Année politique Suisse 1998 : Sozialpolitik / Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
 
Gesundheitspolitik
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Allgemeine Fragen
Die Schweiz ist zwar Gründungsmitglied der Weltgesundheitsorganisation WHO, gewährt deren Hauptsitz in Genf Gastrecht und ist mit einem Jahresbeitrag von 11 Mio Fr. die Nummer 14 bei den Geldgebern. Doch in den Chefetagen und im Exekutivrat suchte man bisher vergebens nach Schweizern. Als die Region im Herbst zwei neue Mitglieder des 32köpfigen Exekutivrates stellen durfte, wurde allgemein vermutet, dass es der international isolierten Schweiz schwer fallen werde, eines der beiden Mandate zugesprochen zu erhalten. Die Überzeugungsarbeit von BAG-Direktor Zeltner, zusammen mit seinem Ruf als kompetenter und engagierter Gesundheitspolitiker, trug jedoch Früchte; ab Frühjahr 1999 wird der BAG-Direktor die Schweiz im WHO-Exekutivrat vertreten [1].
Eine von der EU finanzierte Studie untersuchte den Zusammenhang zwischen sozialer Schicht und Gesundheit in elf westeuropäischen Ländern. Die geringsten Unterschiede zeigten sich dabei in der Schweiz, in Deutschland (West) und in Spanien, die grössten in Schweden, Norwegen und Dänemark. Im Mittelfeld lagen Grossbritannien, Frankreich, die Niederlande, Finnland und Italien. Mit Ausnahme der Krebserkrankungen steht der soziale Status in der Schweiz im europäischen Vergleich eher gering mit der Sterblichkeit in Zusammenhang, insbesondere bei den Herz-Kreislauf-Problemen, die in der Schweiz zu 10%, in den nordeuropäischen Ländern und in Grossbritannien hingegen zu 50% an die (untere) soziale Schicht gekoppelt sind. Welche Gründe für die schichtspezifisch unterschiedlichen Krankheitsbilder in den westeuropäischen Staaten verantwortlich sind, soll in weiteren Studien abgeklärt werden [2].
Die Fettleibigkeit beeinträchtigt die Schweizer Volkswirtschaft erheblich. Eine neue Studie schätzte die direkten und indirekten Kosten auf jährlich 3,87 Mia Fr. Das Gesundheitswesen wird dabei mit 2,27 Mia Fr. belastet, was 8% der Gesamtkosten ausmacht. Rund 30% der Bevölkerung leiden an einer Form von Übergewicht, 5% sind schwere bis schwerste Fälle. Die Zahl ist gemäss der Untersuchung auch deshalb bedenklich, weil Fettleibigkeit häufig gemeinsam mit Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen auftritt. Durch diese Zweiterkrankungen steigt das Risiko für weitere gesundheitliche Probleme, was zu einer eigentlichen “Erkrankungskaskade” führen kann [3].
Auf die Problematik der Übergewichtigkeit wies auch der 4. Ernährungsbericht des BAG hin. Er konstatierte eine scherenartige Entwicklung mit Überkonsum und zunehmender Häufigkeit von Fettleibigkeit im Bevölkerungsdurchschnitt einerseits, qualitativer und quantitativer Unterernährung in bestimmten Gruppen andererseits. Während die Schweizerinnen und Schweizer in den letzten 15 Jahren tendenziell gesünder assen (mehr Gemüse und Rohkost), blieb der Fettkonsum mit 38% der Gesamtkalorien nach wie vor zu hoch. Am stärksten nahm in den vergangenen zehn Jahren das Übergewicht bei Männern im mittleren Alter zu. Zu den Bevölkerungsschichten mit teilweiser Mangelernährung gehören in erster Linie Jugendliche und Betagte. Bei acht Prozent der Frauen und zwei Prozent der Männer wurde ein hochgradig abnormes Essverhalten erhoben; eine eigentliche Magersucht wurde bei Frauen in einem Prozent und eine Ess-Brechsucht in drei Prozent der Fälle festgestellt [4].
Mit einer Motion wollte der Berner Nationalrat und Arzt Günter (sp) den Bundesrat verpflichten, eine Kommission zur Untersuchung medizinischer Zwischenfälle einzusetzen. Günter argumentierte, Flugunfälle würden heute systematisch analysiert, um daraus Lehren für die Zukunft zu ziehen; dies sei im medizinischen Bereich noch allzu häufig nicht der Fall. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss, nachdem er von Hess (cvp, ZG) bekämpft worden war, in Postulatsform überwiesen [5].
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Prävention
Gemäss neuem KVG wird ab 1998 zusammen mit der Krankenkassenprämie auch der sogenannte “Gesundheitsrappen” erhoben. Dank dieser zusätzlichen Leistung der Versicherten werden jährlich rund 17 Mio Fr. für die Prävention zur Verfügung gestellt, die von der Schweizerischen Stiftung für Gesundheitsförderung verwaltet werden. Für die Jahre 1998-2002 sind Präventionskampagnen in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Entspannung sowie Arbeit und Gesundheit geplant [6].
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Spitäler
Mit Erfolg brachte Nationalrat Gysin (sp, BS) eine Motion ein, die vom Bundesrat verlangt, die kantonalen und regionalen Spitalplanungen in einen gesamtschweizerischen Zusammenhang zu stellen und für die Spitzen- und Zentrumsmedizin einen eidgenössischen Zielkatalog zu erstellen. Die Landesregierung versuchte vergebens, sich mit dem Hinweis auf die Kantonshoheit im Gesundheitswesen für nicht zuständig zu erklären, weshalb sie Umwandlung in ein Postulat beantragte. Mit 72 zu 41 Stimmen wurde der Vorstoss in der bindenden Form überwiesen [7].
