Année politique Suisse 1997 : Allgemeine Chronik / Öffentliche Finanzen
 
Indirekte Steuern
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Mehrwertsteuer (MWSt)
Zu Beginn des Jahres nahm der Bundesrat Stellung zum Entwurf für ein Mehrwertsteuergesetz, den die WAK des Nationalrates auf Antrag einer parlamentarischen Initiative Dettling (fdp, SZ) ausgearbeitet hatte, und der die seit 1995 geltende Verordnung des Bundesrates ersetzen soll. Mit einem Grossteil der Vorschläge erklärte sich der Bundesrat einverstanden, um das Gesamtwerk nicht in Frage zu stellen, er sperrte sich aber gegen zuviele Partikularinteressen. Die Vorschläge der WAK würden zu Ertragsausfällen von 465 Mio Fr. im ersten Jahr und 375 Mio Fr. in den folgenden Jahren führen, demgegenüber bot der Bundesrat nur Hand zu MWSt-Entlastungen von jährlich maximal 120 Mio Fr. sowie einem einmaligen Ausfall von 90 Mio Fr. bei der Einlageentsteuerung (später korrigierte er diese Zahl auf 215 Mio). Auf Distanz zur WAK ging er insbesondere bei den zulässigen Abzügen für Geschäftsspesen und beim Optionsrecht (freiwillige MWSt-Unterstellung). So wollte er nichts davon wissen, Verpflegung und Getränke voll - und nicht nur zu 50% - zum Vorsteuerabzug zuzulassen (175 Mio). Ebenso lehnte er einen Vorsteuerabzug auf den Geschäftsspesen für "Vergnügungen" sowie für Motorräder, Boote und Sportflugzeuge ab, sofern diese nicht nachweisbar geschäftlich notwendig sind (25-35 Mio). Weiter wandte er sich gegen einen pauschalen Vorsteuerabzug für nicht belegte Spesen (90 Mio), gegen eine weitere Erhöhung der Umsatz- und Steuerschuld-Limite für die Anwendung eines Saldo-Steuersatzes (30 Mio) und insbesondere gegen die Möglichkeit, bisher nicht anerkannte Vorsteuern rückwirkend geltend zu machen. Nein sagte der Bundesrat auch zum erweiterten Optionsrecht (50 Mio) insbesondere für kulturelle und sportliche Dienstleistungen. Er kam den Sportvereinen und Brockenhäusern, die im letzten Jahr eine Volksinitiative "gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich" eingereicht hatten, aber insoweit entgegen, als die Umsätze der Brockenstuben und die Startgelder für Sportveranstaltungen von der MWSt befreit werden sollen. Einverstanden erklärte er sich auch bei der Ausdehnung der unecht befreiten Umsätze bei Spitex und Sozialfürsorge. In einem Punkt ging der Bundesrat sogar weiter als die WAK. Danach sollte das Zollfreigebiet Samnaun - wie bei der Mineralölsteuer - bei der MWSt seinen Sonderstatus behalten (7 Mio) [23].
Die nationalrätliche WAK hielt an ihren Anträgen fest und verabschiedete den MWSt-Gesetz-Entwurf mit 13 zu 10 Stimmen. Die SP leistete in der Frühjahrssession im Nationalrat jedoch entschlossenen Widerstand gegen die Steuerausfälle und drohte mit dem Referendum. Ein Rückweisungsantrag Marti (sp, GL) mit der Bedingung, dass die neue Vorlage mit Steuerausfällen von höchstens 200 Mio Fr. verbunden sein dürfe, wurde mit 102 zu 61 Stimmen abgelehnt. Nicht zuletzt aufgrund der SP-Referendumsdrohung kam in der Detailberatung aber im besonders umstrittenen Bereich der Geschäftsspesen mit 93 zu 60 Stimmen ein Kompromissvorschlag David (cvp, SG) durch. Danach soll der Bundesrat in einer Verordnung definieren, welche Auslagen als geschäftlich zu gelten haben und zum Vorsteuerabzug berechtigen, wobei er sich an der Praxis der direkten Bundessteuer zu orientieren hat. Ausserdem sollen Verpflegungsspesen zwar zu 100% abgezogen werden können, der Bundesrat soll aber Maximalbeträge festlegen. Gemäss dem Antragssteller würden die Steuerausfälle in diesem Bereich damit auf 30 Mio reduziert. Der Antrag der WAK, den Vorsteuerabzug auf geschäftlich begründeten Spesen auch ohne Nachweis mit Originalbelegen zu gewähren, ging einer Ratsmehrheit zu weit.
