tinguely kam es kurz nach der Einweihung des vom Pharmakonzern Hoffmann-LaRoche finanzierten und vom Tessiner Architekten Mario Botta konzipierten Museums in Basel, welches mit rund 70 plastischen Arbeiten und über 100 Zeichnungen einen reichen Querschnitt durch Werk und Leben Tinguelys vermittelt. Gemäss einem nur wenige Tage nach der Museumseröffnung unerwartet aufgetauchten Testament wollte der Künstler seine Maschinen als Ganzes in einem "anti-musée" in seinem Atelier in La Verrerie (FR) aufgestellt sehen
[17].
Nachdem Ende 1994 das komplizierte System zur Berechnung der
Kopiergebühren nach dem neuen Urheberrechtsgesetz bereinigt worden war, begann die Pro Litteris mit deren Einzug. Erwartet werden Einnahmen von jährlich 10 Mio Fr, die nach Abzug der Kosten für Verwaltung (20%) und Fürsorgestiftung (10%) an die Urheber und Verleger ausgeschüttet werden
[18].
Für Verbesserungen beim Markenrecht vgl. oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
Die Regierungen beider Basel steckten je 200 000 Fr. in ein PR- und Lobbykonzept, um sowohl bei der hiesigen Bevölkerung als auch in der Europäischen Gemeinschaft Verständnis und Unterstützung für die Kandidatur der
Region Basel als "Kulturstadt Europas 2001" zu wecken
[19].
Sie einigten sich zudem auf einen neuen
Abgeltungsmodus für die kulturelle Zentrumsfunktion der Stadt Basel. Nachdem die Regierung von Basel-Land kurzfristig die Erhebung einer Sondersteuer zugunsten des darbenden Basler Theaterbetriebs in Erwägung gezogen hatte, beschloss sie, auf die alte Idee des Kulturprozents zu setzen, wodurch die kulturellen Institutionen von Basel-Stadt mit einer Verdoppelung der bisherigen Leistung auf 7 bis 8 Mio Fr. rechnen können
[20].
Der Gemeinderat (Exekutive) der Stadt
Bern stellte die Kulturförderung in der Bundesstadt auf eine neue Basis: 17 bestehende Kulturinstitutionen erhalten
langfristige Subventionsverträge mit jährlichen Betriebsmitteln von insgesamt 22,5 Mio Fr. Im Gegenzug müssen Veranstalter und Künstler vertraglich vereinbarte Leistungen erbringen. Zehn Prozent des Gesamtbetrags sind für zeitgenössische Kulturprojekte bestimmt; den Hauptteil erhalten die traditionsreichen Institutionen wie Stadttheater, Orchesterensembles und Museen
[21].
Das im Raum Luzern geplante
Kulturwissenschaftliche Institut Zentralschweiz (KIZ), das sich interdisziplinär mit Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Innerschweiz auseinandersetzen will, nahm eine weitere Hürde auf dem Weg zu seiner Realisierung. In einer ersten Vernehmlassung stimmten mit Ausnahme von Schwyz alle angefragten Innerschweizer Kantone dem Projekt zu und erklärten sich bereit, ihren Anteil an die Kosten zu leisten
[22].
In der Stadt
Luzern stimmten die Stimmberechtigten mit 80,5% der abgegebenen Stimmen einem Kredit von 19,35 Mio Fr. zu, mit welchem das Kulturraum-Konzept aus dem Jahr 1988 zum Abschluss gebracht werden kann. Mit dem Geld soll das Gebäude, welches das
Bourbaki-Panorama beherbergt, saniert und weiteren Nutzungen zugänglich gemacht werden. Zur Sanierung gehört auch die Notkonservierung - nicht aber die eigentliche Restauration - des berühmten Bourbaki-Panoramas mit Bildern des Genfer Malers Edouard Castres
[23].
[1]
SGT, 1.3.96;
NZZ, 5.3. und 18.10.96;
JdG, 26.9.96. Mitte März wurde die "Schweizerische Vereinigung Wirtschaft für Kultur" ins Leben gerufen, welche die Schweizer Wirtschaft beim "European Committee for Business, Art and Culture" vertritt. Die Vereinigung informiert über Formen, Instrumente und Möglichkeiten privater Kulturförderung (
NZZ, 16.3.96). Siehe auch
Lit., Herger.1
[2]
BZ und
TA, 23.12.96.2
[4]
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1202.4
[5]
TA, 12.1.96; Presse vom 18.1., 9.3. und 18.5.96;
SHZ, 22.2.96;
NZZ, 10.4., 19.4. (Leserbriefe), 14.5. und 15.6.96;
BaZ, 19.4. und 24.4.96;
JdG, 7.6.96;
TA, 10.7. und 17.7.96;
TW, 13.12.96. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 613 ff. Vgl.