Die Kantone wollten den Entscheid des Eidg. Versicherungsgerichtes (EVG), wonach sie bei ausserkantonalen Behandlungen auch in den privaten und halbprivaten Abteilungen jene Kosten zu berappen haben, welche von den Krankenkassen nicht bezahlt werden, vorerst nicht hinnehmen. Sie befürchteten, dass nach diesem Grundsatz die Kantone bald einmal die Behandlung der Halbprivat- und Privatpatienten im eigenen Kanton ebenfalls subventionieren müssten. Da das neue KVG diese Frage nicht geregelt hat, was auch der Grund für die Anrufung des EVG gewesen war, verlangten sie, bis spätestens 2000 müssten die Finanzierungsregeln im KVG neu überdacht werden. Es brauche sowohl eine neue Spitalfinanzierung wie auch eine Änderung der Kostenverteilung zwischen Kantonen und Versicherungen [8]. Auf Vermittlung des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) einigten sich die Kantone und Krankenkassen auf einen vorläufigen Kompromiss in dieser Frage. Die Kantone erklärten sich bereit, den Versicherungen eine Pauschale von 50 Mio Fr. zur Abgeltung der hängigen Forderungen aus der ausserkantonalen Hospitalisation zu bezahlen. Im Gegenzug verzichteten die Kassen darauf, im innerkantonalen Bereich eine analoge Mitfinanzierung für die Zusatzversicherten einzufordern [9].
Mit einer Motion verlangte Nationalrat Hochreutener (cvp, BE), ebenfalls eine Änderung der Spitalfinanzierung. Für ihn sollen die Kantone aus der Subventionierung der Krankenhäuser aussteigen und stattdessen für die Versorgung aller Patienten – ob allgemein oder privatversichert, im Universitätsspital oder in der Privatklinik – eine Fallpauschale ausrichten. Der Vorstoss wurde von Cavalli (sp, TI) bekämpft und deshalb vorderhand der Diskussion entzogen [10].
In ähnliche Richtung zielt die vom Detailhandel-Discounter Denner im Vorjahr lancierte Volksinitiative “für tiefere Spitalkosten”, welche mit 106 776 gültigen Unterschriften zustande kam. Danach soll die obligatorische Krankenkasse abgeschafft und durch eine reine Spitalkostenversicherung abgelöst werden, welche eine Tagespauschale ausrichtet [11].
In seiner Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) hielt der Bundesrat fest, dass nach seinem Dafürhalten vorerst nur diejenigen Bestimmungen abzuändern sind, die in den letzten zwei Jahren gezeigt haben, dass sie aufgrund von Fehlformulierungen, Lücken usw. die gewünschten Wirkungsmechanismen des KVG behindern. Revisionsthemen, die eine wesentliche Änderung der Finanzierung und der Subventionierung zur Folge hätten, sollen dabei noch nicht angegangen werden. Die Spitalfinanzierung bildet hier allerdings eine Ausnahme; sie soll in nicht allzu ferner Zukunft in einer separaten Vorlage neu geregelt werden [12].
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Spitex
Nationalrätin Vermot (sp, BE) wollte mit einer Motion erreichen, dass der Bund enge Rahmenbedingungen für die Erbringung von Spitex-Leistungen setzt, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftlichkeit sowie Aus- und Weiterbildung. Sie argumentierte, Spitex gehöre zwar strukturell zum ambulanten Bereich, führe jedoch dazu, dass die Kantone Kosten im stationären Bereich sparen können, weshalb nicht einzusehen sei, weshalb nicht auch hier eine Globalbudgetierung zum Zug kommen sollte. Der Bundesrat replizierte, heute gelte der Grundsatz, dass Spitex eben gerade nicht der Planung unterworfen werde, um so ihr volles Entwicklungspotential auszuschöpfen; er erklärte sich aber bereit, die Frage im Rahmen neuer Formen der Spitalfinanzierung mit zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss in Postulatsform überwiesen [13].
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Medizinalpersonen
Der bereits seit Jahren schwelende Streit zwischen den Assistenzärzten und -ärztinnen einerseits, den kantonalen Gesundheitsbehörden andererseits um die Arbeits- und Präsenzzeiten, eskalierte im Berichtsjahr. Vor allem im Kanton Zürich zeigte sich die betroffene Ärzteschaft nicht weiter bereit, die aus ihrer Sicht unzumutbaren Arbeitszeiten von teilweise über 60 Stunden pro Woche weiterhin zu akzeptieren. Nachdem die Assistenzärzte gedroht hatten, die administrativen Aufgaben, die rund 50% ihres Einsatzes ausmachen, nicht mehr zu übernehmen, wurde eine erste Einigung erzielt, wonach eine Überschreitung der Höchstarbeitszeit von 55 Wochenstunden kompensiert werden soll. Da sie an die gemachten Zusagen nicht glaubten, verlangten die von ihrem Landesverband unterstützten Zürcher Jungärzte, dem Arbeitsgesetz unterstellt zu werden, welches die geltende Arbeitszeit auf generell 42 Stunden limitiert [14].
Eine Studie im Kanton Bern wies nach, dass die Klagen der Assistenzärzte tatsächlich nicht von ungefähr sind. An den öffentlichen Spitälern des Kantons wird durchschnittlich 66,2 Stunden wöchentlich gearbeitet. Besonders hoch ist die Belastung an den grösseren Bezirkskrankenhäusern, wo die wöchentliche Arbeitszeit bei 74,7 Stunden liegt. Der Berner Gesundheitsdirektor wies die Spitäler an, mit organisatorischen Massnahmen dafür zu sorgen, dass die vorgesehene Höchstarbeitszeit von 58 Stunden eingehalten wird, was nach Ansicht der Spitalärzte nur über eine Aufstockung des Personals erreicht werden kann [15].
Zur laufenden Reform der akademischen Medizinalberufe siehe unten, Teil I, 8a (Hochschulen).
