Année politique Suisse 1998 : Grundlagen der Staatsordnung / Institutionen und Volksrechte
 
Verwaltung
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Personal
Im Frühjahr gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein neues Bundespersonalgesetz (BPG), welches das alte Beamtengesetz ablösen soll, in die Vernehmlassung. Als wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Beamtenstatus vorgesehen. Die Beschäftigten des Bundes würden in Zukunft nicht mehr auf vier Jahre gewählt, sondern mit einem kündbaren öffentlich-rechtlichen Anstellungsvertrag eingestellt, der sich weitgehend am Obligationenrecht (OR) orientiert. Gegenüber dem OR bietet das BPG eine bessere Arbeitsplatzsicherheit durch längere Kündigungsfristen (3 Monate in den ersten 5 Jahren, dann 4 und ab dem 11. Jahr 6 Monate) und einen ausgebauten Kündigungsschutz, indem in jedem Fall die Begründung für eine Auflösung des Anstellungsverhältnisses schriftlich mitgeteilt werden muss, und der Entscheid angefochten werden kann. Wenn der Bund bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen keine vergleichbare Stelle anbieten kann, muss er gemäss dem Vorentwurf eine Abgangsentschädigung anbieten. Dasselbe gilt auch bei der Entlassung von langjährigen Mitarbeitern und von solchen, für deren Beruf ausserhalb der Bundesverwaltung keine Nachfrage besteht. Für die Post und die SBB schreibt das neue Gesetz zwingend den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags mit den Angestelltenorganisationen vor. In Lohnfragen blieb der Entwurf relativ offen und würde dem Bundesrat damit mehr Flexibilität geben als das geltende Gesetz. Durch den Verzicht auf die bisherigen starren Gehaltsstufen und auf die Festsetzung von Minimal- und Maximallöhnen hätte er die Möglichkeit, Leistungslöhne einzuführen und Anpassungen an die Arbeitsmarktlage vorzunehmen [23].
Die Gewerkschaften des Bundespersonals äusserten heftige Kritik am Vorentwurf. Mit der Unabwendbarkeit der Abschaffung des Beamtenstatus – welche in zahlreichen Kantonen und Gemeinden bereits erfolgt ist – hatten sie sich zwar abgefunden. Die Möglichkeit, Anstellungsverhältnisse aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen aufzulösen, lehnten sie jedoch ab. Überhaupt nicht einverstanden waren sie mit dem Vorschlag, wichtige Kompetenzen namentlich bei der Lohnpolitik an die einzelnen Arbeitgeber wie SBB und Post abzutreten. Lohneckdaten, Teuerungsausgleich, national einheitliche Lohnhöhen sowie Höchstarbeitszeiten sollten ihrer Ansicht nach weiterhin durch den Bundesrat festgelegt werden [24]. Der SGB und die SP schlossen sich dieser Kritik an. Für die SVP hingegen enthielt das bundesrätliche Projekt immer noch zu viele einengende Vorschriften. Unterstützung fand die Regierung bei der CVP und der FDP, wobei letztere allerdings ebenfalls Kritik am Ausmass der Kompetenzendelegation an die einzelnen Bundesbetriebe anmeldete. Für die Wirtschaftsverbände war die Reform zu zaghaft ausgefallen. Sie forderten, dass für die Bundesangestellten wie für alle anderen Beschäftigen das private Anstellungsrecht gemäss Obligationenrecht zur Anwendung kommen soll [25].
Im Dezember leitete der Bundesrat dem Parlament seinen definitiven Entwurf zu. Grundsätzlich hielt er dabei am Vernehmlassungsprojekt fest, ging aber doch in einigen Punkten auf die Forderungen der Gewerkschaften ein. So nahm er die Bestimmung auf, dass der Bundesrat Minimallöhne sowie Höchstarbeitszeiten und die minimale Feriendauer für alle Beschäftigten (also auch diejenigen der SBB und der Post) festlegen kann [26].
In den mit hohen Haushaltdefiziten kämpfenden Kantonen Genf und Waadt protestierten Staatsangestellte mit Demonstrationen und kurzen Streiks gegen Sparpläne der Regierungen [27].
In einem Bericht zuhanden des Parlaments äusserten sich die Geschäftsprüfungskommissionen beider Kammern kritisch zur Personalpolitik des Bundes. Beanstandet wurde dabei namentlich das Fehlen eines klaren Leitbildes und einer einheitlichen Management- und Führungskultur. Dafür könne jedoch nicht das Beamtengesetz aus dem Jahr 1927 verantwortlich gemacht werden, sondern dessen praktische Anwendung. Erschwerend für eine moderne Personalpolitik sei insbesondere auch das Fehlen eines EDV-gestützten Personal- und Kostenbewirtschaftungssystems, die mangelhafte Nachwuchsförderung und das zu wenig flexible Lohnsystem. Als dringende Massnahmen formulierten die GPK insgesamt fünfzehn Empfehlungen. Diese regen insbesondere eine Stärkung der Kompetenzen des Personalamtes, die Einführung eines effizienten Controllings und – im Rahmen der Revision des Beamtengesetzes – die Delegation der Kompetenzen beim Entscheid über die Ausgestaltung des Besoldungssystems vom Parlament an den Bundesrat an [28].