Ansonsten hielt sich der Nationalrat weitgehend an die Anträge der WAK. So wehrten sich Bundesrat und Linke vergebens gegen eine Erhöhung der Limite für die pauschale Abrechnung (Saldosteuersatz) auf einen Umsatz bis 5 Mio Fr. und einen Steuerbetrag von 75 000 Fr. pro Jahr. Der Bundesrat wollte die Limite bei 1,5 Mio Fr. bzw. 40 000 Fr. ansetzen. Eine Ratsmehrheit stimmte auch dem erweiterten Optionsrecht insbesondere bei der Krankenpflege, der Sozialfürsorge und im Sport- und Kulturbereich, sowie der MWSt-Befreiung für Brockenstuben und Startgelder inkl. Verpflegung und "Nebenleistungen" zu. Zusätzliche Anträge, die auch Prothesen und Heilmittel sowie extern erbrachte Leistungen im Spital- und Heilbereich (z.B. Reinigung und Verpflegung) sowie die Tiermedizin von der Steuer ausnehmen wollten, wurden abgelehnt. Nur Spott erntete ausserdem ein Antrag des Landwirtschaftsvertreters Wyss (svp, BE), der den Empfängern öffentlicher Subventionen den ungekürzten Vorsteuerabzug gewähren wollte, was Ausfälle von 880 Mio Fr. bedeutet hätte. Bei den echten Steuerbefreiten gab vor allem der internationale Luftverkehr zu reden. Der Rat fand sich aber schliesslich damit ab, dass internationale Flüge von der Steuer befreit bleiben müssen, solange auch die EU so verfährt. Ein Antrag von links-grüner Seite, gleich lange Spiesse für den öffentlichen Bahnverkehr zu schaffen und diesen ebenfalls von der Steuer auszunehmen, wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag Wiederkehr (ldu, ZH), der für den öffentlichen Personenverkehr einen MWSt-Sondersatz von 3% einführen wollte. Ein solcher hätte Ertragsausfälle von jährlich rund 150 Mio Fr. zur Folge. Der Auslandumsatz der Reisebüros soll gemäss Nationalrat auch in Zukunft von der MWSt befreit sein. Dagegen soll Samnaun künftig auch auf Waren MWSt-pflichtig werden. Mit 79 zu 53 Stimmen hiess der Nationalrat das Mehrwertsteuergesetz schliesslich gut. Die SP, welche die beschlossenen Einnahmenausfälle von jährlich rund 240 Mio Fr. - bei Gesamterträgen von rund 12 Mia Fr. - als "ungerechtfertigtes Steuergeschenk" ablehnte, liess ihre Referendumsdrohung stehen [24].
Die ständerätliche WAK konnte das Mehrwertsteuergesetz im Berichtsjahr nicht mehr behandeln. Damit kam es zu einer Verzögerung, und ein Inkrafttreten dürfte erst auf Anfang 2000 möglich sein [25].
Im Streit um die Geschäftsspesenabzüge ging die Steuerverwaltung als Siegerin hervor. Das Bundesgericht erklärte die angefochtene Regelung in der MWSt-Verordnung, wonach die Vorsteuer auf Geschäftsspesen für Übernachtungen, Verpflegungen und Getränke sowie Reiseausgaben nur zu 50% abgezogen werden kann, als verfassungskonform. Auch die Leasing-Branche, die die Mehrwertbesteuerung von Leasingraten für Gebrauchsgüter, auf denen noch die Wust bezahlt worden war, als verfassungswidrig bezeichnet hatte, unterlag vor Bundesgericht. Damit wurden für den Bund Rückerstattungen von weit über einer Milliarde Franken hinfällig [26].
Die Lega dei Ticinesi brachte die erforderlichen Unterschriften für ihre Volksinitiative "für eine volksnahe Mehrwertsteuer" nicht zusammen [27].