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Medikamente
Trotz öffentlich geäusserter Missbilligung durch den Preisüberwacher, der am ursprünglichen Konzept festhalten wollte, einigten sich das BSV und die Pharmabranche auf einen Kompromiss in der zweiten Preissenkungsrunde. Demnach wird für die Festsetzung der Preise der älteren Medikamente nicht der Ladenpreis in den vergleichbaren europäischen Ländern herangezogen, sondern der Fabrikabgabepreis. Damit bleiben diese Heilmittel in der Schweiz weiterhin um rund einen Drittel teurer als in den Referenzstaaten Deutschland, Dänemark und Niederlande. Im Gegenzug verpflichteten sich die Hersteller und Importeure, die von ihnen zwischen 1996 und 1998 eingereichten Beschwerden zurückzuziehen [16]. Auf den 15. September läutete das BSV die dritte Preissenkungsrunde ein und verfügte eine Verbilligung von bis zu 70% für 113 weitere ältere Medikamente; in 20 Fällen wurde von den Produzenten erneut Beschwerde eingereicht [17].
Im Gleichklang mit der im Vorjahr vom Detailhandelisten Denner eingereichten Volksinitiative “für tiefere Arzneimittelpreise” setzte sich der Preisüberwacher nicht nur für eine Senkung der Verkaufspreise in der Schweiz ein, sondern auch dafür, dass alle in den Nachbarländern zugelassenen Medikamente in der Schweiz ohne zusätzliche Bewilligung verkauft werden dürfen. Gleichzeitig prüfte die Wettbewerbskommission, welche rechtlichen Hindernisse diesen Parallelimporten im Weg stehen [18].
Der Ständerat überwies eine Motion Simmen (cvp, SO), welche von der Landesregierung verlangt, die Parallelimporte von Arzneimitteln sowie die Substitution durch Generika gesetzlich zu regeln. Dieser Vorstoss verstand sich als Aufforderung an den Bundesrat, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative auszuarbeiten; gemäss Simmen würde dieses Begehren zu weit gehen und insbesondere der Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu wenig Beachtung schenken. Der Bundesrat, der sich aufgrund der laufenden Entwicklungen nicht die Hände binden lassen wollte, beantragte vergeblich Umwandlung in ein Postulat [19].
Mehr Unterstützung fand die Landesregierung vorerst in der grossen Kammer, die eine analoge Motion Hochreutener sowie zwei ähnlich gelagerte Motionen Widerkehr (ldu, ZH) und Cavalli (sp, TI) nur als Postulate annahm [20]. Ausformulierte Vorschläge machte eine Motion Gysin (sp, BS). Bei Verfügbarkeit eines Generikums sollten die Krankenkassen lediglich verpflichtet werden, das kostengünstigere Präparat zu bezahlen; zudem dürften die Ärzte nur mehr den Wirkstoffnamen und nicht mehr ein konkretes Produkt verschreiben. Auch dieser Vorstoss wurde nur in der abgeschwächten Form des Postulats verabschiedet [21]. Bis Ende Jahr liess sich dann aber offensichtlich auch der Nationalrat davon überzeugen, dass es an der Zeit ist, hier Druck aufzusetzen. Oppositionslos nahm er in der Wintersession eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) an, welche Parallelimporte unter der Bedingung gestatten will, dass der darin enthaltene Wirkstoff bereits einmal in der Schweiz zugelassen wurde [22].
Mitte Jahr gab der Bundesrat bekannt, er werde die “Denner”-Initiative aus ähnlichen Überlegungen, wie sie Simmen vorgebracht hatte, ablehnen und dazu einen indirekten Gegenvorschlag präsentieren. Einen ersten Schritt tat er mit seinen Revisionsvorschlägen für das Krankenversicherungsgesetz (siehe auch unten, Teil I, 7c, Krankenversicherung). Nach seinen Vorstellungen sollen die Ärzte zunehmend nur noch den Wirkstoff verschreiben, worauf dann die Apotheker gehalten sind, ein Generikum abzugeben, es sei denn, der Arzt habe deutlich das Originalpräparat rezeptiert [23]. Ende Jahr erlaubte das BSV der Krankenkasse “Swica”, ein neues, für die Prämienzahler kostengünstigeres Versicherungsmodell anzubieten, bei dem die Kunden zugunsten von Generika auf Originalpräparate verzichten. Allerdings muss nach Ansicht der Behörden auch in dieser neuen Versicherungsform eine medizinisch angemessene Behandlung im Rahmen der Pflichtleistungen gewährleistet sein. Es wäre mit dem KVG nicht vereinbar, wenn sich die Versicherten verpflichteten, sich auch dann mit einem billigeren Medikament zufrieden zu geben, wenn ein teureres erwiesenermassen wirksamer wäre.[24]
Als Postulat überwiesen wurde eine Motion von Nationalrat und Helsana-Präsident David (cvp, SG), welcher den Bundesrat verpflichten wollte, die binnenmarktlichen Hindernisse für neue Vertriebsformen im Medikamentenhandel aufzuheben. Die Helsana betreibt seit dem letzten Jahr im solothurnischen Zuchwil eine Versand-Apotheke (MediServiceAG), von der aus sie ihre Kunden direkt beliefert. Die Apotheker des Kantons Solothurn reichten dagegen Beschwerde ein, blitzten beim Verwaltungsgericht aber ab, worauf sie ihre Einsprache ans Bundesgericht weiterzogen, wo sie allerdings erneut unterlagen [25]. Aber auch die MediServiceAG bemühte die Richter in Lausanne. Sie verlangte vergeblich die aufschiebende Wirkung für ein neues Reglement des Kantons Waadt, das seit Januar die Postzustellung von Medikamenten verbietet [26]. Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) möchte im neuen Heilmittelgesetz grundsätzlich ein Verbot des Versandhandels von Medikamenten vorsehen. Ausnahmen sollten nur möglich sein, wo sehr strenge Auflagen (ärztliches Rezept, Beratung und Überwachung) gewährleistet sind; ob dies auf die MediServiceAG zutreffen würde, liess die IKS offen [27]. Eine etwas andere Betrachtungsweise nahm die Eidg. Kartellkommission ein. Ende Jahr befand sie, alle Kantone sollten den Versandhandel mit Medikamenten zulassen, da jede andere gesetzliche Regelung dem Binnenmarktgesetz zuwiderlaufe [28].