Der Nationalrat überwies eine Motion Cavadini (fdp, TI) für Massnahmen zugunsten einer zahlenmässig besseren Vertretung von Italienischsprachigen in der Bundesverwaltung in Postulatsform. Der Motionär hatte insbesondere deren zunehmend unterproportionalen Anteil in den obersten Lohnklassen kritisiert. Dieser Sachverhalt wurde übrigens auch von Bundesrat Villiger anlässlich der Beratung des Geschäftsberichts 1997 bestätigt; die Nutzniesser dieser Untervertretung sind aber nicht etwa die Deutschschweizer, sondern die Französischsprachigen [29].
Eine verwaltungsinterne Bestandesaufnahme kam zum Schluss, dass die Korruptionsgefahr in der Bundesverwaltung gering ist und die bestehenden Kontroll- und Präventivmassnahmen im allgemeinen genügen. Zum Vorentwurf für eine Reform des Korruptionsstrafrechts siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht) [30].
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Pensionskasse
Im Rahmen der Neuorganisation der Pensionskasse des Bundes unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes. Dieses untersagte dem Bund bisher den Erwerb von Aktien und Liegenschaften zu Anlagezwecken. Im Hinblick auf eine renditeorientierte Anlagepolitik soll die Pensionskasse für das Bundespersonal von dieser Bestimmung ausgenommen werden. Der Ständerat verabschiedete diese Neuerung ohne Gegenstimme; in der Wintersession stimmte ihr auch der Nationalrat zu [31].
Die Situation der Pensionskasse war nach wie vor unbefriedigend. Die Eidgenössische Finanzkontrolle empfahl, deren Rechnung auch in diesem Jahr nicht abzunehmen. Das Parlament folgte diesem Ratschlag, wobei namentlich Vertreter der SVP und der LP massive Kritik an der Führung der Kasse und dem schleppenden Vollzug der Verbesserungsmassnahmen übten. Die GPK-StR orientierte in einem Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der PUK-Pensionskasse von 1996 zur Behebung der Mängel dieser Institution. Anlässlich der Behandlung des Berichts im Ständerat beurteilte Bundesrat Villiger die Situation der Kasse nach wie vor als prekär. Er gab in diesem Zusammenhang auch bekannt, dass er die von bürgerlichen Politikern schon lange geforderten personellen Konsequenzen gezogen habe: Auf den 1. Oktober seien die bisherige Direktorin der Eidgenössischen Versicherungskasse, Elisabeth Baumann, und Vizedirektor Dieter Wäber aus der Geschäftsleitung entlassen worden. Zum neuen Geschäftsleiter wurde Peter Arbenz ernannt. Der Ständerat nahm den Bericht der GPK zur Kenntnis und stimmte damit auch den darin enthaltenen Empfehlungen zu [32]. Anschliessend überwies er mit dem Einverständnis des Bundesrates ein Postulat Gemperli (cvp, SG), welches eine rechtliche Verselbständigung der Kasse und die Erhöhung des Deckungskapitals auf 100% verlangt [33].
Zur Reform der Finanzkontrolle siehe unten, Teil I, 5 (Finanzkontrolle).
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Organisation
Im Zeichen der Modernisierung der Verwaltung nach den Grundsätzen der wirkungsorientierten Führung unterbreitete die Regierung dem Parlament den Entwurf für ein neues Gesetz über die Meteorologie und Klimatologie. Das neue Gesetz ist nicht mehr wie sein aus dem Jahre 1911 stammender Vorgänger als Organisationsgesetz für die entsprechende Bundesstelle (Schweizerische Meteorologische Anstalt, SMA) konzipiert, sondern definiert in erster Linie die Aufgaben des Bundes in diesem Bereich. Die SMA soll allerdings unter dem neuen Namen „Dienst für die Meteorologie und Klimatologie“ ein Bundesamt bleiben. Ausdrücklich wird ihr aber das Recht zuerkannt, erweiterte Dienstleistungen auf kommerzieller Basis und in internationaler Zusammenarbeit anbieten zu dürfen. Auf der anderen Seite eröffnet das Gesetz die Möglichkeit, bestimmte Aufgaben in diesem Bereich an Private zu übertragen [34].