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Neue MWSt-Prozente
Im Herbst 1993 hatte das Volk neben der MWSt-Verordnung auch einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV/IV um maximal 1% zugestimmt, wenn deren Finanzierung aus demographischen Gründen nicht mehr gewährleistet sei. Die Experten des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) gingen damals allerdings davon aus, dass sich eine Erhöhung in diesem Jahrtausend nicht mehr aufdrängen werde. Aufgrund der Entwicklung der AHV, die 1996 erstmals rote Zahlen schrieb, beschloss der Bundesrat im Juni jedoch, den ordentlichen MWSt-Satz ab 1. Januar 1999 um 1% auf 7,5% und den reduzierten Satz um 0,3% auf 2,3% anzuheben. Der reduzierte, befristete Sondersatz für Beherbergungsleistungen soll um 0,5% auf 3,5% angehoben werden. EFD-Vorsteher Kaspar Villiger setzte durch, dass von den zusätzlichen Einnahmen von rund 1,5 Mia Fr. im Einführungsjahr und danach jährlich gut 2 Mia Fr. 17% in die allgemeine Bundeskasse fliessen. Insbesondere dieser Schachzug stiess auf harsche Kritik im bürgerlichen Lager, das dem Bundesrat Missachtung des Volkswillens vorwarf. Als Erstrat trat der Ständerat in der Wintersession jedoch einstimmig auf die Vorlage ein. Umstritten war lediglich die Frage des Inkrafttretens. Eine Kommissionsmehrheit verlangte die Aufschiebung der erhöhten MWSt-Sätze um ein Jahr, um den in Gang gekommenen wirtschaftlichen Aufschwung nicht zu gefährden. Der Rat sprach sich mit 23 zu 15 Stimmen jedoch für ein Inkrafttreten auf 1999 aus [28].
Mit 94 zu 72 Stimmen stimmte der Nationalrat einem Antrag Fischer (fdp, AG) zu, die Mehrwertsteuer für die Finanzierung der grossen Bahnprojekte (insbesondere Neat und Bahn 2000) um 0,1% zu erhöhen und damit - bis zur Realisierung der Bauten - jährlich rund 200 Mio Fr. einzunehmen. Vergeblich argumentierten Grüne und eine SP-Mehrheit, dass die MWSt verkehrspolitisch keine sinnvolle Geldquelle sei, weil sie nichts mit dem Verursacherprinzip zu tun habe. Der Ständerat stimmte dem MWSt-Promille in der Wintersession ebenfalls zu [29].
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Ökologische Steuerreform
Die Akzeptanz für eine ökologische Steuerreform wächst. In einem Strategiebericht "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz" wies der Bundesrat einer Ökologisierung des Steuersystems eine zentrale Bedeutung zu. Die heutigen Bundeseinnahmen, die überwiegend auf Fiskaleinnahmen beruhten (rund 32 von 37 Mia Fr.), seien aus der Sicht der nachhaltigen Entwicklung zu hinterfragen, und es sei nach Möglichkeiten zu suchen, das Steuersystem den neuen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Anforderungen anzupassen, indem der Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger und die Belastung der Umwelt besteuert, der Faktor Arbeit jedoch steuerlich entlastet würde. Der Bundesrat wollte eine Steuerreform allerdings erst 2001 vertieft prüfen, wenn das Gleichgewicht des Bundeshaushalts wieder erreicht sein soll [30].
Der Nationalrat machte mehr Druck. In der Wintersession überwies er mit 116 zu 26 Stimmen eine Motion seiner Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek), die den Bundesrat auffordert, bis spätestens 2002 eine Botschaft für eine ökologische Steuerreform vorzulegen, welche die geltende Finanzordnung Ende 2006 ablösen kann. Mit der Reform soll einerseits der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie und/oder die Belastung der Umwelt besteuert und andererseits der Faktor Arbeit entlastet werden. Die Revision muss aufkommens- und fiskalquotenneutral sein, die energieintensiven und exportorientierten Branchen schonen und der Wirtschaft genug Zeit für die Anpassung einräumen. Vergeblich wehrte sich EFD-Vorsteher Kaspar Villiger gegen das Kriterium der Steuerneutralität angesichts der immer defizitäreren Sozialwerke [31].
Die Initiative der Grünen "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern[32] lehnte der Bundesrat ohne Gegenvorschlag ab. Er bezeichnete die Stossrichtung zwar als richtig, der wachsende Finanzierungsbedarf der Sozialwerke verbiete es aber, den Ertrag einer Energiesteuer für eine Reduktion der Lohnprozente zu verwenden. Dafür versprach der Bundesrat, die Grundlagen für eine Steuerreform rascher als bisher vorgesehen, nämlich noch 1998 zu erarbeiten, damit das Parlament die Beratung wie vom Nationalrat gewünscht nach der Jahrhundertwende aufnehmen könne. Die Grünen warfen der Landesregierung "Etikettenschwindel" vor und kritisierten, ihr gehe es nur um die Beschaffung neuer Staatsfinanzen [33].