Die Apotheker konterten die immer unkontrollierbarer werdenden Vertriebsformen mit der Lancierung einer Volksinitiative, die verlangt, dass Medikamente nur unter Mitwirkung von Gesundheitsfachleuten abgegeben werden dürfen. Unterstützung fanden sie bei den Drogisten sowie kantonalen und eidgenössischen Gesundheitspolitikern. Das Begehren will verhindern, dass Arzneimittel wie gewöhnliche Ware ohne Kontrolle und Beratung durch Spezialisten über den Ladentisch gehen. Inwiefern dabei der Verkauf in Warenhäusern bzw. über neue Distributionskanäle wie Post- oder Internethandel betroffen wären, wurde von den Initianten nicht weiter ausgeführt. Das Volksbegehren, dessen Unterschriftenbogen in den Apotheken auflagen, hatte einen durchschlagenden Erfolg. Bereits knapp zwei Monate nach der Lancierung waren über 150 000 Unterschriften beisammen, doch wurde sie im Berichtsjahr noch nicht eingereicht [29].
Dieses Volksbegehren konnte auch als Teil eines seit Jahren anhaltenden Konflikts zwischen den Krankenkassen und den Apothekern gesehen werden. Um Kosten zu sparen, möchten die Krankenversicherer die Margen der Apotheker senken; diese wiederum sehen in den geringeren Verdienstmöglichkeiten einen generellen Angriff auf ihren Stand und vor allem auf die kleinen Vertreter ihrer Branche. Gemäss den Krankenkassen sollten die Margen der Apotheken um mindestens 5% gekürzt und im Gegenzug deren Leistungen (Beratung) fairer honoriert werden. Im Grundsatz war man sich darin einig, nur über die konkrete Ausgestaltung herrschten derart unterschiedliche Ansichten, dass die Gespräche abgebrochen wurden. Nachdem die Apotheker ihre Volksinitiative lanciert hatten, reagierte das Konkordat der Krankenkassen damit, dass es den Arzneimittelvertrag mit den Apotheken per Ende 1999 kündigte. Falls keine Einigung erzielt werden kann, würde dies bedeuten, dass die Kosten für die Heilmittel nicht mehr direkt mit den Kassen abgerechnet werden können; der Patient müsste die Medikamente bezahlen und die Rückerstattung dann bei der Versicherung beantragen [30].
Immer mehr kommen neben medizinisch gerechtfertigten Medikamenten sogenannte “Life-style-drugs” auf den Markt. Im Berichtsjahr machte vor allem “Viagra”, ein Mittel gegen Potenzstörungen, viel von sich reden. Oppositionslos nahm der Nationalrat ein Postulat Günter (sp, BE) an, welches den Bundesrat auffordert, derartige Präparate nicht in die Liste der kassenzulässigen Arzneien aufzunehmen [31].
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Medizinalprodukte
Mit einer von Frauen aus allen Parteien mitunterzeichneten Motion verlangte Nationalrätin Stump (sp, AG), die Information für Frauen, die eine Silikon-Brustimplantation vornehmen wollen, sei auszubauen und es sei eine wissenschaftliche Verlaufsforschung für diese Produkte vorzusehen. Unter Hinweis auf begonnene Arbeiten beantragte der Bundesrat erfolgreich die Umwandlung in ein Postulat [32].
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Alternativmedizin
In der Abstimmungskampagne zum neuen KVG hatte Bundesrätin Dreifuss zugesagt, die Komplementärmedizin vermehrt in den Grundleistungskatalog der Krankenkassen einzubeziehen. Dieses Versprechen löste sie nun ein und verfügte, dass ab Juli 1999 anthroposophische und chinesische Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie sowie Phytotherapie für eine erste Versuchsdauer von sechs Jahren in den Pflichtleistungskatalog der Grundversicherung aufgenommen werden, sofern sie von ausgebildeten Ärzten angewendet werden. Anbieter und Krankenversicherer gehen davon aus, dass die neuen Leistungen jährliche Zusatzkosten von rund 110 Mio Fr. verursachen. Der Entscheid des EDI erleichterte der FMH einen Schritt, der in Insider-Kreisen fast schon als “revolutionär” bezeichnet wurde: Erstmals anerkannte die Verbindung der Schweizer Ärzte eine alternative Zusatzausbildung, nämlich jene in Homöopathie, chinesischer Medizin und Akupunktur [33].
Recht viel Wirbel verursachte eine vom Nationalfonds unterstützte Studie, welche die Behauptung aufstellte, die Alternativmedizin verteuere das Gesundheitswesen und sei zudem sehr oft nutzlos, da sie in den meisten Fällen zusätzlich zur Schulmedizin konsumiert werde. Daher sei der Entscheid von Bundesrätin Dreifuss zumindest aus finanziellen Überlegungen bedenklich. Die Komplementärmediziner konterten, diese Schlussfolgerung gehe von falschen Voraussetzungen aus. In der Studie seien sämtliche alternativen Heilmethoden, auch jene von Naturärzten miteinbezogen, wogegen sich die Liste der kassenpflichtigen Leistungen auf nachweislich wirksame Therapien beschränke. Der Bericht erwecke zudem den Eindruck, dass sich die Versicherten die Alternativmedizin ausserhalb der Praxis des Hausarztes holten, was nicht der Realität entspreche, da immer mehr Schulmediziner auch komplementärmedizinische Verfahren anwendeten. Sie unterschlage schliesslich, dass es eine ganze Reihe von Untersuchungen gebe, die nicht einen kostensteigernden, sondern einen kostendämpfenden Effekt der Komplementärmedizin festgestellt hätten [34].
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Organ- und Blutspenden
Der Ständerat folgte in der Sommersession praktisch diskussionslos den Anträgen von Bundes- und Nationalrat zum Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin, worauf die Vorlage definitiv verabschiedet werden konnte. Damit wird die Grundlage geschaffen, um diesen heiklen Bereich gesamtschweizerisch zu regeln. Der neue Verfassungsartikel gibt dem Bund die Kompetenz, den Umgang mit Organen, Geweben und Zellen zu reglementieren und dabei den Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit sowie eine gerechte Zuteilung der verfügbaren Organe zu gewährleisten [35].