Im Nationalrat kam die Vorlage nicht gut an. Die Kommissionsmehrheit beantragte, sie an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, ein Projekt auszuarbeiten, das in einer ersten Phase eine privatrechtliche Organisation der kommerziellen, nicht hoheitlichen Aufgaben vorsieht, und in einer zweiten Phase eine vollständige Privatisierung der SMA überprüft. Im Einzelnen ging ihr die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufzählung der Aufgaben der SMA zu weit, und den Vorschlag, dass bestimmte Aufgaben an Private übertragen werden können, erachtete sie als zu unverbindlich. Als Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der privaten Anbieter wurde zudem die Absicht kritisiert, die SMA aus ihrer finanziell abgesicherten Stellung als Bundesamt kommerziell im Markt auftreten zu lassen. Gegen den Widerstand der Linken hiess das Plenum den Rückweisungsantrag seiner Kommission mit 104:60 Stimmen gut [35]. Der Ständerat erklärte sich hingegen bereit, auf das Geschäft einzutreten. Seiner Meinung nach ist von prioritärer Bedeutung, dass in einem ersten Schritt das veraltete Gesetz aufgehoben und der Auftritt der SMA als Bundesstelle mit einem Leistungsauftrag und Globalbudget sowie mit Aktivitäten auf dem freien Markt geregelt wird. Die Frage einer Privatisierung könne dann, gestützt auf die inzwischen gemachten Erfahrungen, in einer späteren Phase beantwortet werden. Der Nationalrat kam in der Folge auf seinen Entscheid zurück und überwies das Geschäft an seine vorberatende Kommission [36].
Der im Vorjahr vom Bundesrat beschlossene Umbau des früheren BIGA zu den beiden neuen Ämtern BBT (BA für Berufsbildung und Technologie) und BWA (BA für Wirtschaft und Arbeit) wurde zu Jahresbeginn in Angriff genommen. Dabei ergab sich insofern eine Änderung, als die aus dem aufgehobenen Bundesamt für Konjunkturfragen übernommene Aufgabe der Wirtschaftsbeobachtung nicht wie ursprünglich vorgesehen ins Generalsekretariat des EVD verlegt, sondern ins BWA integriert wurde. Als Begründung für diesen Entscheid gab der Bundesrat an, dass er das Generalsekretariat nicht mit Linienaufgaben belasten wolle [37]. Der Rücktritt des Vorstehers des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI), Staatssekretär Franz Blankart, eröffnete die Perspektive für weitere Umstrukturierungen. Im Mai gab Bundesrat Couchepin grünes Licht für eine Verschmelzung des BAWI mit dem BWA. Zum Nachfolger Blankarts ernannte der Bundesrat mit Amtsantritt auf den 1. Mai 1999 den Industriemanager David Sytz [38].
Das rund 500 Beschäftigte zählende Bundesamt für Statistik schloss im November seinen Umzug nach Neuenburg ab. Damit befinden sich alle drei 1992 vom Parlament für eine Aussiedlung aus der Bundesstadt bestimmten Ämter an ihrem neuen Standort [39].
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Information
Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips mit Geheimnisvorbehalt in der Bundesverwaltung scheint auf guten Wegen zu sein. Der Nationalrat überwies drei entsprechende Motionen (GPK, Hess (cvp, ZG) und Vollmer (sp, BE)). Der Bundesrat erklärte sich damit einverstanden, lehnte allerdings die terminliche Auflage der GPK-Motion ab, welche die Vorlage der Botschaft bis Ende 1998 verlangte [40]. Der Ständerat überwies die beiden letztgenannten Motionen ebenfalls, diejenige der GPK wandelte er in ein Postulat um, da die gesetzte Frist ohnehin nicht eingehalten werden könnte. Er nahm dabei Kenntnis von der Absicht des Bundesrates, bis Ende 1999 einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten [41].
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Archivgesetz
Das Parlament verabschiedete im Berichtsjahr das neue Archivierungsgesetz. Eintreten war auch im Nationalrat unbestritten. In der Detailberatung lehnten die Abgeordneten die vom Ständerat im Vorjahr beschlossene Ausnahmeregelung für die eidgenössischen Gerichte ab. Am längsten zu reden gab die verlängerte Sperrfrist für Dokumente mit identifizierbaren und schützenswerten Personendaten (50 statt 30 Jahre). Hier schloss sich der Rat dem Bundesrat an und lehnte die Gültigkeit dieser Bestimmung über den Tod hinaus ab. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seinem Beschluss fest, dass die eidgenössischen Gerichte dem Gesetz nicht unterstehen sollen, sondern bloss aufgefordert werden, sich eigene, an die neuen Bestimmungen angepasste Archivierungsregeln zu geben. Die grosse Kammer beharrte zuerst auf ihrem Standpunkt, gab dann aber nach. Bei der Frage, ob die Verlängerung der Sperrfrist von 30 auf 50 Jahre für Dokumente mit schützenswerten Personendaten auch nach dem Tod der betreffenden Person gelten soll, ergab die erste Runde der Differenzbereinigung ebenfalls ein Patt. Schliesslich setzte sich ein Kompromissvorschlag des Ständerats durch, welcher die verlängerte Frist drei Jahre nach dem Tod beendet. Gegen die von Regierung und Nationalrat befürwortete sofortige Beendigung der Sperrfrist wurde vom Ständerat eingewendet, dass es pietätlos wäre, wenn die Angehörigen unmittelbar nach dem Ableben der betreffenden Person mit der Publikation von sensiblen Informationen über diese konfrontiert würden [42].