SPJ 1994, S. 262 und
1995, S. 290 f.5
[6]
NZZ, 10.4., 19.4., 15.6. und 14.11.96; Presse vom 19.6.96;
TW, 13.12.96. Im Spätsommer wurde von einzelnen britischen Medien der Vorwurf erhoben, private Kunstsammler und Museen in der Schweiz hätten sich aufgrund einer unklaren Gesetzesgrundlage während des 2. Weltkriegs durch den Kauf von Bildern aus jüdischen Sammlerkreisen oder von "entarteter Kunst" unrechtmässig bereichert (
NZZ, 23.9. und 30.10.96;
NQ, 25.9.96,
Ww, 3.10.96;
TA, 16.10.96;
SoZ, 20.10. und 27.10.96;
BüZ, 24.10.96). Für die gesamte Kontroverse über die Haltung der Schweiz während und nach dem 2. Weltkrieg vgl. oben, Teil I, 1a (Aufarbeitung der Kriegsjahre) und 4b (Banken). Zum Stand des Schutzes einheimischer Kulturgüter in der Schweiz siehe A. Valda, "Der Lehrer als fleissiger Kulturschützer. Kulturgüterschutz in der Schweiz: Zwischen Dilettantismus und Verantwortung", in
TA, 6.9.96.6
[7]
CdT, 6.8.96; Presse vom 14.8.96;
Bund, 2.11.96. Siehe dazu auch die Äusserungen von BR Dreifuss in
Giornale di Locarno, 10.8.96. Für die Stellung der Schweiz im Filmfonds des Europarates ("Eurimages") vgl. Presse vom 25.9.96.7
[8] Presse vom 3.7.96;
JdG, 21.12.96. Vgl. auch
SPJ 1995, S. 291 f.8
[9]
Facts, 14.3.96;
Bund, 12.8.96;
CdT, 13.8.96;
BZ, 15.8.96; Presse vom 17.8.86.9
[10] Presse vom 22.8.96.10
[12]
NLZ, 23.10., 25.10. und 28.12.96;
Presse vom 1.11.96;
NZZ, 28.12.96;
SoZ, 29.12.96.12
[13]
BBl, 1996, III, S. 945 ff., insbes. S. 980 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1516 ff.;
Amtl, Bull. StR, 1996, S. 949 ff.;
BBl, 1997, I, S. 822 f.;
CdT, 11.6. und 27.9.96.13
[14]
Amtl. Bull. StR, 1996, S. 1181 ff.;
BaZ, 13.12. und 14.12.96.14
[15]
BBl, 1997, II, S. 353 ff.15
[16]
TA, 26.7.96;
NQ, 21.8.96; Presse vom 16.10.96.16
[17] Presse vom 28.9. und 4.10.96;
Lib., 5.10.96;
Bund, 4.11.96;
BaZ, 18.11.96.17
[18]
NZZ, 15.2.96;
SHZ, 7.3.96. Zur Tätigkeit der Pro Litteris siehe auch die Ausführungen des BR in
Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1299 f.18
[19]
BaZ, 17.2. und 14.5.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 294.19
[20]
NLZ, 1.7.96;
BaZ, 21.2., 9.3., 29.5., 18.6., 27.6., 3.7., 6.7., 23.8., 6.12. und 20.12.96. In BS kam eine Volksinitiative zustande, welche die im Vorjahr erfolgte Schliessung von zwei städtischen Museen rückgängig machen will (
BaZ, 11.1., 2.2., 27.3., 29.3., 15.4., 16.4. und 27.7.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 294). Auch im Kanton BE gilt seit dem 1. Juni ein neues Kulturförderungsgesetz, das die Agglomerationsgemeinden zur Mitfinanzierung von städtischen Kulturleistungen verpflichtet (
Bund, 19.6.96).20
[21]
Bund und
BZ, 19.6.96. Zur Vorgeschichte siehe
SPJ 1993, S. 259.21
[22]
NLZ, 27.6.96. Vgl.
SPJ 1995, S. 294.22
[23]
NLZ, 23.2., 2.3. und 11.3.96;
BaZ Mag., 9.3.96;
JdG, 28.8.96. Siehe
SPJ 1995, S. 294 f.23
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