Da ein eigentliches Transplantationsgesetz wohl noch einige Zeit auf sich warten lassen wird, soll die besonders heikle Frage der Xenotransplantation (Übertragung tierischer Organe auf den Menschen) in einer Übergangslösung geregelt werden, welche die klinische Anwendung verbietet und die Forschung strengen Ausnahmebewilligungen unterstellt. Mitte Jahr leitete der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Botschaft für einen dringlichen Bundesbeschluss zu. In der Frühjahrssession hatte der Ständerat diskussionslos eine diesbezügliche Motion des Nationalrates überwiesen [36].
Das BAG und das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) lehnten ein Massenscreening zur Suche nach Hepatitis-C-Kranken ab, die sich vor 1990 über eine Bluttransfusion mit dem Virus angesteckt haben, obgleich dies möglicherweise für rund 10 000 Personen gilt. Die Infektion führt in vielen Fällen zu einer chronischen Leberentzündung, die wiederum eine Leberzirrhose und schlimmstenfalls Leberkrebs auslösen kann. Wegen des schleichenden Verlaufs der Krankheit wissen viele Betroffene nicht, dass sie HCV-positiv sind. Erst seit 1990 kann man das Virus im Blut nachweisen. Das SRK erklärte sich aber bereit, ab 1999 mit einem neuen, auf Gentechnik beruhenden Test das Übertragungsrisiko bei Bluttransfusionen noch weiter einzuschränken [37]. Das BAG will künftig gespendetes Blut filtrieren, um Möglichkeit einer Ansteckung mit der Creuzfeldt-Jakob-Krankheit auf ein Minimum zu senken. Die Kosten wurden auf rund 12 Mio Fr. pro Jahr geschätzt [38].
Ende November begann in Genf der Strafprozess gegen den ehemaligen Leiter des Zentrallabors des SRK, Alfred Hässig. Ihm wurde von Betroffenen und deren Angehörigen vorgeworfen, erst 1986 ein seit 1984 verfügbares, aber relativ teures Testverfahren eingesetzt zu haben, mit welchem HIV-verseuchte Blutprodukte rechtzeitig hätten erkannt werden können; damit habe er wissentlich das Leben von Tranfusionsempfängern und Patienten, die auf Blutgerinnungsmittel angewiesen sind, aufs Spiel gesetzt. Hässig bestritt seine Schuld und verwies auf die damals ungenügenden Kenntnisse in diesem Bereich. Nicht entkräften konnte er aber die Tatsache, dass die Schweiz eines der letzten Länder Europas war, das den neuen Test einführte. Er wurde wegen eventualvorsätzlicher Gefährdung von Leib und Leben zu zwölf Jahren Gefängnis bedingt verurteilt. Beide Seiten legten Berufung gegen das Urteil ein [39].
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Fortpflanzungsmedizin
In der Sommersession diskutierte der Nationalrat die 1994 eingereichte Volksinitiative “für eine menschenwürdige Fortpflanzung” und den bundesrätlichen Gegenvorschlag, der die aufgeworfenen Fragen auf dem Gesetzesweg regeln will. Wie bereits im Ständerat hatte die sehr restriktive Volksinitiative keine Chance; sie wurde mit 117 zu 24 Stimmen deutlich verworfen. In der Eintretetensdebatte zum neuen Gesetz wurden mehrere Rückweisungsanträge an den Bundesrat gestellt. Die SP-Fraktion wollte diesen an den Auftrag koppeln, das Gesetz zu überarbeiten mit dem Ziel, jegliche eugenische Selektion bei der Anwendung der Fortpflanzungstechniken zu verhindern. Sie wurde unterstützt von der EVP und den Grünen, für die Hollenstein (SG) einen Antrag stellte, welcher einen direkten Gegenvorschlag auf Verfassungsstufe verlangte, der die Zeugung ausserhalb des Körpers der Frau verbietet, die Verwendung von Keimzellen Dritter zur künstlichen Zeugung aber zulässt. Simon (cvp, VD) regte an, anstelle der ethisch nur sehr schwer zu beherrschenden Methoden sollte primär auf sozialverträgliche Lösungen, z.B. eine erleichterte Adoption gesetzt werden. Für Sandoz (lp, VD) schliesslich war die gesamte Vorlage zu wenig seriös vorbereitet, weshalb sie deren Überarbeitung vor allem unter juristischen Aspekten für angezeigt hielt. Für die Befürworter aus FDP, CVP, SVP und LP war das Gesetz aber massvoll und zeitgemäss, da es die Interessen des Kindes berücksichtigt, Missbräuche ausreichend verhindert und eine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz bringt. Die Rückweisungsanträge wurden allesamt abgelehnt [40].
Gleich zu Beginn der Detailbehandlung beantragte der Basler Vertreter der Chemieindustrie, Randegger (fdp) im Einklang mit dem Ständerat, neben der Samen- auch die Eispende zuzulassen, namentlich für Frauen, die in einer In-vitro-Fertilisations-Behandlung (IVF) stehen, da dabei pro Zyklus oft mehr Eizellen produziert werden, als der Frau eingepflanzt werden können. Als Begründung wurde die Gleichstellung der Geschlechter ins Feld geführt. Die Frage einer möglichen Diskriminierung der weiblichen Bevölkerung wurde für einmal mit parteipolitisch umgekehrten Vorzeichen geführt. Bürgerliche Abgeordnete setzten sich für die Eispende ein, da eine ungleiche Behandlung für die betroffenen Frauen unverständlich wäre. Vertreterinnen der SP und CVP betonten demgegenüber, hier komme eine Gleichstellungstheorie aus rein biologischer Sicht zum Ausdruck, was dem Wesen der Mutterschaft widerspreche, da bei einer Eispende zwei Frauen Anteil am Entstehen eines Kindes hätten; es gehe nicht an, das materiell begründete Interesse der experimentellen Forschung an weiblichen Eizellen hier gewissermassen zu legitimieren. Bundesrat Koller betonte, dass der eigentliche Grund für das beantragte Verbot der Eizellenspende das Kindeswohl sei. Das ethische Problem der Zweiheit der genetischen und der biologischen Mutter, welches einen so entstandenen Menschen psychisch schwer belasten könnte, werde bei einem Verbot zugunsten des Kindes gelöst; mit einer Diskriminierung der Frau habe dies nichts zu tun. Mit 102 zu 8 Stimmen folgte das Plenum der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat und lehnte damit die Eispende ab.
Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat bei der Präimplantationsdiagnostik (PID). Eine Minderheit um Egerszegi (fdp, AG) meinte zwar, es sei nicht einzusehen, weshalb die PID verboten, die pränatale Diagnostik aber erlaubt sei. Der Rat zeigte sich aber der gegenteiligen Begründung von Weber (sp, AG) zugänglicher, welche die Meinung vertrat, die PID stelle ein Einfallstor zur Eugenik dar, weshalb diese Methode unabsehbare gesamtgesellschaftliche Folgen habe. Sie wurde unterstützt von Grossenbacher (cvp, SO), die darauf hinwies, dass sich auch die Behindertenorganisationen dagegen ausgesprochen hätten; man dürfe nicht eine Grenze zwischen lebenswertem und -unwertem Leben ziehen. Auch Justizminister Koller verteidigte das Verbot, da das Leben im Reagenzglas äusserst verletzlich und damit besonders schutzbedürftig sei. Bei der Pränataldiagnostik fälle die Frau einen ganzheitlichen Entscheid, der auch zugunsten des Lebens ausfallen könne; bei der Präimplantationsdiagnostik befürchte er dagegen eine Automatik, nach der defektes Leben einfach vernichtet werde. Mit 72 zu 63 Stimmen wurde die Präimplantationsdiagnostik verworfen.
Widmer (sp, LU) forderte mit einer weiteren Minderheit die gesetzliche Verankerung eines Forschungsverbotes an menschlichen Embryonen. Er anerkannte, dass dieses Verbot aufgrund des Verfassungsartikels bereits besteht, wollte aber eine explizite Erwähnung im Gesetz, weil neuerdings zwischen therapeutischer und nicht therapeutischer Forschung unterschieden werde. Die Sprecherin der Mehrheit meinte, mit dem Verbot der Keimbahntherapie sei bereits auf Verfassungsstufe ein Riegel geschoben, musste aber zugeben, dass die Abgrenzung zwischen erlaubter und unzulässiger Forschung schwierig werden könnte. Bundesrat Koller verwies darauf, dass neben den Eingriffen in die menschliche Keimbahn auch das Klonen sowie die Chimären- und Hybridenbildung ohnehin verboten und Missbräuche damit auszuschliessen seien. Der Antrag wurde mit 69 zu 57 Stimmen knapp abgelehnt [41].
Auf Antrag seiner Kommission – wenn auch gegen starken freisinnig-liberalen Widerstand – schloss sich der Ständerat mit 24 zu 13 Stimmen bei der Eispende und mit 20 zu 18 Stimmen bei der Präimplantationsdiagnostik der restriktiveren Linie des Nationalrates an. Nach der Beseitigung dieser beiden letzten wesentlichen Differenzen konnte das Gesetz definitiv bereinigt und verabschiedet werden. Nach einem Quiproquo, das in einer ersten Abstimmung zur Ablehnung der Vorlage führte, nahm der Nationalrat diese mit 132 zu 18 Stimmen an. Das mässige Resultat im Ständerat (26:13 Stimmen) wurde als Zeichen der Enttäuschung von FDP und LP über das Entgegenkommen an die grosse Kammer gewertet [42].
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Gentechnologie beim Menschen
In beiderseitigem Einverständnis und ohne Diskussionen wurde von beiden Kammern im Rahmen der Verfassungsrevision beim Artikel über die Fortpflanzungsmedizin und die Gentechnologie beim Menschen (Art. 119) zusätzlich ein Verbot des Klonens aufgenommen. Ein Antrag von Felten (sp, BS) im Nationalrat, der auch ein Verbot der Patentierung von menschlichen Organen, Geweben, Zellen, Genen und Gensequenzen festschreiben wollte, wurde mit 77 zu 60 Stimmen abgelehnt [43].
In Ausführung des vom Stimmvolk 1992 angenommenen Verfassungsartikels zur Fortpflanzungs- und Gentechnologie (art. 24decies) gab der Bundesrat im September eine Ratifikations- und eine Gesetzesvorlagen in die Vernehmlassung. Mit der vorgeschlagenen Unterzeichnung und Ratifizierung des Europarat-Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Bio-Ethik-Konvention) sowie des Zusatzprotokolls über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen möchte sich die Landesregierung an den internationalen Bemühungen beteiligen, für den Bereich der Humanmedizin und der medizinischen Forschung verbindliche Richtlinien festzulegen. Gleichzeitig stellte sie ihren Entwurf für ein neues Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (Genomanalysengesetz) vor. Der Erlass soll fünf Anwendungsbereiche der Gendiagnostik regeln (Medizin, Arbeit, Versicherung, Haftpflicht und Identifizierung). Grundsätzlich gilt, dass die Untersuchung des Erbgutes bis auf ganz wenige Ausnahmen nur mit Einwilligung der betroffenen Person vorgenommen und keine Person wegen ihres Erbgutes diskriminiert werden darf [44].
Da er gewillt ist, in diesen heiklen Bereichen aktiv zu werden, war der Bundesrat bereit, entsprechende Motionen im Nationalrat entgegenzunehmen. Dormann (cvp, LU) wollte ihn verpflichten, möglichst rasch ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung am Menschen vorzubereiten, doch wurde der Vorstoss von von Felten (sp, BS) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen. Eine Motion von Felten, welche Gentests vor Abschluss eines Versicherungsvertrags praktisch ausschliessen wollte, wurde von Privatassekuranzvertreter Hochreutener (cvp, BE) bekämpft und deshalb materiell ebenfalls nicht behandelt [45].