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Jahr 2000
In seiner Anwort auf eine Interpellation Müller (fdp, ZH) versicherte der Bundesrat, dass man sich in der Bundesverwaltung sowie den Postbetrieben, der SBB und der Swisscom des Computerproblems mit dem Datumwechsel 2000 bewusst sei und seit 1996 entsprechende Massnahmen eingeleitet habe. Zur Bewusstmachung des Problems und zur Unterstützung bei dessen Behebung namentlich bei Kleinbetrieben und in wichtigen Infrastrukturbereichen (z.B. Elektrizitätswirtschaft) setzte der Bundesrat im Juni einen speziellen Delegierten ein [43]. Das Jahrtausendwechselproblem beschäftigte auch den Ständerat. In Postulatsform überwies er eine Motion Schmid (cvp, AI), welche insbesondere Vorkehrungen verlangt, um bei den befürchteten Computerpannen die Grundversorgung mit Wasser, Energie, Kommunikationsmitteln etc. zu gewährleisten [44].
 
[23] Presse vom 7.5.98.23
[24] Bund, 7.5.98; NZZ und TA, 13.8.98.24
[25] TA, 3.9.98; NZZ, 15.12.98.25
[26] BBl, 1999, S. 1597 ff.; NLZ und Lib., 15.12.98.26
[27] Lib. und 24 Heures, 24.9.98. Zu den Manifestationen siehe oben, Teil I, 1b (Öffentliche Ordnung).27
[28] BBl, 1998, S. 4831 ff.; Presse vom 14.2.98.Vgl. zur Personalkostenpolitik des Bundes auch die Intererpellation Schmid (svp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1602 f. sowie die Stellungnahme des BR zu Fragen der GPK in BBl, 1999, S. 2895 ff.28
[29] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2831 (Cavadini) resp. 1220 f. (Villiger).29
[30] NZZ, 22.5.98.30
[31] BBl, 1998, S. 3073 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 564 ff. und 1404; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2601 ff. und 2958; BBl, 1998, S. 5742.31
[32] Finanzkontrolle: NZZ, 4.6.98. Kritik: Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1095 ff. PUK: BBl, 1998, S. 5345 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 910 ff. Siehe auch die Stellungnahme des BR dazu in BBl, 1998, S. 5372 ff. sowie die Antworten des BR auf eine SVP-Interpellation resp. eine Einfache Anfrage sowie anlässlich der Fragestunde in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 788 ff. resp. 1674 ff. und 1158 ff. Vgl. dazu SPJ 1996, S. 35 f.32
[33] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 919 ff.; Presse vom 24.9.98.33
[34] BBl, 1998, S. 4161 ff. Zur Vernehmlassung siehe auch NZZ, 10.2.98.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1844 ff.35
[36] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1208 ff.; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2696 f.36
[37] NZZ, 20.2.98. Siehe SPJ 1997, S. 43. Der 1997 wegen diffamierenden Äusserungen über Arbeitslose kritisierte Vizedirektor des BIGA, Volker Kind, ging zu Jahresbeginn aus gesundheitlichen Gründen in Frühpension (JdG, 11.2.98; SPJ 1997, S. 43, FN 38).37
[38] NZZ, 28.5.98 und BaZ, 3.12.98 (Fusion); BZ, 25.11.98 und NZZ, 26.11.98 (Sytz).38
[39] NZZ, 11.11.98. Siehe SPJ 1992, S. 36.39
[40] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 734 f. Vgl. SPJ 1997, S. 41.40
[41] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1023 ff.41
[42] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 227 ff., 1285 ff., 1396 ff. und 1633; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 621 ff., 740 ff. und 838; BBl, 1998, S. 3484 ff. Vgl. SPJ 1997, S. 44 f.42
[43] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1552 (Interpellation); Presse vom 4.6.98 und NZZ, 29.6.98 (Delegierter).43
[44] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 927 ff.44