Eine Nationalfonds-Studie kam zum Schluss, dass eine neutrale ökologische Steuerreform fast nur positive Auswirkungen für die Schweiz hätte und die in der Theorie vielbeschworene "doppelte Dividende" tatsächlich bringen könnte. Die erste, ökologische Dividende, die Schonung der natürlichen Umwelt, sei unbestritten. Nicht sicher sei dagegen die zweite, ökonomische Dividende. Während die Verbilligung der Arbeit - etwa in Form einer Senkung der AHV-Beiträge - positiv ins Gewicht falle, würden den energieintensiven Branchen durch die Verteuerung der Energie international Wettbewerbsnachteile erwachsen. Die Autoren schätzten die wettbewerbsmässigen Auswirkungen auch bei einem Alleingang der Schweiz allerdings als gering ein. Zur Abfederung empfahlen sie während einer Übergangsphase Steuerreduktionen für betroffene Branchen. Von einer Steuerreform seien zudem Impulse für Innovationen und technologische Entwicklungen zu erwarten. Diese hätte damit unter dem Strich auf die Beschäftigung einen zwar geringen, aber doch positiven Effekt. Falls ausserdem die Energiepreise langfristig steigen würden - was zu erwarten sei - so habe die Schweizer Industrie den "Vorteil des ersten Zuges", wenn sie sich frühzeitig auf hohe Preise vorbereite. Die Autoren empfahlen die baldige Verankerung der Reform auf Verfassungsebene [34].
 
[23] BBl, 1997, II, S. 389 ff.; Presse vom 16.1.97. Vgl. SPJ 1996, S. 146 f.23
[24] Presse vom 30.1.97 (WAK); Amtl. Bull. NR, 1997, S. 175 ff. und 458 ff.; Presse vom 12.-14.3. und 21.3.97. Eine pa.Iv. Spielmann (pda, GE), die einen MWSt-Sondersatz für Leistungen der öffentlichen Transportunternehmen gefordert hatte, wurde zurückgezogen (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 468 ff.).24
[25] NZZ, 13.9.97.25
[26] Geschäftsspesen: Presse vom 15.3.97. Die angefochtene Regelung ist nicht mehr gültig. Die revidierte MWSt-Verordnung vom 1.1.96 erlaubt 100%ige Spesenabzüge auf geschäftlich bedingten Übernachtungen und Reisen. Die Vorsteuer auf Verpflegungsspesen ist dagegen weiterhin nur zu 50% abzugsberechtigt. Leasing: Presse vom 22.5.97. Vgl. SPJ 1996, S. 146 f.26
[27] BBl, 1997, I, S. 754. Vgl. SPJ 1995, S. 142 f.27
[28] BBl, 1997, III, S. 741 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1252 ff.; Presse vom 2.5.97. Vgl. auch unten, Teil I, 7c (AHV). Zu einer SP-Initiative, die die Krankenversicherung u.a. mit rund 3,5 MWSt-% finanzieren will, siehe unten, Teil IIIa (SP). Siehe dazu und zum IDA FiSo-II-Bericht, der den künftigen Mehrbedarf für die Sozialversicherungen mit verschiedenen MWSt-%-Szenarien berechnet, auch unten, Teil I, 7c (Grundsatzfragen).28
[29] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1320 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1138 ff.; Presse vom 19.6. und 10.12.97. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Chemins de fer).29
[30] BBl, 1997, III, S. 1045 ff.; Presse vom 15.4.97. Siehe dazu auch unten, Teil I, 6d (Politique de protection de l'environnement). Der BR wollte schon vor zehn Jahren den Grundstein zu einer ökologischen Steuerreform legen und schrieb 1988 das Ziel einer Energieabgabe von 10% in den Legislaturfinanzplan, um drohende Ausfälle bei der Wust auszugleichen. Das Parlament strich dieses jedoch wieder (Vgl. SPJ 1988, S. 120 f.).30
[31] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2400 ff.; Presse vom 2.12.97. Vgl. "Denkbare Wege zu einer ökologischen Steuerreform", in NZZ, 3.12.97.31
[32] Diese Initiative ist der eine Teil der Tandeminitiative, deren anderer Teil ein flexibles Rentenalter ab 62 fordert. Mit einer Abgabe auf nicht erneuerbare Energien und auf Strom soll die Herabsetzung des Rentenalters finanziert sowie die weitgehende Ablösung der Lohnprozente erreicht werden, die den Faktor Arbeit heute übermässig belasten. Die Energiesteuer könnte gemäss den Initianten innert 30 Jahren 20 Mia Fr. pro Jahr für die Sozialversicherungen einbringen, gleichzeitig könnte so der Energiekonsum um fast die Hälfte gesenkt werden.32
[33] TA, 27.11.97; Presse vom 2.12.97.33
[34] Lit. Kirchgässner/Jeanrenaud; Presse vom 13.8.97. Zu Vorstössen für eine CO2-Steuer und für eine Lenkungsabgabe auf nicht erneuerbaren Energieträgern siehe unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).34