Erste Vorstellungen, wie das von Dormann angeregte Gesetz aussehen könnte, legte eine vom EDI eingesetzte Studiengruppe “Forschung am Menschen” vor. Die Empfehlungen umfassten wissenschaftlich-medizinische und gesellschaftliche Belange. Grundtenor war, dass sich die gentechnologische Diagnostik auf wichtige Krankheiten beziehen müsse, für die auch eine Aussicht auf Therapie besteht; das Prinzip der Freiwilligkeit sei auf jeden Fall zu wahren. Zudem müssten alle Forschungsprojekte ethisch, rechtlich und gesellschaftlich hinterfragt werden, weshalb eine Bioethikkommission eingesetzt werden sollte, in der auch Laien mitmachen. Als ganz wichtig erachtete die Kommission den Schutz der Menschen vor einer Stigmatisierung durch die allfälligen Ergebnisse einer Untersuchung, weshalb sie anregte, dass in der Bundesverfassung ein Verbot der Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung und ihrer Familien verankert wird [46]
Nach dem Willen seiner Regierung sollte Basel-Stadt ein kantonales Gesetz über die biomedizinische Forschung am Menschen erhalten. Gemäss dem Entwurf sollten alle Versuche mit Menschen bewilligungspflichtig sein und von einer Ethikkommission abgesegnet werden. Damit wollte die Basler Regierung einerseits den Schutz des Menschen verbessern, anderseits den Forschungsstandort Basel stärken, da die Pharmaindustrie, welche ohnehin die strengen Normen der USA, der EU und Japans übernehmen muss, darauf angewiesen ist, dass in der Schweiz durchgeführte Prüfungsverfahren für die ethische Unbedenklichkeit von Forschungsvorhaben möglichst bald auch im Ausland anerkannt werden. Wegen grundsätzlicher Bedenken, sowohl von liberaler wie von grüner Seite, vor allem aber mit Verweis auf die anstehende Gesetzgebungsarbeit des Bundes trat der grosse Rat aber auf die Vorlage gar nicht ein  [47].
Obgleich die “Genschutz-Initiative” (siehe unten, Teil I, 8a, Forschung) ursprünglich in erster Linie den ausserhumanen Bereich anvisierte, wurde sie doch vor allem von den Initiativ-Gegnern im Lauf des Abstimmungskampfes immer weiter in den Bereich der menschlichen Gesundheitsvorsorge und -wiedererhaltung abgedrängt. Als Hauptargument für die Zulassung der Gentechnik in Forschung und Praxis wurden nun nicht mehr die Argumente der Produktivitätssteigerung in der Landwirtschaft, sondern die möglichen Fortschritte in der Medizin betont. Um die Brücken nach der Volksabstimmung zwischen Befürwortern und Gegnern wieder zu schlagen, initiierte Ständerat Plattner als Vertreter der SP und des Chemies-Standortes Basel-Stadt ohnehin ein “Mann zwischen den Fronten” den “Dialog zur Gendiagnostik” zwischen Laien und Fachleuten. 17 Organisationen aus den Bereichen Medizin, Wissenschaft, Patienten- und Konsumentenschutz, Versicherung und Recht übernahmen die Trägerschaft und die Finanzierung der Organisation [48].
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Aids
1990 hatte das Eidg. Versicherungsgericht entschieden, die Infektion mit dem aidsauslösenden HI-Virus sozialversicherungsrechtlich als Krankheit zu bezeichnen. Dieses Urteil war seither immer wieder kritisiert worden, weil es für die Betroffenen, die oft noch über Jahre ohne Anzeichen einer Erkrankung weiterleben können, schwerwiegende negative Auswirkungen in den Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialversicherungen haben kann. Das EVG nahm eine aktuelle Auseinandersetzung zwischen einem HIV-Positiven und einer Krankenkasse zum Anlass, seine Rechtssprechung einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Im Ergebnis sah sich das Gericht aber in seiner Haltung bestätigt. Die Gleichstellung einer HIV-Infektion mit einer effektiv bestehenden Krankheit werde durch die Ergebnisse der jüngsten Aids-Forschung keineswegs widerlegt, sondern vielmehr noch gestützt. Es sei heute eine breit akzeptierte Haltung, dass HIV möglichst früh und mit kombinierten Medikamenten angegangen werden müsse. Auch auf dem Hintergrund des neuen KVG erscheine es folgerichtig, in der Rechtssprechung nicht nur die bereits vorhandene Störung der Gesundheit als Krankheit zu werten, sondern auch einen Zustand, der den Eintritt eines drohenden Gesundheitsschadens mit Wahrscheinlichkeit voraussehen lässt [49].
Zum Strafprozess gegen den ehemaligen Leiter des Rotkreuz-Zentrallabors, dem vorgeworfen wird, im Wissen um einen verfügbaren HIV-Test noch während zwei Jahren verseuchte Blutprodukte abgegeben zu haben, siehe oben (Organ- und Blutspenden).
 
[1] BZ, 9.5.98; NLZ, 13.5.98; BaZ, 31.10.98.
[2] NZZ, 20.6.98.
[3] NZZ, 16.4.98.
[4] Presse vom 27.5.98.
[5] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1504 f. und 2170.
[6] CHSS, 1998, S. 31 f.; Presse vom 4.2.98.
[7] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2125 ff.
[8] Presse vom 6.1., 7.1. und 1.4.98. Um von den Kantonen eine Kostenbeteiligung an alle Hospitalisationen zu erstreiten, reichte die Krankenkasse KPT Anfang Jahr ein Beschwerdeverfahren ein (Bund, 21.1. und 24.1.98). Siehe auch J.-L. Duc, “Hospitalisation hors du canton de résidence et plan hospitalier”, in Plädoyer, 1998, Nr. 5, S. 63 ff.
[9] CHSS, 1998, S. 207 f.; Presse vom 8.7. und 12.9.98. Von den Krankenkassen wollte vorerst einzig die Visana mit rund 13% der Versicherten nicht mitmachen (Presse vom 1.9. und 2.9.98).
[10] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1502 f.
[11] BBl, 1998, S. 4959 f. Siehe SPJ 1997, S. 246.
[12] BBl, 1999, S. 795; Presse vom 22.9.98.
[13] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2174 f.
[14] Presse vom 6.11.-18.11.98. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 825. In der Wintersession reichte NR Suter (fdp, BE) eine pa.Iv. mit dem Ziel ein, die Assistenzärzte den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu unterstellen (Verhandl. B.vers., 1998, VI, Teil I, S. 49).
[15] Bund, 14.11.98.
[16] Presse vom 9.4., 15.4., 16.4., 22.4. und 8.9.98; TA, 17.4. und 18.4.98; SoZ, 19.4.98. Siehe dazu auch die Stellungnahmen des BR in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1666 f. und 1859 f. Vgl. auch SPJ 1997, S. 248.
[17] Presse vom 13.6. und 11.9.98.
[18] Preisüberwacher: Presse vom 28.2.98. Wettbewerbskommission: Presse vom 13.2. und 29.4.98.
[19] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 403 ff. Die Zustimmung zur Motion erfolgte mit 18:2 Stimmen. Zu den Generika (Nachahmerprodukte, die den gleichen Wirkstoff enthalten wie das – patentabgelaufene – Originalpräparat) siehe TA, 23.3.98; Presse vom 23.10.98.
[20] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 732 f. und 1861 f.
[21] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1858 f.
[22] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2798 ff.
[23] BBl, 1999, S. 793 ff.; NZZ, 2.7.98; Presse vom 22.9.98.
[24] TA, 8.12.98.
[25] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1505 ff.; TA, 24.1.98; Presse vom 7.4. und 25.11.98. Siehe SPJ 1997, S. 248.
[26] Presse vom 24.4.98. 14 Kantone verbieten den Versandhandel, zehn haben nur ein indirektes Verbot oder keine klaren Bestimmungen (Bund, 13.5. und 15.6.98; SGT, 2.12.98). Praktisch unkontrollierbar läuft der Versandhandel mit rezeptpflichtigen oder sogar verbotenen Medikamenten über Internet ab. Die Behörden stehen diesen Angeboten meist machtlos gegenüber und können nur darauf reagieren, wenn der Anbieter seine Identität preisgibt (NZZ, 5.1. und 15.12.98; SGT, 20.1.98).
[27] Bund, 15.6. und 15.12.98; TA, 6.6.98.
[28] Presse vom 10.12.98.
[29] BBl, 1998, S. 4421 ff.; Presse vom 15.9.98; NZZ, 5.11.98.
[30] Presse vom 13.11. und 14.11.98.
[31] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2195. Als erstes Land Europas liess die IKS Viagra zu, allerdings nur auf Rezept und auf eigene Rechnung (Presse vom 23.6.98). Der Hersteller beantragte umgehend die Zulassung zur Spezialitätenliste (Presse vom 25.6.98).
[32] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2818 f.
[33] Presse vom 14.7.98; NLZ, 31.8.98; LT, 24.10.98.
[34] Presse vom 13.11.98.
[35] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 626 ff. und 839; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1633 f. Siehe SPJ 1997, S. 249.
[36] BBl, 1998, S. 3645 ff.; TA, 5.5.98; Presse vom 4.6.98; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 403. Siehe SPJ 1997, S. 250.
[37] Presse vom 21.1.98; NZZ, 24.4.98. Das BAG forderte die Kantone auf, dafür zu sorgen, dass möglichst alle Jugendlichen gegen die vor allem über Sexualkontakte übertragbare Hepatitis B geimpft werden (Presse vom 7.7.98; LT, 20.10.98).
[38] TA, 17.10.98.
[39] LT und 24 Heures, 25.11.-3.12. und 15.12.98; Presse vom 9.12.98.
[40] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1297 ff., 1310 ff. und 1317 ff. Der Minderheitsantrag der SP unterlag mit 94:64 Stimmen, jener von Hollenstein mit 107:54, jener von Simon mit 101:34 und jener von Sandoz mit 114:40 Stimmen. Vgl. SPJ 1997, S. 250 f.
[41] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1324 ff., 1401 ff. und 1421 ff. Weitere Elemente der Vorlage (Verbot der Embryonenspende, der Leihmutterschaft und der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken sowie Zulassung von Konkubinatspaaren zur Samenspende Dritter) gaben, wie schon im StR, kaum Anlass zu Diskussionen.
[42] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 937 ff. und 1403; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2444 f. und 2555 f. Die FDP-Fraktion der Bundesversammlung überlegte sich, das Referendum gegen das Gesetz zu ergreifen, da die Chance für eine moderne, ethisch vertretbare Wissenschaftspolitik und -entwicklung durch eine “unrühmliche wissenschafts- und frauenfeindliche Koalition aus CVP und SP” vertan worden sei (NZZ, 23.11.98).
[43] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 246; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1010 f.
[44] Presse vom 29.9.98. Siehe auch die Ausführungen des BR zu einer die Bioethik-Konvention betreffenden Interpellation Randegger (fdp, BS) in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1549. Vgl. SPJ 1992, S. 214.
[45] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 733 und 1509 f.
[46] Presse vom 5.11.98. Der BR hatte im Frühjahr eine Ethikkommission berufen, welche ethische Aspekte der Gentechnologie bearbeiten soll, in der aber keine Laien vertreten sind.
[47] Presse vom 25.9.98; BaZ, 12.11.98.
[48] Presse vom 1.7.98. In der Wintersession reichte StR Plattner eine Motion ein, welche den BR beauftragen will, bis 2002 dem Parlament ein Bundesgesetz über die medizinische Forschung an Menschen vorzulgen (Verhandl. B. vers., 1998, VI, Teil II, S. 165).
[49] Presse vom 24.3. und 2.4.98. Siehe auch Lit. CHSS.